Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 9474
Eingetragen
11.7.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Entwicklung und Verkauf von Software, Durchführung von Softwareprojekten, sowie damit verbundene Beratungen und Schulungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Depner
seit 9.10.2025
Geschäftsführer
Henrike Schmiedt
seit 9.10.2025
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
6.96%
0.96%

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Hype Holding GmbHEigenbeteiligung
5.41%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hype Holding FinCo GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hype Softwaretechnik GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der Hype Softwaretechnik GmbH, Bonn

A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

I. Geschäftstätigkeit

Die Hype Softwaretechnik GmbH ist einer der weltweit führenden Hersteller von Software für Ideen- und Innovationsmanagement und hat langjährige Projekterfahrung mit nationalen und internationalen Kunden. Mit der leistungsstarken HYPE-Plattform lassen sich tausende von Mitarbeitern, Partnern, Zulieferern oder Kunden in die Ideengenerierung und gemeinschaftliche Problemlösung einbinden. Von der Ideengenerierung und -bewertung bis hin zur intelligenten Ideenauswahl ermöglicht die Gesellschaft die Integration von Innovationsmanagement, Ideenmanagement, kontinuierlicher Verbesserung und Front-End-Portfoliomanagement.

Das Hauptgeschäft der Gesellschaft ist der Verkauf und die Implementierung der Software. Weitere Umsätze werden aus dem Betrieb (Hosting) der Software, wie auch aus Maintenance und Services generiert. Die Kunden verteilen sich auf allen Kontinenten. Die Hauptabsatzmärkte befinden sich jedoch im Inland, dem europäischen Ausland sowie auf dem nördlichen amerikanischen Kontinent. Eine weitere Erschließung der restlichen Märkte befindet sich im Aufbau, da auch hier durch die Globalisierung der Bedarf des Innovationsmanagements wächst.

Eine wissenschaftliche Forschungsabteilung betreibt die Gesellschaft nicht. Es werden aber Entwicklungsleistungen an der eigenen Software getätigt.

Die Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Hype Holding GmbH und besitzt selbst ein Tochterunternehmen in den USA, die Hype Innovation Inc. Zweigniederlassungen werden nicht betrieben. Neben dem Hauptstandort Bonn bestehen zusätzliche Bürostandorte in Braunschweig, Köln und Lyon (Frankreich).

II. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Laut Statistischem Bundesamt ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 mit einem um 0,3 % niedrigerem preisbereinigtem Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Vorjahr ins Stocken gekommen. Die nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen haben neben den ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringe Nachfrage im In- und Ausland die Konjunktur gedämpft.

(Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html)

Wohl durch die hohen Verbraucherpreise verursacht, nahmen die privaten Konsumausgaben preisbereinigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % ab. Die Konsumausgaben des Staates sanken ebenfalls und waren somit das erste Mal seit fast 20 Jahren um 1,7 % niedriger als im Vorjahr. Dies wurde hauptsächlich durch den Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen verursacht.

Der Auslandshandel nahm im Jahr 2023 aufgrund der verhaltenen globalen Wirtschaft und der schwachen inländischen Nachfrage ab. Die Exporte verloren mehr als die Importe (preisbereinigt -3,0 %). Dies resultierte in einem positiven Auslandsbeitrag, der das BIP unterstützte.

Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz der weiterhin schwierigen Lage leicht positiv. Die Anzahl der Erwerbstätigen stieg um 0,7 % auf 45,9 Mio. Erwerbstätige, dies unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte und die steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Der Aufbau fand hier fast ausschließlich in den Bereichen der Dienstleistungen statt.

(Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html)

Laut IWF-Bericht 2023 konnte sich die Weltwirtschaft nur langsam von den Folgen der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Krieg und der hohen Inflation erholen. Die deutsche Wirtschaft ist dabei Schlusslicht der G7-Staaten mit einem sich negativ entwickelndem Bruttoinlandsprodukt (BIP). Grund hierfür ist der Fokus auf den Export, der Deutschland stärker als andere Länder an dem schwachen Welthandel leiden lässt.

