MRS Aqua
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
232.629,67 |
195.516,51 |
| I.
Vorräte |
200.958,51 |
175.390,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.013,03 |
16.531,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.658,13 |
3.594,79 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
4.931,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
232.629,67 |
200.447,51 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.980,41 |
12.004,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
31.250,00 |
31.250,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.245,73 |
25.769,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.976,14 |
6.523,39 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
3.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
214.649,26 |
185.143,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
190.929,35 |
177.021,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.719,91 |
8.121,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
232.629,67 |
200.447,51 |
sonstige Berichtsbestandteile
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: MRS Aqua GmbH
Firmensitz: Waldstraße 32, 60528 Frankfurt am
Main
Registereintrag: Handelsregister Abteilung B
Registergericht: Frankfurt am Main
Register-Nr.: 89889
Zur Geschäftsführung ist Herr Dmytro
Zaichenko bestellt worden, er vertritt die Gesellschaft
stets allein und ist von den Beschränkungen §181
BGB befreit.
II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG
Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. MRS
Aqua GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kleinstkapitalgesellschaften
aufgestellt
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266
und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens
sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet. Von den Erleichterungen des § 288 BGB
wurde Gebrauch gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
./.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den
Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeitentsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
SONSTIGE PFLlCHTANGABEN:
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Frankfurt am Main, 14.12.2020
Geschäftsführer
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gez. Dmytro Zaichenko
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2020 festgestellt.
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