i-CAL Service GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für die Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volkan Dr.-Ing. Ünlü seit 26.5.2023 | Geschäftsführer |
Christoph Niggenaber seit 4.3.2020 | Prokura |
Klaus Brueggemann seit 4.3.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CEAG Notlichtsysteme GmbHSoestJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CEAG Notlichtsysteme GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CEAG Notlichtsysteme GmbH, Soest, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CEAG Notlichtsysteme GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 15. Juli 2024 EY
GmbH & Co. KG
Koopmann, Wirtschaftsprüfer Imberger, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Hinweise Die CEAG Notlichtsysteme GmbH mit Sitz in Soest ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgerichts Arnsberg (Nummer HRB 6203). Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2022 werden Erträge für Forderungen aus überhöhten Lizenzzahlungen der Vorjahre in Höhe von EUR 2,3 Mio. in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Damit ist die Position in der Gewinn- und Verlustrechnung nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden Mitzugehörigkeitsvermerke und Davon-Vermerke zu Posten der Bilanz in den Anhang aufgenommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solches mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 % p.a. im Zugangsjahr und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2018 sind geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit Wertberichtigungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen erforderlich sind, werden diese vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen (fertigungsveranlasster Werteverzehr des Anlagevermögens) entsprechend dem steuerrechtlichen Mindestumfang berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mittels der sogenannten projizierten Einmalbeitragsmethode ermittelt. Der Rückstellungsbetrag wurde unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschafts- und Rentenentwicklung sowie der Fluktuationswahrscheinlichkeit berechnet. Als biometrische Grundlagen wurden modifizierte "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB bei einer angenommen restlichen Laufzeit von 15 Jahren (Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009) von 1,82 % (Vj. 1,78 %) verwendet. Folgende Annahmen wurden der Bewertung unverändert zum Vorjahr zugrunde gelegt:
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 185 und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Auf die Ergebnisabführung an die Muttergesellschaft hat der Unterschiedsbetrag aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags keine Auswirkung. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbewertung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende Zuführungsbetrag in Höhe von TEUR 1.562 über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig in Höhe von TEUR 104 p.a. verteilt. Zum 31. Dezember 2023 betrugen die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen TEUR 104. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden laufzeitadäquat abgezinst. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit wurde auf der Basis der Stellungnahme des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 19. Juni 2013 zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften (IDW RS HFA 3) durchgeführt. Der Rückstellungsbetrag wurde unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Beitragssätze zur Sozialversicherung, der Dynamik der anrechenbaren Bezüge sowie der Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge ermittelt. Als biometrische Grundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde der Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB (7-Jahresdurchschnitt) von 0,99 % verwendet (Vj. 0,51 %); dieser berücksichtigt eine mittlere Restlaufzeit von einem Jahr (Vj. zwei Jahre). Folgende Annahmen wurden der Bewertung unverändert zum Vorjahr zugrunde gelegt:
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Angaben zur Verrechnung:
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs.1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen in Höhe von TEUR 365 (im Vorjahr keine). Sie resultieren im Wesentlichen aus Umsatzsteuersachverhalten aus Vorjahren. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Cash Pooling in Höhe von EUR 70,4 Mio. (Vj. EUR 47,8 Mio.) und im Übrigen aus Lieferungen und Leistungen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Kundenboni, Personalrückstellungen, Gewährleistungen, Verkaufsprovisionen, Tantieme und ausstehende Rechnungen gebildet. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Es bestehen weder Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr noch Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen solche gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 28.027 (Vj. TEUR 17.386). Sie resultieren im Wesentlichen aus Gewinnabführungsverpflichtungen der Jahre 2022 und 2023. Des Weiteren befinden sich unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 9.677 (Vj. TEUR 7.794), die aus Factoring resultieren. Die Verbindlichkeit besteht im Wesentlichen aus Zahlungseingängen für zuvor an den Factor verkaufte Forderungen, die an den Factor weiterzuleiten sind. Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen TEUR 1.228 (Vj. TEUR 1.407) aus Steuern. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 656 (Vj. TEUR 691). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2024 und 2027. Die Operating-lease-Geschäfte wurden zur Verbesserung der Liquidität der Gesellschaft abgeschlossen. Risiken aus diesen abgeschlossenen außerbilanziellen Geschäften sehen wir nicht. Darüber hinaus sind keine weiteren für die Beurteilung der Finanzlage bedeutsamen Verpflichtungen zu vermerken. Mit der Zwecksetzung entsprechender Liquiditätsvorteile verkauft unsere Gesellschaft ausgewählte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Rahmen eines echten Factorings an ein verbundenes Unternehmen. Da diese Verkäufe ohne Rückgriffsrecht erfolgen, besteht auch hier kein Risiko für unsere Gesellschaft. Durch das Factoring wurde der auszuweisende Forderungsbestand zum Abschlussstichtag um insgesamt TEUR 6.591 (Vj. TEUR 7.014) vermindert. Das Bestellobligo zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 78. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden entsprechend des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich wie folgt:
Materialaufwand Im Materialaufwand, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB, betragen die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren TEUR 54.781 (Vj. TEUR 50.269) und die Aufwendungen für bezogene Leistungen TEUR 8.439 (Vj. TEUR 7.019). Personalaufwand Die Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 24.143 (Vj. TEUR 23.949), gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, beinhalten Aufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von TEUR 20.412 (Vj. TEUR 19.809) sowie für soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von TEUR 3.730 (Vj. TEUR 4.140), davon für Altersversorgung TEUR -234 (Vj. TEUR 748). Vertriebskosten Im Vorjahr sind im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung 2016-2018 TEUR 417 periodenfremde Aufwendungen in den Vertriebsaufwendungen erfasst. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten TEUR 19 (Vj. TEUR 45) periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Im Vorjahr waren EUR 2,3 Mio. Erträge aus Forderungen für überhöhte Lizenzzahlungen der Jahre 2018 bis 2021 in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und Mietaufwendungen an die Eaton GmbH & Co. KG, Düsseldorf, für die Nutzung des Grundstücks und Gebäudes, Senator-Schwartz-Ring 26. TEUR 60 entfallen auf periodenfremden Aufwand für Mieterhöhungen, die Vorjahre betreffen sowie TEUR 96 (Vj. TEUR 167) auf periodenfremden Aufwand im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung 2016-2018. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Auf die Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen entfällt ein Betrag in Höhe von TEUR 345 (Vj. TEUR 439) sowie auf Altersteilzeitverpflichtungen ein Betrag in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 2). TEUR 831 (Vj. TEUR 308) betreffen Zinsen für Factoring. Im Vorjahr entfielen TEUR 15 Zinsaufwand auf Nachzahlungen für die Jahre 2016-2018. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Für im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung 2016-2018 nachzuzahlende Gewerbesteuer wurde eine Rückstellung in Höhe von 2,2 Mio. EUR gebildet. Die Gewerbesteuern sind von der CEAG Notlichtsysteme GmbH in ihrer Rolle als Rechtsnachfolger für die in 2019 angewachsene Eaton Safety IP GmbH & Co. KG zu tragen. Sonstige Angaben Geschäftsführung
Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Hinsichtlich der Pflicht zur Angabe von Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, nur die wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte anzugeben. Da derartige Geschäfte nicht getätigt wurden, entfallen weitere Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar beträgt TEUR 47 (Vj. TEUR 44) und betrifft die Jahresabschlussprüfung. Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem sonst entstehenden Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 10.979, der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die Eaton Germany Holdings GmbH, Bonn, abgeführt wird. Der von der Gesellschaft an die Organträgerin abgeführte Gewinn enthält - entsprechend dem Wortlaut des § 301 AktG - auch den nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag i. H. v. TEUR 185 und den nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag i. H. v. TEUR 233. Konzernverhältnisse Die Anteile an der Gesellschaft werden zu 100 % von der Eaton Germany Holdings GmbH, Bonn, gehalten. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Eaton Corporation plc, Dublin/Irland, einbezogen. Sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis von Unternehmen stellt die Eaton Corporation plc, Dublin/Irland, einen Konzernabschluss auf. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Soest, 26.06.2024 CEAG Notlichtsysteme GmbH Die Geschäftsführung Dr. Volkan Ünlü Lagebericht für 20231. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Gesellschaft gehört zum Eaton Konzern mit Sitz in Cleveland, USA. Organisatorisch wird die CEAG Notlichtsysteme GmbH, Soest, (CEAG) wie auch andere Teile aus der Life Safety Business Unit, dem "Electrical Sector" von Eaton zugeordnet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Notleuchten und Notlichtsystemen. Die wichtigsten Absatzmärkte sind Deutschland, Europa und der Mittlere Osten. Produktion, Entwicklung, Vertrieb und Verwaltung befinden sich am einzigen Standort der Gesellschaft in Soest. Der öffentliche Hoch- und Wirtschaftsbau in Deutschland ist unser Hauptmarktsegment, in dem unsere vorschriftenkonformen Notbeleuchtungssysteme zum Einsatz kommen. Während das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland in 2023 um 0,3 % gesunken ist (Quelle: Statistisches Bundesamt), sank das für uns relevante Volumen im Nichtwohnungsbau nochmal etwas stärker. Laut dem Statistischen Bundesamt lag der Wert für diesen Sektor bei -1,5 % in 2023. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag unser Inlandsumsatz mit +14,0 % deutlich außerhalb dieses Trends. Der Grund für diese Steigerung lag in erster Linie am hohen Auftragsbestand zu Beginn des Jahres. Durch die schwierige Materialsituation in 2022 konnten viele Aufträge nicht in der gewohnten Zeit geliefert werden. Da sich diese Situation in 2023 deutlich verbessert hat, konnte unser Auftragsbuch im Laufe des Jahres deutlich reduziert werden. Im Export steigerte sich der Umsatz mit unseren Direktkunden um 2,6 %. Im Intercompany Geschäft verzeichneten wir einen Anstieg von 14,6 %. Insgesamt ergibt sich für die CEAG ein Anstieg der Umsatzerlöse von 12,7 %. Am Bilanzstichtag lag unser Auftragsbestand bei 14,6 Mio. EUR (-15,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr). Diese Veränderung resultiert aus weiterhin guten Auftragseingängen sowie der deutlichen Verkürzung der Lieferzeiten und damit einhergehenden Reduktion des Auftragsbuches. Der Bereich Forschung und Entwicklung hat sich in 2023 mit der Entwicklung neuer Zentralbatterietechnik und Zubehörkomponenten beschäftigt. Ferner wurde die Anlagen Überwachungssoftware im Laufe des Jahres stetig erweitert. 2. Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Unsere Erwartung eines Umsatzanstiegs von ca. 14,0 % im Lagebericht 2022 für das Geschäftsjahr 2023 wurden mit einem Anstieg von 12,7 % nahezu erfüllt. Der Anstieg der Umsatzerlöse hängt im Wesentlichen mit der im Vergleich zu 2022 deutlich verbesserten Beschaffungssituation zusammen. Regional konnten wir vor allem den Umsatz im Inland mit +13 % deutlich steigern. Im Export konnten wir unser Ergebnis aus 2022 nochmal um 11 % steigern, während die Inter-Company Umsätze mit 7 % recht deutlich gesteigert werden konnten. Der in den letzten Jahren festgestellte Trend zu besseren Verkaufspreisen hat sich im Jahr 2023 fortgeführt. Diese Preiserhöhung ist ein weiterer Grund für das starke Umsatzwachstum. Neben den direkten Preissteigerungen ist die Brutto-Marge vor allem durch das höhere Volumen und den günstigen Mix der Vertriebskanäle im Vergleich zum Vorjahr von 39,0 % auf 42,2 % gestiegen. Höhere Kosten ergaben sich durch die kurzfristige Personal Anpassung durch das gestiegene Volumen. Sonstige Kosten in der Fertigung blieben weitestgehend unverändert. Das Jahr 2023 war für uns durch eine Reihe von Bauteilabkündigungen geprägt. Dieser Aufgabe sind wir mit "last time buy" Aktionen sowie der Suche und Freigabe von alternativen Komponenten entgegengetreten. Dadurch kam es im Einzelfall zu höheren Einkaufspreisen. Der Anstieg der Vertriebskosten um 5,9 % ist durch höhere Weiterbelastungen im Intercompany Bereich zu erklären. Die Kosten im Jahr 2023 betragen TEUR 19.722 gegenüber TEUR 18.627 im Vorjahr. Die Verwaltungskosten sind im Jahr 2023 von TEUR 8.473 um TEUR 10.819 auf TEUR 19.292 gestiegen. Diese Entwicklung hängt in erster Linie mit höheren Konzernumlagen zusammen. Weitere wesentliche Veränderungen in der Kostenstruktur gab es nicht. Die Kosten im Bereich Forschung und Entwicklung sind in 2023 von TEUR 3.854 um TEUR 225 auf TEUR 4.079 angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sinken um TEUR 2.606 auf TEUR 61, was im Wesentlichen mit den Erträgen aus Forderungen für überhöhte Lizenzzahlungen der Jahre 2018 bis 2021 in Höhe von 2,3 Mio. EUR zusammenhängt, die im Vorjahr gebucht waren. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit TEUR 5.919 um TEUR 886 über dem Wert des Vorjahres (TEUR 5.033). Im Zusammenhang mit den gestiegenen Umsatzerlösen sind auch alle anderen Kosten angestiegen. Der Anstieg der Zinserträge um TEUR 1.596 ist durch höhere Zinserträge aufgrund höherer Cashpool Bestände und gestiegener Zinssätze bedingt. Der mit TEUR 1.178 um TEUR 415 höhere Zinsaufwand in 2023 resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Zinsen für Factoring, diese sind im Berichtsjahr um TEUR 523 auf TEUR 831 gestiegen. Der Anstieg hängt mit gestiegenen Zinssätzen zusammen. Gegenläufig dazu sind die Aufwendungen für die Aufzinsung der Pensions- und der Altersteilzeitverpflichtung von TEUR 441 um TEUR 94 auf TEUR 347 gesunken. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Nachzahlungen der Eaton Safety IP GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung 2016-2018. Die Gesellschaft wurde in 2019 auf die CEAG Notlichtsysteme GmbH angewachsen, so dass die Gewerbesteuer von ihr zu tragen ist. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung an die Muttergesellschaft Eaton Germany Holdings GmbH, Bonn, betrug TEUR 10.979. Der Rückgang zum Vorjahr beträgt damit TEUR 6.068 bzw. 35,6 %. Im Lagebericht des Jahres 2022 hatten wir in Summe ein positives Ergebnis im unteren zweistelligen Millionenbereich für das Geschäftsjahr 2023 prognostiziert. Diese Entwicklung erklärt sich im Wesentlichen mit den höheren Verwaltungskosten, der Gewerbesteuer und gegenläufig dazu dem höheren Bruttoergebnis vom Umsatz. Das Anlagevermögen liegt mit TEUR 3.300 um TEUR 104 über dem Wert des Vorjahres (TEUR 3.196). Die Vorräte sinken im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 7.978 um TEUR 1.324 auf TEUR 6.654. Der Rückgang verteilt sich in Höhe von TEUR 543 auf die Bestände bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie in Höhe von TEUR 787 auf unfertige und fertige Erzeugnisse. Die Reduktion konnte in erster Linie über ein aktives Bestandsmanagement