Der Deutsche ITK-Markt ist laut Bitkom im Jahr 2023 insgesamt um 2 % gewachsen. Treiber war hier der Bereich der Informationstechnik mit einem Jahresvolumen von gut 143 Milliarden EUR, der im Vergleich zum Jahr 2022 um 2,2 % zulegen konnte. Branchenbezogene Wachstumsdaten speziell für den Bereich der Innovationsmanagement-Software sind nur schwer ermittelbar und stellen damit keine solide Datengrundlage dar.

(Quelle: https://www.bitkom.org/Marktdaten/ITK-Konjunktur/ITK-Markt-Deutschland)

B. Geschäftsverlauf

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 ein Umsatzvolumen von TEUR 14.735 und damit eine Steigerung um 12,1 % im Vergleich zum Vorjahr erzielt. Der Auftragseingang mit insgesamt TEUR 17.765 erreichte ein historisches Hoch und konnte den Vorjahreswert in Höhe von TEUR 13.016 weit übertreffen. Zum Jahresende bestand ein Auftragsbestand in Höhe von TEUR 18.374 (i. V. TEUR 15.344).

C. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Das Betriebsergebnis ist gegenüber dem Vorjahr mit TEUR -279 gestiegen (i. V. TEUR -455). Die Gesamtleistung ist erneut um 11,7 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 14.916 gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge waren mit TEUR 118 um TEUR 78 geringer als im Vorjahr - hierfür waren insbesondere die geringeren Erträge aus Kursdifferenzen verantwortlich. Aufgrund der Entscheidung Entwicklungskosten der selbst erstellten Software nicht mehr zu aktivieren, wurden keine Erträge aus aktivierten Eigenleistungen erzielt, während die laufenden Abschreibungen in Höhe von TEUR 812 das aktuelle Ergebnis nach wie vor belasteten.

Der Materialaufwand stieg im Geschäftsjahr nur gering um TEUR 18 auf insgesamt TEUR 1.134. Dies resultierte insbesondere aus Kostensteigerungen bei den eingekauften Hosting Leistungen. Die Personalkosten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 999. Dies war neben einem Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl insbesondere bedingt durch gestiegene Gehälter und variable Gehaltskosten. Die Abschreibungen sanken weiter auf TEUR 893 (i. V. TEUR 1.106), da durch die Entscheidung die selbst entwickelte Software nicht mehr zu aktivieren, lediglich im Bereich der Sachanlagen und der externen Software investiert wurde. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Wesentlichen bedingt durch den Einkauf von zentralen Dienstleistungen bei der Muttergesellschaft auf TEUR 3.907 (i. V. TEUR 3.325).

Das Finanzergebnis betrug TEUR 118 gegenüber TEUR 107 im Vorjahr und bestand aus Zinserträgen der Tochter- und Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 153. Zinsaufwendungen wurden ebenfalls im Konzernverbund in Höhe von TEUR 36 verbucht.

Das Gesamtergebnis lag entsprechend bei TEUR -170 (i. V. TEUR -377). Somit konnte aufgrund der schwierigen Umstände kein positives Ergebnis erreicht werden und die Erwartungen des Vorjahres nicht erfüllt werden.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um 4,2 % auf TEUR 8.872. Dies resultiert vornehmlich aus dem erhöhten Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber Gesellschaftern, welches durch einen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen finanziert wurde. Die Eigenkapitalquote sank damit um 3,3 Prozentpunkte auf 20,8 %.

Finanzlage

Die Gesellschaft finanzierte sich im Wesentlichen aus in Form von Eigenkapital und Fremdkapital über ihre Finanzierungspartner bereitgestellten Mitteln. Für die Gesamtfinanzierung sind weiter auch Vorauszahlungen von Kunden im Wesentlichen für Softwaremiete und -wartung von Bedeutung. Der Gesamt-Cashflow des Geschäftsjahres betrug TEUR -885, im Vorjahr lag er bei TEUR -1.621, der Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -1.100. Insbesondere geprägt durch die Aufnahme von Finanzmitteln im Rahmen des konzerninternen Cash-Pooling war der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit TEUR 456 (i. V. TEUR 0) positiv. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR -241 (i. V. TEUR -1.227), wovon TEUR -238 auf Investitionen in das Anlagevermögen entfallen sowie TEUR -3 aus der Verschmelzung mit der Innospot GmbH resultieren. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gewährleistet.

