Heitkamp Immo Team GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Krebs seit 25.8.2021 | Geschäftsführer |
Michael Scherkamp seit 21.7.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
RAG AKTIENGESELLSCHAFT | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RAG-StiftungEssenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022der RAG-StiftungInhaltsverzeichnis des KonzernlageberichtsGrundlage des Konzerns Geschäftstätigkeit Konzernstruktur Wirtschaftsbericht Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Ertragslage Finanzlage Vermögenslage Wesentliche nichtfinanzielle Themen Belegschaftsentwicklung Forschung und Entwicklung Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Dieser Konzernlagebericht erläutert den Geschäftsverlauf und die Lage des RAG-Stiftung-Konzerns im Geschäftsjahr 2022. Der Konzernabschluss wird gemäß §§ 11 ff. Publizitätsgesetz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. In den RAG-Stiftung-Konzern wird die Evonik Industries AG nach der Equity-Methode einbezogen. Aus diesem Grund wird im Lagebericht auf die Entwicklung der Evonik-Beteiligung teilweise in verkürzter Form eingegangen. Grundlagen des KonzernsGeschäftstätigkeitDie RAG-Stiftung hat als Alleinaktionärin der RAG AKTIENGESELLSCHAFT in unternehmerischer Verantwortung den Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau bis Ende des Jahres 2018 bewältigt. Darüber hinaus soll sie die weitere Entwicklung des Evonik-Konzerns (Evonik) sichern. Das Kernziel war die Anpassung, Steuerung und Unterstützung des im RAG-Konzern gebündelten deutschen Steinkohlenbergbaus in Abhängigkeit von den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen für die sozialverträgliche Beendigung der subventionierten Förderung der Steinkohle in Deutschland. Dabei unterstützt sie auch bei der Beseitigung und Vermeidung von Folgelasten des Steinkohlenbergbaus innerhalb der RAG für Umwelt und Natur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen. Weiterer Zweck der RAG-Stiftung ist es, Bildung, Wissenschaft und Kultur in den Bergbauregionen Nordrhein-Westfalens und des Saarlands zu fördern, soweit dies im Zusammenhang mit dem deutschen Steinkohlenbergbau steht. Weiteres Ziel der RAG-Stiftung ist es, die Finanzierung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG sicherzustellen. Dies gelingt durch Veräußerungserlöse von Anteilen an der Evonik Industries AG und deren Wiederanlage, durch Dividenden der Evonik Industries AG und andere Beteiligungserträge sowie durch die Erträge aus einer diversifizierten Kapitalanlage. Gemäß diesem Geschäftsmodell besteht das vorrangige Ziel darin, den seit 2019 mit der jeweiligen Preissteigerungsrate ansteigenden Auszahlungsstrom für die Ewigkeitslasten nachhaltig aus Beteiligungs- und Kapitalerträgen zu finanzieren. KonzernstrukturUnterhalb der RAG-Stiftung als Muttergesellschaft umfasst der Konzern im Wesentlichen den RAG-Teilkonzern (RAG) mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Bearbeitung der Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus, den RSBG SE-Teilkonzern (RSBG SE) mit Beteiligungen an spezialisierten Maschinenbau-, Automatisierungs-sowie Ingenieur- und Industriedienstleistungsunternehmen und den Vivawest-Teilkonzern (Vivawest) mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienwirtschaft. Weiterer Bestandteil des Konzerns ist die Beteiligung an Evonik mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Spezialchemie. RAGDas Kerngeschäft der RAG umfasst seit der Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zum 31. Dezember 2018 neben der Bearbeitung der Altlasten und Ewigkeitsaufgaben die Durchführung des Stillsetzungsprozesses der Betriebe einschließlich der erforderlichen Abschlussbetriebspläne entsprechend den Vorgaben des Bundesberggesetzes, nach welchem auch diese der Steinkohlenproduktion nachfolgenden Tätigkeiten vom Begriff der Gewinnung umfasst sind. Die Leitlinie einer strikten Kostendisziplin sowie die Bestimmungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes, der Bewilligungsbescheide, der Kohlerichtlinien und die Genehmigungsverfahren für die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte bilden den Rahmen für das unternehmerische Handeln. Die RAG-Stiftung hält unmittelbar sämtliche Anteile der RAG. RSBG SEBei der RSBG SE handelt es sich um eine klassische Beteiligungsgesellschaft. Die RAG-Stiftung hält unverändert 100 % der Anteile. Die Investmentstrategie der RSBG SE sieht vor, die Gesellschaft als eine Beteiligungsholding weiter auszubauen, die Minder- oder Mehrheitsbeteiligungen an spezialisierten, mittelständischen Maschinenbau-, Automatisierungs- sowie Ingenieur- und Industriedienstleistungsunternehmen erwirbt. Das Anlageziel besteht in der Erwirtschaftung laufender Erträge sowie einem mittel- und langfristigen Wertzuwachs des investierten Kapitals. VivawestIm Fokus der unternehmerischen Aktivitäten der Vivawest beim Bestandsmanagement steht die langfristige Bewirtschaftung von Wohngebäuden und Grundstücken zur Generierung dauerhaft stabiler Mieterlöse durch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für alle Einkommensgruppen. Trotz der aktuell schwierigen wirtschaftlichen und politischen Lage hält Vivawest an dem erfolgreichen Entwicklungspfad des qualitativen Wachstums fest. Im Geschäftsfeld Bestandsentwicklung wird sichergestellt, dass die Struktur sowie die Qualität des Immobilienbestandes fortlaufend verbessert werden und dadurch dessen Wert kontinuierlich gesteigert wird. Der Fokus auf die Rhein-Ruhr-Region führt zu einem guten regionalen Marktverständnis und zu Vorteilen in der Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes. Die RAG-Stiftung hält zum 31. Dezember 2022 direkt und indirekt 58,2 % der Anteile an Vivawest. Weitere 15,0 % der Anteile hält Evonik mit Veräußerungsabsicht. EvonikEvonik ist ein weltweit führendes Unternehmen der Spezialchemie mit Fokus auf starke Marktpositionen, ausgeprägte Innovationskultur und nachhaltiges Wirtschaften. Das operative Geschäft der Evonik war 2022 in vier produzierende Chemiebereiche gegliedert, die nah an den Märkten und Kunden agieren. Unterstützt werden diese durch ein Servicemanagement. Die RAG-Stiftung hielt am 31. Dezember 2022 unmittelbar rund 56 % (31. Dezember 2021: rund 57 %) der Aktien der Evonik Industries. Da die RAG-Stiftung beabsichtigt, die Beteiligung schrittweise bis auf 25,1 % zu reduzieren, wird Evonik in den RAG-Stiftung-Konzernabschluss im Rahmen der Equity-Bewertung einbezogen. WirtschaftsberichtGesamtaussage zum GeschäftsverlaufFür die RAG-Stiftung war 2022 ein herausforderndes Jahr. Die Konsequenzen aus dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie der andauernden Coronapandemie, die hohe Inflation und die Zinswende stellten erhebliche Herausforderungen dar. Trotzdem hat die RAG-Stiftung ihre vorrangige Aufgabe erfüllt, den Kapitalstock zur Finanzierung der Ewigkeitslasten zu sichern. Das Geschäftsjahr 2022 ist für die RAG den Erwartungen entsprechend und im Hinblick auf die durch die steinkohlepolitischen Vereinbarungen vorgegebenen Regeln zufriedenstellend verlaufen. Für die RSBG SE ist das Geschäftsjahr 2022 in Anbetracht der weltwirtschaftlichen Lage zufriedenstellend verlaufen, nachdem die Corona-Virus-Pandemie zwei Jahre lang das beherrschende Thema war. Geprägt wurde das RSBG-Portfolio durch die Entwicklungen und Ereignisse des Ukraine-Kriegs sowie die dadurch verstärkte Inflationsdynamik. Bei allen Herausforderungen im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen und weltpolitischen Lage sowie der weiter anhaltenden Pandemie hat der Vivawest-Konzern seine positive Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre im Geschäftsjahr 2022 weiter fortsetzen können. Die gute Entwicklung wird dabei getragen von den stabilen Erträgen aus dem Kerngeschäftsfeld Bestandsmanagement, ergänzt um die im Zuge der laufenden Portfolioumschichtung angefallenen Erlös- und Ergebnisbeiträge aus dem Immobilienvertrieb. Gemeinsam mit dem Bereich Immobiliendienstleistungen konnten die finanziellen Erwartungen an den Konzern erreicht werden. Des Weiteren ist die wirtschaftliche Entwicklung des Evonik-Konzerns im Geschäftsjahr 2022 als erfolgreich zu beurteilen. Leistungsindikatoren RAG-Stiftung-Konzern: Prognose und tatsächliche Werte
Entsprechend der Prognose 2022 ist der Umsatz spürbar gestiegen. Im Wesentlichen resultiert der Anstieg aus Erstkonsolidierungen und Umsatzsteigerungen bei der RSBG SE sowie der Vivawest. Das Konzernbilanzergebnis ist der Prognose entsprechend ausgeglichen. Die Mitarbeiterzahl ist spürbar angestiegen und übertrifft die Prognose. Der Zuwachs steht insbesondere im Zusammenhang mit Erstkonsolidierungen bei der RSBG SE sowie mit einem Mitarbeiterzuwachs bei der Vivawest, wobei sich insgesamt ein Zuwachs von 2.091 Personen ergeben hat. Gegenläufig verzeichnet die RAG einen Rückgang der Mitarbeiterzahl von 563 Personen. Wesentliche HandlungsfelderWesentliches Handlungsfeld der RAG-Stiftung ist es, ihre Investments breit auf die verschiedenen Anlageklassen und Anlagemärkte zu streuen und die Strategie der Diversifizierung konsequent weiter zu entwickeln, um so die Erträge zu stabilisieren und auf die bestehenden Unsicherheiten an den Finanzmärkten reagieren zu können. Die wesentliche Herausforderung für die RAG wird neben der Stillsetzung der Betriebe durch die effektive und wirtschaftliche Bewältigung der Bergbaufolgelasten bestimmt. Weiteres Handlungsfeld ist der kontinuierliche Ausbau des RSBG SE-Beteiligungsportfolios. Daher werden in erster Linie Unternehmen akquiriert, deren Produkte und Dienstleistungen für die globalen Wachstumstreiber Bevölkerungsentwicklung, Klimawandel und Neue Technologien von hoher Bedeutung sind. Wesentliches Handlungsfeld der Vivawest ist die Bewirtschaftung von rund 119.000 Wohnungen sowie gewerblichen Einheiten in Deutschland. Unter dem Motto "Wohnen, wo das Herz schlägt." gibt Vivawest etwa 300.000 Menschen in circa 100 Kommunen zwischen Aachen und Ahlen ein Zuhause. Damit ist Vivawest einer der führenden Wohnungsanbieter in Nordrhein-Westfalen (NRW) und zählt zu den größten Vermietern in Deutschland. Von der Singlewohnung bis zum geräumigen Heim für die ganze Familie verfügt das Unternehmen über ein breites Angebot an Wohnraum für unterschiedliche Ansprüche und Lebensphasen. Evonik2022 hat sich Evonik strategisch weiterentwickelt. Evonik hat mit Next Generation Solutions die nächste Phase der Transformation gestartet. Heute ist Nachhaltigkeit in sämtliche Elemente der Konzernstrategie integriert: Portfoliomanagement, Innovation und Unternehmenskultur. Hiermit schafft Evonik die Basis für ressourcenschonendes und profitables Wachstum. Zudem hat Evonik neue Nachhaltigkeitsziele gesetzt und sich zur Science Based Targets Initiative verpflichtet. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch die geopolitischen Spannungen, den allgemeinen Inflationsdruck sowie die stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise, die auch spürbare Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten bis hin zu vereinzelten Engpässen bei erdgasabhängigen Materialien hatten. Auf dieses schwierigere Umfeld hat Evonik schnell und flexibel reagiert. Das operative Geschäft hat sich trotz der anspruchsvollen Rahmenbedingungen gut behauptet. Die stark gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten konnten über Verkaufspreisanhebungen mehr als kompensiert werden, obwohl die Mengenentwicklung im Jahresverlauf rückläufig war. Evonik verfügt seit vielen Jahren über ein solides Investment-Grade-Rating. Die Nettofinanzverschuldung liegt weiterhin auf einem moderaten Niveau. Neben einer komfortablen Liquidität stehen Evonik hohe, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien zur Verfügung. Wirtschaftliche RahmenbedingungenWeltwirtschaftliche RahmenbedingungenDer weltweite Kampf gegen die Inflation, Russlands Krieg in der Ukraine und ein Wiederaufleben von Covid-19 in China belasteten die globale Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2022. Der Einmarsch Russlands in der Ukraine destabilisierte die Weltwirtschaft. Neben der sinnlosen Zerstörung von Leben und Existenzgrundlagen führte dies zu einer schweren Energiekrise in Europa, die die Lebenshaltungskosten drastisch erhöhte und die Wirtschaftstätigkeit behinderte. Zusätzlich sorgte der Konflikt auch für starke Schwankungen auf den Gas-, Energie- und Lebensmittelmärkten, was zu ernsthaften Konsequenzen für Haushalte mit niedrigem Einkommen führte. Der anhaltende und sich ausweitende Inflationsdruck hat eine rasche und synchrone Verschärfung der monetären Bedingungen ausgelöst, die mit einer starken Aufwertung des US-Dollars gegenüber den meisten anderen Währungen einherging. Trotz dieses Gegenwinds war das reale BIP zum Jahresende in zahlreichen Volkswirtschaften überraschend stark, darunter in den Vereinigten Staaten, im Euroraum sowie in wichtigen Schwellen- und Entwicklungsländern. Die Ursachen für diese erstaunlich positiven Entwicklungen waren in vielen Fällen inländischer Natur: ein über den Erwartungen liegender privater Verbrauch und Investitionen bei angespannten Arbeitsmärkten sowie eine unerwartet hohe fiskalische Unterstützung. Die privaten Haushalte gaben insbesondere für Dienstleistungen mehr aus, um die aufgestaute Nachfrage zu befriedigen, indem sie zum Teil ihre Ersparnisse abbauten. Auf der Angebotsseite verringerten sich die Engpässe und die Transportkosten, was den Druck auf die Vorleistungspreise schmälerte und einen Aufschwung in zuvor angespannten Sektoren wie der Kraftfahrzeugindustrie ermöglichte. Zusätzlich passten sich die Energiemärkte schneller als erwartet an den Schock an. Die Weltwirtschaft ist nach Schätzungen des World Economic Outlook des International Monetary Fund (IMF) insgesamt um 3,4 % gewachsen (2021: 6,2 %). Vereinigte Staaten von AmerikaIn den Vereinigten Staaten wuchs die Wirtschaft nach Schätzungen des IMF um 2,0 %. Das US-Wachstum blieb stärker als erwartet, da die Verbraucher von ihren Ersparnissen konsumierten (die persönliche Sparquote war auf dem niedrigsten Stand seit mehr als 60 Jahren mit Ausnahme von Juli 2005) und von einem robusten Arbeitsmarkt profitierten. Angesichts des Höchststandes der Gesamtinflation in den USA und einer Beschleunigung der Zinserhöhungen durch mehrere Zentralbanken außerhalb der USA hat sich der US-Dollar seit September 2022 wieder abgeschwächt, ist aber immer noch deutlich stärker als vor einem Jahr. EuropaDas europäische Wirtschaftswachstum war im Jahr 2022 widerstandsfähiger als erwartet angesichts des Kriegs in der Ukraine. Diese Widerstandsfähigkeit wurde zum Teil durch die staatliche Unterstützung in Höhe von etwa 1,2 % des BIP der Europäischen Union (Nettohaushaltskosten) für Haushalte und Unternehmen sowie durch die Dynamik der sich wieder öffnenden Volkswirtschaften getragen. Nichtsdestotrotz haben sich das