Beteiligungsgesellschaften
Dieter Gutgesell GmbH
Röthenstraße 7, 96247 Michelau i. Ofr., DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bodo Gutgesell seit 30.3.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dieter Gutgesell GmbHMichelau i. Ofr.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Anhang zur Offenlegung gem. § 325 HGB (kleine Kapitalgesellschaft) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 - 31.12.2023
I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRuG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB für den Anhang) wurden in Anspruch genommen. Zugunsten des Anhangs wurde darauf verzichtet, die davon-Vermerke in der Bilanz auszuweisen. Der Anhang ist aufgrund der gesetzlichen Mindestanforderung für die kleine GmbH aufgestellt worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: AKTIVA Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den Gesamtkosten abzüglich eines angemessenen Abschlags für Verwaltungskosten und kalkuliertem Gewinn bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung zum Stichtag gebildet. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind vorausbezahlte Versicherungsbeiträge und Werbekosten ausgewiesen. PASSIVA Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Abzuzinsende zinslose Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Stichtag nicht. III. Angaben zur Bilanz § 268 Abs. 2 HGB Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Brutto-Anlagespiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres:
§ 268 Abs. 4 HGB / § 42 Abs. 3 GmbHG Zum Bilanzstichtag waren Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr an das Besitzunternehmen Bodo Gutgesell, Michelau in Höhe von € 564.842,46 (Vj.: € 550.846,00) zu verzeichnen. § 268 Abs. 7 i. V. § 251 HGB Am Bilanzstichtag bestanden Eventualverbindlichkeiten aus Bankbürgschaften in Höhe von 62.999,59 Euro. § 42 Abs. 3 GmbHG Zum Stichtag bestanden folgende Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
§ 285 Nr. 1 a/b i. V. § 268 Abs. 5 HGB Der Verbindlichkeitenspiegel beinhaltet folgende Angaben, die auch teilweise statt in der Bilanz im Anhang erläutert wurden:
Verbindlichkeitenspiegel per 31.12.2023 in Euro:
IV. Sonstige Angaben § 285 Nr. 7 HGB / § 288 Ab. 1 Nr. 2 HGB Im Jahresdurchschnitt waren 21 Arbeitnehmer beschäftigt. § 285 Nr. 9c HGB / § 285 Nr. 10 HGB Als Geschäftsführer war per 31.12.2023 bestellt: Bodo Gutgesell, Michelau Es bestanden zum 31.12.2023 keinerlei Kredite gegenüber dem Geschäftsführer. V. Feststellung Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde von der Gesellschafterversammlung am 17. September 2024 rechtsverbindlich festgestellt.
Die Geschäftsführung |
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