NABIS Datenverarbeitung GmbHLiquidiert
75236 Kämpfelbach, DEUStammdaten
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NABIS Datenverarbeitung GmbHKelternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAKTIVA
AnhangAngaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen Aufstellungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei seiner Erstellung wurden die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze beibehalten. Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wurde nicht erstellt. Gemäß § 267 HGB ist die Gesellschaft den kleinen Kapitalgesellschaften zuzuordnen. Der offenzulegende Jahresabschluss wurde daher unter Berücksichtigung der für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Offenlegungserleichterungen aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Bilanzierungsvorschriften Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Verrechnungsverbot gem. § 246 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Sie beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt. Bewertungsvorschriften Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden planmäßig gem. § 253 Abs. 1 und 2 HGB i.V.m. § 7 Abs. 1 bis 5 EStG vorgenommen. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kamen. Bei abnutzbaren beweglichen Anlagegütern wurde im Zugangsjahr von der Vereinfachungsregelung der Halbjahresabschreibung Gebrauch gemacht. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde ebenfalls Gebrauch gemacht. Im übrigen wird auf die beigefügte Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 3 HGB bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Auf die Berücksichtigung von Wertberichtigungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde verzichtet, da die Forderungen bis zum Erstellungszeitpunkt bereits vollständig eingegangen waren. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, die erwarteten Aufwendungen zu decken. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten keine Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern. Die Verbindlichkeiten sind, bis auf die üblichen Eigentumsvorbehalte von Lieferanten, nicht gesichert. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von dem Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss verarbeitet worden. Sonstige Pflichtangaben Rangrücktritt Der vorliegende Jahresabschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von € 7.446,81 aus. Zur Vermeidung einer Überschuldung haben die Gesellschafter Carola Sersch und Peter Sersch jeweils Rangrücktritt ihrer Forderungen gegenüber der Gesellschaft erklärt. Der aktive Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wurde ursprünglich zum 30. Juni 2002 eingestellt und die Gesellschaft war nur noch passiv in Form von Forderungseinzug tätig. Im Berichtsjahr wurde vorübergehend wieder eine aktive Tätigkeit aufgenommen, die aber nicht ausreichend ertragbringend war und wieder eingestellt wurde. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert durch die Geschäftsführer Peter Sersch und Carola Sersch geführt. Die Geschäftsführerin Carola Sersch ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gewinnverwendungsvorschlag Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:
Kämpfelbach-Ersingen, den 15. Oktober 2008 Carola Sersch Peter Sersch |
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