Gesamteinschätzung

Die Geschäftsführung betrachtet das Geschäftsjahr 2023 rückblickend trotz der weiterhin schwierigen Umstände als ein erfolgreiches Jahr. Angesichts der für das Geschäftsjahr erreichten Kennzahlen, insbesondere beim Umsatz und Auftragseingang, ist die Geschäftsentwicklung zufriedenstellend. In Anbetracht der weiterhin sehr guten Auftragslage und der Möglichkeit, die Personalstruktur bei Bedarf anzupassen, ist für das kommende Geschäftsjahr mit einer weiteren Verbesserung der Ergebnislage zu rechnen.

D. Chancen- und Risikobericht

Chancen

Im Geschäftsjahr 2023 hat HYPE erneut erfolgreich die Herausforderungen einer anspruchsvollen wirtschaftlichen Lage gemeistert. In Anerkennung unserer Leistungen wurde HYPE erneut als "Technology Leaders" im Spark Matrix Report: Innovation Management von Quadrant Knowledge Solutions eingestuft. Zusätzlich wurde HYPE durch einen klaren Fokus auf Kundenzufriedenheit mit dem angesehenen Customers' Choice Award von Gartner ausgezeichnet.

(Quelle: https://www.gartner.com/ reviews/ market/ innovation-management-tools/ vendor/ hype/ product/ hype-enterprise-suite)

Um ein beschleunigtes Wachstum und eine gesteigerte Krisen Resilienz zu gewährleisten, wurden Ende 2023 umfassende Umstrukturierungen im Bereich Marketing und Vertrieb vorgenommen. Diese Initiative umfasste die Erschließung neuer Marketing- und Vertriebskanäle sowie die Schaffung neuer Teams für Sales und Business Development. Diese Teams fungieren als Schnittstelle zwischen Marketing und Vertrieb, arbeiten gemeinsam an der Erschließung zusätzlicher Vertriebschancen und tragen somit zur Steigerung unserer Marktpräsenz bei.

Des Weiteren hat HYPE im ersten Quartal 2024 im Zuge dieser Maßnahmen ein kanadisches Unternehmen akquiriert, ein direkter Wettbewerber mit Fokus auf Nordamerika und dem Vereinigten Königreich. Diese strategische Fusion wird nicht nur unsere lokale Präsenz in diesen Schlüsselregionen erweitern, sondern auch unser Produktangebot durch die Integration entscheidender Softwarefunktionen und Dienstleistungen stärken. Durch diese strukturellen Anpassungen und Erweiterungen ist HYPE optimal positioniert, um im Jahr 2024 selbstbewusst und mit Nachdruck den Markt für Innovationsmanagement aktiv mitzugestalten.

Risiken

Die Hype Softwaretechnik GmbH unterliegt Risiken, die untrennbar mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind. Das Unternehmen ist bestrebt, seine Risiken auf ein akzeptables Maß zu begrenzen. Wesentlichen Risiken wird, wenn möglich, durch organisatorische Maßnahmen, adäquate vertragliche Gestaltungen und Versicherungen vorgebeugt.

Das Marktrisiko war im Jahr 2023, wie auch die letzten Jahre, durch einen intensiven Wettbewerb sowie die anhaltend schwierige weltwirtschaftliche Gesamtsituation gekennzeichnet. Auch für das kommende Jahr ist neben dem weiterhin zunehmenden Wettbewerb insbesondere die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der immer größer werdende Fachkräftemangel die größte Herausforderung für die Gesellschaft. Aufgrund des fortbestehend hohen Auftragsbestands sowie der Tatsache, dass das Geschäft durch wiederkehrende und fortlaufende Erlöse insbesondere in Form von Softwaremiete geprägt ist, ist die Geschäftsführung davon überzeugt, diese Herausforderung gut bewältigen zu können.

