A.I.T. AbwassersystemeLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Fuchs seit 30.5.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Axel Poll | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
A.I.T. AbwassersystemeKellmünzJahresabschlussBILANZ zum 31. Dezember 2007 für Zwecke der Offenlegung nach § 326 HGBAKTIVA
ANHANG FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG NACH § 326 HGB FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. Dezember 2007 DER A.I.T. ABWASSERSYSTEME GMBH i.I.A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Geschäftsführer der A.I.T. Abwassersysteme GmbH hat am 26. Januar 2004 beim Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 23. März 2004 unter Aktenzeichen IN 21/04 beim Amtsgericht Neu-Ulm eröffnet und Herr Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Vorschriften und des GmbH Gesetzes aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft erfüllt die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Über die angewandten Bewertungsmethoden wird wie folgt berichtet: B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Der Geschäftsbetrieb wurde mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt. Die Gesellschaft bewertet die Vermögensgegenstände und Schulden daher nicht mehr nach der s. g. Going-Concern-Prämisse im Sinne des § 252 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 HGB sondern zu Zeit- bzw. Zerschlagungswerten. Die Grundsätze der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 08.12.2005 (IDW RS HFA 17) fanden hierbei Berücksichtigung. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bewertet. Die Bankguthaben wurden mit ihrem Nominalwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nötig sind. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungs- bzw. Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur BilanzDurch die Insolvenzeröffnung wurden alle Verbindlichkeiten fällig gestellt und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. D. Sonstige AngabenGeschäftsführer ist Herr Bernhard Fuchs. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung und Vertretung durch den Insolvenzverwalter, Herrn Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz, Wirtschaftsprüfer und Insolvenzverwalter, ausgeübt.
Neu-Ulm, den 22.12.2008 A.I.T. Abwassersysteme GmbH i.I. gez. Arndt Geiwitz, Wirtschaftsprüfer, als Insolvenzverwalter |
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