Verbrauchervertrauen und die Stimmung in der Wirtschaft über das Jahr hinweg verschlechtert. Die Gaspreise sind im Jahr 2022 mehr als erwartet gesunken, da mehr Gas aus nicht-russischen Pipelines und Flüssigerdgas importiert wurden. Zusätzlich verringerte sich die Gasnachfrage aufgrund eines ungewöhnlich warmen Winters. Die Inflation lag in mehreren Ländern des Euroraums und im Vereinigten Königreich bei etwa 10 % oder höher, was zu angespannten Haushaltsbudgets führte. Die Beschleunigung der Zinserhöhungen durch die Bank of England und der Europäischen Zentralbank verschärfte die finanziellen Bedingungen und kühlte die Nachfrage im Immobiliensektor und darüber hinaus ab. ChinaDie Wirtschaftstätigkeit in China verlangsamte sich im Jahresverlauf aufgrund von mehreren großen Covid-19-Ausbrüchen in Peking und anderen dicht besiedelten Gebieten. Erneute Schließungen begleiteten die Ausbrüche bis zur Lockerung der Covid-19-Beschränkungen im November und Dezember. Diese ebnete den Weg für eine vollständige Wiedereröffnung. Die Behörden reagierten mit zusätzlichen geld- und fiskalpolitischen Lockerungen sowie neuen Impfzielen für ältere Menschen. Dennoch blieb die Stimmung der Verbraucher und Unternehmen Ende 2022 gedämpft. Chinas Abschwung hat sich negativ auf das Wachstum des Welthandels und die internationalen Rohstoffpreise ausgewirkt. GeldpolitikDie globale Gesamtinflation erreichte Ende 2022 ihren Höhepunkt. Die Preise für Brennstoffe und andere Rohstoffe gingen jedoch zum Jahresende wieder zurück, was die Gesamtinflation insbesondere in den Vereinigten Staaten, dem Euroraum und Lateinamerika senkte. Die zugrunde liegende (Kern-)Inflation erreichte aber in den meisten Volkswirtschaften noch nicht den prognostizierten Höhepunkt und lag weiterhin deutlich über dem Niveau von vor der Pandemie. Dies lag unter anderem an Zweitrundeneffekten früherer Kostenschocks und eines angespannten Arbeitsmarktes. Diese Entwicklungen veranlassten die Zentralbanken, insbesondere in den Vereinigten Staaten und im Euroraum, die Zinssätze schneller als erwartet anzuheben. Die Finanzmärkte reagierten sehr empfindlich auf Inflationsnachrichten und der Aktienmarkt blieb volatil in Erwartung von schwächeren Zinserhöhungen. SpezialchemieIm Jahr 2022 war eine zweigeteilte Entwicklung der Industrie zu beobachten: Während die erste Jahreshälfte durch eine deutlich steigende Nachfrage gekennzeichnet war, wurde in der zweiten Jahreshälfte zunehmend der Einfluss der Inflation sichtbar und die Nachfrage hat sich deutlich abgekühlt. Insgesamt ist die globale Industrieproduktion im Vorjahresvergleich dennoch gestiegen, auch weil im Jahresverlauf pandemiebedingte Lieferkettenunterbrechungen rückläufig waren und die hohen Auftragsbestände entsprechend abgearbeitet werden konnten. Die Lieferzeiten reduzierten sich im Jahresverlauf deutlich. Die Kundennachfrage bei Evonik ist auch im Jahr 2022 gewachsen. Die Nachfrage nach Hygiene- und Pflegeprodukten war im Jahr 2022 stabil. Auch die Aktivitäten der Nahrungs- und Futtermittelindustrie waren in allen Regionen im Vorjahresvergleich nahezu unverändert. Die Produktion im Fahrzeug- und Maschinenbau konnte in allen Regionen außer Europa zulegen. Die Nachfrage in der Bauwirtschaft war mit Ausnahme von Nordamerika, wo ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen war, auf Jahressicht in allen Regionen stabil. Die Chemieindustrie hat sich im Jahr 2022 regional sehr unterschiedlich entwickelt. Global konnte die Chemieproduktion (ohne Pharma) um knapp 2 % zulegen. Hohe Energie- und Rohstoffkosten führten in der EU zu einem Schrumpfen der Produktion um 5 %. Insbesondere in Deutschland war ein deutlicher Rückgang der Chemieproduktion (ohne Pharma) um 10 % zu verzeichnen, der vor allem durch einen Einbruch um 16 % bei Petrochemikalien getrieben war. Die Spezialchemikalien konnten sich in Deutschland etwas besser behaupten, aber auch hier lag ein Schrumpfen der Produktionsvolumina um 9 % vor. In den USA war ein Wachstum von 4 % und in China von 6 % zu verzeichnen. Die Rohstoffpreise stiegen im Geschäftsjahr 2022 zunächst stark an, gaben im Jahresverlauf dann jedoch wieder leicht nach. Insgesamt lagen die Preise zum Jahresende deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Im Vergleich zu der für Evonik wichtigsten Fremdwährung - dem US-Dollar - verlor der Euro 2022 mit einem Durchschnittskurs von 1,04 US$ gegenüber dem Durchschnittsniveau des Vorjahres (1,18 US$) deutlich an Wert. Wohnimmobilien in DeutschlandDie deutlich gestiegenen Zinsen, eine sich abschwächende Konjunktur und eine Inflation auf historisch hohem Niveau sorgten dafür, dass sich der deutsche Wohninvestmentmarkt 2022 spürbar verhaltener als noch in den Vorjahren zeigte. So ist das Transaktionsvolumen für das Gesamtjahr im Vergleich zum Jahr 2021 laut BNP Paribas Real Estate (BNPPRE) um rund 75 % eingebrochen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Jahr 2021 unter anderem die mehr als 22 Mrd. € schwere Übernahme der Deutsche Wohnen SE durch Vonovia SE den Vergleich verzerrt hat. Deutlich aussagekräftiger ist daher der Blick auf den langjährigen Durchschnitt, der im Jahr 2022 um rund ein Drittel unterschritten wurde. Die Nachfrage nach Wohnraum ist unmittelbar an die Zahl der Privathaushalte sowie deren verfügbares Einkommen gekoppelt. Aufgrund der hohen Zuwanderung aus dem Ausland sind Bevölkerung und Anzahl der Haushalte in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Verstärkt wird der Trend steigender Haushaltszahlen durch die Alterung der Bevölkerung und den damit verbundenen Anstieg von Ein- und Zweipersonenhaushalten (Singularisierung). Bis zum Jahr 2040 wird in Deutschland wegen der fortwährenden Verkleinerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße mit einer Zunahme der Haushalte um 3 % auf 42,6 Mio. gerechnet. In NRW wird die Zahl der Privathaushalte Prognosen zufolge bis zum Jahr 2045 um 3 % zunehmen. Die Nettokaltmieten im Bestand sind nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2022 um 1,8 % gestiegen. Der Index inserierter Mieten stieg im Neubau deutlich an. Im Jahresvergleich betrug der deutschlandweite Anstieg 6,3 %. Gravierender wirken sich die Preissteigerungen bei Energieprodukten aus, die sich nach einem Anstieg um 10,4 % im Jahr 2021 im Berichtsjahr nochmals deutlich um 34,7 % verteuerten. Für die Verbraucher gab es im Jahr 2022 kräftige Preiserhöhungen bei der Haushaltsenergie von 39,1 %. Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland entwickelt sich allerdings weiterhin unterschiedlich. Während in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen die Märkte stagnieren, ist die Nachfrage nach Wohnungen in Großstädten und Ballungszentren durch einen deutlichen Nachfrageüberhang gekennzeichnet. Von Januar bis November 2022 wurden insgesamt 322.000 Wohnungen genehmigt. Dies waren 5,7 % oder 19.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Entsprechend zeitverzögert zu den Baugenehmigungen entwickeln sich die Baufertigstellungen. Für das abgelaufene Jahr 2022 rechnen die Bauspitzenverbände mit einem erneuten Rückgang auf rund 280.000 neu gebaute Wohnungen, im Jahr 2023 sogar auf nur rund 245.000. Um die unverändert hohe Nachfrage nach Wohnungen zu decken, müssten nach Einschätzung von Politik und Bauwirtschaft jährlich 400.000 Wohnungen in Deutschland entstehen; dieses Ziel wurde im Jahr 2022 klar verfehlt. Während der Wohnungsneubau weiterhin stark rückläufig ist, besteht in Deutschland vor allem in den Ballungszentren nach wie vor ein enormer Bedarf an kostengünstigem Wohnraum. Hohe Bau-, Energie- und Materialkosten, gestiegene Zinsen, langwierige Bau- und Planverfahren sowie eine mehrfach zusammengebrochene Wohnungsbauförderung führen zu einem verhaltenen Ausblick auf dem Immobilienmarkt. Jeder dritte Marktteilnehmer bewertet den Standort Deutschland für Immobilieninvestitionen im Jahr 2023 nach einer Umfrage als weniger attraktiv. Vor einem Jahr gaben dies nur 4 % an. KapitalmarktsituationFür die RAG-Stiftung als großen Kapitalanleger ist die Situation an den Kapitalmärkten von höchster Relevanz. Durch den Krieg in der Ukraine wurde die bereits anziehende Teuerung befeuert, die Inflationsraten stiegen auf ein zuletzt in den 1970er Jahren gesehenes Niveau. Die Zentralbanken reagierten auf diesen Druck mit der Erhöhung der Leitzinsen. Nachdem der S&P 500 am 4. Januar auf einen Höchststand von 4.819 Zählern gestiegen war und der Dax mit 16.285 Punkten knapp seinen Höchststand von 16.290 Punkten verpasst hatte, kam es nach dem Kriegsausbruch zu einem massiven Kurssturz. Laut dem World Federation of Exchange wurde die globale Aktienmarktkapitalisierung um rund 18 Brd. USD reduziert. Der MSCI World schloss das Jahr 2022 mit einem Minus von 12,8 %. Lediglich der MSCI Emerging Markets Latin America konnte das Jahr mit einem Plus von 16,1 % abschließen. Die Erwartung von weiteren Zinssteigerungen der Notenbanken und ersten Zinsschritten sorgte für zusätzliche Nervosität an den Anleihemärkten. Die Rendite einer deutschen 10-jährigen Staatsanleihe stieg im Jahr 2022 von -0,18 % auf über 2,56 %. Dieser Renditeanstieg verdeutlicht die erheblichen Kursverluste am Anleihemarkt. Die diversifizierende Wirkung von geringer bzw. negativer Korrelation zwischen Aktien und Anleihemärkten blieb somit ebenfalls aus. Die Zinsspanne der amerikanischen Zentralbank (FED) lag zum Ende des Jahres zwischen 4,25 % und 4,5 %; es war die siebte Erhöhung der Zinsen im Jahr 2022. Zuletzt hob die amerikanische Notenbank viermal in Folge den Leitzins um 75 Basispunkte an. Die europäische Zentralbank erhöhte im Jahr 2022 den Leitzins viermal auf 250 Basispunkte und verfolgte damit den Kurs einer moderaten Inflationsbekämpfung. Die Kombination von fallenden Aktien und gleichzeitig fallenden Anleihen, ausgelöst durch steigende Zinsen, stellte eine Zäsur dar. Jegliche kapitalmarkttheoretischen Diversifikationseffekte liefen aufgrund dieser Entwicklung ins Leere. Euro gibt gegenüber US-Dollar und Schweizer Franken nach: Der Euro verlor im Berichtsjahr gegenüber dem US-Dollar und dem Schweizer Franken an Wert, konnte sich aber gegenüber den anderen europäischen und asiatischen Währungen behaupten. Der US-Dollar wertete bis Ende 2022 im Vergleich zum Vorjahresende gegenüber dem Euro um 6,2 % auf, was einem Schlusskurs von 1,07 EUR/USD entspricht. Während der Schweizer Franken gegenüber dem Euro um 4,8 % zulegte, verloren das britische Pfund um 5,0 %, der kanadische Dollar um 1,0 %, der japanische Yen um 6,8 % und die schwedische Krone um 7,9 % gegenüber der europäischen Leitwährung. Die Entwicklung der Rentenmärkte 2022 im Einzelnen: Die globalen Rentenmärkte wiesen im Jahr 2022 (JPM 1 Global Bond Index) eine negative Performance von minus 12,9 % aus. Aufgrund der "Euro-Schwäche" verbesserte sich die Performance für Euro-Investoren relativ auf plus 11,8 %. Wer ausschließlich in Bundesanleihen investierte, erzielte im Jahr 2022 einen Verlust von 17,6 %. Die Rendite der deutschen zehnjährigen Benchmark-Anleihe stieg aufgrund der stark aufkeimenden Inflation im Jahresverlauf um 274 Basispunkte 2 (bp) an. Nachdem die Benchmark-Anleihe am Jahresende 2021 bei minus 18 bp rentierte, lag die Verzinsung am Jahresende 2022 bei 256 bp. Die Spreads der Euroländer zur zehnjährigen Bundesanleihe weiteten sich bei allen Ländern zum Jahresende aus: Der Spread zu Griechenland weitete sich von 149 bp auf 203 bp. Der Spread auf italienische Staatsanleihen vergrößerte sich von 136 bp auf 214 bp. Spaniens Risikoaufschlag nahm von 77 bp auf 109 bp zu. In der Breite machten Anleihen der Eurozone 2022 einen Verlust von 17,9 %. US-Treasuries verloren 12,0 % in lokaler Währung und 6,2 % in Euro. Renten der Emerging Markets verzeichneten einen Verlust von 5,9 % in lokaler Währung und ebenso von 5,9 % in Euro. Die Realzinsen in Frankreich und Deutschland lagen im Zehnjahresbereich am Jahresende 2022 bei 0,74 % und damit oberhalb des Niveaus des Vorjahresendwerts von minus 1,75 %. Bei 30-jähriger Laufzeit wurde Ende 2022 ein positiver Realzins von 0,17 % erzielt, oberhalb des Wertes des Vorjahres von minus 1,94 %. Inflationsswaps, die die vom Markt erwartete, Inflationsentwicklung widerspiegeln, lagen Ende Dezember 2022 im Eurobereich für zehn Jahre bei 2,55 % und somit über dem Vorjahreswert von 2,06 %. ErtragslageKonzernbilanzergebnisRAG-Stiftung-Konzern:Gewinn- und Verlustrechnung
Der Konzernumsatz beträgt im Geschäftsjahr 2022 2.188,4 Mio. € und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 398,8 Mio. € gestiegen. Im Wesentlichen resultiert der Umsatzanstieg mit 355,1 Mio. € aus Umsatzsteigerungen und Erstkonsolidierungen in der RSBG SE. Auch die Vivawest trägt mit 42,3 Mio. € zu der positiven Entwicklung des Umsatzes bei, insbesondere bedingt durch höhere Mieterlösen. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 127,7 Mio. € unter Vorjahresniveau. Die Verringerung resultiert maßgeblich aus geringeren Erträgen aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen für Altlasten im Bergbaubereich und aus geringeren Erträgen aus den Veräußerungen von Anteilen an der Evonik Industries AG. Der gegenläufige Effekt aus der Auflösung der Rückstellung für Ewigkeitslasten konnte dieses nicht kompensieren. Hingegen ist der Materialaufwand um 104,4 Mio. € auf 1.053,6 Mio. € gestiegen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Erstkonsolidierungen in der RSBG SE um 114,0 Mio. € sowie bei der Vivawest durch höhere branchentypischen Aufwendungen für Betriebskosten und Instandhaltungen wie z.B. durch Aufwendungen im Rahmen von Energieträgerwechsel um 31,0 Mio. €. Hingegen verzeichnet die RAG einen gegenläufigen Effekt der Materialaufwendungen in Höhe von 45,3 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.107,4 Mio. € gesunken und betragen nun 496,2 Mio. €. Im Wesentlichen ist dieses durch Konsolidierungsvorgänge begründet, die bewirkten, dass es keine Zuführung zur Rückstellung für Ewigkeitslasten im Konzern gab. Der Personalaufwand ist um 128,8 Mio. € gestiegen. Hier wirkt sich vor allem die gestiegene Mitarbeiterzahl bei der RSBG SE aus die mit 167,2 Mio. € zu dem Anstieg des Personalaufwandes beigetragen hat. Auch die Vivawest verzeichnet einen Anstieg in Höhe von 22,3 Mio. €. Gegenläufig entwickelten sich Personalaufwendungen bei der RAG mit 61,2 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Beteiligungsergebnis um 1.202,1 Mio. € auf minus 266,9 Mio. € gesunken. Hierbei nimmt insbesondere die Wertberichtigung des nach der Equity-Methode bewerteten Evonik-Buchwertes auf den Börsenwert zum Jahresende erheblichen Einfluss auf das Ergebnis. Das negative Zinsergebnis in Höhe von 40,6 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahr um 160,2 Mio. € verbessert. Hintergrund ist im Wesentlichen die Zinsentwicklung, die bei den Rückstellungen zu geringeren Zinsaufwendungen aus Zinssatzänderung und höheren Zinserträgen aus Zinssatzänderung bei der RAG führte. Des Weiteren schlug sich die Zinsentwicklung auch in den weiteren Zinserträgen bei der RAG nieder. FinanzlageGrundsätze und Ziele des FinanzmanagementsDas konzernweite Finanzmanagement erfolgt unter Beachtung der Kriterien Liquidität und Rentabilität und unter besonderer Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Risiken. Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Unternehmensfinanzierung sicherzustellen, das heißt: die Versorgung des Konzerns mit Liquidität, um sämtliche finanzielle Verpflichtungen fristgerecht erfüllen zu können. Daraus leiten sich als funktionale Schwerpunkte das Asset- und Treasury-Management, die Finanzadministration sowie das finanzwirtschaftliche Risikomanagement ab. Weitere zentrale Aufgabe ist es, die Finanzierung der Ewigkeitslasten nach Auslaufen des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland sicherzustellen. Aufgrund der laufenden operativen Geschäftstätigkeiten und der Finanzaktivitäten ist der Konzern grundsätzlich finanziellen Risiken ausgesetzt. Bei allen Finanztransaktionen wird eine strikte Trennung der Funktionen Handel und Abwicklung eingehalten. Die Revisionssicherheit des Finanzmanagements ist durch Standardisierung und Systematisierung der Abläufe, Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Informationen sowie Funktionstrennung gewährleistet. Im Verhältnis zu Banken und anderen Kontrahenten für Finanztransaktionen wird ein hohes Maß an Unabhängigkeit angestrebt. Im Rahmen der Bankenpolitik sind für das Gesamtexposure Limite und Bonitätsanforderungen so definiert, dass möglichst kurzfristig ein Kontrahent durch einen anderen ersetzt werden kann. Die Anlagestrategie der RAG-Stiftung sieht vor, die Investments breit auf die verschiedenen Anlageklassen und Anlagemärkte zu streuen und die Strategie der Diversifizierung konsequent weiter zu entwickeln, um so die Erträge zu stabilisieren und auf die bestehenden Unsicherheiten an den Finanzmärkten reagieren zu können. KapitalflussrechnungRAG-Stiftung-Konzern: Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)
