Spielparadies-Freizeitstätten GmbH
Ketzin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.314,00 |
9.598,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.314,00 |
9.598,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.996,20 |
74.361,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43.941,05 |
56.274,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
37.294,64 |
44.744,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.055,15 |
18.086,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
71.310,20 |
83.959,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.083,98 |
38.732,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.167,44 |
33.183,27 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
20.648,05 |
20.015,83 |
| B.
Rückstellungen |
49.384,00 |
41.384,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.842,22 |
3.843,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.842,22 |
3.843,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
71.310,20 |
83.959,07 |
Anhang
Spielpalast Freizeitstätten GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften
unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
der Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die erstmalige Anwendung der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) erfolgte nach
Maßgabe des Einführungsgesetzes (Art. 66f
EGHGB).
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5 und § 288
Abs. 1 HGB in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Pflichtangaben
Die Wertansätze und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurden unter Berücksichtigung des BilMoG
weitergeführt. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des
BilMoG ergaben sich
keine Bilanzierungs- und Bewertungsänderungen.
Den Jahresabschluss haben wir unter der Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Im Einzelnen haben wir die
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wie
folgt bilanziert und bewertet:
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Es wird nach der linearen
Methode abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter
werden handelsrechtlich analog den steuerlichen Vorgaben
abgeschrieben.
Der Ansatz der
sonstigen Vermögensgegenstände und der
liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.
Durch die Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe bemessen, die nach
vernünftiger kaufmännischen Beurteilung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Es bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von T€ 0.
C. Sonstige Angaben
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Milenko Skara, Bochum.
Die Mitglieder der Geschäftsführung
üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus.
Spielpalast Freizeitstätten GmbH
Bochum, 09.11.2011
(Milenko Skara)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 37.294,64 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.253,29 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.11.2011 festgestellt.
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