Die Gesellschaft begegnet den anhaltenden Herausforderungen außerdem mit einer durchgehenden Marktbeobachtung und einer unmittelbaren Reaktion durch Produktanpassungen. Eine hinreichend große Entwicklungsabteilung erlaubt es, den Markt in seiner vollen Breite zu bedienen.

Die Geschäftsführung plant in den beiden kommenden Geschäftsjahren mit einem Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen Bereich und einem im Vergleich zum Umsatz unterdurchschnittlichem Anstieg der Kosten. Über die Umsatzsteigerungen bei gleichzeitiger Kostenbegrenzung soll die Kapitaldienstfähigkeit in den beiden kommenden Jahren sichergestellt werden. Sollten diese Planziele signifikant verfehlt werden, kann frühzeitig mit geeigneten Anpassungsmaßnahmen (z. B. Reduzierung der Personalkapazität für Softwareentwicklung) gegengesteuert werden. Damit erforderlichenfalls zeitnah und umfassend gegengesteuert werden kann, nimmt das Management regelmäßige Vergleiche der Ist-Situation von Umsatz, Kosten, Cashflow, etc. mit dem Unternehmensbudget, das u. a. eine dezidierte Liquiditätsplanung beinhaltet, vor.

Weitere Kreditlinien oder Finanzierungszusagen (neben einer Kontokorrentlinie bei der Hausbank) bestehen derzeit nicht, es wird jedoch davon ausgegangen, dass durch eine weitere Zunahme der Softwaremiete der bisherige Vorfinanzierungseffekt (passivische Rechnungsabgrenzung) weiter steigt. Die vorhandenen Kreditfinanzierungen basieren auf Festzinsvereinbarungen mit der Muttergesellschaft. Einem Zinsänderungsrisiko unterliegt die Gesellschaft somit nur im Hinblick auf zukünftige Neufinanzierungen, nicht aber in Bezug auf bestehende Finanzierungen. Die Gesellschaft fakturiert zum Teil in Fremdwährung und hat ihrer Tochtergesellschaft eine Betriebsmittelkreditlinie auf Fremdkapitalbasis zur Verfügung gestellt. Währungskursabsicherung wird nicht betrieben und die Gesellschaft unterliegt dem Risiko negativer Währungskursentwicklungen.

Unsere Kunden sind überwiegend namhafte Großunternehmen. Nichtsdestotrotz wird als Vorsorge gegen einen Forderungsausfall ein konsequentes Mahnwesen betrieben. Risiken der operativen Geschäftstätigkeit liegen vor allem in der Erfüllung der Qualitätsansprüche und Terminvorgaben unserer Kunden. Die US-Tochtergesellschaft konnte den Erwartungen nicht gerecht werden und erzielte ein negatives Ergebnis. Weitere Ausbaumaßnahmen in Bezug auf Organisation und Infrastruktur sind notwendig, damit die bislang nur geringen positiv wirkenden verkaufsbezogenen Maßnahmen sich weiter entfalten können.

E. Prognosebericht

Die konjunkturellen Perspektiven für das Jahr 2024 sind nach jüngsten Anpassungen der Prognosen einschlägiger Institute verhalten optimistisch, da sich die Volkswirtschaften mehrerer Industrie- und Schwellenländer trotz der anhaltend schwierigen Bedingungen widerstandsfähiger zeigten als angenommen (Quelle: https://www.zeit.de/ wirtschaft/2024-01/internationaler-waehrungsfonds-deutschland-konjunktur wirtschafts-wachstum). Der IWF prognostiziert der globalen Wirtschaft ein Plus von 3,1 %. Deutschland wird hier allerdings im Jahr 2024 nun ein geringes Plus der Wirtschaft mit 0,5 % prognostiziert und liegt damit erneut an letzter Stelle beim Wachstum der G7 Staaten. Gründe sind die Schwäche von zinsempfindlichen Sektoren, die geringere Nachfrage durch Handelspartner und daraus resultierend eine Schwäche der Industrieproduktion (Quelle: https://www.tagesschau.de/ wirtschaft/konjunktur/iwf-weltwirtschaft-104.html).

