WEBS-Finance Network LimitedLiquidiert

Bundesstraße 15d, 25856 Hattstedt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 6272 FL
Eingetragen
29.1.2007
Branche
Vermittlung von KreditenAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Beratung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Martin Evers
seit 29.1.2007
Direktor

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEBS-Finance Network Limited

Hattstedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

148,00

148,00

B. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

666,00

888,00

C. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6.094,55

4.119,62

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

8.575,20

418,17

D. Rechnungsabgrenzungsposten

181,00

215,00

E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.984,39

8.692,21

Summe Aktiva

19.649,14

14.481,00



PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

148,00

148,00

II. Verlustvortrag

-8.840,21

-8.580,59

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

4.707,82

-259,62

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.984,39

8.692,21

V. buchmäßiges Kapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

1.284,26

685,00

C. Verbindlichkeiten

18.364,88

13.796,00

Summe Passiva

19.649,14

14.481,00

Anhang zum 31. Dezember 2012

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der WEBS-Finance Network Limited wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB auf. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267a Abs. 2 HGB). Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 276 Satz 2 und § 288 HGB wurde mit Ausnahme der Darstellung eines Anlagengitters in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB, auf die Aufstellung eines Anhangs zu verzichten, aus Gründen der besseren Darstellung kein Gebrauch.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) vorgenommen.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des letzten Jahresabschlusses. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Anschaffungskosten umfassen auch die Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten und berücksichtigen Anschaffungskostenminderungen (§ 255 Abs. 1 HGB).

Im Berichtsjahr angeschaffte bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € sind in vollem Umfang als Aufwand verbucht worden.

Der in den Vorjahren gebildete Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von über 150,00 € bis 1.000,00 € wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften linear abgeschrieben. Dieser Posten stellt keine wesentliche Position dar, so dass diese steuerrechtliche Maßgabe auch in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennwert bilanziert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Posten enthält kein Disagio. Aktive latente Steuern wurden nicht angesetzt.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist mit dem Nennwert ausgewiesen.

Die Positionen des Eigenkapitals sind mit dem Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie enthalten Beträge für die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Kosten der Steuererklärungen für das Berichtsjahr. Die Höhe richtet sich nach den erwarteten Kosten zum Erfüllungszeitpunkt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bei Rückstellungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde § 253 Abs. 2 HGB beachtet.

Haftungsverhältnisse

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB zu vermerken.

Weitere Pflichtangaben

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 4.746,15 € (Erfüllungsbetrag).

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgten durch Herrn Martin Evers, Finanzberater, 25866 Mildstedt.

 

Hattstedt, den 19. Juli 2013

gez. Martin Evers

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.07.2013

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