Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 1338
Eingetragen
25.2.1992
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
Handel mit Rohstoffen aller Art, insbesondere mit Rohstoffen für das Baugewerbe, sowie die Einrichtung, der Betrieb und die Verfüllung von Deponien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Golling
seit 12.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 5 angezeigt

86633 Neuburg-Maxweiler, Auf dem Riegel 9
25000
25.00%
86633 Neuburg, Auf dem Riegel 7
25000
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BGS Rohstoffkontor GmbH

Ingolstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.829.074,00 1.884.636,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 52.815,00 48.722,00
II. Sachanlagen 1.776.259,00 1.835.914,00
B. Umlaufvermögen 930.576,26 739.056,95
I. Vorräte 691.404,10 638.499,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 156.609,80 55.396,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 82.562,36 45.161,03
Summe Aktiva 2.759.650,26 2.623.692,95

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 2.101.077,89 1.704.375,42
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen 1.000.000,00 1.000.000,00
III. Bilanzgewinn 1.049.948,70 653.246,23
B. Rückstellungen 63.934,87 88.953,30
C. Verbindlichkeiten 522.826,50 756.782,23
D. Passive latente Steuern 71.811,00 73.582,00
Summe Passiva 2.759.650,26 2.623.692,95

Anhang

Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen
Der Jahresabschluss der BGS Rohstoffkontor GmbH, Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt, HRB 1338), wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften und des GmbHG aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen.
Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden Davon-Vermerke in den Anhang aufgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten werden in Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen. Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig (pro-rata-temporis).
Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:

Anlagengruppe Nutzungsdauern
Immaterielle Vermögensgegenstände 3 Jahre
Hof- und Wegbefestigungen 5 bis 9 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattungen 6 bis 13 Jahre



Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern anzusetzen.
Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse.
Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Geschäftsjahr sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. Zinsen für Fremdkapital werden bei keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert.
Forderungen und sonstige Vermögegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital von DM 100.000 (EUR 51.129,19) ist voll eingezahlt, wurde aber noch nicht auf Euro umgestellt.
Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:

EUR
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 653.246,23
+ Jahresüberschuss 396.702,47
- Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen 0,00
= Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020 1.049.948,70



Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen für Rekultivierung in Höhe von TEUR 56 und für den Jahresabschluss in Höhe von TEUR 8. In den Zinserträgen werden solche aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1 ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit
bis zu von mehr davon Summe
einem als einem von mehr
Jahr Jahr als fünf Jahren
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 509.983,10 0,00 0,00 509.983,10
(Vorjahr) (83.489,58) (509.983,10) (0,00) (593.472,67)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.162,51 0,00 0,00 6.162,51
(Vorjahr) (10.529,52) (0,00) (0,00) (10.529,52)
sonstige Verbindlichkeiten 6.680,89 0,00 0,00 6.680,89
(Vorjahr) (152.780,04) (0,00) (0,00) (152.780,04)
Summe 522.826,50 0,00 0,00 522.826,50
(Vorjahr) (246.799,14) (509.983,10) (0,00) (756.782,23)



Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Buchgrundschulden auf den Grundstücken der Gesellschaft und durch Bürgschaften der BGS Erd- und Straßenbau GmbH, Ingolstadt, besichert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 146).
Nicht in der Bilanz ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten, welche durch Bürgschaften besichert sind, bestehen in Höhe von TEUR 711 (Vorjahr: TEUR 711). Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Passive latente Steuern
Nach § 274 Abs. 1 HGB sind passive latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete (durchschnittliche) Steuersatz liegt bei 27,825 % (15 % für KSt, 0,825 % für SolZ und 12 % für GewSt).
Die passiven latenten Steuern ergeben sich wie folgt:

Wertansatz Handelsbilanz Wertansatz Steuerbilanz Temporäre Differenzen + aktivisch / - passivisch
TEUR TEUR TEUR
Grundstücke 1.766.784,00 1.489.411,00 -277.373,00
Rückstellung für Rekultivierung 55.714,87 36.422,52 19.292,35
Summe 1.711.069,13 1.452.988,48 -258.080,65
Steuersatz 27,825 %
Passive latente Steuern 71.811,00



Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr wahrgenommen durch
Herr Carsten Golling, Kaufmann, Neuburg an der Donau
Im Berichtsjahr wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung ausgereicht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft eine i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB besondere Bedeutung haben.

Ingolstadt, den 11. Juni 2021

BGS Rohstoffkontor GmbH

Carsten Golling
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2021 festgestellt.

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