BGS
Rohstoffkontor GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.829.074,00 |
1.884.636,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
52.815,00 |
48.722,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.776.259,00 |
1.835.914,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
930.576,26 |
739.056,95 |
| I.
Vorräte |
691.404,10 |
638.499,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
156.609,80 |
55.396,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
82.562,36 |
45.161,03 |
| Summe
Aktiva |
2.759.650,26 |
2.623.692,95 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.101.077,89 |
1.704.375,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.049.948,70 |
653.246,23 |
| B.
Rückstellungen |
63.934,87 |
88.953,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
522.826,50 |
756.782,23 |
| D.
Passive latente Steuern |
71.811,00 |
73.582,00 |
| Summe
Passiva |
2.759.650,26 |
2.623.692,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum
Unternehmen
Der Jahresabschluss der BGS Rohstoffkontor GmbH,
Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt, HRB 1338), wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für
kleine Kapitalgesellschaften und des GmbHG aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine
kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch
genommen.
Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz
sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden
Davon-Vermerke in den Anhang aufgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in
Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschließlich deren Abweichungen
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und das
Sachanlagevermögen werden im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen
Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter
planmäßiger und ggf.
außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255
Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten werden in Höhe der
handelsrechtlichen Untergrenze bemessen.
Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch
Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung
zeitanteilig (pro-rata-temporis).
Die planmäßigen Abschreibungen werden
über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:
|
Anlagengruppe
|
Nutzungsdauern
|
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
3 Jahre |
| Hof- und
Wegbefestigungen |
5 bis 9 Jahre |
| Betriebs- und
Geschäftsausstattungen |
6 bis 13 Jahre |
Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 248
Abs. 2 S. 1 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Das
Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB
geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Forderungen werden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum
Nennwert angesetzt.
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen,
so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung
als
passive latente Steuern anzusetzen.
Der Ausweis und die Darstellung des
Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter
Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages und zum Abschlussstichtag
vorliegenden Beschlüsse.
Die
Rückstellungen werden für alle ungewissen
Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet
und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S.
2 HGB angesetzt.
Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, werden
berücksichtigt. Gewinne werden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert sind.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen im Geschäftsjahr sind dem Anlagespiegel
zu entnehmen. Zinsen für Fremdkapital werden bei
keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert.
Forderungen und sonstige Vermögegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von
weniger als einem Jahr.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital von
DM 100.000 (EUR 51.129,19) ist voll eingezahlt, wurde aber
noch nicht auf Euro umgestellt.
Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:
|
|
EUR |
|
Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr |
653.246,23 |
| + |
Jahresüberschuss |
396.702,47 |
| - |
Einstellung in die
satzungsmäßigen Rücklagen |
0,00 |
| = |
Bilanzgewinn zum 31.
Dezember 2020 |
1.049.948,70 |
Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten insbesondere
Rückstellungen für Rekultivierung in Höhe
von TEUR 56 und für den Jahresabschluss in Höhe
von TEUR 8. In den Zinserträgen werden solche aus der
Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1
ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
|
bis zu
|
von mehr
|
davon
|
Summe
|
|
einem
|
als einem
|
von mehr
|
|
|
Jahr
|
Jahr
|
als fünf Jahren
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
509.983,10 |
0,00 |
0,00 |
509.983,10 |
|
(Vorjahr)
|
(83.489,58)
|
(509.983,10)
|
(0,00)
|
(593.472,67)
|
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
6.162,51 |
0,00 |
0,00 |
6.162,51 |
|
(Vorjahr)
|
(10.529,52)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(10.529,52)
|
| sonstige
Verbindlichkeiten |
6.680,89 |
0,00 |
0,00 |
6.680,89 |
|
(Vorjahr)
|
(152.780,04)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(152.780,04)
|
|
Summe
|
522.826,50 |
0,00 |
0,00 |
522.826,50 |
|
(Vorjahr)
|
(246.799,14)
|
(509.983,10)
|
(0,00)
|
(756.782,23)
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Buchgrundschulden auf den Grundstücken der
Gesellschaft und durch Bürgschaften der BGS Erd- und
Straßenbau GmbH, Ingolstadt, besichert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 0
(Vorjahr: TEUR 146).
Nicht in der Bilanz ausgewiesene
Eventualverbindlichkeiten, welche durch Bürgschaften
besichert sind, bestehen in Höhe von TEUR 711
(Vorjahr: TEUR 711). Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu
rechnen.
Passive latente Steuern
Nach § 274 Abs. 1 HGB sind passive latente
Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen
von Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Der zur Berechnung
der latenten Steuern verwendete (durchschnittliche)
Steuersatz liegt bei 27,825 % (15 % für KSt, 0,825 %
für SolZ und 12 % für GewSt).
Die passiven latenten Steuern ergeben sich wie folgt:
|
Wertansatz Handelsbilanz
|
Wertansatz Steuerbilanz
|
Temporäre Differenzen
+ aktivisch /
- passivisch |
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
| Grundstücke |
1.766.784,00 |
1.489.411,00 |
-277.373,00 |
| Rückstellung
für Rekultivierung |
55.714,87 |
36.422,52 |
19.292,35 |
|
Summe
|
1.711.069,13 |
1.452.988,48 |
-258.080,65 |
| Steuersatz 27,825 % |
|
|
|
|
Passive latente Steuern
|
|
|
71.811,00 |
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr
wahrgenommen durch
Herr Carsten Golling, Kaufmann, Neuburg an der Donau
Im Berichtsjahr wurden keine Vorschüsse oder
Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung
ausgereicht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge
eingetreten, die für die Gesellschaft eine i.S.d.
§ 285 Nr. 33 HGB besondere Bedeutung haben.
Ingolstadt, den 11. Juni 2021
BGS Rohstoffkontor GmbH
Carsten Golling
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2021
festgestellt.
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