Der Branchenverband BITKOM erwartet im Jahr 2024 wiederum ein Wachstum von 4,4 % für den deutschen Softwaremarkt (Quelle: https://www.bitkom.org/ Marktdaten/ ITK-Konjunktur/ ITK-Markt-Deutschland). Auch das Marktforschungsunternehmen GARTNER prognostiziert ein hohes Wachstum von 6,8 % bei den IT-Services weltweit im Jahr 2024 (Quelle: https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/01-17-2024-gartner-forecasts-worldwide-it-spending-to-grow-six-point-eight-percent-in-2024).

Vor dem Hintergrund der bestehenden Auftragslage geht die Geschäftsführung der Hype Softwaretechnik GmbH von einem Umsatzwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich aus. Hierauf aufsetzend soll in Verbindung mit angepasstem Kostenniveau im nächsten Jahr wieder ein positives Ergebnis erreicht werden. Sonstige größere Investitionen stehen nicht an.

 

Bonn, 28. März 2024

Hype Softwaretechnik GmbH

gez. Dr. Frank Henningsen

gez. Ralf Pollack

Geschäftsführung

Bilanz zum 31. Dezember 2023

der Hype Softwaretechnik GmbH, Bonn

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 1.306.025,46 1.958.797,53
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.242.075,35 1.871.161,85
II. Sachanlagen 59.901,36 83.586,93
III. Finanzanlagen 4.048,75 4.048,75
B. UMLAUFVERMÖGEN 7.342.613,28 6.323.475,99
I. Vorräte 318.042,17 255.676,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.887.524,15 5.919.044,22
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 137.046,96 148.755,43
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 223.065,31 233.642,02
8.871.704,05 8.515.915,54

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. EIGENKAPITAL 1.846.232,40 2.049.083,78
I. Gezeichnetes Kapital 66.875,00 66.875,00
II. Kapitalrücklage 7.104.373,58 7.136.756,51
III. Verlustvortrag -5.154.547,73 -4.776.818,16
IV. Jahresfehlbetrag -170.468,45 -377.729,57
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.040.624,64 1.003.591,32
C. VERBINDLICHKEITEN 3.331.345,77 1.996.915,36
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 1.575.877,30 (i. V. EUR 893.206,44)
- davon gegenüber Gesellschaftern EUR 0,00 (i. V. EUR 286.524,63)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.653.501,24 3.466.325,08
8.871.704,05 8.515.915,54

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

der Hype Softwaretechnik GmbH, Bonn

2023
EUR
2022
EUR
1. Umsatzerlöse 14.734.920,48 13.146.150,20
2. Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen 62.365,83 10.672,49
3. Sonstige betriebliche Erträge 118.303,52 196.002,51
4. Materialaufwand 1.134.426,74 1.116.293,17
5. Personalaufwand 9.259.252,99 8.260.099,70
a) Löhne und Gehälter 7.789.319,41 6.901.593,08
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.469.933,58 1.358.506,62
- davon für Altersversorgung: EUR 14.303,88 (i. V. EUR 10.028,50)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 893.011,43 1.106.266,30
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.906.668,58 3.324.817,82
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 153.538,78 111.770,47
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 153.245,31 (i. V. EUR 111.770,47)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 35.959,57 4.500,00
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 35.959,57 (i. V. EUR 4.500,00)
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -160.190,70 -347.381,32
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.623,75 29.767,25
12. Ergebnis nach Steuern -168.814,45 -377.148,57
13. Sonstige Steuern 1.654,00 581,00
14. Jahresfehlbetrag -170.468,45 -377.729,57

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der Hype Softwaretechnik GmbH, Bonn

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Hype Softwaretechnik GmbH, Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 9474), die Vorschriften des HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften angewandt worden.

