Beteiligungsgesellschaft Göttsche Getränke mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Corinna Edgar seit 16.9.2020 | Prokura |
Wolfgang Erhard Thiel seit 15.7.2019 | Geschäftsführer |
Mike Enke seit 21.4.2016 | Geschäftsführer |
Sven Kieckhäfer seit 6.6.2014 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werner Esling GmbHHamburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss I. Allgemeine Angaben Die Werner Esling GmbH, Hamburg, stellt den Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG auf. Mit der Göttsche Getränke GmbH & Co. KG, Hamburg, als herrschendem Unternehmen ist am 20. August 2007 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 20. August 2007 zugestimmt. Die Gewinnabführungs- bzw. Verlustübernahmeverpflichtung wurde erstmals für das am 1. Januar 2007 beginnende Geschäftsjahr vereinbart. Im Jahr 2009 haben die Nordmann-Gruppe und die Carlsberg-Gruppe mit der Nordic Getränke GmbH ein Joint-Venture gegründet. Die Berichtsgesellschaft ist im Rahmen der Gründung des Joint-Ventures in die Nordic Getränke GmbH eingebracht worden. Die ursprünglich für das Joint-Venture geplanten Ertragsziele konnten bislang nicht erreicht werden. Dadurch ist es zu einer angespannten Liquiditätslage gekommen. Die mit den finanzierenden Kreditinstituten vereinbarten Covenants konnten teilweise nicht eingehalten werden. Die Verringerung der eingeräumten Kreditlinie durch die Banken von 36,0 Mio. Euro bis November 2011 auf nunmehr 27,1 Mio. Euro wurde durch die von den Banken geforderten Einschüsse mit 8,4 Mio. Euro schrittweise im Dezember 2011 und März 2012 nahezu vollständig kompensiert. Der Rahmenkredit ist zunächst bis zum 23. April 2012 zugesagt. Eine Verlängerung ist an weitere Leistungen der Gesellschaft und der Gesellschafter gebunden. Teilleistungen sind im geforderten Umfang bereits erfüllt worden. Die Geschäftsführung der Nordic Getränke GmbH ist sicher, auch die weiteren Forderungen der Banken erfüllen zu können und geht daher von einer Verlängerung des Rahmenkredites aus. Der Entscheidung der finanzierenden Kreditinstitute, den Rahmenkredit unter bestimmten Voraussetzungen zu verlängern, lag ein von der Geschäftsführung der Nordic Getränke GmbH erstelltes Restrukturierungskonzept zugrunde, das durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, beurteilt wurde. Ernst & Young bestätigt, dass eine Fortführung der Nordic-Gruppe mit den von der Geschäftsführung geplanten Restrukturierungsmaßnahmen sowie der weiteren Unterstützung durch die Gesellschafter und Kreditinstitute objektiv gegeben ist. Der Bestand der Nordic-Gruppe und letztlich auch der Berichtsgesellschaft ist von der künftigen Unterstützung durch die Gesellschafter und die finanzierenden Kreditinstitute abhängig. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Waren werden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko angesetzt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und andere ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zur Bilanz I. A K T I V A Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von TEuro 13 (Vj.: TEuro 12) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Rechnungsabgrenzung Unter den Rechnungsabgrenzungsposten wird ein Disagio von TEuro 1 (Vj.: TEuro 1) ausgewiesen. II. P A S S I V A Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Pfandrücknahmeverpflichtungen (inklusive für CO2-Pfandflaschen) in Höhe von TEuro 100 (Vj.: TEuro 173), Personalkosten in Höhe von TEuro 118 (Vj.: TEuro 85) sowie ausstehende Rechnungen in Höhe von TEuro 50 (Vj.: TEuro 24). Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind TEuro 1.685 (Vj.: TEuro 1.064) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie TEuro 237 (Vj.: TEuro 16) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. C. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEuro 145 und resultiert aus Leasingverträgen in Höhe von TEuro 80 sowie aus einem Grundstücksmietvertrag in Höhe von TEuro 65 mit einem verbundenen Unternehmen. Die Leasinggeschäfte dienen der Verbesserung der Liquiditätssituation und der Verbesserung der Eigenkapitalquote.Dies sind auch wesentliche Vorteile des Geschäfts. Weitere Vorteile bestehen in der kurzen Vertragsbindung, da die Leasingobjekte bei eintretendem technischem Fortschritt ausgetauscht werden können. Risiken bestehen in der unkündbaren Grundmietzeit sowie in den höheren Refinanzierungskosten. II. Organe Hauptberuflichen Geschäftsführer sind die Herren Jörg Enke, Grömitz, Mike Enke, Grömitz. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. III. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Nordic Getränke GmbH, Hamburg, einbezogen, die als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufstellt. Dieser ist im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hamburg, 26. März 2012 gez. Jörg Enke gez. Mike Enke ................................................. Werner Esling GmbH Angabe nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB: Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21. Mai 2012 festgestellt worden. |
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