Die Kapitalflussrechnung des Konzerns wird nach dem Rechnungslegungsstandard DRS 21 aufgestellt und ist im Konzernanhang vollständig dargestellt. Der für die Kapitalflussrechnung zugrunde liegende Finanzmittelfonds ist nach DRS 21 der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Daher wird der Bestand an flüssigen Mitteln am Jahresanfang im Wesentlichen um Termingelder mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten zum Erwerbszeitpunkt in Höhe von 150,0 Mio. € und der Bestand an flüssigen Mitteln zum Jahresende um Termingelder in Höhe von 70,0 Mio. € korrigiert, da diese nach DRS 21 nicht im Finanzmittelfonds zu erfassen sind. Ausgehend von einem Konzernjahresüberschuss von 0,4 Mio. €, korrigiert um zahlungsunwirksame Sachverhalte, die im Wesentlichen aus der Abnahme der Rückstellungen in Höhe von 654,3 Mio. €, aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 468,4 Mio. €, aus einem negativen Saldo von Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang von Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in Höhe von 296,0 Mio. €, aus einer Zunahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva in Höhe von 274,4 Mio. €, aus einem Ertragsteueraufwand in Höhe von 70,5 Mio. € sowie aus einem positiven Saldo der sonstigen Beteiligungserträgen in Höhe von 64,6 Mio. € resultieren, ergibt sich ein negativer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 28,5 Mio. €. Aus dem Cashflow der Investitionstätigkeit resultiert ein Mittelabfluss in Höhe von 839,4 Mio. €. Ursächlich hierfür sind vor allem Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen, Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens, Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie erhaltene Dividenden und Zinsen. Insgesamt überwiegen diese Mittelabflüsse die Mittelzuflüsse aus der Investitionstätigkeit. Aus dem Cashflow der Finanzierungstätigkeit resultiert ein Mittelzufluss in Höhe von 841,6 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch die Aufnahme von (Finanz-) Krediten sowie von Mittelzuflüssen aus erhaltenen Zuschüssen und Zuwendungen. Gegenläufige Effekte resultieren aus gezahlten Dividenden an andere Gesellschafter und aus gezahlten Zinsen. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds zum Jahresende kann dem Konzernanhang entnommen werden. Entwicklung der InvestitionenRAG-Stiftung-Konzern: Sach- und Finanzinvestitionen
* inkl. 76,6 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio.
€) Geschäfts- oder Firmenwert aus der
Kapitalkonsolidierung
Der Schwerpunkt der Sachinvestitionen liegt bei der RAG wie im Vorjahr bei Maßnahmen zur Grubenwasserhaltung im Zusammenhang mit den im Jahr 2014 gemäß § 4 Erblastenvertrag an die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland versandten Konzepten zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung. Des Weiteren beinhalten die Sachinvestitionen bei der Vivawest im Wesentlichen Investitionen in den Immobilienbestand und hier insbesondere in Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Sachinvestitionen um 191,2 Mio. € höher ausgefallen. Die Finanzinvestitionen entfallen im Wesentlichen auf den Erwerb von sonstigen Kapitalanlagen (575,3 Mio. €), den Wertpapieren des Anlagevermögens (1.397,4 Mio. €) sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen (226,8 Mio. €). Kapitalstruktur - Eigenkapital, Rückstellungen und VerbindlichkeitenRAG-Stiftung-Konzern: Bilanz - Passiva
Das Stiftungskapital der RAG-Stiftung beträgt unverändert 2,0 Mio. €. Mit 460,3 Mio. € bleiben die Ergebnisrücklagen im laufenden Geschäftsjahr ebenfalls unverändert. Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung stieg im Vorjahresvergleich um 19,8 Mio. € auf 14,9 Mio. €. Sowohl die ausgewiesenen Ergebnisrücklagen als auch die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung sind durch die spätere dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der Ewigkeitslasten in Anlehnung an § 3 Absatz 10 der Satzung gebunden. Darüber hinaus werden nicht beherrschende Anteile in Höhe von insgesamt +1.415,3 Mio. € ausgewiesen. RAG-Stiftung-Konzern: Übersicht der Finanzlage
* inkl. Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung.
Die Fremdkapitalquote beträgt 94,3 % (Vorjahr: 94,3 %). Die kurzfristigen Schulden haben einen Anteil von 12,7 % (Vorjahr: 9,6 %) am gesamten Fremdkapital. Per Saldo ist das Fremdkapital um 576,4 Mio. € gestiegen. Das Fremdkapital ist geprägt durch die Rückstellungen zur Abdeckung der Ewigkeitslasten und weiterer Risiken aus geschäftlichen Verpflichtungen. Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: RAG-Stiftung-Konzern: Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind im Jahr 2022 um 113,4 Mio. € gestiegen. Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus den Aufzinsungen und Inanspruchnahmen der Rückstellungen. Die Rückstellung für Ewigkeitslasten, ist im Geschäftsjahr im Wesentlichen aufgrund der Wertberichtigung auf den nach der Equity-Methode bewerteten Buchwert an der Evonik um 586,1 Mio. € gesunken. Innerhalb der sonstigen Rückstellungen steigen insbesondere die Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen (132,8 Mio. €), die Rückstellungen für Rekultivierung und Umweltschutz (78,9 Mio. €) sowie die Rückstellungen für Sozialplanleistungen (78,6 Mio. €). Die Rückstellungen für Stilllegungen sind bei der RAG durch die Erstellung des Verwendungsnachweises für die letzten Stilllegungsmaßnahmen zum 30. April 2022 auf ihre jeweiligen Rückstellungskategorien übertragen worden, sodass sich hieraus eine Veränderung um 452,7 Mio. € ergibt. Hintergrund ist, dass unter den Rückstellungen für Stilllegungsmaßnahmen nur die Verpflichtungen für die Stilllegungsmaßnahmen ausgewiesen werden, die sich im Nachweiszeitraum gegenüber der Öffentlichen Hand befinden. Somit sinken die Rückstellungen insgesamt um 633,8 Mio. € auf 21.192,0 Mio. €. Die Rückstellungskategorien für Altersversorgung, Bergschäden, Schachtverfüllungen und Belegschaftsbereich beinhalten auch die Lasten, die nach der Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiterbestehen und die nicht vom Ewigkeitslastenvertrag gedeckt sind. Die Finanzierung der Deckungslücken dieser Altlasten ist durch den Bewilligungsbescheid 2019 bis zu einem Betrag von 2.121,0 Mio. € gesichert. Die Gesamthöhe der Alt- und Ewigkeitslasten ist neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlage wesentlich von künftigen Preis- und Zinsentwicklungen abhängig. Änderungen dieser Parameter haben entscheidenden Einfluss auf die Höhe der entsprechenden Rückstellungen. Die genauen Bilanzierungsmethoden können dem Konzernanhang entnommen werden. Der RAG-Stiftung-Konzern weist zum Bilanzstichtag Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 9.614,6 Mio. € (Vorjahr 8.336,2 Mio. €) aus, wovon 3.003,2 Mio. € (Vorjahr 1.848,0 Mio. €) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ausweisen. RAG-Stiftung-Konzern: Freie Kreditlinien
Die Zinsstruktur der Finanzschulden ist im Wesentlichen geprägt durch die Verzinsung der Anleihen auf Evonik-Aktien in Höhe von - 0,65 % bis 1,88 % (Vorjahr: - 0,3 %) mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr in Höhe von 500,0 Mio. €, bis zu fünf Jahren in Höhe von 1.000,0 Mio. € und länger als fünf Jahren in Höhe von 500,0 Mio. €. Die Zinsstruktur der Finanzschulden wird außerdem wesentlich bestimmt durch die variable Verzinsung der Kreditfinanzierung im Bereich der Vivawest in Höhe von 1,96 % bis 2,24 % (Vorjahr: 0,04 % bis 0,35 %) und durch die festverzinsliche Kreditfinanzierung im Bereich der Vivawest in Höhe von 1,35 % bis 2,47 % (Vorjahr: 1,4 % bis 2,0 %). VermögenslageDie Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2022 33,5 Mrd. € und ist um rund 0,6 Mrd. € höher als im Vorjahr. RAG-Stiftung-Konzern: Bilanz - Aktiva
Das Anlagevermögen stieg im Geschäftsjahr 2022 um 647,2 Mio. € auf 29.442,2 Mio. €. Ursächlich hierfür sind insbesondere die positiven Effekte bei den Sachanlagen um 389,8 Mio. € und den Finanzanlagen um 203,5 Mio. €. Der Anstieg bei den Sachanlagen resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in den Immobilienbestand für Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen bei der Vivawest und aus Investitionen in die Grubenwasserhaltung bei der RAG. Der Anteil des langfristigen Vermögens am Gesamtvermögen beträgt zum 31. Dezember 2022 87,8 % (Vorjahr: 87,4 %). Das Umlaufvermögen verringerte sich zum Stichtag um 64,6 Mio. € auf 4.081,1 Mio. €. Im Wesentlichen resultiert der Rückgang aus der Abnahme der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände um 339,9 Mio. €, der Abnahme des Kassenbestandes, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks um 54,3 Mio. € sowie der sonstigen Wertpapiere um 47,3 Mio. €. Gegenläufig stiegen die Vorräte um 376,9 Mio. € im Wesentlichen durch die Zunahme von Vorräten bei der RSBG SE. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme liegt zum 31. Dezember 2022 bei 12,2 % (Vorjahr: 12,6 %). Wesentliche nichtfinanzielle ThemenBelegschaftsentwicklungDer Personalbestand ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.528 Personen auf 11.607 Personen gestiegen. Wesentliche Veränderungen beim Personalbestand resultieren aus der RAG und RSBG SE. Die Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zum 31. Dezember 2018 wirkte sich bei der RAG auch auf die Entwicklung der Belegschaft aus. Wie in den vergangenen Jahren wurde die ältere Belegschaft weiter durch die konsequente Nutzung der "Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Steinkohlenbergbaus vom 12. Dezember 2008" abgebaut. Dieser sozialverträgliche Personalabbau, der die RAG in den vergangenen Jahrzehnten prägte, ist mit Auslaufen der Regelungen zum Anpassungsgeld zum 31. Dezember 2022 beendet worden. Bei der RSBG SE ist die Zahl der Mitarbeiter hingegen gestiegen. Ursächlich hierfür sind weitere Erstkonsolidierungen innerhalb der RSBG SE. RAG-Stiftung-Konzern: Belegschaft
Forschung und EntwicklungDie Ausgaben für den Bereich Forschung und Entwicklung im RAG-StiftungKonzern betrugen im Jahr 2022 rund 2,2 Mio. € und davon rund 2,1 Mio. € in der RSBG SE. Im Industriebereich Mikroelektronik wurde die Entwicklung von Produkten für die Laserlithografie vorangetrieben. Im Bereich Robotics wurden Software (Intera) und Hardware für Mensch-Maschine Roboter weiterentwickelt. Im Industriebereich Media & Broadcast wurde in die Entwicklung von Cloud-basierten Produkten investiert. Chancen- und RisikoberichtIm RAG-Stiftung-Konzern verfügen zum einen die RAG-Stiftung über ein Chancen- und Risikomanagement (im Folgenden als Risikomanagement bezeichnet) und zum anderen die RAG, die Vivawest und die RSBG SE jeweils über ein eigenständiges Risikomanagementsystem, da dort die originäre Risikoverantwortung für die Geschäftsrisiken und deren Management liegt. Chancen- und Risikomanagement ist bei der RAG-Stiftung ein kontinuierlicher und dynamischer Prozess, der bei der Planung beginnt und konsequent in alle Bereiche hineinwirkt. Das Risikomanagementsystem integriert alle systematischen Maßnahmen in einem Gesamtansatz zum Zwecke der Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Kontrolle der Risiken, die die Zielerreichung der RAG-Stiftung beeinträchtigen können. Die Vorgaben für das Risikomanagement sind in der "Richtlinie Risikomanagement" niedergelegt. Demnach beinhaltet das Risikomanagement der RAG-Stiftung neben organisatorischen Sicherungsmaßnahmen, internen Kontrollsystemen und bereichsspezifischen Risiken auch die interne Revision der RAG als prozessunabhängige Kontrollinstanz. Ein vom Vorstand benannter Bereichsleiter nimmt die Funktion des Risikomanagers wahr. Dieser überwacht das Risikomanagementsystem und koordiniert die Berichterstattung gegenüber dem Vorstand der RAG-Stiftung über Chancen und Risiken der strategischen Beteiligungen sowie der RAG-Stiftung selbst. Für die Identifizierung und Bewertung von Risiken sowie für die Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Bereichsleiter der RAG-Stiftung verantwortlich. Die Bereiche der RAG-Stiftung haben im Rahmen des Risikomanagements folgende Aufgaben und Verantwortungen: Berichterstattung über Chancen und Risiken im Rahmen des Monatsberichts, Darstellung von Chancen und Risiken in der Mittelfristplanung und gegebenenfalls Sofortberichterstattung an den Vorstand. Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten ziel- oder bestandsgefährdenden Charakter für die RAG-Stiftung aufweisen, werden die Risiken klassifiziert gemäß ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen bezogen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Skalen zur Beurteilung dieser beiden Indikatoren sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos klassifiziert die RAG-Stiftung nach den Kriterien "eher unwahrscheinlich", "möglich" und "wahrscheinlich".
