Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23106
Eingetragen
9.7.2009
Branche
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugteilen

Historie

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Management

NameRolle
Björn Brunk
seit 20.9.2019
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

TurboMarkt GmbH

Idar-Oberstein

Jahresabschluss zum 31.12.2019

Bilanz zum 31.12.2019

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 65.750,00 43.593,00
65.752,00 43.595,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 129.151,08 101.362,82
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 20.511,22 44.205,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 33.709,93 48.140,40
183.372,23 193.709,05
C. Aktive RAP 5.157,01 5.418,77
Summe Aktiva 254.281,24 242.722,82

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 32.413,79 12.150,37
III. Jahresüberschuss 4.798,13 20.263,42
Summe Eigenkapital 67.211,92 62.413,79
B. Rückstellungen 8.186,00 8.169,00
C. Verbindlichkeiten 178.883,32 172.140,03
Summe Passiva 254.281,24 242.722,82

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der TurboMarkt GmbH in 55743 Idar-Oberstein auf den 31.12.2019 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen:

keine

Anteilsbesitz:

Die Gesellschaft ist an keinem Unternehmen mit mindestens einem Fünftel beteiligt:

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Unternehmensorgane, Haftungsübernahmen

keine

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt zum Stichtag Null €

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

Herr Björn Brunk, Kaufmann

Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2020

 

Idar-Oberstein, den 30.06.2020

TurboMarkt GmbH

Björn Brunk

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