Saarbahn GmbH
Selbe AdressePersonenbeförderung im Eisenbahnverkehr
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karsten Nagel seit 10.1.2023 | Geschäftsführer |
Michael Irsch seit 31.7.2019 | Prokura |
Torsten Burgardt seit 15.7.2019 | Prokura |
Christian Schmeer seit 15.7.2019 | Prokura |
Vasco Sebastian Perino Eickhoff seit 15.7.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt Saarbrücken | 40.00% |
Landeshauptstadt Saarbrücken | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 25.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Saarbahn Netz GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Angaben zur Gesellschaft und Unternehmensführung1.1 Angaben zur GesellschaftDie Saarbahn Netz GmbH (SB Netz) wurde im Jahr 1992 gegründet und ist im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Regionalverband Saarbrücken und insbesondere der Landeshauptstadt Saarbrücken aktiv. Die SB Netz ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Sie ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 9731eingetragen. Das Stammkapital der SB Netz zum Bilanzstichtag 31.12.2023 betrug unverändert umgerechnet 818.067,01 € (per 31.12.2022: 818.067,01 €). Die SB Netz bildet zusammen mit den Gesellschaften Saarbahn GmbH (Saarbahn), und der Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal AG (GSS) das Geschäftsfeld Mobilität des Stadtwerke Saarbrücken Konzerns. Dabei wird der Fahrbetrieb einschließlich der Linienkonzessionen von der Saarbahn und der Bereich Infrastruktur, Werkstätten und TramTrain-Flotte von der SB Netz wahrgenommen. Die GSS ist im Wesentlichen im Bereich des Immobilienmanagements tätig und übernimmt Funktionen in der Altersvorsorge für den Mobilitätsbereich. Im Gegensatz zur Saarbahn bzw. SB Netz hat die GSS keine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Heute bilden SB Netz und Saarbahn mit zusammen über 600 Mitarbeitern und einem Außenumsatz von über 50 Mio. € im Geschäftsjahr 2023, d.h. im Berichtsjahr, das mit Abstand größte kommunale ÖPNV-Unternehmen im Saarland. 1.2 Gesellschafterstruktur und KonzerneinbindungDie Anteile an der SB Netz wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr durchgängig von der Stadtwerke Saarbrücken GmbH (60,0 %) und der Stadtwerke Saarbrücken Holding GmbH (40,0 %) gehalten. Die SB Netz wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Saarbrücken Holding GmbH als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. 1.3 Beteiligungen der Saarbahn Netz GmbHDie SB Netz hielt im Berichtsjahr wie im Vorjahr nur die Beteiligungen an der Saarbahn (100 %) mit Sitz in Saarbrücken und an der Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH (SNS; 30 %) mit Sitz in Völklingen. 1.4 Corporate GovernanceSeit 1992 besteht für die SB Netz ein Aufsichtsrat. Entsprechend bildeten auch im Berichtsjahr die Geschäftsführung und Aufsichtsrat eine zweistufige Führungs- und Kontrollstruktur. Die beiden Gremien sind sowohl hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführungstätigkeit und ist unter anderem für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung zuständig. Der Aufsichtsrat der SB Netz umfasste auch im Berichtsjahr durchgängig 21 Personen, von denen zwei Mitglieder die Arbeitnehmerseite vertreten. Im Jahr 2023 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Die Geschäftsführung der SB Netz bestand im Berichtsjahr durchgängig aus einem Geschäftsführer. Zudem fand im Berichtsjahr eine Gesellschafterversammlung der SB Netz statt. 1.5 Geschäftsmodell und grundsätzliche strategische ZieleZunächst einmal stehen Saarbahn und SB Netz unter der Marke Saarbahn für das größte kommunale ÖPNV-Unternehmen im Saarland und damit zugleich für zahlreiche ÖPNV-Angebote (Bus und Bahn) für die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Region einschließlich der deutsch-französischen Verbindung zwischen Saargemünd und Saarbrücken. Aus Kundensicht werden die Leistungen der Saarbahn erfahrbar als Angebot im saarländischen Verkehrsverbund saarVV, in dem die Unternehmen eng abgestimmt und mit hoher Durchgängigkeit die Leistungen für die Fahrgäste erbringen. Entsprechend ist der Unternehmenserfolg neben der engen Abstimmung mit dem Aufgabenträger - in hohem Maße von der guten Kooperation mit dem bzw. im saarVV abhängig. Dies umfasst dabei neben den verkehrlichen Leistungen vor allem auch alle Themen im Rahmen der Digitalisierung, die den bisherigen und potenziellen Kunden des ÖPNV einen möglichst einfachen Zugang zum ÖPNV ermöglichen sollen. Für dieses Zielbild stehen die bekannten Chipkarten-Tickets, verschiedene attraktive Abo-Optionen und insbesondere seit dem Jahr 2023 das bundesweit gültige Deutschland-Ticket. Nicht zuletzt hieraus hat sich eine deutlich zunehmende Bedeutung von Handy-Tickets ergeben, wodurch sich die ÖPNV-Branche in vielerlei Hinsicht stärker digitalisiert. Bei all diesen Veränderungen ist es der Anspruch der Saarbahn, im lokalen und regionalen Umfeld neue Herausforderungen proaktiv aufzugreifen und die Veränderungen gemeinsam mit den übrigen Unternehmen und dem saarVV aktiv voranzutreiben und den ÖPNV und damit verbundene Mobilitätsangebote der Zukunft zu gestalten. Die Kernleistungen im ÖPNV waren, sind und bleiben essentiell. Heute und zukünftig gilt es aber zugleich, den Kunden ein integriertes und reibungsloses Mobilitätsangebot zu unterbreiten bzw. zu einer bestmöglichen Vernetzung von Verkehren und Verkehrsträgern beizutragen. Dies gilt sowohl für die Mitwirkung bzw. eine aktive Rolle im Bereich von Park&Ride-Konzepten als auch die Verbindung mit On Demand- oder Sharing-Angeboten. Während On Demand-Konzepte dabei im Saarland über Studien und Pilotprojekte noch nicht hinausgekommen sind und hier vor allem Finanzierungsfragen zu klären sind, stellen Sharing-Konzepte (wie Car-Sharing, E-Scooter-Sharing, Bike-Sharing) bereits heute in der Landeshauptstadt bekannte Mobilitätserfahrungen dar. Insgesamt kommt es auf eine bestmögliche Vernetzung entsprechend der verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse an. Die Themen Mobility-as-a-Service, vernetzte Verkehre und Digitalisierung sind wesentliche Fokus-Themen für die Weiterentwicklung des Geschäftsfelds Mobilität. Ausbaupotenziale für die ÖPNV-Angebote sehen wir dabei in der Integration von On Demand-Verkehren sowie unverändert in Ausbauoptionen für die Saarbahn auf innerstädtischen Streckenabschnitten, aber auch darüber hinaus. Die letztgenannten Themen sind allerdings abhängig von Richtungsentscheidungen und vor allem Finanzierungsmöglichkeiten auf Ebene des Aufgabenträgers sowie vor allem des Landes, das weiterhin die Reaktivierung verschiedener Bahnstrecken im Rahmen von Machbarkeitsstudien überprüft. Hier sehen wir ein hohes Potenzial für die Verkehrsverlagerung auf die Schiene, eine gute Anbindung von Stadt und Region und damit relevante Ausbauoptionen unseres Angebots. Für den Erfolg des Unternehmens setzen wir seit Jahren auf eine starke Unternehmenskultur, die gute Zusammenarbeit im Team, verstärkt projektorientierte und agile Arbeitsformen sowie über alle Berufsgruppen auf eine konsequente Mitarbeiterbindung und Entwicklung sowie natürlich eine kontinuierliche Rekrutierung und Ausbildung neuer Mitarbeitenden. Wir sind derzeit ein attraktiver Arbeitgeber - werden aber unsere Aktivitäten zur Rekrutierung, Ausbildung und Bindung von Mitarbeitenden weiter ausbauen. Eine besondere Stärke von Saarbahn und SB Netz liegt in ihrer offenen und integrativen Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Bei der Saarbahn und SB Netz sind so aktuell Beschäftigte aus rund 20 verschiedenen Ländern angestellt. "Wir heißt alle!" im Stadtwerke Konzern bzw. bei der Saarbahn zeigt deutlich, dass wir in gelebter Vielfalt eine besondere Stärke sehen. Unsere unternehmerische Ausrichtung ist eingebettet in die Nachhaltigkeitsstrategie des Stadtwerke-Konzerns und die Nachhaltigkeitsstrategie der Landeshauptstadt Saarbrücken. Sowohl unternehmerisch wie für die Landeshauptstadt Saarbrücken steht hier weiterhin eine Aktualisierung und Fortschreibung der entsprechenden Strategien an. Über die Ziele und Beiträge zur Verkehrswende und damit substanziellen CO 2 -Reduktionen (aus der Verkehrsverlagerung in den ÖPNV, der Antriebswende bei den eingesetzten Bussen, aber auch mit den zukünftigen neuen TramTrains) gilt es hier übergreifend, alle unternehmerischen Prozesse auf Nachhaltigkeit sowie bestmöglich ressourcenschonende Ausrichtung und Umsetzung zu überprüfen. Auch im laufenden Geschäftsjahr 2024 werden für die Saarbahn / SB Netz, den Stadtwerke Konzern und dessen Beiträge für die Nachhaltigkeit von Stadt und Region die Arbeiten an der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie fortgesetzt. 