Die Bewertung der möglichen Auswirkungen erfolgt nach den qualitativen Kriterien in aufsteigender Reihenfolge: "gering", "moderat" und "erheblich".
Gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bezogen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RAG-Stiftung werden die Risiken als "niedrig", "mittel" oder "hoch" klassifiziert.
Aus den Hauptrisikofeldern der RAG-Stiftung ergeben sich nachfolgend wesentliche Risikokategorien: Risiko Ewigkeitslasten:Am 14. August 2007 wurde zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und der RAG-Stiftung der Erblastenvertrag im Rahmen der sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland (Erblastenvertrag) geschlossen. In diesem Vertrag wurde zum einen die Gewährleistung der Länder (und zu einem Drittel des Bundes) für den Fall geregelt, dass das Vermögen der RAG-Stiftung zur Finanzierung der Ewigkeitslasten nicht ausreicht, zum anderen wurden die Ewigkeitslasten des Bergbaus der RAG definiert. Ewigkeitslasten in diesem Sinne sind Maßnahmen zur Durchführung der Grubenwasserhaltung und der Grundwasserreinigung an kontaminierten Standorten sowie zur Verwaltung, Abwicklung oder Beseitigung von Dauerbergschäden in Form von durch den Bergbau verursachten Absenkungen der Erdoberfläche. Der ökonomische Wert der Ewigkeitslasten zum Jahresende 2022 ist vereinfacht der Barwert einer ewigen Zahlungsreihe, die im Mittel mit der jeweiligen Preissteigerungsrate wächst. Der Barwert einer Ewigen Rente ergibt sich durch Division der anfänglichen regelmäßigen Auszahlung durch den Zinssatz, bei Berücksichtigung von Preissteigerungen durch den Realzinssatz, d.h., die Differenz von Zinssatz und Preissteigerungsrate. Die Höhe der Ewigkeitslasten ist daher neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen insbesondere von der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Für jede Ewigkeitslast wird eine Ausgabenreihe vom jeweiligen Bilanzstichtag an für die jeweils kommenden 61 Jahre ermittelt. Die Gesamtverpflichtung der jeweiligen Ewigkeitslast ermittelt sich aus der Summe der auf den Bilanzstichtag abgezinsten temporären Ausgabenreihe über 60 Jahre und dem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Barwert der ewigen Rente ab dem 61. Jahr. Der Barwert der ewigen Rente wird unter Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes der Ultimate Forward Rate (UFR) von 3,74 %, der jährlich durch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ermittelt und veröffentlicht wird, berechnet (unter Berücksichtigung einer Preissteigerung von 2,00 % ergibt sich ein Realzins von 1,74 %). Die ersten 50 Jahre der Ausgabenreihe der jeweiligen Ewigkeitslast werden anhand der durch die Deutsche Bundesbank zum jeweiligen Bilanzstichtag veröffentlichten handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve mit Zinssätzen zwischen 0,43 % und 1,54 % (Vorjahr Zinssätze 0,30 % und 1,52 %) auf den Bilanzstichtag laufzeitadäquat diskontiert. Um einen Zinssprung zu vermeiden, wird zur Überleitung auf die UFR eine Konvergenzphase über 10 Jahre verwendet. In dieser Konvergenzphase werden die Zinssätze zur Abzinsung auf den Bilanzstichtag anhand einer linearen Interpolation zwischen dem HGB-Zins mit einer Restlaufzeit von 50 Jahren und der UFR ermittelt. Zur Indizierung der Ausgaben für Ewigkeitslasten wird nach Ablauf der Detailplanungsphase eine Preissteigerungsrate in Höhe von 2,0 % angesetzt. Dies folgt der Methodik der Bestimmung der Ultimate Forward Rate. Es handelt sich somit bei der Preissteigerungsrate um das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) für den Euroraum. Der so ermittelte Wert der Gesamtverpflichtung für Ewigkeitslasten beträgt 30,6 Mrd. €. Der Vorjahreswert betrug noch 28,4 Mrd. €. In der Gesamtbewertung der Risiken aus Ewigkeitslasten stuft die RAG-Stiftung die Eintrittswahrscheinlichkeit als "wahrscheinlich" ein, den Grad der Auswirkungen allerdings nur als "moderat". Der Rückstellungsbedarf für Ewigkeitslasten wird in den nächsten Jahren leicht steigen, sich dann perspektivisch aber auf einem konstanten Niveau bewegen oder sogar leicht sinken. Davon unabhängig ist jedoch ihre Fähigkeit, den mit der Inflation ansteigenden Auszahlungsstrom zur Finanzierung der Ewigkeitslasten nachhaltig aus Beteiligungs- und Kapitalerträgen zu finanzieren. Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Risiko aus Ewigkeitslasten daher unverändert als ein "mittleres Risiko" ein. Risiken und Chancen aus der Kapitalanlage:Das Kuratorium der RAG-Stiftung hat im Jahr 2008 eine "Allgemeine Kapitalanlagerichtlinie der RAG-Stiftung" (KARL) genehmigt und gelegentlichen Anpassungen zugestimmt, zuletzt mit Beschluss vom 10. Mai 2021. Die KARL bestimmt die Rahmenvorgaben für die Kapitalanlage - mit Ausnahme der Beteiligungen an Vivawest und Evonik - und legt die Grundsätze der Anlagepolitik sowie des Risikocontrollings der Kapitalanlagen fest. Zum Jahresende 2022 waren rund 32 % der Kapitalanlagen der RAG-Stiftung in Rentenpapieren angelegt, weitere etwa 10 % in Aktien sowie 21 % in Immobilien- und Infrastrukturinvestments. Auf internationale Private-Equity-Investments und auf mittelständische Beteiligungen entfielen zusammen etwa 37 %. Aus dieser Asset-Allokation resultiert eine hohe Zinssensitivität: Steigende Marktzinsen führen zu negativen Marktwertveränderungen, sinkende umgekehrt zu Kursgewinnen. Finanzwirtschaftliche Risiken bei der RAG-Stiftung betreffen generell Kredit- und Marktpreisrisiken aus der Anlage der finanziellen Mittel, um die Rückstellung für Ewigkeitslasten zu decken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein systematisches Risikomanagement zu begrenzen. Dies kann zwar nicht den völligen Ausschluss finanzwirtschaftlicher Risiken bedeuten, wohl aber deren Steuerung innerhalb vorgegebener Limite. Die Überwachung der Kapitalanlagen ist integraler Bestandteil des Tagesgeschäfts der RAG-Stiftung. Basis der Steuerung der Kapitalanlagen ist das jeweilige Risikobudget, das sich an der Risikotragfähigkeit orientiert und vom Investitionskomitee der RAG-Stiftung festgelegt wird. Die Auslastung des Risikobudgets wird regelmäßig ermittelt, dokumentiert und dem Vorstand berichtet. Dabei wird das aktuelle Risiko der Kapitalanlage mithilfe eines Value-at-Risk-Ansatzes (VaR) gemessen. Zur Reduzierung finanzwirtschaftlicher Risiken, zur Währungsabsicherung und zur risikogesteuerten flexiblen Anpassung der Asset-Klassen werden bei der RAG-Stiftung im Sondervermögen "RAGS-FundMaster" auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Aufgrund der negativen Kapitalmarktsituation im Jahr 2022 wurde im Juni und im September proaktiv eine Reduzierung risikobehafteter Assets durchgeführt, um das Risikobudget zu entlasten. Zum Jahresende 2022 waren rund 37 % der Kapitalanlagen im "RAGS-FundMaster" angelegt, einem durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwalteten Spezial-Sondervermögen gemäß KAGB. In diesem Spezial-Sondervermö-gen haben verschiedene Asset-Manager durch die RAG-Stiftung spezifische Anlageaufträge erhalten. Diese unterliegen jeweils Investment-Guidelines, die wiederum im Einklang mit der Allgemeinen Kapitalanlagerichtlinie (KARL) stehen müssen. Auch die KVG ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Investment-Guidelines jederzeit sicherzustellen. Sämtliche liquide Wertpapiere der RAG-Stiftung werden von einereinzigen Depotbank als "Global Custodian" verwahrt. Damit ist die Grundlage für ein einheitliches Risiko-Controlling und eine transparente Darstellung des Gesamtbestands der Kapitalanlagen der RAG-Stiftung geschaffen. Von den verbleibenden rund 63 % der Kapitalanlagen wird ein Teil in liquiden Wertpapieren direkt gehalten. Der Rest entfällt auf illiquide Investitionen in Immobilien- und Infrastrukturfonds einerseits sowie Private-Equity-Fonds und direkte Unternehmensbeteiligungen andererseits. Private Equity-Fonds wie auch Immobilien- und Infrastrukturinvestments sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ein sehr geringes Maß an Liquidität aufweisen. Dieses Liquiditätsrisiko, das wir angesichts unserer Verpflichtungsstruktur gut tragen können, wird durch eine entsprechende Illiquiditätsprämie kompensiert. Im Übrigen gilt für illiquide Investments wie für unsere gesamten Kapitalanlagen das Prinzip hoher Diversifikation. Die RAG-Stiftung investiert in unterschiedliche Manager, unterschiedliche Bereiche des Private-Equity-Marktes, unterschiedliche Größenklassen und unterschiedliche Regionen. Insbesondere wird stetig investiert, sodass eine risikomindernde breite Streuung über die einzelnen Auflagejahre, die sogenannten Vintage Years, erreicht wird. Auch bei Immobilien- und Infrastrukturinvestments werden unterschiedliche Manager beauftragt, in unterschiedliche Länder, Regionen und Städte sowie unterschiedliche Immobilienklassen (Wohnen, Büro, Hotel, Highstreet, Logistik, Fachmärkte etc.) zu investieren. Die Aussagen zur geringen Liquidität gelten auch für die Investitionen in Mittelstandsunternehmen durch die RSBG SE. Das höhere Risiko durch deutlich geringere Granularität versucht das Management durch eine intensive Due Diligence vor dem Kauf einer Beteiligung, durch den weiteren Ausbau des Beteiligungscontrollings, durch einen verstärkten Einfluss über den Aufsichts- oder Beirat bei Minderheitsbeteiligungen sowie einen direkten Einfluss auf die Geschäftsführungen bei Mehrheitsbeteiligungen zu kompensieren. Bei der Bewertung und Berechnung der Risiken aus den Kapitalanlagen bedient sich die RAG-Stiftung des professionellen Dienstleisters RMC Risk-ManagementConsulting GmbH, Frankfurt am Main. In der Gesamtbewertung der Risiken aus der Kapitalanlage stuft die RAG-Stiftung im Hinblick auf die ergriffenen Maßnahmen die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" ein, den Grad der Auswirkungen wegen der breiten Diversifizierung als "moderat". Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Kapitalanlagerisiko daher unverändert als ein "mittleres Risiko" ein. Risiken und Chancen aus der RAG:Weitere ErgebnisrisikenNicht absehbare Veränderungen der Berechnungsparameter Zins und Preis können erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Je nach Richtung der Entwicklung sind die Abweichungen als Risiko oder Chance zu werten. Die derzeit außergewöhnlich hohen Preissteigerungsraten wurden grundsätzlich in der Mittelfristplanung angemessen berücksichtigt. Geringere Preissteigerungsraten als in der Mittelfristplanung berücksichtigt können zu einer Ergebnisverbesserung durch geringeren Aufwand oder höheren Ertrag im Zusammenhang mit den Rückstellungen führen. Aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen, wie behördliche Vorgaben oder technische Entwicklungen und sich ändernde Bemessungsgrundlagen, können sich Anpassungen bei den Rückstellungen ergeben. Weitere Veränderungen bei den versicherungsmathematischen Parametern können Rückstellungsveränderungen für die Altersversorgung zur Folge haben. Hinsichtlich der zum 1. Januar 2024 sowie 2027 im Drei-Jahres-Turnus anstehenden Anpassung der laufenden Leistungen der leistungsorientierten Zusagen des Bochumer Verbandes gemäß § 16 BetrAVG wurde in der Mittelfristplanung bereits eine deutliche Belastung berücksichtigt. Je nach Entwicklung der zugrundeliegenden Parameter sind weitere Belastungen im gesamten Mittelfristzeitraum nicht auszuschließen. Die hier genannten Ergebnisrisiken beinhalten in Summe ein außerordentlich hohes Schadenspotenzial. Auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden operativen und bilanziellen Gegensteuerungsmaßnahmen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit einer negativen Ergebnisabweichung als sehr hoch eingeschätzt. Risiken und Chancen aus der RSBG SE:Die Risiken aus den Investitionen in mittelständische Unternehmen beabsichtigt das Management der RSBG SE auch zukünftig zu verringern. Dafür wurden unterschiedlichen Maßnahmen initiiert, wie ein professioneller Bewertungsprozess bei Akquisitionen, der Ausbau der M&A Abteilung sowie des Beteiligungscontrollings und der verstärkte Einfluss über Aufsichts- oder Beiratsfunktionen bei Minderheitsbeteiligungen. Die RSBG SE investiert primär in Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen für die globalen Veränderungen in den Bereichen Bevölkerungsentwicklung, Umwelttechnik und neuen Technologien von hoher Bedeutung sind. Die überwiegende Anzahl der Industriebereiche, wie Medizintechnik, HealthCare, Pharmaceuticals und Mikroelektronik entwickeln sich, trotz der getrübten Wirtschaftsprognosen weiterhin positiv. Durch die nach wie vor gezielte Konzentration des Vertriebs auf die höhere Nachfrage in diesen Bereichen (z.B. Prozesstechnologie, Data Center/Cloud-Lösungen, Technologie zur Herstellung medizinischer Einwegprodukte, Mikro- und Optoelektronik) konnten die Wachstumsziele erreicht werden. Zudem wurden einige wenige kritische Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 stabilisiert. Eine große Chance birgt die stärkere US-Präsenz und die technologische Ausrichtung unserer Gruppen. In nahezu allen Bereichen konnten gute Steigerungen, vor allem im Auftragseingang, Umsatz und operativen Ergebnis erzielt werden. Die RSBG sieht sich somit gut positioniert, die sich ergebenden Chancen aus dem Wachstum zu nutzen und das Portfolio auch zukünftig erfolgreich weiterzuentwickeln. In der Gesamtbewertung der Risiken aus der RSBG SE stuft die RAG-Stiftung im Hinblick auf die ergriffenen Maßnahmen die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" ein, den Grad der Auswirkungen wegen der breiten Diversifizierung als "moderat". Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Risiko aus der RSBG SE daher als ein "mittleres Risiko" ein. Risiken und Chancen aus der VivawestVivawest verfügt über ein eigenständiges Risikomanagementsystem, da dort die originäre Risikoverantwortung für die Geschäftsrisiken und deren Management liegt. Auch der Aufsichtsrat der Vivawest GmbH überwacht nicht nur den Rechnungslegungsprozess, sondern er befasst sich auch mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des internen Revisionssystems. Diesen Aufgaben kommen die Vertreter der RAG-Stiftung im Aufsichtsrat der Vivawest GmbH nach. Die RAG-Stiftung lässt sich durch regelmäßige Berichte informieren und überzeugt sich durch Analyse der Risiken und Maßnahmen von der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Vivawest ist aufgrund ihres Betätigungsfeldes stark abhängig vom Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen und den Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft. In der Gesamtbewertung sieht Vivawest keine gravierenden oder gar bestandsgefährdenden Risiken. Beteiligungsrisiko EvonikDie RAG-Stiftung ist Mehrheitsaktionärin der Evonik Industries AG. Somit wirken sich die Geschäftsrisiken des Evonik-Konzerns indirekt auch auf die RAG-Stiftung aus. Die der RAG-Stiftung zufließenden Evonik-Dividenden sind ein wesentlicher Bestandteil der Finanzlage der RAG-Stiftung. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Evonik, die die Dividendenfähigkeit der Evonik Industries AG einschränkt, ist neben dem Börsenkurs ein Risiko mit erheblichen Auswirkungen für die RAG-Stiftung. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko sieht die RAG-Stiftung aufgrund der diversifizierten Ausrichtung von Evonik als Spezialchemieunternehmen im mittleren Bereich als "möglich" an. Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Beteiligungsrisiko Evonik daher unverändert als ein "mittleres Risiko" ein. Russland-Ukraine-KriegAls Reaktion des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine haben viele westliche Staaten scharfe Sanktionen gegen Russland eingeführt. Die Maßnahmen umfassten neben speziellen Sanktionen gegen den Finanzsektor auch ein weit reichendes Technologie-Embargo. Der Krieg hat entscheidende Auswirkungen auf internationale Gütermärkte und sorgt in einer Phase hoher Inflation und abkühlender Weltkonjunktur für zusätzliche Unsicherheit. Die Vermögenswerte von russischen Emittenten in den Kapitalanlagen und Beteiligungen liegen im nicht signifikanten Bereich. Generell besteht jedoch das Risiko, dass der Konflikt sich ausweitet und so die Wachstumsaussichten dämpfen könnte, was zu Kursabschlägen an den Kapitalmärkten und bei den Private-Equity-Beteiligungen führen könnte. Für Evonik besteht die Möglichkeit, dass durch Veränderungen in den Lieferketten und auf den Absatzmärkten negative Auswirkungen auf ihr Geschäft eintreten können. Aus diesen Entwicklungen kann sich für den Kurswert der Evonik ein Rückgang der Marktkapitalisierung sowie für die RAG-Stiftung das Risiko einer verminderten Gewinnausschüttung ergeben. Für Vivawest werden keine wesentlichen Risiken gesehen, da diese ihre Vermietungstätigkeit im Wesentlichen in NRW durchführt. Es wird davon ausgegangen, dass Mietnebenkosten aufgrund von höheren Energiekosten steigen könnten. Für Geschäftsbeziehungen zu Russland werden bei RSBG SE zurzeit nur Risiken im geringem Umfang gesehen. Vor allem der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Handelseinschränkungen führten zu Beeinträchtigungen in der Verfügbarkeit von Materialien. Die Preise zogen darüber hinaus aufgrund stark erhöhter Energiekosten deutlich an. Bei RAG könnte sich ein Risiko durch eine langfristige Erhöhung der Energiekosten ergeben. Gesamtbewertung der Chancen- und RisikolageDie RAG-Stiftung muss die Ewigkeitslasten des subventionierten Steinkohlenbergbaus der RAG in Deutschland nach dessen Beendigung finanzieren. Aus heutiger Sicht ist der zukünftige Mittelzufluss aus der Veräußerung von weiteren Aktien der Evonik Industries AG, aus den Evonik-Dividenden, den Ausschüttungen der Vivawest-Beteiligung und der RSBG SE sowie aus den Erträgen der Kapitalanlage ausreichend, um die erwarteten Mittelabflüsse zu decken. Chancen ergeben sich aus einer guten Kursentwicklung der Evonik-Aktie und aus einer erfolgreichen Kapitalanlage. Die Gesamtbewertung der Risikolage der RAG-Stiftung zeigt, dass die vorhandenen Risiken unter Berücksichtigung der ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen einzeln oder in Wechselwirkung miteinander keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf die RAG-Stiftung haben. PrognoseberichtWeltwirtschaftlicher AusblickDer IMF rechnet im Jahr 2023 trotz der hausfordernden wirtschaftlichen Lage mit 2,9 % Wachstum für das globale BIP (2022: 3,4 %) und begründet es mit der überraschend starken Widerstandsfähigkeit zahlreicher Volkswirtschaften. Dennoch liegt das für 2023 prognostizierte globale Wachstum unter dem historischen jährlichen Durchschnitt von 3,8 % (2000 bis 2019). Die Vorhersage spiegelt die Anhebung der Zentralbankzinsen zur Bekämpfung der Inflation, insbesondere in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, und den Krieg in der Ukraine wider. Für die Vereinigten Staaten wird ein Rückgang des Wachstums von 2,0 % im Jahr 2022 auf 1,4 % im Jahr 2023 erwartet. Dies liegt an der robusten Binnenkonjunktur, die gerade im zweiten Halbjahr 2022 einsetzte. Einen Risikofaktor stellt eine zu schnelle Zinserhöhung der Zentralbank dar, die die wirtschaftliche Kraft der USA ausbremsen könnte. Das Wachstum im Euroraum wird laut Prognosen des IWF bei 0,7 % liegen. Dies wird mit den sinkenden Realeinkommen und der allgemeinen Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine begründet. Unterstützend könnten sich jedoch die angekündigte Reihe von fiskalischer Kaufkraftunterstützung durch die Regierungen auswirken. Auch hier stellt eine zu schnelle Zinserhöhung durch die EZB und damit einhergehende wirtschaftliche Bremswirkung einen Risikofaktor dar. Das Wachstum in China wird voraussichtlich 2023 auf 5,2 % steigen, was die sich rasch verbessernde Mobilität widerspiegelt. Laut IWF wird in etwa 84 % der Länder die Gesamtinflation (Verbraucherpreisindex) im Jahr 2023 voraussichtlich niedriger sein als im Jahr 2022. Die weltweite Inflation dürfte von 8,8 % im Jahr 2022 (Jahresdurchschnitt) auf 6,6 % im Jahr 2023 sinken. Die prognostizierte Disinflation spiegelt teilweise den Rückgang der internationalen Preise für Brennstoffe und andere Rohstoffe aufgrund der schwächeren globalen Nachfrage wider. Sie spiegelt außerdem die abkühlenden Effekte der geldpolitischen Straffung auf die zugrunde liegende (Kern-)Inflation wider, die weltweit von 6,9 % im vierten Quartal 2022 (im Jahresvergleich) auf 4,5 % im vierten Quartal 2023 zurückgehen dürfte. Dennoch wird der Inflationsabbau einige Zeit in Anspruch nehmen. Der IWF rechnet mit einem Rückgang der durchschnittlichen jährlichen Inflation in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften von 7,3 % im Jahr 2022 auf 4,6 % im Jahr 2023. Für die Schwellen- und Entwicklungsländern rechnet der IWF mit einer sinkenden Inflation von 9,9 % im Jahr 2022 auf 8,1 % im Jahr 2023. UnternehmensausblickDie RAG-Stiftung rechnet bei der Evonik Industries AG mit einer stabilen Dividende. Aufgrund ihrer im Jahresvergleich reduzierten Beteiligungsquote an dem Unternehmen wird der Dividendenzufluss in absoluter Höhe etwas niedriger sein als im Vorjahr. Für die Vivawest GmbH und die RSBG SE erwartet die RAG-Stiftung für das Jahr 2023 Ausschüttungen auf Höhe des Vorjahresniveaus. Bei der RAG rechnet die RAG-Stiftung mit einer erheblichen Ergebnisbelastung aus dem Ergebnisabführungsvertrag. Für die Kapitalerträge der RAG-Stiftung erwartet die RAG-Stiftung für das Jahr 2023 leicht höhere Erträge im Vergleich zum Jahr 2022. RAG-Stiftung-Konzern: Prognose Leistungsindikatoren für 2021
Die RAG wird weiterhin neben der Bearbeitung von Altlasten und Ewigkeitsaufgaben die Durchführung des Stillsetzungsprozesses der Betriebe einschließlich der erforderlichen Abschlussbetriebspläne entsprechend den Vorgaben des Bundesberggesetzes vorantreiben. Durch die steigenden Zinsen werden künftig geringere Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie höhere Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen erwartet, wodurch das Bilanzergebnis entlastet wird. Letztendlich erfolgt die Verlustübernahme durch die RAG-Stiftung auf Basis des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Neben den Bemessungsgrundlagen der Verpflichtungen haben die zukünftigen Zins-, Kosten- und Preisentwicklungen in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Konjunktur wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Alt- und Ewigkeitslasten der RAG. Bei der derzeitig erwarteten Zins- und Preisentwicklung werden, die im Bewilligungsbescheid 2019 zugesagten Mittel für die Erfüllung der Verpflichtungen nicht ausreichen. Um die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte weiterzuführen, sind Investitionen in gleichbleibender Höhe geplant. Die RSBG SE sieht sich mit Blick auf Märkte und Regionen gut aufgestellt. Trotz der getrübten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die RSBG SE mit ihrem Portfolio robust aufgestellt. Mit der kontinuierlichen Optimierung hinsichtlich Strukturen und Prozessen in den Gruppen einerseits und mit gezielten Investitionen andererseits ist die Basis für profitables Wachstum gelegt. Dies spiegelt auch die Planung der RSBG SE für das Geschäftsjahr 2023 wider. Vivawest erwartet für das Geschäftsjahr 2023 einen stabilen Geschäftsverlauf. Die Konzernplanung unterstellt, dass im Bereich Immobilien das Kerngeschäftsfeld Bestandsmanagement die kontinuierlich positive Entwicklung der Vorjahre fortsetzen wird. Im laufenden Jahr sind weiterhin steigende Mieterlöse aufgrund von allgemeinen und auf die Situation in den einzelnen Quartieren zugeschnittenen Mietanpassungen sowie aufgrund der Umsetzung von Investitionsvorhaben absehbar. Diesen Mehrerlösen stehen unterproportional zunehmende Organisationskosten gegenüber. Ergänzend werden im Geschäftsfeld Bestandsentwicklung Ergebnisbeiträge aus der kontinuierlichen Veräußerung von Immobilien erwartet, sowohl von bebauten Grundstücken vorrangig des Altbaubestandes als auch von unbebauten Grundstücken, die für eine Bebauung mit Bestandswohnungen nicht geeignet sind. Die Belegschaft der RAG wird sich auch im folgenden Geschäftsjahr rückläufig entwickeln. Hingegen geht die RSBG SE von einer Erhöhung des Personalbestandes aus. Die Geschäftsführung der Vivawest erwartet für das Geschäftsjahr 2023 einen stabilen Geschäftsverlauf mit einem gegenüber dem Vorjahr leicht erhöhten Personalbestand. Nach den vorliegenden aktuellen Analysen werden die Liquidität des Konzerns und damit die Fähigkeit zur Zahlung der Ewigkeitslasten weiterhin gesichert sein. Insgesamt wird ein ausgeglichenes Konzernbilanzergebnis der RAG-Stiftung erwartet.
Essen, den 12. April 2023 Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien für die darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die Aussagen über zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren - sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Konzernabschluss der RAG-Stiftung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022 (in Mio. Euro)Aktiva
Eigenkapitalspiegel vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (in Mio. Euro)
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (in Mio. Euro)
Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 (in Mio. Euro)
Konzernanhang 2022der RAG-StiftungOrgane der RAG-StiftungKuratoriumHendrik Wüst, MdL Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Tobias Hans, MdL Ministerpräsident des Saarlandes (bis 25.4.2022) Anke Rehlinger, MdL Ministerpräsidentin des Saarlandes (seit 25.4.2022) Dr. Robert Habeck, MdB Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Christian Lindner, MdB Bundesminister der Finanzen Michael Vassiliadis Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums der RAG-Stiftung Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Dr. Jürgen Großmann Gesellschafter Georgsmarienhütte Holding GmbH (bis 14.10.2022) Armin Laschet, MdB Ehem. Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Kuratoriums der RAG-Stiftung (seit 5.4.2022) Vorsitzender des Kuratoriums der RAG-Stiftung (seit 28.11.2022) Dr.-Ing. Burckhard Bergmann Mitglied verschiedener Aufsichtsräte (bis 14.10.2022) Martin Albers Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte in der RAG-Stiftung und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Evonik Industries AG Prof. Dr. Norbert Lammert Bundestagspräsident a. D. Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung (bis 4.4.2022) Heiko Maas, MdB Ehem. Bundesminister des Auswärtigen Thomas Kufen Oberbürgermeister der Stadt Essen Dr. Andreas Reichel Vorsitzender der Geschäftsführung der STEAG GmbH Hildegard Müller Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie Annemarie Lütkes Ehem. Regierungspräsidenten im Regierungsbezirk Düsseldorf (seit 10.11.2022) Reiner Priggen Vorstandsvorsitzender Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. (seit 10.11.2022) VorstandBernd Tönjes Vorsitzender des Vorstandes der RAG-Stiftung Vorsitzender des Aufsichtsrates der RAG AG Vorsitzender des Aufsichtsrates der Evonik Industries AG Bärbel Bergerhoff-Wodopia Personalvorstand, Bildung, Wissenschaft, Kultur der RAG-Stiftung Mitglied des Aufsichtsrates der RAG AG Vorsitzende des Aufsichtsrates der Vivawest GmbH Dr. Jürgen-Johann Rupp Finanzvorstand der RAG-Stiftung Mitglied des Aufsichtsrates der RAG AG Mitglied des Aufsichtsrates der Vivawest GmbH Vorsitzender des Verwaltungsrates der RSBG SE Aufstellung des Anteilsbesitzes der RAG-Stiftung zum 31. Dezember 2022
1) Inanspruchnahme von Erleichterungen gem.
§ 264 (3) bzw. § 264b HGB
2) Inanspruchnahme von Erleichterungen gem.
§ 291 bzw. § 293 HGB
3) Mit diesen Gesellschaften besteht ein
Ergebnisabführungsvertrag.
5) 15 % der Kapitalanteile werden über die
Evonik Industries AG gehalten.
