ZS Capital
GmbH
Kelkheim
(Taunus)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.487,20 |
15.519,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.487,00 |
15.519,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,20 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
143.887,45 |
122.604,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.053,41 |
94.731,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
125.834,04 |
27.873,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
180.374,65 |
138.123,66 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
84.944,30 |
50.232,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
25.232,31 |
-10.141,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
34.711,99 |
35.373,75 |
| B.
Rückstellungen |
84.388,13 |
71.566,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.042,22 |
16.324,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.042,22 |
6.324,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
180.374,65 |
138.123,66 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2012 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB).
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung der Aktiva und Passiva wurde von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (§ 252 Abs.1 Ziffer 2 HGB).
Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden
zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten
zuzüglich etwaiger Nebenkosten angesetzt und, sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und €
1.000,00 wurden in einem Sammelposten zusammengefasst und
über fünf Jahre entsprechend der steuerlichen
Regelung abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis zu € 150,00 wurden ohne
Aufnahme in das Anlagegitter sofort als Aufwand verbucht.
Die Finanzanlagen (Beteiligungen) wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, wurde
der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden und noch
nicht festgesetzte Ertragssteuern sowie noch nicht
fällige Umsatzsteuern aufgrund der Besteuerung nach
vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG).
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mir einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
€ 11.042,22 (Vorjahr € 6.324,65).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen weder
Forderungen noch Verbindlichkeiten.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens von Herrn Dr.
Philipp Zenz-Spitzweg geführt.
Kelkheim/Taunus, den 24. Mai 2013
Dr. Philipp Zenz-Spitzweg
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2013 festgestellt.
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