1.6 SteuerungssystemIm Rahmen der strategischen Planung der SB Netz werden für die unternehmerischen Steuerungsgrößen die kurz- und mittelfristigen Zielwerte festgelegt. Der aktuelle Wirtschaftsplan der SB Netz umfasst den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2028. Die interne Steuerung der Gesellschaft erfolgte im Berichtsjahr wie in den Vorjahren maßgeblich über drei wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren: - Umsatz: Umsatzerlöse aus dem operativen Geschäft - Betriebsergebnis: Betriebsergebnis aus dem operativen Geschäft vor Finanzergebnis (inkl. Beteiligungsergebnis) und Steuern - Jahresergebnis vor Ergebnisübernahme: Ergebnis vor Ergebnisübernahme gemäß dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Saarbrücken GmbH. Für die Saarbahn Netz waren im Berichtsjahr wie in den Vorjahren zudem zwei eigene nicht-finanziellen Leistungsindikatoren relevant: - Fahrzeugverfügbarkeit: Bei der Fahrzeugverfügbarkeit wird aktuell auf die notwendige Anzahl der Fahrzeuge im Spitzeneinsatz (HVZ) abgestellt. - Verfügbarkeit der Schienen-Infrastruktur für die Bahn-Verkehre der Saarbahn: Hier stellen wir auf eine angemessene Verfügbarkeit der Infrastruktur ab, d.h. auf eine im Wesentlichen uneingeschränkte Verfügbarkeit unter Berücksichtigung normaler, lokaler Instandhaltungsmaßnahmen gemäß unserem Instandhaltungsprogrammen. Darüber hinaus waren angesichts der Bedeutung der Tochtergesellschaft Saarbahn indirekte im Berichtsjahr wie in den Vorjahren maßgeblich deren zwei nicht-finanziellen Leistungsindikatoren relevant: - Verkehrsleistung: Bei der Verkehrsleistung beziehen wir uns aktuell auf die Zahl der beförderten Fahrgäste - Betriebsleistung: Die Betriebsleistung entspricht der durch die Busse und Bahnen erbrachten Kilometerleistung für die entsprechenden Verkehre. 2. Rahmenbedingungen2.1 Gesamtwirtschaftliches UmfeldDie wirtschaftliche Entwicklung der Saarbahn Netz ist zunächst einmal grundsätzlich vor dem Hintergrund der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung in Deutschland zu sehen. Die Umfeldbedingungen waren im Berichtsjahr 2023 geprägt durch konjunkturelle Schwächen, hohe Inflationsraten und geopolitische Krisen wie dem seit Anfang 2022 laufenden russischen Aggressionskrieg gegen die Ukraine und dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023. Sowohl der Krieg gegen die Ukraine als auch die Entwicklung im Nahen Osten sind jeweils eng verknüpft mit der Entwicklung der Energiepreise für Öl und Gas. Die deutsche Wirtschaftsleistung schrumpfte im vierten Quartal 2023. Dem Statistischen Bundesamt zufolge ging das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) saisonbereinigt gegenüber dem Vorquartal zurück (-0,3 %), nachdem es in den ersten drei Quartalen nahezu stagniert hatte. Auch im Gesamtjahr 2023 ergab sich hieraus preisbereinigt ein Rückgang in Höhe von -0,3 %. Die Inflationsrate in Deutschland lag im Durchschnitt des Jahres 2023 mit 5,9 % im Vergleich zum Vorjahreswert mit 6,9 % weiterhin auf einem sehr hohen Niveau, war aber insgesamt leicht rückläufig. Diese Entwicklung hat sich in der Entwicklung des ersten Quartals 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts weiter fortgesetzt. Insbesondere die Teuerung der Energieprodukte hat sich im Jahresverlauf 2023 nach den sehr hohen Anstiegen im Vorjahr abgeschwächt und den Preisauftrieb damit gesenkt. Diese Entwicklung bei der Preisentwicklung der Energieprodukte ist im Kontext der sehr hohen Preisanstiege im Jahr 2022 zu sehen, welche durch den Ukraine-Krieg hervorgerufen wurden. Neben weiteren Faktoren beeinflusste im Berichtsjahr zusätzlich die Energiepreisbremse als Maßnahme aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung die Energiepreise. Bereinigt um die Energiepreisentwicklung hat sich die sogenannte Kerninflationsrate (d.h. der Anstieg der Verbraucherpreise ohne Energie) gegenüber dem Vorjahreswert (4,9 %) erhöht und lag im Jahr 2023 dem Statistischen Bundesamt zufolge bei 6,0 %. Insbesondere die Anstiege bei den arbeitsintensiven Dienstleistungen getrieben durch höhere Lohnkosten wird den Preisdruck hochhalten. Bislang wird davon ausgegangen, dass sich die Preise für Rohöl, Strom und Erdgas gemäß den aktuellen Abbildungen an den Terminmärkten entwickeln. Demnach haben die jüngsten Preisrückgänge Bestand und die Preise pendeln sich nur knapp oberhalb des Niveaus ein, das in den Jahren vor Ausbruch der COVID-Pandemie zu beobachten war. Jedoch hängt der weitere Verlauf der Preisentwicklung entscheidend von den geopolitischen Umständen ab, die sich aktuell jederzeit ändern können und damit erheblichen Einfluss auf die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Wirtschaft haben. Aufwandssteigerungen haben sich zudem durch die angesichts der Preisentwicklung deutlich höheren Tarifabschlüsse in den meisten Branchen ergeben, so dass bezogene Leistungen sich entsprechend erkennbar verteuerten. Ein weiteres erhebliches Risiko geht von der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzpolitik aus. Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei unter anderem klargestellt, dass die Haushaltsprinzipien der Jährlichkeit und der Jährigkeit grundsätzlich auch für Sondervermögen gelten. Bei notlagenkreditfinanzierten Sondervermögen gilt dies in strikter Form, so dass Notlagen-Kreditermächtigungen lediglich für das Notlagenjahr zur Verfügung stehen und anschließend verfallen. Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts konnte zwar eine Einigung für den Bundeshaushalt des laufenden Jahres 2024 erzielt werden, allerdings wurde unter Einhaltung der Schuldenbremse der restriktive Kurs der Finanzpolitik verschärft. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation sowie vor allem im Hinblick auf die voraussichtlich abermals schwierigen Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 ist es damit nicht unwahrscheinlich, dass dringend nötige Reformen auf die lange Bank geschoben oder nur zögerlich in Angriff genommen werden. Dies gilt absehbar auch für die kurz- und mittelfristige Verfügbarkeit von Bundesmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 2.2 Entwicklung im relevanten MarktumfeldErfolgreicher Start des Deutschland-TicketsDas bundesweit im ÖPNV gültige Deutschland-Ticket wurde zum 1. Mai 2023 zum Preis von 49 € pro Monat eingeführt. Das Ticket ist in digitaler Form erhältlich und wird in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten. Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z. B. RB-, RE-, S-Bahn-Zügen und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Laut Statistischem Bundesamt waren 2023 rund 10,9 Milliarden Fahrgäste mit dem ÖPNV unterwegs. Die Nachfrage ist im Vergleich zum Vorjahr damit um rund neun Prozent gestiegen. Das ist positiv sowie eng verknüpft mit der Einführung des Deutschland-Tickets zu sehen und zeigt eine hohe Akzeptanz bei den Kunden und Kundinnen in Form einer intensiven Nutzung. Zuletzt ist es ferner gelungen, eine bundesweite Einigung für ein rabattiertes Angebot für Studierende zu erzielen, dass ab dem Sommersemester 2024 bereitstehen soll. Die Ausgestaltung des Deutschland-Tickets ist noch nicht abgeschlossen. Offen ist etwa die Frage, wie das Ticket langfristig über das Jahr 2024 hinaus finanziert werden kann. Bund und Länder wollen sich hierfür im Jahr 2024 rechtzeitig über die weitere Finanzierung des Deutschland-Tickets einschließlich eines Mechanismus zur Fortschreibung des Ticketpreises verständigen, der auch eine Erhöhung der Preise beinhalten kann. Mit Blick auf die Preisentwicklung im Jahr 2024 haben Bund und Länder in einer Sonder Verkehrsministerkonferenz im Januar 2024 zunächst beschlossen, dass der Preis von 49 Euro pro Monat für das Deutschlandticket für das gesamte Jahr 2024 beibehalten wird. Da bei der Finanzierungsannahme aber unter anderem maßgeblich im Jahr 2023 nicht genutzte Finanzmittel bei der Kalkulation und Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden, lässt sich der gewählte Ansatz absehbar nicht für nachfolgende Jahre fortschreiben. Rahmenbedingungen für die angestrebte AntriebswendeEin wichtiges Kernelement der Mobilitätswende ist die sogenannte Antriebswende. Mit der Clean Vehicles Directive (CVD) hat die EU die Unternehmen des ÖPNV seit 2021 gesetzlich verpflichtet, bei anstehenden Erneuerungen ihrer Fahrzeugflotten immer mehr saubere Busse zu beschaffen. Dabei müssen bis Ende 2025 45 % der neu bestellten Linienbusse "sauber" sein, die Hälfte davon vollständig emissionsfrei. Ab 2026 darf nur noch maximal ein Drittel der neu beschafften Busse Dieselantrieb haben. Ab 2035, so die Vorgabe der europäischen Verkehrspolitik für die Hersteller, sollen alle neu auf den Markt gebrachten Stadtbusse emissionsfrei sein, mit einem ambitionierten Zwischenziel von 90 Prozent für 2030. Bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 wurden allerdings die Mittel für die "Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben" für das Jahr 2024 abgesenkt und nachlaufend die Förderung für 2024 ff. damit faktisch beendet. Insofern fallen derzeit der politische Anspruch der Antriebswende und die hierfür notwendige Förderung deutlich auseinander. Eigentlich ist aus Sicht der Verkehrsunternehmen sogar eine Aufstockung der Mittel notwendig, um die gesetzten Ziele der klimafreundlichen Systemumstellung auf einen emissionsfreien Betrieb zu erreichen bzw. finanzieren zu können. Die sauberen Busse sind und bleiben in der Anschaffung immer noch deutlich teurer als herkömmliche Fahrzeuge. Hinzu kommt, dass in den Betriebshöfen und im Netz neue spezifische Infrastrukturen geschaffen werden müssen. Aus heutiger Sicht ist derzeit noch unklar, wie die Verkehrsunternehmen die durch den Wegfall der Bundesförderung entstandene Finanzierungslücke schließen werden. Die ÖPNV-Branche befindet sich hierzu nicht zuletzt über ihre Spitzenverbände und die kommunalen Aufgabenträger in Gesprächen und Abstimmungen mit Bund und Ländern. Gleichzeitige haben sich angesichts der strafferen Geldpolitik die Finanzierungskosten erhöht. Auf dem Geldmarkt vollzog der Dreimonats-EURIBOR die Anstiege der Leitzinsen nach und somit sind auch die Kapitalmarktzinsen bzw. Kosten für Unternehmensfinanzierungen deutlich angestiegen. Die gestiegenen Finanzierungskosten dämpfen zusätzlich die Investitionen in alternative Antriebe samt entsprechender Infrastruktur. Angesichts einer absehbar möglichen deutlichen Überschreitung der