Allgemeine GrundlagenDer Konzernabschluss der RAG-Stiftung, Essen, eingetragen im Handelsregister unter HR A-Nr. 9004 beim Amtsgericht Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß §§ 11 ff. Publizitätsgesetz nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Aus Gründen der Klarheit wurden in der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst. Diese werden im Folgenden weiter erläutert. Die Berichterstattung erfolgt in Mio. € mit einer Nachkommastelle, wobei Beträge unterhalb gerundeter 0,1 Mio. € als 0,0 Mio. € dargestellt werden. KonsolidierungskreisIn dem zum 31. Dezember 2022 aufgestellten Konzernabschluss sind neben der RAG-Stiftung 211 Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, bei denen der RAG-Stiftung unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht bzw. bei zwei Unternehmen der beherrschende Einfluss aufgrund von vertraglichen Regeln ausgeübt werden kann. Innerhalb der einzelnen Teilkonzerne des RAG-Stiftung-Konzerns wurden weitere Tochterunternehmen erstkonsolidiert. Die gesamten Anschaffungskosten betrugen 137,2 Mio. €. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung entstanden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 68,8 Mio. €, die planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 2 Jahren bis 13 Jahren abgeschrieben werden. Darüber hinaus entstand ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von 7,8 Mio. €, der im Geschäftsjahr in voller Höhe ergebniswirksam aufgelöst wurde. Die Erstkonsolidierungen wirken sich im Wesentlichen um 8,6 % erhöhend auf die Umsatzerlöse, um 22,7 % erhöhend auf die Bestandsveränderungen, um 7,8 % erhöhend auf den Materialaufwand und um 9,5 % erhöhend auf den Personalaufwand im RAG-Stiftung Konzern aus. Die jeweiligen Auswirkungen der Erstkonsolidierungen auf die weiteren Bilanz- bzw. Gewinn- und Verlustposten, den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, den Cashflow aus der Investitionstätigkeit und den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind von untergeordneter Bedeutung. Anteile an Tochterunternehmen, die von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind, da die zusammengefassten Bilanzsummen und Umsatzerlöse weniger als 5,0 % der Konzernbilanzsumme und des Konzernumsatzes ausmachen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten im Konzernabschluss ausgewiesen. Anteile an assoziierten Unternehmen, die von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind, da die anteiligen Jahresergebnisse weniger als 5,0 % des Beteiligungsergebnisses des Konzerns ausmachen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten im Konzernabschluss ausgewiesen. So werden 74 Tochterunternehmen nicht konsolidiert und bei 40 assoziierten Unternehmen auf die Anwendung der Equity-Methode verzichtet. Des Weiteren werden 94 Unternehmen, darunter die Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG, die Maxburg Beteiligungen II GmbH & Co. KG und die Maxburg Beteiligungen III GmbH & Co. KG, nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da erhebliche und andauernde Beschränkungen in der Ausübung der Rechte der RAG-Stiftung als Mutterunternehmen vorliegen. Darüber hinaus werden 28 Tochterunternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da die für die Einbeziehung erforderlichen Angaben nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen zu erhalten waren. Weitere fünf Tochterunternehmen werden aufgrund einer Weiterveräußerungsabsicht nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Auf die Darstellung der zusammengefassten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen von fünf der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, wurde aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet. Zum Zwecke einer langfristigen Beteiligung an der Evonik Industries AG hält die RAG-Stiftung Anteile in Höhe von 25,1 %. Von den mit Weiterveräußerungsabsicht erworbenen Anteilen an der Evonik Industries AG wurden bisher 44,2 % im Rahmen der in mehreren Schritten durchgeführten Privatplatzierung von Aktien und der Handelsaufnahme der Aktie an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main (Prime Standard) und Luxemburg veräußert. Darüber hinaus wurden 0,05 % zum Bilanzstichtag mit Rückgaberecht verliehen. Im Geschäftsjahr 2017 hat die RAG-Stiftung eine nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe auf Evonik-Aktien in Höhe von 500,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 16. März 2023 begeben. Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine weitere nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe in Höhe von 500,0 Mio. €, mit einer Laufzeit bis zum 2. Oktober 2024, im Geschäftsjahr 2020 noch eine weitere nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe in Höhe von 500,0 Mio. €, mit einer Laufzeit bis zum 17. Juni 2026 begeben und im Geschäftsjahr 2022 eine weitere nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe in Höhe von 500,0 Mio. €, mit einer Laufzeit bis zum 16. November 2029 begeben. Die Anleihen sind umtauschbar in auf den Namen lautende Stückaktien der Evonik Industries AG. Die RAG-Stiftung hält zum Ende des Geschäftsjahres noch unmittelbar 30,7 % der Anteile an der Evonik Industries AG zu Weiterveräußerungszwecken. Daher wird die Evonik Industries AG gemäß §§ 311, 312 HGB im RAG-Stiftung-Konzernabschluss nach der Equity-Methode bewertet. Basis für die Equity-Bewertung nach DRS 26 ist der von der Evonik Industries AG veröffentlichte Konzernabschluss nach IFRS.
Des Weiteren werden die Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG, die Maxburg Beteiligungen II GmbH & Co. KG und die Maxburg Beteiligungen III GmbH & Co. KG gemäß §§ 311, 312 HGB im RAG-Stiftung-Konzernabschluss nach der EquityMethode bewertet. Im Rahmen der Bewertung entstand kein Geschäfts- oder Firmenwert. Die Jahresabschlüsse dieser Gesellschaften wurden nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusammengefasste Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:
Der Ausweis der Ergebnisse aus der Änderung der Equity-Werte erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung im Beteiligungsergebnis. KonsolidierungsgrundsätzeDie Konsolidierung der Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nach folgenden Grundsätzen vorgenommen: Die in den RAG-Stiftung-Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der konsolidierten Unternehmen sind nach den auf den Jahresabschluss der Obergesellschaft anwendbaren Methoden einheitlich bewertet. Die nicht von Konsolidierungsvorgängen beeinflussten Aktiva und Passiva wurden unverändert aus den jeweiligen Abschlüssen übernommen. Ausleihungen und andere Forderungen, Verbindlichkeiten, Zwischenergebnisse, Umsatzerlöse sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Unternehmen sind eliminiert. Die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt seit dem 1. Januar 2010 gemäß § 301 Absatz 1 Satz 2 HGB ausschließlich nach der Neubewertungsmethode. Bei Erstkonsolidierungen vor dem 1. Januar 2010, bei denen in der Vergangenheit die Buchwertmethode gemäß § 301 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. angewandt wurde, wird diese Methode im Einklang mit Artikel 66 Absatz 3 Satz 4 EGHGB weiterhin fortgeführt. Seit dem 1. Januar 2010 erfolgt die Erstkonsolidierung zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB (beherrschender Einfluss) geworden ist. Die vor dem 1. Januar 2010 erfolgten Erstkonsolidierungen wurden auf den Stichtag des Erwerbs der Anteile bzw. erstmaliger Einbeziehung in den Konzernabschluss vorgenommen. Entfallen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 296 wird die Erstkonsolidierung in diesen Fällen gemäß DRS 23 Tz. 14 zu Beginn des Geschäftsjahres des Konzernabschlusses erfolgen. Die aufzunehmenden Aktiva und Passiva von ab dem 1. Januar 2010 neu in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung angesetzt, mit Ausnahme der Rückstellungen, die mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet werden. Das durch die Neubewertung veränderte Eigenkapital wird mit den zu konsolidierenden Anteilen verrechnet. Die Unterschiedsbeträge der vor dem 1. Januar 2010 erfolgten Erstkonsolidierungen wurden grundsätzlich auf stille Reserven/Lasten verteilt. Danach bestehende aktivische Unterschiedsbeträge erstmalig konsolidierter Konzernunternehmen sind Geschäfts- oder Firmenwerte, die über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, soweit keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich sind. Erhöht sich der Geschäfts- oder Firmenwert durch Anteilszukäufe, so wird der Unterschiedsbetrag planmäßig über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Anteilszukäufe/-verkäufe ohne Statusänderung werden anhand der Erwerbsmethode behandelt. Ohne Rücksicht auf seinen bilanziellen Charakter werden passive Unterschiedsbeträge einem gesonderten Posten nach dem Eigenkapital zugeordnet. Soweit der passive Unterschiedsbetrag auf erwarteten künftigen Aufwendungen oder Verlusten in Zusammenhang mit dem erworbenen Unternehmen beruht, wird er bei Anfall dieser Aufwendungen und Verluste ergebniswirksam aufgelöst. Soweit er nicht oder nicht mehr auf erwarteten künftigen Aufwendungen und Verlusten beruht, wird der Anteil, der die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen nichtmonetären Vermögenswerte übersteigt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung ergebniswirksam aufgelöst. Der Anteil, der die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen nichtmonetären Vermögenswerte nicht übersteigt, wird planmäßig über die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen abnutzbaren Vermögenswerte ergebniswirksam aufgelöst. Die Auflösung erfolgt zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungsoder aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Zuschüsse Dritter werden ergebniswirksam vereinnahmt und nicht von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden im RAG-Stiftung-Konzern aktiviert, sofern die handelsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Zinsen für Fremdkapital werden im RAG-StiftungKonzern nicht aktiviert. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis. Die Nutzungsdauer wird in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt. Für planmäßige Abschreibungen typischer Wirtschaftsgüter werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Geringwertige Anlagegüter, deren Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € übersteigen, jedoch nicht mehr als 800 € betragen, werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen. Die Auswirkungen der Bewertungsänderung bei den geringwertigen Anlagegütern sind für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen, die sonstigen Kapitalanlagen und die Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. Equity-Werten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden und bei denen die wesentlichen Chancen und Risiken beim Verleiher verbleiben, werden weiterhin hier ausgewiesen. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden grundsätzlich zu Barwerten mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht wird, bewertet, mit Ausnahme der in Vorjahren gewährten und mit 4,0 % p.a. zu verzinsenden Darlehen an Arbeitnehmer, die nicht abgezinst werden. Ist der Grund für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen, so werden sie wieder rückgängig gemacht. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen auf Finanzanlagen werden zum Nennwert bilanziert. Bei ganz oder teilweise gedeckten Pensionsverpflichtungen werden die Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren längerfristig fälligen Verpflichtungen dienen, die gegenüber Arbeitnehmern eingegangen wurden, mit diesen Schulden verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen verfahren. Die Vermögensgegenstände werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes angesetzt. Sofern der beizulegende Zeitwert des reservierten Vermögens den Verpflichtungswert übersteigt, wird der übersteigende Betrag unter dem gesonderten Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen und fertige Erzeugnisse sind grundsätzlich zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und der Abschreibungen, aber keine Fremdkapitalzinsen. Soweit im Einzelfall eine Gewinnrealisierung möglich ist, enthalten unfertige Leistungen bei wesentlichen langfristigen Ingenieurdienstleistungsprojekten auch anteilige Gewinne, um so eine dem tatsächlichen Projektverlauf entsprechende Gewinnrealisierung darzustellen. Waren sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte sind in Höhe des Nennwertes bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich laufzeitadäquat gemäß der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank (§ 253 Absatz 2 HGB) abgezinst, soweit ihnen kein anderer wirtschaftlicher Vorteil gegenübersteht. Forderungen sind einzeln im Umfang erkennbarer Risiken sowie pauschal wegen des allgemeinen Kreditrisikos wertberichtigt. Wertpapiere des Umlaufvermögens und andere kurzfristige Geldanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageskursen angesetzt. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sowie Rechnungsabgrenzungsposten werden jeweils zum Nennwert bzw. zum Devisenkassamittelkurs bilanziert. Bei Bewertungseinheiten gemäß § 254 wird die Durchbuchungsmethode ohne Darstellung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern am Abschlussstichtag hinreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorlagen. Kurz- und langfristige Rückstellungen werden grundsätzlich gemäß § 253 Absatz 2 HGB mit dem ihrer voraussichtlichen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (Altersversorgungsverpflichtungen 10 Geschäftsjahre), der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Auf- und Abzinsungseffekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden grundsätzlich im Zinsergebnis ausgewiesen. Änderungen des Abzinsungssatzes für die Rückstellungen für Altersversorgung werden im Personalaufwand ausgewiesen. Änderungen der Schätzung der Restlaufzeit werden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Für die nach den BilMoG-Bestimmungen niedriger auszuweisenden Rückstellungen wird die Übergangsregelung gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen, die es ermöglicht, die bisherigen höheren Wertansätze beizubehalten. Die Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung werden gemäß dem modifizierten Teilwertverfahren bewertet. Der Aufwand für die späteren Versorgungsleistungen verteilt sich gleichmäßig über die gesamte Dienstzeit des jeweiligen Versorgungsberechtigten. Verkürzte Anwartschaftszeiten wegen personeller Anpassungsmaßnahmen sind versicherungsmathematisch berücksichtigt. Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die gutachterliche Bewertung der Verpflichtungen zum 31. Dezember wurde der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichte Zinssatz angewandt. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden zukünftige Gehaltsentwicklungen und Rentensteigerungen, unternehmensspezifische Fluktuation sowie Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten gemäß den Richttafeln von Klaus Heubeck bzw. unternehmensindividuelle Sterbetafeln im Teilkonzern RAG einbezogen. Bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen wird der beizulegende Zeitwert angesetzt. Die der versicherungsmathematischen Bewertung zugrundeliegenden unternehmensspezifischen Parameter zum 31. Dezember sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Rückstellungen für entstandene Bergschäden ab 75.000 € werden je Schadensfall einzeln bewertet. Die Höhe der Rückstellungen für entstandene Bergschäden kleiner 75.000 € bemisst sich grundsätzlich nach dem Durchschnittsaufwand der nicht indizierten Summe der Schadenskosten für Bergschäden kleiner 75.000 € der letzten beiden Jahre vor dem Bilanzstichtag. Darüber hinaus wird ein Teil der Rückstellungen für entstandene Bergschäden mit Hilfe eines Vereinfachungsverfahrens (typisierter Verlauf der voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkte) bewertet. Die Bemessungsgrundlage für Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden ergibt sich aus der mit dem Kelling-Index preisindizierten Bemessungsgrundlage des Vorjahres abzüglich der hälftigen Inanspruchnahme des laufenden Jahres. Entsprechend der nach einem statistischen Verfahren angewandten Systematik beim KellingIndex wird analog zum Vorjahr der aktuelle Kelling-Index als Ausreißer erkannt und durch eine Preissteigerungsrate von 5,00 % substituiert. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Sozialplan- und ähnliche Leistungen sind, soweit nicht einzeln bestimmte Verpflichtungen vorliegen, auf der Basis von Durchschnittswerten ermittelt. Die Verpflichtungen für Alt- und Ewigkeitslasten werden unter den "Sonstigen Angaben" näher dargestellt und erläutert. Verbindlichkeiten sind in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages bilanziert. Erhaltene Anzahlungen sind in Höhe des Nennwertes bilanziert. Latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich auflösen. Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe, der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verrechnung berücksichtigt. Zur Ermittlung der latenten Steuern werden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich abbauen bzw. die Verlustvorträge verrechnet werden. Die Bewertung der Bilanzdifferenzen erfolgt mit einem Steuersatz von 30,0 %. Eine Bewertung aktiver latenter Steuern auf körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge erfolgt entsprechend mit 16,0 % bzw. 14,0 %. Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung (Aktivierungsüberhang) ergibt, wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Eine sich ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuer in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für temporäre Differenzen, die im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen entstehen, werden gemäß § 306 HGB bei einer sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung passive latente Steuern und bei einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung aktive latente Steuern in der Konzernbilanz angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Anschaffungskurs oder zum jeweiligen ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Die Aufwands- und Ertragsposten werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Zur Umrechnung werden die durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichten Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank zu Grunde gelegt. Für Kurse, die nicht seitens der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden, erfolgt die Umrechnung aufgrund der Kurstabellen, die von Reuters veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für die Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen gemäß § 308a HGB. Währungskurstabelle
