Autohaus
Norbert Nicksch GmbH
Guben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
104.917,51 |
101.644,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
496,00 |
1.091,00 |
| II.
Sachanlagen |
104.421,51 |
100.553,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
149.424,91 |
154.520,51 |
| I.
Vorräte |
105.569,82 |
78.440,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.809,27 |
41.532,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.097,93 |
3.017,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.045,82 |
34.547,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.023,29 |
1.509,88 |
| Aktiva |
258.365,71 |
257.674,90 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
106.123,80 |
109.705,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
84.105,30 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.581,50 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
84.105,30 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
71.355,80 |
| B.
Rückstellungen |
35,80 |
33,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
152.206,11 |
147.936,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
137.176,12 |
117.130,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.029,99 |
30.805,69 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
41.715,00 |
50.352,97 |
| Passiva |
258.365,71 |
257.674,90 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2020
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den
Bestimmungen der §§ 266 und 275
HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
4. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
5. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HBG wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem
nicht entgegen.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00
€ werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
6. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
7. Einzelwertberichtigungen wurden nicht
durchgeführt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D .
Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane und
Geschäftsführergehalt
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn
Volker Nicksch geführt.
Guben, den
08.12.2021 gez. Volker Nicksch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2021 festgestellt.
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