Finanzierungsfähigkeiten der Unternehmen im ÖPNV für die notwendigen Reinvestitionen und Transformationen werden neue Finanzierungs- und Förderstrukturen mittelfristig unabdingbar sein. Gesamtsituation und Perspektive im Bereich der Finanzierung des ÖPNVParallel zur Diskussion um die Einführung des Deutschland-Tickets standen im Berichtsjahr deshalb neben den Finanzierungsfragen zum Deutschland-Ticket auch die Fragen der Finanzierung des ÖPNV insgesamt in einem besonderen Fokus. Die Unternehmen im ÖPNV stehen sowohl auf der Kosten- als auch auf der Einnahmenseite unter akutem Handlungsdruck. Kostensteigerungen in den letzten Jahren sind neben den allgemeinen krisenbedingten Preisentwicklungen insbesondere auf die Themenblöcke "Energiepreise", "Anstieg der Lohnkosten" sowie die "Antriebswende" (mit Batterie- oder Brennstoffzellen-Bussen) zurückzuführen und führen zu einem drastisch erhöhten Finanzierungsbedarf der Verkehrsunternehmen, um überhaupt das Bestandsangebots zu erhalten. Zusätzlich sind im Personalaufwand durch die bisherigen bzw. anstehenden Tarifabschlüsse erhebliche Belastungen eingetreten bzw. noch zu erwarten. Zugleich führen insbesondere der demografische Wandel sowie weitere Veränderungen an den Arbeitsmärkten auch im Bereich der Busfahrer bzw. anderer Arbeitskräfte im ÖPNV zu ersten Mangelsituationen / Unterbesetzungen, so dass es in verschiedenen Städten / Regionen bereits zu teilweise erheblichen Einschränkungen des Fahrplanangebots kam. Die Kostensteigerungen können regelmäßig nicht durch Umsatzsteigerungen angebotsseitig kompensiert werden. Zeitlich ist die Nutzerfinanzierung bereits seit 2020 durch die Auswirkungen der COVID-Pandemie branchenweit rückläufig. Spätestens mit der Einführung des Deutschland-Tickets stellt sich damit die strukturelle Frage hinsichtlich der Finanzierungsanteile des ÖPNV im Sinne einer Nutzerfinanzierung oder Finanzierung durch öffentliche Mittel. Es gilt insgesamt damit unverändert, einen weiterentwickelten ordnungspolitischen Rahmen und eine angemessene ÖPNV Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu vereinbaren und die entsprechenden Regelungen zeitnah umzusetzen. Es braucht eine dauerhafte, planungssichere Finanzierung des Gesamt-ÖPNV für den Erhalt und den Ausbau des Angebots in Städten und im ländlichen Raum. 2.3 Entwicklung der Rahmenbedingungen im Bereich PersonalIm Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen den im Kommunalen Arbeitgeberverband Saar (KAV Saar) vertretenen vier kommunalen Verkehrsunternehmen im Saarland mit ver.di konnte ein Tarifabschluss zum TV-N Saar zunächst für den Zeitraum bis 01.06. - 31.12.2023 in konstruktiven Verhandlungen und ohne Warnstreiks erreicht werden. Im Zuge dieses Tarifabschlusses wurde lediglich die Zahlung eines Inflationsausgleichs für die vom Tarifvertrag erfassten Beschäftigten in Höhe von jeweils 2 T€ (für Vollzeitbeschäftigte) vereinbart. Eine Schlüsselherausforderung für den ÖPNV - wie auch für andere Branchen - stellt bekanntlich die demographische Entwicklung in Deutschland dar. Entsprechend ist und bleibt eine quantitative und qualitativ gute Nachwuchsgewinnung ein zentraler Erfolgsfaktor für die Branche bzw. Saarbahn und SB Netz. Das Marktumfeld hat sich nachhaltig in Richtung "Arbeitnehmer-Markt" verändert, d.h. anders als früher liegt die maßgebliche Entscheidung heute primär bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unter vielfältigen Alternativen ihre Arbeitgeberwahl treffen können. Damit entscheiden neben den finanziellen Konditionen vor allem die persönlichen Entwicklungsperspektiven, die gelebten Werte und die Team- bzw. Unternehmenskultur darüber, ob die unternehmerische Zukunft auch zukünftig von der notwendigen Zahl motivierter und qualifizierter Kolleginnen und Kollegen im Team von Saarbahn bzw. SB Netz getragen und gestaltet wird. Die bisherige Attraktivität des Unternehmens stimmt dabei optimistisch, ist jedoch gleichzeitig auch Ansporn, hier die Positionierung als Arbeitgeber nochmals weiter zu stärken. 3. Geschäftsverlauf, Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage3.1 VerkehrsleistungDie Verkehrsleistung der Tochtergesellschaft Saarbahn in den Bus- und Bahn-Verkehren insgesamt lag im Geschäftsjahr 2023 mit rund 36,8 Mio. beförderten Fahrgästen unter dem Niveau des Vorjahres (40,1 Mio. Fahrgäste). Hiervon entfielen insgesamt 25,8 Mio. (im Vorjahr: 28,0 Mio.) Fahrgäste auf die Bus-Verkehre sowie 11,0 Mio. (im Vorjahr: 12,0 Mio.) Fahrgäste auf den Bereich der BahnVerkehre. Im Vergleich zum Vorjahr ist dabei zu berücksichtigen, dass die Werte im Jahr 2022 stark durch die Sondereffekte des sehr günstigen 9-Euro-Tickets getragen wurden. Die Verkehrsleistung lag im Berichtsjahr damit noch um 5,1 Mio. Fahrgäste unterhalb des Niveaus im Vor-COVID-Jahr 2019 (41,9 Mio.). Im Vergleich zur Vor-COVID-Zeit ist allerdings davon auszugehen, dass sich durch Veränderungen wie beispielsweise einen deutlich höheren Home Office-Anteil auch strukturelle Veränderungen im Mobilitätsverhalten insgesamt und damit auch anteilig für den ÖPNV ergeben haben. Insofern unterstützt die Saarbahn weitergehende Analysen und Aktualisierungen der Mobilitätsdaten für das abgedeckte Verkehrsgebiet bzw. das Saarland insgesamt. 3.2 BetriebsleistungDie Betriebsleistung der Tochtergesellschaft Saarbahn mit ihren Bus- und Bahn-Verkehren insgesamt lag im Berichtsjahr entsprechend der langjährigen Beauftragung mit 9,44 Mio. Fahrzeug-Kilometern annähernd auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 9,50 Mio. Fahrzeug-Kilometer): - Die Betriebsleistung im Bus-Bereich lag mit 7,58 Mio. Bus-km annähernd auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 7,66 Mio. Bus-km). - Die Betriebsleistung im Bahn-Bereich auf der Strecke von Saargemünd (Sarreguemines) bis Lebach lag mit 1,86 Mio. Zug-km leicht über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 1,84 Mio. Zug-km). 3.3 Unsere BusflotteIm Berichtsjahr waren im Busbetrieb in den Verkehrsspitzenzeiten durchschnittlich 148 Busse (davon 114 der Saarbahn) im Einsatz. Der Fahrzeugbestand der Saarbahn zum Stichtag 31.12.2023 betrug 138 Busse (per 31.12.2022: 138 Busse). Die Wartung und Instandhaltung erfolgte durch die SB Netz. Im Berichtsjahr wurden von der Tochtergesellschaft Saarbahn GmbH 18 Busse neu beschafft. Grundsätzlich erfüllen alle in jüngerer Vergangenheit angeschafften Busse die Abgasnorm Euro 6, also den gegenwärtig anspruchsvollsten europäischen Abgasstandard für Busse und Lkws, und sind mit Fahrgastklimaanlagen, behindertengerechter Niederflurtechnik, Absenkvorrichtungen und Rollstuhlrampen ausgestattet. Das Durchschnittsalter der Busflotte liegt insgesamt bei 7,5 Jahren (im Vorjahr: 8,4 Jahre). Im Berichtsjahr wurde seitens der Tochtergesellschaft Saarbahn GmbH zudem der Auftrag für die ersten 28 lokal emissionsfreien Busse mit Brennstoffzellen-Antrieb (Gesamtinvestitionen 16,5 Mio. €) an die Firma Bamford Bus Company Holdings Limited (Wrightbus) erteilt. Der Zulauf der Busse startet Anfang 2025, die letzte Tranche soll im November 2025 zugehen. Damit kann die Einsteuerung in den Regelbetrieb Ende 2025 bzw. im ersten Quartal 2026 erfolgen. Die Vergabeentscheidung für die H2-Tankstelle ist nachfolgend im 1. Quartal 2024 erfolgt. Die Investitionen in die Busse und die Tankstelleninfrastruktur werden mit Bundesmitteln gefördert 3.4 Unsere BahnenIm Bereich der Bahnen setzt die Saarbahn über einen abgeschlossenen Nutzungsvertrag die von der SB Netz angemieteten Fahrzeuge ein. Diese können in der dualen Auslegung als Tram-Trains sowohl unter dem Regime nach BoStrab als auch auf der normalen Eisenbahn-Infrastruktur nach EBO fahren. Der Fahrzeugbestand der SB Netz zum 31.12.2023 betrug 28 Bahnen, hiervon ist eine Tram-Train aufgrund eines größeren Schadens aktuell längerfristig nicht einsetzbar. Für die täglichen Betriebsleistungen werden regelmäßig 22 Bahnen eingesetzt. Die übrigen Fahrzeuge dienen als Betriebs- und Instandhaltungsreserve. Das Durchschnittsalter der Tram-Train-Flotte liegt insgesamt bei 24,5 Jahren (im Vorjahr: 23,5 Jahre). Nach einer europaweiten Ausschreibung hat die SB Netz im Januar 2022 gemeinsam mit dem Projektkonsortium (bestehend aus den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK), der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), Schiene Oberösterreich, dem Land Salzburg und dem Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb) Europas größten Auftrag zur Lieferung und Instandhaltung von bis zu 504 Tram Train-Fahrzeugen erfolgreich vergeben. Den Zuschlag mit einem Gesamtvolumen von bis zu 4 Mrd. € hat die Firma Stadler mit Sitz im schweizerischen Bussnang erhalten. Über eine Projektlaufzeit von zwölf Jahren werden von Stadler die Tram-Trains im spanischen Valencia produziert. An diesem Standort hat sich Stadler auf die Fertigung von Tram-Trains spezialisiert. Der Rahmenvertrag für das Gesamtkonsortium umfasst dabei eine feste Bestellmenge von 246 Fahrzeugen vom Typ CITYLINK mit einem Volumen von rund 1,7 Mrd. € sowie optionale Bestellungen von insgesamt 258 Fahrzeugen. Im Rahmen dieses Gesamtauftrags entfallen auf die SB Netz 28 Festbestellungen sowie 21 optionale Bestellungen. Die ersten 4 Fahrzeuge werden gemäß des Lieferplans als Vorserienfahrzeuge voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 an die SB Netz ausgeliefert. Insgesamt erhält die SB Netz dann ab 2025 weitere 24 Tram-Trains, die sukzessive in den Jahren 2025 bis 2027 die bisherigen Bestandsfahrzeuge ablösen sollen. Das Projekt hat derzeit gegenüber der ursprünglichen Lieferplanung absehbar einen ersten aber insgesamt noch unkritischen Zeitverzug von rund 7 Monaten. Es gilt in den Jahren 2024 und 2025 hier insbesondere den Zulassungsprozess des Lieferanten seitens der Konsortialpartner eng zu begleiten. Hierzu läuft ein intensiver Austausch mit und zwischen allen relevanten Stakeholdern. Die Vereinbarung mit Stadler umfasst neben der Fahrzeugentwicklung, -produktion, -inbetriebsetzung und -zulassung auch einen auf bis zu 32 Jahre (davon als Festbestellung 16 Jahre) angelegten anschließenden Instandhaltungsvertrag. Stadler wird hierfür wiederum die Werkstätten der Kooperationspartner als Subunternehmer mit der Instandhaltung beauftragen. Das Volumen der Instandhaltungsleistungen (für das Konsortium insgesamt) beträgt rd. 4 Mrd. €. Die Instandhaltung der Fahrzeuge der SB Netz wird in der eigenen Werkstatt in Brebach erfolgen. Die Finanzierung der 28 Tram-Trains der SB Netz erfolgt über die Helaba Landesbank Hessen-Thüringen. Diese stellt - unter Einbindung der SaarLB - Finanzierungsmittel in Höhe von insgesamt 140 Mio. € zur Verfügung, die der SB Netz GmbH im Zeitraum 2022 bis 2027 über die Begebung von insgesamt sechs Namensschuldverschreibungen zufließen. Die Namensschuldverschreibung wird dabei ab dem Ausgabetag mit einem Zinssatz von 1,11 % p.a. auf den jeweils ausstehenden Emissionsbetrag verzinst. Das Zinsfixing erfolgte am 14.01.2022 und ist über die gesamte Laufzeit bis zum Jahr 2052 festgeschrieben. 