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Alegris Holding GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Alegris Holding GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften zur Rechnungslegung angepasst. Eine rückwirkende Anpassung der Vorjahreszahlen war gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht notwendig. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände , in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder der entsprechenden gewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen und Wertpapiere wurden zu Nennwerten bewertet. Für am Stichtag erkannte Einzelrisiken sowie allgemeine Ausfall- und Kreditrisiken wurden, soweit erforderlich, Wertberichtigungen in ausreichender Höhe vorgenommen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bewertet. Nicht einbezahlte Teile des gezeichneten Kapitals sind, soweit vorhanden, vom gezeichneten Kapital auf der Passivseite offen abgesetzt (Nettomethode). Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Soweit Rückstellungen auf Grund der Anwendung des § 253 HGB n.F. auf- oder abzuzinsen waren, sind die Erträge bzw. Aufwendungen hieraus in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge/Aufwendungen" ausgewiesen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte am Stichtag über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Soweit der Jahresabschluss Sachverhalte enthält, die auf fremde Währung lauten, wurden diese in Euro umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abschreibung ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit auch diese Beträge. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens- Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Tatsachen Wir weisen darauf hin, dass in Folge der eingetretenen Verluste die Bilanz der Alegris Holding GmbH einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aufweist. Die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung gehen zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung von einer positiven Fortführungsprognose aus. Dieses Ergebnis wurde auftragsgemäß von uns nicht überprüft. Auf dieser Basis wurde die Bewertung trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HBG) vorgenommen. Diese Bewertungsgrundlagen liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung. Verbindlichkeitsspiegel (nach Restlaufzeiten gegliedert)
Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Herrn Erk Schuchhardt Erk Schuchhardt sonstige Berichtsbestandteile
Stuttgart, 12.05.2015 gez. Erk Schuchhardt Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2015 festgestellt. |
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