der in 2022 von uns übernommenen USV Produktlinie erreicht werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen zum Stichtag mit TEUR 8.258 um TEUR 979 über dem Vorjahr (TEUR 7.279). Damit steigen die Forderungen weiter und das trotz des bereits relativ hohen Niveaus des Vorjahres. Wie im Vorjahr erklärt sich der hohe Bestand im Wesentlichen mit Großforderungen im Dezember, die erst im Januar an den Factor verkauft wurden. Analog zum Vorjahr wurden Forderungen an ein verbundenes Unternehmen verkauft (echtes Factoring). Zum 31. Dezember 2023 sind TEUR 6.344 (Vj. TEUR 6.520) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte an das verbundene Unternehmen verkauft. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen im Jahr 2023 um TEUR 21.910 auf nunmehr TEUR 75.849. Die Veränderung gegenüber dem Jahr 2022 resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung des Cashpool, der von TEUR 47.775 um TEUR 22.642 auf TEUR 70.417 gestiegen ist. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sinken im Vorjahresvergleich, im Wesentlichen bedingt durch den gestiegenen Abzinsungssatz, um TEUR 150 auf TEUR 12.761. Die Steuerrückstellungen betreffen Nachzahlungen der in 2019 auf unserer Gesellschaft angewachsenen Eaton Safety IP GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung 2016-2018. Die sonstigen Rückstellungen betrugen am Stichtag TEUR 6.169 und lagen damit um TEUR 579 über dem Vorjahreswert von TEUR 5.590. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Rückstellungen für Boni (+TEUR 445). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit TEUR 6.301 um TEUR 1.219 bzw. 16 % geringer als im Vorjahr. Der Rückgang der Verbindlichkeiten hängt mit Timing und Änderungen im Lieferantenmix zum Stichtag zusammen. Grundsätzliche Änderungen bezüglich unserer Lieferanten und Zahlungsverhalten gab es in 2023 nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen lagen mit 58,9 Mio. EUR um 20,5 Mio. EUR über dem Wert im Vorjahr (38,4 Mio. EUR). Wesentlicher Bestandteil ist die Gewinnabführung 2023 (11,0 Mio. EUR) und 2022 (17,0 Mio. EUR) an die Muttergesellschaft sowie in Höhe von 9,7 Mio. EUR (Vj. 7,8 Mio. EUR) Verbindlichkeiten, die im Wesentlichen aus Geldeingängen für verkaufte und vom Factor bereits bezahlte Forderungen resultierten, die an den Factor weiterzuleiten sind. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen daraus, dass der Gewinn 2022 erst in 2024 gezahlt wurde. Des Weiteren besteht eine um 9,6 Mio. EUR höhere Verbindlichkeit aus Konzernumlagen gegenüber einem verbundenen Unternehmen. Das Investitionsvolumen betrug TEUR 937. Der größte Anteil wurde in die Entwicklung neuer Produkte im Zuge unserer aktuellen Entwicklungsprojekte sowie in die Infrastruktur des Gebäudes investiert. Das Eigenkapital ist aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Eaton Germany Holdings GmbH, Bonn, gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist von TEUR 23.079 um TEUR 402 auf TEUR 22.677 im Berichtsjahr gesunken. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit liegt mit TEUR 796 um TEUR 1.680 über dem des Vorjahres. Der positive Cashflow hängt mit den erhaltenen Zinsen zusammen, die aufgrund des Zinssatzes im Geschäftsjahr angestiegen sind. Die Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit um 17,0 Mio. EUR auf TEUR -831 resultiert im Wesentlichen daraus, dass das Ergebnis des Jahres 2022 erst in 2024 mittels Verrechnung mit Cashpool-Forderungen beglichen wurde. Im Ergebnis erklärt dies den Anstieg des Finanzmittelfonds um 22,6 Mio. EUR auf 70,4 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2023. 3. Forschung und Entwicklung Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Gesellschaft richten sich neben der Entwicklung neuer Produkte zur Generierung zusätzlichen Wachstums auch auf die Sicherung der Ertragskraft der bestehenden Produkte sowie die ständige Anpassung der bestehenden Produkte an die aktuell gültigen Normen. Bei der Entwicklung neuer Produkte steht die Schaffung von Alleinstellungsmerkmalen gegenüber dem Wettbewerb durch Innovationen im Vordergrund. Neben der Entwicklung neuer Zentralbatteriesysteme und der Erweiterung des Leuchten Portfolios wurde in erster Linie an der Erweiterung unserer Überwachungssoftware gearbeitet. 