Sunlife-Energy GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mark Breit seit 26.3.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Mark Breit | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sunlife-Montage GmbHThiendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Jahresabschluss
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände wurden - soweit entgeltlich erworben - mit ihren Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Eine Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände i. S. § 285 Nr.13 HGB ist nicht erfolgt. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250,01 und € 800,00 lagen, wurde in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung vorgenommen. Die vorhandenen Waren- und Materialvorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten i. S. v. § 255 Abs. 2 HGB bewertet; höchstens jedoch mit dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 4 HGB). Die unfertigen Leistungen und fertigen Erzeugnisse sind entsprechend ihres Fertigungsgrades mit den anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet, höchstens jedich mit dem ihnen am Bilanzstichtag beilzulegenden niedrigeren Wert (§ 253 Abs. $ HGB). Der Geschäftsführer versichert, dass niedrigere Werte als die angesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht erkennbar waren und die Erlöswerte für die nicht abgerechneten Leistungen realisierbar sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mir dem Nennwert angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31. Dezember 2022 entspricht den Vorschriften der §§ 252-255 HGB. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 204.308,74 EUR (Vorjahr 278.972,25 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschafter beläuft sich auf 320.703,02 EUR (Vorjahr: 413.676,90 EUR) Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 320.703,02 EUR (Vorjahr: 413.676,90 EUR). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 6.825.349,40 EUR (Vorjahr: 6.984.088,66 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 455.040,91 EUR (Vorjahr: 335.919,04 EUR). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 24. Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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