Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 53125
Eingetragen
16.10.1992
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MaschinenWärme- und KältehandelReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Handel mit Feuerschutz-Anlagen und -Geräte, sowie deren Wartung und Reparatur.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thorsten Herbert
seit 16.1.2026
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sutter Feuerschutz GmbH

Gernsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2

2

II. Sachanlagen

137.744

168.073

III. Finanzanlagen

24.650

24.650

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

19.190

23.380

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

138.337

87.165

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

125.676

96.883

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

445.599

400.153



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.565

25.565

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

56.721

48.765

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

28.036

7.956

B. Rückstellungen

10.437

2.178

C. Verbindlichkeiten

324.840

315.689

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

455.599

400.153

Anhang :

A.Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 400,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 6 (2) S. 1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

3. Vorräte

Ø Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Ø Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Ø Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Ø Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Ø Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Firma Meinolf Herbert Feuerwehrbedarf als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

7. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Ø Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

B. Erläuterungen zur Bilanz

Ø Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 539,- € (Vorjahr 539,- €).

Ø Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 135.893,- € (Vorjahr 102.955,- €).

Ø Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zum Bilanzstichtag 188.947,- € (Vorjahr 212.734,- €).

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer/-in

1. Meinolf Herbert, Magdalenenstraße 19, 64579 Gernsheim

2. Christine Herbert, Magdalenenstraße 19, 64579 Gernsheim

Gernsheim, 31.12.2023 Meinolf Herbert, Geschäftsführer

 

Gerrnsheim, den 31. Mai 2024

gez. Meinolf Herbert

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. Mai 2024

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