4. Risikobericht Risikobehaftete Strukturen, wie zum Beispiel Konzentrationen auf einzelne Kunden, Lieferanten, Produkte oder Länder, sind in unserer Gesellschaft nach wie vor nicht vorhanden. Wir auditieren regelmäßig unsere wichtigsten Lieferanten, kontrollieren und verpflichten diese auf die Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Unsere DIN ISO 9001 Zertifizierung wurde nach einem im letzten Jahr durch die DNV vorgenommene Audit erneut bestätigt. Auch erhalten wir regelmäßige Informationen über konjunkturelle Entwicklungen von Rohstoffpreisen. Eventuellen Rohstoffverknappungen bzw. Preiserhöhungen treten wir durch gezielte Abdeckung von längerfristigen Bedarfen entgegen. Zusätzlich nutzen wir die Konzernstrukturen um möglichen Materialverknappungen oder Preissteigerungen entgegenzuwirken. Unsere Kundenstruktur ist gegenüber 2022 im Wesentlichen unverändert. Dem Risiko eines Forderungsausfalls, Risiken aus der Umbewertung von Fremdwährungseinflüssen und aus Liquiditätsengpässen begegnen wir seit 2016 durch ein im Eaton Konzern zentral gesteuertes Factoring. Neben dem seit Jahren etablierten Konzernreporting verfügen wir über ein ausgeprägtes internes Controlling Instrumentarium und Berichtswesen, das alle wichtigen Kennzahlen und Entwicklungen in allen Unternehmensbereichen regelmäßig dokumentiert. Wesentliche Finanz- und Ergebniskennzahlen werden regelmäßig berichtet und besprochen. Darüber hinaus verfügen wir über ein im Konzern etabliertes Vorschausystem, das alle wesentlichen Kennzahlen beinhaltet. Wie auch im Anhang erwähnt, betrugen zum Abschlussstichtag die unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Group-Cashpool-Forderungen gegen die Eaton IV LP Glasgow Morges Branch, Morges/Schweiz, als Group-Cashpool-Führer rd. 70,4 Mio. EUR. Da unsere Gesellschaft nur begrenzt über eigene externe Kreditlinien z.B. bei Banken verfügt, ist die Aufrechterhaltung ihrer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit in besonderem Maße von der Funktionsfähigkeit des Group Cashpools und damit im Bedarfsfall auch von der sofortigen Realisierbarkeit der hieraus bestehenden Group Cashpool-Forderungen abhängig. Nach Ausbruch der globalen Pandemie des Coronavirus (Covid-19) im Geschäftsjahr 2020 wurde die Belastbarkeit des Group Cashpools vor dem Hintergrund der dem obersten Mutterunternehmen zur Verfügung stehenden Kreditlinien hinterfragt. Auf Basis dieser Abstimmung mit dem obersten Mutterunternehmen gehen wir davon aus, dass die jederzeitige Zahlungsfähigkeit unserer Gesellschaft für fällige Verbindlichkeiten über den Group Cashpool auch zukünftig gegeben ist. 5. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Nachdem die Umsatzsteigerung im Jahr 2023 in erster Linie durch den Abbau unseres ungewöhnlich hohen Auftragsbuches zu Beginn des Jahrs begründet war, planen wir für das Jahr 2024 ein moderates Wachstum von 2,0 %. Dieser Wert liegt trotzdem noch deutlich über den BIP Prognosen der gängigen Wirtschaftsinstitute, die sich zwischen -0,3 % und +0,3 % bewegen (Quelle: Statista 2024). Die aktuellen Wachstumsmöglichkeiten sehen wir in erster Linie im Ausbau unseres Servicegeschäfts, durch bessere Preise sowie die Markteinführung von neuen Produkten. Durch die Umsatzsteigerung, eine bessere Materialversorgung sowie weiteren produktivitätssteigernden Maßnahmen erwarten wir einen positiven Effekt auf das Ergebnis. In Summe rechnen wir mit einer Ergebnisverbesserung im unteren einstelligen Millionenbereich gegenüber dem Vorjahr. Für das Jahr 2024 planen wir leicht erhöhte Investitionen gegenüber dem Vorjahr. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung neuer Produkte sowie der Anpassung der Infrastruktur. Die Herausforderungen in den Lieferketten werden sich in 2024 deutlich abmildern. Im Moment sehen wir keine Probleme, die in 2024 ein nennenswertes Risiko darstellen werden.
Soest, 26.06.2024 CEAG Notlichtsysteme GmbH Die Geschäftsführung Dr. Volkan Ünlü Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2024 festgestellt. |
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