BK-Metall
GmbH
Lohr
a.Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
502.587,73 |
381.311,72 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.720,00 |
15.440,00 |
| II.
Sachanlagen |
395.871,00 |
299.435,00 |
| III.
Finanzanlagen |
98.996,73 |
66.436,72 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
98.996,73 |
66.436,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
345.470,43 |
361.179,19 |
| I.
Vorräte |
129.195,42 |
119.049,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82.591,16 |
57.761,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
133.683,85 |
184.368,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.663,00 |
12.530,00 |
| Aktiva |
861.721,16 |
755.020,91 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
364.575,66 |
415.013,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
318.013,41 |
341.573,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.562,25 |
48.439,64 |
| B.
Rückstellungen |
35.530,00 |
42.765,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
461.615,50 |
297.241,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
132.358,96 |
97.313,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
329.256,54 |
199.928,06 |
| Passiva |
861.721,16 |
755.020,91 |
Anhang
Vorliegender Jahresabschluss der BK-Metall GmbH zum
31. Dezember 2022 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen
Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
a) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HBG. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
b) Erläuterungen zur Bilanz
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurde die
lineare Abschreibungsmethode angewendet. Die
Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer geschätzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. In den Herstellungskosten
wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch
notwendige Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten
berücksichtigt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nominalwert bewertet. Dem Ausfallrisiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung
getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände, der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden
mit dem Nominalwert bewertet.
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Pensionszusagen sind nicht gegeben worden.
Steuerrückstellungen wurden für das
Geschäftsjahr in Höhe der voraussichtlichen
Steuernachzahlungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet und
beinhalten die Verpflichtungen aus den Kosten des zum
Bilanzstichtag noch zu gewährenden Urlaubs, den Kosten
für die Aufbewahrungspflicht, den Verpflichtungen aus
Gewährleistungen und den Kosten für die
Erstellung des Jahresabschlusses 2021.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
c) Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275
Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform
dargestellt.
d) Sonstige Angaben
§ 285 Nr. 1 HGB
Es gibt keine Verbindlichkeit mit einer
Fälligkeit von mehr als 5 Jahren.
§ 285 Nr. 10 HGB
Außer der Geschäftsführung ist im
Berichtszeitraum kein weiteres Organ bestellt.
Geschäftsführer sind im Berichtszeitraum
Stefan Weis und Lena Aull.
§ 285 Nr. 11 HGB
Die BK Metall GmbH hält im Berichtszeitraum
keine Beteiligung im Sinne des
§ 271 Abs. 1 HGB.
§ 285 Nr. 27 HGB
Außer den bilanzierten und ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren Verbindlichkeiten
und Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
§ 285 Nr. 34 HGB
Der Beschluss über die Verwendung des
Jahresüberschusses liegt noch nicht vor.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Lohr am Main, 30. April
2024
gez.
Stefan Weis
gez.
Lena Aull
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024
festgestellt.
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