Fürstenbahnhof GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 6334
Eingetragen
12.2.2004
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Gegenstand
Der Betrieb der Gaststätte "Frankfurter Haus" in der Darmstädter Landstraße 741 in Neu-Isenburg.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fürstenbahnhof GmbH

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.711,13

11.137,13

B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

444.634,81

443.207,61

Summe Aktiva

446.345,94

454.344,74



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Verlustvortrag

468.772,20-

467.329,02-

III. Jahresfehlbetrag

1.427,20-

1.443,18-

nicht gedeckter Fehlbetrag

444.634,81

443.207,61

buchmäßiges Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

3.911,75

5.811,75

C. Verbindlichkeiten

442.434,19

448.532,99

Summe Passiva

446.345,94

454.344,74

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, insbesondere Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Fürstenbahnhof GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze:

- Forderungen sind zum Nennbetrag angesetzt.

- Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet.

- Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.

Spezielle Ausführungen zur Bilanz

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

In den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich keine Abweichungen gegenüber dem Vorjahr.

Sonstige Ausführungen

Ergebnisverwendung
In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde auf der Gesellschafterversammlung beschlossen, den sich aus dem Jahresabschluss 2006 ergebenden Jahresfehlbetrag nach Verrechnung mit dem vorhandenen Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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