Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
whp-consult GmbHLiquidiert
69118 Heidelberg, DEUStammdaten
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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whp-consult GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) i. d. Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt worden. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilMoG wurde nicht vorgenommen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Falls eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen oder Schulden zu anderen Positionen der Bilanz bestand, ist dies im Anhang angegeben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die handelsrechtlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Bei Zugängen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr erfolgt die planmäßige Abschreibung grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, die die Voraussetzungen von § 6 Abs. 2a EStG erfüllen, werden im Zugangsjahr in einen Sammelposten eingestellt, der gleichmäßig über 5 Jahre aufgelöst wird. Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen ist. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Beim Ansatz der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Erläuterungen zur Bilanz Die Bilanz ist unter Beachtung des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie Steuererklärungen. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein Darlehen vom Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von € 117.560,89 ausgewiesen. Diese Verbindlichkeiten werden mit 1% verzinst. Der Gesellschafter, Herr Wolfgang H.-P. Welz, hat zur Vermeidung der Rechtsfolgen einer eventuellen Überschuldung im Jahr 2010 eine Rangrücktrittserklärung bezüglich seiner Forderungen in der Höhe erklärt, wie dies zur Vermeidung der Überschuldung erforderlich ist. I II . Sonstige Angaben Während des Zeitraums vom 01.01. bis zum 31.12.2010 waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt. Gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 waren:
Heidelberg-Schlierbach, 28. März 2012 Wolfgang H.-P. Welz Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 117.560,89 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 116.396,92 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2012 festgestellt. |
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