3.5 Unsere Qualitäts- und ManagementsystemeSaarbahn und SB Netz unterhalten ein Managementsystem nach DIN EN 13816 und DIN EN ISO 9001 sowie in Teilen nach DIN EN ISO 14001. Die DIN EN 13816 ist die europaweit gültige Norm für den Nachweis der Qualitätsfähigkeit von Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel der Norm ist es, die Qualitätsphilosophie zu fördern und sich auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden zu fokussieren. Die DIN EN ISO 9001 legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest. Die Organisation legt ihre Fähigkeit dar, Produkte und/oder Dienstleistungen bereitzustellen, welche die Kundenanforderungen und die gesetzlich/behördlichen Anforderungen erfüllen. Die DIN EN ISO 14001 legt die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest. Demnach legt die Organisation ihre Fähigkeit dar, Produkte und/oder Dienstleistungen bereitzustellen, welche die Umweltanforderungen und die gesetzlich/ behördlichen Anforderungen erfüllen. Mit der neuen Definition des "übergeordneten Netz" fällt auch die Saarbahn unter die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 38 Abs. 5 b eine Sicherheitsbescheinigung benötigen. Mit dem Bescheid vom 29.10.2020 des Eisenbahn-Bundesamtes hat die Saarbahn die Sicherheitsbescheinigung gemäß §7a AEG erhalten. Diese hat eine Gültigkeit bis 28.10.2025 und muss dann wieder neu beantragt werden. Derzeit laufen alle diesbezüglichen Arbeiten planmäßig. Das Eisenbahn-Bundesamt ist verpflichtet, im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Sicherheitsmanagementsystems (SMS) das Vorliegen und Funktionieren der Verfahren und Prozesse im SMS zu überprüfen. Die letzte Überprüfung hat im Juli 2022 stattgefunden, wobei weder Abweichungen festgestellt noch Verbesserungen empfohlen wurden. In den kontinuierlich durchgeführten Rezertifizierungsaudits wurde die Wirksamkeit des bestehenden integrierten Managementsystems bei Saarbahn und SB Netz wiederholt bestätigt und der Nachweis für ein funktionierendes Managementsystem im Berichtszeitraum erbracht. Saarbahn und SB Netz sind in das Compliance-System des Stadtwerke Saarbrücken-Konzerns einbezogen. Im Jahre 2018 wurde für steuerliche Zwecke auf Ebene des mittelbaren Gesellschafters Stadtwerke Saarbrücken GmbH, der ebenfalls steuerlicher Organträger des Konzerns ist, ein Tax Compliance Management System für den Gesamtkonzern eingeführt. 3.6 Weitere Verbesserungen der Leistungsqualität und EffizienzUm einen leistungsstarken und möglichst kostengünstigen ÖPNV auch in Zukunft gewährleisten zu können, werden mehrere Maßnahmenbündel und Projekte durch die Saarbahn und SB Netz verfolgt. Einerseits werden Betriebskostenoptimierungen durch Verbesserung der operativen Abläufe sowie durch geänderte Organisations- und Ablaufstrukturen in allen Bereichen des Unternehmens verfolgt, andererseits werden neue Dienstleistungen aufgebaut. Mit einem modernen Kundenzentrum, einem stringenten Markenauftritt, einer verbesserten Fahr- und Dienstplanung sowie einer nachhaltigen Modernisierungsstrategie der Schienenfahrzeuge sollen die eigenen Leistungen nicht nur effizienter erbracht werden, sondern zugleich die Qualität der Dienstleistungen und der seitens der Kunden erfahrbaren Qualität in Zukunft weiter gesteigert werden. 3.7 Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Die Umsatzerlöse sanken im Berichtsjahr nur leicht auf 27.099 T€ (im Vorjahr: 27.324 T€). Die Position beinhaltet insbesondere die Umsätze aus der Infrastrukturverrechnung und den Trassen- und Stationsentgelte an die Saarbahn. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 8.745 T€ (im Vorjahr: 10.990 T€) ist im Wesentlichen die planmäßige Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse in Höhe von 8.053 T€ (im Vorjahr: 9.685 T€) enthalten. Im Materialaufwand (-14.198 T€; im Vorjahr -13.197 T€) sind deutliche Mehrbelastungen zu verzeichnen, während die Personalaufwendungen ebenfalls über dem Vorjahresniveau lagen (-8.672 T€; im Vorjahr: -7.969 T€). Die Abschreibungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahresniveau (-12.186 T€; im Vorjahr: -13.950 T€) Insbesondere die gestiegenen Material- und Personalaufwendungen verschlechtern das Betriebsergebnis (vor Finanzergebnis und Steuern) gegenüber dem Vorjahr (-2.045 T€) um 2.460 T€ auf -4.505 T€ im Berichtsjahr. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von -6.094 T€ (im Vorjahr: -12.819 T€) und sonstiger Steuern von -13 T€ (im Vorjahr -14 T€) weist die SB Netz für das Berichtsjahr insgesamt einen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von - 10.612 T€ aus (im Vorjahr: -14.878 T€). Der Jahresfehlbetrag wird entsprechend dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag von der Stadtwerke Saarbrücken GmbH übernommen. 3.8 Vermögenslage und Bilanzstruktur
Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 lag die Bilanzsumme mit 193.394 T€ um 19,4 % über dem Vorjahreswert (per 31.12.2022: 162.020 T€). Maßgeblich hierfür sind weiter Zahlungen im Zuge der neuen TramTrain-Beschaffung, die sich zum einen in den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sowie zum anderen in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten widerspiegeln. Von den Aktiva entfielen zum Bilanzstichtag 31.12.2023 auf das Anlagevermögen 187.859 T€ bzw. 97,1% (per 31.12.2022: 155.826 T€ bzw. 96,2 %). Hingegen reduzierte sich das Umlaufvermögen minimal auf 5.491 T€ (per 31.12.2022: 6.129 T€); entsprechend fiel der Anteil von 3,8 % auf 2,9 %. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten hatte mit 44 T€ im Berichtsjahr wie in den Vorjahren keinen relevanten Anteil (0,0 %; per 31.12.2022: 0,0 %). Das Eigenkapital betrug zum Bilanzstichtag 2.556 T€, wovon weiterhin 818 T€ auf das Stammkapital entfallen; hier haben sich nicht zuletzt durch den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag keine Veränderungen zum Vorjahresstichtag ergeben. Die leichte Reduzierung der Eigenkapitalquote auf 1,3 % (per 31.12.2022: 1,6 %) resultiert aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse haben sich im Zuge der ertragswirksamen Auflösung über die (Rest-)Nutzungsdauer auf 85.449 T€ reduziert (per 31.12.2022: 93.255 T€). Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert und belaufen sich auf 7.928 T€ (per 31.12.2022: 8.491 T€). Dabei ist ein leichter Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit 5.885 T€ (per 31.12.2022: 6.171 T€) und sonstigen Rückstellungen mit 2.043 T€ (per 31.12.2022: 2.320 T€) zu verzeichnen. In den Verbindlichkeiten in Höhe von 97.461 T€ (per 31.12.2022: 57.718 T€) entfällt wie im Vorjahr der überwiegende Teil auf Finanzverbindlichkeiten, d.h. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (77.075 T€; per 31.12.2022: 37.872 T€). Der deutliche Anstieg der Finanzverbindlichkeiten resultiert dabei aus der Begebung einer weiteren Namensschuldverschreibungen in Höhe von 42.376 T€ zur Finanzierung der neuen TramTrain Fahrzeuge. Hinzu kommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die über der Vorjahreshöhe lagen (1.536 T€; per 31.12.2022: 702 T€), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (18.537 T€; per 31.12.2022: 19.053 T€) sowie sonstige Verbindlichkeiten (313 T€; per 31.12.2022: 91 T€). In der Bilanzstruktur haben sich beim Wachstum der Bilanzsumme vor allem auf der Aktivseite die geleisteten Anzahlungen für die neuen TramTrain Fahrzeuge sowie auf der Passivseite entsprechend die erhöhten Finanzverbindlichkeiten ausgewirkt. 3.9 Investitionen und FinanzierungAus dem operativen Geschäft wurde ein operativer Cashflow von -6.920 T€ verzeichnet. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 44.222 T€ vorgenommen, wobei das Investitionsvolumen deutlich über dem Vorjahresniveau lag. Im Bereich des Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit wirkt sich maßgeblich die Begebung der zweiten Namensschuldverschreibung aus. Hinzu kommen die Verlustübernahme durch die Stadtwerke Saarbrücken GmbH angesichts des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages, die Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten sowie die auf diese entfallenden Zinszahlungen.
