Wilhelm PetersenLiquidiert
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
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Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus G. Brinkmann seit 8.12.2005 | Eigentümer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
robert grünzig gmbh & co kgAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007Bilanz zum 31. Dezember 2007AKTIVA
Anhang für Zwecke der Offenlegung1. Allgemeine AngabenDie robert grünzig gmbh & co kg, Aachen, ist eine kleine Personengesellschaft i.S.v. § 264 a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. 2. Erläuterungen zur Gliederung und zur Form der DarstellungDie Gesellschaft gliedert ihre Bilanz nach § 264 c Abs. 2 i.V.m. § 266 HGB. 3. Erläuterungen der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume vorgenommen. Es wird ausschließlich linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sämtliche Forderungen werden ebenso wie die liquiden Mittel und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten mit ihrem Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen enthalten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten werden ebenso wie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. 4. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der BilanzSämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag von TEUR 2.744 (i.V. TEUR 3.049) innerhalb eines Jahres fällig. Ein weiterer Teilbetrag von TEUR 1.311 (i.V. TEUR 1.215) hat eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten von TEUR 3.438 (i.V. TEUR 3.801) sind nach Ablauf von fünf Jahren fällig. Die Verbindlichkeiten sind mit insgesamt TEUR 4.998 (i.V. TEUR 5.248) durch Grundschulden und Abtretungen gesichert. 5. Sonstige Angaben5.1 Geschäftsführungsorgane. § 285 Nr. 10 HGB Zum Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft ist bestellt:
5.2 Beteiligungsbesitz, § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft ist mit einem Kommanditkapital von TEUR 100 alleinige Kommanditistin der nesseler beteiligungen gmbh & co kg, Aachen. Der Jahresabschluss dieser Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2007 ein Eigenkapital von TEUR 5.943 und einen Jahresfehlbetrag von TEUR 10 aus. 5.3 Name und Site des Mutterunternehmens, § 285 Nr. 14 HGB Mutterunternehmen der robert grünzig gmbh & co kg ist die Joachim nesseler geschäftsführungsgesellschaft mbh, Aachen. Diese erstellt für die nesseler grünzig gruppe einen Konzernabschluss. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 5.4 Persönlich haftende Gesellschafterin. § 285 Nr. 15 HGB Unbeschränkt haftende Komplementärgesellschaft ist die Joachim nesseler geschäftsführungsgesellschaft mbh, Aachen. Diese hat ein gezeichnetes Kapital von EUR 26.000,00.
Aachen, den 28. April 2008 Dipl.-Kfm. Joachim Neßeler, Geschäftsführer Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Teil des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 der robert grünzig gmbh & co kg, Aachen, entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die robert grünzig gmbh & co kg, Aachen Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der robert grünzig gmbh & co kg, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1, Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Aachen, den 19. Mai 2008 Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. |
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