Wein + Stein Berlin GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Würminghausen seit 22.1.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
sukaba GmbHLippetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
|
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| Geschäftsjahr | davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr |
Vorjahr | davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr |
|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände | 91.762 | 0 | 31.594 | 0 |
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 1.448,57
(i.Vj: € 962,51) ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und Buchführung sowie Rückstellungen für Bauleistungen für Nacharbeiten am Bauvorhaben Mehrfamilienhaus/Neubau Siemensstraße 3a in Potsdam. Außerdem wurden Rückstellungen für Gewährleistung gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich
wie folgt:
| Bilanzjahr | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre | |
| Verbindlichkeiten | 214.670 | 214.670 | 0 |
|
Vorjahr |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre |
|
| Verbindlichkeiten | 3.119.450 | 3.119.450 | 0 |
Geschäftsführung
Geschäftsführer
| Name, Vorname | Tätigkeit/ausgeübter Beruf |
| Würminghausen, Ulrich | Architekt |
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Der Vorjahresabschluss wurde durch die
Gesellschafterversammlung vom 22. Januar 2018 festgestellt.
Berlin, den
...........................................
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.5.2019.
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