FRISTAM Vertriebsgesellschaft mbH

Kurt-A.-Körber-Chaussee 55, 21033 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 170086
Eingetragen
21.7.2021
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Produkten der Marke FRISTAM und dazugehöriger Ersatzteile sowie der Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Produkten der Marke FRISTAM und deren Ersatzteilen. Die Gesellschaft darf Produkte der Marke FRISTAM und dazugehörige Ersatzteile im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an- und verkaufen (Eigenhandelsgeschäft) sowie deren Kauf vermitteln (Vermittlungsgeschäft).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Friedsch
seit 21.7.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.)

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichtes mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 15. Dezember 2022

ASGB Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Müller, Wirtschaftsprüfer

gez. Blidung, Wirtschaftsprüfer

Konzernbilanz zum 30. September 2022

AKTIVA

EUR EUR 30.09.2021
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 709.725,46 613
2. Geschäfts- und Firmenwert 4.204,98 19
713.930,44 632
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 3.003.602,84 2.830
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.672.337,63 4.467
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.326.741,30 2.361
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 20.495,43 197
11.023.177,20 9.855
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2,00 13
11.737.109,64 10.500
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 21.930.534,00 17.019
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3.425.920,99 2.095
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.574.725,97 1.310
4. Geleistete Anzahlungen 173.671,42 105
27.104.852,38 20.529
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27.332.539,68 22.672
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 52
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.880.721,02 1.794
29.213.260,70 24.518
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 19
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 27.977.026,61 28.891
84.295.139,69 73.957
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 314.415,94 245
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 1.677.799,05 1.582
98.024.464,32 86.284

PASSIVA

EUR EUR 30.09.2021
TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kommanditkapital 2.000.000,00 2.000
II. Gewinnrücklagen 17.723.245,26 13.623
III. Konzernbilanzgewinn 34.850.012,22 31.692
IV. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnungen 3.314.140,37 -1.106
V. Nicht beherrschende Anteile anderer Gesellschafter 955.592,47 703
58.842.990,32 46.912
B. UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER KAPITALKONSOLIDIERUNG 5.622.107,51 5.622
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Pensionsrückstellungen 11.724.453,00 11.668
2. Steuerrückstellungen 1.839.602,94 1.777
3. Sonstige Rückstellungen 5.106.419,34 4.579
18.670.475,28 18.024
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 759.425,70 374
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.283.959,40 3.166
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 9
4. Sonstige Verbindlichkeiten 8.990.745,89 11.401
14.034.130,99 14.950
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 854.760,22 776
98.024.464,32 86.284

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 2021/2022

2021/2022
EUR
EUR 2020/2021
TEUR
1. Umsatzerlöse 133.605.382,09 117.653
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.596.151,33 822
135.201.533,42 118.475
3. Sonstige betriebliche Erträge 938.328,28 468
davon Erträge aus der Währungsumrechnung: EUR 191.920,05 (Vj.: TEUR 49)
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 54.011.514,08 44.428
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.806.374,24 2.230
56.817.888,32 46.658
79.321.973,38 72.285
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 22.703.668,54 20.956
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.188.610,51 3.934
davon für Altersversorgung: EUR 526.196,02 (Vj.: TEUR 522)
26.892.279,05 24.890
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.381.340,69 2.124
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.813.594,07 8.509
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: EUR 119.249,34 (Vj.: TEUR 42)
39.234.759,57 36.762
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22.831,41 12
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen 12.514,91 0
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 682.247,99 1.087
davon Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 581.802,00 (Vj.: TEUR 981)
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.558.906,13 7.323
davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern: EUR 90.154,70 (Vj.: TEUR 99)
davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern: EUR 107.470,41 (Vj.: TEUR 232)
12. Ergebnis nach Steuern 31.003.921,95 28.364
13. Sonstige Steuern 29.341,47 34
14. Konzernjahresüberschuss 30.974.580,48 28.330
15. Konzerngewinnvortrag aus dem Vorjahr 31.692.001,17 26.962
16. Einstellung in Gewinnrücklagen 100.000,00 100
17. Gutschrift auf Gesellschafterkonten 27.227.201,81 23.026
18. Auf nicht beherrschende Anteile anderer Gesellschafter entfallender Gewinn 489.367,62 474
19. Konzernbilanzgewinn 34.850.012,22 31.692

Konzernanhang für 2021/2022

Allgemeine Angaben

Firma: FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.)
Sitz: Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Handelsregisternummer: HRA 71473

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Konzernabschluss wird gemäß §§ 290 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages des Mutterunternehmens aufgestellt.

Die für einzelne Posten geforderten Zusatzangaben werden teilweise in den Anhang übernommen.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst das Mutterunternehmen sowie sieben inländische und zwölf ausländische Tochterunternehmen.

In den Konzernabschluss werden die folgenden Unternehmen aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte gemäß § 290 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung einbezogen:

Unternehmen, Sitz Anteil am Kapital
in %
1. FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg
2. FRISTAM Holding GmbH, Winsen (Luhe) 1) 100,0
3. FRISTAM Beteiligungsgesellschaft mbH, Winsen (Luhe) 2) 100,0
4. FRISTAM Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 2) 100,0
5. FRISTAM Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 2) 100,0
6. FRISTAM International Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 2) 100,0
7. FRISTAM Vertriebsgesellschaft mbH, Hamburg 2) 100,0
8. FRISTAM Pumpen Schaumburg GmbH, Hamburg 2) 70,0
9. FRISTAM Pumps USA, Limited Partnership, Middleton, USA 3) 100,0
10. POMPES FRISTAM SNC, Bailly Romainvilliers, Frankreich 4) 6) 100,0
11. FRISTAM B.V., Amsterdam, Niederlande 5) 100,0
12. FRISTAM PUMPS (UK) LTD., East Sussex, Großbritannien 4) 7) 100,0
13. FRISTAM PUMPS (UK) Limited Partnership, East Sussex, Großbritannien 4) 100,0
14. FRISTAM Pumps Japan Co. Ltd., Tokio, Japan 6) 100,0
15. FRISTAM PUMPS LTD., Auckland, Neuseeland 5) 100,0
16. FRISTAM Iberica S.L., Porqueres, Spanien 4) 5) 100,0
17. FRISTAM POLSKA, Sp.Z.O.O., Warschau, Polen 2) 100,0
18. FRISTAM Pumps (Taicang) Co. Ltd., Taicang, China 6) 100,0
19. FRISTAM Pumps PVT. LTD. (India), Pune, Indien 5) 100,0
20. FRISTAM Pumps (SEA) Pte. Ltd., Singapur, Singapur 5) 100,0