Die Investitionen entfallen im Wesentlichen mit 42.144 T€ auf weitere Anzahlungstranchen für die Beschaffung der neuen Tram-Fahrzeuge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 140.000 T€. Darüber hinaus betreffen die Investitionen hauptsächlich die Beschaffung neuer Fahrscheindrucker (364 T€), die Erneuerung der Netzleit- und Fernwirktechnik (360 T€), die Einführung einer APP-Lösung für seheingeschränkte Menschen (189 T€) sowie die Ertüchtigung der Bahnfahrzeuge und sonstige Anlagengegenstände (1.166 T€). Die Finanzierung der SB Netz basiert maßgeblich auf der Ausstattung mit Eigenkapital, langfristigen Fremdkapitalfinanzierungen, die Einbeziehung in das Cash Pooling im Stadtwerke Saarbrücken Konzern sowie der Ergebnisübernahme im Rahmen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der Stadtwerke Saarbrücken GmbH. In das Cash Pooling im Stadtwerke Saarbrücken Konzern ist die SB Netz seit dem 01.01.2009 einbezogen. Das Cash Pooling erfolgt auf Basis von "Zero Balancing". Die Verzinsung erfolgt täglich für positive bzw. für negative Salden mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 1. des Folgemonats veröffentlichten Monatsdurchschnitt-Euribor-Zinssatzes für Monatsgeld zuzüglich eines marktüblichen Zuschlags. Die Zahlungsfähigkeit der SB Netz war im Berichtsjahr sowie bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts jederzeit gegeben, d.h. die SB Netz war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. 3.10 Bewertungen der Entwicklung der wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren im Vergleich zur PlanungIm Vergleich zur ursprünglichen Prognose haben sich die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: - Fahrzeugverfügbarkeit: Bei der Fahrzeugverfügbarkeit konnte die notwendige Anzahl der Fahrzeuge im Spitzeneinsatz (HVZ) im Wesentlichen durchgehend gesichert werden. Die Fahrzeugverfügbarkeit lag damit annähernd auf dem prognostizierten Niveau. - Verfügbarkeit der Schienen-Infrastruktur für die Bahn-Verkehre der Saarbahn: Im Bereich der Schienen-Infrastruktur lag die Verfügbarkeit auf dem prognostizierten Niveau, d.h. es gab keine außerplanmäßigen Einschränkungen. Im Vergleich zur ursprünglichen Prognose haben sich die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren der Tochtergesellschaft Saarbahn im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: - Betriebsleistung: Die Betriebsleistung im Berichtsjahr entsprach den entsprechenden Beauftragungen und damit auch dem Prognosewert für das Geschäftsjahr 2023. - Verkehrsleistung: Vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Aufstellung der Planung für das Geschäftsjahr unklaren Entwicklungen angesichts der Corona-Krise gab es für die Verkehrsleistung keinen Prognosewert. Im Vergleich zur ursprünglichen Prognose haben sich die finanziellen Leistungsindikatoren im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: - Umsatz: Der Umsatz im Berichtsjahr (27.099 T€) lag unter dem Prognosewert für das Geschäftsjahr 2023. - Betriebsergebnis: Das negative Betriebsergebnis im Berichtsjahr (-4.505 T€) ist deutlich schlechter als der ursprünglich prognostizierte Betrag (-2.705 T€). - Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich: Der Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich im Berichtsjahr (-10.612 T€) ist wesentlich durch das Beteiligungsergebnis der Tochtergesellschaft Saarbahn geprägt und ist im Vergleich zur abgegebenen Prognose (-19.602 T€) deutlich besser ausgefallen. Insgesamt ist die Entwicklung im Berichtsjahr aus Sicht der Geschäftsführung damit im Vergleich zur ursprünglichen Prognose als ein gutes Ergebnis anzusehen. 4. PersonalDie Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lag mit 130 nur leicht über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 129). Auch strukturell ergaben sich dabei keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich Vollzeit-Beschäftigten, in Teilzeit oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für eine bessere Vergleichbarkeit im Zeitablauf werden die beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitbeschäftigte Personale (VZP) umgerechnet. Teilzeitbeschäftigte werden dabei entsprechend ihrem Anteil an der regulären Jahresarbeitszeit berücksichtigt. Per 31.12.2023 beschäftigte die SB Netz dabei umgerechnet 125 VZP (per 31.12.2022: 126 VZP). Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Saarbahn Netz dabei umgerechnet 127 VZP (im Vorjahr: 128 VZP). Bei der Saarbahn und der SB Netz galten im Berichtsjahr der mit der Gewerkschaft ver.di vereinbarte Tarifvertrag Nahverkehr Saar (TV-N Saar) sowie bei der Saarbahn der mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vereinbarte Lokomotivführertarifvertrag (Zug TV). Für den TV-N Saar war der Entgelttarifvertrag (TV-N Saar EntgeltTV) zum 31.05.2023 ausgelaufen. Für den Zeitraum ab 01.06.2023 ist ein nachfolgender Tarifabschluss im Mai 2023 zunächst nur mit Wirkung bis zum 31.12.2023 erfolgt. Der Zug TV mit der GDL hatte eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 und ist entsprechend zum Jahresende ausgelaufen. Die Entwicklung beider Tarifverträge ab dem 01.01.2024 wird im Nachtragsbericht erläutert. 5. Chancen- und Risikobericht5.1 Wesentliche Merkmale des Chancen- und Risiken-ManagementsDie Saarbahn wie auch die SB Netz haben entsprechend dem KonTraG gemeinsam mit der Stadtwerke Saarbrücken GmbH ein einheitliches, durchgängiges Chancen-/Risiken-Managementsystem eingerichtet. Dies umfasst auch die Risiken, die im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und dem damit entstandenen neuen Rechtsrahmen für den öffentlichen Personennahverkehr in Europa stehen. Mit dem eingesetzten Instrumentarium der Risikoüberwachung- und -steuerung werden nicht nur bestehende, sondern auch zukünftige Gefährdungen früh erkannt, analysiert und Gegenmaßnahmen bestmöglich eingeeitet. Damit wird die Berichtsfunktion innerhalb der Gesellschaft ebenso gewährleistet wie die Information der Aufsichtsratsgremien und des Gesellschafters. Dabei erfolgt eine Risikobeurteilung intern sowie an die Gesellschafter jeweils im Regelfall im Rahmen der Quartalsberichterstattung durch die Geschäftsführung. Für außerhalb dieses Berichtszyklus auftretende wesentliche Risiken besteht eine sofortige Berichtspflicht. 5.2 Wesentliche ChancenMit der Einführung des Deutschland-Tickets als digitalem, bundesweit einheitlichen Abo-Ticket ist ein erheblicher Digitalisierungsschub in der Branche ausgelöst bzw. verstärkt worden. Dies bietet auch für die Saarbahn bzw. im saarVV deutliche Chancen, die vertrieblichen Prozessabläufe zu optimieren und durch plattformübergreifende, eng vernetzte Mobilitätsprojekte das Thema "Mobility-as-a-Service" (MaaS) voranzutreiben. In diesem Zusammenhang werden derzeit auch Optionen verfolgt, den Marktauftritt als Saarbahn bzw. im saarVV noch leistungsstärker und kundenorientierter zu gestalten. Mit der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) des Saarlandes soll das Leistungsangebot des ÖPNV mittel- bis langfristig weiter verbessert und an aktuelle landesweite Entwicklungen angepasst werden. Für die Saarbahn wichtige Schwerpunktthemen des VEP ÖPNV sind neben der Reaktivierung von Eisenbahnstrecken die Überlegungen eines strategischen Ausbaus des vorhandenen Schienennetzes zu einem integrierten S-Bahn-Netz Saarland. Hierzu hat das Land zwischenzeitlich kurz vor dem Jahresende 2023 erste Überlegungen vorgestellt. Bei den Reaktivierungs- bzw. Neubauüberlegungen könnten insbesondere die Streckenabschnitte, Rosseltalbahn (Saarbrücken Großrosseln), Bistalbahn (Fürstenhausen - Überherrn) oder weitergehend ein Neubau einer Saarbahn-Linie nach Forbach gute Nutzen-Kosten-Verhältnisse ergeben und damit Basis für einen weiteren Ausbau des Saarbahn-Angebots sein. Die Ausbauüberlegungen in Richtung eines integrierten S-Bahn-Netzes könnten zu neuen Verknüpfungspunkten mit der Saarbahn führen. Nach Vorliegen konkreter Erkenntnisse aus den laufenden Studien oder weitergehender Planungen des Landes wird sich die Saarbahn konstruktiv in alle weiterführenden Überlegungen einbringen. 5.3 Wesentliche RisikenFür die Saarbahn und SB Netz sind nach unserer Einschätzung zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts insbesondere die folgenden Risikobereiche relevant: - Gesamtwirtschaftliche Lage: Zentrale Risiken im laufenden Geschäftsjahr 2024 resultieren insbesondere aus der weiterhin unsicheren geopolitischen und konjunkturellen Entwicklung. Die Fahrgeldeffekte im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschland-Tickets ab Mai 2023 werden für das Jahr 2024 durch entsprechende Richtlinien über Ausgleichszahlungen nahezu vollständig auf das Vor-COVID-Niveau ausgeglichen. Insbesondere bei der Frage, wie das Ticket langfristig finanziert werden kann, bestehen aber weiterhin Risiken für die Verkehrsunternehmen. Auf der Beschaffungsseite besteht aus den geopolitischen Spannungen, insbesondere jenen im Nahen Osten, und Förderkürzungen der OPEC+ ein Risiko steigender Energiepreise für Dieselkraftstoff und Strom. - Regulierung / Rechtliche Rahmenbedingungen: Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen könnten Auswirkungen auf das Geschäft der Saarbahn wie SB Netz haben. Aus dem allgemeinen Regulierungsrisiko könnten sich insofern Umsatz- wie Ergebnisrisiken ergeben. Entsprechend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der für den ÖPNV relevanten Themen wie beihilferechtlich konformer Ausgestaltungen bzw. Anforderungen im Zusammenhang mit Investitionszuschüssen einem regelmäßigen und intensivem Monitoring unterzogen. Derzeit werden hier nur begrenzte Risiken gesehen. - Erreichung von Zielen unter dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA): Es besteht grundsätzlich die Gefahr der Nichterreichung der im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verpflichtenden Rahmenvorgaben. Derzeit werden hier nur geringe Risiken gesehen. - Entwicklung der Fahrgastzahlen bzw. Fahrgelderlöse: Hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens der Kunden bleibt abzuwarten, ob sich die während der COVID-Pandemie veränderten Mobilitätsmuster mit beispielsweise einem deutlich höheren Anteil des mobilen