KKT
GmbH
Neustadt
bei Coburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
130.130,03 |
18.530,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
109.151,03 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.979,00 |
18.530,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
204.817,18 |
101.158,95 |
| I.
Vorräte |
70.904,71 |
17.968,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.677,66 |
73.325,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.234,81 |
9.865,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
497,00 |
583,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
335.444,21 |
120.272,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
141.585,19 |
26.570,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.570,02 |
-2.115,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
115.015,17 |
3.685,90 |
| B.
Rückstellungen |
31.050,60 |
26.837,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
162.808,42 |
66.865,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
162.808,42 |
66.865,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
335.444,21 |
120.272,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der KKT GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände, die sich in der Entwicklung
befinden, wurden zu Herstellungskosten angesetzt.
Die Herstellungskosten wurden nicht durch
Abschreibung vermindert, da die Entwicklung zum 31.12.2010
noch nicht abgeschlossen ist.
In die Herstellungskosten wurden unmittelbar
zurechenbaren Kosten einbezogen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und unter hilfsweiser
Anwendung der steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie Handelswaren wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist die angemessene Pauschalwertberichtigung
aktivisch abgesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein Methodenwechsel ergibt sich für die
Aktivierung der entstandenen Herstellungskosten für
die Entwicklung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
gem. § 248 Abs. 2 S. 1 HGB.
Ein Vorjahresvergleich kann hierfür nicht
erfolgen.
Passive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Von der größenabhängigen
Erleichterung gem. § 274 a Nr. 5 HBG wurde
Gebrauch gemacht.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, besteht in der
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
beträgt Euro 107.820,03.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Frau Erika Winterfeld
Neustadt bei Coburg, den 29. August 2011
(Frau Erika Winterfeld)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2011 festgestellt.
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