1) Beteiligung der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg
2) Beteiligung der FRISTAM Holding GmbH, Winsen (Luhe)
3) Beteiligung der FRISTAM Beteiligungsgesellschaft mbH, Winsen (Luhe)
4) Beteiligung der FRISTAM Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg
5) Beteiligung der FRISTAM International Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg
6) Beteiligung der FRISTAM Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg
7) Unbeschränkt haftende Gesellschafterin der FRISTAM PUMPS (UK) Limited Partnership, East Sussex, Großbritannien

Im Berichtsjahr ist kein Unternehmen neu in den Konsolidierungskreis einbezogen bzw. aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden und entkonsolidiert worden.

In den Konzernabschluss werden die folgenden Unternehmen gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht einbezogen, da die Unternehmen für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.

Unternehmen, Sitz Anteil am Kapital
in %
1. FRISTAM Pumpen OOO, Moskau, Russland 1) 100,0
2. FRISTAM Pumpen, Kiew, Ukraine 1) 100,0

1) Beteiligung der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg

Durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss ist die FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, gemäß § 264b HGB von der Verpflichtung, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorschriften des zweiten Abschnitts des 3. Buches des HGB aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen, befreit. Diese Befreiung wird nur hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Zudem werden für folgenden Gesellschaften Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:

Unternehmen, Sitz

1.

FRISTAM Holding GmbH, Winsen (Luhe)

2.

FRISTAM Beteiligungsgesellschaft mbH, Winsen (Luhe)

3.

FRISTAM Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg

4.

FRISTAM Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg

5.

FRISTAM International Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg

6.

FRISTAM Vertriebsgesellschaft mbH, Hamburg

7.

FRISTAM Pumpen Schaumburg GmbH, Hamburg

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Das Realisations- und das Imparitätsprinzip werden beachtet.

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Geschäfts- und Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. aktivierungspflichtigen Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen und - soweit notwendig - außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, wobei für die planmäßigen Abschreibungen die lineare Abschreibungsmethode angewandt wird. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind unter Verwendung des gleitenden Durchschnitts zu Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis einer Zuschlagskalkulation zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Zinsen für Fremdkapital fließen nicht in die Herstellungskosten ein.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Fremdwährungsforderungen sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt.

Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem der Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen.

Währungsumrechnung

Die Posten der Bilanzen der einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen werden mit Ausnahme des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Ergebnisvortrag), das zu historischen Kursen umgerechnet wird, mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages in Euro umgerechnet. Die aus der Veränderung der Devisenkurse zum Vorjahr entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnungen" ausgewiesen.

Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen werden mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die Jahresergebnisse der umgerechneten Gewinn- und Verlustrechnungen werden zu Stichtagskursen erfolgsneutral in die Bilanz übernommen.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung für Tochterunternehmen, die vor dem 1. Oktober 2010 erstmals konsolidiert worden sind, wird nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F. vorgenommen. Diese Methode wird bei den betreffenden Tochterunternehmen beibehalten. Die Kapitalkonsolidierung für Tochterunternehmen, die nach dem 30. September 2010 erstmals konsolidiert worden sind, wird nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB vorgenommen. Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten und der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist.

Die aus der Kapitalkonsolidierung entstehenden aktivischen Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- und Firmenwerte ausgewiesen, während passivische Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung gesondert nach dem Eigenkapital ausgewiesen werden.

Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises werden eliminiert.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten Geschäfts- und Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung von TEUR 4 (Vj.: TEUR 20).

Die aus der Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäfts- und Firmenwerte werden planmäßig über eine voraussichtliche Nutzungsdauer zwischen zehn und fünfzehn Jahren abgeschrieben. Als Maßstab für den planmäßigen Abschreibungszeitraum der Geschäfts- und Firmenwerte wird bei der Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauern insbesondere auf den erwarteten Zeitraum zur Realisation des geplanten ökonomischen Nutzens der jeweiligen Tochterunternehmen abgestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Es bestehen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von TEUR 704 (Vj.: TEUR 758), die ausschließlich sonstige Vermögensgegenstände betreffen.

Aktive latente Steuern

Der aktive Steuerabgrenzungsposten (TEUR 1.678; Vj.: TEUR 1.582) beinhaltet aktive latente Steuern, die auf der unterschiedlichen Bewertung von Vermögensgegenständen, Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten in der Handels- und Steuerbilanz beruhen. Des Weiteren wurden latente Steuern auf Konsolidierungsbuchungen entsprechend § 306 HGB gebildet; hierbei handelt es sich um aktive latente Steuern aus der Zwischengewinneliminierung. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen individuellen Unternehmenssteuersätzen.

Eigenkapital

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals ist im Eigenkapitalspiegel dargestellt.

Das Kommanditkapital von TEUR 2.000 entspricht dem bei dem Mutterunternehmen ausgewiesenen Bilanzposten und beinhaltet die voll eingezahlten festen Kapitalanteile der Kommanditisten, welche den gemäß § 172 Abs. 1 HGB im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen entsprechen.

Unter den nicht beherrschenden Anteilen anderer Gesellschafter werden die Anteile der Minderheitsgesellschafter der FRISTAM Pumpen Schaumburg GmbH, Hamburg, ausgewiesen.

Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung

Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung beruht auf Gewinnthesaurierungen der Tochterunternehmen, die im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Anteile und der erstmaligen Konsolidierung erfolgt sind. Gründe für eine Auflösung gemäß § 309 Abs. 2 HGB liegen zum 30. September 2022 nicht vor.

Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen werden unter Anwendung des versicherungsmathematischen Bewertungsverfahrens "Projected Unit Credit Method" (Methode der laufenden Einmalprämien) ermittelt. Bei der Festlegung des Zinssatzes wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Zinssatz bis zu drei Monate vor dem Bilanzstichtag festzustellen. Nach der Veröffentlichung durch die Deutsche Bundesbank wird der maßgebliche Rechnungszins bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren mit 1,76 % p.a. angesetzt. Die Gehaltsdynamik wird mit 2,50 % sowie die Rentendynamik mit 1,50 % p.a. berücksichtigt, während die Fluktuationswahrscheinlichkeiten mit 5,00 % in Ansatz gebracht werden. Als Rechnungsgrundlagen dienen die in der betrieblichen Altersversorgung üblichen und anerkannten "Heubeck-Richttafeln 2018 G". Von einer Modifikation der Tabellenwerte der Richttafeln, um einer eventuell zu erwartenden höheren Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten Rechnung zu tragen, wird abgesehen.

Zum 30. September 2022 ergibt sich nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren von TEUR 652.

Aufgrund der geänderten Bewertungsvorschriften der Altersversorgungsverpflichtungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergab sich zum 30. September 2010 ein Unterschiedsbetrag bei den Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.749. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wird entsprechend Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Fünfzehntel, mithin TEUR 117 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Zum 30. September 2022 belaufen sich die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen somit auf TEUR 350.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen für Pensionsverpflichtungen der Komplementärin, Mitarbeiterprämien, Abfindungsverpflichtungen, Weihnachtsgeld, Gewährleistungsansprüche sowie Urlaubs- und Überstundenansprüche gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum 30. September 2022 (Vj.: 30. September 2021) sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.

Verbindlichkeitenspiegel in TEUR

davon mit einer Restlaufzeit
Art der Verbindlichkeit Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 759 759 0 0
(374) (374) (0) (0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.284 4.284 0 0
(3.166) (3.166) (0) (0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
(9) (9) (0) (0)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 8.991 8.377 614 0
(11.401) (10.787) (614) (0)
davon aus Steuern 981 981 0 0
(842) (842) (0) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 44 44 0 0
(53) (53) (0) (0)
Gesamt 14.034 13.420 614 0
(14.950) (14.336) (614) (0)

Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen wie im Vorjahr zugleich sonstige Verbindlichkeiten.

Passive latente Steuern

Der passive Steuerabgrenzungsposten beinhaltet ausschließlich passive latente Steuern von TEUR 855 (Vj.: TEUR 776), die auf der unterschiedlichen Bewertung von Vermögensgegenständen, Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten in der Handels- und Steuerbilanz beruhen. Die Bewertung der passiven latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen individuellen Unternehmenssteuersätzen.

Haftungsverhältnisse

TEUR
Aus Bürgschaften 91

Zum Bilanzstichtag besteht ein Avalkredit bei der UniCredit Bank AG, München, von TEUR 91. Der Avalkredit dient der Herauslage einer Bankbürgschaft zur Absicherung von eventuellen Gewährleistungsansprüchen.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gegenüber nicht einbezogenen Tochterunternehmen.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Regionen wie folgt:

2021/2022
TEUR
2020/2021
TEUR
Europa 55.744 50.809
Nordamerika 53.281 46.184
Asia 20.980 16.015
Australien und Ozeanien 1.229 1.831
Afrika 1.211 1.570
Südamerika 1.160 1.244
133.605 117.653

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten außergewöhnliche Erträge von TEUR 208 (Vj.: TEUR 216) aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten außergewöhnliche Aufwendungen von TEUR 117 (Vj.: TEUR 117), welche ausschließlich die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen im Umfang von einem Fünfzehntel des sich auf Grund der geänderten Bewertungsvorschriften der Altersversorgungsverpflichtungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zum 30. September 2010 ergebenden Unterschiedsbetrages betreffen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Zinsen an Gesellschafter von TEUR 49 (Vj.: TEUR 49).

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens wird durch die FRISTAM Pumpen Verwaltungs-GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Informatiker Wolfgang Stamp, Winsen (Luhe), wahrgenommen.

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Für die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung des Mutterunternehmens wird die Erleichterungsvorschrift nach § 314 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

Mitarbeiter

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres bei den konsolidierten Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter:

2021/2022 2020/2021
Gewerbliche Arbeitnehmer 170 159
Angestellte 215 215
385 374

Persönlich haftender Gesellschafter des Mutterunternehmens

FRISTAM Pumpen Verwaltungs-GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 30.

Prüfungs- und Beratungshonorare

Das an das Mutter- oder Tochterunternehmen von dem Abschlussprüfer des Konzerns für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 43. Das an die Tochterunternehmen von den Abschlussprüfern der Tochterunternehmen für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 90, für Steuerberatungsleistungen TEUR 23 sowie für sonstige Leistungen TEUR 10.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

Ergebnisverwendung des Mutterunternehmens

Das Jahresergebnis des Mutterunternehmens wird folgendermaßen verwendet:

TEUR
Jahresüberschuss 27.327
Einstellung in Gewinnrücklagen - 100
Gutschrift auf Gesellschafterkonten - 27.227
0

 

Hamburg, 15. Dezember 2022

FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.)