Arbeitens bzw. Arbeiten im Home Office nachhaltig verfestigen. Dies könnte sich perspektivisch deutlich negativ auf die Fahrgastzahlen, die Verkehrsleistung sowie letztlich die Fahrgelderlöse auswirken. Ebenfalls könnte die demografische Entwicklung rückläufige Fahrgastzahlen zur Folge haben. - Qualifiziertes, motiviertes und ausreichendes Personal: Der Unternehmenserfolg von Saarbahn und SB Netz steht und fällt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unsere hohe Qualität für die Kunden und im Betriebsablauf basiert auf dem gut aus- und weitergebildeten sowie hoch motiviertem Team der Saarbahn wie SB Netz und der engen Zusammenarbeit zwischen beiden Unternehmen. Dabei besteht eine wesentliche Herausforderung darin, als attraktiver Arbeitgeber die entsprechenden Positionen durch Mitarbeitergewinnung wie -bindung kontinuierlich gut besetzt zu halten. Angesichts der Altersstruktur, der normalen Fluktuation oder besonderen Herausforderungen, z.B. durch einen erhöhten Krankenstand, setzen wir auf eine aktive Personalpolitik. Dies gilt hinsichtlich der Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit bzw. Prävention, die Rekrutierungsoffensiven, der Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie hinsichtlich der bestmöglichen Zusammenarbeit im Zusammenspiel von Saarbahn und SB Netz. Für das Berichtsjahr und die mittelfristige Zukunft wird dieses Thema nochmals an Bedeutung gewinnen. Derzeit werden hier nur geringe Risiken gesehen. - Belastungen aus aktuellen Tarifabschlüssen: Bereits aus dem Tarifabschluss mit ver.di zum TV-N Saar ab 01.01.2024 resultieren Mehraufwendungen zum verabschiedeten Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024, die zu kompensieren sind. Je nach Verlauf und Abschluss der Tarifverhandlungen mit der GDL kann auch dieser Tarifabschluss zu weiteren und gegebenenfalls erheblichen zusätzlichen Belastungen führen. - Unterbrechungen von Lieferketten, Materialengpässe und Preissteigerungen: Es gibt nach wie vor noch Störungen in den Lieferketten bzw. teilweise Materialengpässe bei Ersatzteilen aus den Nachwirkungen der COVID-Pandemie sowie des Ukraine-Kriegs. Grundsätzlich wird mit einer weiteren Normalisierung gerechnet, allerdings sind hier durchaus auch länger anhaltende Störungen aus strukturellen Veränderungen einzelner Branchen denkbar. Insgesamt wird ein deutlicher Preisanstieg bei den meisten bezogenen Leistungen verzeichnet, weitere - oberhalb der planerischen Erwartungen liegenden - Preisanstiege können naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Derzeit werden hier nur geringe bis mittlere Risiken gesehen. - Große Investitionsprojekte / insbesondere Modernisierung der Bus- bzw. TramTrain-Flotte: Sowohl bei den laufenden oder zukünftig anstehenden Beschaffungsprojekten zur Modernisierung der Bus-/Bahn-Flotte sind Risiken in Form zeitlicher Verzögerungen (z.B. aus Lieferkettenproblemen) oder einem letztlich höheren Investitionsaufwand (z.B. aus Anpassungen / Preissteigerungen während der Beschaffungsphase) oder Aufwendungen für Ersatzmaßnahmen bei verspäteten Zugängen von Neufahrzeugen nicht grundsätzlich auszuschließen. Saarbahn und SB Netz tragen dem mit einem konsequenten Projektmonitoring inkl. der jeweils notwendigen frühzeitigen Sensitivitätsanalysen und Entwicklung von Gegensteuerungsmaßnahmen Rechnung. Dies gilt analog auch für Investitions- und Beschaffungsprojekte, die die Infrastruktur bzw. Werkstätten betreffen. - Investitionszuschüsse / Förderungen: Für die Investitionsprojekte im Mobilitätsbereich sind zum Teil in erheblichen Maße Investitionszuschüsse unter verschiedenen rechtlichen Regelungen wie zum Beispiel dem Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz (GVFG) notwendig. Insofern bestehen immer die grundsätzlichen Risiken einer wirtschaftlich unzureichenden bzw. Nicht-Bezuschussung von Projekten, einem eventuell steigenden Eigenanteil bei Projektüberschreitungen (und diesbezüglich begrenzten Zuschüssen) oder in Sondersituationen zumindest theoretisch die Gefahr der Rückforderungen von Investitionszuschüssen. Derzeit werden hier im Allgemeinen nur geringe Risiken gesehen. Ein Sonderthema bleibt aktuell die notwendige Förderung der Antriebswende. Hier steht eine früher verlässlich erwartete Förderkulisse des Bundes zumindest gemäß aktuellen Ankündigungen nicht mehr zur Verfügung. Hierzu sind kurz- und mittelfristig weitere Klärungen mit Bund und Land notwendig. - Zinsniveau für Neu- oder Anschlussfinanzierungen: Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind Saarbahn und SB Netz Zinsänderungsrisiken durch Neu- und Anschlussfinanzierungen ausgesetzt. Anziehende Teuerungsraten und die zunehmende kontraktive Geldpolitik verschlechtern die Finanzierungskonditionen für die Saarbahn sowie SB Netz und schränken die finanzielle Tragfähigkeit notwendiger Transformationsprojekte weiter ein. Entscheidend für einen angemessenen Umgang mit den vorgenannten und hiermit verbundenen Risiken ist ein ganzheitlicher Ansatz auf organisatorischer wie persönlicher Ebene. Hinsichtlich der Mitarbeiterbindung und deren Mitwirkung im Unternehmensinteresse sind eine gute Unternehmenskultur, klare Regeln und die zielführende Einbindung der Führungskräfte bzw. aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die für die Saarbahn bzw. SB Netz wesentlichen Erfolgsfaktoren. Für die vorgenannten Risikobereiche sind die aktuellen Einschätzungen unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Gegensteuerungsmöglichkeiten in bilanzielle Vorsorgen bzw. die Ergebnisprognose eingeflossen und insofern bereits berücksichtigt. Zusätzliche signifikante Risiken für die prognostizierte Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2024 werden derzeit nicht gesehen. 5.4 Beurteilung der Risikosituation durch die GeschäftsführungFür die Saarbahn sind aus Sicht der Geschäftsführung im Rahmen der Gesamtbetrachtung von Chancen, Risiken, möglichen Gegenmaßnahmen, Vorsorgen und der Einbindung in den Stadtwerke-Konzern sowohl zum Bilanzstichtag als auch für den Zeitraum bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. 6. NachtragsberichtTarifabschluss mit ver.di (TV-N Saar) und Tarifverhandlungen mit der GDL (Zug TV)Die Verhandlungen zum TV-N Saar (betreffend EntgeltTV und MantelTV) für die kommunalen Verkehrsunternehmen im Saarland vertreten durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Saar (KAV Saar) für die Saarbahn und SB Netz mit Wirkung ab dem 01.01.2024 und einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2025 konnten am 27.02.2024 mit der Unterzeichnung der Einigungsvereinbarung zwischen ver.di und dem KAV Saar beendet werden. Wesentliche Eckpunkte sind Entgeltsteigerungen in Anlehnung an den Tarifabschluss im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-öD) mit einer Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 € sowie nachfolgend 5,5 % und dies mit einem Mindestanstieg von 340 €, die zum 01.06.2024 wirksam werden. Ferner wurden mit unterschiedlichen Startzeitpunkten Anpassungen hinsichtlich der Entgeltordnung und verschiedener Regelungen im MantelTV vereinbart. Im April 2024 hat die GDL ihre Forderungen für den Zug TV mit Wirkung ab 01.01.2024 übermittelt. Hierbei sind ebenfalls die Komponenten EntgeltTV und MantelTV betroffen. Die Verhandlungen sollen möglichst noch im ersten Halbjahr 2024 abgeschlossen werden. Nach dem Bilanzstichtag sind keine weiteren Sachverhalte von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten oder bekannt geworden. 7. Prognosebericht7.1 Voraussichtliche Entwicklung der relevanten Märkte und wesentlicher RahmenbedingungenDie verschiedenen Wirtschaftsinstitute sehen in ihren jüngsten Prognosen, dass sich die Konjunktur in Deutschland etwas aufgehellt hat. Insbesondere die Erwartungen der Unternehmen fielen deutlich weniger pessimistisch aus. Von einer durchgreifenden Belebung ist dabei aber noch nicht die Rede, das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte im ersten Quartal leicht zugenommen haben. Eine konjunkturelle Erholung lässt jedoch weiter auf sich warten. Die Frühindikatoren signalisieren, dass die Wirtschaftsleistung in der ersten Jahreshälfte kaum mehr als stagnieren wird. In den Frühlingsmonaten dürfte die Inflationsrate merklich schwanken. In den kommenden Monaten dürfte die Inflationsrate tendenziell weiter abnehmen. Während bei Nahrungsmitteln und nicht energetischen Industriegütern ein spürbar abnehmender Preisdruck erwartet werden kann, ist im Dienstleistungsbereich von einem deutlich langsameren Disinflationsprozess auszugehen. Dazu trägt auch das aktuell kräftige Lohnwachstum bei. Die ÖPNV-Branche steht auch im Jahr 2024 weiterhin vor umfangreichen Herausforderungen. Die im Bundeshaushalt vorgenommenen Kürzungen, der andauernde Prozess zur Sicherung der Finanzierung des Deutschlandtickets, angespannte kommunale Haushaltslagen und eine stagnierende Nutzerfinanzierung prägen das Umfeld des ÖPNV in Deutschland. Gleichzeitig steigen die Erwartungen gegenüber Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen, neben Angebotsverbesserungen auch die Klimafreundlichkeit der Branche weiter zu verbessern. Vor diesem Hintergrund und den wachsenden Transformationsdruck auf die gesamte Branche gilt es, Zukunftswege für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger zu identifizieren. 