Die größenabhängigen Erleichterungen im Sinne des § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert worden. Das Geschäftsjahr umfasst die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Mit Gesellschafterbeschluss und Verschmelzungsvertrag vom 30. August 2023 erfolgte eine Verschmelzung der Innospot GmbH (Amtsgericht HRB 237787) als übertragender Rechtsträger auf die Schwestergesellschaft der Hype Softwaretechnik GmbH (Amtsgericht HRB 9474) als übernehmendem Rechtsträger im Wege der Seitwärtsverschmelzung. Als handelsrechtlicher Verschmelzungsstichtag gilt der 1. Januar 2023, 00:00 Uhr. Die Verschmelzung erfolgte handelsrechtlich zu Buchwerten. Insgesamt wurden Vermögenswerte in Höhe von TEUR 73 sowie Schulden in Höhe von TEUR 105 übertragen. Das negative Eigenkapital mit TEUR 33 wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreswerte ist dahingehend bedingt eingeschränkt.

Der Anhang wurde teilweise in TEUR aufgestellt.

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Bei der Bewertung wird gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Unternehmensfortführung ausgegangen.

Die Gesellschaft übte bis 2020 das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zugunsten einer Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände aus. Die aktivierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände betrafen die eigenen Softwareprodukte und deren Verbesserung/Erweiterung. Seit 2021 wird das Wahlrecht im Zuge einer Vereinheitlichung der Bilanzierung im Konzern nicht mehr wahrgenommen, so dass auf eine Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände verzichtet wird. Die laufenden Abschreibungen in Höhe von TEUR 812 (Vorjahr: TEUR 1.011) aus dem noch im Bestand befindlichen Vermögenswerten belasten hingegen das aktuelle Ergebnis. Der noch aktivierte Bestand von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf TEUR 864 und wird in dieser Höhe auch die Ergebnisse der kommenden Jahre belasten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen errechnen sich unter Zugrundelegung der jeweiligen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden über 5 Jahre linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00, die bis zum 30. November 2008 und ab dem 1. Dezember 2011 angeschafft wurden, werden im Jahr des Zugangs aktiviert und im gleichen Jahr voll abgeschrieben. Für den Zeitraum vom 1. Dezember 2008 bis 30. November 2011 wurden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagengüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 gemäß § 6 Abs. 2a EstG in einem Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2018 werden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens in Anlehnung an die Änderung der steuerlichen Gesetzgebung bis zu einem Wert von EUR 800,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden im Fall dauerhafter Wertminderungen vorgenommen.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen werden wahlrechtsgemäß nur im Fall dauerhafter Wertminderungen vorgenommen.

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung anteiliger Gemeinkosten oder zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Verwaltungsgemeinkosten sind in die anteiligen Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden in die Herstellungskosten nicht einbezogen.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Erkennbaren Wertminderungen wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem bzw. Einnahmen vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen, gebildet.

Rückstellungen werden für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. In die Bewertung der Rückstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gehen hinreichend konkretisierte künftige Preise- und Kostensteigerungen ein. Im Fall einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit den dafür von der Bundesbank vorgegebenen Zinssätzen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel gemäß § 268 Abs. 2 HGB a. F. zu entnehmen, der in der Anlage zum Anhang dargestellt ist.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger. Ausgenommen sind in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen (Miet-)Kautionen in Höhe von TEUR 130.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Rahmen einer verzinslichen und kurzfristig kündbaren Betriebsmittellinie. In Höhe von TEUR 1.027 (Vorjahr: 773) besteht eine Mitzugehörigkeit zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf noch nicht genommenen Urlaub sowie Überstunden der Mitarbeiter, zu gewährende Boni, noch ausstehende Eingangsrechnungen sowie zu erwartende Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärung.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger.

Aus der Währungsumrechnung sind im Geschäftsjahr realisierte sowie unrealisierte Erträge in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 129) angefallen. Kursverluste sind in Höhe von TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 48) angefallen.

Aus der Auflösung von Rückstellungen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 33) in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.

Auf verbundene Unternehmen entfielen Zinserträge in Höhe von TEUR 153 (Vorjahr: TEUR 112) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 5).

In dem ausgewiesenen Steueraufwand sind ausländische Quellensteuern in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 30) enthalten.

C. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Es bestehen Bankbürgschaften in Höhe von TEUR 4.000 gegenüber der Deutschen Bank AG für ein Darlehen an die Hype Holding GmbH sowie die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und künftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen alle seine Schuldner an die Hype Holding GmbH. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft wird als gering eingestuft.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Von der Gesellschaft geschlossene Leasingverträge dienen teilweise der Verbesserung der Liquidität, betreffen aber im Übrigen Gegenstände, die turnusmäßig ausgewechselt werden, wie beispielsweise Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Aus längerfristigen Verträgen, insbesondere Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen, bestehen folgende finanziellen Verpflichtungen:

2024
TEUR
2025-2029
TEUR
> 2029
TEUR
Zahlungsverpflichtung: 279 206 0

Gegenüber der Tochtergesellschaft Hype Inc. besteht ein Rahmendarlehensvertrag mit einer maximalen Darlehensziehung in Höhe von TUSD 1.500. Zum Stichtag betrug das Ausnutzungsvolumen TUSD 1.138.

Gegenüber der Muttergesellschaft Hype Holding GmbH besteht eine Rahmenkreditvereinbarung. Zum Stichtag betrug das Ausnutzungsvolumen TEUR 4.608.

Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile an der Hype Innovation Inc., Boston/USA. Die Tochtergesellschaft wurde am 17. Februar 2011 gegründet. Das Stammkapital beträgt USD 1,00. Das letzte Jahresergebnis (Jahresabschluss 2023) beträgt rund TUSD -210.

Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Frank Henningsen, Braunschweig, hauptberuflicher Geschäftsführer

Ralf Pollack, Bonn, hauptberuflicher Geschäftsführer

An die Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Kredite gewährt.

Im Jahresdurchschnitt wurden 125 Angestellte (Vorjahr: 115) und 4 Auszubildende (Vorjahr: 4) beschäftigt. Zu Vollzeitäquivalenten liegt der Mitarbeiterstand zum Jahresende bei 105 (Vorjahr: 108).

Im Zusammenhang mit selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe von TEUR 864. Angesichts bestehender kumulierter Verluste in Höhe von TEUR 5.325 kann die Gesellschaft derzeit bereits unabhängig von der Ausschüttungssperre keine Gewinnausschüttungen vornehmen.

Die Gesellschaft wird in den freiwilligen Konzernabschluss der HYPE Holding GmbH, Frankfurt einbezogen.

 

Bonn, 28. März 2024

Hype Softwaretechnik GmbH

gez. Dr. Frank Henningsen

gez. Ralf Pollack

Geschäftsführung

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

der Hype Softwaretechnik GmbH, Bonn

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023
EUR
Verschmelzung
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 10.574.029,23 0,00 0,00 0,00 10.574.029,23
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 365.386,29 0,00 211.513,75 0,00 576.900,04
10.939.415,52 0,00 211.513,75 0,00 11.150.929,27
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 647.131,83 3.736,07 26.927,17 0,00 677.795,07
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 4.048,75 0,00 0,00 0,00 4.048,75
11.590.596,10 3.736,07 238.440,92 0,00 11.832.773,09
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023
EUR
Verschmelzung
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 8.898.462,79 0,00 811.553,48 0,00 9.710.016,27
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 169.790,88 0,00 29.046,77 0,00 198.837,65
9.068.253,67 0,00 840.600,25 0,00 9.908.853,92
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 563.544,90 1.937,63 52.411,18 0,00 617.893,71
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9.631.798,57 1.937,63 893.011,43 0,00 10.526.747,63
Buchwerte
Stand am 31.12.2023
EUR
Stand am 31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 864.012,96 1.675.566,44
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 378.062,39 195.595,41
1.242.075,35 1.871.161,85
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 59.901,36 83.586,93
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 4.048,75 4.048,75
1.306.025,46 1.958.797,53

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hype Softwaretechnik GmbH, Bonn

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hype Softwaretechnik GmbH, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hype Softwaretechnik GmbH, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bonn, 28. März 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Torsten Janßen, Wirtschaftsprüfer

gez. Moritz Tack, Wirtschaftsprüfer

Die Feststellung des Jahresabschlusses der Hype Softwaretechnik GmbH, Bonn, zum 31. Dezember 2023 erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 16. April 2024.

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