gez. Wolfgang Stamp

Entwicklung des Konzernanlagevermögens 2021/2022

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.10.2021
EUR
Währungsänderung
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
30.09.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzenzen an solchen Rechten und Werten 2.735.215,25 77.913,18 302.600,66 779,59 0,00 3.114.949,50
2. Geschäfts- und Firmenwert 5.172.546,71 0,00 0,00 0,00 0,00 5.172.546,71
7.907.761,96 77.913,18 302.600,66 779,59 0,00 8.287.496,21
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 7.476.155,56 558.876,05 154.744,04 0,00 0,00 8.189.775,65
2. Technische Anlagen und Maschinen 14.562.424,40 1.130.865,93 1.995.626,89 570.743,90 197.121,30 17.315.294,62
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.874.880,54 602.716,91 650.815,05 179.143,66 0,00 9.949.268,84
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 197.121,30 20.495,43 0,00 0,00 -197.121,30 20.495,43
31.110.581,80 2.312.954,32 2.801.185,98 749.887,56 0,00 35.474.834,54
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 27.855,65 0,00 0,00 0,00 0,00 27.855,65
39.046.199,41 2.390.867,50 3.103.786,64 750.667,15 0,00 43.790.186,40
Kumulierte Abschreibungen
01.10.2021
EUR
Währungsänderung
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
30.09.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzenzen an solchen Rechten und Werten 2.122.361,76 45.323,33 237.935,42 396,47 0,00 2.405.224,04
2. Geschäfts- und Firmenwert 5.153.042,17 0,00 15.299,56 0,00 0,00 5.168.341,73
7.275.403,93 45.323,33 253.234,98 396,47 0,00 7.573.565,77
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 4.646.777,72 332.891,53 206.503,56 0,00 0,00 5.186.172,81
2. Technische Anlagen und Maschinen 10.095.281,68 951.638,38 1.166.781,83 570.744,90 0,00 11.642.956,99
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.513.722,53 445.342,92 754.820,32 91.358,23 0,00 7.622.527,54
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
21.255.781,93 1.729.872,83 2.128.105,71 662.103,13 0,00 24.451.657,34
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 15.338,74 0,00 12.514,91 0,00 0,00 27.853,65
28.546.524,60 1.775.196,16 2.393.855,60 662.499,60 0,00 32.053.076,76
Buchwerte
30.09.2022
EUR
30.09.2021
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzenzen an solchen Rechten und Werten 709.725,46 612.853,49
2. Geschäfts- und Firmenwert 4.204,98 19.504,54
713.930,44 632.358,03
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 3.003.602,84 2.829.377,84
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.672.337,63 4.467.142,72
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.326.741,30 2.361.158,01
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 20.495,43 197.121,30
11.023.177,20 9.854.799,87
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2,00 12.516,91
11.737.109,64 10.499.674,81

Konzernkapitalflussrechnung für 2021/2022

2021/2022
TEUR
2020/2021
TEUR
I. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile nicht beherrschender anderer Gesellschafter) 30.975 28.330
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 2.394 2.124
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 43 28
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -11.415 -6.000
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.735 104
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -61 375 *
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 659 1.075
- Sonstige Beteiligungserträge 0 0
+/- Aufwendungen/Erträge von außerordentlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung -91 -99
+/- Ertragssteueraufwand/-ertrag 7.559 7.323
+ Einzahlungen im Zusammenhang mit Erträgen von außerordentlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 0
- Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 0
-/+ Ertragssteuerzahlungen -7.458 -6.877
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 24.340 26.383
II. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0 0
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -303 -158
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 149 99
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.801 -1.758
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0
+ Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0 0
- Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0 0
+ Erhaltene Zinsen 23 11
+ Erhaltene Dividenden 0 0
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.932 -1.806
III. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
+ Einzahlungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0 0
+ Einzahlungen von anderen Gesellschaftern 0 0
- Auszahlungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens und aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -25.839 -21.014
- Auszahlungen an andere Gesellschafter -237 -157
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0 0
- Gezahlte Zinsen -51 -105
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -26.127 -21.276
IV. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus I., II., III.) -4.719 3.301
+/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds (EK) 3.805 392
+/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 28.891 25.198
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 27.977 28.891
V. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 27.977 28.891
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 27.977 28.891

* Die Verluste aus Anlageabgängen beinhalten im Wesentlichen die Umgliederung der Leihpumpen vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen.

Entwicklung des Konzerneigenkapitals für 2021/2022

Konzerneigenkapital
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Kapitalanteile
Persönlich haftender Gesellschafter
EUR
Kommanditisten
EUR
Gewinnrücklagen nach §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
EUR
Stand am 1. Oktober 2020 0,00 2.000.000,00 13.523.245,26
Einstellungen in Rücklagen 0,00 0,00 100.000,00
Konzernjahresüberschuss 0,00 0,00 0,00
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital 0,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttungen 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00
Stand am 30. September 2021 0,00 2.000.000,00 13.623.245,26
Stand am 1. Oktober 2021 0,00 2.000.000,00 13.623.245,26
Einstellungen in Rücklagen 0,00 0,00 4.100.000,00
Konzernjahresüberschuss 0,00 0,00 0,00
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital 0,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttungen 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00
Stand am 30. September 2022 0,00 2.000.000,00 17.723.245,26
Konzerneigenkapital
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Konzernbilanzgewinn
EUR
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
EUR
Summe
EUR
Stand am 1. Oktober 2020 26.961.541,54 -1.548.109,49 40.936.677,31
Einstellungen in Rücklagen -100.000,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss 27.856.619,36 0,00 27.856.619,36
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital -23.026.159,73 0,00 -23.026.159,73
Gewinnausschüttungen 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnung 0,00 441.376,06 441.376,06
Stand am 30. September 2021 31.692.001,17 -1.106.733,43 46.208.513,00
Stand am 1. Oktober 2021 31.692.001,17 -1.106.733,43 46.208.513,00
Einstellungen in Rücklagen -100.000,00 0,00 4.000.000,00
Konzernjahresüberschuss 30.485.212,86 0,00 30.485.212,86
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital -27.227.201,81 0,00 -27.227.201,81
Gewinnausschüttungen 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnung 0,00 4.420.873,80 4.420.873,80
Stand am 30. September 2022 34.850.012,22 3.314.140,37 57.887.397,85
Konzerneigenkapital
Nicht beherrschende Anteile
Nicht beherrschende Anteile vor Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung und Jahresergebnis
EUR
Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinne
EUR
Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
EUR
Summe
EUR
Stand am 1. Oktober 2020 386.350,96 0,00 0,00 386.350,96
Einstellungen in Rücklagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss 0,00 473.729,44 0,00 473.729,44
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital 0,00 0,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttungen 0,00 -156.990,83 0,00 -156.990,83
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 30. September 2021 386.350,96 316.738,61 0,00 703.089,57
Stand am 1. Oktober 2021 703.089,57 0,00 0,00 703.089,57
Einstellungen in Rücklagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss 0,00 489.367,62 0,00 489.367,62
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital 0,00 0,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttungen 0,00 -236.864,72 0,00 -236.864,72
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 30. September 2022 703.089,57 252.502,90 0,00 955.592,47
Konzerneigenkapital
Konzerneigenkapital
Summe
EUR
Stand am 1. Oktober 2020 41.323.028,27
Einstellungen in Rücklagen 0,00
Konzernjahresüberschuss 28.330.348,80
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital -23.026.159,73
Gewinnausschüttungen -156.990,83
Währungsumrechnung 441.376,06
Stand am 30. September 2021 46.911.602,57
Stand am 1. Oktober 2021 46.911.602,57
Einstellungen in Rücklagen 4.000.000,00
Konzernjahresüberschuss 30.974.580,48
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital -27.227.201,81
Gewinnausschüttungen -236.864,72
Währungsumrechnung 4.420.873,80
Stand am 30. September 2022 58.842.990,32

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021/2022

der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.)