Bilanzerläuterungen1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens kann der Anlage zu diesem Anhang entnommen werden. Bei Versorgungszusagen im Sinne des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB wird der Zeitwert des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Die verrechneten Vermögensgegenstände sind durch Verpfändung dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände beliefen sich auf 0,3 Mio. €, der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag beträgt 0,3 Mio. €. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 0,4 Mio. €. Unwesentliche Zinserträge sind mit unwesentlichen Zinsaufwendungen verrechnet. In den Finanzanlagen sind sonstige Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 324,7 Mio. € über ihrem beizulegenden Zeitwert von 307,1 Mio. € ausgewiesen. Auf eine Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert wurde verzichtet, da es sich im Wesentlichen um den bei Private-Equity-Fonds üblichen J-Kurve-Effekt handelt und daher nicht als dauerhaft angesehen wird. Darüber hinaus sind Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 3.314,7 Mio. € über ihrem beizulegenden Zeitwert von 2.970,6 Mio. € ausgewiesen. Auf eine Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert wurde verzichtet, da künftig ausreichend Erträge zur Wertaufholung erwartet werden und daher die Wertminderung nicht als dauerhaft angesehen wird. Des Weiteren sind sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 436,8 Mio. € über ihrem beizulegenden Zeitwert von 388,3 Mio. € ausgewiesen. Da der Wert bis zur Fälligkeit aufgeholt wird und bis dahin die Halteabsicht besteht wurde auf eine Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert verzichtet. Von den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind Aktien mit einem Buchwert in Höhe von 13,9 Mio. € durch Verpfändung in ihrer Verfügung beschränkt. 2. Vorräte
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Rechnungsabgrenzungsposten
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 50,6 Mio. € (Vorjahr: 28,7 Mio. €) sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 65,1 Mio. € (Vorjahr: 57,8 Mio. €). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €). Für die nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiterbestehenden Verpflichtungen (Altlasten) sind unter den Forderungen Ausgleichsansprüche gegen die öffentliche Hand in Höhe von 184,7 Mio. € (Vorjahr: 217,0 Mio. €) bilanziert worden. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Disagios in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €). 4. EigenkapitalDas Stiftungskapital der RAG-Stiftung beträgt unverändert 2,0 Mio. €. Die ausgewiesene Ergebnisrücklage in Höhe von 460,3 Mio. € (Vorjahr: 460,3 Mio. €) und die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung in Höhe von 14,9 Mio. € (Vorjahr: -4,9 Mio. €) sind durch die spätere dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der Ewigkeitslasten in Anlehnung an § 3 Absatz 10 der Satzung gebunden. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals kann dem Eigenkapitalspiegel entnommen werden. 5. Unterschiedsbetrag aus der KapitalkonsolidierungAls negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung mit Eigenkapitalcharakter werden im RAG-Stiftung-Konzern insgesamt 24,8 Mio. € (Vorjahr: 77,7 Mio. €) ausgewiesen, der sich wie folgt zusammensetzt: Die Erstkonsolidierung der Vivawest GmbH führte zu einem negativen Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 221,5 Mio. €. Da keine negativen Ertragsentwicklungen oder konkrete Verlusterwartungen absehbar sind, weist dieser Eigenkapitalcharakter auf. Dieser wird seit dem Zeitpunkt der Einbeziehung in den Konzern gemäß DRS 23 Tz. 149 nach der Fortschreibung der stillen Reserven aufgelöst. Entwicklung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022:
6. RückstellungenDie Überdeckung der bilanzierten Rückstellungen aus der Ausübung des Beibehaltungswahlrechtes gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB beträgt insgesamt 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). 7. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDer Unterschiedsbetrag für Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 162,4 Mio. €. 8. Sonstige RückstellungenRückstellungen für BergschädenDie Rückstellungen decken ab:
Die Rückstellung für Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 innerhalb der Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden beträgt 468,8 Mio. € (Vorjahr: 451,5 Mio. €) und innerhalb der Rückstellungen für entstandene Bergschäden 29,9 Mio. € (Vorjahr: 28,9 Mio. €). Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden sich unter den "Sonstigen Angaben". Übrige Rückstellungen
Die Rückstellungen für Altlasten sind in der jeweiligen Rückstellungskategorie enthalten. Diese betragen für den Belegschaftsbereich 690,3 Mio. € (Vorjahr: 693,9 Mio. €) und für Schachtverfüllung 610,4 Mio. € (Vorjahr: 613,3 Mio. €). Unter den Rückstellungen für Stilllegungsmaßnahmen werden nur die Verpflichtungen für die Stilllegungsmaßnahmen ausgewiesen, die sich im Nachweiszeitraum gegenüber der öffentlichen Hand befinden. Aufgrund der Erstellung des Verwendungsnachweises für die letzten Stilllegungsmaßnahmen zum 30. April 2022 werden diese Verpflichtungen nun in ihrer jeweiligen Rückstellungskategorie geführt. Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden sich unter den "Sonstigen Angaben". 9. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 5,2 Mio. € (Vorjahr: 40,6 Mio. €), erhaltene Anzahlungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) sowie sonstige Verbindlichkeiten von 227,5 Mio. € (Vorjahr: 195,2 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 3,4 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) sowie sonstige Verbindlichkeiten von 12,5 Mio. € (Vorjahr: 12,4 Mio. €). Insgesamt sind Verbindlichkeiten in einer Höhe von 3.684,2 Mio. € (Vorjahr: 3.320,8 Mio. €) durch Grundpfandrechte, in Höhe von 10,9 Mio. € (Vorjahr: 10,9 Mio. €) durch Bürgschaften und in Höhe von 24,9 Mio. € (Vorjahr: 39,6 Mio. €) durch andere Pfandrechte gesichert. 10. Passive latente SteuernFür die auf Ebene der Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften (HB I) gebildeten latenten Steuern auf Sachanlagen, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie auf Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen und Bergschäden ergibt sich im Konzern nach Saldierung ein Überhang aktiver latenter Steuern, für welchen das Aktivierungswahlrecht gem. § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt wird. Durch Konsolidierungsmaßnahmen ergibt sich ein auszuweisender Überhang passiver latenter Steuern in Höhe von 780,2 Mio. € (Vorjahr: 801,6 Mio. €), nach Verrechnung aktiver latenter Steuern in Höhe von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) und passiver latenter Steuern in Höhe von 784,2 Mio. € (Vorjahr: 804,6 Mio. €). Die passiven latenten Steuern entfallen mit 762,2 Mio. € im Wesentlichen auf die Bilanzposition Sachanlagen der Vivawest GmbH, welche in Höhe von 836,6 Mio. € durch die Erstkonsolidierung der Vivawest GmbH zum 1. Januar 2019 erfolgsneutral im Konzern erfasst und in den nachfolgenden Geschäftsjahren erfolgswirksam fortgeschrieben wurden. Erläuterung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung11. Umsatzerlöse
12. Sonstige betriebliche ErträgeIn diesem Posten sind im Geschäftsjahr 2022 479,7 Mio. € (Vorjahr: 173,0 Mio. €) periodenfremde Erträge enthalten, die im Wesentlichen aus der Veränderung von Rückstellungen, aus Abgängen aus dem Sachanlagevermögen und aus Zuschreibungen zum Anlage- und Umlaufvermögen resultieren. Des Weiteren sind in diesem Posten Erträge aus Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand zum Ausgleich von Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 von 44,7 Mio. € (Vorjahr: 173,5 Mio. €) enthalten. Diesen Erträgen stehen Aufwendungen entgegen, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und dem Zinsergebnis ausgewiesen werden. Darüber hinaus enthält dieser Posten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 20,1 Mio. € (Vorjahr: 10,4 Mio. €) sowie Erträge aus der planmäßigen Auflösung des passiven Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 60,7 Mio. € (Vorjahr: 55,3 Mio. €). 13. Materialaufwand
14. Personalaufwand
Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
15. Abschreibungen
16. Sonstige betriebliche AufwendungenIn diesem Posten sind Aufwendungen aus der Anpassung der Rückstellungen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 in Höhe von 37,8 Mio. € enthalten. Die Aufwendungen für Altlasten werden durch Erträge aus Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand ausgeglichen. Darüber hinaus fielen weitere Aufwendungen aus der Bildung von Rückstellungen, soweit diese nicht unter anderen Posten auszuweisen sind, an. Zum anderen sind Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen sowie Verbandsbeiträge enthalten. Des Weiteren sind 14,3 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €) periodenfremde Aufwendungen aus Verlusten aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens enthalten. Darüber hinaus enthält dieser Posten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 15,0 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €). 17. Beteiligungsergebnis
In den Erträgen aus Beteiligungen sind -284,5 Mio. € (Vorjahr: 883,0 Mio. €) aus der Equity-Fortschreibung enthalten. Im Ergebnis aus assoziierten Unternehmen sind -1,3 Mio. € (Vorjahr: -1,1 Mio. €) aus der Änderung der Equity-Werte enthalten. 18. Ergebnis aus sonstigen KapitalanlagenIn den Erträgen aus sonstigen Kapitalanlagen in Höhe von 202,3 Mio. € (Vorjahr: 273,0 Mio. €) sind alle Beträge enthalten, die weder den Erträgen aus Beteiligungen noch den Erträgen aus Ausleihungen und Wertpapieren direkt zugeordnet werden können (z.B. Erträge aus Private Equity Fonds). 19. Zinsergebnis
Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen beinhalten Aufzinsungen für Rückstellungen für Stilllegungsmaßnahmen und für Alt- und weitere Ewigkeitslasten, die durch entsprechende Erträge ausgeglichen werden. 20. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UmlaufvermögensIn diesem Posten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 58,0 Mio. € (Vorjahr: 35,9 Mio. €) enthalten. 21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Konzernsteuersatz für tatsächliche Ertragsteuern beträgt unverändert zum Vorjahr ebenso wie der Steuersatz für latente Steuern 30,0 %. Sonstige AngabenZur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei einer Projektfinanzierung (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) wurde als Mikro-Hedge ein Zinssicherungsgeschäft zum 1. Januar 2012 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2031 eingegangen. Zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft wurde eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB gebildet. Zwischen Zinsswap und dem Darlehensvertrag stimmen alle wertbestimmenden Faktoren wie Währung, Nominalbetrag, Laufzeit, Zinstermine und identischer abgesicherter Zinssatz überein, so dass der zukünftige Ausgleich zu 100 % gewährleistet ist. Die Übereinstimmung der Parameter wurde sowohl retro- als auch prospektiv festgestellt. In die Bewertungseinheit werden nominal 16,0 Mio. € des zu Grunde liegenden Darlehens einbezogen. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps beträgt -0,4 Mio. €. Der Marktwert vom Zinsswap wurde mit Hilfe von Discounted-Cashflow-Verfahren auf Basis von Wechselkursnotierungen, beobachtbaren Zinsstrukturkurven und Kreditausfallprämien errechnet. Darüber hinaus besteht ein weiterer Portfolio-Hedge zur Absicherung von Währungsrisiken. Der zukünftige Ausgleich ist zu 100 % gewährleistet und erfolgt am 14. Juni 2023. Die Übereinstimmung der Parameter wurde prospektiv festgestellt. In die Bewertungseinheit werden 46,8 Mio. € einbezogen, wobei der beizulegende Zeitwert des Devisentermingeschäfts anhand des aktuellen Marktwertes ermittelt wurde und 0,4 Mio. € beträgt. Honorare des AbschlussprüfersFür die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sind folgende Honorare in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
Anteile oder Anlageaktien an InvestmentvermögenZwei durch jeweils eine Master-KAG verwaltete Spezial-Sondervermögen sind in den Finanzanlagen enthalten. Bei diesen Fonds bestehen keine vertraglichen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Des Weiteren enthält das Finanzanlagevermögen einen durch eine Investment KG verwalteten Immobilien-Spezialfonds, der in seiner täglichen Rückgabe beschränkt ist.
Forschung und EntwicklungVon dem Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres in Höhe von 2,2 Mio. € entfallen 1,7 Mio. € auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von 69,8 Mio. € (Vorjahr: 127,2 Mio. €) (davon 1,3 Mio. € gegenüber assoziierten Unternehmen), aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von 6,0 Mio. € (Vorjahr: -) und aus der Bestellungen von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von 31,8 Mio. € (Vorjahr: 36,2 Mio. €). Das Risiko einer Inanspruchnahme ist als gering einzuschätzen, da die Projektabwicklung fristgerecht und vertragsgemäß verläuft und mit einem Ausfall des Schuldners nicht zu rechnen ist bzw. Grundstücke bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Konzerngesellschaften bleiben. Darüber hinaus ergeben sich folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Unter Anwendung des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes der Ultimate Forward Rate (UFR), der jährlich durch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ermittelt und veröffentlicht wird, beträgt die im Konzernabschluss handelsrechtlich abzubildende Gesamtverpflichtung für Ewigkeitslasten zum Bilanzstichtag 30.655,2 Mio. € (Vorjahr: 28.448,3 Mio. €; Basis war der Barwert einer ewigen Rente unter Anwendung des HGB-Zinssatzes mit einer 30-jährigen Restlaufzeit sowie einer entsprechenden Preissteigerungsrate). Diesen Gesamtverpflichtungen in Höhe von 30.655,2 Mio. € stehen die Rückstellung für Ewigkeitslasten in Höhe von 12.116,1 Mio. € und die Ergebnisrücklage einschließlich Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung in Höhe von 475,2 Mio. €, die in Anlehnung an § 3 Absatz 10 der Stiftungssatzung zur Finanzierung der Ewigkeitslasten dient, gegenüber. Darüber hinaus sind 18.063,9 Mio. € unter den anderen sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen. Zur Abdeckung der Gesamtverpflichtung sind die Anteile an der Evonik Industries AG und die bestehenden Kapitalanlagen sowie die entsprechenden Erträge hieraus vorgesehen. In Erfüllung einer weiteren Auflage eines Zuwendungsbescheides des Jahres 1988 zum Teilausgleich von Stilllegungsbelastungen hat die RAG mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen Grundstücks-Optionsvertrag abgeschlossen. Danach hat die RAG nicht mehr benötigtes Grundeigentum des Bergbaubereichs dem Land Nordrhein-Westfalen offenzulegen und auf dessen Verlangen an dieses oder an Dritte zum Verkehrswert zu verkaufen. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist an das Land Nordrhein-Westfalen eine Vertragsstrafe von bis zu 25,6 Mio. € zu zahlen. Mit Schreiben vom 21. November 1996 hat sich das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen damit einverstanden erklärt, das vertragliche Einwilligungsverfahren für den Abschluss von Grundstücksverträgen ruhen zu lassen. Für Grundstücksgeschäfte mit Konzerngesellschaften, die nicht der Optionsbindung unterliegen, ist weiterhin die Einwilligung einzuholen. Alt- und EwigkeitslastenVertragliche Grundlagen der Alt- und EwigkeitslastenGrundlage für den Umfang und die Ermittlung der für die nach der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Lasten (Alt- und Ewigkeitslasten) ist das im Jahr 2006 erstellte KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG. Ewigkeitslasten im Sinne des Erblastenvertrages sind Maßnahmen zur Verwaltung, Abwicklung oder Beseitigung von Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen, Maßnahmen der Grundwasserreinigung, des Grundwassermonitorings und der Nachsorgeverpflichtungen an kontaminierten Standorten und Maßnahmen zur Durchführung der Grubenwasserhaltung. Dafür bestehende Rückstellungen wurden nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarung gültigen Fassung (HGB a. F.), bis zur endgültigen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus fortgeführt. Für jede Ewigkeitslast wird eine Ausgabenreihe vom jeweiligen Bilanzstichtag an für die jeweils kommenden 61 Jahre ermittelt. Die Gesamtverpflichtung der jeweiligen Ewigkeitslast ermittelt sich aus der Summe der auf den Bilanzstichtag abgezinsten temporären Ausgabenreihe über 60 Jahre und dem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Barwert der ewigen Rente ab dem 61. Jahr. Der Barwert der ewigen Rente wird unter Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes der Ultimate Forward Rate (UFR) von 3,74 % (Vorjahr: 3,84 %), der jährlich durch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ermittelt und veröffentlicht wird, berechnet (Unter Berücksichtigung einer Preissteigerung von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) ergibt sich ein Realzins von 1,74 %). Die ersten 50 Jahre der Ausgabenreihe der jeweiligen Ewigkeitslast werden anhand der durch die Deutsche Bundesbank zum jeweiligen Bilanzstichtag veröffentlichten handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve mit Zinssätzen zwischen 0,43 % und 1,54 % (Vorjahr Zinssätze 0,30 % und 1,52 %) auf den Bilanzstichtag laufzeitadäquat diskontiert. Um einen Zinssprung zu vermeiden, wird zur Überleitung auf die UFR eine Konvergenzphase über 10 Jahre verwendet. In dieser Konvergenzphase werden die Zinssätze zur Abzinsung auf den Bilanzstichtag anhand einer linearen Interpolation zwischen dem HGB-Zins mit einer Restlaufzeit von 50 Jahren und der UFR ermittelt. Zur Indizierung der Ausgaben für Ewigkeitslasten wird grundsätzlich eine Preissteigerungsrate in Höhe von 2,00 % angesetzt. Dies folgt der Methodik der Bestimmung der Ultimate Forward Rate. Es handelt sich somit bei der Preissteigerungsrate um das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) für den Euroraum. Die bei RAG bestehenden Rückstellungen für Grundwasserreinigung und Dauerbergschäden wurden bis zur endgültigen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarung gültigen Fassung (HGB a. F.) fortgeführt. Für die Grundwasserreinigung wurde die Verpflichtung, ausgehend von den jährlich anfallenden bzw. geplanten Betriebsaufwendungen einschließlich Abschreibungen, auf Basis des Barwerts einer ewigen Rente ermittelt (Zinssatz: 5,5 %; entspricht rund dem 18-fachen der Bemessungsgrundlage). Die Verpflichtung für Dauerbergschäden ergab sich als Barwert einer ewigen Rente auf Grundlage der durchschnittlichen indizierten Aufwendungen der letzten fünf Jahre (Zinssatz: 5,0 %; entspricht dem 20-fachen der Bemessungsgrundlage). In dem Erblastenvertrag vom 14. August 2007 zwischen der RAG-Stiftung und dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Saarland verpflichten sich die Länder, die Finanzierung der Ewigkeitslasten für den Fall zu übernehmen, dass die RAG-Stiftung nicht in der Lage ist, der Finanzierung der Ewigkeitslasten nachzukommen. Sollten die Länder aus diesem Vertrag in Anspruch genommen werden, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge. Auf Grundlage des Bewilligungsbescheides 2019 vom 28. Dezember 2007 und gemäß Rahmenvereinbarung über die sozialverträgliche Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus in Deutschland gewähren der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen Beihilfen für die nach der dauerhaften Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus der RAG seit dem Jahr 2019 weiterbestehenden Lasten, die nicht vom Erblastenvertrag erfasst werden (Altlasten). Für diese Zwecke gewährt der Bund einen Betrag von bis zu 1.658,4 Mio. € und das Land Nordrhein-Westfalen einen Betrag von bis zu 462,6 Mio. €. Zum Ausgleich des fehlenden Saarlandanteils wird die RAG seit 2019 einen Eigenbeitrag von insgesamt 61,0 Mio. € aus der verzinslichen Anlage des Verkaufspreises der Evonik Industries AG leisten. Der Bewilligungsbescheid 2019 darf seit 2019 zum Ausgleich für die erforderlichen Aufzinsungen von Rückstellungen beansprucht werden. Grundlagen der Ermittlung der VerpflichtungenDie zu bilanzierenden Posten umfassen die handelsrechtlichen Rückstellungen einschließlich der Deckungslücken und die entsprechenden Ausgleichsansprüche zu deren Abdeckung. Die Bilanzierung der Alt- und Ewigkeitslasten erfolgte zum 31. Dezember 2022 anhand folgender Parameter, die mit Ausnahme der Änderung der Zinssätze aus der Fortführung der Vorgehensweise der KPMG und der Umstellung der Rechnungslegung auf die Vorschriften des BilMoG in Abstimmung mit der RAG-Stiftung und der Öffentlichen Hand resultieren:
Ermittlung der EwigkeitslastenBei den Verpflichtungen für Grubenwasserhaltung, Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen sowie Grundwasserreinigung, Grundwassermonitoring und Nachsorgeverpflichtung an ehemaligen Betriebsstandorten handelt es sich um Sachleistungsverpflichtungen. Aufgrund des Charakters der Verpflichtungen als ewige Last, für die keine Gegenleistung erfolgt, wurde bei den Sachleistungsverpflichtungen eine barwertige Bilanzierung anhand einer temporären Ausgabenreihe, die im Wesentlichen mit der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve laufzeitadäquat diskontiert wird, in Verbindung mit einer ewigen Rente auf Basis eines Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes der UFR vorgenommen. GrubenwasserhaltungBei der Grubenwasserhaltung unter Tage wurden die anfallenden Wässer während der Produktionsphase zur Aufrechterhaltung der Steinkohlenförderung an die Tagesoberfläche gepumpt und einem obertägigen Gewässer zugeführt. Damit war die Grubenwasserhaltung bis zur Stilllegung des letzten Bergwerkes dem laufenden Betrieb zuzurechnen und es war grundsätzlich keine Rückstellung zu bilden. Die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung ergab sich aus der Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt anhand der erwarteten Aufwendungen für Grubenwasserhaltung unter Berücksichtigung der betrieblichen Planung der ersten fünf Jahre nach dem Bilanzstichtag, der Entwicklung der künftig zu fördernden Wassermenge und der Investitionsmaßnahmen für den Umbau der konventionellen Wasserhaltung auf langfristig optimierte Brunnenwasserhaltungen. Die Verpflichtung hat zum 31. Dezember 2022 einen Stand von 21.317,1 Mio. €. Dauerbergschäden/PoldermaßnahmenDie bergbauliche Tätigkeit hat Veränderungen an der Tagesoberfläche zur Folge, die zu Senkungsgebieten führen und Einfluss auf die natürliche Vorflut von Gewässern haben. Derartige Schäden sind in der Regel nicht reparabel. Die Verpflichtung hat zum 31. Dezember 2022 einen Stand von 7.823,1 Mio. €. Grundwasserreinigung, Grundwassermonitoring und Nachsorgeverpflichtung an ehemaligen BetriebsstandortenBei der Aufbereitung verunreinigter Betriebsflächen - insbesondere auf ehemaligen Kokereiflächen - umfasst die durchzuführende Sanierungsmaßnahme im Regelfall die Errichtung eines Umlagerungsbauwerkes in Kombination mit einer Grundwasserreinigungsanlage. Da die Schadstoffbelastungen nachweislich die behördlichen Grenzwerte für das Grundwasser nicht unterschreiten werden, ist ein Ende der Maßnahmen nicht absehbar. Die zum 31. Dezember 2022 bestehende Verpflichtung beträgt 1.515,0 Mio. €. Auf Basis der dargelegten Berechnung der Ewigkeitslasten wurden zusammenfassend nachfolgenden Verpflichtungen ermittelt:
Ermittlung der Altlasten sowie der Ausgleichsansprüche im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019Die Rückstellungen für die nach der dauerhaften Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen gemäß Bewilligungsbescheid vom 28. Dezember 2007 werden innerhalb der jeweiligen Rückstellungskategorie bilanziert. Der Bewilligungsbescheid 2019 darf seit 2019 zudem auch zum Ausgleich der Aufwendungen aus Aufzinsungen von Rückstellungen beansprucht werden. Diese Verpflichtungen und Aufwendungen werden durch entsprechende Ausgleichsansprüche gegen die Öffentliche Hand im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 bis zu einem maximalen Betrag von 2.121,0 Mio. € ausgeglichen. AltersversorgungGegen den Bewilligungsbescheid 2019 wird gemäß Schreiben des BMWi vom 20. Januar 2011 ein Ausgleichsanspruch für die sich aus der Laufzeitänderung der Rückstellungen für Altersversorgung ergebenden Zinsaufwendungen in Höhe von 115,9 Mio.€ (Vorjahr 115,9 Mio. €) berücksichtigt. BergschädenDie Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden wurden im Produktionsbereich nach dem Fünffachen bereinigten jährlichen Durchschnittsaufwand der letzten zehn Jahre unter Berücksichtigung der bisherigen Preisentwicklung errechnet. Die Rückstellungen der Stillstandsbereiche zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarungen wurden, sofern erforderlich, auf Basis neuer Erkenntnisse angepasst. Auf Grundlage dieser Erfahrungswerte wurde für die zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarungen noch produzierenden Bergwerke neben den bisher gebildeten Rückstellungen eine zusätzliche Rückstellung bilanziert, die die Deckungslücke für Verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden abdeckt. Hieraus werden bei Bedarf Rückstellungen für Entstandene Bergschäden gebildet und weiterentwickelt. Die Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2022 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen 498,7 Mio. €. SchachtsanierungIn der Verantwortung der RAG stehen die alten Schächte in den Berechtsamen der RAG in Nordrhein-Westfalen und die alten Schächte und Stollenmundlöcher in der Berechtsame des Saarlands. Für die Schächte und Stollen sind Rückstellungen für Aufwendungen, die zur Gefahrenabwehr voraussichtlich notwendig werden, gebildet worden. Die Schächte werden im Wesentlichen in drei Kategorien eingeordnet, die sich an der jeweiligen Teufe und dem Sicherheitsstand orientieren. Für die Schächte, die im Altlastengutachten der KPMG genannt sind, existieren derzeit die Daten über die Lage der Schächte sowie teilweise über deren Teufe (Schachtkataster), nicht aber über den konkreten Zustand der einzelnen Schächte. In einem weiteren Schritt ist der jeweilige Schachtzustand zu erfassen sowie eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit der Sanierung durchzuführen. Gemäß dem aufgebauten Schachtkataster ist von insgesamt rund 5.000 alten Schächten und Stollenmundlöchern auszugehen. Für das Risiko der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesen alten Schächten, deren Sanierung und der zum Teil noch notwendigen dauerstandsicheren Verfüllung der bekannten Schächte stehen, existiert eine Rückstellung gemäß dem Altlastengutachten. Diese Rückstellung beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen 610,4 Mio. €. Personelle Abwicklungskosten und Sonstige AltlastenDie Verpflichtung für die personellen Abwicklungskosten umfasst die technischen und administrativen Tätigkeiten für die Stillsetzung der Bergwerke und Betriebe, die nach Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus notwendig sind sowie die Tätigkeiten für die Bearbeitung der Altlasten. Hierzu zählt auch das Belegschaftssystem, das die Aufwendungen für Leistungen an die Belegschaft abdeckt. Die Tätigkeiten fallen für die rund dreijährige Nachlaufphase sowie für die Abwicklung der Altlasten bis zur endgültigen Erfüllung der Verpflichtungen an. Die bilanzierte Rückstellung entspricht der Deckungslücke analog dem Altlastengutachten und wird auf Basis einer Ausgabenlinie über 50 Jahre bemessen. Zu den Sonstigen Altlasten zählen sämtliche Lasten, die im Rahmen des KPMG-Gutachtens betrachtet wurden, für die allerdings keine separate Deckungslücke ermittelt wurde. Dies sind im Einzelnen die Rückstellungen für Abbruchmaßnahmen, für Flächensanierung und Rekultivierung von Bergehalden, für Bergschäden, für Sozialplanrückstellungen, die nicht dem Stilllegungsaufwand zugeordnet worden sind, für die Nachuntersuchung gemäß Gesundheitsschutzverordnung, für Stilllegungsmaßnahmen sowie für sonstige Verpflichtungen im Rahmen der Endabwicklung. Die Rückstellungen sind zum 31. Dezember 2022 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen in Höhe von 690,3 Mio. € bilanziert. Zukünftige Entwicklung der Alt- und EwigkeitslastenDie Höhe der Ewigkeitslasten ist neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen insbesondere von der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Hinsichtlich der Zinsentwicklung ist hier die Entwicklung der UFR sowie der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve relevant. Zum 31. Dezember 2022 sind für die wasserbezogenen Ewigkeitslasten entsprechend den Annahmen die handelsrechtliche Zinsstrukturkurve mit Sieben-Jahres-Durchschnittszinssätzen, der Sieben-JahresDurchschnittszinssatz der UFR von 3,74 % (Vorjahr: 3,84 %), sowie das Inflationsziel der EZB mit 2,00 % als Preis- und Kostensteigerung (Vorjahr: 2,00 %) angesetzt worden. Der Realzinssatz zur Ermittlung des Barwertes der ewigen Rente beträgt somit 1,74 % (Vorjahr: 1,84 %). Sofern sich die Preis- und Zinsannahmen unterschiedlich entwickeln, führt dies zu höheren bzw. niedrigeren Rückstellungen. Voraussetzung für die Anwendung der berücksichtigten Zinssätze ist das Vorliegen eines positiven Realzinssatzes zur Ermittlung des Barwertes der ewigen Renten. Die zukünftige Entwicklung der Altlasten ist von der jeweiligen Bemessungsgrundlage sowie der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Hinsichtlich der Zinsentwicklung ist hier ausschließlich die Entwicklung der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve relevant. Künftige Preis- und Zinsentwicklungen führen damit je nach Ausprägung zu einem Anstieg bzw. einem Rückgang der Rückstellungen für Altlasten. Auf Basis der dargelegten Berechnung der Altlasten sind die nachfolgend aufgeführten Ausgleichsansprüche gegen die Öffentliche Hand abgeleitet worden. Die Ausgleichsansprüche werden auf der Aktivseite unter den Forderungen ausgewiesen.
Die Ausgleichsansprüche für Altersversorgung ergeben sich neben den Aufzinsungen der Rückstellungen wegen Laufzeitänderung aus dem Jahr 2019 aus in Vorjahren ausfinanzierten Verpflichtungen. Die Ausgleichsansprüche für Bergschäden, Schachtsanierung und die personellen Abwicklungskosten setzen sich zusammen aus den zum 31. Dezember 2022 bilanzierten Verpflichtungen sowie den kumulierten Inanspruchnahmen. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung ist nach den Zahlungsströmen (Cashflows) aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert und nach dem Rechnungslegungsstandard des DRS 21 aufgestellt. Sie stellt die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelfonds im RAG-Stiftung-Konzern dar:
(1) Cashflow aus laufender GeschäftstätigkeitDer Konzernjahresüberschuss wird um Auswirkungen von nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen sowie um Posten, die dem Cashflow aus der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, bereinigt. Des Weiteren werden die Veränderungen der Bilanz ermittelt und dem Ergebnis hinzugerechnet. Dabei werden Effekte aus der Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB und der Veränderung des Konsolidierungskreises eliminiert. (2) Cashflow aus der InvestitionstätigkeitIm Cashflow aus der Investitionstätigkeit sind die Mittelzu- und -abflüsse aus dem Anlagevermögen enthalten. Des Weiteren enthält er auch Zahlungsströme aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition und erhaltene Zinsen und Dividenden. (3) Cashflow aus der FinanzierungstätigkeitDem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind die Zahlungsströme aus gezahlten Zinsen und Dividenden sowie Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen und Zuwendungen zugeordnet. Des Weiteren sind die Zahlungsströme aus der Aufnahme oder der Tilgung von Finanzschulden enthalten. (4) Finanzmittelfonds zum JahresendeÜberleitung vom Finanzmittelbestand lt. Bilanz unter dem Posten "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" zum Finanzmittelfonds:
Der Finanzmittelbestand wurde nicht zur Sicherheit für eigene Verbindlichkeiten verpfändet. Gesamtbezüge des Vorstandes und des KuratoriumsDie Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 belaufen sich auf 3,0 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €). Die Bezüge des Kuratoriums für das Geschäftsjahr 2022 betragen 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Ereignisse nach Schluss des GeschäftsjahresEs sind keine Ereignisse nach dem 31.12.2022 vorgefallen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RAG-Stiftung-Konzerns wesentlich beeinflusst haben.
Essen, den 12. April 2023 RAG-Stiftung Der Vorstand Tönjes Bergerhoff-Wodopia Dr. Rupp Entwicklung des Konzernanlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022Anlage zum Konzernanhang zum 31. Dezember 2022 (in Mio. Euro)
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RAG-Stiftung, Essen PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der RAG-Stiftung, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der RAG-Stiftung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den nach § 13 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 12. April 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Erik Hönig, Wirtschaftsprüfer Joachim Gorgs, Wirtschaftsprüfer |
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