AURREX
Aktiengesellschaft
Brandenburg
an der Havel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.447,86 |
53.651,86 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
47.447,86 |
51.401,86 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
2.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.923,88 |
41.015,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.020,95 |
40.778,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
39.730,95 |
39.730,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.902,93 |
236,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
92.371,74 |
94.667,71 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.672,86 |
35.491,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
15.637,22 |
6.456,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.819,11 |
9.180,55 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
2.421,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.198,88 |
56.753,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
59.198,88 |
56.753,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
92.371,74 |
94.667,71 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß
1. Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften des
Kapitalgesellschaften und Co.-Richtliniengesetz
(KapCoRiLiG) vom 04.02.2000 den
Jahresabschluss nach den Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff HGB) zu
erstellen.
Die Gesellschaft ist eine kleine
Gesellschaft nach den Größenklassen des §
267 HGB.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen
der §§ 266 und 275 HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
7. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
sind in der Bilanz unter Eigenkapital und unter
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Diesen Verbindlichkeiten stehen das jeweilige negative
Eigenkapital in
der jeweiligen Sonderbilanz
gegenüber.
8. Der Jahresabschluß vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-,
Finanz und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge
enthalten., soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverboten nach § 248 HGB
wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur nach den Bestimmungen
des § 249 HGB gebildet.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen, handelsrechtliche
Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
2. Die Vermögenswerte und Schulden sind einzeln
bewertet worden.
3. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert
um
planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Vermögenswerte unter Euro
410,00 wurden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus
der auf den
nächsten Seiten folgenden
Übersicht.
4. Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs-, und
Betriebsstoffe durch körperliche Bestandsaufnahme zum
Bilanzstichtag erfasst und zu
Anschaffungskosten bewertet.
5. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Wertberichtigungen
wurden durchgeführt.
6. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
nach den Grundsätzen der üblichen
kaufmännischen Schätzung.
7. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Sonstige Angaben
Allein vertretungsberechtigter
Geschäftsführer :
Herr Winfried Katz
Der Geschäftsführer ist
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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