1. Grundlagen des Konzerns

Die FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, im Folgenden FRISTAM genannt, ist die Muttergesellschaft der weltweit tätigen, mittelständischen FRISTAM-Gruppe. Die unternehmerischen Aktivitäten der Gesellschaft liegen in der Herstellung und im Vertrieb von hygienischen Kreisel-, Verdränger- und Doppelschraubenpumpen sowie Pulvermischern aus Edelstahlwerkstoffen.

Unsere Erzeugnisse werden kontinuierlich weiterentwickelt. So sind wir gemessen am Marktanteil zu einem der führenden Hersteller hochwertiger Pumpen und Mischanlagen für hygienische Anwendungen in den unterschiedlichsten Industrien geworden.

Es existieren insgesamt fünf Produktionsstandorte in vier Ländern, in denen 12 Baureihen diverser Pumpentypen produziert werden; schon per se ein "Komplettprogramm" für jeden erdenklichen Einsatz in der hygienischen Prozesstechnik. Ausgerichtet auf die Bedürfnisse der nationalen und internationalen Kunden sorgt ein Vertriebsnetz in Form von Außendienstmitarbeitern, Tochtergesellschaften und Vertretungen für weltweite Präsenz.

Für unsere Kunden wie für uns steht eins im Mittelpunkt: das Fördergut. Deshalb bietet FRISTAM Lösungen, die auf den konkreten Einsatzbereich abgestimmt sind: bevor wir darangehen, eine Pumpe auszulegen, setzen wir uns intensiv mit den Produktionsprozessen vor Ort auseinander. Dabei streben wir nach einem profunden Verständnis aller Abläufe und Zusammenhänge, um das komplette System in unserer Auswahl zu berücksichtigen. Anschließend fertigen wir unsere Pumpen in hoher Präzision aus hochwertigem Edelstahl. Dieser umfassende Ansatz bei Auswahl, Konstruktion und Bau unserer Pumpen soll stets die optimale Förderlösung garantieren.

Die feste Verwurzelung in der hygienischen Prozesstechnik hat das Streben nach höchster Qualität und maximaler Hygiene im Unternehmen fest verankert. Unsere hochqualifizierten Mitarbeiter bilden ein besonderes Gefüge aus individuellen Stärken und Produkt-Know-how, gepaart mit der gesammelten Erfahrung eines Jahrhunderts.

2. Wirtschaftsbericht

Im Geschäftsjahr 2021/2022 hat die FRISTAM-Gruppe mit durchschnittlich 385 Mitarbeitern weltweit eine Gesamtleistung von 135,2 Mio. € erwirtschaftet. Dies bedeutet eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr um 16,7 Mio. €, respektive 14,1 %. Es wurde dabei ein Rohertrag von 78,4 Mio. € erwirtschaftet.

Neben der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) und der US-amerikanischen Tochtergesellschaft konnten insbesondere die europäischen Tochtergesellschaften in Schaumburg und Frankreich sowie die chinesische und indische Tochtergesellschaft ihren Beitrag an der Gesamtleistung deutlich erhöhen, wohingegen sich die Gesamtleistung der Tochtergesellschaften in Neuseeland und in Japan verminderte.

Gemäß Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im 3. Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal 2021 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 1,3 % gestiegen. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft im Sommer auf geringem Niveau weiter fort, nachdem das BIP im 2. Quartal 2022 lediglich um 0,1 % gewachsen war.

Gemäß Publikation des VDMA (Verband Deutschen Maschinen- und Anlagenbau e.V.) wurde die Produktionsprognose für das Jahr 2022 mit 5 % prognostiziert.

Die Prognose ist für FRISTAM aufgrund einer entgegen dem Trend auch im Vorjahr gesteigerten Gesamtleistung nicht vollständig gültig. FRISTAM weist im abgelaufenen Geschäftsjahr eine deutliche Steigerung der Gesamtleistung von 14,1 % aus, gegenüber einer auch im Vorjahr um 5,1 % gesteigerten Gesamtleistung.

Eine bedeutende Steigerung beim Umsatz sowie auch beim Auftragseingang in der ersten Geschäftsjahreshälfte führten bei FRISTAM in der Summe zu gegenüber dem Vorjahr verbesserten Ergebnissen von insgesamt 31,0 Mio. € Konzernjahresüberschuss. Ein gestiegener Auftragsbestand zum Ende des jetzt abgelaufenen Geschäftsjahres wird als Grundstein für das neue Jahr dienen und rundet das Bild eines als sehr gut zu bezeichnenden Geschäftsjahres 2021/2022 ab.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

a. Darstellung der Ertragslage

Die Ertragslage kann unverändert als gut bezeichnet werden.

Die FRISTAM-Gruppe konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 bei einer Gesamtleistung von 135,2 Mio. € einen Rohertrag von 78,4 Mio. € erwirtschaften und liegt damit in der Gesamtleistung um 16,7 Mio. € und im Rohertrag um 6,6 Mio. € höher als im Vorjahr.

Die Umsätze erhöhten sich von 117,7 Mio. € auf 133,6 Mio. €, was neben den gestiegenen Umsatzerlösen in einigen Konzerngesellschaften im Hinblick auf die US-amerikanische Tochtergesellschaft auch der US-Dollar-Kursentwicklung geschuldet ist.

Der Konzernjahresüberschuss der FRISTAM-Gruppe von 31,0 Mio. € (VJ: 28,3 Mio. €) stellt eine konstant gute Umsatzrendite von 23,2 % dar.

Die Prognose im Vorjahr für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021/2022 - den Rohertrag im Vergleich zum Vorjahr bei einer leicht gestiegenen Gesamtleistung leicht zu steigern - konnte aufgrund der erhöhten Nachfragen und entsprechend guten Entwicklungen in einigen Gesellschaften sogar leicht übertroffen werden. Im Hinblick auf die Umsatzrendite wurde aufgrund des über die Prognose hinausgehenden Anstiegs der Umsatzerlöse eine leichte Steigerung nicht erreicht.

b. Darstellung der Finanzlage

Die Liquiditätslage der FRISTAM-Gruppe stellte sich zum Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 mit einem Bestand an Zahlungsmitteln von 28,0 Mio. € als sehr gut dar.

Aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde ein Mittelzufluss von 24,3 Mio. € erwirtschaftet. Für Investitions- und Finanzierungstätigkeiten wurden 29,1 Mio. € verwendet.

Zum Geschäftsjahresende ergab sich für die FRISTAM-Gruppe nach Berücksichtigung von wechselkurs-, bewertungs- und konsolidierungskreisbedingten Änderungen ein gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Mio. € leicht verminderter Bestand an Zahlungsmitteln.

Liquiditätsengpässe sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht entstanden und der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen.

Die Mittelabflüsse für Investitionstätigkeiten betreffen neben Investitionen in das immaterielle Vermögen hauptsächlich solche in Sachanlagen - insbesondere technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Mittelabflüsse für Finanzierungstätigkeiten beinhalten im Wesentlichen die Auszahlungen an die Unternehmenseigner. Zu einer weiteren Verbesserung der Finanzierungsstruktur von FRISTAM führte die erneute Stärkung des Eigenkapitals durch Zuführungen in die Gewinnrücklagen von 4,1 Mio. €.

c. Darstellung der Vermögenslage

Das bilanzierte Gesamtvermögen, respektive Gesamtkapital der FRISTAM-Gruppe, betrug zum Stichtag 98,0 Mio. € und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 11,7 Mio. €.

Auf der Vermögensseite ist diese Veränderung insbesondere auf den Aufbau der Vorrats- und Forderungsbestände zurückzuführen. Der Aufbau des Vorratsbestandes ist neben einer preisgetriebenen Werterhöhung insbesondere auf die weitsichtige strategische Entscheidung von FRISTAM zurückzuführen, die Bestände aufzubauen, um im Falle von Beeinträchtigungen der Lieferketten weiterhin erfolgreich den Markt bedienen zu können.

Auf der Kapitalseite beruht die Veränderung im Wesentlichen auf einer erneut deutlichen Stärkung des Eigenkapitals.

Die Eigenkapitalquote ist verbessert und beträgt nun 60,0 % (VJ: 54,3%). Unter Berücksichtigung des Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung, welcher auf Gewinnthesaurierungen der Tochtergesellschaften im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Anteile und der erstmaligen Konsolidierung beruht, ergibt sich eine sehr gute Eigenkapitalquote von 65,7 % (VJ: 60,8 %). Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Eigenkapitalquote aller mittelständischen Unternehmen 30,1 %; hier liegen wir weit darüber.

Insgesamt stellte sich die wirtschaftliche Lage der FRISTAM-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 als sehr gut dar.

4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Als finanzielle Leistungsindikatoren werden insbesondere die Gesamtleistung, der Rohertrag und die Umsatzrendite herangezogen.

Bei den nicht finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Schwerpunkt auf der Qualität unserer Produkte, die dadurch bedingte Kundenzufriedenheit sowie der Mitarbeiterzufriedenheit.

5. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht

a. Chancen- und Risikobericht

Als global aufgestellter Konzern agiert FRISTAM in einem dynamischen Umfeld, das neue geschäftliche Chancen, aber auch potentielle Risiken darstellt. Grundsätzlich streben wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken auf Basis einer klaren langfristigen Strategie an. Einmal jährlich wird eine Planung für das nächste Jahr abgeleitet und in Form von Budgets über die einzelnen Monate verteilt.

Diese Budgets werden unterjährig durch Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalysen und Korrekturmaßnahmen geprüft und verfolgt.

Ziel ist es, in den jeweiligen Märkten zu den Technologie- und Marktführern zu gehören. Um dies zu erreichen, haben wir im Geschäftsjahr 2021/2022 weiterhin in verschiedene größere IT-Projekte investiert. Insbesondere durch die Implementierung eines CRM-Systems und der damit einhergehenden verbesserten Transparenz erhoffen wir uns weitere Wachstumschancen.

Um eine für unsere Kunden bestmögliche Qualität der Produkte sicherzustellen, legen wir viel Wert auf die Auswahl unserer Lieferanten: Qualität, Innovation, ständige Verbesserung und Zuverlässigkeit stehen dabei im Fokus.

Chancen ergeben sich für FRISTAM insbesondere durch die strategische Ausrichtung auf definierte Wachstumsregionen, auf die Erschließung neuer Märke wie Pharma und Kosmetik sowie auf die Innovation und Verbesserung unserer Produkte.

Unsicherheiten über die zukünftige weltwirtschaftliche Entwicklung bestehen nach wie vor und erschweren eine präzise Bewertung der zukünftigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Sollten sich Rahmenbedingungen deutlich verändern, könnten zum heutigen Zeitpunkt unbekannte oder als nicht wesentlich erachtete Risiken an Bedeutung gewinnen und unter Umständen die Geschäftsaktivitäten beeinträchtigen. Geopolitische Ereignisse wie Protektionismus oder länderübergreifende Spannungen können erheblichen Einfluss nehmen. So merken wir seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt sowohl eine Verknappung sowie eine Preissteigerung beim Stahl in Stangen als auch bei Schmiede- und Gussteilen.

