Krä & Vega Transport GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FLEXRENT GmbHStraubingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023-KURZFASSUNG GEM. §§ 266 UND 326 HGB-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA scroll
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ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 31. DEZEMBER 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Bilanzrichtlinien-Gesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Flexrent GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung erfolgt nach den geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (§§ 246-251 HGB). Soweit steuerliche Bewertungswahlrechte zulässig sind, wurden diese wahrgenommen. Die „Sachanlagen“ sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige steuerlich zulässige lineare bzw. degressive Abschreibungen aktiviert. Die „Vorräte“ werden zu den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ sind zum Nominalwert angesetzt. Im „Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten“ sind die anteilig im voraus bezahlten Versicherungsleistungen enthalten. Die „Sonstigen Rückstellungen“ berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und sonstige Verpflichtungen. Sie sind mit dem Betrag angesetzt, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die „Verbindlichkeiten“ sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die aktiven Geschäfte wurden zum 01. Juni 2023 nach Absprache mit den Auftraggebern an ein weiteres Unternehmen der Firmengruppe übertragen. Der Personalbestand war ab dem 01.06.2023 auf Null. Sonstige Pflichtangaben
Gez.:
Johannes Krä |
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