7.2 Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024Unsere aktuelle Prognose für das Geschäftsjahr 2024 basiert vor allem auf den folgenden Annahmen: - Stabile Betriebsleistung und höhere Verkehrsleistung: Die Betriebsleistung wird im Wesentlichen durch die langjährige stabile Beauftragung im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags definiert. Vor diesem Hintergrund werden sich für das Jahr 2024 keine relevanten Veränderungen im Angebot der Saarbahn mit ihren Bus- und Bahn-Verkehren geben und entsprechend die Betriebsleistung auf dem Niveau des Berichtsjahres bleiben. In der Verkehrsleistung erwarten wir einen leichten weiteren Anstieg. - Auswirkungen des Deutschland-Tickets auf die Ticket-Strukturen und den Wettbewerb im Vertrieb: Strukturell haben die im Jahr 2023 erfolgte Einführungen des Deutschland-Tickets sowie des Junge-Leute-Tickets erhebliche Auswirkungen sowohl auf die verkaufte Ticket-Struktur als auch die Kasseneinnahmen der Verkehrsunternehmen gehabt. Zudem hat im Wettbewerb der Vertriebsplattformen die Bedeutung der digitalen Aufstellung signifikant zugenommen, da ein bundesweiter Erwerb möglich ist und insofern auch Fahrgäste im Saarland ihre Tickets bei Verbünden oder Unternehmen außerhalb des Saarlands erwerben können. Für das Jahr 2024 gilt erneut eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Finanzierung des D-Tickets, zudem wurde dabei der Preis in Höhe von 49 € für das Deutschland-Ticket ganzjährig fortgeschrieben. In der Tarifstruktur des saarVV gibt es für das Jahr 2024 keine Veränderungen im Vergleich zum Berichtsjahr. - Höherer Aufwand durch höhere Energiekosten und allgemeine Preissteigerungen für bezogene Materialien und Leistungen: Im Aufwand werden sich die seit Anfang 2022 deutlich erhöhten Energiebezugskosten, aber auch das insgesamt deutlich höhere Niveau im Materialaufwand im laufenden Geschäftsjahr fortsetzen. - Höherer Personalaufwand aus abgeschlossenen Tarifverträgen: Mit Blick auf die anzuwendenden Tarifverträge mit ver.di und dem KAV Saar wird mit einem deutlich höheren Personalaufwand im laufenden Geschäftsjahr gerechnet. - Entfall von begünstigenden Sondereffekten: Nachdem ertragsseitig im Jahr 2023 erhebliche positive Sondereffekte im Zusammenhang u.a. mit der Abrechnung von Vorjahren vereinnahmt werden konnten, gilt dies für das laufende Geschäftsjahr nicht mehr. - Interne Optimierungen: Wir planen auch für das laufende Geschäftsjahr die Fortsetzung des konsequenten Kostenmanagements sowie die Umsetzung einzelner struktureller Anpassungen. - Auswirkungen des Ukraine-Kriegs bzw. der Entwicklung im Nahen Osten: Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine am 24.02.2022 und das nachfolgende Kriegsgeschehen stellen ein Ereignis dar, das erhebliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaft sowie die Rohstoff-, Güter- und Finanzmärkte hatte bzw. weiterhin hat und damit in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung unverändert auch die wirtschaftliche Entwicklung der Saarbahn beeinflussen kann. Dies gilt sowohl für Materialverfügbarkeiten und -preise als auch die Zinsaufwendungen für Fremdkapitalfinanzierungen, was jeweils erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens-, Finanzlage haben könnte. Auch der Überfall der Hamas auf Israel am 07.10.2023 sowie die Gefahr einer nachlaufenden Eskalation im Nahen Osten hat ein hohes Risikopotenzial für die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung bzw. insbesondere die Energiepreise. Für die aktuelle Geschäftsprognose wird dabei unterstellt, dass es im laufenden Geschäftsjahr keine zusätzlichen disruptiven negativen Effekte aus der weiteren Entwicklung des Ukraine-Kriegs bzw. im Nahen Osten gibt. Für das Geschäftsjahr 2024 geben wir für die nicht-finanziellen bzw. die finanziellen Leistungsindikatoren die nachfolgende Prognose ab:
- Verfügbarkeit der Fahrzeuge: Im Geschäftsjahr 2024 erwarten wir einen weiteren Rückgang des Instandhaltungsstaus bei den Bahnen und damit eine nochmals leicht verbesserte Verfügbarkeit der Fahrzeuge. - Verfügbarkeit der Schienen-Infrastruktur: Im Geschäftsjahr 2024 erwarten wir erneut eine durchgängig gute Verfügbarkeit der Schienen-Infrastruktur. - Betriebsleistung (Saarbahn): Im Geschäftsjahr 2024 wird die Betriebsleistung entsprechend der langjährigen Beauftragung im öDA sowohl für die Bus- wie auch für die Bahn-Verkehre auf dem Niveau des Berichtsjahres liegen. - Verkehrsleistung (Saarbahn): Im Geschäftsjahr 2024 erwarten wir durch Normalisierung nach der COVID-Pandemie sowie die positiven Anreize durch das Deutschland Ticket bzw. das Junge Leute Ticket einen weiteren erkennbaren Anstieg. - Umsatz: Im Geschäftsjahr 2024 rechnen wir mit einem Umsatz etwas oberhalb des Berichtsjahres. - Betriebsergebnis: Im Geschäftsjahr 2024 rechnen wir im Betriebsergebnis mit einer Entwicklung im Rahmen der verabschiedeten Erfolgsplanung - Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme: Im Geschäftsjahr 2024 rechnen wir im Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme, entsprechend der erwarteten Entwicklung des Betriebsergebnisses und vor allem des Beteiligungsergebnisses der Saarbahn, mit einer deutlichen Verschlechterung. Hinweis: Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen oder Risiken - wie wir sie beispielsweise in unserem Risikobericht beschrieben haben - eintreten, können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse von den derzeitigen Einschätzungen abweichen. Die Saarbahn übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
Saarbrücken, den 22. Mai 2024 Karsten Nagel, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023(1) Allgemeine HinweiseDie Saarbahn Netz GmbH (SB Netz) hat ihren Sitz in Saarbrücken und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 9731 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrages wurde der Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert und um eine Zwischensumme Betriebsergebnis erweitert. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Zur besseren Lesbarkeit erfolgt die Darstellung in Tausend Euro (T€). Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden in diesem Anhang Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke gemacht sowie werden gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst und im Anhang aufgegliedert. Der Anhang enthält die erforderlichen Einzelangaben und Erläuterungen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. (2) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren um planmäßige Abschreibungen linear pro-rata-temporis vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist entsprechend der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen unterteilt und ist zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in Höhe von 566 T€ angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen linear pro-rata-temporis vorgenommen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250,00 € sind im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250,00 € bis 1.000,00 € wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt. Erhaltene Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sind im Sonderposten für Investitionszuschüsse auf der jeweiligen Anlage erfasst. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Wert angesetzt. Die Bestände an Roh-. Hilfs- und Betriebsstoffen werden mit ihren durchschnittlichen, gewogenen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits bezahlte, das Folgejahr betreffende Aufwendungen ausgewiesen Das Eigenkapital ist zu Nennwerten bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 5.885 T€ werden handelsrechtlich nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck gebildet. Dabei wurde ein Renten- bzw. Einkommenstrend von 1 % bzw. 2 % p. a. berücksichtigt. Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz 1,82 % p.a. (im Vorjahr: 1,78 % p.a.) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Auf die Berücksichtigung von Fluktuation wurde verzichtet. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach § 249 Abs. 1 Satz 1, § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das BilMoG ergebende Zuführungsbetrag (812 T€) über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig verteilt. Der daraus resultierende Fehlbetrag beträgt zum Bilanzstichtag 54 T€. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen auf Basis des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen auf Basis des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt 83 T€ (im Vorjahr: 398 T€). In § 10 des Personalüberleitungstarifvertrages zwischen der Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal AG (GSS), der Saarbahn GmbH (Saarbahn) und der SB Netz einerseits und der ver.di Saar andererseits vom 16. Februar/22. Januar 2001 ist u.a. folgendes vereinbart: Die Verpflichtungen aus Versorgungsansprüchen, gemäß den Zusatzversorgungsordnungen I, II, III verbleiben, soweit sie erworbene Ansprüche von Ruheständlern bzw. erworbene Anwartschaften von aktiven Mitarbeitern betreffen, bei der GSS. Für die in der Folgezeit entstehenden Zuwächse der Anwartschaften haftet die GSS neben der Saarbahn und der SB Netz. Die SB Netz übernimmt eine Garantenstellung für sämtliche Verpflichtungen aus den genannten Zusatzversorgungsordnungen. Aufgrund dieser Vereinbarung geht die SB Netz analog den Vorjahren davon aus, dass sie von der GSS von der Übernahme aller Pensionsverpflichtungen freigestellt ist. Veränderungen der Pensionsrückstellungen der SB Netz werden daher ergebniswirksam ausschließlich in der GSS abgebildet. Eine Ausschüttungssperre infolge der Anwendung des Wahlrechtes gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. kommt nicht zur Anwendung. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Rückstellungen aus Verpflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern wurden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 gebildet. Für die Abzinsung wurden pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,74 % (im Vorjahr: 1,44 %) und jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % zugrunde gelegt. Bei ihrer Bemessung wurde der Grundsatz kaufmännischer Vorsicht beachtet. Allen erkennbaren Risiken wurde Rechnung getragen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund der mit der Stadtwerke Saarbrücken GmbH (SW GmbH), Saarbrücken, bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft werden im Jahresabschluss der SB Netz keine latenten Steuern ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz(3) AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Bei aktivisch abgesetzten Zuschüssen des Anlagevermögens wurden bisher im Anlagenspiegel weiterhin die ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten und kumulierten Abschreibungen dargestellt. Diese Darstellung wurde im Berichtsjahr geändert. Es werden nunmehr die um die Zuschüsse verminderten Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen im Anlagenspiegel ausgewiesen. Die Vorträge der Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen wurden im Anlagenspiegel entsprechend angepasst. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen 100 % vom Stammkapital (511 T€) der Saarbahn und 30 % vom Stammkapital (50 T€) der Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH, (SNS) Völklingen. (4) VorräteIn Vorräten werden die Lagerbestände an Ersatzteilen der Schienenwerkstatt und Buswerkstatt sowie die Bestände an Treibstoffen ausgewiesen. (5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(6) Eigenkapital