Auch Risikofaktoren wie die politische Entwicklung auf Beschaffungs- und Absatzmärkten, die Rohstoffpreisentwicklung, Zins- und Währungsentwicklungen sowie die Inflation können die Weltwirtschaft zukünftig wieder stärker belasten und damit auch FRISTAM beeinflussen.

Der Einfluss der weltweiten Corona-Pandemie und ihre Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Geschäftsjahr 2022/2023 ist abhängig von dem weiteren Verlauf der Pandemie. Die derzeitige Planung geht von einer geringen Auswirkung aus; dies kann sich jedoch bei geänderten Rahmenbedingungen jederzeit ändern. Die Einschätzung der konkreten Auswirkung ist nicht hinreichend verlässlich möglich.

Die Risikolage des Konzerns kann insgesamt als entspannt beurteilt werden. Es gibt keine außergewöhnlichen oder unkontrollierten finanzintensiven und sonstigen risikoreichen Vorfälle. Bestandsgefährdende Risiken, insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns, sind für die folgenden 12 Monate nicht zu erkennen.

b. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen insbesondere

Guthaben bei Kreditinstituten

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Die Unternehmensleitung verfolgt eine konservative Risikopolitik. Risikobehaftete derivative Finanzinstrumente (Termingeschäfte, Options-Geschäfte und Swaps) werden nicht abgeschlossen.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kann insbesondere das Zahlungsausfallrisiko zum Tragen kommen. Vor Eingehung einer neuen Geschäftsbeziehung wird vielfach die Bonität der Kunden abgefragt. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt der Konzern über ein wirksames Debitorenmanagement und Mahnwesen. Durch die große Anzahl der Kunden verteilt sich das Risiko entsprechend.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden regelhaft die fälligen Zahlungen fristgerecht (unter Inanspruchnahme von Skonto) geleistet.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird täglich ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

c. Prognosebericht

Oberste Priorität ist die Gesunderhaltung aller Mitarbeiter(innen), um während der Corona-Pandemie die Abläufe im Betrieb, in der Produktion und darüber hinaus, so gut und so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Ein aktiver Beitrag zur Eindämmung von Infektionen schützt nicht nur uns, sondern ist Teil unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, die wir sehr ernst nehmen.

Wir haben daher unsere Betriebsabläufe deutlich angepasst, auch um wirtschaftliche Schäden für das Unternehmen, z. B. durch Abwesenheiten oder Lieferkettenverzögerungen, so gering wie möglich zu halten.

Für das Geschäftsjahr 2022/2023 strebt FRISTAM trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ein solides Wachstum an, das sich auf die definierten Wachstumsregionen und -märkte und die weitere Marktdurchsetzung der Produkte begründet und im Vorjahresvergleich in leicht gestiegenen Rohertrag, Gesamtleistung sowie Umsatzrendite resultiert. Die strategische Entscheidung, unsere Lagerbestände weiter aufzustocken, wird für uns und unsere Kunden im kommenden Geschäftsjahr einen deutlichen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Wir werden nach wie vor umsichtig agieren, die konjunkturelle Entwicklung genau im Auge behalten und schnell und konsequent auf Marktveränderungen reagieren. Die Geschäftspolitik mit hoher operativer Leistungsfähigkeit und Flexibilität sowie solider Finanzierung wird FRISTAM konsequent fortsetzen.

 

Hamburg, 15. Dezember 2022

FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.)

gez. Wolfgang Stamp

DATUM DER KENNTNISNAHME

Der Konzernabschluss zum 30. September 2022 wurde am 25. April 2023 von der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis genommen.

Protokoll

über die Beschlussfassung

der Gesellschafterin

der FRISTAM Holding GmbH, Winsen (Luhe)

Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der FRISTAM Holding GmbH, Hamburg, fasst die Gesellschafterin FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) (Amtsgericht Hamburg, HRA 71473, Hamburg), vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Prokuristen Herrn Joachim Friedsch, folgende Beschlüsse:

1.

Die FRISTAM Holding GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021/2022 gemäß § 264 III HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses befreit.

2.

Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264 III HGB wird der Jahresabschluss zum 30. September 2022 ohne Erstellung eines Anhangs erstellt.

3.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) zum 30. September 2022 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

4.

Die FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) als Mutterunternehmen hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zwischen der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) und der FRISTAM Holding GmbH bereit erklärt, für die von der FRISTAM Holding GmbH bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 30. September 2022

gez. Joachim Friedsch als Prokurist der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.)

Protokoll

über die Beschlussfassung

der Gesellschafterin

der FRISTAM Vertriebsgesellschaft mbH, Hamburg

Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der FRISTAM Vertriebsgesellschaft mbH, Hamburg, fasst die Gesellschafterin FRISTAM Holding GmbH (Amtsgericht Lüneburg HRB 110506, Winsen (Luhe), vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Prokuristen Herrn Joachim Friedsch, folgende Beschlüsse:

1.

Die FRISTAM Vertriebsgesellschaft mbH wird für das Geschäftsjahr 2021/2022 gemäß § 264 III HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses befreit.

2.

Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264 III HGB wird der Jahresabschluss zum 30. September 2022 ohne Erstellung eines Anhangs erstellt.

3.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) zum 30. September 2022 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

4.

Die FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) als oberstes Mutterunternehmen hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zwischen der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) und der FRISTAM Holding GmbH sowie der FRISTAM Holding GmbH und der FRISTAM Vertriebsgesellschaft mbH bereit erklärt, für die von der FRISTAM Vertriebsgesellschaft mbH bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 30. September 2022

gez. Joachim Friedsch als Prokurist der der FRISTAM Holding GmbH

Protokoll

über die Beschlussfassung

der Gesellschafterin

der FRISTAM Beteiligungsgesellschaft mbH, Winsen (Luhe)

Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der FRISTAM Beteiligungsgesellschaft mbH, Winsen (Luhe), fasst die Gesellschafterin FRISTAM Holding GmbH (Amtsgericht Lüneburg HRB 110506, Winsen (Luhe), vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Prokuristen Herrn Joachim Friedsch, folgende Beschlüsse:

1.

Die FRISTAM Beteiligungsgesellschaft mbH wird für das Geschäftsjahr 2021/2022 gemäß § 264 III HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses befreit.

2.

Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264 III HGB wird der Jahresabschluss zum 30. September 2022 ohne Erstellung eines Anhangs erstellt.

3.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) zum 30. September 2022 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

4.

Die FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) als oberstes Mutterunternehmen hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zwischen der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) und der FRISTAM Holding GmbH sowie der FRISTAM Holding GmbH und der FRISTAM Beteiligungsgesellschaft mbH bereit erklärt, für die von der FRISTAM Beteiligungsgesellschaft mbH bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 30. September 2022

gez. Joachim Friedsch als Prokurist der der FRISTAM Holding GmbH

Protokoll

über die Beschlussfassung

der Gesellschafter

der FRISTAM Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg

Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der FRISTAM Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, fasst die Gesellschafterin FRISTAM Holding GmbH (Amtsgericht Lüneburg HRB 110506, Winsen (Luhe), vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Prokuristen Herrn Joachim Friedsch, folgende Beschlüsse:

1.

Die FRISTAM Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird für das Geschäftsjahr 2021/2022 gemäß § 264 III HGB von der Pflicht zur Offenlegung befreit.

2.

Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264 III HGB wird der Jahresabschluss zum 30. September 2022 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.

3.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) zum 30. September 2022 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

4.

Die FRISTAM Holding GmbH erklärt hiermit, sich aus den Jahresabschlüssen zum 30. September 2022 sowie zum 30. September 2023 der FRISTAM Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH ergebende Jahresfehlbeträge freiwillig auszugleichen. Diese Erklärung wird nach § 325 HGB offengelegt. Die FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) als oberstes Mutterunternehmen hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zwischen der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) und der FRISTAM Holding GmbH bereit erklärt, für die von der FRISTAM Holding GmbH bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 30. September 2022

gez. Joachim Friedsch als Prokurist der FRISTAM Holding GmbH

Protokoll

über die Beschlussfassung

der Gesellschafterin

der FRISTAM Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg

Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der FRISTAM Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, fasst die Gesellschafterin FRISTAM Holding GmbH (Amtsgericht Lüneburg HRB 110506, Winsen (Luhe), vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Prokuristen Herrn Joachim Friedsch, folgende Beschlüsse:

1.

Die FRISTAM Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird für das Geschäftsjahr 2021/2022 gemäß § 264 III HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses befreit.

2.

Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264 III HGB wird der Jahresabschluss zum 30. September 2022 ohne Erstellung eines Anhangs erstellt.

3.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) zum 30. September 2022 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

4.

Die FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) als oberstes Mutterunternehmen hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zwischen der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) und der FRISTAM Holding GmbH sowie der FRISTAM Holding GmbH und der FRISTAM Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH bereit erklärt, für die von der FRISTAM Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Winsen (Luhe), den 30.September 2022

gez. Joachim Friedsch als Prokurist der FRISTAM Holding GmbH

Protokoll

über die Beschlussfassung

der Gesellschafter

der FRISTAM International Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg

Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der FRISTAM International Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, fasst die Gesellschafterin FRISTAM Holding GmbH (Amtsgericht Lüneburg HRB 110506, Winsen (Luhe), vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Prokuristen Herrn Joachim Friedsch, folgende Beschlüsse:

1.

Die FRISTAM Internationale Beteiligungsgesellschaft mbH wird für das Geschäftsjahr 2021/2022 gemäß § 264 III HGB von der Pflicht zur Offenlegung befreit.

2.

Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264 III HGB wird der Jahresabschluss zum 30. September 2022 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.

3.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) zum 30. September 2022 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

4.

Die FRISTAM Holding GmbH erklärt hiermit, sich aus den Jahresabschlüssen zum 30. September 2022 sowie zum 30. September 2023 der FRISTAM International Beteiligungsgesellschaft mbH ergebende Jahresfehlbeträge freiwillig auszugleichen. Diese Erklärung wird nach § 325 HGB offengelegt. Die FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) als oberstes Mutterunternehmen hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zwischen der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) und der FRISTAM Holding GmbH bereit erklärt, für die von der FRISTAM Holding GmbH bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 30. September 2022

gez. Joachim Friedsch als Prokurist der FRISTAM Holding GmbH

Protokoll

über die Beschlussfassung

der Gesellschafter

der FRISTAM Pumpen Schaumburg GmbH, Hamburg

Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der FRISTAM Pumpen Schaumburg GmbH, Hamburg, fassen die Gesellschafter

FRISTAM Holding GmbH (Amtsgericht Lüneburg, HRB 110506, Winsen (Luhe),

vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Prokuristen

Herrn Joachim Friedsch, 70 % der Anteile

Herr Torben Hahn, 10 % der Anteile

Herr René Linck, 10 % der Anteile

Herr Benjamin Steinig, 5 % der Anteile

Herr Denis Tomann, 5 % der Anteile

folgende Beschlüsse:

1.

Die FRISTAM Pumpen Schaumburg GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021/2022 gemäß § 264 III HGB von der Pflicht zur Offenlegung und zur Prüfung des Jahresabschlusses befreit.

2.

Aufgrund der Erleichterungsvorschriften des § 264 III HGB wird der Jahresabschluss zum 30. September 2022 ohne Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts erstellt.

3.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) zum 30. September 2022 einbezogen und die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Der Konzernabschluss der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.), Hamburg, wird beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

4.

Die FRISTAM Holding GmbH erklärt hiermit, sich aus den Jahresabschlüssen zum 30. September 2022 sowie zum 30. September 2023 der FRISTAM Pumpen Schaumburg GmbH ergebende Jahresfehlbeträge freiwillig auszugleichen. Diese Erklärung wird nach § 325 HGB offengelegt. Die FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) als oberstes Mutterunternehmen hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zwischen der FRISTAM Pumpen KG (GmbH & Co.) und der FRISTAM Holding GmbH bereit erklärt, für die von der FRISTAM Holding GmbH bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Stadthagen, den 30. September 2022

gez. Joachim Friedsch als Prokurist der FRISTAM Holding GmbH

gez. Torben Hahn, Gesellschafter

gez. René Linck, Gesellschafter

gez. Benjamin Steinig, Gesellschafter

gez. Denis Tomann, Gesellschafter

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