Secuway
GmbH
(vormals:
ACS, Beratung und Service GmbH)
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
364.708,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
41.201,00 |
| III.
Finanzanlagen |
323.506,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
152.227,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.528,85 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.698,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
650,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
517.586,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.814,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
| II.
Bilanzverlust |
12.314,48 |
| B.
Rückstellungen |
421.922,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.679,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
53.679,14 |
| D.
Passive latente Steuern |
3.170,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
517.586,65 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
ACS GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs ( HGB )
aufgestellt.
Die durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)
eingetretenen Rechtsänderungen wurden - soweit sie
nicht bereits zwingend auf den Jahresabschluss zum
31.12.2009 anzuwenden waren - erstmals angewandt.
In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ergaben sich aufgrund der Umsetzung des
BilMoG Veränderungen durch neue Positionen bzw.
Bezeichnungen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB und in Einklang mit den
Übergangsvorschriften nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Von Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, ist Gebrauch gemacht worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen bei
Gebäuden und beim beweglichen Sachanlagevermögen
wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der
Finanzverwaltung veröffentlichen Abschreibungstabellen
orientiert, grundsätzlichen linear vorgenommen. Die
degressive Abschreibung wurde angewendet, wenn die
Wahlmöglichkeit bestand und dies zu einer höheren
Abschreibung führte.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Ab dem 1. Januar 2010 angeschaffte geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden in voller Höhe als
Aufwand erfasst bzw. abgeschrieben, sofern die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um den
darin enthalten Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut EUR 150 bzw. EUR 410 nicht übersteigen.
Für vor dem 01. Januar 2010 angeschaffte
Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als
EUR 150 und bis EUR 1.000 wird eine Poolabschreibung nach
steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen. Die Auswirkungen
aus der geänderten Bewertung der geringwertigen
Wirtschaftsgüter sind unwesentlich.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren wurden diese angesetzt.
Das Umlaufvermögen wird in der Regel mit den
Anschaffungskosten- und Herstellungskosten bewertet. Bei
vorübergehender Wertminderung wird bei der
Handelsbilanz und im Übrigen bei dauernder
Wertminderung eine Abschreibung auf die tatsächlichen
Wertverhältnisse vorgenommen. Bei einer erfolgten
Wertaufholung wird eine Zuschreibung ausgewiesen.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Steuerrückstellungen für bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagte Steuern sind in der zu
erwartenden Höhe gebildet worden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Im
Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten
Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.
Die Rückstellung für Pensionen wurden nach
Artikel 67 Abs.1 EGHGB die 1/15 Zuschreibung
zugeführt.
Die reguläre Zuschreibung der
Pensionsrückstellung beinhaltet, Personalaufwand in
Höhe von 25.632,15 € und einen Zinsaufwand in
Höhe von 20.881,85 €.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Eine eventuelle Abzinsung von Verbindlichkeiten ist
nur für die Steuerbilanz geprüft worden.
Angaben zu Grundlagen für eine
Währungsumrechnung sind nicht zu machen.
Aufgrund der Abweichungen zur Steuerbilanz sind
folgende passive latente Steuern gebildet worden:
Körperschaftsteuer 1.489,00 €
Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer
81,00 €
Gewerbesteuer 1.600,00 €
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
0,00.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs war
als Geschäftsführer bestellt:
Bernhard Haas, Dipl.-Wirtschaftsingenieur
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
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|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
94.437,75
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
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Unterschrift der Geschäftsführung
Krefeld,den 28.08.2011
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Unterschrift Bernhard
Haas
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 94.437,75 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2011 festgestellt.
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