Quay Fashion GmbHLiquidiert

22339 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 119081
Eingetragen
19.7.2011
Branche
Einzelhandel mit BekleidungEinzelhandel mit TextilienEinzelhandel mit Wohnmöbeln
Gegenstand
Einzelhandel mit Schwerpunkten auf Bekleidung, Textilien, Lederwaren, Schuhen, Taschen, Accessoires, Schmuck, Einrichtungsgegenständen, Wohnaccessoires, Kunstgegenstände. Gegenstand ist ferner die Vermarktung vorgenannter Produkte.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Katharina Johannsen
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Katharina Reddig
Hamburg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Quay Fashion GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 11.077,00
I. Sachanlagen 2,00 11.077,00
B. Umlaufvermögen 21.568,90 21.455,68
I. Vorräte 21.098,50 21.123,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 364,98 263,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 105,42 68,69
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 98.255,28 82.341,19
Bilanzsumme, Summe Aktiva 119.826,18 114.873,87

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 107.341,19 88.692,71
III. Jahresfehlbetrag 15.914,09 18.648,48
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 98.255,28 82.341,19
B. Rückstellungen 850,00 750,00
C. Verbindlichkeiten 118.976,18 114.123,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 119.826,18 114.873,87

Anhang zum 31. Dezember 2015

Quay fashion GmbH

1. Allgemeine Angaben

Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach 288 HGB Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Gegenüber den Vorjahren haben sich keine Änderungen bezüglich der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der steuerrechtlichen Handhabung zu Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden bis zu einem, um die gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert von unter 410,00 €, im Jahr des Zugangs aktiviert, voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die uneinbringlichen Forderungen werden einzelwertberichtigt.

Währungsforderungen wurden mit dem Kurs zum Tage ihrer Entstehung oder soweit eingetreten, mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens " Sonstige Verbindlichkeiten " wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt .

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 50,00 übersteigt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

3. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführerin ist Frau Katharina Johannsen.

 

Hamburg, den 16.12.2016

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. Johannsen

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2016 festgestellt.

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