Gesellschafter zum 31.12.2023 ist mit 491 T€ (60 %) die SW GmbH und mit 327 T€ (40%) die Stadtwerke Saarbrücken Holding GmbH. (7) Sonderposten für InvestitionszuschüsseDie Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter. (8) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie unterlassene Instandhaltung gebildet. (9) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Ausfallbürgschaften sowie Sicherungsübereignung gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen sonstige Verbindlichkeiten von 18.430 T€ (per 31.12.2022: 19.046 T€), aus Cash-Pooling 13.047 T€ (per 31.12.2022: 6.539 T€), aus der Verlustübernahme Saarbahn - nach Aufrechnungen - 4.799 T€ (per 31.12.2022: 11.907 T€), aus Versorgungsansprüchen entsprechend dem Personalüberleitungsvertrag in Höhe von 584 T€ (per 31.12.2022: 600 T€) sowie im Übrigen mit 107 T€ (per 31.12.2022: 7 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 13.047 T€ (per 31.12.2022: 6.539 T€) gegenüber Gesellschafter. Bei Bestehen der Aufrechnungslage wurden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgerechnet. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(10) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus Infrastrukturnutzung enthalten periodenfremde Beträge aus der Spitzenabrechnung der Infrastrukturnutzung des Vorjahres (2.759 T€; im Vorjahr: 1.500 T€) sowie aus der Spitzenabrechnung der Trassen- und Stationsentgelte des Vorjahres (219 T€; im Vorjahr: 800 T€). In den übrigen Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse in Höhe von 23 T€ enthalten. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Energiesteuer 2022 und um Erlöse aus einer Gutschrift Erdgas aus 2022. (11) Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus Schadenssachen (472 T€; im Vorjahr: 1.167 T€). (12) Materialaufwand
Die Aufwendungen setzen sich überwiegend aus Aufwendungen für Treibstoffe, für Ersatzteile und für Fremdleistungen Bahn und Bus zusammen und enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -43 T€. (13) Personalaufwand
Im Personalaufwand sind periodenfremde Beträge aus Lohnsteuernachzahlung i.Z.m. den Mitarbeiterfahrausweisen von 234 T€ enthalten. (14) AbschreibungenDie Abschreibungen enthalten außerplanmäßige Beträge in Höhe von 668 T€ für zwei Schienenfahrzeuge. Der erforderliche Aufwand zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit wäre nicht wirtschaftlich gewesen. (15) Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den Mietnebenkosten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -192 T€ enthalten. Diese resultieren aus den Betriebskostenabrechnungen 2022. (16) Sonstige Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsaufwendungen betreffen mit -538 T€ (im Vorjahr: -389 T€) verbundene Unternehmen. und mit -1 T€ (im Vorjahr: -1 T€) die Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeit und Jubiläum. Sonstige Angaben(17) Sonstige finanzielle VerpflichtungenAus erteilten Investitionsaufträgen (28 Tram-Train-Fahrzeuge) besteht am Stichtag ein Bestellobligo in Höhe von 63.910 T€. Finanzielle Verpflichten aus laufenden Verträgen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen wie folgt: - gegenüber der GSS bestehen jährliche Mietverpflichtungen in Höhe von 685 T€ (per 31.12.2022: 588 T€); - gegenüber der SW GmbH bestehen jährliche Verpflichtungen aus der Verrechnung von Serviceleistungen in Höhe von 698 T€ (per 31.12.2022: 1.073 T€) und aus EDV-Dienstleistungen in Höhe von 780 T€ (per 31.12.2022: 628 T€). (18) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenEs wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt. (19) Cash Pool VereinbarungZum 1. Januar 2009 wurde mit der Stadtwerke Saarbrücken GmbH (SW) eine Cash Pool Vereinbarung auf Basis von "Zero Balancing" getroffen. Die Verzinsung erfolgt täglich für positive bzw. für negative Salden mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 1. des Folgemonats veröffentlichten Monatsdurchschnitt-Euribor-Zinssatzes für Monatsgeld plus 1 % bzw. 2 %. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (20) BeschäftigteDie Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt: Die Beschäftigten setzten sich aus insgesamt 107 männlichen sowie 23 weiblichen Arbeitnehmern zusammen. Die Zahl der Mitarbeiter (incl. Auszubildende) wird zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit in Vollzeit-Beschäftigten ausgewiesen. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter werden demnach entsprechend ihrem Anteil an der Jahresarbeitszeit in Vollzeitkräfte umgerechnet.
Die Beschäftigten setzten sich aus insgesamt 107 männlichen sowie 23 weiblichen Arbeitnehmern zusammen. Die Zahl der Mitarbeiter (incl. Auszubildende) wird zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit in Vollzeit-Beschäftigten ausgewiesen. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter werden demnach entsprechend ihrem Anteil an der Jahresarbeitszeit in Vollzeitkräfte umgerechnet.
(21) Mitglieder und Gesamtbezüge der GeschäftsführungDer Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr 2023 ein Geschäftsführer an: Karsten Nagel seit dem 01.01.2023 Saarbrücken Der Beruf des Geschäftsführers entspricht der Organstellung. Der Geschäftsführer der Saarbahn Netz GmbH war zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Saarbrücken GmbH. Er erhielt seine Bezüge von dieser Gesellschaft. Andere Vorteile wurden nicht gewährt. (22) Mitglieder und Gesamtbezüge des AufsichtsratsIm Berichtsjahr bzw. bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts bestand der Aufsichtsrat aus den folgenden Personen: Vertreter der Landeshauptstadt Saarbrücken
Vertreter der Stadt Lebach
Vertreter der Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr sind Bezüge für Aufsichtsratsmitglieder von in Summe 10 T€ (im Vorjahr: 7 T€) angefallen. (23) NachtragsberichtDie Verhandlungen zum TV-N Saar (betreffend EntgeltTV und MantelTV) für die kommunalen Verkehrsunternehmen im Saarland vertreten durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Saar (KAV Saar) für die Saarbahn und SB Netz mit Wirkung ab dem 01.01.2024 und einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2025 konnten am 27.02.2024 mit der Unterzeichnung der Einigungsvereinbarung zwischen ver.di und dem KAV Saar beendet werden. Wesentliche Eckpunkte sind Entgeltsteigerungen in Anlehnung an den Tarifabschluss im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-öD) mit einer Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 € sowie nachfolgend 5,5 % und dies mit einem Mindestanstieg von 340 €, die zum 01.06.2024 wirksam werden. Ferner wurden mit unterschiedlichen Startzeitpunkten Anpassungen hinsichtlich der Entgeltordnung und verschiedener Regelungen im MantelTV vereinbart. Im April 2024 hat die GDL ihre Forderungen für den Zug TV mit Wirkung ab 01.01.2024 übermittelt. Hierbei sind ebenfalls die Komponenten EntgeltTV und MantelTV betroffen. Die Verhandlungen sollen möglichst noch im ersten Halbjahr 2024 abgeschlossen werden. Nach dem Bilanzstichtag sind keine weiteren Sachverhalte von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten oder bekannt geworden. (24) ErgebnisverwendungDer Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von 10.612 T€ (im Vorjahr 14.878 T€) wird auf Grund des zwischen der SW GmbH und der SB Netz abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SW GmbH ausgeglichen. (25) Prüfungs- und BeratungsgebührenDas für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüferleistungen und andere Leistungen:
(26) KonzernverhältnisseDie SB Netz sowie ihr Tochterunternehmen werden in den - den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen umfassenden Konzernabschluss der Stadtwerke Saarbrücken Holding GmbH, Saarbrücken, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Zur Erstellung eines Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 war die SB Netz nicht verpflichtet, da die Stadtwerke Saarbrücken Holding GmbH in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung für die SB Netz erstellt.
Saarbrücken, 22. Mai 2024 Geschäftsführung Karsten Nagel, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Saarbahn Netz GmbH PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Saarbahn Netz GmbH, Saarbrücken - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Saarbahn Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. • Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, den 22. Mai 2024 EY
GmbH & Co. KG
Vogelgesang, Wirtschaftsprüfer Müller, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat die ihm auf Grund des Gesellschaftsvertrages übertragenen Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat insbesondere die Geschäftsführung überwacht und sich laufend mündlich und schriftlich über die Lage des Unternehmens unterrichten lassen. Erforderliche Beschlüsse hat er anlässlich der Aufsichtsratssitzungen gefasst. Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 wurde am 17.11.2023 verabschiedet und die Wirtschaftspläne für die Folgejahre zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat billigt den vorgelegten Jahresabschluss. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss der Saarbahn Netz GmbH zum 31.12.2023 in der vorgelegten Form festzustellen sowie der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Saarbrücken, 14.06.2024 Aufsichtsratsvorsitzende Bürgermeisterin Barbara Meyer FeststellungDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 wurde am 14. Juni 2024 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
10 nahegelegene Organisationen
Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Beteiligungsgesellschaften
Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Betrieb von Sportanlagen
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen