Public-Relations-Beratung
Nephrocare Oberhausen GmbH
Blumenthalstraße 53, 46045 Oberhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefani Strobel seit 22.10.2024 | Prokura |
Sonja Schwald seit 22.10.2024 | Prokura |
Eva Forster seit 22.10.2024 | Prokura |
Jörg Dr. Pelleter seit 10.10.2023 | Geschäftsführer |
Claudia Marion Topnik seit 18.7.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Nephrocare Deutschland GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaAHofKonzernabschluss zum 31. Dezember 2019 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und Konzernlagebericht (gemäß § 315a HGB)
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
(1) Inklusive Hedgingkosten in Höhe von
(1.962 €) und (1.335 €) im Geschäftsjahr
2019 und 2018.
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Hof an der SaaleKonzernabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KgaAHof an der Saale Deutschland(gemäß § 315e HGB)Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Hof an der SaaleKonzernanhangIn TSD, mit Ausnahme der Beträge je Aktie und der Anzahl der AktienInhaltsverzeichnis 1. Die Gesellschaft, Grundlage der Darstellung und wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung 2. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Quellen von Schätzunsicherheiten 3. Akquisitionen, Beteiligungen, Erwerb von immateriellen Vermögenswerten, sonstige Investitionen sowie Desinvestitionen 4. Erläuterungen zur Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung 5. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen 6. Flüssige Mittel 7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 8. Vorräte 9. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 10. Sachanlagen 11. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte 12. Rückstellungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 13. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 14. Langfristige Finanzverbindlichkeiten 15. Rückstellungen und sonstige langfristige Verbindlichkeiten 16. Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 17. Konzern-Eigenkapital 18. Zusätzliche Informationen zum Kapitalmanagement 19. Ergebnis je Aktie 20. Aktienbasierte Vergütungspläne 21. Leasing 22. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten 23. Finanzinstrumente 24. Übriges Comprehensive Income (Loss) 25. Zusätzliche Informationen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 26. Informationen zu den Segmenten und Zentralbereichen 27. Wesentliche Ereignisse seit Ende des Geschäftsjahres 28. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat 29. Gesamthonorar und Dienstleistungen des Abschlussprüfers 30. Corporate Governance 31. Gewinnverwendungsvorschlag Anlage 1: Aufsichtsrat und Vorstand Anlage 2: Aufstellung des Anteilsbesitzes 1. Die Gesellschaft, Grundlage der Darstellung und wesentliche Grundsätze der RechnungslegungDie Gesellschaft Die Fresenius Medical Care Aktiengesellschaft & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Hof an der Saale, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 4019, geschäftsansässig Else-Kröner-Str. 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe (FMC-AG & Co. KGaA oder die Gesellschaft), ist der weltweit führende Anbieter für Dialyse (auf Basis der veröffentlichten Umsatzerlöse und der Anzahl der behandelten Patienten). Die Gesellschaft bietet Dialysedienstleistungen und damit verbundene Dienstleistungen für Menschen, die an chronischem Nierenversagen erkrankt sind sowie andere Gesundheitsdienstleistungen an. Die Gesellschaft entwickelt, produziert und vertreibt zudem eine breite Palette an Gesundheitsprodukten. Dazu zählen sowohl Dialyseprodukte als auch nichtdialysebezogene Produkte. Die Dialyseprodukte der Gesellschaft umfassen Hämodialysegeräte, Cycler für die Peritonealdialyse, Dialysatoren, Lösungen für die Peritonealdialyse, Konzentrate, Lösungen sowie Granulate für die Hämodialyse, Blutschläuche, Medikamente für die Behandlung von chronischem Nierenversagen und Wasseraufbereitungsanlagen. Die nichtdialysebezogenen Produkte beinhalten Produkte zur Behandlung von akutem Herz-Lungen-Versagen sowie für die Apherese-Therapie. Die Gesellschaft versorgt Dialysekliniken, die sie besitzt, betreibt oder leitet, mit einer weiten Produktpalette und verkauft zudem Dialyseprodukte an andere Dialysedienstleister. Die Gesellschaft bezeichnet bestimmte ihrer anderen Gesundheitsdienstleistungen als Versorgungsmanagement. Das Versorgungsmanagement umfasst gegenwärtig unter anderem wert- und risikobasierte Programme, die Distribution verschreibungspflichtiger Arzneimittel, Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der Gefäßchirurgie sowie Dienstleistungen in ambulanten Operationszentren, nephrologische Dienstleistungen durch niedergelassene Ärzte, Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der ambulanten Erstversorgung und ambulante Behandlungen. Das Versorgungsmanagement wird mit den Dialysedienstleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen als Gesundheitsdienstleistungen (Health Care) zusammengefasst. Im vorliegenden Bericht beziehen sich die Begriffe FMC-AG & Co. KGaA oder die Gesellschaft in Abhängigkeit vom Kontext auf die Gesellschaft oder auf die Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften auf konsolidierter Basis. Die Begriffe Fresenius SE und Fresenius SE & Co. KGaA beziehen sich auf die Fresenius SE & Co. KGaA. Die Begriffe Management AG und persönlich haftende Gesellschafterin beziehen sich auf die Fresenius Medical Care Management AG, deren alleinige Aktionärin die Fresenius SE ist. Die Management AG ist die persönlich haftende Gesellschafterin der FMC-AG & Co. KGaA. Der Begriff Vorstand bezieht sich auf die Mitglieder des Vorstands der Management AG während sich der Begriff Aufsichtsrat auf die Mitglieder des Aufsichtsrates der FMC-AG & Co. KGaA bezieht. Die Bezeichnung "Segment Nordamerika" bezieht sich auf das Geschäftssegment Nordamerika, die Bezeichnung "Segment EMEA" bezieht sich auf das Geschäftssegment Europa, Naher Osten und Afrika, die Bezeichnung "Segment Asien-Pazifik" bezieht sich auf das Geschäftssegment Asien-Pazifik und die Bezeichnung "Segment Lateinamerika" bezieht sich auf das Geschäftssegment Lateinamerika. Für weitere Informationen zu den Geschäftssegmenten der Gesellschaft siehe Anmerkung 26. Grundlage der Darstellung Die Gesellschaft erfüllt als kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ihre Pflicht, den Konzernabschluss nach den "International Financial Reporting Standards" (IFRS), wie sie in der EU anerkannt sind, unter Anwendung von § 315e "Handelsgesetzbuch" (HGB) aufzustellen und zu veröffentlichen. Der Konzernabschluss der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 mit den am Abschlussstichtag gültigen Vorschriften des "International Accounting Standards Board" (IASB) und den verbindlichen Interpretationen des "International Financial Reporting Interpretations Committee" (IFRIC), wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, aufgestellt worden und wird veröffentlicht. Weiterhin erstellt die Gesellschaft einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden, der als Bestandteil des Form 20-F bei der US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission - SEC) eingereicht wird. Zum 31. Dezember 2019 gab es keine für diese Berichterstattung relevanten IFRS oder Interpretationen des IFRIC, die vom IASB veröffentlicht wurden, jedoch noch nicht von der EU anerkannt waren. Darüber hinaus enthält der Konzernanhang gemäß § 315e Abs. 1 HGB bestimmte von Regelungen des HGB geforderte Angaben. Gemäß § 315e i.V.m. § 315 HGB ist neben dem Konzernabschluss nach IFRS zusätzlich ein Konzernlagebericht zu erstellen. Die Gesellschaft wird in den beim Bundesanzeiger eingereichten Konzernabschluss nach § 315e HGB (IFRS) der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, der für den kleinsten Kreis der Unternehmen aufgestellt wird, einbezogen. Der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen wird von der Fresenius Management SE, Bad Homburg v. d. Höhe, aufgestellt und ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS macht Schätzungen und Annahmen durch die Unternehmensleitung erforderlich, die die Höhe der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie die Höhe der Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Der Konzernabschluss gibt alle Anpassungen wieder, die nach Ansicht der Unternehmensleitung für eine sachgerechte Darstellung der Ergebnisse für die aufgeführten Zeiträume erforderlich sind. Dabei handelt es sich in allen Fällen um normale, wiederkehrende Anpassungen. Die Schätzungen und die zu Grunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die Auswirkungen von Änderungen von Schätzungen werden in der Berichtsperiode berücksichtigt, in der die Schätzungsänderung erfolgt sowie in allen davon betroffenen zukünftigen Berichtsperioden. Um die Verständlichkeit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzern-Bilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Soweit sie der Information der Adressaten des Konzernabschlusses dienen, sind diese im Konzernanhang gesondert angegeben. Die Konzern-Bilanz enthält die nach IAS 1, Darstellung des Abschlusses, (lAS 1) geforderten Angaben und ist gemäß Rechnungslegungsinterpretation 1 (RIC 1, Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1) nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten gegliedert. Die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Aufgrund der Inflationsentwicklung in Argentinien wenden die dort operierenden Tochtergesellschaften der Gesellschaft seit dem 1. Juli 2018 IAS 29, Rechnungslegung in Hochinflationsländern, (lAS 29) an. Entsprechend dem IAS 29 erfasst die Gesellschaft einen Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten in Höhe von 23.672 € für das Geschäftsjahr 2019 (2018: 12.297 €). Die Gesellschaft berechnete den Verlust mit dem internen Verbraucherpreisindex, der von der argentinischen Statistikbehörde (indice de precios al consumidor) für das Geschäftsjahr 2019 veröffentlicht wurde, einen Level von 283,4 Indexpunkten aufweist und sich seit dem 1. Januar 2019 um 54% erhöht hat. Als Folge der Implementierung von IFRS 16, Leasingverhältnisse, (IFRS 16) hat die Gesellschaft ihre Rechnungslegungsgrundsätze angepasst. Für weitere Informationen zu den aktualisierten Rechnungslegungsgrundsätzen wird auf die nachfolgenden Absätze f) Leasingverhältnisse und y) Neue Verlautbarungen innerhalb des Abschnitts "Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung" verwiesen. Um der Berichterstattung des aktuellen Jahres zu entsprechen, wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Vergleichszeiträumen 2018 und 2017 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 19.541 € bzw. 19.707 € in den Posten "Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten" umgegliedert. Um der Berichterstattung des aktuellen Jahres zu entsprechen, wurden in der Konzern-Bilanz Forderungen gegen "Organisationen für die nahtlose Versorgung von Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz (End-Stage Renal Disease (ESRD) Seamless Care Organizations, ESCOs)" in Höhe von 106.206 € zum 31. Dezember 2018 aus dem Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen" in den Posten "Forderungen gegen nahestehende Unternehmen" umgegliedert. Zudem wurden die entsprechenden Forderungen in der Konzern-Kapitalflussrechnung in Höhe von 24.181 € bzw. 62.411 € zum 31. Dezember 2018 bzw. 2017 aus dem Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen" in den Posten "Forderungen gegen nahestehende Unternehmen" umgegliedert, um der Berichterstattung des aktuellen Jahres zu entsprechen. Der Bilanzposten "Sachanlagen" enthielt zum 31. Dezember 2018 Sachanlagen in Höhe von 36.402 € aus Leasingverträgen, die gemäß IAS 17, Leasingverhältnisse, (lAS 17) aktiviert wurden. Zum Beginn des Geschäftsjahres 2019 wurden diese in den Bilanzposten "Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen" umgegliedert. Der Bilanzposten "Kurzfristig fälliger Anteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten" enthielt zum 31. Dezember 2018 kurzfristige Verbindlichkeiten aus aktivierten Leasingverträgen gemäß IAS 17 in Höhe von 9.387 €. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden diese im Bilanzposten "Kurzfristig fälliger Anteil der langfristigen Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen" ausgewiesen. Der Bilanzposten "Langfristige Finanzverbindlichkeiten abzüglich des kurzfristig fälligen Anteils" enthielt zum 31. Dezember 2018 langfristige Verbindlichkeiten aus aktivierten Leasingverträgen gemäß IAS 17 in Höhe von 26.757 €. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden diese im Bilanzposten "Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen abzüglich des kurzfristig fälligen Anteils" ausgewiesen. Um der Berichterstattung des aktuellen Jahres zu entsprechen, erfolgte in der Konzern-Kapitalflussrechnung im Vergleichszeitraum 2018 eine Umgliederung von Wertminderungen in Höhe von 64.719 EUR aus dem Posten "Sonstige Vermögenswerte" in den Posten "Abschreibungen und Wertminderung". Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung enthaltene Posten "Tilgung langfristiger Finanzverbindlichkeiten" (im Vorjahr bezeichnet als: Tilgung langfristiger Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus aktivierten Leasingverträgen) enthält im Vergleichszeitraum 2018 Tilgungen von Verbindlichkeiten aus aktivierten Leasingverträgen gemäß IAS 17 in Höhe von 10.015 € (2017: 11.717 €). Ab dem Geschäftsjahr 2019 sind entsprechende Tilgungen unter "Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen" gemäß IFRS 16 enthalten. Darüber hinaus wurden einzelne Vorjahresangaben angepasst, um der Darstellung des aktuellen Jahres zu entsprechen. Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 19. Februar 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, dass er den Konzernabschluss billigt. Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung a) Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind entsprechend IFRS 10, Konzernabschlüsse (IFRS 10) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. In den Konzernabschluss werden neben der FMC-AG & Co. KGaA alle wesentlichen Unternehmen gemäß IFRS 10 und IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen, (IFRS 11) einbezogen, über die die Gesellschaft Beherrschung ausübt. Die FMC-AG &Co. KGaA beherrscht ein Unternehmen, sofern sie die Verfügungsgewalt über das Unternehmen hat. Das heißt, die FMC-AG & Co. KGaA verfügt über bestehende Rechte, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens verleihen. Dies sind Tätigkeiten, die die Rendite des Unternehmens wesentlich beeinflussen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Unternehmen ausgesetzt oder besitzt Anrechte auf diese. Des Weiteren hat sie die Fähigkeit, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Bilanzierung von assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Equity-Methode entsprechend den Grundsätzen des IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, (lAS 28). Als assoziierte Unternehmen gelten in der Regel Gesellschaften, bei denen die FMC-AG & Co. KGaA direkt oder indirekt 50% oder weniger der Stimmrechtsanteile hält und die Möglichkeit besteht, einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Die Abbildung von Unternehmenserwerben erfolgt nach IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, (IFRS 3) durch die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen, neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Dabei werden die Vermögenswerte und Schulden sowie nicht beherrschende Anteile mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Firmenwert aktiviert und mindestens einmal jährlich einer Prüfung auf Werthaltigkeit unterzogen. Ein sich aus der Kaufpreisallokation ergebender negativer Unterschiedsbetrag ist nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort ergebniswirksam zu erfassen. Alle wesentlichen konzerninternen Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegenseitig aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen in das Sachanlage- und das Vorratsvermögen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Auf temporäre Differenzen, die aus Konsolidierungsvorgängen resultieren, werden latente Steueransprüche und Steuerschulden gebildet. Nicht beherrschende Anteile werden als Ausgleichsposten für Anteile konzernfremder Gesellschafter am Kapital angesetzt. Im Rahmen der Erstkonsolidierung erfolgt deren Ansatz zum Marktwert. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die den konzernfremden Gesellschaftern zustehenden Gewinne und Verluste separat ausgewiesen. Die Gesellschaft schreibt Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile hauptsächlich für Dialysekliniken an denen Nephrologen oder Nephrologen-Vereinigungen beteiligt sind. In der Regel ist die Gesellschaft der Mehrheitseigner, während andere, konzernfremde Unternehmen und Personen beispielsweise Nephrologen-Vereinigungen oder einzelne Nephrologen Minderheitenanteile halten. Die in diesem Zusammenhang geschriebenen Put-Optionen sind üblicherweise zeitlich unbegrenzt gültig. Langfristige Investitionen in diese Dialysekliniken werden folglich nicht durch Put-Optionen eingeschränkt. Bei Ausübung der Put-Optionen findet ein Barausgleich statt. Gemäß IAS 32.23 (lAS 32, Finanzinstrumente: Ausweis, (lAS 32)) erfasst die Gesellschaft für diese Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts des Ausübungspreises der Option. Am Bilanzstichtag wird der mögliche Ausübungspreis zum Marktwert in den kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten bzw. langfristigen Rückstellungen und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten erfasst. Der Ausübungspreis der Option basiert in der Regel auf dem Marktwert. Zur Bestimmung der Marktwerte werden Gewinnmultiplikatoren, beispielsweise EBITDA-Multiplikatoren (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization - Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen), verwendet. Der Marktwert der Put-Optionen wird folglich durch die periodische Veränderung der Rentabilität der entsprechenden Dialyseklinik beeinflusst. Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die bilanzielle Behandlung der Marktwertänderungen der zugehörigen Verbindlichkeit derzeit nicht abschließend durch IFRS geregelt ist. Deshalb wendet die Gesellschaft in Einklang mit IAS 8.10 (lAS 8, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, (lAS 8)) die Present Access-Methode an. Entsprechend der Present Access-Methode werden die Minderheiten weiterhin als Nicht beherrschende Anteile im Eigenkapital ausgewiesen. Die erstmalige Erfassung der Verbindlichkeit sowie deren Folgebewertung wird erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (siehe Anmerkung 1 h)). Diese Darstellung liefert den Abschlussadressaten entscheidungsrelevante Informationen und zuverlässige Finanzdaten. Die Gesellschaft betrachtet die nicht beherrschenden Anteile mit geschriebenen Put-Optionen als Anteilseigner und weist diesen folglich Anteile am Konzernergebnis zu. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 umfasst neben der Gesellschaft 2.215 Unternehmen. 51 Gesellschaften wurden nach der Equity-Methode bilanziert. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 wurden 195 Unternehmen neu in den Konsolidierungskreis einbezogen und 16 Unternehmen sind aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes der FMC-AG & Co. KGaA wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und beim Unternehmensregister hinterlegt. Folgende vollkonsolidierte deutsche Konzerngesellschaften werden für das Geschäftsjahr 2019 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB Gebrauch machen und daher von der Erstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie von der Prüfung und der Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts befreit sein.
b) Flüssige Mittel Flüssige Mittel enthalten Barmittel und kurzfristige Anlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die kurzfristigen Anlagen sind äußerst liquide und können leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden. Das Risiko von Wertschwankungen ist unwesentlich. c) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zu Nominalwerten abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen angesetzt. Für Informationen zu den Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen siehe Anmerkung 2 c). d) Vorräte Die Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten (nach der Durchschnittskosten- oder Fifo-Methode) und Nettoveräußerungswert bewertet (siehe Anmerkung 8). In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. e) Sachanlagen Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet (siehe Anmerkung 10). Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst. Kosten für den Ersatz von Komponenten oder für Generalüberholungen von Sachanlagen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte vorgenommen, die für Gebäude und Einbauten zwischen 4 und 50 Jahren (im gewogenen Durchschnitt 14 Jahre) und für technische Anlagen, Maschinen und Ausstattungen zwischen 3 und 19 Jahren (im gewogenen Durchschnitt 10 Jahre) liegt. Innerbetrieblich genutzte Firmware, die in die von ihr zu unterstützende Computeranlage integriert ist, wird als Sachanlagevermögen behandelt. In den Geschäftsjahren bis 2018, vor der Einführung von IFRS 16, wurden Vermögenswerte, die aufgrund von Finanzierungsleasingverträgen zu bilanzieren waren, zum Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingvertrags abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Geleaste Geschäftsausstattung (Finanzierungsleasing) und Mietereinbauten wurden grundsätzlich linear über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder, falls diese kürzer ist, über die Laufzeit des Mietvertrags abgeschrieben. f) Leasingverhältnisse Ein Leasingverhältnis ist definiert als eine Vereinbarung, die das Recht auf Nutzung eines zugrundeliegenden Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum gegen eine Gegenleistung überträgt. Ein Vertrag begründet oder beinhaltet ein Leasingverhältnis, wenn:
Nach IFRS 16 ist die Gesellschaft dazu verpflichtet, Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen für das Recht zur Nutzung von zugrundeliegenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen für nahezu alle Leasingverhältnisse zu erfassen. Die Gesellschaft hat sich entschieden, die Vorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie auf Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte anzuwenden. Diese Leasingverhältnisse sind vom Bilanzansatz ausgenommen und deren Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Aufwand erfasst. IFRS 16 wird nicht auf Leasingverhältnisse über Immaterielle Vermögenswerte angewendet. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden im Rahmen der Ersterfassung mit dem Barwert der folgenden Zahlungen angesetzt:
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Anderenfalls erfolgt die Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Folgebewertung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Darüber hinaus werden Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen im Falle von Neubewertungen oder Änderungen von Leasingverhältnissen angepasst. Eine Änderung eines Leasingverhältnisses liegt vor, wenn Änderungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Vertragsbedingungen waren, vorgenommen werden. Dies kann Erhöhungen des Umfangs eines Leasingverhältnisses durch Einräumung von zusätzlichen Rechten zur Nutzung eines oder mehrerer zugrundeliegender Vermögenswerte oder durch Verlängerung der Vertragslaufzeit, Verringerungen des Umfangs eines Leasingverhältnisses durch Kündigung von Rechten zur Nutzung eines oder mehrerer zugrundeliegender Vermögenswerte oder durch Verkürzung der Vertragslaufzeit sowie Anpassungen der Gegenleistung umfassen. Neubewertungen sind Änderungen von Annahmen oder Änderungen von Bestimmungen, die Bestandteil der ursprünglichen Vertragsbedingungen waren. Dies kann Änderungen der künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Änderung eines Index oder Zinssatz, an den diese gekoppelt sind, Änderungen der erwarteten Zahlungen aus Restwertgarantien oder Änderungen der Ausübungswahrscheinlichkeit von Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen umfassen. Eine Änderung eines Leasingverhältnisses ist als gesondertes Leasingverhältnis zu bilanzieren, wenn durch die Änderung der Umfang des Leasingverhältnisses, durch Einräumung eines zusätzliches Recht auf Nutzung eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte, erhöht wird und das zu zahlende Entgelt um einen Betrag, der dem Einzelveräußerungspreis der Umfangserhöhung entspricht, ansteigt. Wird eine Änderung eines Leasingverhältnisses als gesondertes Leasingverhältnis bilanziert, wird es nach den dargestellten Ansatz- und Bewertungsvorschriften zum effektiven Zeitpunkt der Änderung erfasst, während das ursprüngliche Leasingverhältnis unverändert bleibt. Wird eine Änderung eines Leasingverhältnisses nicht als gesondertes Leasingverhältnis bilanziert, wird das ursprüngliche Leasingverhältnis angepasst. Für die meisten Neubewertungen und Änderungen von Leasingverhältnissen, die nicht als gesondertes Leasingverhältnis bilanziert werden, sind die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen anzupassen, indem die geänderten Leasingzahlungen mit einem modifizierten Abzinsungssatz abgezinst werden. Bei bestimmten Neubewertungen wird der ursprüngliche Abzinsungssatz verwendet. Der modifizierte Abzinsungssatz wird zum effektiven Zeitpunkt der Änderung des Leasingverhältnisses bzw. der Neubewertung ermittelt. Werden die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in dieser Art angepasst, ist eine entsprechende Anpassung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen vorzunehmen. Führt eine Änderung eines Leasingverhältnisses zu einer Verringerung des Umfangs des Leasingverhältnisses, werden alle etwaigen Gewinne oder Verluste, die mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung des Leasingverhältnisses in Verbindung stehen, erfolgswirksam erfasst. In Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch nicht getrennt von den Leasingkomponenten ausgewiesene Nichtleasingkomponenten enthalten, wird keine Trennung vorgenommen. Jede Leasingkomponente wird zusammen mit den dazugehörigen übrigen Leistungskomponenten als ein Leasingverhältnis abgebildet. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen Die Gesellschaft erfasst Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen zum Bereitstellungsdatum des jeweiligen Leasingverhältnisses. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Ersterfassung setzen sich die Anschaffungskosten wie folgt zusammen:
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden linear über den kürzeren Zeitraum aus Vertragslaufzeit des Leasingvertrags und Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Im Falle eines Eigentumsübergangs am Ende der Vertragslaufzeit oder einer hinreichend sicher eingeschätzten Ausübung einer Kaufoption werden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen linear über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Daneben werden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen durch etwaige Wertminderungen verringert sowie durch bestimmte Anpassungen geändert. Für Neubewertungen und für Änderungen von Leasingverhältnissen, die nicht als gesondertes Leasingverhältnis bilanziert werden, ist eine Änderung entsprechend der jeweiligen Änderung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zu erfassen (zu Neubewertungen und Änderungen von Leasingverhältnissen sowie zur Behandlung einer Verringerung des Umfangs eines Leasingverhältnisses siehe Ausführungen zu "Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen" oben). Verringert sich der Buchwert von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen durch solche Anpassungen auf null, werden gegebenenfalls verbleibende Beträge erfolgswirksam erfasst. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden in Nutzungsrechte an Grundstücken, an Gebäuden und Einbauten oder an technischen Anlagen und Maschinen eingeteilt. Daneben werden geleistete Anzahlungen auf Nutzungsrechte separat ausgewiesen (siehe Anmerkung 21). g) Immaterielle Vermögenswerte sowie Firmenwerte Die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten, wie zum Beispiel Verträge über Wettbewerbsverzichte, Technologien, Vertriebsrechte, Patente, Lizenzen zur Behandlung von Patienten und Lizenzen zur Fertigung, zur Distribution und zum Verkauf von Arzneimitteln, Exklusivverträge und Exklusivlizenzen, Markennamen, Managementverträge, Anwendersoftware, Akutdialyseverträge und Kundenbeziehungen, erfolgt getrennt vom Firmenwert (siehe Anmerkung 11). Patientenbeziehungen hingegen werden aufgrund fehlender vertraglicher Bindungen nicht als separater Vermögenswert angesetzt, sondern sind Bestandteil des Firmenwertes. Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich und bei Eintritt bestimmter Ereignisse auch unterjährig auf Werthaltigkeit hin überprüft. Als immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer weist die Gesellschaft Markennamen und bestimmte Managementverträge aus, da es keine vorhersehbare Begrenzung des Zeitraums gibt, in dem diese Vermögenswerte voraussichtlich Netto-Cash Flows für die Gesellschaft generieren werden. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden nach der linearen Methode über die jeweilige Restnutzungsdauer auf ihren Restwert abgeschrieben. Verträge über Wettbewerbsverzichte haben eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 8 Jahren. Für Technologie liegt die Nutzungsdauer bei 12 Jahren. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden über eine Nutzungsdauer von 8 Jahren abgeschrieben. Lizenzen zur Fertigung, Distribution und zum Verkauf von Arzneimitteln, Exklusivverträge und Exklusivlizenzen werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, die im Durchschnitt 12 Jahre beträgt. Kundenbeziehungen werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer aller anderen immateriellen Vermögenswerte beträgt 7 Jahre. Die gewichtete durchschnittliche Nutzungsdauer aller immateriellen Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden bei Eintritt bestimmter Ereignisse auf Werthaltigkeit hin überprüft (siehe Anmerkung 1 o)). Zur Durchführung des jährlichen Impairment Tests von Firmenwerten hat die Gesellschaft Gruppen von Cash Generating Units (im Folgenden kurz CGUs) festgelegt und den Buchwert jeder CGU durch Zuordnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich vorhandener Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte, bestimmt. Dabei entsprechen die CGUs der niedrigsten Ebene innerhalb des Konzerns, auf der Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. In den Geschäftssegmenten Nordamerika, EMEA, Asien-Pazifik und Lateinamerika wurde jeweils eine CGU bestimmt. Zur Durchführung des jährlichen Impairment Tests werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Zentralbereiche den CGUs zugeordnet. Mindestens einmal jährlich wird der erzielbare Betrag jeder CGU mit dem Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag einer CGU wird unter Anwendung eines Discounted Cash Flow-Verfahrens als Nutzungswert ermittelt, basierend auf den erwarteten Cash Flows der CGU. Falls der Nutzungswert der CGU niedriger ist als der Buchwert, wird die Differenz zuerst beim Firmenwert der CGU als Wertminderung berücksichtigt. Um die Werthaltigkeit von einzeln abgrenzbaren immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer zu beurteilen, vergleicht die Gesellschaft die Zeitwerte der immateriellen Vermögenswerte mit ihren Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert eines immateriellen Vermögenswerts wird unter Anwendung eines Discounted Cash Flow-Verfahrens oder, sofern angemessen, anderer Methoden ermittelt. Für weitere Informationen wird auf Anmerkung 2 a) verwiesen. h) Finanzinstrumente Die Gesellschaft klassifiziert Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 in den folgenden Bewertungsklassen: zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Übrigen Comprehensive Income (Loss) (OCI). Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte ist abhängig von dem Business Model, in dem die finanziellen Vermögenswerte gehalten werden und von den vertraglich festgelegten Zahlungsströmen. Finanzielle Vermögenswerte werden nur reklassifiziert, wenn sich das Business Model zur Steuerung dieser Vermögenswerte ändert. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Reklassifizierungen zwischen den Kategorien vorgenommen. Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit, finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair Value Option), keinen Gebrauch. Der erstmalige Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum Fair Value. Hiervon ausgenommen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (gemäß IFRS 15). Diese werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im OCI. Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet, mit Ausnahme von bedingten Gegenleistungen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen, nicht beherrschenden Anteilen mit Put-Optionen sowie derivativen finanziellen Verbindlichkeiten. Die erstmalige Erfassung sowie die Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgen zum beizulegenden Zeitwert. Die Gesellschaft hält Eigenkapitalinstrumente nicht zu Handelszwecken. Grundsätzlich werden Veränderungen im beizulegenden Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten erfolgswirksam erfasst. Die Gesellschaft hat allerdings bei der erstmaligen Anwendung von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Marktwertänderungen von ausgewählten strategischen Eigenkapitalinstrumenten erfolgsneutral im OCI zu erfassen. Die Gesellschaft hat in verschiedene Fremdkapitalinstrumente investiert mit der Zielsetzung, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen und die finanziellen Vermögenswerte zu verkaufen. Folglich werden diese Instrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Einige dieser Investitionen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen. Folglich werden diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im OCI bewertet. Die weiteren Fremdkapitalinvestitionen werden erfolgswirksam bewertet. Die Gesellschaft kann als Stillhalter im Rahmen bestehender Put-Optionen, die von konzernfremden Gesellschaftern gehalten werden, zum Rückkauf dieser verpflichtet werden. Bei Ausübung dieser Put-Optionen innerhalb eines festgelegten Zeitraums wäre die Gesellschaft dazu verpflichtet, sämtliche oder Teile der nicht beherrschenden Anteile zum geschätzten Marktwert im Zeitpunkt der Ausübung zu erwerben. Der erstmalige Ansatz sowie die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im Eigenkapital. Siehe Anmerkung 23 für weitere Informationen zur Ermittlung der Marktwerte. Derivative Finanzinstrumente wie Devisenterminkontrakte und Zinsswaps werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zum Marktwert in der Konzern-Bilanz ausgewiesen (siehe Anmerkung 23). Gelegentlich schließt die Gesellschaft andere Arten von derivativen Finanzinstrumenten ab, über deren Behandlung im jeweiligen Einzelfall entschieden wird. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente, die als Cash Flow Hedges klassifiziert werden, wird erfolgsneutral innerhalb des kumulierten OCI im Eigenkapital ausgewiesen. Die Gesellschaft designiert lediglich die Fair Value Änderungen der Kassakomponente von Devisenterminkontrakten als Sicherungsinstrument eines Cash Flow Hedges. Die Terminkomponente wird in den Hedgingkosten, einer separaten Position innerhalb des kumulierten OCI erfasst. Der ineffektive Teil wird sofort ergebniswirksam erfasst. Marktwertveränderungen von Derivaten, die für Sicherungszwecke abgeschlossen wurden und für die kein Hedge Accounting angewandt wird, werden erfolgswirksam erfasst und gleichen somit grundsätzlich die gegenläufigen Marktwertveränderungen der Grundgeschäfte in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Eingebettete Derivate werden vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, sofern ihre wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind. Diese eingebetteten Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Marktwertänderungen werden erfolgswirksam erfasst. Vor dem 1. Januar 2018 waren folgende Kategorien (abgeleitet aus IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, (lAS 39)) für die Gesellschaft relevant: Kredite und Forderungen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte/Verbindlichkeiten. Alle weiteren Kategorien waren in der Gesellschaft in unwesentlichem Umfang oder gar nicht vorhanden. Die Gesellschaft ermittelte regelmäßig, ob objektive substanzielle Hinweise vorlagen, die darauf schließen ließen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte eingetreten war. Nach Durchführung eines Werthaltigkeitstests wurde ein gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungsaufwand ergebniswirksam erfasst. Gewinne und Verluste aus einem zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswert wurden erfolgsneutral innerhalb des kumulierten OCI im Eigenkapital ausgewiesen, bis der finanzielle Vermögenswert abgegangen ist oder eine Wertminderung festgestellt wurde. In diesen Fällen wurde der im kumulierten OCI ausgewiesene kumulierte Nettoverlust erfolgswirksam aufgelöst. Die Marktwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente, die als Fair Value Hedges klassifiziert wurden, und der dazugehörigen gesicherten Grundgeschäfte wurden periodengerecht ergebniswirksam erfasst. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente, die als Cash Flow Hedges klassifiziert waren, wurde erfolgsneutral im kumulierten OCI ausgewiesen. Alle im OCI kumulierten Beträge wurden in den Folgeperioden erfolgswirksam erfasst. i) Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten unter IFRS 9 folgt dem Model der erwarteten Kreditverluste (expected credit loss model). Bis zur Einführung dieses Models mussten Wertminderungen unter IAS 39 erst bei Eintritt von Verlusten erfasst werden. Eine zusätzliche Wertminderung wurde auf Basis länderspezifischer Risiken für Forderungen, welche mehr als 360 Tage überfällig waren, erfasst. IFRS 9 ersetzt dieses Vorgehen des IAS 39 mit dem Model der erwarteten Ausfälle. Dies hat zur Folge, dass unter IFRS 9 für alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte eine Wertminderung auf Basis der erwarteten Kreditverluste erfasst werden muss. Die erwarteten Kreditverluste unter IFRS 9 basieren auf den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten, welche auf wahrscheinlichkeitsgewichteten Annahmen beruhen. Dabei ist dreistufig vorzugehen: Ab Erstansatz sollen grundsätzlich erwartete Verluste innerhalb der nächsten zwölf Monate erfasst werden. Bei signifikanter Verschlechterung des Kreditrisikos ist ab diesem Zeitpunkt auf die Erfassung von erwarteten Gesamtverlusten überzugehen. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko eines Finanzinstruments erhöht hat, muss das Risiko eines Kreditausfalls zum Abschlussstichtag mit dem Risiko zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen werden. Dabei sollten angemessene und belastbare Informationen berücksichtigt werden. Dies umfasst neben historischen Ausfallraten ebenfalls aktuelle Informationen (wie beispielsweise Zahlungsschwierigkeiten) und zukunftsgerichtete Informationen, um absehbare Einflüsse von Veränderungen im kundenspezifischen oder makroökonomischen Umfeld zu beachten. Davon losgelöst besteht die widerlegbare Vermutung, dass sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wenn die vertraglichen Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine Zuordnung zu Stufe 3. Die Zuordnung zur dritten Stufe sollte sowohl unter Einbeziehung von qualitativen Informationen über die finanzielle Lage des Kunden (beispielsweise Insolvenzverfahren oder rechtliche Verfahren mit privaten oder öffentlichen Zahlern), als auch auf Basis quantitativer Kriterien, welche sich auf Überfälligkeitsanalysen stützen, durchgeführt werden. Unabhängig davon erfolgt eine Zuordnung zu Stufe 3, wenn die vertraglichen Zahlungen mehr als 360 Tage überfällig sind. Beim Ausfall eines Kontrahenten werden alle finanziellen Vermögenswerte gegen diesen Kontrahenten als wertgemindert eingestuft. Die Definition von Ausfall basiert auf dem handelsüblichen Zahlungsverhalten in den jeweiligen Geschäften und geographischen Regionen. Die Gesellschaft erfasst Wertminderungen für erwartete Kreditverluste für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, aktive Vertragsposten, Leasingforderungen sowie für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Fremdkapitalinstrumente. Bei den finanziellen Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie flüssige Mittel. Die erwarteten Kreditverluste werden zum jeweiligen Bilanzstichtag angepasst, um Änderungen im Kreditrisiko seit der erstmaligen Erfassung des jeweiligen Instrumentes zu berücksichtigen. Finanzielle Vermögenswerte, deren erwartete Kreditverluste nicht individuell ermittelt werden, werden geographischen Regionen zugeordnet. Die Ermittlung der Wertberichtigung erfolgt auf Basis von regionalen makroökonomischen Faktoren wie Credit Default Swaps. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst die Gesellschaft, entsprechend dem vereinfachten Verfahren bereits initial Kreditverluste, die über die Gesamtlaufzeit erwartet werden. Hingegen erfasst die Gesellschaft für die flüssigen Mittel, gemäß dem allgemeinen Ansatz, Kreditverluste, die in den nächsten 12 Monaten erwartet werden. Wegen ihrer kurzfristigen Fälligkeit entspricht dies den erwarteten Kreditverlusten über die Gesamtlaufzeit. Aufgrund der von Ratingagenturen durchgeführten Unternehmensratings stuft die Gesellschaft das Kontrahentenrisiko für flüssige Mittel als gering ein. j) Fremdwährungsumrechnung Im vorliegenden Konzernabschluss ist der Euro die Berichtswährung. Das Erfordernis einer Berichterstattung in Euro ergibt sich aus den §§ 315e und 244 HGB. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der ausländischen Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital (kumuliertes OCI) erfasst. Außerdem werden Währungsumrechnungsdifferenzen von bestimmten konzerninternen Fremdwährungsdarlehen, die als langfristige Anlage betrachtet werden, ebenfalls als Währungsumrechnungsdifferenz im Eigenkapital (kumuliertes OCI) erfasst. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse des US-Dollars haben sich wie folgt entwickelt:
k) Umsatzrealisierung Die Gesellschaft hat zum 1. Januar 2018 IFRS 15 übernommen, der zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden führte. Gemäß den Übergangsbestimmungen des IFRS 15 wurden nach der kumulativen Methode und ohne Anpassung der dargestellten Vergleichszeiträume die Neuregelungen nur für solche Verträge übernommen, die zum 1. Januar 2018 als nicht abgeschlossen galten. Die Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen sowie aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten werden mit Patienten, Dritten und Kunden gemäß der Standardrate fakturiert. Dabei werden vertraglich vereinbarte Abzüge, Preisnachlässe und Rabatte berücksichtigt, um die nach den Erstattungsvereinbarungen zu erwartenden Zahlungseingänge dieser Zahler realistisch abzuschätzen. Gesundheitsdienstleistungen Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen, mit Ausnahme der unten beschriebenen Umsatzerlöse aus der Koordination stationärer Behandlungen durch spezialisierte Ärzte und Erlöse aus Versicherungsverträgen, werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Behandlung erbracht wird. Zu den Umsatzerlösen aus Gesundheitsdienstleistungen gehören, neben bestimmten Dienstleistungen, auch die damit zusammenhängenden Produkte und Verbrauchsmaterialien. Der Patient ist verpflichtet für die Dialysedienstleistung den zu erwartenden Erstattungsbetrag auf Basis der Standardvereinbarung der Gesellschaft oder in Höhe des zu erwartenden Erstattungsbetrages, mit dessen Erzielung auf Grund bestehender Erstattungsvereinbarungen gerechnet wird, zu zahlen. In den USA werden Erstattungsvereinbarungen in der Regel mit Dritten, wie im Rahmen der Medicare- und Medicaid-Programme oder mit privaten Versicherungen, vereinbart. Außerhalb der USA werden Erstattungen in der Regel durch nationale oder lokale Regierungsprogramme bestimmt. Die Erstattungssätze werden durch Gesetz oder Regelungen festgelegt. Vor dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an Sound Inpatient Physicians, Inc. (Sound) am 28. Juni 2018 wurden Umsatzerlöse aus der Koordination stationärer Behandlungen durch spezialisierte Ärzte und Fachpersonal in den USA zum geschätzten Nettoerlös zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Dienstleistung an Dritte, Krankenhäuser und andere erbracht wurde. Dritte umfassten staatliche Behörden (im Rahmen der Medicare- und Medicaid-Programme), Managed-Care-Gesundheitspläne und private Versicherungen. Dienstleistungen im Rahmen der stationären Akutversorgung, die an Begünstigte des Medicare- und Medicaid-Programms erbracht wurden, wurden nach einem Einzelleistungsvergütungsplan bezahlt. Die Raten variierten gemäß einem Patientenklassifikationssystem, das auf klinischen, diagnostischen und anderen Faktoren basierte. Dienstleistungen im Rahmen der stationären Akutversorgung, die durch Erstattungsvereinbarungen mit Managed-Care-Gesundheitsplänen und privaten Versicherungen beglichen wurden, wurden zu feststehenden Beträgen in der Periode erfasst, in der die Dienstleistung erbracht wurde. Für Dienstleistungen, die für Patienten erbracht werden, bei denen die Einbringlichkeit des Rechnungsbetrags oder ein Teil des Rechnungsbetrags zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht festgestellt werden kann, kommt die Gesellschaft zu dem Schluss, dass die Gegenleistung variabel ist (implizite Preiszugeständnisse) und erfasst die Differenz zwischen den Rechnungsbeträgen und den geschätzten Beträgen, die einbringlich sind, als Kürzung der Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen, wohingegen vor Anwendung des IFRS 15 die Differenz als Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen in den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten erfasst wurde. Implizite Preiszugeständnisse umfassen solche Posten wie fällige Beträge von Patienten ohne ausreichenden Versicherungsschutz, Patientenzuzahlungen sowie abzugsfähige Beträge von Patienten mit Krankenversicherungsschutz. Die Gesellschaft ermittelt implizite Preiszugeständnisse vor allem auf Basis historischer Erfahrungswerte. Nach Erhalt neuer Informationen, die für die Bestimmung der impliziten Preiszugeständnisse relevant sind, beschränkt oder passt die Gesellschaft die Beschränkungen für die variable Gegenleistung des Transaktionspreises an. In den USA erzielt die Gesellschaft gemäß IFRS 4, Versicherungsverträge (IFRS 4), Umsatzerlöse aus Versicherungsverträgen. Die Versicherungsprämien werden monatlich als Umsatzerlöse erfasst. Risikoanpassungen werden mit den Umsatzerlösen verrechnet. Vor dem 1. Januar 2019 bot die Gesellschaft in den USA Medicare Advantage ESRD Chronic Conditions Special Needs Plan Produkte an. Dies waren von der Gesellschaft angebotene Medicare-Advantage-Gesundheitsversorgungspläne, die mit den Centers for Medicare and Medicaid (CMS) Verträge über die Erbringung von Medicare-Leistungen für Patienten für eine pauschale Vergütung von CMS abgeschlossen hatte. Darüber hinaus schließt die Gesellschaft mit bestimmten Kostenträgern Vereinbarungen über pauschale Zahlungen pro Patient ab und nimmt an anderen Ersparnismodellen teil. Im Konzernanhang werden Umsatzerlöse aus Versicherungsverträgen separat von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden als Teil der "Sonstigen Umsatzerlöse" dargestellt. Gesundheitsprodukte Im Geschäft mit Gesundheitsprodukten werden wesentliche Umsätze aus dem Verkauf von Dialysegeräten und Wasseraufbereitungsanlagen, Produkten für die Heim-Hämodialyse, Verbrauchsmaterialien und Wartungsverträgen für die Gesundheitsprodukte der Gesellschaft erzielt. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Dialysegeräten und Wasseraufbereitungsanlagen werden in der Regel nach der Installation und der Bereitstellung der erforderlichen technischen Anweisungen erfasst, da erst danach der Kunde Kontrolle über das Medizinprodukt erlangt, während vor Anwendung des IFRS 15 die Umsatzerlöse bei Eigentumsübertragung an den Kunden entweder zum Zeitpunkt oder Erhalt der Lieferung oder zu anderen Bedingungen, die eindeutig den Übergang des Eigentums definieren, erfasst wurden. Ein kleiner Teil der Umsatzerlöse der Gesellschaft wird aus dem Verkauf von Dialysegeräten, Produkten für die Heim-Hämodialyse und anderen Produkten für Hämodialyse in Dialysezentren an Vertragshändler erfasst. Wenn der Vertragshändler als Prinzipal handelt, wird der der Maschine oder den Produkten allokierte Umsatzerlös bei der Übertragung des Eigentums an den Händler erfasst. Wenn die Gesellschaft verpflichtet ist, die Installation des Dialysegerätes durchzuführen, werden die der Installation zugewiesenen Umsatzerlöse nach der Installation des Gerätes beim Endkunden separat erfasst. Wenn der Vertragshändler nur als Agent handelt, wird der Umsatzerlös für den Verkauf des Dialysegerätes nach der Installation erfasst. Im Rahmen von Konsignationsvereinbarungen werden die Umsatzerlöse bei Entnahme der Produkte durch den Kunden erfasst. Die Wartung wird über einen bestimmten Zeitraum erbracht und die Umsatzerlöse werden in der Regel ratierlich über diesen erfasst. Alle anderen Umsatzerlöse aus Dialyse- und Nichtdialysebezogenen Produkten werden bei Eigentumsübertragung an den Kunden erfasst. Die Produktumsatzerlöse basieren normalerweise auf vorher festgelegten Preisen, die durch vertragliche Vereinbarungen determiniert werden. Ein Teil der Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Dialyseprodukten wird auf Basis von Verträgen generiert, die dem Kunden, üblicherweise einer Gesundheitseinrichtung, das Recht gewähren, Geräte zu nutzen. Im selben Vertrag willigt der Kunde ein, die Verbrauchsmaterialien, die dieser für die Behandlung benötigt, zum Listenpreis zuzüglich eines Aufschlags zu beziehen. Wenn das Nutzungsrecht an den Geräten in Form eines Operating Leasingverhältnisses (operate lease) gewährt wird und der Kunde sich gleichzeitig zur Abnahme einer Mindestmenge an Verbrauchsmaterialien verpflichtet, realisiert die Gesellschaft auf Basis solcher Verträge keine Umsatzerlöse bei Lieferung der Dialysegeräte, sondern Umsatzerlöse für den Verkauf von Verbrauchsmaterialien werden beim Übergang der Kontrolle realisiert und Umsatzerlöse für die Nutzung der Dialysegeräte ratierlich über die Laufzeit des Leasingvertrages erfasst. Wenn eine solche Vereinbarung nicht besteht, dass der Kunde eine Mindestmenge an Verbrauchsmaterialien kauft, wird der Umsatzerlös nur für den Verkauf von Verbrauchsmaterialien erfasst, es sei denn, der Zeitpunkt der ersten Bestellung von Verbrauchsmaterialien rechtfertigt eine Kombination von Verträgen gemäß IFRS 15. Wenn es sich bei dem Leasingverhältnis des Gerätes um ein Finanzierungsleasing (finance lease) handelt, wird das Eigentum an dem Dialysegerät bei der Installation des Dialysegeräts beim Kunden übertragen. Bei dieser Vertragsart werden die Umsatzerlöse gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen für Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst. Für bestimmte Heimdialyseprodukte bietet die Gesellschaft Mietverträge auf monatlicher Basis an, für die Umsatzerlöse monatlich erfasst werden. Darüber hinaus erhält die Gesellschaft im Bereich der Heimdialyse für manche Lizenzvereinbarungen und Verkäufe von Geräten an Dialysekliniken Vorauszahlungen, und realisiert diese als Umsatzerlöse aus Leasing ratierlich über die Laufzeit des Leasingvertrages. Nach IFRS 15 sind Leasingverträge ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Standards ausgenommen. Daher wird der Transaktionspreis gemäß IFRS 15 aufgeteilt und die Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 16 separat für die Leasing- und die Nichtleasingkomponenten des Vertrags erfasst. Im Konzernanhang werden Umsatzerlöse aus Leasingverträgen separat von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden als Teil der "Sonstigen Umsatzerlöse" dargestellt. l) Aktivierte Zinsen Die Gesellschaft aktiviert Zinsen, sofern sie dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten zuzuordnen sind. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Zinsen in Höhe von 7.240 € (2018: 5.724 € und 2017: 4.758 €) basierend auf einem durchschnittlichen Zinssatz von 3,84% (2018: 4,03% und 2017: 4,19%) aktiviert. m) Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Entwicklung ist die technische und kommerzielle Umsetzung von Forschungsergebnissen und findet vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. Forschungskosten werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Der Teil der Entwicklungskosten, für den die Voraussetzungen zur Aktivierung als immaterieller Vermögenswert gemäß IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte, (lAS 38) vollständig erfüllt sind, wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt. n) Ertragsteuern Laufende Ertragsteuern werden auf Basis des zum Bilanzstichtag aktuellen Ergebnisses des Geschäftsjahres und den derzeitig geltenden Steuervorschriften in den einzelnen Ländern ermittelt. Erwartete und gezahlte zusätzliche Steueraufwendungen und Steuererträge für Vorjahre werden ebenfalls berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden für zukünftige Auswirkungen aus temporären Differenzen zwischen den im Konzernabschluss zugrunde gelegten Werten für die bestehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und den steuerlich angesetzten Werten bei den Einzelgesellschaften, Steuergutschriften und steuerliche Verlustvorträge, deren Realisierung als wahrscheinlich angesehen wird, gebildet. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze verwendet, die am Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Eine Änderung des Steuersatzes für aktive und passive latente Steuern wird in dem Berichtszeitraum erfasst, in welchem die neuen Steuergesetze verabschiedet worden sind bzw. im Wesentlichen verabschiedet worden sind. Die Effekte aus der Anpassung werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Die Erfassung der Effekte aus der Anpassung der latenten Steuern erfolgt hingegen erfolgsneutral, sofern der die temporäre Differenz verursachende Sachverhalt ebenfalls erfolgsneutral erfasst worden ist. Latente Steuerschulden werden nicht erfasst, wenn sie aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes resultieren. Darüber hinaus werden latente Steueransprüche und Steuerschulden nicht angesetzt, wenn sie aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Die Werthaltigkeit des Buchwertes eines latenten Steueranspruchs wird an jedem Bilanzstichtag überprüft. Der Buchwert des latenten Steueranspruchs wird in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch, entweder zum Teil oder insgesamt, zu nutzen (siehe Anmerkung 4 h)). Die Ermittlung des zukünftig zu versteuernden Ergebnisses basiert auf Annahmen über die zukünftigen Marktbedingungen und die zukünftigen Gewinne von FMC-AG & Co. KGaA und berücksichtigt alle derzeit verfügbaren Informationen sowie die zu versteuernden Einkommen früherer Jahre. Zusätzlich wird die Werthaltigkeit latenter Steueransprüche aufgrund konkret umsetzbarer Steuerstrategien beurteilt. Die Gesellschaft erfasst Steueransprüche und -schulden aus mit Unsicherheiten behafteten Steuerpositionen soweit es wahrscheinlich ist, dass die Steuer erstattet werden wird bzw. gezahlt werden muss. Zinsen und sonstige Zuschläge im Zusammenhang mit Ertragsteuerverpflichtungen, inklusive aus mit Unsicherheiten behafteten Steuerpositionen, entsprechen in Nordamerika und Deutschland nicht der Definition einer Ertragsteuer und werden gemäß IAS 37 bilanziert. In allen weiteren Ländern sind Zinsen und sonstige Zuschläge im Zusammenhang mit Ertragsteuerverpflichtungen entsprechend den geltenden Steuervorschriften in den einzelnen Ländern entweder gemäß IAS 37 oder als Ertragsteuer gemäß IAS 12 zu erfassen. o) Wertminderung Die Gesellschaft prüft die Buchwerte ihres Sachanlagevermögens und ihrer immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und ihrer Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen auf ihre Werthaltigkeit, wenn Ereignisse oder Veränderungen darauf hindeuten, dass der Buchwert dieser Vermögenswerte höher ist als der Nettoveräußerungserlös oder der Nutzungswert (lAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten, (lAS 36). Der Nettoveräußerungserlös ergibt sich aus dem erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der dem Verkauf direkt zuordenbaren Kosten. Der Nutzungswert ist die Summe der diskontierten erwarteten zukünftigen Cash Flows der betreffenden Vermögenswerte. Können den Vermögenswerten keine zukünftigen Cash Flows zugeordnet werden, werden die Wertminderungen auf übergeordneter Ebene anhand der Cash Flows der entsprechenden CGUs geprüft. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung wird, mit Ausnahme von Abschreibungen auf Firmenwerte, eine entsprechende Zuschreibung bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Vermögenswerte, die zum Verkauf bestimmt sind, werden mit dem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung bilanziert. Für diese Vermögenswerte werden keine weiteren planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Vermögenswerte, deren Abgang anders als durch Verkauf erfolgen soll, gelten bis zu ihrem tatsächlichen Abgang als genutzt. p) Kosten der Fremdkapitalaufnahme Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallen, werden in der Konzern-Bilanz als direkter Abzug vom Buchwert der entsprechenden Finanzverbindlichkeit ausgewiesen. Die Aufwendungen werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Finanzverbindlichkeiten ergebniswirksam verteilt (siehe Anmerkung 14). q) Selbstversicherungsprogramme Siehe dazu Anmerkung 2 d). r) Risikokonzentration Die Gesellschaft produziert und vertreibt Erzeugnisse für alle Arten der Dialyse, hauptsächlich an Gesundheitseinrichtungen in der ganzen Welt, und führt Dialysebehandlungen durch. Zudem bietet die Gesellschaft zusätzliche Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen des Versorgungsmanagements an. Die Gesellschaft führt regelmäßige Überprüfungen der finanziellen Lage ihrer Kunden durch, aber verlangt von den Kunden üblicherweise keine Sicherheiten. Etwa 33% der erwirtschafteten weltweiten Umsatzerlöse der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 (2018: 33% und 2017: 34%) unterliegen den Regularien der staatlichen Gesundheitsprogramme in den USA "Medicare" und "Medicaid" und werden von US-Regierungsbehörden verwaltet. Siehe Anmerkung 2 c) für Konzentrationsrisiken aus den Schuldnern oder Schuldnergruppen sowie Anmerkung 8 für Lieferantenbeziehungen mit langfristiger Abnahmeverpflichtung. s) Rechtskosten Siehe dazu Anmerkung 2 b). t) Sonstige Rückstellungen Gemäß IAS 12 und IAS 37 werden Rückstellungen für Steuern und sonstige Verpflichtungen gebildet, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung, resultierend aus einem Ereignis der Vergangenheit gegenüber Dritten besteht, die künftige Zahlung wahrscheinlich ist und der Erfüllungsbetrag zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen sind naturgemäß in höherem Maße unsicher als die meisten anderen Bilanzposten. Die Steuerrückstellungen enthalten neben der Berechnung für das laufende Jahr auch Verpflichtungen aus früheren Jahren. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. u) Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie wird entsprechend den Vorschriften von IAS 33, Ergebnis je Aktie, (lAS 33) ermittelt. Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus dem Konzernergebnis geteilt durch den gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Anzahl von Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie enthält die Auswirkung aller potenziell verwässernden Wandel- und Optionsrechte, indem diese behandelt werden, als hätten sich die entsprechenden Aktien während des Geschäftsjahres im Umlauf befunden, wenn diese ausgegeben worden wären. Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie werden eigene Anteile nicht als ausstehend behandelt und deshalb von der Anzahl der ausstehenden Aktien abgezogen. Die durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten auszugleichenden Ansprüche im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung der Gesellschaft (siehe Anmerkung 20) können zu einem Verwässerungseffekt führen. v) Eigene Anteile Die Gesellschaft kann von Zeit zu Zeit mit Zustimmung der Aktionäre eigene Anteile erwerben. Der Erwerb, die Ausgabe oder Einziehung der eigenen Anteile werden im Eigenkapital gesondert ausgewiesen. Der Gegenwert der Eigenen Anteile wird als Reduktion des Eigenkapitals der Gesellschaft ausgewiesen. w) Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß IAS 19 (überarbeitet 2011), Leistungen an Arbeitnehmer, (lAS 19) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method), wobei auch zukünftige Lohn-, Gehalts- und Rententrends berücksichtigt werden. Der Bewertungsstichtag der Gesellschaft zur Bestimmung eines Fehlbetrags oder einer Vermögensüberdeckung ist für alle Pläne der 31. Dezember. Die Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft werden bei einem fondsfinanzierten Versorgungsplan mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögen saldiert (Fehlbetrag oder Vermögensüberdeckung). Übersteigt die Pensionsverpflichtung den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens, so wird eine Pensionsrückstellung in der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Übersteigt das Planvermögen die Verpflichtung aus der Pensionszusage und hat das Unternehmen einen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Fonds, so wird in der Konzern-Bilanz ein Vermögenswert unter dem Posten "Sonstige langfristige Vermögenswerte" ausgewiesen. Die Gesellschaft bestimmt den Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögenswertes) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtung am Periodenbeginn zugrunde liegenden Zinssatz. Die Neubewertungskomponente umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtung sowie den Unterschiedsbetrag zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und der im Nettozinsaufwand enthaltenen Rendite. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswertes aus der Anwendung der Obergrenze (Asset Ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde. Sämtliche Neubewertungseffekte erfasst die Gesellschaft unmittelbar im Übrigen Comprehensive Income (Loss). Sie dürfen in den Folgeperioden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden. Die Komponenten des Nettopensionsaufwands werden im Gewinn und Verlust der Periode berücksichtigt. x) Aktienbasierte Vergütungspläne Der Gesamtwert der von der FMC-AG & Co. KGaA an die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Konzerngesellschaften ausgegebenen Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen, die durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten bedient werden, wird zum Ausgabetag gemäß IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung, (IFRS 2) mit Hilfe des Binomialmodells bestimmt und über den Erdienungszeitraum der Aktienoptionsprogramme ergebniswirksam verteilt. In bestimmten Sonderfällen gilt der Anspruch des Teilnehmers auf die Aktienoptionen früher als erdient und kann nicht mehr verfallen. In solchen Fällen wird der Erdienungszeitraum entsprechend verkürzt. Die Bewertung der an die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft ausgegebenen Phantom Stock, die durch Barzahlung beglichen werden, erfolgt zum jeweiligen Bewertungsstichtag mit Hilfe des Binomialmodells entsprechend IFRS 2. Die entsprechende Verbindlichkeit wird basierend auf dem Wert der Phantom Stock zum jeweiligen Bilanzstichtag über den Erdienungszeitraum der Phantom-Stock-Programme ratierlich gebildet. In bestimmten Sonderfällen gilt der Anspruch des Teilnehmers auf die Phantom Stock früher als erdient und kann nicht mehr verfallen. In solchen Fällen wird der Erdienungszeitraum entsprechend verkürzt. Die Bewertung der an die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft ausgegebenen Performance Shares, die durch Barzahlung beglichen werden, erfolgt zum jeweiligen Bewertungsstichtag mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation entsprechend IFRS 2. Die entsprechende Verbindlichkeit wird basierend auf dem Wert der Performance Shares zum jeweiligen Bilanzstichtag über die Erdienungszeiträume der Performance-Share-Programme ratierlich gebildet. In bestimmten Sonderfällen gilt der Anspruch des Teilnehmers auf die Performance Shares früher als erdient und kann nicht mehr verfallen. In solchen Fällen wird der Erdienungszeitraum entsprechend verkürzt. y) Neue Verlautbarungen Neu angewendete Rechnungslegungsverlautbarungen Während des Geschäftsjahres 2019 wurden die IFRS zugrunde gelegt, die verpflichtend für Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am 1. Januar 2019 beginnen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde der folgende für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wesentliche neue Standard erstmals angewendet: IFRS 16 Im Januar 2016 verabschiedete das IASB IFRS 16, welcher den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17, sowie die Interpretationen IFRIC 4, Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, Standard Interpretations Committee (SIC)-15, Mietleasingverhältnisse - Anreizvereinbarungen und SIC-27, Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen, ersetzt. Die wesentlichen Änderungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer für nahezu alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Es besteht das Wahlrecht, Leasingverträge mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie Leasingverhältnisse, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist, vom Bilanzansatz auszunehmen. Für jeden bilanzierten Leasingvertrag ist laufend ein Aufwand aus der Abschreibung des Nutzungsrechts und ein Zinsaufwand aus der Fortschreibung der Leasingverbindlichkeit zu zeigen. Es werden damit für die überwiegende Mehrheit der Leasingverhältnisse keine linearisierten Mietaufwendungen mehr gezeigt. Die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber entsprechen weitestgehend den bisherigen Regelungen des IAS 17. Die Gesellschaft zieht als Übergangsmethode den modifiziert retrospektiven Ansatz gemäß IFRS 16 heran. Entsprechend wurden die kumulierten Anpassungseffekte im Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 erfasst, ohne dass eine Anpassung der Vergleichszahlen der Vorjahresperiode vorgenommen wurde. Bei der Anwendung des modifiziert retrospektiven Ansatzes entspricht der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zum Erstanwendungszeitpunkt den verbleibenden Leasingzahlungen aus den Leasingverhältnissen, die gemäß IAS 17 als Operate-Leasingverpflichtungen klassifiziert wurden, abgezinst unter Anwendung des laufzeit-, länder- und währungsspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der Erstanwendung. Zudem sind Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (right-of-use assets) zu erfassen. Bei der Anwendung des modifiziert retrospektiven Ansatzes wird das Nutzungsrecht aus Leasingverhältnissen in Höhe der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen angesetzt korrigiert um zuvor erfasste, im Voraus vereinnahmte oder gezahlte Beträge. Für einen Teil der bestehenden Verträge setzt die Gesellschaft das Nutzungsrecht mit dem Buchwert an, der sich bei der Anwendung des neuen Standards seit dem Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses unter Anwendung des laufzeit-, länder- und währungsspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ergeben hätte. Hinsichtlich der im Rahmen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 bestehenden Wahlrechte und Erleichterungsvorschriften wählt die Gesellschaft die folgende Vorgehensweise:
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden entsprechend der konzernspezifischen Einteilung von Sachanlagen in nachfolgende Klassen eingeteilt:
Neben den aufgeführten Nutzungsrechten werden geleistete Anzahlungen auf Nutzungsrechte separat ausgewiesen. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden in der Konzern-Bilanz gesondert von Sachanlagen und anderen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. In Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch nicht getrennt von den Leasingkomponenten ausgewiesene Nichtleasingkomponenten enthalten, wird keine Trennung vorgenommen. Jede Leasingkomponente wird zusammen mit den dazugehörigen übrigen Leistungskomponenten als ein Leasingverhältnis abgebildet. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in Höhe von 4.276.532 € und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 4.552.431 € erfasst. Die Auswirkungen des neuen Standards wurden zum Zeitpunkt der Umstellung in den Gewinnrücklagen in Höhe von (120.809 €) sowie in den nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von (15.526 €) erfasst. Die folgende Tabelle leitet von den zukünftigen Mindestmietzahlungen zum 31. Dezember 2018 auf den Eröffnungsbilanzwert der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zum 1. Januar 2019 über:
Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wurden unter Verwendung des laufzeit-, länder- und währungsspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 3,69%. Zu den Auswirkungen von IFRS 16 wird auf Anmerkung 21 verwiesen. Noch nicht angewendete neue Rechnungslegungsverlautbarungen Das IASB hat den folgenden für die Gesellschaft relevanten neuen Standard herausgegeben: IFRS 17, Versicherungsverträge (IFRS 17) Im Mai 2017 verabschiedete das IASB IFRS 17, Versicherungsverträge. IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Anhangangaben für ausgegebene Versicherungsverträge. IFRS 17 ersetzt IFRS 4, Versicherungsverträge, welcher 2004 als vorübergehend gültiger Standard erlassen wurde. Dieser ließ eine Übernahme der angewendeten nationalen Bilanzierungsvorschriften für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS zu. Die unterschiedlich angewendeten Vorschriften für Versicherungsverträge führten zu einer mangelnden Vergleichbarkeit zwischen den berichtenden Unternehmen. IFRS 17 beseitigt diese unterschiedliche Auslegung in der Praxis und erfordert die einheitliche Bewertung aller Versicherungsverträge zum aktuellen Zeitwert. Durch die regelmäßige Aktualisierung der Versicherungswerte wird erwartet, die Qualität der Informationen für den Abschlussadressaten zu erhöhen. IFRS 17 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern auch IFRS 9, Finanzinstrumente und IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet werden. Die Gesellschaft untersucht zurzeit die Auswirkung von IFRS 17 auf den Konzernabschluss. Die Anerkennung des IFRS 17 durch die EU-Kommission steht noch aus. Alle weiteren vom IASB veröffentlichten neuen Verlautbarungen haben nach Einschätzung der Gesellschaft keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der Gesellschaft. 2. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Quellen von SchätzunsicherheitenDie im Konzernabschluss dargestellte Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft wird durch angewendete Rechnungslegungsgrundsätze sowie durch wesentliche Ermessensentscheidungen und Quellen von Schätzunsicherheiten beeinflusst, die dem Konzernabschluss der Gesellschaft zu Grunde liegen. Die kritischen Rechnungslegungsgrundsätze, die Beurteilungen im Rahmen der Entwicklung und Anwendung dieser Grundsätze sowie die Sensitivität der berichteten Ergebnisse in Bezug auf Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen, Ermessensentscheidungen und Quellen von Schätzunsicherheiten stellen Faktoren dar, in deren Kontext der vorliegende Konzernabschluss der Gesellschaft zu betrachten ist. Die folgenden wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Quellen von Schätzunsicherheiten sind nach Meinung des Managements der Gesellschaft kritisch für den Konzernabschluss im gegenwärtigen ökonomischen Umfeld. a) Werthaltigkeit von Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten Das Wachstum der Gesellschaft durch Akquisitionen hat zu einem erheblichen Umfang an immateriellen Vermögenswerten geführt - u. a. Firmenwerte, Markennamen, Managementverträge, Verträge über Wettbewerbsverzichte, Technologien, Kundenbeziehungen, Lizenzen und Vertriebsrechte. Darüber hinaus erfasst die Gesellschaft selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Softwareentwicklungsprojekten. Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Buchwert der Firmenwerte und der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, die nicht der planmäßigen Abschreibung unterliegen, auf 14.247.709 € (31. Dezember 2018: 12.395.641 €). Dies entspricht etwa 43% der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 47%). In Übereinstimmung mit IAS 36 werden Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich oder häufiger, wenn Ereignisse eintreten oder Veränderungen darauf hindeuten, dass die Buchwerte dieser Vermögenswerte nicht mehr realisiert werden können, auf einen erforderlichen Abschreibungsbedarf hin untersucht (Impairment Test) (siehe dazu auch Anmerkung 1 g)). Um die Vorschriften der IFRS zu erfüllen und eventuelle Wertminderungen dieser Vermögenswerte zu ermitteln, werden die erzielbaren Beträge der identifizierten CGUs zunächst in Form von Nutzungswerten mit deren Buchwerten verglichen. Der Nutzungswert der CGUs wird durch Anwendung eines Discounted Cash Flow-Verfahrens unter Einbeziehung der spezifischen gewichteten Gesamtkapitalkosten bestimmt. Der Abzinsungsfaktor ermittelt sich aus den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) der jeweiligen CGU. Zusätzlich zu einer Basisrate des WACC werden das gewichtete durchschnittliche länderspezifische Risiko sowie, sofern angemessen, die erhöhten Risiken aus Cash Flows kürzlich erfolgter, wesentlicher Akquisitionen bis zu ihrer entsprechenden Integration, in Form von Zuschlägen berücksichtigt. Zur Ermittlung der zukünftigen Cash Flows wird eine Vielzahl von Annahmen getroffen. Diese betreffen insbesondere zukünftige Erstattungssätze und Verkaufspreise, Anzahl der Behandlungen, Absatzmengen und Kosten. Die wesentlichen Annahmen stellen die Einschätzung des Managements in Bezug auf zukünftige Trends dar und basieren auf historischen Daten aus externen und internen Quellen. Zur Bestimmung der diskontierten Cash Flows werden in allen Bereichen das Budget der nächsten drei Jahre sowie Projektionen für die Jahre vier bis zehn und entsprechende Wachstumsraten für alle nachfolgenden Jahre zugrunde gelegt. Projektionen von bis zu zehn Jahren sind durch den weitgehend gleichförmigen und konjunkturunabhängigen Verlauf des Geschäfts der Gesellschaft möglich. Die Gründe hierfür sind der kontinuierliche Bedarf an unseren Gesundheitsdienstleistungen und Gesundheitsprodukten sowie die Tatsache, dass die Gesellschaft einen Großteil ihrer Erstattungen für Gesundheitsdienstleistungen von staatlichen Gesundheitsorganisationen erhält. Ein wesentlicher Anteil des Ergebnisses der Gesellschaft wird in Nordamerika erzielt. Die Gesellschaft erwartet eine stabile operative Marge bei einer höheren Marge im Dialysegeschäft, die eine niedrigere Marge im Versorgungsmanagement kompensiert. Die folgende Tabelle zeigt die Hauptannahmen der Berechnung der Nutzungswerte:
Eine Übersicht der Buchwerte der Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer je CGU ist unter Anmerkung 11 dargestellt. Um die Werthaltigkeit von einzeln abgrenzbaren immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer zu beurteilen, vergleicht die Gesellschaft die Zeitwerte der immateriellen Vermögenswerte mit ihren Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert eines immateriellen Vermögenswertes wird unter Anwendung eines Discounted Cash Flow-Verfahrens oder, sofern angemessen, anderer Methoden ermittelt. Ein länger anhaltender Abschwung im Gesundheitswesen mit einem niedrigeren als erwarteten Anstieg der Erstattungssätze und/oder höheren als erwarteten Kosten für die Erbringung der Gesundheitsdienstleistungen sowie für die Herstellung und den Vertrieb von Gesundheitsprodukten könnte die Schätzungen der zukünftigen Cash Flows der Gesellschaft negativ beeinflussen. Weiterhin könnten Veränderungen im makroökonomischen Umfeld einer CGU den länderspezifischen Risikozuschlag und damit den Abzinsungssatz beeinflussen. Ebenso könnte ein Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus die Basisrate und damit den Abzinsungssatz beeinflussen. Die mögliche Folge wäre, dass die künftigen operativen Ergebnisse der Gesellschaft in wesentlichem Umfang negativ durch Abschreibungen auf Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer beeinflusst werden könnten. In 2019 übersteigt der erzielbare Betrag für Lateinamerika den Buchwert um 217.815 €. In der folgenden Tabelle sind die Veränderungen der Hauptannahmen ersichtlich, die jeweils dazu führen, dass der erzielbare Betrag für Lateinamerika dem Buchwert entspricht:
b) Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsstreitigkeiten Die Gesellschaft ist im normalen Geschäftsverlauf gelegentlich Partei bzw. potenziell betroffen von Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsverfahren und Ermittlungen hinsichtlich verschiedenster Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit (siehe Anmerkung 22). Die Gesellschaft analysiert regelmäßig entsprechende Informationen und bildet die erforderlichen Rückstellungen für möglicherweise aus solchen Verfahren resultierende Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit diesen Rechtstreitigkeiten. Für diese Analysen nutzt die Gesellschaft sowohl ihre interne Rechtsabteilung als auch externe Ressourcen. Die Bildung einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit eines für die Gesellschaft nachteiligen Ausgangs und der Möglichkeit, einen Verlustbetrag zuverlässig schätzen zu können. Die Erhebung einer Klage oder die formelle Geltendmachung eines Anspruches, bzw. die Bekanntgabe einer solchen Klage oder der Geltendmachung eines Anspruches, bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung zu bilden ist. Der Ausgang dieser Rechtsangelegenheiten könnte einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben. c) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sind für die Gesellschaft ein wesentlicher Bilanzposten und die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bedürfen einer umfangreichen Schätzung und Beurteilung durch das Management. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen nach Wertberichtigung betrugen 3.421.346 € zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 3.231.500 €). Die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen betrugen 141.358 € zum Jahresende 2019 (2018: 118.015 €). Die Gesellschaft vertreibt Gesundheitsprodukte direkt oder über Vertriebspartner in rund 150 verschiedenen Ländern und bietet Gesundheitsdienstleistungen in rund 50 Ländern an. In den meisten Fällen werden die Kosten für Gesundheitsdienstleistungen von staatlichen Einrichtungen erstattet oder durch staatlich geförderte Gesundheitsprogramme übernommen. Hinsichtlich des örtlichen Zahlungsverhaltens und den Praktiken bei der Einziehung von Forderungen existieren je nach Land und Art der Versicherungsträger deutliche Unterschiede. Die Forderungen aus der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen werden in Höhe der erwarteten Erstattungsbeträge in Übereinstimmung mit staatlichen Erstattungsprogrammen und den vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten fakturiert und gebucht. Im Rahmen der Medicare- und Medicaid-Programme in den USA werden die gesetzlich festgelegten Netto-Erstattungssätze je Behandlung in Rechnung gestellt. Die Umsatzerlöse mit privaten Versicherungen, mit denen die Gesellschaft vertragliche Vereinbarungen geschlossen hat, werden auf Basis von aktuellen vertraglich festgelegten Erstattungssätzen fakturiert. Die Abrechnung mit den verbleibenden privaten Versicherungen erfolgt auf Basis von Standardsätzen. Im Segment Nordamerika werden bei Umsatzerlösen mit privaten Versicherungen vertragliche Abzüge basierend auf historischem Zahlungsverhalten berücksichtigt. Diese vertraglichen Abzüge sowie die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen werden vierteljährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Für die dargestellten Perioden gab es keine materiellen Veränderungen bei den Schätzungen der vertraglichen Abzüge. Die Einziehbarkeit der Forderungen wird regelmäßig, üblicherweise monatlich, lokal überprüft. Für weitere Informationen siehe Anmerkung 1 k). Im Segment Nordamerika beginnt die Einziehung von Forderungen üblicherweise kurz nach der Erbringung der Leistung oder spätestens mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Im Falle von Medicare und Medicaid wird mit der Einziehung von Forderungen nach Ablauf einer bestimmten Frist, die sich aus den Erfahrungen mit Medicare und Medicaid bestimmt, begonnen. In allen Fällen, bei denen eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, beginnt die Einziehung von Forderungen üblicherweise innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der Leistung. In den Fällen, bei denen ein Anspruch auf einen geringeren als den erwarteten Erstattungsbetrag anerkannt wird, oder der Anspruch abgelehnt wird, beginnt die Einziehung von Forderungen üblicherweise nach der Anerkennung des geringeren Erstattungsbetrags, beziehungsweise nach der Ablehnung des Anspruchs. Die Einziehung von Forderungen wird unternehmensintern durch Mitarbeiter im Rechnungswesen und im Vertrieb sowie, wo es angemessen ist, durch Mitarbeiter des örtlichen Managements vorgenommen. Falls erforderlich werden externe Inkassobüros eingeschaltet. Bei öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in zahlreichen Ländern außerhalb der USA vergeht ein beträchtlicher Zeitraum, bis Zahlungen geleistet werden, da ein erheblicher Anteil der Versicherungsträger staatliche Einrichtungen sind, deren Zahlungen oft von lokalen Gesetzen, Regulierungen und Haushaltsbeschränkungen bestimmt werden. Abhängig von den lokalen Gegebenheiten kann die Einziehung von Forderungen lange dauern. Bei privaten Versicherungen werden zur Einziehung von Forderungen ähnliche Verfahren wie im Segment Nordamerika eingeleitet. Aufgrund der Vielzahl an Tochtergesellschaften und Ländern, in denen die Gesellschaft tätig ist, berücksichtigt die Gesellschaft bei der Bestimmung, wann eine individuelle Wertberichtigung erforderlich ist, die individuellen lokalen Gegebenheiten und Umstände, die für eine Forderung relevant sind. Während hinsichtlich des Zahlungsverhaltens und der Einziehung von Forderungen je nach Land und Behörde deutliche Unterschiede existieren, stellen die staatlichen Versicherungsträger üblicherweise ein geringes bis gemäßigtes Kreditrisiko dar. Die Entscheidung wann eine individuelle Wertberichtigung auf eine Forderung erforderlich ist, wird gemäß den Richtlinien der Gesellschaft auf lokaler Ebene getroffen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des örtlichen Zahlungsverhaltens sowie der bisherigen Erfahrungen hinsichtlich der Praktiken bei der Einziehung von Forderungen. Eine individuelle Wertberichtigung wird auf lokaler Ebene vorgenommen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Betrag uneinbringlich sein wird. Forderungen, deren erwartete Kreditverluste nicht individuell ermittelt werden, werden geographischen Regionen zugeordnet. Die Ermittlung der Wertberichtigung erfolgt auf Basis von regionalen makroökonomischen Faktoren wie Credit Default Swaps. Für mehr Informationen bezüglich der Wertminderung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen siehe Anmerkung 1 i). Eine Forderung gilt als uneinbringlich und wird ausgebucht, wenn nach einer angemessenen Überprüfung durch das Management alle Bemühungen, eine Forderung einzuziehen, erschöpft sind, einschließlich der Einschaltung von Inkassobüros (falls erforderlich und zulässig). Ausbuchungen werden für jede Forderung einzeIn vorgenommen. Da die Gesellschaft einen Großteil ihrer Erstattungen von staatlichen Gesundheitsorganisationen und privaten Versicherungsgesellschaften erhält, geht sie davon aus, dass die meisten ihrer Forderungen einbringlich sind, wenn auch möglicherweise außerhalb des Segments Nordamerika langsamer. Wesentliche Veränderungen im Zahlungsverhalten, eine Verschlechterung der Altersstruktur der Forderungen sowie Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen könnten eine Anhebung des Wertberichtigungsbedarfs auf zweifelhafte Forderungen erfordern. Solche zusätzlichen Wertberichtigungen auf Forderungen könnten die künftige operative Entwicklung der Gesellschaft in wesentlichem Umfang nachteilig beeinflussen. Wenn zusätzlich zu den bestehenden Wertberichtigungen der Gesellschaft 1% des Bruttobetrags der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beispielsweise zum 31. Dezember 2019 uneinbringlich gewesen wäre, entweder durch eine Veränderung der geschätzten vertraglichen Abzüge oder durch eine geänderte Einschätzung der Einziehbarkeit, hätte dies das operative Ergebnis der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 um etwa 1,6% verringert. Die folgende Tabelle zeigt den Anteil der größten Schuldner oder Schuldnergruppen an den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019 und 2018. Mit Ausnahme von Medicare und Medicaid in den USA entfallen in beiden Jahren nicht mehr als 5% der gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf einen einzelnen Schuldner.
d) Selbstversicherungsprogramme Über das Versicherungsprogramm der Gesellschaft für Berufs-, Produkt- und allgemeine Haftpflichtrisiken sowie für Pkw-Schäden, Arbeitnehmer-Entschädigungsansprüche und Entschädigungsansprüche für ärztliche Behandlungsfehler trägt die in den USA ansässige größte Tochtergesellschaft der Gesellschaft die Risiken teilweise selbst. Die Absicherung aller anderen eingetretenen Schadensfälle übernimmt die Gesellschaft bis zu einer festgesetzten Schadenshöhe selbst. Wird diese überschritten, treten externe Versicherungen ein. Die im Geschäftsjahr bilanzierten Verbindlichkeiten stellen Schätzungen von zukünftigen Zahlungen für die gemeldeten sowie für die bereits entstandenen, aber noch nicht gemeldeten Schadensfälle dar. Die Schätzungen basieren auf historischen Erfahrungen und dem gegenwärtigen Anspruchsverhalten. Diese Erfahrungen beziehen sowohl die Anspruchshäufigkeit (Anzahl) als auch die Anspruchshöhe (Kosten) ein und werden zur Schätzung der bilanzierten Beträge mit Erwartungen hinsichtlich einzelner bekannter Ansprüche kombiniert. e) Level 3 Finanzinstrumente Nicht beherrschende Anteile mit Put-Optionen, ausstehende variable Kaufpreiszahlungen sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente werden zu Marktwerten angesetzt. Für weitere Informationen zur Schätzung dieser Marktwerte siehe Anmerkung 1 h) und 23. f) Ertragsteuern Die Gesellschaft unterliegt derzeit und in der Zukunft steuerlichen Betriebsprüfungen in den USA, in Deutschland sowie in weiteren Ländern. Unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen können zu zusätzlichen Steuerzahlungen oder Steuererstattungen für Vorjahre führen. Zur Bestimmung von Ertragsteuerrückstellungen oder -forderungen aufgrund der mit Unsicherheit behafteten Steuerfestsetzungen trifft das Management Annahmen basierend auf den jeweils gültigen Steuergesetzen der entsprechenden Länder und deren Auslegung. Die Annahmen werden in der Periode überprüft, in der genügend Beweise vorliegen, um die bestehenden Annahmen zu ändern. Für weitere Informationen zu den Annahmen im Zusammenhang mit der Werthaltigkeit latenter Steuern siehe Anmerkung 1 n). g) Unternehmenserwerbe Die Gesellschaft bewertet die nicht beherrschenden Anteile eines erworbenen Unternehmens zum beizulegenden Zeitwert und erfasst Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben in den allgemeinen Verwaltungskosten. Die Bestimmung, ob ein immaterieller Vermögenswert im Rahmen eines Unternehmenserwerbs identifizierbar ist und separat vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt werden sollte, erfordert ein erhebliches Maß an ermessensabhängiger Beurteilung. Darüber hinaus ist auch die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt mit erheblichen Ermessensausübungen verbunden. Die für die Schätzung anwendbaren Bewertungen und verwendeten Daten basieren auf den zum Erwerbszeitpunkt verfügbaren Informationen sowie auf den nach Ansicht des Managements angemessenen Erwartungen und Annahmen. Die wesentlichen Annahmen betreffen das Wachstum der Umsatzerlöse, die um Synergien aus Produktionseinsparungseffekten bereinigte Bruttoergebnismarge sowie den Diskontierungssatz. Diese Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen können die Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage der Gesellschaft im Wesentlichen aus folgenden Gründen erheblich beeinflussen.
Für weitere Informationen zu Unternehmenszusammenschlüssen siehe Anmerkung 3. 3. Akquisitionen, Beteiligungen, Erwerb von immateriellen Vermögenswerten, sonstige Investitionen sowie DesinvestitionenDie Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 Akquisitionen, Beteiligungen, den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten sowie sonstige Investitionen in Höhe von 2.297.173 € getätigt (2018: 956.803 € und 2017: 682.676 €). Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2019 Kaufpreiszahlungen in Höhe von 2.232.671 € in bar geleistet (2018: 925.267 € und 2017: 565.694 €) und übernommene Verpflichtungen sowie nicht zahlungswirksame Kaufpreisbestandteile betrugen 64.502 € (2018: 31.536 € und 2017: 116.982 €). Akquisitionen Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 Akquisitionen in Höhe von 2.224.599 € zur Erweiterung des Leistungsspektrums und zur Erhöhung des Marktanteils in den jeweiligen Ländern getätigt (2018: 280.643 € und 2017: 638.307 €). Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2019 Kaufpreiszahlungen in Höhe von 2.160.097 € in bar geleistet (2018: 249.965 € und 2017: 521.325 €) und übernommene Verpflichtungen sowie nicht zahlungswirksame Kaufpreisbestandteile betrugen 64.502 € (2018: 30.678€ und 2017: 116.982 €. Die Akquisitionsausgaben der Gesellschaft betreffen im Wesentlichen den Erwerb von Dialysekliniken im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 sowie den Erwerb von NxStage Medical, Inc. (NxStage) im Geschäftsjahr 2019 und den Erwerb eines australischen Tagesklinik-Betreibers im Geschäftsjahr 2017. Auswirkungen von Akquisitionen auf den Abschluss der Gesellschaft Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aller Akquisitionen wurden zu geschätzten Marktwerten am Tag ihrer Akquisition erfasst. Sie sind in dem Konzernabschluss der Gesellschaft mit dem Datum der Wirksamkeit der jeweiligen Akquisition erfasst. Berichtigungen im Bewertungszeitraum aus Akquisitionen des Vorjahres hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Akquisitionskosten und dem Marktwert des Nettovermögens entspricht den Zugängen zu den aktivierten Firmenwerten in Höhe von 1.607.559 € im Geschäftsjahr 2019 (2018: 328.702 €). Die Bestimmung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Verbindlichkeiten von NxStage wurde während des Geschäftsjahres abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 1.607.559 € als Firmenwerte und 685.047 € als immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Dies repräsentiert den Anteil von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern. Der Firmenwert für diese Akquisitionen entstand grundsätzlich durch die Wertdifferenz des Marktwerts zukünftiger Cash Flows aus dem Erwerb bereits bestehender Geschäfte im Vergleich zum Neuaufbau vergleichbarer Geschäfte. Die im Geschäftsjahr 2019 durchgeführten Akquisitionen verminderten das Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der FMC-AG & Co. KGaA entfällt) um 68.599 € (ohne Akquisitionskosten) und steigerten die Umsatzerlöse um 364.892 €. Die Akquisitionen haben die Bilanzsumme der Gesellschaft um 2.639.432 € erhöht. Erwerb von NxStage Medical, Inc. Am 21. Februar 2019 hat die Gesellschaft alle ausstehenden Aktien von NxStage zu einem Preis von 30,00 US$ je Stammaktie erworben. Der Gesamtkaufpreis des Erwerbs belief sich, abzüglich erworbener Barmittel, auf rund 1.976.235 US$ (1.740.563 € zum Erwerbsstichtag). NxStage ist ein führendes Medizintechnikunternehmen, das innovative medizintechnische Produkte für die Heimdialyse und die Intensivmedizin entwickelt, produziert und vermarktet. Teil der erklärten Strategie der Gesellschaft ist es, das bestehende Geschäft durch Akquisitionen zu erweitern und zu ergänzen. Im Allgemeinen ändern diese Akquisitionen nicht das Geschäftsmodell der Gesellschaft und lassen sich somit reibungslos in das bestehende Geschäft integrieren, da sie nur kleine oder keine Neuausrichtungen der Struktur erfordern. Die NxStage Akquisition steht daher im Einklang mit dem Geschäftsmodell der Gesellschaft, da sie das bestehende Geschäftsmodell der Gesellschaft ergänzt. Die folgende Tabelle enthält die Aufstellung der zum Erwerbszeitpunkt angesetzten Marktwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten basierend auf den Informationen, die zum 31. Dezember 2019 vorlagen:
Die zum Erwerbszeitpunkt im Rahmen der Akquisition erworbenen immateriellen Vermögenswerte (primär Technologien in Höhe von 660.300 US$) haben eine gewichtete durchschnittliche Nutzungsdauer von 13 Jahren. Im Rahmen der NxStage Akquisition entstand ein Firmenwert in Höhe von 1.201.613 US$, der dem Segment Nordamerika zugeordnet wurde. Die Ergebnisse von NxStage werden seit dem 21. Februar 2019 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft berücksichtigt. Konkret hat NxStage mit Umsatzerlösen in Höhe von 294.281 US$ (262.875 €) und einem operativen Verlust in Höhe von 31.145 US$ (27.821 €) zum operativen Ergebnis der Gesellschaft beigetragen. In diesem operativen Verlust sind keine Synergien enthalten, die bei Tochtergesellschaften außerhalb von NxStage seit Vollzug der Akquisition aufgetreten sein könnten. Finanzinformationen auf Pro-Forma Basis Die nachfolgenden Finanzinformationen auf Pro-Forma Basis spiegeIn das Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2019 so wider, als wenn die NxStage Akquisition bereits zum 1. Januar 2019 stattgefunden hätte und exkludiert damit zusammenhängende Transaktionskosten. Die Pro-Forma-Finanzinformationen sind nicht notwendigerweise ein Indikator für die Ertragslage, wenn die Transaktion zum 1. Januar 2019 stattgefunden hätte.
Beteiligungen, Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und sonstige Investitionen Der Erwerb von Beteiligungen, immateriellen Vermögenswerten und sonstigen Investitionen belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 72.574 € (2018: 676.160 € und 2017: 44.369 €), im Wesentlichen bedingt durch Investitionen in Fremdkapitalinstrumente und den Erwerb von Beteiligungen in 2019, Investitionen in Fremdkapitalinstrumente und den Erwerb der Beteiligung an Humacyte, Inc. (Humacyte) in 2018 sowie den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Investitionen in Fremdkapitalinstrumente in 2017. Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2019 Zahlungen in Höhe von 72.574 € in bar geleistet (2018: 675.302 € und 2017: 44.369 €). Desinvestitionen Erlöse aus Desinvestitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 79.427 € (2018: 1.683.292 € und 2017: 437.031 €). Die Erlöse aus Desinvestitionen waren im Wesentlichen bedingt durch die Veräußerung von MedSpring Urgent Care Centers in Texas, die Veräußerung eines kalifornischen Anbieters von kardiovaskulären Dienstleistungen, die Veräußerung von Fremdkapitalinstrumenten sowie die Veräußerung von NxStages Geschäft mit Blutschlauchsystemen an B. Braun Medical Inc. im Rahmen des Erwerbs von NxStage in 2019, die Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung an Sound (siehe Anmerkungen 4 c) und 25) sowie von Fremdkapitalinstrumenten in 2018, Desinvestitionen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Anbieters nicht-dialysebezogener Labordienstleistungen und eines Anbieters ausgelagerter klinischer Dienstleistungen im Segment Nordamerika sowie von Fremdkapitalinstrumenten in 2017. Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2019 Zahlungen in Höhe von 59.940 € in bar empfangen (2018: 1.682.975 € und 2017: 415.388 €) und nicht zahlungswirksame Bestandteile betrugen 19.487 € (2018: 317 € und 2017: 21.643 €). 4. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung a) Umsatzerlöse Die Gesellschaft hat in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2019 und 2018 folgende Umsatzerlöse ausgewiesen:
Die Gesellschaft hat die folgenden Salden als Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden im Geschäftsjahr 2019 und 2018 erfasst:
Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 41.982 € (2018: 16.981 €) betreffen Forderungen aus Verträgen mit Kunden. Die Änderungen im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Anzahlungen von Kunden sowie Verkäufe von Dialysegeräten, bei denen der Umsatzerlös nach der Installation des Geräts und der Bereitstellung der erforderlichen technischen Anweisungen erfasst wird, während eine Forderung mit Rechnungstellung an den Kunden erfasst wird. Vertragsverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz in der Position "Rückstellungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Umsatzerlöse, die zu Beginn der Berichtsperiode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren, 12.608 €. Zum 31. Dezember 2019 sind Leistungsverpflichtungen in Höhe von 1.160.077 € (2018: 1.157.314 €) nicht (oder teilweise nicht) erfüllt. Die erwartete Realisierung des Transaktionspreises der noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen als Umsatzerlöse für die nächsten fünf Jahre sowie zusammengefasst für die darauffolgenden fünf Jahre ist wie folgt:
b) Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten Die Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungsaufwendungen entstehen in den Bereichen Verwaltung, Logistik und Vertrieb, die weder der Forschung und Entwicklung noch der Produktion zugeordnet werden können. In den allgemeinen Verwaltungskosten sind zudem realisierte und unrealisierte Wechselkursgewinne und Wechselkursverluste enthalten. Außerdem enthalten die allgemeinen Verwaltungskosten in 2019 Netto-Erträge in Höhe von 97.375 € aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Investitionen, im Wesentlichen von Eigenkapitalinstrumenten, Erträge aus einer Vereinbarung für bestimmte Medikamente in Höhe von 60.471 €, Netto-Erträge aus variablen Kaufpreiszahlungen in Höhe von 41.537 €, im Wesentlichen durch deren Neubewertung, Netto-Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 28.911 €, Erträge aus einer Pensionsplanabgeltung in den USA in Höhe von 4.754 € (siehe Anmerkung 16), Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 932 € sowie Netto-Verluste aus Desinvestitionen in Höhe von 68 €. Zudem enthalten die allgemeinen Verwaltungskosten in 2019 Restrukturierungsaufwendungen im Rahmen des Kostenoptimierungsprogramms der Gesellschaft in Höhe von 91.689 € im Wesentlichen aufgrund von Wertminderungen auf Nutzungsrechte an Leasinggegenständen, Verkäufen von Sachanlagevermögen sowie Abfindungszahlungen. Außerdem enthalten die allgemeinen Verwaltungskosten in 2018 Aufwendungen im Zusammenhang mit Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)-Untersuchungen in Höhe von 77.200 € (siehe Anmerkung 22), Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 64.719 €, Erträge aus einer Vereinbarung für bestimmte Medikamente in Höhe von 53.283 €, Netto-Erträge aus der Neubewertung variabler Kaufpreiszahlungen in Höhe von 36.327 €, Netto-Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von 6.041 €, Netto-Verluste in Höhe von 9.762 € aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Investitionen sowie Netto-Erträge aus Desinvestitionen in Höhe von 1.824 €. Außerdem enthalten die allgemeinen Verwaltungskosten in 2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit FCPA-Untersuchungen in Höhe von 200.000 € (siehe Anmerkung 22), Netto-Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von 31.959 €, Netto-Erträge aus Desinvestitionen in Höhe von 36.402 €, Erträge aus einer Vereinbarung für bestimmte Medikamente in Höhe von 17.524 €, sowie Netto-Erträge aus der Neubewertung variabler Kaufpreiszahlungen in Höhe von 2.685 €. c) (Gewinn) Verlust im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement Am 28. Juni 2018 veräußerte die Gesellschaft ihre Mehrheitsbeteiligung an Sound für einen Transaktionserlös abzüglich im Zusammenhang mit der Transaktion stehender Steuerzahlungen in Höhe von insgesamt 1.770.516 US$ (1.531.109 €) an eine Investorengemeinschaft unter der Leitung von Summit Partners, L.P. Die Gesellschaft erzielte einen Gewinn vor Steuern im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement in Höhe von 809.003 €, hauptsächlich aufgrund dieser Transaktion im Segment Nordamerika, des sechsmonatigen Effekts der Höherbewertung der aktienbasierten Vergütung bei Sound, der Kosten der Anreizvergütung sowie weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Veräußerung von Sound standen. Sound war im Versorgungsmanagement im Segment Nordamerika tätig. Vor der Veräußerung stellte Sound die folgenden Meilensteine in der Firmengeschichte dar:
d) Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen In den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 168.028 € (2018: 114.074 € und 2017: 110.997 €) sind neben den Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten auch die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 3.052 € (2018: 341 € und 2017: 432 €) enthalten. e) Materialaufwand Der Materialaufwand für die Jahre 2019, 2018 und 2017 setzt sich wie folgt zusammen:
f) Personalaufwand In den Umsatzkosten, den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sowie den Forschungs- und Entwicklungskosten ist im Geschäftsjahr 2019 Personalaufwand in Höhe von 6.799.358 € enthalten (2018: 6.439.653 € und 2017: 6.900.023 €). Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:
Im Jahresdurchschnitt waren in der Gesellschaft folgende Beschäftigte, ermittelt auf Vollzeitbeschäftigtenbasis, tätig:
g) Zinsergebnis Das Nettozinsergebnis in Höhe von 429.444 € (2018: 301.062 € und 2017: 364.824 €) beinhaltet Zinsaufwendungen in Höhe von 491.061 € (2018: 448.471 € und 2017: 416.199 €) und Zinserträge in Höhe von 61.617 € (2018: 147.409 € und 2017: 51.375 €). Der wesentliche Teil der Zinsaufwendungen resultiert aus den Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind (siehe Anmerkung 13 und 14), aus Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber nahestehenden Unternehmen (siehe Anmerkung 21) sowie aus mit Unsicherheiten behafteten Steuerpositionen. In 2019 entfielen die Zinserträge im Wesentlichen auf die Bewertung der in die eigenkapital-neutrale Wandelanleihe (Wandelanleihe) eingebetteten Derivate sowie auf überfällige Forderungen und Leasingforderungen. In 2018 entfielen die Zinserträge im Wesentlichen auf die Bewertung der in die eigenkapital-neutrale Wandelanleihe (Wandelanleihe) eingebetteten Derivate, auf überfällige Forderungen und Leasingforderungen sowie auf mit Unsicherheiten behafteten Steuerpositionen. Im Geschäftsjahr 2017 entfielen die Zinserträge auf die Bewertung der Call Optionen, welche die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wandelanleihe erworben hat, auf überfällige Forderungen, Leasingforderungen sowie auf mit Unsicherheiten behafteten Steuerpositionen. h) Ertragsteuern Das Ergebnis vor Ertragsteuern ist den folgenden geographischen Regionen zuzuordnen:
Die Steueraufwendungen (-erträge) für die Jahre 2019, 2018 und 2017 setzen sich wie folgt zusammen:
Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand zum ausgewiesenen Steueraufwand gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands erfolgt durch Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes (einschließlich Solidaritätszuschlag) zuzüglich des Gewerbesteuersatzes auf das Ergebnis vor Ertragsteuern. Der deutsche kombinierte gesetzlich festgelegte Ertragsteuersatz betrug 30,21% für das Geschäftsjahr 2019 (2018: 30,18% und 2017: 29,90%).
Der steuerliche Effekt aus temporären Differenzen und Verlustvorträgen, die zu aktiven und passiven latenten Steuern führen, ergibt sich zum 31. Dezember 2019 und 2018 wie folgt:
In der Konzern-Bilanz werden die aktiven und passiven latenten Steuern saldiert wie folgt ausgewiesen:
Die Änderung der Differenz zwischen latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten entspricht nicht dem latenten Steueraufwand/-ertrag. Die Gründe hierfür sind latente Steuern, die direkt erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden, Effekte durch Wechselkursänderungen auf Steuerforderungen und - verbindlichkeiten, die in anderen Währungen als Euro notieren, der Erwerb und Verkauf von Gesellschaften im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit und die Umgliederungen von latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten, die in der Konzern-Bilanz als Bestandteile der Posten "Sonstige Vermögenswerte" und "Sonstige Verbindlichkeiten" dargestellt werden. Die steuerlichen Verlustvorträge in der nachfolgenden Tabelle spiegeIn Verlustvorträge für die US-Bundessteuer, deutsche körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und andere steuerliche Verlustvorträge der verschiedenen Länder, in denen die Gesellschaft tätig ist, wider und sind wie folgt vortragsfähig:
Im Gesamtbetrag der bestehenden Verlustvorträge zum 31. Dezember 2019 ist ein Anteil von 204.476 € enthalten, der voraussichtlich nicht realisiert werden kann. Aktive latente Steuern wurden bezüglich dieser Verlustvorträge nicht angesetzt. Grundlage für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Gesellschaft, in welchem Umfang aktive latente Steuern wahrscheinlich realisiert werden. Die Realisierung aktiver latenter Steuern hängt von der Erzielung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden ab, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Hierbei werden die erwartete Umkehrung bestehender passiver latenter Steuern sowie die künftigen steuerpflichtigen Gewinne berücksichtigt. Ausgehend von dem steuerpflichtigen Gewinn früherer Jahre und dem zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Gewinn für die Perioden, in denen die aktiven latenten Steuern zu Steuerentlastungen führen, hält es die Gesellschaft für wahrscheinlich, dass die Vorteile aus den zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen aktiven latenten Steuern genutzt werden können. Die Gesellschaft berücksichtigt Ertragsteuern und ausländische Quellensteuer für Ergebnisse ausländischer nahestehender Unternehmen und Tochtergesellschaften, an denen die Gesellschaft zu weniger als 100% beteiligt ist, welche nicht reinvestiert werden. Zum 31. Dezember 2019 passivierte die Gesellschaft latente Steuern in Höhe von 6.645 € (2018: 10.656 €) auf Gewinne, welche voraussichtlich in 2020 und den folgenden Jahren ausgeschüttet werden. Gewinne bei ausländischen Tochtergesellschaften in Höhe von 8.867.422 € (2018: 8.240.031 €) wurden nicht in die Berechnung einbezogen, weil diese Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben sollen. Auf diese Gewinne könnten weitere Steuern anfallen, wenn sie entweder ausgeschüttet oder als ausgeschüttet betrachtet werden. Die Berechnung solcher zusätzlichen Steuern wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Diese Steuern würden überwiegend aus ausländischer Quellensteuer auf Dividenden von ausländischen Tochtergesellschaften und der deutschen Ertragsteuer bestehen. Allerdings sind diese Dividenden und Veräußerungsgewinne im Allgemeinen in Höhe von 95% steuerfrei für deutsche Steuerzwecke. In den USA wurde die Steuerreform durch die Unterschrift des Präsidenten im Rahmen des "Tax Cuts and Jobs Act" am 22. Dezember 2017 verabschiedet. Das Gesetz reduzierte den US Körperschaftsteuersatz von 35% auf 21% mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018. Aktive und passive latente Steuern, die sich ab dem Jahr 2018 und darüber hinaus voraussichtlich umkehren werden, wurden mit dem am Bilanzstichtag gesetzlich verabschiedeten Körperschaftssteuersatz für zukünftige Geschäftsjahre neu bewertet. Für das Geschäftsjahr 2017 führte die Neubewertung der aktiven und passiven latenten Steuern zu einem latenten Umbewertungseffekt in Höhe von 235.692 €, der erfolgswirksam in den Ertragsteuern erfasst wurde und im Saldo von 238.130 € der Überleitungsposition "Steuersatzänderungen" in der obigen Tabelle "Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand" enthalten ist. 5. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenDie Fresenius SE ist mit einer Beteiligung von 31,64% der Anteile der Gesellschaft, unter Absetzung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, zum 31. Dezember 2019 deren größte Anteilseignerin. Die Gesellschaft hat verschiedene Vereinbarungen in Bezug auf den Kauf und Verkauf von Dienstleistungen und Produkten mit der Fresenius SE, Tochtergesellschaften der Fresenius SE und mit assoziierten Unternehmen der Gesellschaft geschlossen. Diese Vereinbarungen werden im Abschnitt a) beschrieben. Im Abschnitt b) werden die Leasingverhältnisse mit der Fresenius SE und deren Tochtergesellschaften erläutert. Die Konditionen für Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus diesem Kauf und Verkauf von Produkten, Leasingverhältnissen sowie diesen Dienstleistungsvereinbarungen entsprechen grundsätzlich den gewöhnlichen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit Dritten und die Gesellschaft ist davon überzeugt, dass diese Vereinbarungen marktübliche Bedingungen widerspiegeln. Die Gesellschaft weist die wirtschaftliche Angemessenheit ihrer Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften mithilfe verschiedener Methoden nach. Die Konditionen für Darlehen und Anleihen, wie in dem folgenden Abschnitt c) beschrieben, werden zum Zeitpunkt, an dem die Transaktion geschlossen wurde, festgelegt und entsprechen dem aktuellen Marktzinssatz zum Zeitpunkt der Transaktion. Im Abschnitt d) werden die Beziehungen der Gesellschaft zu Personen und Unternehmen in einer Schlüsselposition im Management erläutert. Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen werden, sofern angebracht, über das Cash Management System der Fresenius SE verrechnet. a) Dienstleistungsvereinbarungen und Produkte Die Gesellschaft hat mit der Fresenius SE und einigen Tochtergesellschaften der Fresenius SE Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen. Sie umfassen u. a. Verwaltungsdienstleistungen, Management-Informationsdienstleistungen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Versicherungen, lT-Dienstleistungen und Steuer- und Finanzdienstleistungen. Die Gesellschaft übernimmt ihrerseits zentrale Einkaufsdienstleistungen für die Fresenius SE und deren Tochtergesellschaften. Die oben genannten Vereinbarungen haben in der Regel eine Laufzeit von einem bis fünf Jahren und werden im Bedarfsfall bei Fälligkeit neu verhandelt. Für ein assoziiertes Unternehmen führt die Gesellschaft administrative Tätigkeiten aus. Zusätzlich zu den oben angeführten Dienstleistungsvereinbarungen verkauft die Gesellschaft Produkte an die Fresenius SE und deren Tochtergesellschaften und tätigt Einkäufe bei Tochtergesellschaften der Fresenius SE und assoziierten Unternehmen. Außerdem tätigt die Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) Einkäufe des Produkts Heparin, das über einen unabhängigen Beschaffungsverband von der Fresenius Kabi USA, Inc. (Kabi USA) bezogen wird. Kabi USA ist eine indirekte, hundertprozentige Tochtergesellschaft der Fresenius SE. Die Gesellschaft hat keinen direkten Liefervertrag mit Kabi USA und bestellt nicht direkt bei Kabi USA. FMCH tätigt die Heparin-Einkäufe bei Kabi USA über den zu marktüblichen Konditionen abgeschlossenen Vertrag mit dem Beschaffungsverband, der im Namen aller seiner Mitglieder ausgehandelt wurde. Im Mai 2019 ist die Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft der Fresenius SE eine Vereinbarung bezüglich der Produktion von InfusionsbeuteIn über einen Zeitraum von zehn Jahren eingegangen. Für den Aufbau der Produktionslinie kaufte die Gesellschaft von der Tochtergesellschaft der Fresenius SE in dem Jahr 2019 Maschinen in Höhe von 7.183 € (2018: 4.497 €). Im Dezember 2010 gründete die Gesellschaft mit Galenica Ltd. (Vifor Pharma Ltd.) das pharmazeutische Unternehmen Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd., ein assoziiertes Unternehmen, an dem die Gesellschaft 45% der Anteile hält. Die Gesellschaft hat exklusive Liefervereinbarungen über den Einkauf von bestimmten Pharmazeutika mit Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd. abgeschlossen. Die Gesellschaft hat sich in bestimmten, unwiderruflichen Einkaufsverträgen dazu verpflichtet, zu festgelegten Konditionen Pharmazeutika im Wert von etwa 752.837 € zu kaufen, von denen zum 31. Dezember 2019 423.545 € für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehen sind. Die Laufzeit dieser Vereinbarungen beträgt bis zu fünf Jahre. Unter der Teilnahme an einem Versorgungsmodell für Behandlungen des chronischen Nierenversagens der CMS hat die Gesellschaft mit teilnehmenden Ärzten Gesellschaften, sogenannte ESCOs, gegründet. Dieses Zahlungs- und Versorgungsmodell zielt auf eine Verbesserung der Gesundheit von Medicare Patienten mit chronischem Nierenversagen bei gleichzeitiger Kostensenkung der CMS ab. Die Gesellschaft hat Teilnahme- und Dienstleistungsvereinbarungen mit den ESCOs abgeschlossen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Es folgt eine Übersicht der oben dargestellten Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen, einschließlich der daraus resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten:
b) Mietverträge Zusätzlich zu den oben angeführten Dienstleistungsvereinbarungen und Käufen beziehungsweise Verkäufen von Produkten hat die Gesellschaft Mietverträge für Immobilien mit der Fresenius SE und deren Tochtergesellschaften abgeschlossen, die vorwiegend die Konzernzentrale in Bad Homburg d. Höhe (Deutschland) und die Produktionsstandorte Schweinfurt und St. Wendel (Deutschland) beinhalten. Die Mehrzahl der Mietverträge läuft am Ende des Jahres 2026 aus. Es folgt eine Übersicht der oben dargestellten Leasingverhältnisse mit nahestehenden Unternehmen. Für weitere Informationen zur Einführung von IFRS 16 siehe Anmerkung 1.
c) Darlehen und Anleihen Die Gesellschaft erhält und gewährt kurzfristige Darlehen von und an die Fresenius SE. Die Gesellschaft nutzt zudem das Cash Management System der Fresenius SE zur Verrechnung bestimmter konzerninterner Forderungen sowie Verbindlichkeiten mit Tochtergesellschaften und anderen nahestehenden Unternehmen. Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft Forderungen aus dieser kurzfristigen Finanzierung gegen Fresenius SE in Höhe von 71.078 € (31. Dezember 2018: 80.228 €) sowie Verbindlichkeiten aus kurzfristiger Finanzierung gegenüber Fresenius SE in Höhe von 38.050 € (31. Dezember 2018: 32.454 €). Die Verzinsung für diese Cash Management Transaktionen wird täglich angepasst und basiert für die entsprechende Währung auf den jeweiligen Referenzsätzen, mit einer Untergrenze von Null, für täglich fällige Geldeinlagen. Am 19. August 2009 erhielt die Gesellschaft von der persönlich haftenden Gesellschafterin ein unbesichertes Darlehen in Höhe von 1.500 € zu einem Zinssatz von 1,335%. Der Fälligkeitstermin wurde periodisch verlängert, das Darlehen ist derzeit am 21. August 2020 zu einem Zinssatz von 0,930% fällig. Am 28. November 2013 erhielt die Gesellschaft von der persönlich haftenden Gesellschafterin ein weiteres unbesichertes Darlehen in Höhe von 1.500 € zu einem Zinssatz von 1,875%. Der Fälligkeitstermin wurde periodisch verlängert, das Darlehen ist derzeit am 23. November 2020 zu einem Zinssatz von 0,930% fällig. Zum 31. Dezember 2018 hatte eine Tochtergesellschaft der Fresenius SE unbesicherte Anleihen der Gesellschaft in Höhe von 6.000 € im Bestand. Eine Anleihe wurde 2012 mit einem Kupon von 5,25% und halbjährlichen Zinszahlungen emittiert und war 2019 fällig. Zum 31. Dezember 2019 hatte eine Tochtergesellschaft der Fresenius SE eine weitere unbesicherte Anleihe der Gesellschaft in Höhe von 1.000 € im Bestand. Diese Anleihe wurde von der Gesellschaft im Jahr 2011 mit einem Kupon von 5,25% und halbjährlichen Zinszahlungen emittiert und ist im Jahr 2021 fällig. Für weitere Informationen zu diesen Anleihen siehe Anmerkung 14. Zum 31. Dezember 2019 erhielt die Gesellschaft von der Fresenius SE ein unbesichertes Darlehen in Höhe von 18.865 € (31. Dezember 2018: 185.900 €) zu einem Zinssatz von 0,930% (31. Dezember 2018: 0,825%). Für weitere Informationen zu diesen Darlehen siehe Anmerkung 13. d) Personen und Unternehmen in einer Schlüsselposition im Management Aufgrund der Rechtsform der Gesellschaft als KGaA bekleidet die Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin eine Schlüsselposition im Management der Gesellschaft. Daneben stehen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats als Inhaber von Schlüsselpositionen im Management sowie deren enge Familienangehörige der Gesellschaft nahe. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass der Management AG als persönlich haftender Gesellschafterin alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Geschäftsführungstätigkeit einschließlich der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands erstattet werden. Für ihre Geschäftsführungstätigkeit erhielt die Management AG im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 23.905 € (2018: 14.612 € und 2017: 25.995 €), inklusive eines jährlichen Betrags in Höhe von 120 € als Kompensation für die Haftungsübernahme als persönlich haftende Gesellschafterin. Der jährliche Betrag ist auf 4% des Stammkapitals der persönlich haftenden Gesellschafterin (3.000 € zum 31. Dezember 2019) fixiert. Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft Forderungen gegen die Management AG in Höhe von 977 € (31. Dezember 2018: 176 €) sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Management AG in Höhe von 34.170 € (31. Dezember 2018: 47.205 €). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Dr. Dieter Schenk, ist auch stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE sowie des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft. Er ist auch Vorsitzender des Verwaltungsrats einer gemeinnützigen Stiftung, die alleinige Gesellschafterin der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE ist. Bis 31. Dezember 2017 war er auch Partner einer Anwaltskanzlei, die für die Gesellschaft und bestimmte Tochtergesellschaften tätig war. Während Dr. Dieter Schenk als Partner in der Anwaltskanzlei beschäftigt war, sind der Gesellschaft in dem Geschäftsjahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 2.337 € für in Anspruch genommene Rechtsberatungsleistungen entstanden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Fresenius SE und der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE, Dr. Gerd Krick, ist auch Mitglied im Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft. Drei der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft, einschließlich des Vorsitzenden Dr. Dieter Schenk und des stellvertretenden Vorsitzenden Rolf A. Classon, sind auch Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft, Stephan Sturm, ist auch der Vorsitzende des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE. Rachel Empey ist ein Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft sowie ein Mitglied des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE. Zudem ist der Vorstandsvorsitzende des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft, Rice Powell, auch ein Mitglied des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE. Für weitere Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft siehe Anmerkung 28. 6. Flüssige MittelZum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 setzten sich die flüssigen Mittel wie folgt zusammen:
Die in der obigen Tabelle beziehungsweise in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellten flüssigen Mittel beinhalten zum 31. Dezember 2019 18.820 € (31. Dezember 2018: 5.002 €) aus Besicherungsanforderungen gegenüber einem Versicherungsunternehmen in Nordamerika, über welche nicht verfügt werden kann. 7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige ForderungenZum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 setzten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen wie folgt zusammen:
Die sonstigen Forderungen in Höhe von 100.613 € enthalten Forderungen aus Finanzierungsleasing, Operating Leasingverhältnissen und Versicherungsverträgen (31. Dezember 2018: 66.496 €). Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen haben eine Fristigkeit von unter einem Jahr. Ein geringer Anteil der dargestellten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Factoring-Vereinbarungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus Finanzierungsleasing mit einer Fristigkeit von über einem Jahr in Höhe von 132.144 € (31. Dezember 2018: 120.668 €) sind in der Konzern-Bilanz unter "Sonstige langfristige Vermögenswerte" enthalten. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen:
Im Folgenden werden die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie deren Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 dargestellt:
8. VorräteZum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 setzten sich die Vorräte wie folgt zusammen:
Die Gesellschaft hat sich in bestimmten, unwiderruflichen Einkaufsverträgen verpflichtet, zu festgelegten Konditionen Einsatzstoffe im Wert von etwa 443.744 € zu kaufen, von denen zum 31. Dezember 2019 208.841 € für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehen sind. Die Laufzeit dieser Vereinbarungen beträgt 1 bis 5 Jahre. Weitere unwiderrufliche Einkaufsverträge bestehen mit einem assoziierten Unternehmen der Gesellschaft. Für weitere Informationen zu diesen Vereinbarungen siehe Anmerkung 5. Die Wertberichtigungen auf Vorräte betrugen zum 31. Dezember 2019 69.427 € (31. Dezember 2018: 62.990 €) 9. Sonstige kurzfristige VermögenswerteZum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 setzten sich die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte wie folgt zusammen:
Die Position "Übrige sonstige Vermögenswerte" in der obigen Tabelle beinhaltet im Wesentlichen Kundendarlehen, Forderungen an Mitarbeiter und Schuldscheinforderungen. 10. SachanlagenZum 31. Dezember 2019 und 2018 setzten sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen des Sachanlagevermögens wie folgt zusammen:
Die Abschreibungen auf Sachanlagen betrugen für das Geschäftsjahr 2019 717.650 € (2018: 631.423 € und 2017: 622.706 €) und sind in den Umsatzkosten, den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sowie den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte enthalten. Die Gesellschaft hat sich in bestimmten, unwiderruflichen Einkaufsverträgen verpflichtet, zu festgelegten Konditionen Sachanlagen im Wert von etwa 62.787 € zu kaufen, von denen zum 31. Dezember 2019 60.190 € für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehen sind. Die Laufzeit dieser Vereinbarungen beträgt 1 bis 5 Jahre. In den technischen Anlagen und Maschinen ist zum 31. Dezember 2019 ein Betrag in Höhe von 775.601 € (31. Dezember 2018: 731.427 €) für Cycler für die Peritonealdialyse enthalten, die die Gesellschaft auf monatlicher Basis an Kunden mit chronischem Nierenversagen vermietet, sowie für Hämodialysegeräte, die die Gesellschaft im Rahmen von Operating Leasingverhältnissen an Ärzte vermietet. Die Effekte aus der Hyperinflation auf die Sachanlagen zum 31. Dezember 2019 und 2018 setzten sich wie folgt zusammen:
11. Immaterielle Vermögenswerte und FirmenwerteZum 31. Dezember 2019 und 2018 setzten sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte und Firmenwerte wie folgt zusammen:
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 135.482 € (2018: 93.424 € und 2017: 112.773 €) und sind in den Umsatzkosten, den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sowie den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte enthalten. Die Effekte aus der Hyperinflation auf die immateriellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2019 und 2018 setzten sich wie folgt zusammen:
Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Die Erhöhung der Buchwerte der Firmenwerte resultiert im Wesentlichen aus der Akquisition von NxStage, Wechselkursänderungen und dem Erwerb von Dialysekliniken im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2019. Die Buchwerte der Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer teilen sich zum 31. Dezember 2019 und 2018 wie folgt auf die CGUs auf:
Die Werthaltigkeit der in der Konzern-Bilanz enthaltenen Firmenwerte und sonstigen einzeIn abgrenzbaren immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer war gegeben. Abschreibungen auf Firmenwerte und die sonstigen einzeIn abgrenzbaren immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer waren daher in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 nicht erforderlich. 12. Rückstellungen und sonstige kurzfristige VerbindlichkeitenRückstellungen Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:
Selbstversicherungsprogramme Siehe dazu Anmerkung 2 d). Personalaufwand Die Rückstellungen für Personalaufwand umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für aktienbasierte Vergütungspläne, den kurzfristigen Anteil der Rückstellungen für Abfindungszahlungen und Rückstellungen für Jubiläumszahlungen. Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Rückstellungen für aktienbasierte Vergütungspläne 63.447 € (31. Dezember 2018: 15.478 €). Siehe Anmerkung 20. Prozessrisiken Siehe dazu Anmerkung 22. FCPA-Untersuchungen Am 29. März 2019 ist die Gesellschaft ein "Non-Prosecution-Agreement" mit der US-Justizbehörde (United States Department of Justice, DOJ) sowie eine separate Vereinbarung mit der SEC eingegangen mit dem Ziel, vollständig und abschließend die aus der Untersuchung resultierenden Ansprüche gegen die Gesellschaft beizulegen. Im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen zahlte die Gesellschaft Strafen und Gewinnabschöpfung in einer Gesamthöhe von ungefähr 231.700 US$ an das DOJ und die SEC. Für weitere Informationen zu diesen Untersuchungen siehe Anmerkung 22. Übrige sonstige Rückstellungen Die Position "Übrige sonstige Rückstellungen" in der obigen Tabelle beinhaltet unter anderem Rückstellungen für Garantien, Rückstellungen für Abrechnungen von Ärzten und Rückstellungen für Retouren. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzten sich zum 31. Dezember 2019 und 2018 wie folgt zusammen:
Personalverbindlichkeiten Die Personalverpflichtungen umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern, Boni und Urlaubsrückstellungen. Vertragsverbindlichkeiten Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Anzahlungen von Kunden sowie Verkäufe von Dialysegeräten, bei denen der Umsatzerlös nach der Installation des Geräts und der Bereitstellung der erforderlichen technischen Anweisungen erfasst wird, während eine Forderung mit Rechnungstellung an den Kunden erfasst wird. Übrige sonstige Verbindlichkeiten Die Position "Übrige sonstige Verbindlichkeiten" in der obigen Tabelle beinhaltet unter anderem derivative Finanzinstrumente, Rechnungsabgrenzungsposten, den kurzfristigen Anteil der Pensionsrückstellung sowie Abfindungszahlungen im Rahmen des Kostenoptimierungsprogramms. 13. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden UnternehmenZum 31. Dezember 2019 und 2018 setzten sich die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen wie folgt zusammen:
Commercial Paper Programm Die Gesellschaft verfügt über ein Commercial Paper Programm, in dessen Rahmen kurzfristige Schuldtitel von bis zu 1.000.000 € ausgegeben werden können. Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft Commercial Paper in Höhe von 1.000.000 € (31. Dezember 2018: 1.000.000 €) begeben. Kurzfristige Darlehen und weitere Verfügbarkeiten Zum 31. Dezember 2019 wies die Gesellschaft kurzfristige Darlehen in Höhe von 143.875 € (31. Dezember 2018: 204.491 €) aus. Diese betrafen Kredite, welche die Gesellschaft und einzelne Tochtergesellschaften der Gesellschaft im Rahmen von Kreditvereinbarungen bei Geschäftsbanken aufgenommen haben. Im Durchschnitt wurden die Darlehen zum 31. Dezember 2019 mit 0,86% (31. Dezember 2018: 1,21%) verzinst. Ohne die Mittel aus der Kreditvereinbarung 2012 (siehe Anmerkung 14) standen der Gesellschaft am 31. Dezember 2019 freie Kreditlinien mit Geschäftsbanken in Höhe von 517.926 € (31. Dezember 2018: 386.619 €) zur Verfügung. Einige dieser Kreditlinien sind durch Vermögenswerte der jeweiligen Tochtergesellschaft, die die Vereinbarung geschlossen hat, besichert oder werden durch die Gesellschaft garantiert. In gewissen Fällen können diese Kreditvereinbarungen auch bestimmte Unterlassungs- und Leistungsverpflichtungen für die jeweiligen Kreditnehmer beinhalten. Die Gesellschaft und einige Tochtergesellschaften verfügen über ein Cash Management System mit einem währungsübergreifenden Notional Pooling. Die Voraussetzungen für eine Saldierung innerhalb dieses Cash Management Systems wurden erfüllt. Zum 31. Dezember 2019 saldierte die Gesellschaft 152.598 € (31. Dezember 2018: 122.256 €) flüssige Mittel mit kurzfristigen Darlehen. Sonstige Finanzverbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 6.381 € (31. Dezember 2018: 930 €), die aus ausstehenden fixen Kaufpreiszahlungen resultieren. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen Am 31. Juli 2019 haben die Gesellschaft und eine ihrer Tochtergesellschaften als Darlehensnehmer und Fresenius SE als Darlehensgeber eine Darlehensvereinbarung angepasst und dadurch den Gesamtbetrag des unbesicherten Darlehens von 400.000 US$ auf 600.000 € erhöht. Die Gesellschaft und eine ihrer Tochtergesellschaften können bis zur Fälligkeit am 31. Juli 2022 ein oder mehrere kurzfristige unbesicherte Darlehen aufnehmen. Für weitere Informationen zu kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen siehe Anmerkung 5 c). 14. Langfristige FinanzverbindlichkeitenZum 31. Dezember 2019 und 2018 setzten sich die langfristigen Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen:
(1) Enthält zum 31. Dezember 2018
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen
gemäß IAS 17; ab 2019 werden diese in die
Bilanzposten "Kurzfristig fälliger Anteil der
langfristigen Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen" und "Langfristige
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
abzüglich des kurzfristig fälligen Anteils"
umgegliedert (siehe Anmerkung 1).
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft, welche alle den gleichen Rang im Hinblick auf das Recht auf Zahlung haben, sind nachfolgend beschrieben: Kreditvereinbarung 2012 Am 30. Oktober 2012 schloss die Gesellschaft eine syndizierte Kreditvereinbarung (Kreditvereinbarung 2012) in Höhe von ursprünglich 3.850.000 US$ und einer Laufzeit von fünf Jahren ab. Am 26. November 2014 wurde die Kreditvereinbarung 2012 auf einen Kreditrahmen von insgesamt ca. 4.400.000 US$ erhöht und vorzeitig um zwei Jahre, bis zum 30. Oktober 2019, verlängert. Am 11. Juli 2017 hat die Gesellschaft die bestehende Kreditvereinbarung erneut refinanziert. Zum 31. Dezember 2019 besteht die Kreditvereinbarung 2012 aus:
Die variable Verzinsung der Kreditlinien erfolgt auf Basis von EURIBOR / LIBOR zuzüglich einer bestimmten Marge. Die jeweilige Marge ist variabel und hängt vom Netto-Verschuldungsgrad der Gesellschaft ab. Dieser wird als Verhältnis der konsolidierten Finanzverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel zum konsolidierten EBITDA (gemäß Definition der Kreditvereinbarung 2012) ermittelt. Zum 31. Dezember 2019 betrug der gewichtete Durchschnittszinssatz der ausstehenden Dollar-Tranchen der Kreditvereinbarung 2012 3,24% (31. Dezember 2018: 3,53%). Zum 31. Dezember 2019 betrug der gewichtete Durchschnittszinssatz der ausstehenden Euro-Tranchen 0,93% (31. Dezember 2018: 0,81%). Die Kreditvereinbarung 2012 enthält Unterlassungs- und Leistungsverpflichtungen in Bezug auf die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften. Die Beschränkungen durch diese VertragsklauseIn betreffen unter bestimmten Umständen u. a. die Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten und die Gewährung von Sicherungsrechten. Die Gesellschaft ist außerdem zur Einhaltung eines maximalen Netto-Verschuldungsgrads verpflichtet. Die folgende Tabelle zeigt die zur Verfügung stehenden Fazilitäten und die Inanspruchnahmen aus der Kreditvereinbarung 2012 zum 31. Dezember 2019 und 2018:
(1) Finanzierungskosten sind in den angegebenen
Beträgen nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2019 Letters of Credit in Höhe von 1.135 US$ bzw. 1.010 € (2018: 1.690 US$ bzw. 1.476 €) des revolvierenden Kredits in US-Dollar genutzt, die nicht in den oben genannten Inanspruchnahmen zu diesen Zeitpunkten enthalten waren, die jedoch die zur Verfügung stehenden Beträge des revolvierenden Kredits entsprechend reduzieren. Anleihen Zum 31. Dezember 2019 und 2018 setzten sich die Anleihen der Gesellschaft wie folgt zusammen:
Alle vor 2018 begebenen Anleihen, sowie die im Jahr 2019 von der FMC US Finance III begebene Anleihe, werden durch die Gesellschaft und durch FMCH gesamtschuldnerisch garantiert. Die Emittenten haben jederzeit das Recht, die jeweiligen Anleihen zu 100% des Nennwerts zuzüglich aufgelaufener Zinsen und bestimmten in den Anleihebedingungen festgelegten Aufschlägen zurückzukaufen. Die Gläubiger unserer Anleihen haben das Recht, einen Rückkauf der Anleihe durch den jeweiligen Emittenten zu 101% des Nennwerts zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu fordern, wenn es nach einem Kontrollwechsel der Gesellschaft zu einer Herabstufung des Ratings der jeweiligen Anleihen oder des Unternehmensratings kommt. Die Gesellschaft war zum Schutz der Anleihegläubiger verschiedene Verpflichtungen eingegangen, die unter bestimmten Umständen und mit bestimmten Ausnahmen für die seit 2018 begebenen Anleihen den Spielraum der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften im Hinblick auf die Aufnahme von Verbindlichkeiten, die Belastung oder Veräußerung von Vermögensgegenständen, das Eingehen von Sale-and-Leaseback-Transaktionen sowie Zusammenschlüsse oder Verschmelzungen mit anderen Gesellschaften einschränken. Die Einschränkung bezüglich der Aufnahme von Verbindlichkeiten in den vor 2018 begebenen Anleihen wurde automatisch ausgesetzt, da das Rating der jeweiligen Anleihe einen sogenannten Investment Grade Status erreicht hat. Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft alle Verpflichtungen aus den Anleihebedingungen erfüllt. Die von der FMC Finance Vlll S.A. begebenen Anleihen in Höhe von 250.000 € und die von der Fresenius Medical Care US Finance II, Inc. begebenen Anleihen in Höhe von 800.000 US$, wurden mit Fälligkeit am 31. Juli 2019 getilgt. Wandelanleihe Die Gesellschaft hat am 19. September 2014 eine eigenkapital-neutrale Wandelanleihe im Volumen von 400.000 € ausgegeben. Der Kupon betrug 1,125%. Die Anleihe wurde zum Nennwert ausgegeben und am 31. Januar 2020 planmäßig zurückgezahlt. Im November 2019 endeten die Wandlungsrechte. Es gab keine Wandlungen. Die Call Optionen auf eigene Aktien, die die Gesellschaft zur vollständigen Absicherung der wirtschaftlichen Risiken aus den Wandlungsrechten in 2014 erworben hatte, endeten ebenfalls im November 2019. Forderungsverkaufsprogramm Am 20. Dezember 2018 wurde die Rahmenvereinbarung über Forderungsverkäufe (Forderungsverkaufsprogramm) auf ein Gesamtvolumen von 900.000 US$ erhöht und bis zum 20. Dezember 2021 verlängert. Die folgende Tabelle zeigt die zur Verfügung stehenden Fazilitäten und die Inanspruchnahmen aus dem Forderungsverkaufsprogramm zum 31. Dezember 2019 und 2018:
(1) Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von
Forderungen, die die vertraglichen Bestimmungen
erfüllen.
Weiterhin nutzte die Gesellschaft im Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms zum 31. Dezember 2019 Letters of Credit in Höhe von 23.460 US$ bzw. 20.883 € (2018: 26.631 US$ bzw. 23.259 €). Die Letters of Credit sind nicht in den oben genannten Inanspruchnahmen zu diesen Zeitpunkten enthalten, reduzieren jedoch die zur Verfügung stehenden Beträge des Forderungsverkaufsprogramms entsprechend. Im Rahmen dieses Programms werden zunächst bestimmte Forderungen an die NMC Funding Corporation (NMC Funding), eine 100%-ige Tochtergesellschaft, verkauft. NMC Funding tritt anschließend in gewissem Umfang Eigentumsrechte aus diesen Forderungen anteilig an bestimmte Bankinvestoren ab. Gemäß den vertraglichen Bestimmungen des Forderungsverkaufsprogramms behält sich NMC Funding das Recht vor, jederzeit an die Banken übertragene Eigentumsrechte zurückzufordern. Folglich verbleiben die Forderungen in der Konzern-Bilanz und die Erlöse aus der Abtretung werden als langfristige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die NMC Funding zahlt den Bankinvestoren Zinsen, die auf der Grundlage des Zinses für Geldmarktpapiere (commercial paper rate) für die jeweils gewählten Tranchen ermittelt werden. Zum 31. Dezember 2019 lag der Zinssatz bei 1,98%. Zum 31. Dezember 2018 waren keine Beträge im Rahmen dieses Programms gezogen. Refinanzierungskosten einschließlich Rechtskosten und Bankgebühren werden über die Laufzeit des Forderungsverkaufsprogramms abgeschrieben. Sonstige Zum 31. Dezember 2019 weist die Gesellschaft ausstehende fixe Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit bestimmten Akquisitionen und Investitionen in Höhe von 27.611 € (2018: 16.713 €) aus, davon sind 12.456 € (2018: 7.621 €) in den kurzfristig fälligen Anteilen der langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten. 15. Rückstellungen und sonstige langfristige VerbindlichkeitenVon den Rückstellungen und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 668.747 € zum 31. Dezember 2019 (2018: 750.738 €) sind 219.129 € (2018: 457.382 €) innerhalb von mehr als einem bis drei Jahren, 34.762 € (2018: 107.080 €) innerhalb von drei bis fünf Jahren und 414.856 € (2018: 186.276 €) nach fünf Jahren fällig. Die Position "sonstige langfristige Verbindlichkeiten" in Höhe von 559.944 € zum 31. Dezember 2019 (2018: 622.291 €) beinhaltet unter anderem nicht beherrschende Anteile mit Put-Optionen in Höhe von 331.293 € (2018: 324.295 €), ausstehende variable Kaufpreiszahlungen für Akquisitionen in Höhe von 55.424 € (2018: 115.061 €) und derivative Finanzinstrumente in Höhe von 50 € (2018: 11.820 €). Die langfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Rückstellungen für Personalaufwand umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für aktienbasierte Vergütungspläne und Rückstellungen für Abfindungen. Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Rückstellungen für aktienbasierte Vergütungspläne 47.411 € (2018: 71.784 €). Siehe Anmerkung 20. Die Position "Übrige sonstige Rückstellungen" in der obigen Tabelle beinhaltet unter anderem Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen. Die Effekte aus der Abzinsung oder der Änderung des Abzinsungssatzes sind unwesentlich. 16. Pensionen und pensionsähnliche VerpflichtungenGrundlagen Die Gesellschaft hat Pensionsverpflichtungen und bildet Pensionsrückstellungen für laufende und zukünftige Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter der Gesellschaft. Je nach rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Gegebenheit eines Landes bestehen dabei unterschiedliche Systeme der Alterssicherung. Die Gesellschaft unterhält zwei Arten von Versorgungssystemen. Dies sind zum einen leistungs- und zum anderen beitragsorientierte Versorgungspläne. Die Höhe der Pensionsleistungen hängt bei leistungsorientierten Versorgungsplänen grundsätzlich von der gesamten bzw. einem Teil der Beschäftigungsdauer sowie dem letzten Gehalt der Mitarbeiter ab. In beitragsorientierten Versorgungsplänen werden die Pensionsleistungen durch die Höhe der Mitarbeiterbeiträge, der Arbeitgeberbeiträge sowie der Erträge aus dem Planvermögen festgelegt. Die Beiträge können durch gesetzliche Höchstbeträge begrenzt sein. Im Falle des Ausscheidens eines Mitarbeiters ist die Gesellschaft bei leistungsorientierten Pensionsplänen verpflichtet, die zugesagten Leistungen an den ehemaligen Mitarbeiter zu zahlen, wenn diese fällig werden. Leistungsorientierte Versorgungspläne können rückstellungs- oder fondsfinanziert sein. Die Gesellschaft hat fünf bedeutende leistungsorientierte Versorgungspläne, einen fondsfinanzierten Plan in den USA und einen in Frankreich sowie einen rückstellungsfinanzierten Plan in Deutschland und zwei in Frankreich. Im 4. Quartal 2019 wurde den Teilnehmern des leistungsorientierten Versorgungsplans in den USA eine Kapitalauszahlung angeboten. Diese Planabgeltung reduzierte die Pensionsverpflichtung und resultierte in einem Gewinn. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen wird auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen berechnet, wodurch Schätzungen erforderlich werden. Die Annahmen zur Lebenserwartung, der Abzinsungsfaktor sowie der erwartete Gehalts- und Rententrend beeinflussen als wesentliche Parameter die Höhe der Pensionsverpflichtung. Im Rahmen des fondsfinanzierten Plans der Gesellschaft werden Vermögenswerte für die Erbringung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen gehalten. Der erwartete Ertrag aus diesem Planvermögen wird in der entsprechenden Periode als Ertrag erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen, wenn sich die tatsächlichen Werte der Parameter eines Jahres von den versicherungsmathematischen Annahmen für dieses Jahr unterscheiden sowie bei Abweichungen zwischen tatsächlichem und erwartetem Barwert der Versorgungszusage und des Ertrags auf das Planvermögen. Die Pensionsrückstellungen der Gesellschaft werden durch diese versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste beeinflusst. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen zahlt die Gesellschaft während der Dienstzeit eines Mitarbeiters durch den Mitarbeiter festgelegte Beiträge an einen unabhängigen Dritten. Durch diese Beiträge sind alle Verpflichtungen der Gesellschaft abgegolten. Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, so behält er den Anspruch auf seine geleisteten Beiträge und den unverfallbaren Anteil der vom Unternehmen geleisteten Beiträge. Die Gesellschaft unterhält einen beitragsorientierten Versorgungsplan für Mitarbeiter in den USA. Leistungsorientierte Pensionspläne Im 1. Quartal 2002 kürzte die US-amerikanische Tochtergesellschaft FMCH die leistungsorientierten Pensionspläne sowie die ergänzenden Pensionspläne für leitende Mitarbeiter. Durch diese Plankürzung werden im Wesentlichen alle gemäß den Plänen anspruchsberechtigten Mitarbeiter keine zusätzlichen Versorgungsansprüche mehr für zukünftige Leistungen erhalten. Die Gesellschaft hat alle Pensionsverpflichtungen aus den unverfallbaren und eingefrorenen Pensionsansprüchen der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Plankürzung beibehalten. Jedes Jahr führt FMCH dem Pensionsplan mindestens den Betrag zu, der sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Employee Retirement Income Security Act of 1974 in seiner ergänzten Form) ergibt. Im Geschäftsjahr 2019 sahen die gesetzlichen Vorschriften keine Mindestzuführung für den leistungsorientierten Pensionsplan vor. Im Jahr 2019 wurden freiwillige Zuführungen in Höhe von 1.131 € getätigt. Die erwarteten Zuführungen für das Geschäftsjahr 2020 betragen 1.139 €. Am 31. Dezember 2019 beträgt die Pensionsverpflichtung für alle leistungsorientierten Versorgungspläne 976.467 € (2018: 842.601 €) und setzt sich zusammen aus der Pensionsverpflichtung des US-amerikanischen Versorgungsplanes in Höhe von 399.339 € (2018: 388.518 €), des französischen Versorgungsplanes in Höhe von 5.498 € (2018: 4.626 €), die teilweise durch Fonds gedeckt sind, des deutschen rückstellungsfinanzierten Versorgungsplanes in Höhe von 560.255 € (2018: 439.677 €) und der zwei französischen rückstellungsfinanzierten Versorgungspläne in Höhe von 11.375 € (2018: 9.780 €). Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt. Neben allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinsänderungsrisiko ist die Gesellschaft dem Kapitalmarkt- beziehungsweise Anlagerisiko ausgesetzt. Im Folgenden werden die Veränderung der Pensionsverpflichtungen, die Veränderung des Planvermögens und der Fehlbetrag oder die Vermögensüberdeckung der Versorgungspläne dargestellt. Die Rentenzahlungen in der Veränderung der Pensionsverpflichtungen beinhalten Zahlungen sowohl aus dem fondsfinanzierten als auch aus dem rückstellungsfinanzierten Versorgungsplan. Dagegen beinhalten die Rentenzahlungen in der Veränderung des Planvermögens lediglich diejenigen Rentenzahlungen, die über den Pensionsfonds geleistet werden.
Zum Jahresende 2019 und 2018 ergaben sich keine Auswirkungen auf die Begrenzung des Vermögenswerts für die Leistungszusage (Asset Ceiling). Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 19 Jahre (2018: 18 Jahre). Die Netto-Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2019 bzw. zum 31. Dezember 2018 berechnet sich wie folgt:
Für die Pensionspläne in den USA, Deutschland und Frankreich bildete die Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 eine Pensionsrückstellung in Höhe von 660.343 € (31. Dezember 2018: 525.016 €). Die Pensionsrückstellung beinhaltet einen kurzfristigen Teil in Höhe von 6.190 € (2018: 5.384 €), der in der Konzern-Bilanz unter dem Posten "Rückstellungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" ausgewiesen wird. Der langfristige Teil in Höhe von 654.153 € (2018: 519.632 €) wird in der Konzern-Bilanz unter den langfristigen Verbindlichkeiten als "Pensionsrückstellungen" ausgewiesen. Von der gesamten Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2019 entfallen 83.323 € auf den US- amerikanischen Versorgungsplan, 560.255 € auf den deutschen Plan und 16.765 € auf die französischen Pläne. Zum 31. Dezember 2018 entfielen 71.031 € von der gesamten Pensionsrückstellung auf den US-amerikanischen Versorgungsplan, 439.677 € auf den deutschen Plan und 14.308 € auf die französischen Pläne. Von den Bezugsberechtigten sind 67% in den USA, 7% in Frankreich und ein Großteil der verbleibenden 26% in Deutschland beschäftigt. Pensionspläne anderer Tochtergesellschaften außerhalb der USA, Deutschland und Frankreich beinhalten zusätzliche Zusagen auf Altersrenten. Der Netto-Bilanzwert für diese Zusagen beträgt zum 31. Dezember 2019 39.147 € (31. Dezember 2018: 35.424 €). Die kurzfristige Pensionsrückstellung anderer Tochtergesellschaften in Höhe von 4.105 € (2018: 3.126 €) wird in der Konzern-Bilanz unter dem Posten "Rückstellungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten", der langfristige Teil in Höhe von 35.042 € (2018: 32.298 €) wird in der Konzern-Bilanz unter den langfristigen Verbindlichkeiten als "Pensionsrückstellungen" ausgewiesen. Die Zinssätze der einzelnen Pläne basieren auf den Renditen von Portfolios aus Fremdkapitalinstrumenten mit hohem Rating und Laufzeiten, die den Zeithorizont der jeweiligen Pensionsverpflichtung widerspiegeln. Der Zinssatz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 und 2018 ergibt sich aus dem mit den Pensionsverpflichtungen der einzelnen Pläne gewichteten Durchschnitt dieser Zinssätze. Den errechneten Pensionsverpflichtungen liegen folgende gewichtete durchschnittliche Annahmen zum 31. Dezember 2019 und 2018 zugrunde:
Sensitivitätsanalyse Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um 0,5 Prozentpunkte hätte auf die Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 folgende Auswirkungen:
Den Sensitivitätsberechnungen liegt die durchschnittliche Laufzeit der zum 31. Dezember 2019 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Parameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2019 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. ln der Sensitivitätsanalyse für die Gehaltsdynamik und den Rententrend ist der US-amerikanische Plan nicht enthalten, da dieser eingefroren ist und die Veränderungen der beiden versicherungsmathematischen Annahmen deshalb keinen Einfluss auf die Pensionsverpflichtung haben. Aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen ergab sich zum 31. Dezember 2019, 2018 und 2017 ein Pensionsaufwand, der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:
Der Dienstzeit- und der Nettozinsaufwand werden den Umsatzkosten, den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten oder den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen als Personalaufwand zugeordnet. Dies ist davon abhängig, in welchem Bereich der Bezugsberechtigte beschäftigt ist. Der Gewinn aus Planabgeltungen wird den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten zugeordnet. Dem errechneten Pensionsaufwand lagen folgende gewichtete durchschnittliche Annahmen zum 31. Dezember 2019, 2018 und 2017 zugrunde:
Die folgende Tabelle zeigt die erwarteten zukünftigen Pensionszahlungen:
Planvermögen Die folgende Tabelle zeigt die beizulegenden Zeitwerte des Planvermögens aufgeteilt nach Kategorien zum 31. Dezember 2019 und 2018:
(1) Diese Kategorie beinhaltet nicht aktiv
gemanagte eigenkapitalbasierte Indexfonds, die den S&P
500, S&P 400, Russell 2000, MSCl Emerging Markets Index
und den Morgan Stanley International EAFE Index abbilden.
Der Ermittlung der Marktwerte des Planvermögens am Bilanzstichtag wurden folgende Methoden und Inputs zugrunde gelegt:
Investitionspolitik und -strategie für das Planvermögen in den USA Die Gesellschaft überprüft regelmäßig die Annahme über die erwartete langfristige Rendite des Planvermögens. Im Rahmen dieser Überprüfung wird durch unabhängige Aktuare in Beraterfunktion eine Bandbreite für die erwartete langfristige Rendite des gesamten Planvermögens ermittelt, indem die erwarteten zukünftigen Renditen für jede Klasse von Vermögenswerten mit dem Anteil der jeweiligen Klasse am gesamten Planvermögen gewichtet werden. Die ermittelte Renditebandbreite basiert sowohl auf aktuelle ökonomische Rahmendaten berücksichtigenden Prognosen langfristiger Renditen, als auch auf historischen Marktdaten über vergangene Renditen, Korrelationen und Volatilitäten der einzelnen Klassen von Vermögenswerten. Ziel der globalen Investitionsstrategie der Gesellschaft ist es, etwa 99% der Vermögenswerte in Investments mit langfristigem Wachstum und Ertrag zu binden und etwa 1% in flüssige Mittel. Der Ertrag aus Investments und die flüssigen Mittel sollen kurzfristig für die Rentenzahlungen verfügbar sein. Die Investments unterliegen der Investitionspolitik für das Planvermögen und schließen breit diversifizierte Fonds oder auf Performance-Indizes ausgelegte Fonds ein. Die Investitionspolitik der Gesellschaft für das Planvermögen strebt eine Verteilung der Vermögenswerte zu rund 26% auf Aktien und 74% auf festverzinsliche Wertpapiere an und berücksichtigt, dass es einen zeitlichen Horizont für investierte Mittel von mehr als 5 Jahren geben wird. Das gesamte Portfolio wird an einem Index gemessen, der die Benchmark der jeweiligen Anlagenkategorien sowie die angestrebte Verteilung der Vermögenswerte widerspiegelt. Entsprechend der Investitionspolitik darf nicht in Aktien der Gesellschaft oder ihr nahestehender Unternehmen investiert werden. Die Maßstäbe für die Entwicklung der separaten Anlagekategorien beinhalten: S&P 500 Index, S&P 400 Mid-Cap Index, Russell 2000 Index, MSCl EAFE Index, MSCl Emerging Markets Index, Barclays Capital Long-Corporate Bond Index, Bloomberg Barclays U.S. Corporate High Yield Index und Bloomberg Barclays U.S. High Yield Fallen Angel 3% Capped Index. Beitragsorientierte Pensionspläne Die meisten Mitarbeiter von FMCH haben das Recht, an dem beitragsorientierten 401(k) Plan teilzunehmen. Die Mitarbeiter können bis zu 75% ihres Gehalts im Rahmen dieses Planes anlegen. Dabei gilt für Mitarbeiter im Alter von unter fünfzig Jahren ein jährlicher Maximalbetrag von 19,5 US$ und für Mitarbeiter ab einem Alter von fünfzig Jahren ein Maximalbetrag von 25,6 US$. Die Gesellschaft zahlt ihrerseits 50% des Mitarbeiterbeitrages ein, allerdings maximal 3% des Gehalts des betreffenden Mitarbeiters. Der Gesamtaufwand der Gesellschaft aus diesem beitragsorientierten Plan im Geschäftsjahr 2019 betrug 53.290 € (2018: 53.872 € und 2017: 48.746 €). Zusätzlich entrichtete die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 Beiträge an gesetzliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 25.950 € (2018: 24.721 € und 2017: 24.329 €). 17. Konzern-EigenkapitalGrundkapital Zum 31. Dezember 2019 setzt sich das Grundkapital der Gesellschaft aus 304.436.876 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 € (Stückaktien) zusammen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde voll eingezahlt. Die persönlich haftende Gesellschafterin der FMC-AG & Co. KGaA, die Fresenius Medical Care Management AG, Hof an der Saale, ist nicht zur Stellung einer Kapitaleinlage verpflichtet und hat auch keine Kapitaleinlage erbracht. Sie ist weder am Gewinn und Verlust noch am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die Übernahme der Geschäftsführung der Gesellschaft und der Haftung eine gewinn- und verlustunabhängige jährliche Vergütung in Höhe von 4% ihres Grundkapitals (siehe Anmerkung 5 d). Der persönlich haftenden Gesellschafterin werden alle Auslagen im Zusammenhang mit der Geschäftsführung der Gesellschaft einschließlich der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und ihres Aufsichtsrats erstattet. Nach §§ 33, 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) haben Meldepflichtige der Gesellschaft das Erreichen, Über- oder Unterschreiten bestimmter Stimmrechtsschwellen unter Beachtung von Zurechnungstatbeständen mitzuteilen. Nach § 38 WpHG besteht eine Mitteilungspflicht auch für das Erreichen, Über- oder Unterschreiten bestimmter Schwellen durch unmittelbar oder mittelbar gehaltene Instrumente sowie nach § 39 WpHG bei dem Erreichen, Über- oder Unterschreiten bestimmter Schwellen bei Zusammenrechnung der Stimmrechte im Sinne von § 33 WpHG und der Instrumente im Sinne von § 38 WpHG. Die der Gesellschaft zugegangenen Mitteilungen hat die Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und auch auf der Website www.freseniusmedicalcare.com/de im Bereich Investoren veröffentlicht. Mit Schreiben vom 8. Februar 2011 hat die Fresenius SE der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG a.F. (Vorgängerbestimmung zu § 33 WpHG) mitgeteilt, dass sie zu diesem Tag 35,74% der Stimmrechte an der FMC-AG & Co. KGaA hielt. Zum 31. Dezember 2019 hält die Fresenius SE 31,00% der Stimmrechte an der Gesellschaft. Unter Absetzung der von der FMC-AG & Co. KGaA gehaltenen eigenen Aktien entsprechend § 16 Abs. 2 S. 2 Aktiengesetz (AktG) beträgt der Anteil 31,64% der Stimmrechte an der Gesellschaft. Darüber hinaus ist die Fresenius SE alleinige Aktionärin der persönlich haftenden Gesellschafterin. FIL Limited, Pembroke, Bermudas, hat, auch für ihr zuzurechnende Tochterunternehmen, am 30. Oktober 2019 gemäß §§ 33, 34 WpHG mitgeteilt, dass am 29. Oktober 2019 2,98% der Stimmrechte an der FMC-AG & Co. KGaA gehalten wurden. BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA, hat, auch für ihr zuzurechnende Tochterunternehmen, am 13. Mai 2019 gemäß §§ 33, 34 WpHG mitgeteilt, dass am 8. Mai 2019 4,83% der Stimmrechte an der FMC-AG & Co. KGaA und Instrumente in Bezug auf 0,07% der Stimmrechte an der FMC-AG & Co. KGaA gehalten wurden. Die Hauptversammlung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien kann genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von genehmigtem Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei VierteIn des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, durch den die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. deren Vorstand ermächtigt wird, innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als fünf Jahren neue Aktien bis zu einem bestimmten Betrag auszugeben. Der Nennbetrag einer vorgeschlagenen Erhöhung des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen. Weiterhin kann die Hauptversammlung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien zum Zweck der Ausgabe (i) von neuen Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren, die ein Recht zum Bezug von Aktien einräumen, (ii) von neuen Aktien, die als Gegenleistung bei einem Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen dienen, oder (iii) von neuen Aktien, die Führungskräften oder Arbeitnehmern angeboten werden, ein bedingtes Kapital schaffen, wobei jeweils ein Beschluss mit einer Mehrheit von drei VierteIn des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich ist. Der Nennbetrag einer vorgeschlagenen Erhöhung des bedingten Kapitals darf die Hälfte und für den Fall, dass das bedingte Kapital zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Führungskräfte und Arbeitnehmer geschaffen wird, 10% des Grundkapitals, das zur Zeit der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht übersteigen. In einer Kommanditgesellschaft auf Aktien bedürfen sämtliche Kapitalerhöhungsbeschlüsse zu ihrer Wirksamkeit zusätzlich der Zustimmung durch die bzw. den persönlich haftenden Gesellschafter. Seit dem Wirksamwerden der durch die ordentliche Hauptversammlung und die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre am 16. Mai 2013 beschlossenen Umwandlung sämtlicher seinerzeit ausstehender Vorzugsaktien und die Umstellung der auf die Begebung von Vorzugsaktien gerichteter Optionen in bzw. auf Stammaktien im Verhältnis 1:1 setzt sich das Grundkapital ausschließlich aus Stammaktien zusammen. Genehmigtes Kapital Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde durch den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 ermächtigt, in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 35.000 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/l). Die neuen Aktien können auch von durch die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmten Kredit- und/oder Finanzinstituten oder einem Konsortium solcher Kredit- und/oder Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur für Spitzenbeträge zulässig. Das Genehmigte Kapital 2015/l wurde bisher nicht genutzt. Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde durch den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 ferner ermächtigt, in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 25.000 € gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/ll). Die neuen Aktien können auch von durch die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmten Kredit- und/oder Finanzinstituten oder einem Konsortium solcher Kredit- und/oder Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der auf die neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch die persönlich haftende Gesellschafterin nicht wesentlich unterschreitet oder im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder einer Beteiligung an einem Unternehmen erfolgen soll. Das Genehmigte Kapital 2015/ll wurde bisher ebenfalls nicht genutzt. Das Genehmigte Kapital 2015/l und das Genehmigte Kapital 2015/ll der Gesellschaft wurde mit Eintragung in das Handelsregister im Amtsgericht Hof an der Saale am 10. Juni 2015 wirksam. Bedingtes Kapital Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 12.000 € bedingt durch die Ausgabe von bis zu 12 MIO neuer Inhaber-Stammaktien ohne Nennwert mit einem Nominalwert von 1,00 € je Aktie erhöht (Bedingtes Kapital 2011/l). Für weitere Informationen siehe Anmerkung 20. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsplan 2011 Bezugsrechte in Form von Aktienoptionen ausgegeben wurden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt, wobei jede ausgegebene Aktienoption für den Bezug einer Aktie berechtigt (siehe Anmerkung 20). Die Gesellschaft hat das Recht, die Aktienoptionen durch eigene Aktien, die sie hält oder zurückkauft, zu bedienen, statt durch die Ausgabe von neuen Aktien das Grundkapital zu erhöhen. Zum 31. Dezember 2019 waren im Rahmen des Aktienoptionsplans 2011 3.488.989 Optionen mit einer durchschnittlich verbleibenden Laufzeit von 3,23 Jahren ausstehend. Im Jahr 2019 wurden 328.996 Optionen unter dem Aktienoptionsplan 2011 ausgeübt (siehe Anmerkung 20). Zum 31. Dezember 2019 betrug das bedingte Kapital der Gesellschaft 9.728 €. Das bedingte Kapital entfiel vollständig auf den Aktienoptionsplan 2011 (siehe Anmerkung 20). Im Geschäftsjahr 2019 wurden 328.996 Aktien (2018: 858.652 Aktien) unter dem Bedingten Kapital 2011/l ausgegeben, die das Grundkapital um 329 € (2018: 859 €) erhöhten. Eigene Anteile Die Gesellschaft erwarb auf Basis der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2011 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile im Geschäftsjahr 2013 7.548.951 eigene Aktien zu einem durchschnittlichen, gewichteten Kurs von 51,00 € je Aktie. Davon zog sie am 16. Februar 2016 6.549.000 eigene Aktien zum Zwecke der Kapitalherabsetzung zu einem durchschnittlich gewichteten Kurs von 51,00 € ein. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 wurde die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, bis zum Ablauf des 11. Mai 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erfolgen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu jedem gesetzlich zugelassenen Zweck zu verwenden, insbesondere auch um diese (i) ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, (ii) an Dritte gegen Sachleistung zu veräußern, anstelle der Ausnutzung eines bedingten Kapitals an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen, einschließlich Mitglieder der Geschäftsleitungen verbundener Unternehmen, auszugeben und zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden und (iv) von der Gesellschaft oder von ihr im Sinne des § 17 AktG abhängigen Gesellschaften begebener Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. einer Wandlungspflicht zu bedienen. Auf Basis der, mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016, erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile erwarb die Gesellschaft eigene Aktien zum Zwecke der Kapitalherabsetzung. Die zum 31. Dezember 2019 gehaltenen eigenen Aktien, wird die Gesellschaft ausschließlich dazu verwenden, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung der erworbenen eigenen Aktien herabzusetzen oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme der Gesellschaft zu bedienen. Die im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme abgewickelten Aktienkäufe sowie der Einzug eigener Aktien stellen sich wie folgt dar:
(1) Der Betrag der in 2017, 2018 und 2019
erworbenen eigenen Anteile beinhaltet Gebühren
(abzüglich Steuern) in Höhe von etwa 12 TSD
€, 8 TSD € bzw. 11 TSD €, die für
erbrachte Dienstleistungen gezahlt wurden.
Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien und Aktienoptionen, die Steuereffekte aus Aktienoptionen, den Personalaufwand aus Aktienoptionen, der in Übereinstimmung mit IFRS 2 erfasst wurde, sowie Änderungen der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen. Gewinnrücklagen In den Gewinnrücklagen sind die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen enthalten, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie die Veränderungen der nicht beherrschenden Anteile mit Put-Optionen. Dividenden Nach deutschem Recht ist der Bilanzgewinn, wie er sich aus dem nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft ergibt, Grundlage für die Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre. Am 21. Mai 2019 sind Barausschüttungen in Höhe von insgesamt 354.636 € für 2018 bei einem Betrag von 1,17 € je Aktie geleistet worden. Am 23. Mai 2018 sind Barausschüttungen in Höhe von insgesamt 324.838 € für 2017 bei einem Betrag von 1,06 € je Aktie geleistet worden. Am 16. Mai 2017 sind Barausschüttungen in Höhe von insgesamt 293.973 € für 2016 bei einem Betrag von 0,96 € je Aktie geleistet worden. Nicht beherrschende Anteile Die nicht beherrschenden Anteile spiegeIn den Anteil von anderen Gesellschaftern an den Nettovermögenswerten konsolidierter Tochtergesellschaften wider. Die Gesellschaft ist teilweise verpflichtet, Anteile, die konzernfremde Gesellschafter an Tochtergesellschaften der Gesellschaft halten, zu erwerben. Diese Pflicht resultiert aus vertraglich eingeräumten Put-Optionen zu Gunsten nicht beherrschender Anteile. Zusätzlich zum Ausweis unter den nicht beherrschenden Anteilen wird die potenzielle Kaufpreisverbindlichkeit für die Anteile anderer konzernfremder Gesellschafter aus der Ausübung der Put-Optionen zum Marktwert in den sonstigen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten erfasst. Ihr Ansatz erfolgt mittels erfolgsneutraler Umgliederung aus dem Eigenkapital. 18. Zusätzliche Informationen zum KapitalmanagementEs ist ein wesentliches Ziel des Kapitalmanagements der Gesellschaft, die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten zu optimieren. Ferner wird ein ausgewogener Mix aus Eigen- und Fremdkapital angestrebt. Im Bereich der Dialyse verfügt die Gesellschaft über eine starke Marktposition in globalen, wachsenden und weitgehend nicht zyklischen Märkten. Die Dialyseindustrie ist durch stabile Cash Flows gekennzeichnet. Da die meisten Kunden der Gesellschaft mehrheitlich über eine hohe Kreditqualität verfügen, werden hohe, stabile, planbare und nachhaltige Cash Flows erwirtschaftet. Diese erlauben einen angemessenen Anteil an Fremdkapital, d. h. den Einsatz eines umfangreichen Mixes aus Finanzverbindlichkeiten. Das Eigen- und Fremdkapital stellt sich zum 31. Dezember 2019 und 2018 wie folgt dar:
Die Gesellschaft unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Sie hat Verpflichtungen zur Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital im Zusammenhang mit Ausübungen von Aktienoptionen auf Basis des bestehenden Aktienoptionsplans 2011 (siehe Anmerkung 20). Die Gesellschaft führt ein Aktienrückkaufprogramm durch. Die zurückerworbenen eigenen Aktien werden ausschließlich dazu verwendet, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung der erworbenen eigenen Aktien herabzusetzen oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme der Gesellschaft zu bedienen (siehe Anmerkung 17). Die höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie der Gesellschaft liegt in der Aufrechterhaltung der finanziellen Flexibilität. Diese Flexibilität wird durch den Einsatz einer Vielzahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation der Investoren erreicht. Das Fälligkeitsprofil der Gesellschaft weist eine breite Streuung der Fälligkeiten mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt (siehe Anmerkung 14). Eine wichtige Steuerungsgröße auf Konzernebene ist der Netto-Verschuldungsgrad, der sich aus dem Net Debt/EBITDA-Verhältnis berechnet. Die Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen abzüglich der flüssigen Mittel (Netto-Verschuldung oder Net Debt) und das EBITDA (angepasst um im Geschäftsjahr getätigte Akquisitionen und Desinvestitionen, deren Kaufpreis die in der Kreditvereinbarung 2012 festgelegte Größenordnung von 50.000 € übersteigt, sowie um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Wertminderung) werden zueinander ins Verhältnis gesetzt, um so den Netto-Verschuldungsgrad zu bestimmen. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Netto-Verschuldungsgrad 3,2 (2018: 1,8). Bereinigt um den Effekt aus der Einführung von IFRS 16 lag der Netto-Verschuldungsgrad bei 2,5 zum 31. Dezember 2019. Die Finanzierungsstrategie und das Geschäftsmodell der Gesellschaft spiegeIn sich im Kreditrating wider. Die Gesellschaft wird von den Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's, und Fitch durchgehend mit Investment-Grade-Status bewertet.
19. Ergebnis je AktieDie folgende Tabelle stellt eine Überleitung der Zähler und Nenner für die Ermittlung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 dar:
20. Aktienbasierte VergütungspläneDie Gesellschaft bilanziert ihre aktienbasierten Pläne gemäß IFRS 2. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2019 verschiedene aktienbasierte Vergütungspläne, die entweder die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten oder von Instrumenten mit Barausgleich vorsehen. Vergütungspläne mit langfristiger Anreizwirkung der FMC-AG & Co. KGaA während der Jahre 2016 bis 2019 Die Zuteilung von Aktienoptionen oder Phantom Stock unter dem Vergütungsprogramm mit langfristiger Anreizwirkung der FMC-AG & Co. KGaA 2011 (Long-Term Incentive Program 2011 - LTIP 2011) ist seit dem 11. Mai 2016 nicht mehr möglich. Des Weiteren ist seit dem 1. Januar 2019 eine Zuteilung von Performance Shares unter dem Vergütungsplan mit langfristiger Anreizwirkung der FMC-AG & Co. KGaA 2016 (Long-Term Incentive Plan 2016 - LTIP 2016) nicht mehr möglich. Um die Mitglieder des Vorstandes, die Mitglieder des Vorstandes verbundener Unternehmen sowie andere Führungskräfte im Interesse der Gesellschaft auch weiterhin in angemessener Weise am langfristigen und nachhaltigen Erfolg von Fresenius Medical Care teilhaben zu lassen, wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2019 Nachfolgeprogramme eingeführt. Für die Mitglieder des Vorstandes hat der Aufsichtsrat der Management AG den Fresenius Medical Care Management AG Management Board Long Term Incentive Plan 2019 (MB LTIP 2019) gebilligt und eingeführt. Für die Mitglieder des Vorstandes verbundener Unternehmen sowie andere Führungskräfte hat der Vorstand der Management AG den Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Long Term Incentive Plan 2019 (LTIP 2019) gebilligt und eingeführt. Außerdem hat der Vorstand der Management AG im Zuge der Akquisition von NxStage für deren Vorstand sowie deren Führungskräfte den Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA NxStage Long-Term Incentive Plan (NxStage LTIP) gebilligt und eingeführt. Bei dem MB LTIP 2019, dem LTIP 2019, dem NxStage LTIP und dem LTIP 2016 handelt es sich um variable Vergütungsprogramme mit langfristiger Anreizwirkung. Wie der LTIP 2016, unter dem in den Jahren 2016 bis 2018 jährlich oder halbjährlich sogenannte "Performance Shares" zugeteilt wurden, sehen auch der MB LTIP 2019 und der LTIP 2019 vor, dass den Planteilnehmern im Jahr 2019 (für den MB LTIP 2019) bzw. in den Jahren 2019 bis 2021 (für den LTIP 2019) ein- oder zweimal jährlich Performance Shares zugeteilt werden können. Unter dem NxStage LTIP wurden den Planteilnehmern im Februar 2019 Performance Shares zugeteilt. Performance Shares sind nicht durch Eigenkapital hinterlegte, virtuelle Vergütungsinstrumente, die in Abhängigkeit von der Erreichung vordefinierter, nachstehend im Einzelnen beschriebener Erfolgsziele sowie von der Entwicklung des Kurses der Aktie der Gesellschaft Ansprüche auf Barzahlung vermitteIn können. Für die Mitglieder des Vorstands legt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen mit Rücksicht auf die individuellen Verantwortlichkeiten und die Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder als Initialgröße für jede Gewährung an Vorstandsmitglieder einen sogenannten Zuteilungswert fest. Für die übrigen Planteilnehmer erfolgt diese Festlegung durch den Vorstand. Der Zuteilungswert wird in der Währung festgelegt, in der der jeweilige Planteilnehmer zum Zeitpunkt der Zuteilung sein Grundgehalt bezieht. Um die Anzahl der den einzelnen Planteilnehmern zugeteilten Performance Shares aus dem Zuteilungswert zu ermitteln, wird deren jeweiliger Zuteilungswert durch den beizulegenden Zeitwert einer Performance Share - unter Zugrundelegung des Durchschnittskurses der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA während des Zeitraums von dreißig Tagen vor der Zuteilung - zum Zeitpunkt der Zuteilung dividiert. Die Anzahl der zugeteilten Performance Shares kann sich über den dreijährigen Bemessungszeitraum in Abhängigkeit vom Grad der Erreichung der folgenden drei Erfolgsziele verändern: (i) Wachstum der Umsatzerlöse zu konstanten Wechselkursen (Wachstum der Umsatzerlöse, Revenue Growth), (ii) Wachstum des auf die Anteilseigner der FMC-AG & Co. KGaA entfallenden, zu konstanten Wechselkursen ermittelten Konzernergebnisses (Wachstum des Konzernergebnisses, Net Income Growth) sowie (iii) Rendite auf das investierte Kapital (Return on Invested Capital (ROIC)). Ausschließlich für den LTIP 2019 kann die finale Zielerreichung für im Jahr 2019 zugeteilte Performance Shares abhängig von der Erreichung bestimmter Ziele in Zusammenhang mit der zweiten Phase des weltweiten Effizienzprogramms (GEP-ll-Ziele) erhöht werden. Die Umsatzerlöse, das Konzernergebnis und der ROIC basieren auf den ausgewiesenen und geprüften Zahlen in Euro bei einem nach IFRS erstellten Konzernabschluss der Gesellschaft unter Berücksichtigung der jeweiligen Planbedingungen. Das Wachstum der Umsatzerlöse, das Wachstum des Konzernergebnisses sowie die Erreichung der GEP-ll-Ziele werden für die Zwecke des jeweils relevanten Plans währungsbereinigt bestimmt. Für das Erfolgsziel Wachstum der Umsatzerlöse ist eine jährliche 100%-Zielerreichung gegeben, wenn dieses für jedes einzelne Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums bei 7% liegt; ein Wachstum der Umsatzerlöse von 0% führt zu einer Zielerreichung von 0%, die maximale Zielerreichung von 200% ist bei einem Wachstum der Umsatzerlöse von mindestens 16% gegeben. Wird ein Wachstum der Umsatzerlöse zwischen diesen Werten erreicht, wird der Grad der Zielerreichung linear zwischen diesen Werten interpoliert. Eine jährliche 100%-Zielerreichung für das Erfolgsziel Wachstum des Konzernergebnisses ist gegeben, wenn das Wachstum des Konzernergebnisses für jedes einzelne Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums bei 7% liegt. Bei einem Wachstum des Konzernergebnisses von 0% beträgt auch die Zielerreichung 0%, die maximale Zielerreichung von 200% wird bei einem Wachstum des Konzernergebnisses von mindestens 14% erreicht. Zwischen diesen Werten wird der Grad der Zielerreichung linear interpoliert. Für den ROIC ist eine jährliche 100%-Zielerreichung gegeben, wenn das für das jeweilige Jahr definierte ROIC-Ziel erreicht ist. Dieses beträgt für den MB LTIP 2019 und den LTIP 2019 für das Jahr 2019 7,9% (LTIP 2016: 7,3% für 2016 und eine jährliche Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte für die Folgejahre bis 2020; NxStage LTIP: 7,7% für 2018 und eine jährliche Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte für die Folgejahre bis 2020). Eine Zielerreichung von 0% ist gegeben, wenn das ROIC-Ziel in dem jeweiligen Jahr um 0,2 Prozentpunkte oder mehr unterschritten wird, während die maximale Zielerreichung von 200% erreicht ist, wenn das ROIC-Ziel in dem jeweiligen Jahr um 0,2 Prozentpunkte oder mehr überschritten wird. Der Grad der Zielerreichung bei einem ROIC-Ergebnis zwischen diesen Werten wird linear interpoliert. Sofern die Zielerreichung des jährlichen ROIC-Ziels im dritten Jahr eines Bemessungszeitraums höher ist als die Zielerreichung in jedem der beiden Vorjahre dieses Bemessungszeitraums oder dieser entspricht, gilt die ROIC-Zielerreichung des dritten Jahres für alle Jahre des jeweiligen Bemessungszeitraums. Der Grad der Zielerreichung für jedes dieser drei Erfolgsziele fließt jährlich zu jeweils einem Drittel in die Berechnung des Grades der jährlichen Zielerreichung ein, die für jedes Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums errechnet wird. Der Grad der Gesamtzielerreichung während des dreijährigen Bemessungszeitraums bestimmt sich dann nach dem Mittel dieser drei durchschnittlichen jährlichen Zielerreichungen. Die Gesamtzielerreichung kann in einem Korridor zwischen 0 und 200% liegen. Für den LTIP 2019 und Performance Shares, die im Jahr 2019 zugeteilt wurden, wird der Grad der Gesamtzielerreichung um 20 Prozentpunkte erhöht, falls die Erreichung der GEP-ll-Ziele 100% beträgt. Bei einer GEP-ll-Zielerreichung zwischen 0 und 100% wird der Wert der Erhöhung der Gesamtzielerreichung linear interpoliert. Die Gesamtzielerreichung kann in jedem Fall maximal 200% betragen. Die Anzahl der den Planteilnehmern zu Beginn des Bemessungszeitraums jeweils zugeteilten Performance Shares wird mit dem Grad der Gesamtzielerreichung multipliziert, um die endgültige Anzahl an Performance Shares zu ermitteln. Für den MB LTIP 2019 gilt die endgültige Anzahl an Performance Shares prinzipiell vier Jahre nach dem Tag der jeweiligen Zuteilung als erdient (vierjähriger Erdienungszeitraum). Die Anzahl der solchermaßen erdienten Performance Shares wird dann mit dem Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft während des Zeitraums von 30 Tagen vor Ablauf dieses vierjährigen Erdienungszeitraums multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag wird den Planteilnehmern dann als Barvergütung ausbezahlt. Für den LTIP 2019 gilt die endgültige Anzahl an Performance Shares prinzipiell drei Jahre nach dem Tag der jeweiligen Zuteilung als erdient (dreijähriger Erdienungszeitraum). Die Anzahl der solchermaßen erdienten Performance Shares wird dann mit dem Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft während des Zeitraums von 30 Tagen vor Ablauf dieses dreijährigen Erdienungszeitraums multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag, der auf 400% des dem Planteilnehmer zugeteilten Zuteilungswertes begrenzt ist, wird den Planteilnehmern dann als Barvergütung ausbezahlt. Für den NxStage LTIP gilt die endgültige Anzahl der im Februar 2019 zugeteilten Performance Shares prinzipiell im Dezember 2022 als erdient (Erdienungszeitraum). Die Anzahl der solchermaßen erdienten Performance Shares wird dann mit dem Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft während des Zeitraums von 30 Tagen vor Ablauf dieses Erdienungszeitraums multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag wird den Planteilnehmern dann als Barvergütung ausbezahlt. Für den LTIP 2016 gilt die endgültige Anzahl an Performance Shares prinzipiell vier Jahre nach dem Tag der jeweiligen Zuteilung als erdient (vierjähriger Erdienungszeitraum). Die Anzahl der solchermaßen erdienten Performance Shares wird dann mit dem Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft während eines Zeitraums von 30 Tagen vor Ablauf dieses vierjährigen Erdienungszeitraums multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag wird den Planteilnehmern dann als Barvergütung ausbezahlt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 gewährte die Gesellschaft Zuteilungen unter dem MB LTIP 2019 von 114.999 Performance Shares. Der durchschnittliche gewichtete beizulegende Zeitwert je Performance Share am Bewertungsstichtag betrug 60,70 € mit einem Gesamtmarktwert von insgesamt 6.980 €, der im Falle einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts neu bewertet wird. Der Gesamtmarktwert wird über den vierjährigen Erdienungszeitraum verteilt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 gewährte die Gesellschaft Zuteilungen unter dem LTIP 2019 von 817.089 Performance Shares. Der durchschnittliche gewichtete beizulegende Zeitwert je Performance Share am Bewertungsstichtag betrug 62,16 € mit einem Gesamtmarktwert von insgesamt 50.790 €, der im Falle einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts neu bewertet wird. Der Gesamtmarktwert wird über den dreijährigen Erdienungszeitraum verteilt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 gewährte die Gesellschaft Zuteilungen unter dem NxStage LTIP von 55.978 Performance Shares. Der durchschnittliche gewichtete beizulegende Zeitwert je Performance Share am Bewertungsstichtag betrug 62,17 € mit einem Gesamtmarktwert von insgesamt 3.480 €, der im Falle einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts neu bewertet wird. Der Gesamtmarktwert wird über den Erdienungszeitraum verteilt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2018 gewährte die Gesellschaft Zuteilungen unter dem LTIP 2016 von 632.804 Performance Shares. Dies beinhaltet 73.315 Performance Shares, die an die Mitglieder des Vorstands gewährt wurden. Der durchschnittliche gewichtete beizulegende Zeitwert je Performance Share am Bewertungsstichtag betrug 51,99 € mit einem Gesamtmarktwert von insgesamt 32.900 €, der im Falle einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts neu bewertet wird. Der Gesamtmarktwert wird über den vierjährigen Erdienungszeitraum verteilt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2017 gewährte die Gesellschaft Zuteilungen nach dem LTIP 2016 von 614.985 Performance Shares. Dies beinhaltet 73.746 Performance Shares, die an die Mitglieder des Vorstands gewährt wurden. Der durchschnittliche gewichtete beizulegende Zeitwert je Performance Share am Bewertungsstichtag betrug 83,40 € mit einem Gesamtmarktwert von insgesamt 51.290 €, der im Falle einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts neu bewertet wird. Der Gesamtmarktwert wird über den vierjährigen Erdienungszeitraum verteilt. Vergütungsprogramm mit langfristiger Anreizwirkung der FMC-AG & Co. KGaA 2011 Durch Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wurde am 12. Mai 2011 der Aktienoptionsplan 2011 der FMC-AG & Co. KGaA geschaffen. Der Aktienoptionsplan 2011 bildet zusammen mit dem Phantom Stock Plan 2011, der durch Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin geschaffen wurde, den LTIP 2011. Unter dem LTIP 2011 wurden den Teilnehmern Zuteilungen gewährt, die aus einer Kombination von Aktienoptionen und Phantom Stock bestanden. Die letzte Gewährung im Rahmen des LTIP 2011 erfolgte im Dezember 2015. Die Zuteilungen unter dem LTIP 2011 unterlagen einer vierjährigen Wartezeit. Ausgeübt werden können die gewährten Zuteilungen nur dann, wenn die vordefinierten Erfolgsziele erreicht wurden. Im Zusammenhang mit der Einführung des Aktienoptionsplans 2011 wurde eine Kapitalerhöhung von bis zu 12.000 € beschlossen, bedingt durch die Ausgabe von bis zu 12 MIO nennwertloser Inhaber-Stammaktien mit einem Nominalwert von 1,00 € pro Aktie. Die unter dem LTIP 2011 gewährten Aktienoptionen haben eine Laufzeit von acht Jahren und können erstmalig nach einer Wartezeit von vier Jahren ausgeübt werden. Der Ausübungspreis der Aktienoptionen, die unter dem LTIP 2011 gewährt wurden, ist der Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 30 Kalendertage unmittelbar vor dem Datum einer jeweiligen Gewährung. Bei Aktienoptionen, die unter dem LTIP 2011 an Bezugsberechtigte aus den USA gewährt werden, handelt es sich um nicht qualifizierte Aktienoptionen gemäß dem United States Internal Revenue Code (dem amerikanischen Bundessteuergesetz) in der angepassten Fassung von 1986. Bezugsberechtigte oder deren Erben können die unter dem LTIP 2011 gewährten Aktienoptionen nicht übertragen, verpfänden, abtreten oder anderweitig veräußern. Nach Ausübung der unter dem LTIP 2011 gewährten Phantom Stock stehen den Begünstigten Zahlungsansprüche gegen die Gesellschaft in Euro zu. Die Zahlung pro Phantom Stock, die anstelle der Ausgabe einer Aktie vorgenommen wird, basiert auf dem Kurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung. Die Phantom Stock haben eine Laufzeit von fünf Jahren und können erstmalig nach einer vierjährigen Wartezeit ausgeübt werden. Abweichend hiervon werden Phantom Stock von Teilnehmern, die dem US-Steuerrecht unterliegen, in jedem Fall im März des Jahres, das dem Ende der Wartezeit folgt, als ausgeübt angesehen. New Incentive Bonus Plan Die Mitglieder des Vorstands waren für das Geschäftsjahr 2019 berechtigt, abhängig von der Erreichung vordefinierter Ziele eine erfolgsbezogene Vergütung zu beziehen. Die Zielvorgaben für die Vorstandsmitglieder werden auf Basis der Kennzahlen Wachstum des bereinigten, auf die Anteilseigner der FMC-AG & Co. KGaA entfallenden, zu konstanten Wechselkursen ermittelten Konzernergebnisses (Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses), bereinigter Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit nach Investitionen in Sachanlagen, vor Akquisitionen und Beteiligungen (bereinigter Free Cash Flow) in Prozent der Umsatzerlöse sowie bereinigte operative Marge gemessen. Der Grad der Erreichung dieser Zielvorgaben wird aus der Gegenüberstellung von Soll- und lst-Werten ermittelt. Des Weiteren findet eine Unterteilung der Zielvorgaben in Zielsetzungen auf Konzernebene und in Zielsetzungen, die in einzelnen Regionen und Verantwortungsbereichen zu erfüllen sind, statt. Erfolgsbezogene Bonuskomponenten für das Geschäftsjahr 2019 setzen sich anteilig aus einer Barzahlung und aus einer aktienbasierten Vergütung mit Barausgleich zusammen. In Abhängigkeit von der Erreichung der jährlichen Zielvorgaben erfolgt die Barzahlung für das Geschäftsjahr 2019, nach Billigung des Konzernabschlusses, in dem auf das Geschäftsjahr 2019 folgenden Jahr. Die aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich unterliegt einer dreijährigen Wartezeit, wobei in Sonderfällen (z. B. Berufsunfähigkeit, Übergang in den Ruhestand, Nichtverlängerung ausgelaufener Anstellungsverträge durch das Unternehmen) eine kürzere Frist gelten kann. Die Höhe der Barauszahlung dieser aktienbasierten Vergütung richtet sich nach dem Kurswert der Stammaktie der FMC-AG & Co. KGaA zum Zeitpunkt der Ausübung. Für diese Bonuskomponente ist die für die Mitglieder des Vorstands jeweils maximal erreichbare Bezahlungskomponente sowie die Zuteilungshöhe der aktienbasierten Vergütung mit Barausgleich betragsmäßig gedeckelt. Die aktienbasierte Vergütung für diesen Plan betrug für das Geschäftsjahr 2.623 € (2018: 3.414 € und 2017: 3.418 €). Informationen zum Besitz aus den aktienbasierten Plänen Zum 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Vorstandes 102.435 Performance Shares aus dem MB LTIP 2019. Ehemalige Mitglieder des Vorstandes hielten 12.564 Performance Shares aus dem MB LTIP 2019. Zum 31. Dezember 2019 hielten die Planteilnehmer 797.659 Performance Shares aus dem LTIP 2019. Zum 31. Dezember 2019 hielten die Planteilnehmer 45.007 Performance Shares aus dem NxStage LTIP. Zum 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Vorstandes 211.878 Performance Shares aus dem LTIP 2016. Die übrigen Planteilnehmer hielten 1.747.142 Performance Shares aus dem LTIP 2016. Zum 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Vorstandes 23.336 Phantom Stock. Die übrigen Planteilnehmer hielten 311.650 Phantom Stock aus dem LTIP 2011. Zum 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Vorstandes 452.989 Aktienoptionen. Die übrigen Planteilnehmer hielten 3.036.000 Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2011. Zusätzliche Informationen zu den aktienbasierten Plänen Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen am 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018:
(1) Der durchschnittliche Aktienkurs zum
Zeitpunkt der Ausübung dieser Optionen betrug 67,62
€.
Die folgende Tabelle zeigt Angaben bezüglich der ausstehenden und ausübbaren Aktienoptionen zum 31. Dezember 2019:
Am 31. Dezember 2019 bestand kein unrealisierter Personalaufwand mehr für Aktienoptionen, die die Wartezeit noch nicht erfüllt haben. Im Geschäftsjahr 2019 flossen der Gesellschaft 17.014 € (2018: 43.508 € und 2017: 42.234 €) flüssige Mittel aus der Ausübung von Aktienoptionen zu (siehe Anmerkung 17). Der innere Wert der ausgeübten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2019 betrug 5.231 € (2018: 29.440 € und 2017: 31.580 €). Der Personalaufwand durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten wird aus dem beizulegenden Zeitwert der Aktienoptionen am jeweiligen Tag der Ausgabe sowie der Anzahl der ausgegebenen Aktienoptionen bestimmt und über die vierjährige Wartezeit verteilt. Der Personalaufwand aus dem Aktienoptionsplan 2011 im Jahr 2019 betrug 1.992 € (2018: 6.713 € und 2017: 11.736 €). Der Personalaufwand durch die Ausgabe von Instrumenten mit Barausgleich wird durch den beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bewertungsstichtag und der Anzahl der ausgegebenen Phantom Stock oder Performance Shares bestimmt und wird über die Wartezeit bzw. den Erdienungszeitraum verteilt. Der Personalaufwand für Instrumente mit Barausgleich betrug im Geschäftsjahr 2019
Aktienbasierte Vergütungsprogramme im Versorgungsmanagement Im Geschäftsjahr 2014 implementierte die Gesellschaft zwei aktienbasierte Vergütungsprogramme bei Tochtergesellschaften für die Akquisitionen von Sound und National Cardiovascular Partners. Die Gesellschaft veräußerte die Mehrheitsbeteiligung an Sound am 28. Juni 2018 (siehe Anmerkung 4 c) im Konzernanhang). Im Geschäftsjahr erfasste die Gesellschaft keinen Personalaufwand im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsprogramm bei Tochtergesellschaften für Sound (2018: 87.157 € und 2017: 35.250 €). Das verbleibende aktienbasierte Vergütungsprogramm im Zusammenhang mit National Cardiovascular Partners ist für die Gesellschaft unwesentlich. 21. LeasingDie Gesellschaft mietet Grundstücke, Gebäude und Einbauten, technische Anlagen und Maschinen sowie lT- und Büroausstattungen im Rahmen verschiedener Miet- und Leasingverträge. Leasing in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung In der folgenden Tabelle werden die Effekte aus Leasingverhältnissen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2019 dargestellt:
Für Informationen zu Miet- und Leasingverträgen mit nahestehenden Unternehmen siehe Anmerkung 5 b). Leasing in der Konzern-Bilanz Zum 31. Dezember 2019 setzten sich die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen wie folgt zusammen:
Die Abschreibungen der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen betrugen im Geschäftsjahr 2019 700.276 € und sind in den Umsatzkosten, den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sowie den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte enthalten. Der Wertminderungsaufwand der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen betrug im Geschäftsjahr 2019 38.820 € und ist in den Umsatzkosten und den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte enthalten. Für Informationen zu den Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen und der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber nahestehenden Unternehmen siehe Anmerkung 23. Leasing in der Konzern-Kapitalflussrechnung Der gesamte Cash-Abfluss aus Leasingverhältnissen betrug im Geschäftsjahr 2019 945.169 €. Aus Leasingverhältnissen, die die Gesellschaft als Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, ergeben sich zukünftig Zahlungsabflüsse von 254.171 €. Mögliche zukünftige Mittelabflüsse aus Kaufoptionen in Höhe von 56.507 € wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da die Ausübung der entsprechenden Optionen nicht als hinreichend sicher betrachtet wurde. Mögliche zukünftige Mittelabflüsse aus Verlängerungsoptionen in Höhe von 6.691.551 € wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da die Ausübung der entsprechenden Optionen nicht als hinreichend sicher betrachtet wurde. Der wesentliche Teil dieser möglichen zukünftigen Mittelabflüsse bezieht sich auf Verlängerungsoptionen in Immobilienleasingverträgen hauptsächlich für Dialysekliniken im Segment Nordamerika. Einzelne Leasingverträge können mehrere Verlängerungsoptionen enthalten. Die Gesellschaft verwendet Verlängerungsoptionen um eine größtmögliche betriebliche Flexibilität zu erhalten. Diese Verlängerungsoptionen sind ausschließlich von der Gesellschaft ausübbar. Mögliche zukünftige Mittelabflüsse aus Kündigungsoptionen in Höhe von 3.493 € wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da die Ausübung der entsprechenden Optionen nicht als hinreichend sicher betrachtet wurde. 22. Verpflichtungen und EventualverbindlichkeitenRechtliche und behördliche Angelegenheiten Die Gesellschaft ist regelmäßig in Klagen, Rechtsstreitigkeiten, behördliche und steuerbehördliche Prüfungen, Ermittlungen und sonstige Rechtsangelegenheiten involviert, die sich größtenteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Erbringung von Dienstleistungen und Lieferung von Produkten im Gesundheitswesen ergeben. Im Folgenden werden solche rechtlichen Angelegenheiten beschrieben, die die Gesellschaft derzeit als wesentlich oder beachtenswert erachtet. Die Gesellschaft bildet ihre Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten für bestimmte Gerichtsverfahren und regulatorische Angelegenheiten, soweit die Gesellschaft feststellt, dass ein ungünstiger Ausgang wahrscheinlich ist und die Höhe des Verlusts vernünftig geschätzt werden kann. Für die übrigen der im Folgenden beschriebenen Angelegenheiten erachtet die Gesellschaft die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts als gering und/oder kann den Schaden oder den Rahmen des möglichen Schadens vernünftigerweise nicht zum jetzigen Zeitpunkt abschätzen. Der genaue Ausgang von Rechtsstreitigkeiten und anderen Rechtsangelegenheiten kann stets nur schwer vorhergesagt werden, und es können sich Resultate ergeben, die von der Einschätzung der Gesellschaft abweichen. Die Gesellschaft ist überzeugt, stichhaltige Einwände gegen die in anhängigen Rechtsangelegenheiten geltend gemachten Ansprüche oder Vorwürfe zu besitzen und wird sich vehement verteidigen. Dennoch ist es möglich, dass die Entscheidung einer oder mehrerer derzeit anhängiger oder drohender rechtlicher Angelegenheiten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von der Gesellschaft sowie auf ihre Finanz- und Ertragslage haben könnte. Die Gesellschaft hat seit dem Jahr 2012 bestimmte Mitteilungen erhalten, die das Vorliegen von Verhaltensweisen in Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten behaupten, die gegen den Foreign Corrupt Practices Act oder andere Anti-Korruptionsgesetze verstoßen könnten. Die Gesellschaft führte unter Mitwirkung von externen Anwälten Untersuchungen durch und hat, in einem fortwährenden Dialog, die SEC sowie das DOJ über diese Untersuchungen informiert. Das DOJ und die SEC führten ebenfalls eigene Untersuchungen durch, bei denen die Gesellschaft kooperiert hat. Im Laufe dieses Dialoges hat die Gesellschaft Verhalten ermittelt und an das DOJ und die SEC berichtet, welches zur Folge hatte, dass das DOJ und die SEC die Verhängung von Geldstrafen, einschließlich der Herausgabe von Gewinnen, und andere Abhilfemaßnahmen gegen die Gesellschaft anstrebten. Die Gesellschaft hat bezüglich dieses Verhaltens Abhilfemaßnahmen ergriffen. Dieses Verhalten drehte sich im Wesentlichen um das Produktgeschäft der Gesellschaft in Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten. Die Gesellschaft hat Rückstellungen in Höhe von 200.000 € in 2017 und 77.200 € in 2018 gebildet. Diese Beträge erfassen Kostenschätzungen hinsichtlich Forderungen von DOJ und SEC auf Gewinnabschöpfung, Geldstrafen, bestimmte Rechtskosten und weitere damit zusammenhängende Kosten oder Wertberichtigungen, hinsichtlich derer davon ausgegangen wird, dass sie zur vollständigen und abschließenden Beilegung, sei es im Wege eines Prozesses oder einer vergleichsweisen Einigung, der Forderungen und Fragestellungen, die sich aus der Untersuchung ergeben, erforderlich werden. Die Erhöhung der Rückstellung, die in 2018 gebucht wurde, berücksichtigte vorläufige Verständigungen mit dem DOJ und der SEC über die finanziellen Bedingungen einer potenziellen Einigung. Nach dieser Erhöhung, welche entstandene und erwartete Rechtskosten, Wertberichtigungen und andere Kosten berücksichtigt, betrug die Rückstellung zum 31. Dezember 2018 insgesamt 223.980 €. Am 29. März 2019 ist die Gesellschaft ein "Non-Prosecution-Agreement" mit dem DOJ sowie eine separate Vereinbarung mit der SEC eingegangen mit dem Ziel, vollständig und abschließend die aus der Untersuchung resultierenden Ansprüche gegen die Gesellschaft beizulegen. Im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen zahlte die Gesellschaft Strafen und Gewinnabschöpfung in einer Gesamthöhe von ungefähr 231.700 US$ an das DOJ und die SEC. Der gesamte an DOJ und SEC gezahlte Betrag war durch Rückstellungen gedeckt, die das Unternehmen in den Jahren 2017 und 2018 vorgenommen und 2018 bekannt gegeben hat. Als Teil des Vergleichs stimmte die Gesellschaft zu, dass ein unabhängiger "Compliance Monitor" für mindestens zwei Jahre eingesetzt wird und sie ein zusätzliches Jahr selbst Bericht erstattet. Am 26. Juli 2019 wurde der Monitor ernannt und es begann der Überprüfungszeitraum. Im Jahre 2015 berichtete die Gesellschaft selbst der deutschen Staatsanwaltschaft über Verhalten mit einem potentiellen Bezug zu Deutschland und kooperiert weiterhin mit Regierungsbehörden in Deutschland bei deren Prüfung des Verhaltens, welches die Untersuchungen der Gesellschaft und der Regierung veranlasst hat. Seit 2012 hat die Gesellschaft weitere bedeutende Investitionen in ihre Compliance- und Finanzkontrollen sowie in ihre Compliance-, Rechts- und Finanzorganisationen getätigt und wird dies auch weiterhin tun. Zu den Abhilfemaßnahmen der Gesellschaft gehörte die Trennung von den Mitarbeitern, die für das oben genannte Verhalten verantwortlich sind. Die Gesellschaft ist auf verschiedenen Ebenen mit Überprüfungsfragen im Nachgang zur FCPA-Untersuchung befasst. Die Gesellschaft bekennt sich weiterhin vollumfänglich zur Einhaltung des FCPA und anderer anwendbarer Anti-Korruptionsgesetze. Klagen wegen Personenschäden im Zusammenhang mit dem Säurekonzentratprodukt von FMCH, genannt Granuflo(r) oder Naturalyte(r), wurden erstmals in 2012 erhoben und im Wesentlichen durch eine im Februar 2016 getroffene und im November 2017 vollzogene grundsätzliche außergerichtliche Einigung beigelegt. Die verbleibenden Klagen wegen Personenschäden stellen kein wesentliches Risiko dar. Die betroffenen Versicherer von FMCH stimmten dem Vergleich im Schadenersatzverfahren wegen Personenschäden zu und haben 220.000 US$ für den Vergleichsfonds bereitgestellt, unter dem wechselseitigen Vorbehalt der finalen Klärung von bestimmten Fragen der Versicherungsdeckung, die von den Versicherern aufgeworfen wurden und den Forderungen von FMCH nach dem Ausgleich von Verteidigungskosten. FMCH hat für die Durchführung des Vergleichs Rückstellungen für Nettoaufwendungen in Höhe von 60.000 US$ einschließlich Rechtskosten und sonstiger erwarteter Kosten gebildet. Nach Abschluss des Vergleichs haben die Versicherer von FMCH in der AIG Gruppe und FMCH jeweils Feststellungsklagen gegen den jeweils anderen eingereicht, die sich auf die unter anwendbaren Versicherungspolicen bestehenden Verpflichtungen der AIG-Gruppe beziehen. In dem Rechtsstreit über den Versicherungsschutz strebt die AIG-Gruppe eine Entschädigung durch FMCH für einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Vorleistung in Höhe von 220.000 US$ an; FMCH strebt an, eine Bestätigung der Zahlungsverpflichtung der AIG-Gruppe in Höhe von 220.000 US$, den Ersatz von den FMCH bereits entstandenen Kosten für die Rechtsverteidigung sowie die Verpflichtung der AIG-Gruppe die gegebenenfalls notwendigen Verteidigungs- und Einstandsverpflichtungen für Fälle, die nicht am Vergleich teilnehmen, zu erhalten. Aufgrund von Entscheidungen zum Gerichtsstand, wird der Rechtsstreit über den Versicherungsschutz vor dem New York State Court for Manhattan fortgesetzt. (National Union Fire Insurance v. Fresenius Medical Care, 2016 Index No. 653108 (Supreme Court of New York for New York County)). Vier institutionelle Kläger haben gemäß bundesstaatlichen Gesetzen gegen irreführende Praktiken Klagen gegen FMCH und deren nahestehende Unternehmen eingereicht, die auf bestimmten Hintergrundbehauptungen beruhen, die aus den GranuFlo(r)/NaturaLyte(r)-Personenschadensverfahren bekannt sind, mittels derer jedoch als eine Abhilfemaßnahme die Rückzahlung von Beträgen verlangt wird, die im Zusammenhang mit den GranuFlo(r)/NaturaLyte(r) Produkten an FMCH gezahlt worden sind. Diese Fälle bringen andere rechtliche Standards, Haftungstheorien und Arten möglicher Entschädigung mit sich, als die Personenschadensverfahren, und die betreffenden Ansprüche sind nicht durch den vorab beschriebenen Vergleich in den Personenschadensverfahren erloschen. Alle institutionellen Verfahren mit Ausnahme der Forderungen des Bundestaates Louisiana vertreten durch seinen Generalstaatsanwalt und von Blue Cross Blue Shield Louisiana, die weiterhin in einem zusammengefassten Verfahren fortgeführt werden, sind durch Vergleich abgeschlossen. State of Louisiana ex re. Caldwell and Louisiana Health Service & Indemnity Company v. Fresenius Medical Care Airline, 2016 Civ. 11035 (U.S.D.C. D. Mass.). Die Fälle Caldwell und Blue Cross Louisiana bleiben offen und werden beide zusammen am Bundesgericht in Boston weitergeführt, stehen jedoch unter dem Vorbehalt noch nicht beschiedener Anträge auf Trennung und Zurückverweisung. Es gibt noch in keinem von beiden Verfahren einen Verhandlungstermin. FMCH hat ihre Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten erhöht, um der erwarteten Beilegung dieser Fälle Rechnung zu tragen. Derzeit gibt es jedoch keine grundsätzlichen Vereinbarungen zur Lösung dieser Fälle, und es könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung mit rechtskräftiger Entscheidung erforderlich werden. Am 6. September 2018 reichte eine nach dem Recht von Delaware organisierte Zweckgesellschaft zur Verfolgung von Rechtsstreitigkeiten eine sogenannte "Pure Bill of Discovery" in einem Landkreis in Florida ein, mit der von FMCH Beweismaterial in Bezug auf einen Vergleich in einer Körperverletzungsangelegenheit angefordert wurde; andere Maßnahmen wurden nicht beantragt. MSP Recovery Claims Series LLC v. Fresenius Medical Care Holdings, No. 2018-030366-CA-01 (11th Judicial Circuit, Dade County, Florida). Die "Pure Bill" wurde danach an das Bundesgericht verwiesen und in das überregionale Fresenius Granuflo/Naturalyte Dialysate Products Liability-Verfahren in Boston übernommen. No.1:13-MD-02428-DPW (D. Mass. 2013). Am 12. März 2019 änderte der Kläger seine Pure Bill durch Einreichung einer Klage auf Geltendmachung von Schadensersatz im Namen von verschiedenen Personen und Körperschaften, welche angeblich dem Kläger ihre Rechte zur Geltendmachung von Schadensersatz abgetreten haben, die dadurch entstanden sind, dass diese medizinische Dienstleistungen bereitgestellt oder bezahlt haben, bei denen Dialysepatienten Behandlungen erhalten haben, bei denen das Säurekonzentrat-Produkt von FMCH verwendet wurde. FMCH reagiert auf die abgeänderte Klage. Im August 2014 erhielt FMCH eine Vorlageverfügung der US-Bundesanwaltschaft des District of Maryland, die Informationen zu vertraglichen Vereinbarungen von FMCH mit Krankenhäusern und Ärzten, einschließlich Verträgen bzgl. des Managements von stationären Akutdialyse-Dienstleistungen abfragt. FMCH kooperiert in dieser Untersuchung. Im Juli 2015 hat der Generalstaatsanwalt für Hawaii eine Zivilklage nach dem False Claims Act des Bundesstaates Hawaii eingereicht, die den Vorwurf einer konspirativen Absprache enthält, nach der bestimmte Liberty Dialysis-Tochtergesellschaften von FMCH der Hawaii Medicaid für die Verabreichung von Epogen(r) durch Liberty im Zeitraum von 2006 bis 2010, der vor dem Erwerb von Liberty durch FMCH liegt, zu viel berechnet hätten. Hawaii v. Liberty Dialysis - Hawaii, LLC et al., Case No. 15-1- 1357-07 (Hawaii 1st Circuit). Der Bundesstaat behauptet, dass Liberty unrechtmäßig gehandelt habe, indem es auf die unrichtige und nicht autorisierte Abrechnungsanleitung vertraut habe, die Liberty von Xerox State Healthcare LLC erhalten habe, welche vom Bundesstaat Hawaii im relevanten Zeitraum mit der Administration des Erstattungswesens im Rahmen seines Medicaid-Programms beauftragt war. Die vom Bundesstaat behauptete Überzahlung beträgt ca. 8.000 US$, jedoch legt der Bundesstaat zivilrechtliche Rechtsbehelfe ein und begehrt Zinsen, Bußgelder und Geldstrafen von Liberty und FMCH unter dem False Claims Act des Bundesstaates Hawaii, die diese Überzahlung deutlich überschreiten. Nachdem FMCH bezüglich Anträgen von Xerox, dieses zu verhindern, obsiegt hat, verfolgt FMCH gegen Xerox aufgrund von Rückgriffs- und Freistellungsansprüchen Dritt-Parteien-Klage. Die Klage des Bundesstaates nach dem False Claims Act wurde eingereicht, nachdem Liberty ein Verwaltungsverfahren dagegen angestrengt hatte, dass der Staat sich durch die Nichtzahlung fälliger laufender Verbindlichkeiten gegenüber Liberty für die behaupteten Überzahlungen schadlos hielt. Das zivilrechtliche und das Verwaltungsverfahren werden parallel geführt. Die Verhandlung im Zivilverfahren ist terminiert für den 13. Juli 2020. Am 31. August 2015 erhielt FMCH eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der US-Bundesanwaltschaft des District of Colorado (Denver) mit Fragen zu Beteiligungen von FMCH an Dialyseklinik-Joint Ventures, an denen Ärzte beteiligt sind, und zum Management dieser Joint Ventures. FMCH kooperiert weiterhin in der Untersuchung des Denver United States Attorney's Office ("USAO"), welche sich nunmehr auf Erwerbsvorgänge und Verkäufe von Minderheitsbeteiligungen an gegenwärtig bestehenden ambulanten Einrichtungen zwischen FMCH und Ärztegruppen konzentriert. Am 25. November 2015 erhielt FMCH eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der US-Bundesanwaltschaft des Eastern District of New York (Brooklyn), die ebenfalls die Beteiligung von FMCH an bestimmten Dialyse-Klinik Joint Ventures in New York untersucht. Am 26. September 2018 hat es der Brooklyn USAO abgelehnt, aufgrund der in 2014 eingereichten versiegelten sog. Qui Tam-Beschwerde, welche Ausgangspunkt der Untersuchung war, tätig zu werden. CKD Project LLC v. Fresenius Medical Care, 2014 Civ. 6646 (E.D.N.Y. November 12, 2014). Das Gericht hat die Versiegelung der Beschwerde aufgehoben und damit dem Beschwerdeführer die Möglichkeit gegeben, die Klage selbst zuzustellen und weiterzuverfolgen. Der Beschwerdeführer - eine Zweckgesellschaft, die von Anwaltskanzleien gegründet wurde, um Qui Tam-Verfahren durchzuführen - hat seine Klage zugestellt und das Verfahren wird fortgeführt. Beginnend am 6. Oktober 2015 hat der United States Attorney for the Eastern District of New York (Brooklyn), mittels unter dem False Claims Act erlassener Vorlageverfügungen, eine Untersuchung betreffend die kommerzielle Nutzung und Abrechnung der Tochtergesellschaft der FMCH Azura Vascular Care für den Zeitraum beginnend mit dem Erwerb der American Access Care LLC ("AAC") im Oktober 2011 durch FMCH durchgeführt. FMCH kooperiert in der Ermittlung des Brooklyn USAO. Der Brooklyn USAO hat darauf hingewiesen, dass seine Untersuchung landesweit durchgeführt wird und sich darauf konzentriert, ob bestimmte Zugangsverfahren, die in den Einrichtungen von Azura durchgeführt wurden, medizinisch notwendig waren und ob bestimmte von Azura beschäftigte Arzthelferinnen und Arzthelfer den zulässigen Umfang ihrer Kompetenzen überschritten haben. Bezüglich der Vorwürfe gegen AAC, die in den Bezirken in Connecticut, Florida und Rhode Island im Hinblick auf Nutzung und Abrechnung erhoben wurden, wurde im Jahr 2015 eine Einigung erzielt. Am 30. Juni 2016 erhielt FMCH eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der US-Bundesanwaltschaft des Northern District of Texas (Dallas), mit der Informationen über den Gebrauch und die Handhabung von Medikamenten einschließlich Velphoro(r) angefragt wurden. Die Untersuchung umfasst DaVita, Amgen, Sanofi und andere Pharmahersteller und beinhaltet Untersuchungen dahingehend, ob bestimmte Ausgleichsleistungen zwischen Herstellern und den verkaufenden Apotheken unrechtmäßige Provisionszahlungen darstellten. Nach dem Verständnis von FMCH ist diese Untersuchung substantiell unabhängig von der 63.700 US$-Einigung von DaVita Rx, die am 14. Dezember 2017 in der Angelegenheit mit dem Titel United States ex rel. Gallian v. DaVita Rx, 2016 Civ. 0943 (N.D. Tex.) bekannt gegeben wurde. FMCH hat bei der Untersuchung kooperiert. Am 18. November 2016 erhielt FMCH eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der US-Bundesanwaltschaft für den Eastern District of New York (Brooklyn), mit der Unterlagen und Informationen bezüglich der Geschäftstätigkeit der im Oktober 2013 von der FMCH erworbenen Shiel Medical Laboratory, Inc. ("Shiel") angefragt wurden. Im Rahmen der Kooperation mit der Untersuchung und der Vorbereitung der Antwort auf die Vorlageverfügung hat FMCH Falschausstellungen und Falschdarstellungen in Unterlagen, die von einem Shiel Vertriebsmitarbeiter eingereicht wurden identifiziert, die die Integrität bestimmter Rechnungen betreffen, die von Shiel für Labortests von Patienten in Kliniken für Langzeitbehandlungen eingereicht wurden. Am 21. Februar 2017 veranlasste FMCH die Kündigung des Mitarbeiters und informierte die US-Bundesanwaltschaft über die Kündigung und deren Begleitumstände. Es ist zu erwarten, dass aufgrund des Verhaltens des entlassenen Mitarbeiters Forderungen auf Erstattung von Überzahlungen und auf damit im Zusammenhang stehende Strafzahlungen nach den anwendbaren Gesetzen an FMCH gerichtet werden, allerdings kann der finanzielle Wert dieser Zahlungsforderungen noch nicht zuverlässig geschätzt werden. FMCH macht geltend, dass sie gemäß den Bestimmungen zum Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen der Akquisition von Shiel in 2013 nicht für das Fehlverhalten des gekündigten Mitarbeiters oder anderer Shiel-Mitarbeiter vor dem Datum der Übernahme verantwortlich ist. Der Brooklyn USAO untersucht weiterhin eine Reihe von Fragestellungen im Zusammenhang mit Shiel, einschließlich der Vorwürfe ungerechtfertigter Zahlungen (sog. "Kickbacks") an Ärzte, und hat bekannt gegeben, dass der Untersuchung verschiedene versiegelte Qui Tam-Beschwerden zugrunde liegen. Am 12. Dezember 2017 hat FMCH bestimmte Geschäftsbereiche von Shiel, die Gegenstand der Vorlageverfügung aus Brooklyn sind, einschließlich des an die US-Bundesanwaltschaft gemeldeten Fehlverhaltens, an Quest Diagnostics veräußert. Gemäß des Vertrags über den Verkauf an Quest Diagnostics behält FMCH die Verantwortung für die Beantwortung der Brooklyn-Untersuchung und für Verbindlichkeiten, die sich aus dem Verhalten nach der Übernahme von Shiel im Jahr 2013 und vor dem Verkauf von Shiel an Quest Diagnostics ergeben. FMCH kooperiert in der Untersuchung. Am 14. Dezember 2016 veröffentlichten die CMS, die das nationale Medicare Programm verwalten, eine vorübergehend abschließende Regelung ("Interim Final Rule", "IFR") mit der Bezeichnung "Medicare Program; Conditions for Coverage for End-Stage Renal Disease Facilities-Third Party Payment." Die lFR hätte zu einer Änderung der Rahmenbedingungen für die Versicherungsdeckung gegenüber Dialyseanbietern wie FMCH geführt und hätte Versicherer gewissermaßen in die Lage versetzt, Beitragszahlungen von oder für Patienten, die Zuschüsse vom American Kidney Fund ("AKF" oder der "Fund") für ihren privaten Krankenversicherungsschutz erhalten, abzulehnen. Die lFR hätte somit dazu führen können, dass diese Patienten privaten Versicherungsschutz verloren hätten. Der Verlust des privaten Versicherungsschutzes dieser Patienten hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage von FMCH haben können. Am 25. Januar 2017 hat ein Bundesbezirksgericht in Texas, das für eine von einer Interessengruppe von Patienten und Dialysedienstleistern (darunter FMCH) angestrengte Klage zuständig ist, den CMS vorläufig untersagt, die lFR umzusetzen. Dialysis Patient Citizens v. Burwell, 2017 Civ. 0016 (E.D. Texas, Sherman Div.). Die einstweilige Verfügung basierte auf dem Versäumnis der CMS, bei der Verabschiedung der lFR ein angemessenes Bekanntmachungs- und Anhörungsverfahren befolgt zu haben. Die Verfügung bleibt solange in Kraft und das Gericht behält die Zuständigkeit über den Streit. Am 22. Juni 2017 beantragten die CMS eine Aussetzung des Verfahrens in dem Rechtsstreit vor dem Hintergrund ausstehender weiterer Gesetzgebung in Bezug auf die lFR. Die CMS ergänzten ihren Antrag dahingehend, dass sie beabsichtigen, einen Vermerk über einen Regulierungsvorschlag (Notice of Proposed Rulemaking) im Bundesregister (Federal Register) zu veröffentlichen und ansonsten ein Bekanntmachungs- und Anhörungsverfahren zu initiieren. Die Kläger in diesem Prozess, darunter FMCH, stimmten der Aussetzung zu, die vom Gericht am 27. Juni 2017 erlassen wurde. Am 3. Januar 2017 erhielt FMCH eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der US-Bundesanwaltschaft für den District of Massachusetts, in der die Interaktionen und Beziehungen von FMCH mit dem AKF angefragt werden, einschließlich der Spendenbeiträge von FMCH an den Fund und den finanziellen Hilfen, die der Fund Patienten für Versicherungsbeiträge gewährt. FMCH hat bei der Untersuchung, welche Teil einer breiter angelegten Untersuchung hinsichtlich wohltätiger Zuwendungen in der Medizinbranche war, kooperiert. Am 1. August 2019 erließ der United States District Court for the District of Massachusetts einen Beschluss, in dem er ankündigte, dass die Vereinigten Staaten es abgelehnt hätten, in eine Qui-Tam-Beschwerde einzugreifen, die der Untersuchung durch den USAO Boston zugrunde lag, und mit dem er die Anzeige des Anzeigeerstatters entsiegelte, um es dem Anzeigeerstatter zu ermöglichen, die Beschwerde selbst zuzustellen und das Verfahren fortzuführen. Der Anzeigeerstatter hat die Beschwerde nicht fristgerecht zugestellt, aber das Gericht hat die Beschwerde des Anzeigeerstatters noch nicht abgewiesen. Am 8. April 2019 stellte United Healthcare FMCH ein Verlangen auf ein Schiedsverfahren zu. In diesem Verlangen wird behauptet, dass FMCH durch den Verzicht auf Zuzahlungen und andere Maßnahmen Patienten unrechtmäßig von der Kostenübernahme unter von der Regierung bezahlten Versicherungen, einschließlich Medicare, hin zu kommerziellen Versicherungen von United Healthcare, einschließlich "Affordable Care Act Exchange Plans", "gelenkt" hat. FMCH bestreitet die Ansprüche und Forderungen von United Healthcare. Ein Termin für die abschließende Anhörung im Schiedsverfahren wurde für den 23. August 2021 angesetzt. Anfang Mai 2017 hat der United States Attorney for the Middle District of Tennessee (Nashville) identische Vorlageverfügungen unter dem False Claims Act an FMCH und zwei Tochtergesellschaften in Bezug auf das Pharma-Einzelhandelsgeschäft von FMCH erlassen. Im Rahmen der Untersuchungen soll Vorwürfen in Bezug auf unzulässige Anreize gegenüber Dialysepatienten, die Verschreibung oral verabreichter Medikamente über den Apothekendienst von FMCH einzureichen, nachgegangen werden, sowie solchen der unsachgemäßen Abrechnung zurückgegebener Medikamente und anderen Vorwürfen die denen ähnlich sind, die der 63.700 US$-Einigung von Davita Rx, welche am 14. Dezember 2017 bekannt gegeben wurde (United States ex rel. Gallian v. DaVita Rx, 2016 Civ. 0943 (N.D. Tex.)), zugrunde lagen. FMCH kooperiert bei den Untersuchungen. Am 12. März 2018 haben Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd. und Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma France S.A.S. (zusammen "VFMCRP") (das zwischen Vifor Pharma und FMC-AG & Co. KGaA bestehende Joint Venture) am U.S. District Court für den District of Delaware (Fall. 1:18-cv-00390-LPS) eine Klage wegen Patentverletzung gegen Lupin Atlantis Holdings SA, Lupin Pharmaceuticals Inc. (zusammen, "Lupin") und Teva Pharmaceuticals USA, Inc. ("Teva") eingereicht. Die Patentverletzungsklage ist eine Reaktion auf die von Lupin und Teva eingereichten Zulassungsanträge im Wege der "Abbreviated New Drug Applications" (ANDA) bei der US-Gesundheitsbehörde (U.S. Food and Drug Administration, "FDA") für Generika-Versionen von Velphoro(r). Velphoro(r) ist geschützt durch Patente, die im FDA-Register "FDA's Approved Drug Products with Therapeutic Equivalence Evaluations", auch bekannt als "Orange Book", eingetragen sind. Die Klage wurde innerhalb der von der Hach-Waxman-Gesetzgebung vorgeschriebenen 45-Tage-Periode eingereicht und bewirkte eine Unterbrechung der FDA-Zulassung für 30 Monate (2,5 Jahre) (genauer: bis 29. Juli 2020 für Lupins ANDA und 6. August 2020 für Tevas ANDA) oder einen kürzeren Zeitraum, falls eine Entscheidung in der Patentverletzungsklage erreicht wird, dass die streitgegenständlichen Patente ungültig oder nicht verletzt sind. Am 17. Dezember 2018 hat VFMCRP als Reaktion auf einen anderen ANDA-Zulassungsantrag für eine generische Version von Velphoro(r), eine Patentverletzungsklage gegen Annora Pharma Private Ltd. und Hetero Labs Ltd. (zusammen "Annora") am U.S. District Court für den District of Delaware eingereicht. Eine 30-monatige Unterbrechung des FDA-Zulassungsverfahrens für Annora's ANDA läuft bis zum 30. Mai 2021. Am 17. Dezember 2018 wurde FMCH vom United States Attorney for the District of Colorado (Denver) eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act als Teil einer Untersuchung von Vorwürfen gegen DaVita, Inc. zugestellt, die Geschäfte zwischen FMCH und DaVita einschließt. Die gegenständlichen Geschäfte beinhalten Verkäufe und Käufe von Dialyse-Kliniken, dialyse-bezogenen Produkten und Medikamenten, einschließlich Dialysemaschinen und Dialysatoren, und Verträge für bestimmte administrative Dienstleistungen. FMCH kooperiert in der Untersuchung. Am 28. Juni 2019 reichten bestimmte Tochtergesellschaften der FMCH eine Klage gegen die Vereinigten Staaten ein, mit dem Ziel, die Zahlung der ihnen vom US-Verteidigungsministerium im Rahmen des Tricare-Programms geschuldeten Gelder zu erreichen und zu verhindern, dass Tricare zuvor gezahlte Gelder einbehält. Bio-Medical Applications of Georgia, Inc., et al. v. United States, CA 19-947, United States Court of Federal Claims. Tricare gewährt die Erstattung für Dialysebehandlungen und andere medizinische Versorgungsleistungen, die gegenüber Mitgliedern der Streitkräfte, deren Angehörigen und Pensionären erbracht werden. Die Rechtsstreitigkeiten betreffen unveröffentlichte Verwaltungsklagen von Tricare-Administratoren, die die Höhe der Vergütung für Dialysebehandlungen, die den Tricare-Begünstigten gewährt wurden, auf der Grundlage einer Neufassung von Codes (Automatisches Ersetzen durch einen Code, der für eine andere Dienstleistung als die von FMCH erbrachte gilt und für die sie ihren Antrag gestellt hat, sog. "Crosswalkings"), die seit vielen Jahren ohne Widerspruch in der Rechnungsstellung verwendet und befolgt wurden, reduzieren. Tricare-Administratoren haben die unveröffentlichte Verwaltungsaktion anerkannt und es abgelehnt, sie zu ändern oder aufzugeben. Die Tricare-Administratoren haben einen Antrag auf Abweisung der Beschwerde gestellt. Sie haben noch keine substantielle Verteidigung gegen die Beschwerde vorgelegt, sind aber auch noch nicht verpflichtet, eine solche Verteidigung zu formulieren. FMCH beabsichtigt sich gegen den Antrag auf Abweisung der Beschwerde zu wenden. FMCH hat eine Beschränkung der Umsätze für rechtlich strittige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen, die ansonsten nach dem Tricare-Programm anerkannt würden. Diese Beschränkung reicht nach Ansicht von FMCH unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Tatsachen aus, um die Möglichkeit zu berücksichtigen, im Rechtsstreit nicht zu obsiegen. Die Gesellschaft ist im normalen Geschäftsverlauf Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsverfahren und Ermittlungen hinsichtlich verschiedenster Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit. Die Gesellschaft analysiert regelmäßig entsprechende Informationen einschließlich, sofern zutreffend, ihre Verteidigungsmaßnahmen und ihren Versicherungsschutz, und bildet die erforderlichen Rückstellungen für wesentliche aus solchen Verfahren resultierende Verbindlichkeiten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unterliegt, wie die anderer Gesundheitsdienstleister, Krankenversicherer und Lieferanten, strengen staatlichen Regulierungen und Kontrollen. Die Gesellschaft muss Vorschriften und Auflagen einhalten, die sich auf die Sicherheit und Wirksamkeit medizinischer Produkte, auf das Marketing und den Vertrieb solcher Produkte, den Betrieb von Produktionsanlagen, Laboren, Dialysekliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie auf den Umwelt- und Arbeitsschutz beziehen. Im Hinblick auf Entwicklung, Herstellung, Marketing und Vertrieb medizinischer Produkte kann die Gesellschaft bei Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften zum Gegenstand erheblicher nachteiliger regulatorischer Maßnahmen der FDA und vergleichbarer Behörden außerhalb der USA werden. Derartige regulatorische Maßnahmen können Warning Letters oder andere Mitteilungen der FDA und/oder vergleichbarer ausländischer Behörden umfassen, wodurch die Gesellschaft gezwungen werden könnte, erhebliche Zeit und Ressourcen aufzuwenden, um geeignete Korrekturmaßnahmen zu implementieren. Falls die Gesellschaft im Hinblick auf die in Warning Letters oder anderen Mitteilungen adressierten Punkte nicht zur Zufriedenheit der FDA und/oder vergleichbarer ausländischer Behörden für Abhilfe sorgt, können diese Behörden weitere Maßnahmen einleiten, einschließlich Produktrückrufe, Vertriebsverbote für Produkte oder Verbote des Betriebs von Produktionsstätten, Zivilstrafen, Beschlagnahmungen von Produkten der Gesellschaft und/oder Strafverfolgung. FMCH befasst sich zurzeit mit Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit einem Warning Letter der FDA. Die Gesellschaft muss ebenfalls die US-Bundesgesetze über das Verbot illegaler Provisionen ("Anti-Kickback Statute"), gegen betrügerische Zahlungsanforderungen an staatliche Einrichtungen ("False Claims Act"), das "Stark Law", das Gesetz über zivilrechtliche Geldstrafen ("Civil Monetary Penalties Law") sowie Vorschriften gegen Korruption im Ausland ("Foreign Corrupt Practices Act") und andere US-Bundes- und Staatsgesetze gegen Betrug und Missbrauch einhalten. Die zu beachtenden Gesetze und Regulierungen können geändert werden oder Kontrollbehörden oder Gerichte können die Vorschriften oder geschäftliche Tätigkeiten anders auslegen als die Gesellschaft. In den USA hat die Durchsetzung der Vorschriften für die amerikanische Bundesregierung und für einige Bundesstaaten eine hohe Priorität erlangt. Außerdem ermuntern die Bestimmungen des False Claims Act (Gesetz gegen betrügerische Zahlungsanforderungen), die dem Anzeigenden eine Beteiligung an den verhängten Bußgeldern zusichern, private Kläger, Whistleblower-Aktionen einzuleiten. Angesichts dieses von Regulierungen geprägten Umfeldes sind die geschäftlichen Aktivitäten und Praktiken der Gesellschaft Gegenstand intensiver Überprüfungen durch Regulierungsbehörden und Dritte sowie von Untersuchungsverlangen, Vorlageverfügungen, anderen Anfragen, Rechtsansprüchen und Gerichtsverfahren, die sich auf die Einhaltung der relevanten Gesetze und Regulierungen beziehen. Die Gesellschaft wird nicht in jedem Falle von vornherein wissen, dass Untersuchungen oder Aktionen gegen sie angelaufen sind; das gilt insbesondere für Whistleblower-Aktionen, die von den Gerichten zunächst vertraulich behandelt werden. Die Gesellschaft betreibt eine große Anzahl von Betriebsstätten, hat Umgang mit persönlichen Daten ("PD") von Patienten und Versicherten in allen Teilen der USA und in anderen Ländern und arbeitet mit Geschäftspartnern zusammen, die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten im Gesundheitswesen unterstützen. In einem derart dezentralisierten System ist es häufig schwierig, das wünschenswerte Maß an Aufsicht und Kontrolle über Tausende von Mitarbeitern sicherzustellen, die bei einer Vielzahl von Tochterunternehmen und bei Geschäftspartnern beschäftigt sind. Gelegentlich können die Gesellschaft oder ihre Geschäftspartner Verstöße gegen Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften unter dem Health Insurance Portability and Accountability Act ("HIPAA"), der Datenschutzgrundverordnung der EU oder weiterer ähnlicher Gesetze ("Datenschutzgesetze") feststellen, etwa durch unzulässige Nutzung, Zugang oder Zugänglichmachen ungesicherter PD oder wenn die Gesellschaft oder ihre Geschäftspartner es versäumen, in ihren Systemen und Geräten die erforderlichen administrativen, technischen oder physischen Schutzmaßnahmen zu implementieren; oder durch Datenschutzverletzungen, die zu unzulässiger Nutzung, Zugang oder Zugänglichmachen von personenbezogenen Daten (personal identifying information) von Angestellten, Patienten und Versicherten führen. In solchen Fällen müssen die Gesellschaft und ihre Geschäftspartner in Übereinstimmung mit anwendbaren Meldepflichten handeln. Bei der Führung, dem Management und der Kontrolle ihrer Mitarbeiter verlässt sich die Gesellschaft auf ihre Führungsstruktur, ihre Ressourcen in den Bereichen Regulatory und Recht sowie auf das wirksame Funktionieren ihres Compliance-Programms. Trotzdem kommt es gelegentlich vor, dass die Gesellschaft feststellen muss, dass ihre Mitarbeiter oder Vertreter absichtlich, sorglos oder versehentlich die Gesellschaftsrichtlinien missachten oder gegen das Gesetz verstoßen. Dieses Verhalten jener Mitarbeiter kann zur Haftung der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften führen, unter anderem nach dem Anti-Kickback Statute, dem Stark Law, dem False Claims Act, den Datenschutzgesetzen, dem Health Information Technology for Economic and Clinical Health Act sowie dem Foreign Corrupt Practices Act oder anderen Rechtsvorschriften und vergleichbaren Gesetzen auf Ebene der Bundesstaaten und in anderen Ländern geltend gemacht werden. Es werden zunehmend Prozesse gegen Ärzte, Krankenhäuser und andere Akteure des Gesundheitswesens wegen der Verletzung von Berufspflichten, Behandlungsfehlern, Produkthaftung, Mitarbeiterentschädigungs- und ähnlicher Ansprüche angestrengt, von denen viele zu hohen Schadensersatzforderungen und zu erheblichen Anwaltskosten führen. Gegen die Gesellschaft sind auf Grund der Art ihres Geschäfts solche Prozesse geführt worden und werden gegenwärtig geführt, und es ist damit zu rechnen, dass auch in Zukunft solche Verfahren angestrengt werden. Obwohl die Gesellschaft in angemessenem Umfang versichert ist, kann sie nicht garantieren, dass die Obergrenzen des Versicherungsschutzes immer ausreichend sein werden oder dass alle geltend gemachten Ansprüche durch die Versicherungen abgedeckt sind. Ein erfolgreich durchgesetzter Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft oder gegen irgendeine ihrer Tochtergesellschaften, der den Versicherungsschutz übersteigt, könnte eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie auf ihre Finanz- und Ertragslage haben. Jeder Schadensersatzanspruch, unabhängig von seiner Begründetheit oder dem Ausgang eines möglichen Verfahrens, kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Ruf und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft haben. Gegen die Gesellschaft sind auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht und Klage erhoben worden, die sich auf angebliche Patentrechtsverletzungen oder von der Gesellschaft erworbene oder veräußerte Unternehmen beziehen. Diese Ansprüche und Verfahren können sich sowohl auf den Geschäftsbetrieb als auch auf das Akquisitions- oder Veräußerungsgeschäft beziehen. Die Gesellschaft hat eigene Ansprüche geltend gemacht, sofern dies angebracht war. Eine erfolgreiche Klage gegen die Gesellschaft oder eine ihrer Tochtergesellschaften könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie auf ihre Finanz- und Ertragslage haben. Sämtliche Ansprüche, unabhängig von ihrem sachlichen Gehalt oder dem Ausgang eines möglichen Verfahrens, können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Ruf und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft haben. In Deutschland ist die Betriebsprüfung für die Jahre 2006 bis 2009 im Wesentlichen abgeschlossen. Die deutschen Finanzbehörden haben mitgeteilt, eine Umqualifizierung der für diese und alle Folgejahre bis 2013 erhaltenen Dividenden im Zusammenhang mit Vorzugsaktien in voll steuerpflichtige Zinszahlungen vornehmen zu wollen. Die Gesellschaft verteidigt ihre Position und wird geeignete Rechtsmittel nutzen. Die Gesellschaft unterliegt im gewöhnlichen Geschäftsverlauf derzeit und in der Zukunft steuerlichen Betriebsprüfungen in den USA, in Deutschland sowie in weiteren Ländern. Die Steuerbehörden nehmen routinemäßige Anpassungen der Steuererklärungen vor und versagen geltend gemachte Steuerabzüge. Sofern angemessen, fechtet die Gesellschaft diese Anpassungen und Nichtanerkennungen an und macht eigene Rechtsansprüche geltend. Eine erfolgreiche Klage im Zusammenhang mit Steuerrechtsstreitigkeiten gegen die Gesellschaft oder eine ihrer Tochtergesellschaften könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit sowie auf die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Über die oben sowie die in Anmerkung 8 genannten einzelnen Eventualverbindlichkeiten hinaus ist der gegenwärtige geschätzte Umfang der sonstigen bekannten einzelnen Eventualverbindlichkeiten der Gesellschaft unbedeutend. 23. FinanzinstrumenteDie folgenden Tabellen zeigen die Buch- und Marktwerte der Finanzinstrumente der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 und 2018:
Derivative und nicht derivative Finanzinstrumente werden entsprechend der im Folgenden beschriebenen, dreistufigen Fair Value Hierarchie aufgeteilt. Die Aufgliederung erfolgt basierend auf den Daten, die für die Marktwertermittlung herangezogen werden. Level 1 umfasst demnach beobachtbare Daten wie z. B. quotierte Marktpreise auf aktiven Märkten. Level 2 werden alle am Markt direkt oder indirekt beobachtbaren Preisdaten zugeordnet, die nicht quotierte Marktpreise in aktiven Märkten darstellen. Level 3 stellt alle nicht-beobachtbaren Werte dar, für die keine oder nur wenige Marktdaten zur Verfügung stehen und die deshalb die Entwicklung von unternehmenseigenen Angaben erforderlich machen. Es wird kein Marktwert für Finanzinstrumente angegeben, sofern der Buchwert, aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Instrumente eine angemessene Schätzung des Marktwerts darstellt. Zum 31. Dezember 2018 wurden keine Transfers zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value Hierarchie vorgenommen. Die Gesellschaft nimmt Umgruppierungen grundsätzlich am Ende der Berichtsperiode vor. Zum 30. September 2019 hat die Gesellschaft ihre Beteiligung an Humacyte mit einem Buchwert von 186.427 € von Level 2 in Level 3 transferiert, da die Gesellschaft eine Fair Value Bewertung mittels eines Discounted-Cash Flow Modells vorgenommen hat, nachdem Ereignisse oder Veränderungen von Bedingungen eingetreten waren, die einen signifikanten Einfluss auf den Fair Value der Beteiligung hatten. Nicht-derivative Finanzinstrumente Im Folgenden werden die wesentlichen Methoden und Annahmen hinsichtlich der Klassifizierung und Bewertung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten erläutert. Die Gesellschaft hat das Geschäftsmodell sowie das Zahlungsstromkriterium der finanziellen Vermögenswerte analysiert. Der Großteil der nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte wird zur Vereinnahmung der vertraglichen Cash Flows gehalten. Die Vertragsbedingungen der finanziellen Vermögenswerte lassen den Rückschluss zu, dass es sich bei den Cash Flows ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden folglich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Flüssige Mittel enthalten Barmittel und kurzfristige Finanzinvestitionen. Barmittel werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die kurzfristigen Finanzinvestitionen sind äußerst liquide und können leicht in einen festgelegten Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden. Kurzfristige Finanzinvestitionen werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Das Risiko von Wertschwankungen ist unwesentlich. Eigenkapitalinstrumente werden nicht zu Handelszwecken gehalten. Beim erstmaligen Ansatz hat die Gesellschaft von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ausgewählter strategischer Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral im OCI zu erfassen. Marktwerte von Eigenkapitalinstrumenten, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, basieren auf den Kursnotierungen zum Bilanzstichtag. Die Gesellschaft beauftragt gelegentlich externe Unternehmen für die Fair Value Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten, die als Level 3 der Fair Value Hierarchie eingestuft sind. Die externe Bewertung verwendet ein Discounted-Cash Flow Modell, das auf signifikanten, nicht beobachtbaren Einflussfaktoren wie zum Beispiel beteiligungsspezifischen, erwarteten Finanzdaten, einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz, der die aktuelle Markteinschätzung widerspiegelt sowie auf einer ewigen Wachstumsrate beruht. Der Großteil der Fremdkapitalinstrumente wird in einem Geschäftsmodell gehalten, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglich festgelegten Cash Flows und der Verkauf der Instrumente ist. Die marktüblichen Anleihen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Folglich werden diese finanziellen Vermögenswerte als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im OCI klassifiziert. Ein kleiner Teil der Fremdkapitalinstrumente führt nicht zu Cash Flows, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen. Die Bewertung erfolgt daher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Grundsätzlich wird die Mehrheit dieser Fremdkapitalinstrumente auf einem aktiven Markt gehandelt. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten werden mit dem Buchwert angesetzt. Die Marktwerte der wesentlichen langfristigen Finanzverbindlichkeiten werden anhand vorhandener Marktinformationen ermittelt. Finanzverbindlichkeiten, für die Kursnotierungen verfügbar sind, werden mit diesen Kursnotierungen bewertet. Der Marktwert der anderen langfristigen Finanzverbindlichkeiten ergibt sich als Barwert der entsprechenden zukünftigen Cash Flows. Für die Ermittlung dieser Barwerte werden die am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze und Kreditmargen der Gesellschaft berücksichtigt. Ausstehende variable Kaufpreiszahlungen werden mit dem Marktwert angesetzt. Die Schätzungen der jeweiligen Marktwerte basieren auf den vertraglich festgelegten Einflussfaktoren, die die künftigen Zahlungen bedingen, sowie der Erwartungshaltung, die die Gesellschaft für diese Werte hat. Die Gesellschaft beurteilt die Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf die Erreichung der festgelegten Zielgrößen und dessen Zeitpunkt. Die getroffenen Annahmen werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die nicht beherrschenden Anteile mit Put-Optionen werden zu Marktwerten angesetzt. Zur Schätzung dieser Marktwerte setzt die Gesellschaft den höheren Wert aus Netto-Buchwert der nicht beherrschenden Anteile und Gewinnmultiplikatoren an, wobei die Gewinnmultiplikatoren auf historischen Gewinnen, dem Entwicklungsstadium des zugrunde liegenden Geschäftes und anderen Faktoren beruhen. Die Gesellschaft beauftragt gelegentlich externe Unternehmen zur Bewertung der Put-Optionen. Die externe Bewertung schätzt die Marktwerte mittels einer Kombination aus Discounted-Cash Flow und Gewinn- und/oder Umsatzmultiplikatoren. Sofern zutreffend werden die Verpflichtungen zu einem Diskontierungssatz vor Steuern abgezinst. Dieser spiegelt die Marktbewertung des Zinseffektes und das spezifische Risiko der Verbindlichkeit wider. In Abhängigkeit von den Marktgegebenheiten können die geschätzten Marktwerte der nicht beherrschenden Anteile mit Put-Optionen schwanken und die Discounted-Cash Flows und Gewinn- und/oder Umsatzmultiplikatoren der finalen Kaufpreisverpflichtungen für die nicht beherrschenden Anteile erheblich von den derzeitigen Schätzungen abweichen. Zum 31. Dezember 2019 betrugen diese in den sonstigen kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten enthaltenen Verpflichtungen im Rahmen der Put-Optionen 934.425 € (2018: 818.871 € und 2017: 830.773 €). Zum 31. Dezember 2019 waren Put-Optionen mit einer aggregierten Kaufverpflichtung von 385.924 € (2018: 408.525 € und 2017: 324.814 €) ausübbar. In den letzten drei Geschäftsjahren wurden in 30 Fällen Put-Optionen in Höhe von insgesamt 143.109 € ausgeübt. Im Folgenden werden die Veränderungen der in Level 3 eingestuften Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2019, 2018 und 2017 dargestellt:
Derivative Finanzinstrumente Risiko aus derivativen Finanzinstrumenten Aus der internationalen Geschäftstätigkeit in zahlreichen Währungen ergeben sich für die Gesellschaft Risiken aus Wechselkursschwankungen. Zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit emittiert die Gesellschaft Anleihen und vereinbart mit Banken im Wesentlichen langfristige Darlehen und Schuldscheindarlehen. Daraus können sich für die Gesellschaft Zinsrisiken aus variabler Verzinsung und Kursrisiken für Bilanzpositionen aus fixer Verzinsung ergeben. Zur Steuerung der Zins- und Währungsrisiken tritt die Gesellschaft im Rahmen der von der persönlich haftenden Gesellschafterin festgelegten Limite in verschiedene Sicherungsgeschäfte mit Banken mit einem hohen Rating ein. Quartalsweise erfolgt eine Bewertung des Kreditrisikos der Geschäftspartner, welches derzeit als niedrig eingestuft wird. Die Geschäftspolitik der Gesellschaft, die konsequent verfolgt wird, beinhaltet, dass Finanzinstrumente nur zum Zwecke der Absicherung von Kurs- und Zinsrisiken eingesetzt werden. In gewissen Fällen schließt die Gesellschaft Derivate ab, für die kein Hedge Accounting angewandt wird, die jedoch zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken genutzt werden (economic hedges). Die Gesellschaft verwendet Finanzinstrumente nicht für spekulative Zwecke. Die Gesellschaft hat Richtlinien für die Risikobeurteilung und für die Kontrolle des Einsatzes von Finanzinstrumenten festgelegt. Sie beinhalten eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Ausführung auf der einen und die Abwicklung, Buchhaltung und Kontrolle auf der anderen Seite. Zur Reduzierung des Kreditrisikos aus derivativen Finanzinstrumenten hat die Gesellschaft mit verschiedenen Bankpartnern Rahmenverträge für derivative Geschäfte abgeschlossen, aufgrund derer im Falle der Insolvenz des Geschäftspartners positive und negative Marktwerte miteinander verrechnet werden können. Das gilt für Transaktionen zwischen Vertragsparteien, bei denen der Gesamtbetrag der Verpflichtungen und der Gesamtbetrag der Forderungen sich nicht ausgleichen. Im Insolvenzfall ist die Partei, die den größeren Betrag schuldet, verpflichtet, der anderen Partei den Differenzbetrag in Form einer Ausgleichszahlung zu begleichen. Eine Saldierung von derivativen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wurde in der Konzern-Bilanz nicht vorgenommen, da die abgeschlossenen Rahmenverträge für derivative Finanzinstrumente die Saldierungskriterien nach den IFRS nicht erfüllen. Zum 31. Dezember 2019 bestanden derivative finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 2.108 € (31. Dezember 2018: 7.547 €) sowie derivative finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 12.355 € (31. Dezember 2018: 8.111 €), denen ein Rahmenvertrag zugrunde lag. Saldiert ergäbe sich für diese derivativen Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2019 ein aktivischer Betrag in Höhe von 137 € (31. Dezember 2018: 4.048 €) sowie ein passivischer Betrag in Höhe von 10.384 € (31. Dezember 2018: 4.612 €). Zur Quantifizierung der Zins- und Währungsrisiken definiert die Gesellschaft für die einzelnen Risikopositionen jeweils einen Richtwert (Benchmark) auf Basis erzielbarer bzw. tragfähiger Sicherungskurse. In Abhängigkeit von den jeweiligen Richtwerten werden dann Sicherungsstrategien vereinbart und umgesetzt. Im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wandelanleihe im September 2014 hat die Gesellschaft Call Optionen auf eigene Aktien erworben. Über den Wandlungspreis hinausgehende Kursänderungen der Aktie der Gesellschaft würden durch die korrespondierenden Wertänderungen der Call Optionen ausgeglichen. Im November 2019 endeten die Call Optionen. Marktrisiko Management des Währungsrisikos Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte weltweit in verschiedenen Währungen, wobei sie jedoch hauptsächlich in Deutschland und in den USA tätig ist. Für die Finanzberichterstattung nach §§ 315e und 244 HGB ist der Euro die Berichtswährung. Daher beeinflussen Translationsrisiken aus der Änderung von Wechselkursen zwischen dem Euro und den lokalen Währungen, in denen die Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften erstellt werden, die im Konzernabschluss ausgewiesene Ertrags- und Finanzlage. Daneben gibt es Transaktionsrisiken einzelner Tochtergesellschaften, die sich vor allem aus konzerninternen Verkäufen von Produktionsstätten an andere Konzerngesellschaften mit unterschiedlichen funktionalen Währungen ergeben. Dadurch sind die Tochtergesellschaften von Wechselkursänderungen zwischen den Fakturierungswährungen und den Währungen betroffen, in denen diese ihre lokalen Geschäftstätigkeiten durchführen. Zur Sicherung der bestehenden oder zu erwartenden Transaktionsrisiken setzt die Gesellschaft Devisentermingeschäfte ein. Marktwertänderungen von Devisenterminkontrakten, die als Cash Flow Hedges für geplante Wareneinkäufe und -verkäufe bestimmt und designiert sind, werden in Höhe des effektiven Teils erfolgsneutral im OCI abgegrenzt. Im Zusammenhang mit Konzerndarlehen in fremder Währung tätigt die Gesellschaft in der Regel Devisenswapgeschäfte. Dadurch wird sichergestellt, dass aus konzerninternen Darlehen in fremder Währung keine Wechselkursrisiken entstehen. Sofern für diese Derivate Cash Flow Hedge Accounting angewandt wird, werden deren Marktwertänderungen in Höhe des effektiven Teils ebenfalls erfolgsneutral im kumulierten OCI (AOCI) abgegrenzt. Die Gesellschaft designiert lediglich die Fair Value Änderung der Kassakomponente von Devisenterminkontrakten als Sicherungsinstrument eines Cash Flow Hedges und wendet eine Absicherungsquote auf die designierten Risiken von 1:1 an. Die Terminkomponente wird in den Hedgingkosten, einer separaten Position innerhalb des AOCI, erfasst. Die im AOCI erfassten Beträge werden in der Folgezeit zeitgleich mit den Ergebniswirkungen der abgesicherten Transaktion in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Reklassifizierung erfolgt bei Devisenterminkontrakten, die Umsätze sichern, in die Umsatzerlöse, bei gesicherten konzerninternen Wareneinkäufen in die Umsatzkosten. Im AOCI erfasste Beträge aus Devisenterminkontrakten, die Konzerndarlehen sichern, werden als Anpassung des Zinsaufwands bzw. -ertrags erfasst. Kumulierte Beträge im OCI, im Zusammenhang mit Cash Flow Hedges für geplante Wareneinkäufe von Dritten, sind auszubuchen und direkt in die Anschaffungskosten des Vermögenswerts einzubeziehen, sobald dieser bilanziert wird. Cash Flow Hedges für geplante Wareneinkäufe und -verkäufe werden in der Regel in der gleichen Periode erfolgswirksam erfasst, in der das Grundgeschäft erfolgswirksam wird und die Zahlung erfolgt. Die entscheidenden Bedingungen der Devisenterminkontrakte stimmen im Wesentlichen mit dem gesicherten Grundgeschäft überein. Die wirtschaftliche Beziehung zwischen Devisentermingeschäft und gesicherter erwarteter Transaktion basiert auf dem Eintrittszeitpunkt, der Währung und dem Betrag der abgesicherten Cash Flows. Ineffektivitäten können entstehen, wenn sich der Eintrittszeitpunkt der gesicherten Transaktion oder Kreditausfallrisiken verändern. Das Jahresergebnis der Gesellschaft wurde nur unwesentlich durch die Ineffektivität von Sicherungsgeschäften beeinflusst, da die Kontraktspezifikationen der Zins- und Devisenkontrakte weitgehend mit den Parametern der entsprechenden Risikopositionen übereinstimmen. Der Nominalwert aller Devisenkontrakte, die als Cash Flow Hedges designiert wurden, betrug 115.263 € zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 129.153 €). Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft Devisenkontrakte mit einer maximalen Laufzeit von 14 Monaten im Bestand. Die Gesellschaft schließt auch Derivate für geplante Wareneinkäufe und -verkäufe und Konzerndarlehen in Fremdwährungen ab, für die kein Hedge Accounting angewandt wird, die jedoch, wie oben definiert, zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken genutzt werden (economic hedges). In diesen beiden Fällen werden die Marktwertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und gleichen somit im Wesentlichen die gegenläufigen Marktwertänderungen der zugrundeliegenden Geschäfte in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Der Nominalwert der Devisenkontrakte, für die kein Hedge Accounting angewandt wurde, betrug 626.585 € zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 913.683 €). Für die Abschätzung und Quantifizierung der Transaktionsrisiken in fremder Währung verwendet die Gesellschaft ein Cash Flow-at-Risk Modell. Als Ausgangsbasis für die Analyse der Währungsrisiken dienen dabei die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintretenden Fremdwährungs-Cash Flows der nächsten zwölf Monate abzüglich aller getätigten Absicherungen. Im Cash Flow-at-Risk Ansatz werden die möglichen Währungsschwankungen dieser Netto-Risikopositionen als Wahrscheinlichkeitsverteilungen dargestellt, die auf historischen Volatilitäten und Korrelationen der letzten 250 Werktage basieren. Die Berechnung erfolgt mit einem Konfidenzniveau von 95% und einer Haltedauer von bis zu einem Jahr. Im Zuge der Aggregation der Währungsrisiken ergeben sich risikomindernde Effekte durch Korrelationen zwischen den betrachteten Transaktionen, d. h. das Risiko des Gesamtportfolios ist grundsätzlich geringer als die Summe der jeweiligen Einzelrisiken. Basierend auf Netto-Risikopositionen von 1.381.399 € betrug der Cash Flow-at-Risk der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 41.342 €, d. h. mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% wird ein möglicher Verlust aus den geplanten Fremdwährungs-Cash Flows der nächsten zwölf Monate nicht höher als 41.342 € sein. Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Sicherungskurse und Nominalbeträge von Devisentermingeschäften für die Währungen mit dem größten Sicherungsvolumen zum 31. Dezember 2019:
Management des Zinsrisikos Die Zinsrisiken erwachsen im Wesentlichen aus den Geld- und Kapitalmarkttransaktionen der Gesellschaft zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit. Die Gesellschaft setzt Derivate, vor allem Zinsswaps und in einem gewissen Umfang Zinsoptionen ein, um sich gegen das Risiko steigender Zinssätze abzusichern. Diese Zinsderivate sind als Cash Flow Hedges designiert und werden abgeschlossen, um Zahlungen aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten in fixe Zinszahlungen umzuwandeln. Basierend auf den Referenzzinssätzen, den Fälligkeiten und den Nominalbeträgen stellt die Gesellschaft sicher, dass zwischen dem Sicherungsgeschäft und dem gesicherten Grundgeschäft eine wirtschaftliche Beziehung besteht. Gewinne und Verluste von Derivaten, die als Cash Flow Hedges designiert sind, werden in Höhe des effektiven Teils erfolgsneutral im AOCI abgegrenzt. Bei Umbuchung dieser Gewinne und Verluste erfolgt der Ausweis als Zinsertrag bzw. Zinsaufwand. Zur Analyse der Auswirkungen von Änderungen der für die Gesellschaft relevanten Referenzzinsen auf die Ertragslage der Gesellschaft wird der Anteil der Finanzverbindlichkeiten ermittelt, der originär zu variablen Sätzen verzinst wird und nicht durch den Einsatz von Zinsswaps oder Zinsoptionen gegen einen Anstieg der Referenzzinsen gesichert ist. Für den auf diese Weise ermittelten Teil der Finanzverbindlichkeiten wird unterstellt, dass die Referenzzinssätze am Berichtsstichtag jeweils einheitlich um 0,5% höher gewesen wären als sie tatsächlich waren. Der daraus folgende zusätzliche jährliche Zinsaufwand wird zu dem Konzernergebnis ins Verhältnis gesetzt. Diese Analyse ergibt, dass ein Anstieg der für die Gesellschaft relevanten Referenzzinssätze um 0,5% einen Einfluss auf das Konzernergebnis von circa 1% und das Konzern-Eigenkapital von weniger als 1% hätte. Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft keine Zinsswaps im Bestand. Die Nominalwerte der Zinsswaps in Euro betrugen zum 31. Dezember 2018 204.000 €. Außerdem werden Zinsswaps auch im Hinblick auf die Aufnahme zukünftiger langfristiger Finanzverbindlichkeiten abgeschlossen (Pre-Hedges). Die Pre-Hedges dienen zur Absicherung von Zinssätzen, die für die Aufnahme der zukünftigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten relevant werden, und die bis zum Zeitpunkt der Begebung dieser Finanzverbindlichkeiten ansteigen könnten. Diese Pre-Hedges werden zum Ausgabezeitpunkt der zugrunde liegenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten aufgelöst und der erfolgsneutral im kumulierten OCI erfasste Zahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzverbindlichkeiten im Zinsaufwand berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018 betrug der im kumulierten OCI abgegrenzte Verlust nach Steuern aus Pre-Hedges 9.249 € bzw. 1.131 €. Bewertung derivativer Finanzinstrumente Die folgende Tabelle zeigt die derivativen Finanzinstrumente der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 und 2018:
Im Folgenden werden die wesentlichen Methoden und Annahmen erläutert, die bei der Ermittlung der Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten angewendet werden: Bei Zinsswaps erfolgt die Bewertung durch Abzinsung der zukünftigen Cash Flows auf Basis der am Bilanzstichtag für die Restlaufzeit der Kontrakte geltenden Marktzinssätze. Für die Ermittlung der Marktwerte von Devisentermingeschäften wird der kontrahierte Terminkurs mit dem Terminkurs des Bilanzstichtags für die Restlaufzeit des jeweiligen Kontrakts verglichen. Der daraus resultierende Wert wird unter Berücksichtigung aktueller Marktzinssätze der entsprechenden Währung auf den Bilanzstichtag diskontiert. Der Marktwert des eingebetteten Derivats ermittelt sich aus der Differenz des Marktwerts der Wandelanleihe und einer Vergleichsanleihe ohne Wandlungsoption, diskontiert mit dem Marktzinssatz zum Bilanzstichtag. In die Ermittlung der Marktwerte der als Verbindlichkeiten bilanzierten Derivate wird das eigene Kreditrisiko einbezogen. Für die Bewertung der als Vermögenswerte bilanzierten Derivate wird das Kreditrisiko der Vertragspartner berücksichtigt. Das Kreditausfallrisiko von derivativen Finanzinstrumenten wird regelmäßig überwacht und analysiert. Darüber hinaus wird das Kreditausfallrisiko bei der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente im Fair Value je Einzelinstrument berücksichtigt. Die Berechnungsgrundlage der Ausfallwahrscheinlichkeiten bilden laufzeitadäquate Credit Default Swap Spreads je Kontrahent. Die Ermittlung des in der Bewertung berücksichtigten Kreditrisikos erfolgt basierend auf einer Multiplikation der laufzeitadäquaten Ausfallwahrscheinlichkeit mit den diskontierten zu erwartenden Cash Flows des derivativen Finanzinstruments. Erfolgswirksame Effekte der Finanzinstrumente Die erfolgswirksam erfassten Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten betreffen Zinserträge in Höhe von 59.448 € (2018: 141.491 €), Zinsaufwendungen in Höhe von 486.039 € (2018: 437.957 €) und Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 42.315 € (2018: 19.112 €). Im Geschäftsjahr 2019 ergeben sich Nettoverluste aus Fremdwährungstransaktionen in Höhe von 4.901 € (Nettoverluste aus Fremdwährungstransaktionen in 2018 in Höhe von: 21.391 €). Die nachfolgende Tabelle zeigt den Einfluss der als Cash Flow Hedges designierten derivativen Finanzinstrumente auf den Konzernabschluss:
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Einfluss der nicht als Cash Flow Hedges designierten derivativen Finanzinstrumente auf den Konzernabschluss:
Die folgende Tabelle stellt den voraussichtlichen Cash Flow aus derivativen Finanzinstrumenten dar:
Kreditrisiko Die Gesellschaft ist dem Risiko ausgesetzt, dass Vertragspartner ihre Leistungsverpflichtungen nicht erfüllen. Im Hinblick auf derivative Finanzinstrumente wird jedoch nicht erwartet, dass die Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, da es sich bei diesen um Banken handelt, die ein hohes Rating haben. Das maximale Kreditrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten ergibt sich aus der Summe der derivativen Finanzinstrumente mit einem positiven Marktwert zum Bilanzstichtag. Am 31. Dezember 2019 betrug das maximale Kreditrisiko sämtlicher Derivate 2.513 € (2018: 19.714 €). Das maximale Kreditrisiko aus nicht derivativen Finanzinstrumenten entspricht dem Gesamtwert aller finanziellen Vermögenswerte. Das Management der Gesellschaft analysiert zur Kontrolle dieses Kreditrisikos das vergangene Zahlungsverhalten und die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen. Für Details zur Altersstruktur und Wertberichtigungen siehe Anmerkung 7. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist definiert als das Risiko, dass eine Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Mittels eines effektiven Working Capital und Cash Managements sowie einer vorausschauenden Evaluierung von Refinanzierungsalternativen steuert das Management der Gesellschaft die Liquidität des Konzerns. Das Management der Gesellschaft ist davon überzeugt, dass die bestehenden Kreditfazilitäten sowie der Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit und aus sonstigen kurzfristigen Finanzierungsquellen zur Deckung des vorhersehbaren Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft ausreichen (siehe Anmerkung 13). In der Tabelle sind die nicht-diskontierten vertraglich vereinbarten künftigen Zahlungen aus bilanzierten, finanziellen Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten dargestellt:
(1) Beinhaltet Beträge gegenüber
nahestehenden Unternehmen.
24. Übriges Comprehensive Income (Loss)Änderungen im Übrigen Comprehensive Income (Loss) ergeben sich in den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 wie folgt:
25. Zusätzliche Informationen zur Konzern-KapitalflussrechnungDie folgende Übersicht liefert zusätzliche Informationen in Bezug auf den Cash Flow aus Investitionstätigkeit für die Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017:
Im Zusammenhang mit Veräußerungen im Geschäftsjahr 2018 veräußerte die Gesellschaft Vermögenswerte, abzüglich flüssiger Mittel, in Höhe von 1.100.315 €, Verbindlichkeiten in Höhe von 296.857 €, nicht beherrschende Anteile mit Put-Optionen in Höhe von 469 € und nicht beherrschende Anteile in Höhe von 16.540 €. Im Folgenden wird eine Überleitung der Finanzverbindlichkeiten und der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zu dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2019 dargestellt:
(1) Die Position "Langfristige
Finanzverbindlichkeiten (ausgenommen
Forderungsverkaufsprogramm)" war zum 31. Dezember 2018 als
"Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten
aus aktivierten Leasingverträgen (ausgenommen
Forderungsverkaufsprogramm)" bezeichnet und enthielt
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen
gemäß IAS 17 in Höhe von 36.144 €; zum
1. Januar 2019 wurden diese in die Position
"Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen"
umgegliedert. Zudem wurden im Rahmen der erstmaligen
Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 Verbindlichkeiten
aus Leasingverhältnissen in Höhe von 4.414.937
€ und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von
137.494 € erfasst.
Im Folgenden wird eine Überleitung der Finanzverbindlichkeiten zu dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 dargestellt:
26. Informationen zu den Segmenten und ZentralbereichenDie Geschäftssegmente der Gesellschaft sind das Segment Nordamerika, das Segment EMEA, das Segment Asien-Pazifik und das Segment Lateinamerika. Sie ergeben sich aus der Art, wie die Gesellschaft ihre Geschäfte nach geografischer Zuständigkeit steuert. Alle Segmente sind im Wesentlichen damit beschäftigt, Gesundheitsdienstleitungen anzubieten sowie Produkte und Anlagen für die Behandlung von chronischem Nierenversagen und anderen extrakorporalen Therapien zu vertreiben. Die Zielgrößen, an denen die Geschäftssegmente vom Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin gemessen werden, sind so gewählt, dass diese alle Erträge und Aufwendungen beinhalten, die im Entscheidungsbereich der Geschäftssegmente liegen. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin ist davon überzeugt, dass die dafür am besten geeigneten Kennzahlen die Umsatzerlöse, das operative Ergebnis und die operative Marge sind. Steueraufwendungen gehen nicht in die Zielgröße für ein Geschäftssegment ein, da sie nicht im Entscheidungsbereich der Geschäftssegmente liegen. Finanzierung ist eine zentrale Aufgabe, die nicht dem Einfluss der Geschäftssegmente unterliegt. Daher gehen Zinsaufwendungen für die Finanzierung nicht in die Zielgröße für ein Geschäftssegment ein. Ebenso werden bestimmte Kosten, die im Wesentlichen Aufwendungen der Konzernzentrale in den Bereichen Rechnungswesen und Finanzen beinhalten, nicht berücksichtigt, da es sich nach Ansicht der Gesellschaft um Kosten handelt, die nicht der Kontrolle der einzelnen Geschäftssegmente unterliegen. Die Herstellung von Produkten, der optimale Einsatz der Produktionsanlagen, das Qualitätsmanagement und der Einkauf für die Produktion werden zentral gesteuert. Die globale Forschung und Entwicklung wird ebenfalls zentral gesteuert. Diese Aktivitäten erfüllen nicht die Voraussetzungen für den Ausweis als Geschäftssegment gemäß IFRS 8, Geschäftssegmente, (IFRS 8). Die Lieferung der Produkte an die Geschäftssegmente erfolgt zu Herstellkosten und ist damit nicht darauf ausgerichtet, im Produktionsbereich ein eigenes Ergebnis zu erzielen. Die Innenumsatzerlöse aus der Lieferung der Produkte an die Geschäftssegmente sowie die Eliminierung dieser internen Umsatzerlöse sind in der Spalte "Zentralbereiche" enthalten. Investitionen in die Produktion erfolgen unter Berücksichtigung der erwarteten Nachfrage durch die Geschäftssegmente und konsolidierter Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Zudem werden manche Umsatzerlöse, Beteiligungen und immaterielle Vermögenswerte sowie damit verbundene Aufwendungen nicht den einzelnen Geschäftssegmenten zugeordnet, sondern den Zentralbereichen. Angaben über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für 2019, 2018 und 2017 nach Segmenten und Zentralbereichen enthält die folgende Tabelle:
Für die Darstellung der geographischen Aufteilung werden die Umsatzerlöse den Ländern zugewiesen, in denen sich der Sitz des Endverbrauchers der Produkte befindet bzw. in dem die Dienstleistung erbracht wurde. In der nachfolgenden Tabelle werden Informationen zur geographischen Aufteilung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft dargestellt:
27. Wesentliche Ereignisse seit Ende des GeschäftsjahresSeit Ende des Geschäftsjahres 2019 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten, die die ausgewiesenen Kennzahlen und Geschäftsergebnisse in irgendeiner Form nennenswert beeinflussen. Auch sind derzeit keine größeren Veränderungen in der Struktur, Verwaltung oder Rechtsform der Gesellschaft oder im Personalbereich vorgesehen. 28. Vergütung von Vorstand und AufsichtsratVergütung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin Die den Mitgliedern des Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG im Geschäftsjahr 2019 gewährten Gesamtbezüge beliefen sich auf 24.773 € (2018: 24.166 €), bestehend aus erfolgsunabhängiger Vergütung (inklusive Nebenleistungen) in Höhe von insgesamt 7.122 € (2018: 6.532 €), kurzfristiger, erfolgsbezogener Vergütung in Höhe von insgesamt 7.869 € (2018: 8.437 €) sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (mehrjährige, variable Vergütung) in Höhe von insgesamt 9.782 € (2018: 9.197 €). Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, die im bzw. für das Geschäftsjahr 2019 gewährt wurden, beinhalten ausschließlich aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich. Aus dem MB LTIP 2019 wurden im Geschäftsjahr 2019 114.999 (2018: 73.315 unter dem LTIP 2016) Performance Shares an die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG gewährt. Der beizulegende Zeitwert der im Juli des Geschäftsjahres 2019 ausgegebenen Performance Shares betrug am Tag der Gewährung jeweils 62,10 € (2018: 80,55 € unter dem LTIP 2016) für Zusagen in Euro bzw. 69,71 US$ (2018: 94,11 US$ unter dem LTIP 2016) für Zusagen in US-Dollar. An Frau Helen Giza (Vorstandsmitglied seit dem 1. November 2019) wurden im Dezember des Geschäftsjahres Performance Shares ausgegeben, deren beizulegender Zeitwert am Tag der Gewährung 60,58 € betrug (2018: 69,05 € für die Ausgabe von Performance Shares an Frau Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß unter dem LTIP 2016). Neben den unter dem MB LTIP 2019 gewährten Performance Shares wurden auf Grund der im Geschäftsjahr 2019 erreichten Zielvorgaben Ansprüche auf weitere aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich (sogenannter Share Based Award) im Wert von insgesamt 2.623 € (2018: 3.414 €) von den Vorstandsmitgliedern der Fresenius Medical Care Management AG erworben. Am Ende des Geschäftsjahres 2019 hielten die zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierenden Mitglieder des Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG insgesamt 314.313 Performance Shares (2018: 204.693) und 23.336 Phantom Stock (2018: 54.711). Zusätzlich hielten sie am Ende des Geschäftsjahres 2019 insgesamt 452.989 Aktienoptionen (2018: 602.389 Aktienoptionen). Aus bestehenden Pensionszusagen existierten zum 31. Dezember 2019 Pensionsverpflichtungen in Höhe von 24.252 € (31. Dezember 2018: 24.535 €). Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen betrug im Geschäftsjahr 2019 6.751 € (2018: 5.071 €). Im Geschäftsjahr wurden an die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG keine Darlehen oder Vorschusszahlungen auf zukünftige Vergütungsbestandteile gewährt. Die Fresenius Medical Care Management AG hat sich verpflichtet, die Mitglieder des Vorstands von Ansprüchen, die gegen sie aufgrund ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft und deren konzernverbundene Unternehmen erhoben werden, soweit solche Ansprüche über ihre Verantwortlichkeit nach deutschem Recht hinausgehen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen freizustellen. Zur Absicherung derartiger Verpflichtungen besteht eine Directors & Officers Versicherung mit einem Selbstbehalt, der den aktienrechtlichen Bestimmungen entspricht. Herr Michael Brosnan war bis zum Ablauf des 31. Oktober 2019 Mitglied des Vorstands. Im Rahmen seiner Ausscheidensvereinbarung wurde für seine vertraglich zugesagten Vergütungskomponenten im Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart, dass er eine Festvergütung in Höhe von 850 US$ pro Jahr (für den Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2019 anteilig) erhält. Herr Michael Brosnan hat für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Anspruch auf Nebenleistungen in Form von Zuschüssen zur Finanzplanung, Versicherungsleistungen, Zuschüssen zur Renten-, Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung, Wohn-, Miet- und Umzugskostenzuschüssen sowie Ausgleichszahlungen im Hinblick auf die Steuerlast in Folge unterschiedlicher Steuersätze in Deutschland und den USA (Nettovergütung) und eine Kfz-Zulage in einer Gesamthöhe von etwa 257 US$. Im Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2019 betrugen diese Nebenleistungen 17 US$. Des Weiteren wird Herr Michael Brosnan bis zum 31. Dezember 2020 am US-basierten 401(k) Savings Plan teilnehmen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erhält Herr Michael Brosnan zudem einen Betrag in Höhe von 30% seiner Festvergütung. Die Herrn Michael Brosnan im Rahmen des LTIP 2016, des MB LTIP 2019 und in Form des Share Based Awards gewährten Vergütungskomponenten sind nach Maßgabe der entsprechenden Planbedingungen auszubezahlen bzw. ausübbar. Mit Ausnahme des Share Based Awards für das Geschäftsjahr 2019 werden Herrn Michael Brosnan ab dem Jahr 2020 (einschließlich) keine weiteren Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung mehr gewährt. Ab dem 1. Januar 2021 wird Herr Michael Brosnan für einen Zeitraum von zwei Jahren eine jährliche Karenzentschädigung für das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Höhe von 553 US$ pro Jahr erhalten. Mit Herrn Michael Brosnan wurde vereinbart, dass er ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf Erhalt einer betrieblichen Altersrente auf Basis der einzelvertraglichen Versorgungszusage der Fresenius Medical Care Management AG in Höhe von jährlich 405 US$ hat. Die Karenzentschädigung für das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot wird auf die betriebliche Altersrente angerechnet. Herr Dominik Wehner war bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 Mitglied des Vorstands. Im Rahmen seiner Ausscheidensvereinbarung wurde für seine vertraglich zugesagten Vergütungskomponenten für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. März 2022 vereinbart, dass er jährlich eine Festvergütung in Höhe von 425 € sowie einen Betrag in Höhe von 30% seiner Festvergütung erhält. Außerdem hat Herr Dominik Wehner Anspruch auf Nebenleistungen in Form der Privatnutzung seines Firmen-Pkw, Zuschüssen zur Finanzplanung, Versicherungsleistungen und Zuschüssen zur Renten- und Krankenversicherung in einer Gesamthöhe von etwa 30 € pro Jahr. Die Herrn Dominik Wehner im Rahmen des LTIP 2011, des LTIP 2016 und in Form des Share Based Awards gewährten Vergütungskomponenten sind zum jeweiligen regulären Erdienungszeitpunkt nach Maßgabe der entsprechenden Planbedingungen auszubezahlen bzw. ausübbar. Mit Ausnahme des Share Based Awards für das Jahr 2017 werden Herrn Dominik Wehner seit dem Jahr 2018 (einschließlich) keine weiteren Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung mehr gewährt. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres wird Herr Dominik Wehner eine betriebliche Altersrente gemäß der einzelvertraglichen Versorgungszusage der Fresenius Medical Care Management AG erhalten. Herr Ronald Kuerbitz, der bis zum 17. Februar 2017 Mitglied des Vorstands war, hat seit dem 17. Februar 2017 für einen Zeitraum von zwei Jahren eine jährliche Karenzentschädigung für das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot erhalten; diese belief sich im Geschäftsjahr auf 90 € (Vorjahr: 515 €). Mit ihm wurde zudem vereinbart, dass er nach dem Ende seines Vorstandsanstellungsvertrags mit Beginn des 14. August 2017 bis zum Ablauf des 13. August 2019 als Berater für die National Medical Care, Inc. tätig wird. Die hierfür gewährte Gegenleistung (inklusive Ersatz von Auslagen) beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 167 € (Vorjahr: 212 €). Ab Vollendung des 65. Lebensjahres wird Herr Ronald Kuerbitz eine betriebliche Altersrente in Höhe von jährlich 130 € erhalten. Herr Roberto Fuste, der bis zum 31. März 2016 Mitglied des Vorstands war, hat im Geschäftsjahr Pensionszahlungen in Höhe von rund 274 € (Vorjahr: 261 €) erhalten. Mit Herrn Roberto Fuste wurde anlässlich der Beendigung seines Vorstandsanstellungsvertrags zum 31. Dezember 2016 vereinbart, dass er bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt und als Berater für den Vorstandsvorsitzenden tätig wird. Hierfür hat er im Geschäftsjahr keine Karenzentschädigung (Vorjahr: 377 €) und kein Beraterhonorar (Vorjahr: 377 €) erhalten. An Herrn Prof. Emanuele Gatti, der bis zum 31. März 2014 Mitglied des Vorstands war, sind im Geschäftsjahr Pensionszahlungen in Höhe von 355 € (Vorjahr: 338 €) geleistet worden. Mit Herrn Dr. Rainer Runte, der bis zum 31. März 2014 Mitglied des Vorstands war, wurde mit Wirkung ab dem 1. März 2017 ein Beratervertrag abgeschlossen, dessen Laufzeit zwischenzeitlich bis zum 31. Dezember 2018 verlängert wurde. Danach erbrachte Herr Dr. Rainer Runte Beratungsleistungen auf festgelegten Gebieten. Die seitens der Fresenius Medical Care Management AG hierfür gewährte Gegenleistung (inklusive Ersatz von Auslagen) beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 0 € (Vorjahr: 226 €). Mit Herrn Dr. Ben Lipps, der bis zum 31. Dezember 2012 Vorsitzender des Vorstands war, wurde anstelle einer Pensionsregelung für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2021 ein Beratervertrag abgeschlossen. Danach erbringt Herr Dr. Ben Lipps Beratungsleistungen auf festgelegten Gebieten und in einem bestimmten Zeitrahmen sowie unter Beachtung eines Wettbewerbsverbots. Die seitens der Fresenius Medical Care Management AG hierfür gewährte Gegenleistung (inklusive Ersatz von Auslagen) beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 568 € (Vorjahr: 522 €). 2019 wurde eine Ergänzung des Vertrages vorgenommen, die eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.129 € für die restliche Laufzeit des Vertrages vorsieht. Diese Zahlung wurde auch im Geschäftsjahr geleistet. Damit sind sämtliche Zahlungen für von ihm zu erbringende Leistungen unter dem Beratervertrag abgegolten. Frühere Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2019 keine anderen als die hier genannten Bezüge. Gegenüber diesem Personenkreis bestanden zum 31. Dezember 2019 Pensionsverpflichtungen von insgesamt 37.373 € (31. Dezember 2018: 25.163 €). Für alle Vorstandsmitglieder wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Sofern dieses zur Anwendung kommt, erhalten die Vorstandsmitglieder für die Dauer von maximal zwei Jahren für jedes Jahr der sie jeweils betreffenden Geltung des Wettbewerbsverbotes eine Karenzentschädigung in Höhe der Hälfte ihrer jeweiligen jährlichen Festvergütung sowie einen Betrag in Höhe von 30% ihrer jeweiligen Festvergütung. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine ausdrücklichen Regelungen für den Fall eines "Change of Control". Die mit Wirkung seit dem 1. Januar 2018 mit einzelnen Vorstandsmitgliedern neu abgeschlossenen oder verlängerten Anstellungsverträge sehen ein Abfindungs-Cap vor. Danach dürfen Zahlungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit bei einer Abberufung aus wichtigem Grund den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Für die Berechnung der relevanten Jahresvergütung werden lediglich die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile herangezogen. Besteht ein wichtiger Grund für die Kündigung des Anstellungsvertrags, erfolgen keine Abfindungszahlungen. Darüber hinaus können auf Basis der Planbedingungen des MB LTIP 2019 und des LTIP 2016 und gemäß den ab dem 1. Januar 2018 mit einzelnen Vorstandsmitgliedern abgeschlossenen Anstellungsverträgen insbesondere im Fall von relevanten Verstößen gegen interne Richtlinien bzw. nicht pflichtgemäßem Verhalten bereits erdiente und ausbezahlte Vergütungsbestandteile zurückgefordert werden (Clawback). Detaillierte und auch nach einzelnen Vorstandsmitgliedern der Fresenius Medical Care Management AG individualisiert angegebene Informationen zur Vorstandsvergütung legt die FMC-AG & Co. KGaA in ihrem Vergütungsbericht offen, der Bestandteil des Lageberichts ist und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.freseniusmedicalcare.com/de/investoren/corporatLeerzeichen prüfene-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung abgerufen werden kann. Vergütung des Aufsichtsrats Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA belief sich für das Geschäftsjahr 2019 auf 626 € (2018: 773 €). Diese setzt sich zusammen aus einer Festvergütung in Höhe von 439 € (2018: 361 €) sowie Vergütungsleistungen für die Tätigkeiten in den Ausschüssen in Höhe von 187 € (2018: 148 €). Für das Geschäftsjahr ist kein Anspruch auf Auszahlung einer variablen erfolgsorientierten Vergütung (2018: 264 €) entstanden. Gemäß § 13e Abs. 3 der Satzung der FMC-AG & Co. KGaA erhalten die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 3,5 US$. Die Vergütung des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care Management AG und die Vergütung für deren Ausschüsse wurde gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der FMC-AG & Co. KGaA an die FMC-AG & Co. KGaA weiterbelastet. Im Geschäftsjahr 2019 belief sich die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care Management AG auf 937 € (2018: 1.110 €). Darin enthalten sind Festvergütungsleistungen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat in Höhe von 432 € (2018: 402 €) sowie Vergütungsleistungen für die Tätigkeiten in den Ausschüssen in Höhe von 505 € (2018: 428 €). Für das Geschäftsjahr ist kein Anspruch auf Auszahlung einer variablen erfolgsorientierten Vergütung (2018: 280 €) entstanden. Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA besteht eine Directors & Officers Versicherung mit einem Selbstbehalt, der den aktienrechtlichen Bestimmungen entspricht. 29. Gesamthonorar und Dienstleistungen des AbschlussprüfersIn den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 wurden folgende Honorare für den Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, und die mit ihr nahestehenden Unternehmen (KPMG) im Aufwand erfasst:
Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2017 für die Prüfung des Konzernabschlusses zuständig. Die Honorare für die Abschlussprüfung umfassen die Honorare, die von KPMG für die Prüfung des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse der Gesellschaft und bestimmter Tochterunternehmen, die Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Bescheinigungen im Zusammenhang mit gesetzlich vorgeschriebenen oder regulatorisch vorgeschriebenen Berichten oder Aufträgen berechnet wurden. Honorare für die Prüfung von internen Kontrollen bezüglich der finanziellen Berichterstattung sind auch in den Honoraren für die Abschlussprüfung enthalten. Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen enthalten die Honorare von KPMG für prüfungsnahe Dienstleistungen, d. h. Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit der Abschlussprüfung stehen, und nicht unter den Honoraren für die Abschlussprüfung ausgewiesen wurden. Diese Kategorie umfasst Honorare für die Erstellung von Comfort Letters, die Beratung bezüglich Bilanzierungssachverhalten, vereinbarte Dienstleistungen und sonstige Bescheinigungen im Zusammenhang mit regulatorischen Vorschriften. Honorare für Steuerberatungsleistungen enthalten Honorare, die von KPMG für die Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Steuerberatung im Rahmen von durchgeführten und geplanten Transaktionen, der Steuerberatung im Zusammenhang mit konzernweiten Verrechnungspreisen und für ins Ausland entsendetet Mitarbeiter sowie für Unterstützungsleistungen bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen berechnet wurden. Die Honorare für sonstige Leistungen beinhalten Beträge die KPMG für Leistungen im Rahmen der Vereinheitlichung der lT-Landschaft sowie für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette berechnete. Die von KPMG in Rechnung gestellten Honorare für prüfungsfremde Dienstleistungen in Deutschland, umfassen Honorare für die zuvor beschriebenen Leistungen innerhalb der sonstigen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen. 30. Corporate GovernanceDie persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch den Vorstand der Fresenius Medical Care Management AG, und der Aufsichtsrat der FMC-AG & Co. KGaA haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben. Die Gesellschaft hat die Erklärung auf ihrer Internetseite dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht: https://www.freseniusmedicalcare.com/de/investoren/corporate-governance/entsprechenserklaerung/. 31. GewinnverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt zu verwenden:
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die am Ende des Geschäftsjahres 2019 von der Gesellschaft gehaltenen 6.107.629 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Soweit sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Aktien ändert, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von 1,20 € je dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Dividendensumme und den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorsieht.
Hof an der Saale, den 19. Februar 2020 Fresenius
Medical Care AG & Co. KGaA
Der Vorstand R. Powell H. Giza F. W. Maddux, MD Dr. K. Mazur-Hofsäß Dr. O. Schermeier W. Valle K. Wanzek H. de Wit Aufsichtsrat und VorstandAufsichtsrat Dr. Dieter Schenk Vorsitzender Rechtsanwalt und Steuerberater Mitglied des Aufsichtsrats der: Fresenius Management SE (stellvertretender Vorsitzender) Fresenius Medical Care Management AG (stellvertretender Vorsitzender) HWT invest AG (vormals Bank Schilling & Co. AG) (Vorsitzender) Gabor Shoes AG (Vorsitzender) TOPTICA Photonics AG (Vorsitzender) Mitglied des Stiftungsrates der: Else Kröner-Fresenius-Stiftung (Vorsitzender) Rolf A. Classon Stellvertretender Vorsitzender Mitglied des Aufsichtsrats der: Fresenius Medical Care Management AG Mitglied des Board of Directors der: Catalent, Inc., USA (Non-Executive Director) Perrigo Company plc, Irland (Non-Executive Director) William P. Johnston Operating Executive der The Carlyle Group Inc., USA Mitglied des Aufsichtsrats der: Fresenius Medical Care Management AG Mitglied des Board of Directors der: The Hartford Mutual Funds, Inc., USA (Vorsitzender) (bis 07. August 2019) Dr. Dorothea Wenzel (seit 16. Mai 2019) Executive Vice President und Leiterin des globalen Geschäftsbereichs Surface Solutions der Merck KGaA Pascale Witz President der PWH Advisors SASU, Frankreich, und CEO der PWH Advisors LLC, USA Mitglied des Board of Directors der: Horizon Pharma plc, USA (Non-Executive Director) Regulus Therapeutics, Inc., USA (Non-Executive Director) Perkin Elmer, Inc., USA (Non-Executive Director) Tesaro, Inc., USA (Non-Executive Director) (bis 22. Januar 2019) Prof. Dr. Gregor Zünd Vorsitzender der Spitaldirektion des Universitätsspitals Zürich Aufsichtsratsausschüsse Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss (Audit and Corporate Governance Committee) William P. Johnston (Vorsitzender bis 31. Dezember 2019) (stellvertretender Vorsitzender seit 1. Januar 2020) Rolf A. Classon (stellvertretender Vorsitzender bis 31. Dezember 2019) (Vorsitzender seit 1. Januar 2020) Pascale Witz (seit 11. Februar 2019) Nominierungsausschuss Rolf A. Classon (Vorsitzender seit 4. Dezember 2019) Dr. Dieter Schenk (stellvertretender Vorsitzender) Gemeinsamer Ausschuss (1) Rolf A. Classon William P. Johnston Besonderer Gemeinsamer Ausschuss (2) Dr. Dieter Schenk (Vorsitzender) Pascale Witz
(1) Weitere Mitglieder des Gemeinsamen
Ausschusses sind Herr Stephan Sturm (Vorsitzender) und Herr
Dr. Gerd Krick als Vertreter der Fresenius Medical Care
Management AG. Herr Sturm und Herr Dr. Krick sind nicht
Mitglieder des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA.
Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Medical Care Management AG Rice Powell Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstands der: Fresenius Management SE, persönlich haftende Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA Mitglied des Board of Directors der: Fresenius Medical Care Holdings, Inc., USA (Vorsitzender) Mitglied des Verwaltungsrates der: Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd., Schweiz (stellvertretender Vorsitzender) Michael Brosnan (bis 31. Oktober 2019) Finanzvorstand Mitglied des Board of Directors der: Fresenius Medical Care Holdings, Inc., USA (bis 31. Oktober 2019) Mitglied des Verwaltungsrates der: Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd., Schweiz (bis 31. Oktober 2019) Mitglied des Aufsichtsrats der: MorphoSys AG Helen Giza (seit 1. November 2019) Finanzvorstand Mitglied des Board of Directors der: Fresenius Medical Care Holdings, Inc., USA (seit 8. November 2019) Franklin W. Maddux, MD (seit 1. Januar 2020) Globaler Medizinischer Leiter Mitglied des Verwaltungsrates der: Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd., Schweiz Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß Vorstand für die Region Europa, Naher Osten und Afrika Dr. Olaf Schermeier Vorstand für Forschung und Entwicklung Mitglied des Aufsichtsrats der: Xenios AG (Vorsitzender) Medos Medizintechnik AG (Vorsitzender) William Valle Vorstand für die Region Nordamerika Mitglied des Board of Directors der: Fresenius Medical Care Holdings, Inc., USA Kent Wanzek Vorstand für Produktion, Qualität und Logistik Mitglied des Board of Directors der: Fresenius Medical Care Holdings, Inc., USA Harry de Wit Vorstand für die Region Asien-Pazifik Mitglied des Board of Directors der: New Asia Investments Pte Ltd., Singapur Aufstellung des Anteilsbesitzes der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Hof an der SaaleInhaltsverzeichnis 1. Nahestehende Unternehmen Inland 2. Nahestehende Unternehmen konsolidiert Ausland 3. Nahestehende Unternehmen nicht konsolidiert Ausland 4. Assoziierte Unternehmen
Mit Ausnahme der mit ( *) gekennzeichneten Gesellschaften wird in der Beteiligungsliste FMC als Abkürzung für Fresenius Medical Care verwendet.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019Konzernabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaAHof an der Saale DeutschlandInhaltsverzeichnis ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DIESEM KONZERNLAGEBERICHT GRUNDLAGEN DES KONZERNS Geschäftsmodell Unternehmensstrategie und -ziele Steuerungssystem Forschung und Entwicklung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Qualitätsmanagement Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement WIRTSCHAFTSBERICHT Gesamtwirtschaftliches und branchenbezogenes Umfeld Geschäftsverlauf Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage NACHTRAGSBERICHT PROGNOSEBERICHT RISIKO- UND CHANCENBERICHT Risiko- und Chancenmanagement Beurteilung der Gesamtrisikolage und Chancen durch die Unternehmensleitung CORPORATE GOVERNANCE GRUNDLAGEN Erklärung zur Unternehmensführung Veränderungen im Vorstand Vergütungsbericht Übernahmerelevante Angaben ANLAGE ZUM KONZERNLAGEBERICHT Vergütungsbericht Die folgende Darstellung und Analyse des Konzernlageberichts der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen "wir", "unser(e)", "FMC-AG & Co. KGaA", "Fresenius Medical Care", "der Konzern" oder "die Gesellschaft") wurde gemäß § 315 und § 315e HGB sowie nach den Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 17 und 20 aufgestellt und sollte in Verbindung mit dem beigefügten Konzernabschluss und dem zugehörigen Konzernanhang gelesen werden. Einige der im weiteren Konzernlagebericht enthaltenen Angaben, darunter Aussagen zu künftigen Umsatzerlösen, Kosten und Investitionsausgaben sowie zu möglichen Veränderungen in unserer Branche oder zu den Wettbewerbsbedingungen und der Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Wir haben zukunftsbezogene Aussagen auf der Grundlage von Erwartungen und Einschätzungen des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin (nachfolgend Vorstand) über künftige uns möglicherweise betreffende Ereignisse formuliert. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass diese Ereignisse eintreten und sich die Auswirkungen wie vorhergesehen einstellen werden. Da solche Aussagen Chancen, Risiken und Unsicherheiten enthalten, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Ergebnissen abweichen (sowohl im positiven als auch im negativen Sinne), die in den zukunftsbezogenen Aussagen zum Ausdruck kommen oder implizit enthalten sind. Diese Aussagen schließen auch die Aussagen ein, die wir in den KapiteIn Prognosebericht, Risiko- und Chancenbericht sowie in den Anmerkungen 2 und 22 des Konzernanhangs beschrieben haben. Der nichtfinanzielle Konzernbericht wird außerhalb des Konzernlageberichts als gesondertes Kapitel des Geschäftsberichts veröffentlicht und zusammen mit dem Konzernlagebericht offengelegt. Aufgrund von Rundung geben Zahlen und Prozentsätze, die in diesem Bericht dargestellt werden, die absoluten Zahlen eventuell nicht präzise wieder. Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt darüber hinaus weiteren Chancen, Risiken und Unsicherheiten, die wir in den regelmäßig veröffentlichten Berichten darstellen. Veränderungen in jedem dieser Bereiche könnten dazu führen, dass unsere Ergebnisse wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die wir oder andere vorhergesagt haben oder vorhersagen werden. GRUNDLAGEN DES KONZERNS Wir bieten hochwertige Lösungen für die Versorgung von Patienten mit chronischem Nierenversagen. Unsere innovativen Produkte und Therapien setzen in der Dialysebehandlung Maßstäbe. Geschäftsmodell Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur Fresenius Medical Care ist gemessen an den veröffentlichten Umsatzerlösen und der Anzahl der behandelten Patienten das weltweit führende Dialyseunternehmen. Wir bieten Dialysedienstleistungen und damit verbundene Leistungen für Menschen mit chronischem Nierenversagen sowie andere Gesundheitsdienstleistungen an. Die Gesundheitsdienstleistungen, die wir über die Dialyse hinaus anbieten, bezeichnen wir als Versorgungsmanagement. Zusammen ergeben unsere Dialysedienstleistungen und das Versorgungsmanagement unsere Gesundheitsdienstleistungen. Wir entwickeIn und produzieren zudem eine breite Palette von Dialysegeräten, Systemen und Einwegprodukten, die wir an Kunden in rund 150 Ländern verkaufen und auch bei unseren eigenen Gesundheitsdienstleistungen einsetzen. Unser Dialysegeschäft ist somit vertikal integriert. Zur Stärkung dieses vertikal integrierten Dialysegeschäfts und zur Verbesserung der Behandlungsqualität und -ergebnisse für Dialysepatienten, haben wir 2019 NxStage Medical, Inc. (NxStage) akquiriert. NxStage entwickelt, produziert und vermarktet Dialysegeräte und weitere Produkte für den Einsatz in der Heimdialyse und der Intensivmedizin. Weitere Informationen zur Akquisition von NxStage siehe Anmerkung 3 im Konzernanhang. Wir erwirtschaften unverändert den Großteil unserer Umsatzerlöse mit Dialyseprodukten und Dialysedienstleistungen. Weltweit betreuen wir in 3.994 eigenen Dialysezentren in rund 50 Ländern mehr als 345.000 Dialysepatienten. Dieses Kliniknetz - basierend auf behandelten Patienten das größte weltweit - bauen wir kontinuierlich aus, um der stetig steigenden Zahl von Dialysepatienten gerecht zu werden. Zugleich produzieren wir an 45 Standorten in mehr als 20 Ländern. Die wichtigsten Werke für die Produktion von Dialysatoren befinden sich in St. Wendel (Deutschland), Ogden (USA), Changshu (China), L'Arbresle (Frankreich) und Buzen (Japan). Dialysegeräte stellen wir in Schweinfurt (Deutschland) und im kalifornischen Concord (USA) her. Fresenius Medical Care ist dezentral organisiert und in die Regionen Nordamerika, Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA), Asien-Pazifik und Lateinamerika gegliedert; unsere Geschäftssegmente entsprechen dieser regionalen Aufteilung: Die Bezeichnung "Segment Nordamerika" bezieht sich auf das Geschäftssegment Nordamerika, die Bezeichnung "Segment EMEA" bezieht sich auf das Geschäftssegment Europa, Naher Osten und Afrika, die Bezeichnung "Segment Asien-Pazifik" bezieht sich auf das Geschäftssegment Asien-Pazifik und die Bezeichnung "Segment Lateinamerika" bezieht sich auf das Geschäftssegment Lateinamerika. Die Hauptverwaltung von Fresenius Medical Care befindet sich in Bad Homburg v. d. Höhe in Deutschland. Der Geschäftssitz unserer - gemessen an den Umsatzerlösen - bedeutendsten Region Nordamerika ist in Waltham, Massachusetts (USA). Einen Überblick über unsere wichtigsten Produktionsstandorte und Unternehmenszentralen gibt die folgende Grafik:
Unsere Produkte und Dienstleistungen Fresenius Medical Care bietet vorwiegend Dialyseprodukte und -dienstleistungen an. Hinzu kommen nichtdialysebezogene Dienstleistungen im Rahmen des Versorgungsmanagements sowie nichtdialysebezogene Produkte. Unsere Produkte und Dienstleistungen des Geschäftsjahres 2019 werden in der folgenden Grafik dargestellt:
Rund 3,5 MIO Patienten unterzogen sich zum Ende des Geschäftsjahres 2019 weltweit regelmäßig einer Dialysebehandlung. Die Dialyse ist ein lebensrettendes Blutreinigungsverfahren, das bei Nierenversagen die Funktion des Organs ersatzweise übernimmt. Gesunde Nieren befreien das Blut von Abfallstoffen, regulieren den Wasserhaushalt und produzieren wichtige Hormone. Wenn die Nieren unheilbar geschädigt sind und daher ihre Funktion über einen längeren Zeitraum nicht mehr hinreichend erfüllen können, spricht man von chronischem Nierenversagen. Viele Erkrankungen können zu chronischem Nierenversagen führen, insbesondere Zuckerkrankheit (Diabetes), chronische Nierenentzündung und Bluthochdruck. Derzeit gibt es zwei Behandlungsmöglichkeiten für chronisches Nierenversagen: eine Nierentransplantation und die Dialyse. Unsere Gesundheitsprodukte Wir entwickeln, produzieren und vertreiben eine Vielzahl von Gesundheitsprodukten. Dazu zählen sowohl dialyse- als auch nichtdialysebezogene Produkte. Die Dialyseprodukte, die wir in rund 150 Ländern der Welt anbieten, umfassen im Wesentlichen die folgenden Bereiche:
Außerdem umfasst unser Produktportfolio nichtdialysebezogene Produkte, unter anderem für die Behandlung von akutem Herz-Lungen-Versagen sowie für die Apherese-Therapie, mit der überschüssige Blutfette oder krankheitsauslösende Antikörper entfernt werden. Unsere Gesundheitsdienstleistungen Dialysedienstleistungen In weltweit 3.994 (2018: 3.928) unternehmenseigenen Dialysezentren erhalten Dialysepatienten ihre lebensnotwendige Dialysebehandlung; außerdem erbringen wir damit verbundene weitere Leistungen, etwa Labortests. Die Dialysebehandlung in unseren Zentren wird normalerweise dreimal pro Woche für mehrere Stunden von geschulten medizinischen Mitarbeitern durchgeführt. In unseren Dialysezentren stehen wir auch als Ansprechpartner für die medizinische Betreuung und Schulung von Heimdialysepatienten zur Verfügung. Den größten Teil unserer Patienten (61%) haben wir im Geschäftsjahr 2019 im Segment Nordamerika betreut, 19% im Segment EMEA, 10% im Segment Lateinamerika und 10% im Segment Asien-Pazifik. Fresenius Medical Care kann in einem Land eigene Therapiezentren betreiben, wenn das jeweilige Gesundheitssystem privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen als Anbieter medizinischer Dienstleistungen zulässt und es eine entsprechende Vergütungsordnung gibt. Versorgungsmanagement Mit dem Versorgungsmanagement haben wir die Möglichkeit, unser Geschäft auch außerhalb der Dialyse weiterzuentwickeln, beispielsweise in Märkten, in denen der privatisierte Dialysemarkt relativ gut erschlossen ist und wir bereits über hohe Marktanteile verfügen. Auch wenn wir das Geschäft mit dem Versorgungsmanagement auf unterschiedliche geografische Märkte ausrichten, bieten wir aktuell Dienstleistungen außerhalb der Dialyse hauptsächlich in Nordamerika und in Asien-Pazifik an. In den vergangenen Jahren hat das Gesundheitssystem in den USA begonnen, sich weg von der Vergütung einzelner Leistungen hin zur ganzheitlichen und koordinierten Versorgung zu entwickeln. Mit unseren Aktivitäten im Versorgungsmanagement und unserer Erfahrung in der Dialyse können wir an der Weiterentwicklung des US-amerikanischen Gesundheitssystems teilhaben. Gleichzeitig sollen Patienten von einer koordinierten Versorgung und Gesundheitssysteme von niedrigen Kosten profitieren. Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbspositionen Nach unseren Schätzungen erreichte die Anzahl der Dialysepatienten 2019 weltweit rund 3,5 MIO (2018: 3,4 MIO) - eine Wachstumsrate von 6%. Im gleichen Zeitraum wurden 345.096 Patienten im Kliniknetz von Fresenius Medical Care behandelt (2018: 333.331). Damit sind wir weiterhin weltweit führend in der Versorgung von Dialysepatienten. Weitere Informationen zu den Patientenzahlen finden Sie in folgender Grafik.
Fresenius Medical Care ist auch Weltmarktführer für Dialyseprodukte: Die Produkte, die Fresenius Medical Care in seinen eigenen Dialysezentren verwendet oder an externe Kunden verkauft, hatten 2019 einen Marktanteil von 36% (2018: 35%). Bei Produkten für die Hämodialyse halten wir einen weltweiten Marktanteil von 41% (2018: 39%) und sind in diesem Bereich ebenfalls weltweit führend. Dialysatoren für die Hämodialyse bilden die größte Produktgruppe im Dialysemarkt. Das weltweite Absatzvolumen belief sich 2019 auf mehr als 350 MIO Stück. Über 155 MIO (rund 44%) kamen von Fresenius Medical Care. Damit hielten wir mit weitem Abstand den größten Marktanteil. Hämodialysegeräte sind ein weiterer wichtiger Bestandteil unseres Produktgeschäfts. Auch hier sind wir mit weitem Abstand Marktführer: Von den schätzungsweise 102.000 Geräten, die 2019 installiert wurden, stammten etwa 52.000 oder mehr als 50% (2018: mehr als 50%) von Fresenius Medical Care. Wir verfügen zudem über eine starke Marktstellung bei den Produkten für die Peritonealdialyse. Etwa 16% (2018: etwa 17%) aller Patienten verwenden Peritonealdialyseprodukte von Fresenius Medical Care. Fresenius Medical Care behandelt rund 10% aller Dialysepatienten und ist somit auch im Bereich der Dialysedienstleistungen weltweit führend. In den USA ist der Markt für Dialysedienstleistungen bereits stark konsolidiert. Hier behandelt Fresenius Medical Care etwa 38% aller Dialysepatienten. Außerhalb der USA ist das Geschäft mit Dialysedienstleistungen wesentlich stärker fragmentiert: Mit rund 1.430 Dialysezentren und etwa 137.000 Patienten in rund 50 Ländern betreibt Fresenius Medical Care das mit Abstand größte Kliniknetz. Produktion, Qualität und Logistik Der Geschäftsbereich Global Manufacturing, Quality and Supply (GMQS) steuert zentral alle Ressourcen und Kompetenzen von Fresenius Medical Care weltweit im Hinblick auf den Einkauf von Roh- und Halbfertigwaren sowie die Herstellung und den Vertrieb von Dialyseprodukten. Das Lieferkettenmanagement wurde im April 2019 in allen Regionen unter der Verantwortung von Global Manufacturing and Quality (GMQ) global organisiert. Um diese Zusammenführung in eine einzige, einheitliche Organisation widerzuspiegeln, wurde GMQ in GMQS umbenannt. GMQS ist bestrebt, eine zuverlässige Produktqualität und eine effektive Produktversorgung zu optimierten Gesamtkosten bei effizienter Kapitalnutzung zu gewährleisten. Das Ziel unserer Produktionsstrategie lautet, Produkte in höchster Qualität zur richtigen Zeit am richtigen Ort und zu bestmöglichen Konditionen herzustellen. Diese Strategie können wir dank unseres Netzes aus großen Produktionsstandorten, an denen wir Produkte für den weltweiten Vertrieb herstellen, und Produktionsstandorten, die primär der regionalen Versorgung dienen, erfolgreich umsetzen. Unser strategischer Einkauf ist darauf ausgerichtet, die Verfügbarkeit, Sicherheit und Qualität der Materialien zu gewährleisten, die in der Produktion eingesetzt werden. Ziel ist hier, das wettbewerbsfähige und international ausgewogene Lieferantennetz von Fresenius Medical Care weiter auszubauen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 waren im Bereich GMQS 16.418 Mitarbeiter (ermittelt auf Vollzeitbeschäftigtenbasis) beschäftigt (2018: 16.172). Wir produzieren an insgesamt 45 Standorten in mehr als 20 Ländern. Unternehmensstrategie und -ziele "Zukunft lebenswert gestalten. Für Patienten. Weltweit. Jeden Tag." Diese Vision leitet uns bei unseren Bestrebungen, unseren Patienten in aller Welt durch ausgezeichnete Produkte und Versorgungsleistungen ein besseres Leben zu ermöglichen. Sie basiert auf unseren Unternehmenswerten: gemeinschaftlich, proaktiv, zuverlässig, exzellent. Strategische Kernkompetenzen Fresenius Medical Care möchte sein Know-how als weltweit führender Anbieter für hochwertige Dialysebehandlungen und Gesundheitsprodukte weiter festigen und als Basis für nachhaltiges, rentables Wachstum einsetzen. Außerdem wollen wir im Bereich des Versorgungsmanagements eine ganzheitliche Versorgung anbieten, mit der wir die Behandlungsergebnisse aus Sicht der Patienten und der Kostenträger verbessern und zugleich den Unternehmenswert von Fresenius Medical Care nachhaltig steigern. Unsere Unternehmensstrategie basiert auf vier Kernkompetenzen (siehe folgende Grafik):
Innovative Produkte Die Entwicklung innovativer Produkte, mit denen wir noch bessere Behandlungsergebnisse für unsere Patienten erzielen können, ist fester Bestandteil unserer Strategie eines nachhaltigen, rentablen Wachstums. Unsere Technologieführerschaft im Bereich der Dialyse nutzen wir, um Behandlungsoptionen so weiterzuentwickeln, dass sowohl Patienten als auch Gesundheitssysteme davon profitieren. Deshalb fördern wir auch gezielt den Ausbau der Heimdialyse. Darüber hinaus suchen wir laufend nach neuen Geschäftsgelegenheiten im Bereich wertschöpfende Technologien und Ansätze, beispielsweise durch unseren Fonds Fresenius Medical Care Ventures. Betrieb ambulanter Einrichtungen Auf der Basis unserer Erfahrungen, die wir in derzeit 3.994 eigenen Dialysezentren in rund 50 Ländern gesammelt haben, verfügen wir über das erforderliche Know-how, um eigenständige ambulante Einrichtungen effizient zu betreiben und zu führen und Größenvorteile zu realisieren. Wir optimieren und modernisieren unsere Prozesse und Verwaltungsstrukturen kontinuierlich. Standardisierung medizinischer Verfahren Unser Ziel ist hier, medizinische Behandlungen und klinische Prozesse zu standardisieren und zugleich kontinuierlich klinische Ergebnisse von hoher Qualität zu gewährleisten. Wir haben 2019 das Global Medical Office geschaffen, um den Wissensaustausch innerhalb des Unternehmens zu verbessern. Mit der Aufnahme des Globalen Medizinischen Leiters in den Vorstand zum 1. Januar 2020 unterstreicht Fresenius Medical Care die zunehmende Bedeutung der Verzahnung von klinischer Wissenschaft und Therapie. Mit jährlich mehr als 52 MIO durchgeführten Behandlungen weltweit verfügen wir über eine der größten Datenbanken rund um die Dialyse. Wir werden diese Informationen nutzen, um medizinische Konfigurationen zu standardisieren, neue Kliniken zu eröffnen und übernommene Kliniken auf Grundlage bewährter und effizienter Konzepte in unser Netzwerk zu integrieren. Effiziente Patientenkoordination Ein Umfeld, in dem Patientenzahlen steigen und sich die Gesundheitssysteme verändern, bietet Fresenius Medical Care ein beträchtliches Potenzial für eine wertbasierte Versorgung. Wertbasierte Versorgung heißt, Lösungen und eine ganzheitliche Versorgung anzubieten sowie ergebnisabhängig vergütet zu werden, anstatt Einzelprodukte und -dienstleistungen zu verkaufen. Je nach Art des Gesundheitsnetzwerks, an dem wir beteiligt sind, koordinieren wir die Versorgung unserer Patienten mit Anbietern wie Ärzten und anderen Gesundheitseinrichtungen. Wir setzen dann unser Wissen über unsere Patienten ein, um daraus Prognosen abzuleiten. Weltweites Effizienzprogramm 2017 haben wir Phase II unseres weltweiten Effizienzprogramms angekündigt. Damit wollen wir unsere Kostenstrukturen im gesamten Unternehmen verbessern und unsere Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Die erwartete Bandbreite an nachhaltigen Kosteneinsparungen liegt jährlich bei 150 bis 200 MIO € bis Ende 2020. Weitere Informationen zu den Zielen siehe Kapitel "Prognosebericht". Steuerungssystem Der Vorstand steuert unser Unternehmen anhand von strategischen und operativen Vorgaben sowie verschiedenen finanziellen Kenngrößen, die auf Basis der "International Financial Reporting Standards" (IFRS) in Euro ermittelt werden. In den einzelnen Geschäftssegmenten werden für die Steuerung die gleichen Kenngrößen verwendet. Die Zielgrößen, an denen unsere Geschäftssegmente gemessen werden, sind so gewählt, dass diese alle Erträge und Aufwendungen beinhalten, die im Entscheidungsbereich der Geschäftssegmente liegen. Die Auswirkungen bestimmter Transaktionen oder Steueraufwendungen gehen nicht in die Zielgröße für ein Geschäftssegment ein, da sie nicht im Entscheidungsbereich der Geschäftssegmente liegen. Finanzierung ist eine zentrale Aufgabe, die nicht dem Einfluss der Geschäftssegmente unterliegt. Daher gehen Zinsaufwendungen für die Finanzierung nicht in die Zielgröße für ein Geschäftssegment ein. Ebenso werden bestimmte Kosten, die im Wesentlichen Aufwendungen der Konzernzentrale in den Bereichen Rechnungswesen und Finanzen als auch globale Forschung und Entwicklung etc. beinhalten, nicht berücksichtigt, da es sich nach unserer Ansicht um Kosten handelt, die nicht der Kontrolle der einzelnen Geschäftssegmente unterliegen. Bestimmte der nachfolgend dargestellten Steuerungsgrößen und andere in diesem Bericht verwendete finanzielle Informationen sowie Erläuterungen und Analysen enthalten Kenngrößen, die nicht gemäß IFRS definiert sind (Nicht-IFRS-Kennzahlen). Wir halten diese Informationen, neben vergleichbaren IFRS-Kenngrößen für unsere Investoren für nützlich, da sie eine Grundlage für die Messung unserer Leistung, Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der erfolgsabhängigen Vergütung sowie der Einhaltung von finanziellen Auflagen darstellen. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen sollen nicht als Ersatz für nach IFRS dargestellte Finanzinformationen betrachtet oder interpretiert werden. Manche Steuerungsgrößen und andere in diesem Bericht verwendete finanzielle Kenngrößen, etwa die Entwicklung der Umsatzerlöse, des operativen Ergebnisses und des Konzernergebnisses (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der FMC-AG & Co. KGaA entfällt) werden durch die Entwicklung der Wechselkurse beeinflusst. In unseren Veröffentlichungen berechnen wir diese Nicht-IFRS-Finanzkennzahlen zu konstanten Wechselkursen, um die Entwicklung unserer Umsatzerlöse, unseres operativen Ergebnisses, unseres Konzernergebnisses und anderer Positionen ohne periodische Wechselkursschwankungen darzustellen. Gemäß IFRS werden die in lokaler (das heißt Fremd-)Währung generierten Beträge zum Durchschnittskurs der jeweiligen Berichtsperiode in Euro umgerechnet. Nach der Umrechnung zu konstanten Wechselkursen berechnen wir dann die Veränderung in Prozent aus den Beträgen der laufenden Periode zu Wechselkursen des Vorjahres im Vergleich zu den Beträgen des Vorjahres. Dieser Prozentsatz ist eine Nicht-IFRS-Finanzkennzahl, die sich auf die Änderung als einen Prozentsatz zu konstanten Wechselkursen bezieht. Die währungsbereinigten Finanzkennzahlen werden mit dem Begriff "zu konstanten Wechselkursen" kenntlich gemacht. Wir sind der Ansicht, dass Kennzahlen zu konstanten Wechselkursen für Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger von Nutzen sind, da diese Informationen ihnen ermöglichen, den Einfluss von Wechselkursschwankungen auf unsere Umsatzerlöse, unser operatives Ergebnis, Konzernergebnis und auf andere Positionen im Periodenvergleich zu beurteilen. Darüber hinaus wird für unsere Vergütungspläne mit langfristiger Anreizwirkung die Erreichung bestimmter Zielvorgaben anhand von dem zu konstanten Wechselkursen ermittelten Wachstum der Umsatzerlöse und des Konzernergebnisses gemessen. Wir verwenden die Entwicklung zu konstanten Wechselkursen im Periodenvergleich dennoch nur als Maß für den Einfluss von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung fremder Währung in Euro. Wir bewerten unsere Ergebnisse und Leistungen immer anhand:
Wir empfehlen den Lesern des Berichts eine ähnliche Herangehensweise, indem das Wachstum der Umsatzerlöse, des operativen Ergebnisses, des Konzernergebnisses und anderer Positionen zu konstanten Wechselkursen im Periodenvergleich nur zusätzlich und nicht ersatzweise herangezogen und nicht mehr Wert beigemessen wird als dem korrespondierenden gemäß IFRS ermittelten Wachstum. Wir stellen die Wachstumsrate der entsprechenden Nicht-IFRS-Kennzahlen gegenüber der Wachstumsrate von IFRS-Kennzahlen wie Umsatzerlöse, operatives Ergebnis, Konzernergebnis und andere Positionen. Da sich die Überleitung der Nicht-IFRS-Finanzkennzahlen zu den gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen aus der Darstellung und den Angaben ergibt, sind wir der Meinung, dass eine separate Überleitungsrechnung keinen zusätzlichen Nutzen bieten würde. Umsatzerlöse Zur Steuerung unserer Geschäftssegmente verwenden wir die operative Kennzahl Umsatzerlöse. Wir gehen davon aus, dass der Schlüssel zu kontinuierlichem Wachstum der Umsatzerlöse unsere Fähigkeit ist, neue Patienten zur Steigerung der Anzahl der jährlich durchgeführten Behandlungen zu gewinnen. Die Anzahl der jährlich durchgeführten Behandlungen ist somit ein Indikator für kontinuierliches Umsatzwachstum. Für weitere Informationen zu Umsatzrealisierung und Bewertung siehe Anmerkung 1 k im Konzernanhang. Die Veränderung der Umsatzerlöse wird auch zu konstanten Wechselkursen bewertet. Operatives Ergebnis Darüber hinaus ist das operative Ergebnis der Maßstab, der am besten dazu geeignet ist, die Ertragskraft unserer Geschäftssegmente zu beurteilen. Die Veränderung des operativen Ergebnisses wird auch zu konstanten Wechselkursen bewertet. Operative Marge Bei der operativen Marge wird das Verhältnis vom operativen Ergebnis zu den Umsatzerlösen dargestellt. Die operative Marge zeigt unserer Meinung nach an, wie rentabel unsere Geschäftssegmente beziehungsweise unser Konzern wirtschaften. Verbleibendes Operatives Ergebnis (Nicht-IFRS-Kennzahl) Aufgrund der Bedeutung der nicht beherrschenden Anteile an unserer Geschäftstätigkeit sind wir der Auffassung, dass das operative Ergebnis abzüglich der nicht beherrschenden Anteile (verbleibendes operatives Ergebnis) eine wichtige Kennzahl für Investoren ist. Das verbleibende operative Ergebnis entspricht in etwa dem operativen Ergebnis, das auf die Anteilseigner der FMC-AG & Co. KGaA entfällt. Wir sehen das operative Ergebnis als am ehesten vergleichbare IFRS-Kennzahl an. Die Veränderung des verbleibenden operativen Ergebnisses wird auch zu konstanten Wechselkursen bewertet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des operativen Ergebnisses auf das verbleibende operative Ergebnis für den Konzern und für jedes unserer Segmente:
Wachstum des Konzernergebnisses zu konstanten Wechselkursen (Nicht-IFRS-Kennzahl) Auf Konzernebene dient das Wachstum des Konzernergebnisses (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der FMC-AG & Co. KGaA entfällt) zu konstanten Wechselkursen in Prozent als Steuerungsgröße des Konzerns. Wachstum des Ergebnisses je Aktie (unverwässert) zu konstanten Wechselkursen (Nicht-IFRS-Kennzahl) Das Wachstum des Ergebnisses je Aktie (unverwässert) zu konstanten Wechselkursen in Prozent ist eine Kennzahl zur Beurteilung unserer Ertragskraft. Mit dieser Kennzahl wird unsere Gesamtleistung gesteuert. Das Ergebnis je Aktie (unverwässert) ergibt sich aus dem Konzernergebnis geteilt durch den gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Anzahl von ausstehenden Aktien. Investitionen in Sachanlagen Wir steuern unsere Investitionen mittels eines detaillierten Abstimmungs- und Bewertungsprozesses. Der Vorstand legt unser Investitionsbudget sowie die Investitionsschwerpunkte fest. Bevor die konkreten Investitionsvorhaben oder Akquisitionen umgesetzt werden, prüft ein unternehmensinterner Ausschuss (Acquisition & Investment Committee) die einzelnen Projekte und Maßnahmen und berücksichtigt dabei voraussichtliche Renditeanforderungen und Renditepotenziale. Die Investitionsprojekte werden auf Basis gängiger Methoden wie der Kapitalwert- und der Internen-Zinsfuß-Methode bewertet; Amortisationszeiten fließen ebenfalls in die Bewertung ein. Damit wollen wir sicherstellen, dass wir nur die Investitionen und Akquisitionen tätigen beziehungsweise umsetzen, die tatsächlich den Unternehmenswert steigern. Investitionen in Sachanlagen ist eine zur Steuerung unseres Konzerns verwendete Kennzahl, die in Form von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen das im Unternehmen eingesetzte Kapital beeinflusst. Cash Flow-bezogene Steuerungsgrößen Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit in % der Umsatzerlöse Unsere Konzern-Kapitalflussrechnung ermöglicht einen Einblick, auf welche Weise wir Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Cash Flow) erwirtschaftet haben und wie wir diese verwendet haben. In Verbindung mit unseren übrigen Hauptbestandteilen des Konzernabschlusses liefert die Konzern-Kapitalflussrechnung Informationen, die helfen, die Änderungen unseres Nettovermögens und unserer Finanzstruktur (einschließlich Liquidität und Solvenz) bewerten zu können. Anhand des Cash Flows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit kann beurteilt werden, ob ein Unternehmen die finanziellen Mittel erwirtschaften kann, die zur Finanzierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen benötigt werden. Der Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit wird durch die Rentabilität unseres Geschäfts und die Entwicklung des Nettoumlaufvermögens, insbesondere des Forderungsbestands, beeinflusst. Aus der Kennzahl Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit in Prozent der Umsatzerlöse lässt sich erkennen, wie viel Prozent der Umsatzerlöse in Form von finanziellen MitteIn zur Verfügung stehen. Diese Kennzahl ist ein Indikator für die operative Finanzierungskraft unseres Konzerns. Free Cash Flow in % der Umsatzerlöse (Nicht-IFRS-Kennzahl) Der Free Cash Flow (Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit nach Investitionen in Sachanlagen, vor Akquisitionen und Beteiligungen) ist der frei verfügbare Cash Flow, einschließlich Cash Flow, der für andere Verwendungszwecke eingeschränkt werden kann. Der Free Cash Flow in Prozent der Umsatzerlöse ist ein Indikator, wie viel Prozent der Umsatzerlöse für Akquisitionen und Beteiligungen, für die Dividenden an die Aktionäre, für die Kredittilgung oder für Aktienrückkäufe zur Verfügung stehen. Die folgende Tabelle zeigt die Cash Flow bezogenen Steuerungsgrößen für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 und eine Überleitung des Free Cash Flows beziehungsweise des Free Cash Flows in Prozent der Umsatzerlöse zum Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit beziehungsweise zum Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit in Prozent der Umsatzerlöse:
Netto-Verschuldungsgrad (Nicht-IFRS-Kennzahl) Eine weitere Steuerungsgröße ist der Netto-Verschuldungsgrad. Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen abzüglich der flüssigen Mittel (Netto-Verschuldung beziehungsweise Net Debt) und das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization - Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen) werden zueinander ins Verhältnis gesetzt, um so den Netto-Verschuldungsgrad zu bestimmen. Dabei wird das EBITDA um im Geschäftsjahr getätigte Akquisitionen und Desinvestitionen, deren Kaufpreis die in unserer Kreditvereinbarung 2012 festgelegte Größenordnung von 50 MIO € übersteigt, sowie um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Wertminderungen angepasst. Das Verhältnis ist ein Indikator dafür, wie lange es dauert, die Netto-Verschuldung aus eigenen MitteIn zu tilgen. Nach unserer Auffassung liefert der Netto-Verschuldungsgrad, ergänzend zur absoluten Höhe unserer Verschuldung, alternative Informationen, die der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin als nützlich erachtet, um zu beurteilen, ob wir in der Lage sind, unseren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wir haben eine starke Marktposition in globalen, wachsenden und größtenteils nichtzyklischen Märkten. Zudem verfügen die meisten Kunden über eine hohe Kreditqualität, da die Dialysebranche generell durch stabile Cash Flows gekennzeichnet ist. Wir sind der Meinung, dass wir dadurch mit einem angemessenen Anteil an Fremdkapital, das heißt den Einsatz eines umfangreichen Mixes aus Finanzverbindlichkeiten, arbeiten können. IFRS 16, Leasingverhältnisse (IFRS 16), ersetzt den früheren linearen Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen gemäß IAS 17, Leasingverhältnisse (lAS 17) durch eine Abschreibung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und einen Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und ändert die Klassifizierung bestimmter Leasingverhältnisse gegenüber IAS 17 (Einführung von IFRS 16), siehe Anmerkung 1 im Konzernanhang. Die Bereinigung um den Effekt aus der Einführung von IFRS 16 erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Erhöhung der Vergleichbarkeit mit im Vorjahr dargestellten Informationen und steht im Einklang mit den Bedingungen der Kreditvereinbarung 2012. Diese Anpassung erfolgt lediglich für in diesem Bericht dargestellte Berichtsperioden und wird nicht als zukünftige Anpassung berücksichtigt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des angepassten EBITDA und des Netto-Verschuldungsgrads zum 31. Dezember 2019 und 2018:
(1) Verschuldung beinhaltet
Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen.
Rendite auf das investierte Kapital (Nicht-IFRS-Kennzahl) Die Rendite auf das investierte Kapital (Return on Invested Capital, ROIC) bezieht das operative Ergebnis nach adaptierten Ertragsteuern (Net Operating Profit After Tax, NOPAT) auf das durchschnittlich investierte Kapital der letzten fünf Quartalsstichtage, jeweils angepasst um im Geschäftsjahr getätigte Akquisitionen und Desinvestitionen, deren Kaufpreis die in unserer Kreditvereinbarung 2012 festgelegte Größenordnung von 50 MIO € übersteigt. Der ROIC gibt Auskunft darüber, wie effizient wir mit dem zur Verfügung stehenden Kapital arbeiten beziehungsweise wie effizient der Kapitaleinsatz für ein bestimmtes Investitionsvorhaben ist. Die Bereinigung um den Effekt aus der Einführung von IFRS 16 erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Erhöhung der Vergleichbarkeit mit im Vorjahr berichteten Informationen in Bezug auf unsere Vergütungspläne mit langfristiger Anreizwirkung in 2019 (siehe Anmerkung 20 im Konzernanhang). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des durchschnittlich investierten Kapitals ausgehend von der IFRS-Kennzahl Summe Vermögenswerte, die wir als vergleichbarste IFRS-Finanzkennzahl ansehen, sowie die Ermittlung des ROIC:
(1) Enthalten sind langfristige
Rückstellungen, langfristige Personalverbindlichkeiten
und ausstehende variable Kaufpreiszahlungen für
Akquisitionen, nicht enthalten sind
Pensionsrückstellungen und nicht beherrschende Anteile
mit Put-Optionen.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht unserer Steuerungsgrößen:
(1) Ergebnis, das auf die Anteilseigner der
FMC-AG & Co. KGaA entfällt.
Forschung und Entwicklung Innovative Produkte zu entwickeIn und unsere Dialysebehandlungen stetig zu verbessern, ist ein fester Bestandteil unserer Wachstumsstrategie. Dank unserer weltweit tätigen Forschung und Entwicklung, die zentral im Geschäftsbereich Global Research and Development (GRD) gesteuert wird, können wir Produkte auf effiziente Weise entwickeIn und den Wissens- und Technologieaustausch zwischen den Regionen systematisch fördern. Weltweite Forschungs- und Entwicklungsstrategie Gesundheitssysteme stehen nicht nur derzeit, sondern auch auf lange Sicht vor großen finanziellen Herausforderungen. Im Hinblick auf unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bestätigt uns dies in unserer Absicht, innovative Produkte zu entwickeln, die nicht nur hohe Qualitätsanforderungen erfüllen, sondern auch bezahlbar sind. Als Betreiber eigener Dialysezentren und Anbieter von Produkten für die Versorgung von Patienten zu Hause wissen wir, dass dies keine unvereinbaren Ziele sind. Unsere Forschungs- und Entwicklungsstrategie ist global ausgerichtet. Dadurch können wir noch besser auf die weltweit steigende Nachfrage nach hochwertigen und zugleich kosteneffizienten Behandlungsmethoden reagieren. Wir berücksichtigen dabei auch regionale Marktbedingungen und bieten ein differenziertes Produktportfolio an. In Zukunft wollen wir noch effizienter innovative, wettbewerbsfähige Produkte bereitstellen und uns stärker auf Entwicklungsländer fokussieren. Zusätzlich zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb unseres Unternehmens arbeiten wir mit externen Partnern zusammen, um ein umfassendes Innovations- und Technologienetz aufzubauen. Dazu zählen zahlreiche akademische Einrichtungen, etwa Forschungsinstitute an namhaften Universitäten in den USA. Ein weiterer Partner ist das Renal Research Institute (RRl) in New York. Diese Tochtergesellschaft von Fresenius Medical Care North America ist eine renommierte Institution auf dem Gebiet der klinischen Forschung rund um das chronische Nierenversagen. Gemeinsam befassen wir uns mit grundlegenden Fragen der Dialysebehandlung. Darüber hinaus arbeiten wir verstärkt mit Start-up-Unternehmen zusammen, um eine offene Innovationskultur und den Zugang zu den neuesten Technologien zu fördern. Innovationen 2019 Um die Lebensqualität und die Behandlungsergebnisse unserer Patienten kontinuierlich zu verbessern und auch mittel- und langfristig zu wachsen, arbeiten wir nicht nur an neuen Produkten, die kurz vor der Markteinführung stehen, sondern verfügen über ein umfassendes Portfolio von Innovationsprojekten. Dabei konzentrieren wir uns auf Technologien sowohl in unserem Kerngeschäft als auch in verwandten Bereichen, die für uns von strategischem Interesse sind. Neues Hämodialysesystem in der Entwicklung Die US-amerikanische Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (Food and Drug Administration, FDA) hat 2019 ein neues Hämodialysesystem in ihr "Breakthrough Devices Program" aufgenommen. Das derzeit in der Entwicklung befindliche System soll die Blutgerinnung verhindern, ohne dass blutverdünnende Medikamente eingesetzt werden müssen. Das neuartige System integriert dazu das antithrombogene Additiv EndexoM in den Herstellungsprozess von Dialysatoren und Blutschläuchen. Endexo ist ein Polymer aus oberflächenmodifizierenden Molekülen, die darauf ausgelegt sind, die Adsorption von Proteinen und Plättchen zu hemmen. Wenn dieses Additiv in die Membran eingebracht wird, bildet es eine modifizierte Innenwand, die es dem Blut ermöglicht, effektiver durchzulaufen. Als Teil des neuartigen Systems kommt das Dialysat Citrasate(r) in neuen Dialysatoren und Blutschläuchen zum Einsatz. Die Hoffnung ist, dass das neue System dazu beitragen wird, das Risiko der Koagulation zu verringern und die Hämokompatibilität zu erhöhen, sodass bei den meisten Standard-Dialysebehandlungen keine Blutverdünner wie Heparin benötigt werden. Digitale Gesundheitsversorgung Digitalisierung, Konnektivität und Datenanalyse sind Schlüsselelemente unserer Entwicklungsstrategie. Unsere Geräte werden zukünftig an ein modernes Konnektivitäts-Framework angebunden, das die unterschiedlichen Nutzerbedürfnisse und Therapieangebote optimal berücksichtigt. Ziel ist es, die Prozesse effizienter zu gestalten und damit immer bessere Behandlungsergebnisse zu erzielen. Die Datenanalyse dieses Frameworks ermöglicht uns, intelligente Produkte und Lösungen anzubieten, die die Komplexität von Behandlungen und Prozessen intern abbilden. Digitale Anwendung für Schwellenländer Aller Voraussicht nach wird die Zahl der Dialysepatienten weltweit steigen. Insbesondere für Schwellenländer und ihre Gesundheitssysteme ist dies eine große Herausforderung. Sie benötigen kosteneffiziente Programme, die ein besseres Management der gesamten Dialysebehandlung ermöglichen. Wir reagieren auf diesen Bedarf und entwickeIn derzeit eine digitale Anwendung für die asiatischen Märkte. Hierbei handelt es sich um ein Cloud-basiertes klinisches Informationssystem, mit dem sich die Behandlung kostengünstig elektronisch verwalten lässt; dadurch lassen sich die Arbeitsabläufe in der Klinik effizienter gestalten. Um die digitale Applikation in der Praxis zu testen, hat Fresenius Medical Care im dritten Quartal 2019 eine Pilotphase in einer Klinik in Indien gestartet. Die Markteinführung ist Mitte/Ende 2020 geplant. Forschung im Bereich der Regenerativen Medizin Wir investieren über unser Tochterunternehmen Unicyte AG (Unicyte) sowie Fresenius Medical Care Ventures in vielversprechende Technologien und Forschungsansätze im Bereich der Regenerativen Medizin. Im Geschäftsjahr 2019 haben wir beschlossen, 60 MIO € in Unicyte zu investieren. Unicyte wird das Kapital vor allem nutzen, um erste klinische Studien zu starten und die entsprechenden Herstellungsverfahren zu etablieren. Unsere kontinuierlichen Investitionen in Unicyte untermauern unser Bestreben, die besten Behandlungsmöglichkeiten über das gesamte Spektrum der Nierentherapie zu entwickeln. Um eine offene Innovationskultur in unserem Unternehmen zu fördern und Zugang zu neuesten Technologien zu erhalten, arbeitet unser Venture-Capital Unternehmen Fresenius Medical Care Ventures verstärkt mit Start-up-Unternehmen zusammen. Im Jahr 2019 hat Fresenius Medical Care Ventures in eGenesis investiert, einen führenden Anbieter auf dem Gebiet der Xenotransplantation von Nieren für Patienten mit fortgeschrittenen Nierenerkrankungen. Die Xenotransplantation könnte das Leben von Patienten mit Nierenversagen deutlich verbessern, die Gesamtkosten senken und die Anzahl der für die Transplantation verfügbaren Nieren drastisch erhöhen. Forschungs- und Entwicklungsressourcen Fresenius Medical Care hat im Geschäftsjahr 2019 insgesamt rund 168 MIO € für Forschung und Entwicklung aufgewendet (2018: 114 MIO €); das entspricht einem Anteil von etwa 5% (2018: 3%) an unseren Umsatzerlösen mit Gesundheitsprodukten. Unser Patentportfolio umfasste Ende 2019 rund 10.658 Schutzrechte in etwa 1.518 Patentfamilien - also Gruppen von Patenten, die zu derselben Erfindung gehören. Im Geschäftsjahr 2019 haben wir mit unserer Forschungs- und Entwicklungsarbeit etwa 163 weitere Patentfamilien geschaffen. Unser breites Patentportfolio wird uns auf diesem wettbewerbsintensiven Gebiet künftig vielfältige Behandlungsoptionen sichern. Zum 31. Dezember 2019 waren weltweit 1.157 hoch qualifizierte Mitarbeiter (ermittelt auf Vollzeitbeschäftigtenbasis) in der Forschung und Entwicklung von Fresenius Medical Care tätig (31. Dezember 2018: 933). Ihr Hintergrund ist vielfältig: In interdisziplinären Teams arbeiten Mediziner Seite an Seite mit Software-Spezialisten, Betriebswirten und Ingenieuren. Mehr als 680 Mitarbeiter - und damit der Großteil unseres Forschungs- und Entwicklungsteams - sind in Europa tätig. Die meisten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden an unseren Standorten Schweinfurt und Bad Homburg v. d. Höhe (Deutschland) statt. Weitere Entwicklungsstandorte sind St. Wendel (Deutschland), Bukarest (Rumänien) und Krems (Österreich). In den USA befinden sich unsere Kompetenzzentren für Geräteentwicklung in Concord (Kalifornien); diejenigen für Dialysatoren und andere Einwegprodukte in Ogden (Utah). Die Entwicklungsaktivitäten in Shanghai und Changshu (China) konzentrieren sich aufgrund der verstärkten Nachfrage auf kostengünstige Dialysesysteme für Asien und die aufstrebenden Märkte. Die Zusammenarbeit und der Technologieaustausch zwischen den verschiedenen Standorten werden von der weltweiten Forschungs- und Entwicklungsorganisation koordiniert. Elementarer Bestandteil unserer Innovationskultur ist, dass wir bei der Forschung und Entwicklung verantwortungsvoll handeln. Weitere Informationen zeigt die nachfolgende Tabelle.
(1) Zum 31. Dezember der jeweiligen
Berichtsperiode.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Seinen wirtschaftlichen Erfolg verdankt Fresenius Medical Care dem Engagement seiner Mitarbeiter. Das Personalmanagement wird fachlich global geführt. Damit wollen wir sicherstellen, dass es strategisch einheitlich auf die übergeordneten Unternehmensziele ausgerichtet ist. Fresenius Medical Care beschäftigte zum 31. Dezember 2019 weltweit 120.659 Mitarbeiter (ermittelt auf Vollzeitbeschäftigtenbasis) in 64 Ländern. Damit ist unsere Belegschaft gegenüber dem Vorjahr um 7% oder absolut um 8.001 Mitarbeiter gestiegen. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf Akquisitionstätigkeiten, meist im Rahmen der Integration von NxStage, zurückzuführen. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Mitarbeiter nach Segmenten sowie angebotenen Produkten und Dienstleistungen:
Der Personalaufwand bei Fresenius Medical Care stieg 2019 auf 6.799 MIO € (2018: 6.440 MIO €). Das entspricht 39% (2018: 39%) der Umsatzerlöse. Der durchschnittliche Personalaufwand pro Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt auf Vollzeitbeschäftigtenbasis) betrug 56.740 € (2018: 57.129 €). Weitere Informationen zu unseren Mitarbeitern sind im nichtfinanziellen Konzernbericht zu finden, Informationen zur Vielfalt im Corporate-Governance-Bericht im Geschäftsbericht. Qualitätsmanagement Wir bei Fresenius Medical Care haben einen klaren Fokus: qualitativ hochwertige und zuverlässige Produkte und Therapien anzubieten, um dadurch die bestmögliche medizinische Versorgung unserer Patienten und Kunden zu gewährleisten. Wir betreiben Produktionsanlagen weltweit und decken so die Nachfrage nach unseren Dialyseprodukten und anderen Gesundheitsprodukten. Qualitätsmanagement an unseren Produktionsstandorten GMQS hat in den vergangenen Jahren eine stabile Infrastruktur mit effizienten Prozessen und Systemen aufgebaut. Alle Produktionsstandorte folgen dem Lean-Manufacturing-Ansatz der, in Nordamerika und unserem Werk in Schweinfurt, das Managementsystem "Lean Six Sigma" beinhaltet. Der Schwerpunkt von Lean Manufacturing und Six Sigma ist die kontinuierliche Verbesserung aller Fertigungsprozesse, um eine niedrige Fehlerquote zu erreichen, die zu einer besseren Produktionsqualität bei gleichzeitiger Verkürzung der Fertigungszeiten führt. Wir haben alle lokalen Qualitätsmanagementsysteme (QMS) in allen Fertigungs- und Entwicklungsstandorten in den Segmenten EMEA, Lateinamerika und Asien-Pazifik unter einem konsolidierten QMS (CQMS) erfolgreich zusammengeführt. Jedes Werk für Medizinprodukte innerhalb dieser Segmente verfügt über ein lokales QMS gemäß CQMS, das entweder nach lSO 13485:2016 und/oder lSO 9001:2015 zertifiziert ist. Das QMS jedes Standortes wird durch regelmäßige Unternehmenskontrollen, konzerninterne und lokale interne Audits überprüft. Qualitätsmanagement in unseren Dialysezentren Unsere Dialysezentren arbeiten in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Qualitätsstandards der Branche, insbesondere den Richtlinien der Kidney Disease Outcomes Quality Initiative (KDOQl) aus den USA, dem European Renal Best Practice Standard (ERBP) und zunehmend auch der Kidney Disease: Improving Global Outcomes (KDIGO), einer Brancheninitiative für weltweit gültige Richtlinien zur klinischen Praxis. Mittels klinischer Datenmanagementsysteme werden regelmäßig bestimmte medizinische Parameter erfasst, die wir in anonymisierter Form unter Beachtung dieser Richtlinien auswerten. Weitere Informationen zu unserem Qualitätsmanagement einschließlich unserer Qualitätsdaten finden Sie im nichtfinanziellen Konzernbericht. Qualitätsbasierte Vergütung Wir nehmen an qualitätsbasierten Vergütungsmodellen teil, die wir im Abschnitt "Gesundheits- und Vergütungssysteme variieren von Land zu Land" im Kapitel "Wirtschaftsbericht" beschreiben. Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement Weltweit aktiv zu sein bedeutet, weltweit Verantwortung zu tragen. Fresenius Medical Care ist sich dieser Verantwortung bewusst. In den vergangenen Jahren haben wir unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten kontinuierlich ausgebaut. Für uns bedeutet Nachhaltigkeit, verantwortungsvoll zu handeln, um wirtschaftlichen Erfolg sowie medizinischen, ökologischen und sozialen Fortschritt zu erzielen. Wir haben eine globale Nachhaltigkeitsstruktur etabliert, um die Koordination und das Management von Nachhaltigkeitsthemen des Unternehmens in allen Regionen und Funktionsbereichen weiter zu verbessern. Verantwortungsvolles und nachhaltiges HandeIn ist ein elementarer Bestandteil unserer Strategie; es sichert unsere Zukunft als global agierendes Unternehmen der Gesundheitsbranche. Weitere Informationen finden Sie im nichtfinanziellen Konzernbericht. WIRTSCHAFTSBERICHT Der Dialysemarkt ist ein nachhaltiger Wachstumsmarkt. Der Bedarf an Produkten und Dienstleistungen für nierenkranke Menschen steigt kontinuierlich. Gesamtwirtschaftliches und branchenbezogenes Umfeld Gesamtwirtschaftliches Umfeld Abhängigkeit von Konjunkturzyklen Unser Geschäft ist Konjunkturzyklen in relativ geringem Maße unterworfen. Dadurch unterscheiden wir uns beispielsweise von Konsumgüterherstellern, die einer eher zyklischen Produktnachfrage unterliegen. Beeinflusst wird unser Geschäft vielmehr von staatlich festgelegten Erstattungssätzen und Vergütungssystemen. Die Dialyse ist eine lebensnotwendige medizinische Dienstleistung, die deshalb in der Regel vom zuständigen Gesundheitssystem getragen wird. Wechselkursentwicklung Die weltweite Wechselkursentwicklung war im Geschäftsjahr 2019 gekennzeichnet durch ein relativ konstantes Wechselkursverhältnis zwischen dem Euro und dem US-Dollar sowie zum Teil stärkeren Schwankungen in den Schwellenländern. Einige Währungen in Schwellenländern werteten die Währungen gegenüber dem Euro und dem US-Dollar stark ab. Die Entwicklung der Wechselkurse hat Einfluss auf die Geschäftsergebnisse von Fresenius Medical Care, da wir weltweit tätig sind. Für Fresenius Medical Care ist vor allem die Entwicklung der beiden Währungen US-Dollar und Euro entscheidend, da wir einen Großteil unserer Umsatzerlöse in den USA erwirtschaften. Im Gesamtjahresdurchschnitt notierte der Euro im Verhältnis zum US-Dollar schwächer als im Geschäftsjahr 2018. Darüber hinaus beeinflusst vor allem die Wechselkursentwicklung zwischen dem Euro und den lokalen Währungen die Geschäftsergebnisse von Fresenius Medical Care aufgrund konzerninterner Verkäufe von den großen Produktionsstätten in der Euro-Zone an Konzerngesellschaften mit anderen funktionalen Währungen sowie durch die Berichterstattung in Euro. Im Zusammenhang mit konzerninternen Verkäufen sind die Tochtergesellschaften mit Wechselkursänderungen zwischen den Fakturierungswährungen und den Währungen, in denen sie ihre lokalen Geschäftstätigkeiten durchführen, konfrontiert. Fresenius Medical Care reduziert Transaktionsrisiken, also Risiken durch Fremdwährungspositionen oder schwankende Wechselkurse, durch ein weltweites Netz von Fertigungsstätten, das sich am Nachfragegefüge im Geschäft mit Dialyseprodukten orientiert. Häufig sind Produktionsstätten in den Märkten angesiedelt, die sie bedienen. Kosten fallen demnach in der gleichen Währung an, in der die Umsatzerlöse erzielt werden. Bei den Gesundheitsdienstleistungen ist das Risiko von Währungskursschwankungen vergleichsweise gering, da wir die Leistungen vor Ort erbringen und in der jeweiligen Landeswährung abrechnen. Branchenbezogenes Umfeld Chronisches Nierenversagen (End-Stage Renal Disease, ESRD) ist ein weltweit verbreitetes Leiden. Die Anzahl der auf eine Nierenersatztherapie angewiesenen Patienten steigt weltweit: Am Ende des Geschäftsjahres 2019 unterzogen sich circa 4,3 MIO Patienten einer Dialysebehandlung oder wurden durch ein Spenderorgan versorgt. Für weitere Informationen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen:
Quelle: Unternehmensangaben und Schätzungen. Seit vielen Jahren ist die Zahl der verfügbaren Spenderorgane weltweit deutlich geringer als die Zahl der Patienten, die auf den Wartelisten für eine Transplantation stehen. Trotz umfangreicher Bemühungen regionaler Initiativen, das Bewusstsein und die Bereitschaft für eine Nierenspende zu erhöhen, hat sich der Anteil der Transplantationen im Vergleich zu anderen Behandlungen in den vergangenen zehn Jahren nicht wesentlich verändert. Wie häufig chronisches Nierenversagen auftritt, schwankt von Region zu Region. Das hat verschiedene Gründe:
Die Anzahl der Dialysepatienten ist im Geschäftsjahr 2019 um etwa 6% gestiegen. In Ländern, wie den USA, Japan sowie West- und Mitteleuropa waren die Zuwachsraten geringer als in ökonomisch schwächeren Regionen, in denen das Wachstum bei meist über 6% lag. Methoden der Dialysebehandlung im Vergleich Die meisten Dialysepatienten wurden im Jahr 2019 in einem der rund 45.600 Dialysezentren weltweit versorgt, durchschnittlich über 75 Patienten pro Zentrum. Die Durchschnittszahl der Patienten pro Zentrum variiert jedoch von Land zu Land beträchtlich. Die mit Abstand häufigste Therapieform bei chronischem Nierenversagen ist die Hämodialyse. Insgesamt 88% der Dialysepatienten wurden 2019 in einem Dialysezentrum damit behandelt. Die Heim-Hämodialyse ist eine bisher nur wenig genutzte Alternative zur Behandlung in einem Dialysezentrum. Allerdings steigt die Anzahl der Heim-Hämodialysepatienten kontinuierlich. Derzeit werden insgesamt etwa 1% aller Patienten damit behandelt. Im Berichtsjahr wurden 11% aller Dialysepatienten mittels der Peritonealdialyse - in der Regel zu Hause - behandelt. Demnach wurden 12% unserer Dialysepatienten mit der Heimdialyse behandelt. Die folgende Grafik zeigt einen Vergleich der Zentrums- und Heimdialyse:
Dialysemarktvolumen Das Volumen des weltweiten Dialysemarktes betrug nach unseren Schätzungen im Jahr 2019 rund 80 MRD € (2018: 74 MRD €). Währungsbereinigt wuchs der Markt in 2019 um 4%. Wir gehen davon aus, dass sich dieses Marktvolumen in etwa wie folgt zusammensetzt: Dialyseprodukte rund 14 MRD € und Dialysedienstleistungen (inklusive Dialysemedikamente) circa 66 MRD €. Versorgungsmanagement Chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nehmen kontinuierlich zu und sind die Ursache für mehr als zwei Drittel aller Todesfälle weltweit. In vielen Ländern entfällt ein Großteil der Gesundheitsausgaben auf die Behandlung chronischer Erkrankungen. Um dem steigenden Kostendruck entgegenzuwirken, der sich daraus ergibt, beginnen immer mehr Gesundheitssysteme - wie das in unserem größten Markt, den USA - nicht länger einzelne Leistungen zu vergüten, sondern fördern eine ganzheitliche und koordinierte Versorgung. Eine sinnvolle Schätzung des Marktvolumens innerhalb des Versorgungsmanagements ist aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Leistungen nicht möglich. Dienstleistungen im Versorgungsmanagement bieten wir momentan hauptsächlich in den Segmenten Nordamerika und Asien-Pazifik an. Unsere Leistungen im Versorgungsmanagement sind an diese Märkte angepasst. Der Ausbau dieser Leistungen kann - je nach dem jeweiligen Erstattungssystem oder marktspezifischen Umfeld - in den einzelnen Ländern und Regionen variieren. Unsere Kunden sind meist Krankenversicherungen und Unternehmen Die wichtigsten Kunden von Fresenius Medical Care sind staatliche oder öffentliche Krankenversicherungen, privatwirtschaftlich organisierte Krankenversicherungen sowie Unternehmen. Gesundheits- und Vergütungssysteme variieren von Land zu Land Die Nierenersatztherapie ist eine lebensrettende medizinische Dienstleistung. Deshalb werden die Kosten der Dialyse oft nicht vom Patienten selbst, sondern vom zuständigen Gesundheitssystem getragen. Die Vergütungssysteme für Dialysebehandlungen - also die Strukturen, nach denen Gesundheitssysteme die Kostenerstattung für Dialysedienstleistungen regeIn - unterscheiden sich dabei von Land zu Land und variieren mitunter sogar innerhalb eines Landes. Die geschäftlichen Aktivitäten von Dialysedienstleistern und die Vergütung von Dialysebehandlungen werden von verschiedenen Faktoren bestimmt, darunter regionale Rahmenbedingungen, Behandlungsmethode, Regulierungsfragen und die Art des Dialysedienstleisters (öffentlich oder privat). Unsere Möglichkeiten, die Vergütung für unsere Dienstleistungen zu beeinflussen, sind beschränkt. Das Erstattungssystem in den USA Unser Geschäft wird maßgeblich vom Erstattungsumfeld sowie von den Bedingungen für die Verordnung von Zusatzleistungen bestimmt. In den USA, unserem größten Absatzmarkt, sind die meisten unserer Patienten über die staatliche Gesundheitsbehörde versichert, die sogenannten Centers for Medicare and Medicaid (CMS). Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich etwa 33% unserer Umsatzerlöse aus den Erstattungen der CMS, die auch die Erstattungssätze für ihre Patienten (Medicare/Medicaid-Patienten) festlegen. Als Folge des Drucks, die Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren, waren die Steigerungen der Erstattungssätze in den USA in der Vergangenheit begrenzt. Deshalb hat sich der Erstattungssatz, den die CMS in ihrem Pauschalvergütungssystems (PVS) für Behandlungen des chronischen Nierenversagens festgelegt hat (sogenannter ESRD-PVS-Erstattungssatz) im Jahresvergleich kaum verändert. Für das Jahr 2019 lag der ESRD-PVS-Erstattungssatz bei 235,27 US$ und somit 1,3% über dem Basiserstattungssatz für 2018, inklusive einer Anpassung für den Budgetneutralitätsfaktor auf Basis des Lohnkostenindex. Für 2020 gilt ein Erstattungssatz von 239,33 US$. Das entspricht einer Erhöhung um 1,7% gegenüber dem Basissatz für 2019, inklusive einer Anpassung für den Budgetneutralitätsfaktor auf Basis des Lohnkostenindex und einer produktivitätsbereinigten Warenkorberhöhung von 1,7%. Signifikante Verringerungen der Medicare-Erstattungssätze könnten erhebliche negative Auswirkungen auf unser Geschäft mit Gesundheitsdienstleistungen haben. Da die Nachfrage nach Dialyseprodukten durch die Medicare-Erstattungsätze beeinflusst wird, könnten diese Auswirkungen auf die Entwicklung unseres Produktgeschäfts haben. Soweit die Inflation, beispielsweise in Gestalt höherer Kosten für Personal und Verbrauchsmaterialien, nicht vollständig durch eine entsprechende Erhöhung der Erstattungssätze ausgeglichen wird, könnten unser Geschäft und unsere Ertragslage beeinträchtigt werden. Weitere Informationen dazu sind im Abschnitt "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" sowie im Chancen- und Risikobericht zu finden. In den USA ist die Erstattung privater Krankenversicherungen und Managed-Care-Organisationen höher als die staatlicher Institutionen. Gleichzeitig machen die Zahlungen privater Krankenversicherungen einen wesentlichen Teil unseres Ergebnisses aus, daher wirkt sich eine Veränderung des Anteils der Erstattungen durch private Krankenversicherungen in Nordamerika direkt auf unser Geschäft aus. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 34% der Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen des Konzerns mit privaten Krankenversicherungen im Segment Nordamerika erzielt. Übergangszuschläge für neue Medikamente und Geräte in den USA Zum 1. Januar 2018 haben die CMS Kalzimimetika in den PVS-Vergütungssatz aufgenommen. Der Grund dafür war die zuvor von der FDA bekannt gegebene Genehmigung des intravenösen Kalzimimetikums Parsabiv für erwachsene Dialysepatienten. Davor hatte es Kalzimimetika nur zum Einnehmen gegeben. Um genügend Analysedaten zur Festlegung der Erstattungssätze zu sammeln, haben die CMS den Zeitraum für Übergangszuschlagszahlungen für Kalzimimetika bis 2020 verlängert. Für 2020 und die Folgejahre werden die CMS die Erstattungsgrundlage für die Übergangszuschläge, einschließlich des Übergangszuschlags für Kalzimimetika, bezogen auf den durchschnittlichen Veräußerungspreis von 6% auf 0% reduzieren. Die Einführung von Parsabiv wirkt sich auch auf die Art und Weise aus, wie einige Versicherer - nicht jedoch die CMS - die Abgabe von Kalzimimetika an ihre Patienten gestalten. Während manche Patienten Kalzimimetika weiterhin bei ihrer Apotheke bekommen, erhalten andere Patienten sie als medizinische Leistung von ihrem Dialysedienstleister. Wir bekommen von mehreren Versicherern für Kalzimimetika, die wir in unseren Dialysekliniken verabreichen, zusätzliche Erstattungen. Allerdings ist dies das erste Mal, dass ein Übergang von einem ausschließlich oral zu einem intravenös zu verabreichenden Medikament stattfindet. Das bedeutet: Die Erstattungslandschaft für Versicherer außerhalb der CMS entwickelt sich noch. Darüber hinaus werden die CMS ab 2021 Übergangszuschlagszahlungen für bestimmte neue und innovative Dialysegeräte und Verbrauchsmaterialien leisten, die nach dem 1. Januar 2020 genehmigt wurden und von Dialyseeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Diese neuen Geräte und Verbrauchsmaterialien müssen vorgegebene wesentliche klinische Verbesserungskriterien erfüllen. Es werden dann 65% des Rechnungsbetrags erstattet, wie von jedem sogenannten Medicare Administrative Contractor festgelegt. Qualitätsbasierte Vergütung Im Mittelpunkt der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussionen steht in einigen Ländern eine Vergütung nach qualitativen Kriterien ("pay for performance"). Dabei wird dem medizinischen Dienstleister mehr Verantwortung übertragen. Ziel solcher Vergütungsmodelle ist es, eine hohe Behandlungsqualität beizubehalten, bei insgesamt geringeren Gesamtkosten für das Gesundheitssystem. Das Erstattungssystem in den USA ist auch ein Beispiel für ein Vergütungsmodell nach qualitativen Kriterien. Die CMS beispielsweise legen im Rahmen ihres Qualitätsverbesserungsprogramms (QVP) Qualitätsstandards für Dialysekliniken fest. Bei Nichterreichen dieser Standards kann das jährlich zu ermitteInde Erstattungskürzungen von bis zu 2% nach sich ziehen. Erstattung im Versorgungsmanagement in den USA Auch im Versorgungsmanagement arbeiten wir eng mit den CMS zusammen. Ein Beispiel ist unsere Teilnahme an einem ESRD-Versorgungsmodell der CMS: Um die Gesundheit von Patienten mit chronischem Nierenversagen zu verbessern und gleichzeitig die Kosten der CMS zu senken, können Dialysedienstleister und Ärzte sogenannte "Organisationen für die nahtlose Versorgung von Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz" (ESRD Seamless Care Organizations, ESCOs) bilden. Derzeit nehmen wir mit 23 ESCOs an diesem Pilotprojekt teil. ESCOs, die die Mindestqualitätsstandards des Programms erfüllen und gleichzeitig Kosteneinsparungen bei der Versorgung von am Modell teilnehmenden Dialysepatienten erzielen, die über einen vorgegebenen Schwellenwert hinausgehen, erhalten einen Teil dieser Kosteneinsparungen als Vergütung. ESCOs, an denen Dialyseketten mit mehr als 200 Kliniken beteiligt sind, müssen sich am Risiko von Kostensteigerungen beteiligen und den CMS einen Teil etwaiger Kostensteigerungen erstatten, wenn die tatsächlichen Kosten vereinbarte Schwellenwerte überschreiten. Zum 1. Januar 2020 nahmen etwa 45.000 Patienten an unseren ESCOs teil. Das ESCO-Pilotprogramm wird bis Ende 2020 laufen. Des Weiteren haben wir Vereinbarungen über Pro-Kopf-Erstattungen ("subcapitations") sowie risikobasierte und wertbasierte Vereinbarungen mit bestimmten Versicherern abgeschlossen, in deren Rahmen wir Gesundheitsversorgungsleistungen für Privat- und Medicare-Advantage-Patienten mit chronischem Nierenversagen erbringen. In diesen Vereinbarungen ist ein Grundbetrag je Patient und Monat festgelegt. Erbringen wir die Komplettversorgung zu Kosten unterhalb dieses Betrags, behalten wir den Unterschiedsbetrag ein. Übersteigen die Kosten der Komplettversorgung jedoch den Grundbetrag, können wir zur Zahlung der Abweichung an den Versicherer verpflichtet werden. Verordnung des US-Präsidenten zu neuen Erstattungsmodellen Am 10. Juli 2019 unterzeichnete der US-Präsident eine Verordnung (Executive Order, EO) zur Förderung der Nierengesundheit. In der Verordnung wird das US-Gesundheitsministerium (U.S. Department of Health and Human Services, HHS) unter anderem angewiesen, neue Medicare-Erstattungsmodelle zu entwickeln, die eine frühere Diagnose und Behandlung im Verlauf von Nierenerkrankungen sowie den Ausbau der Heimdialyse und die Förderung von Transplantationen unterstützen sollen. Eines dieser Modelle, das sogenannte Behandlungsoptionsmodell für Patienten mit chronischem Nierenversagen (ESRD Treatment Choices Modell, ETC-Modell), ist ein verpflichtendes Modell, das finanzielle Anreize für Heimdialyse-Behandlungen und Transplantationen setzt. Es sieht positive als auch negative Anpassungen des dreijährigen Erstattungsausgleichs für Heimdialyse-Behandlungen sowie einen leistungsabhängigen Erstattungsausgleich vor. Der leistungsabhängige Erstattungsausgleich basiert auf Quoten für die Heimdialyse und für Transplantationen und wird zwischen -8% und +5% im ersten und zwischen -13% und +10% im letzten Erstattungsjahr liegen. Der ursprünglich für Januar 2020 vorgesehene Starttermin wurde verschoben. Das HHS hat noch keinen neuen Umsetzungstermin festgelegt. Es hat jedoch angekündigt, dass Teilnehmer nach der Freigabe des endgültigen Modells voraussichtlich 60 Tage Zeit für den Beginn der Umsetzung haben werden. Das Programm soll sechs Jahre lang laufen. Die Teilnehmer dieses Modells werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Gemäß der Verordnung wurden zudem freiwillige Medicare-Erstattungsmodelle angekündigt, die finanzielle Anreize für Gesundheitsdienstleister im Bereich der chronischen Nierenerkrankungen und der Transplantation bieten sollen. Absichtserklärungen zur Teilnahme an den freiwilligen Modellen wurden im Januar 2020 eingereicht, aber die CMS haben keinen Zeitplan für die Annahme der Anträge vorgelegt. Es ist noch zu früh, um die Auswirkungen des ETC-Erstattungsmodells und der freiwilligen Modelle auf unsere Geschäftstätigkeit zu prognostizieren. Karitative Unterstützungsleistungen als Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen Das US-Gesundheitsministerium veröffentlichte zum Ende der Obama-Administration eine Interimsregelung (lnterim Final Rule, lFR), die die Möglichkeit von Patienten einschränkte, karitative Unterstützungsleistungen für die Finanzierung von Beiträgen zu privaten Krankenversicherungen (Charitable Premium Assistance, CPA) zu verwenden. 2017 wurde diese lFR vorübergehend untersagt, nachdem Fresenius Medical Care (zusammen mit DaVita, US Renal und Dialysis Patients Citizens) Klage gegen die CMS eingereicht hatte. Der Richter befand, dass die CMS keine triftigen Gründe für die Umgehung des Bekanntmachungs- und Kommentierungsprozesses angegeben hätten und dass die lFR willkürlich sei, und merkte an, dass das US-Gesundheitsministerium die Vorteile privater Krankenversicherungen nicht berücksichtigt und die Nachteile der lFR ignoriert hätte. Die Trump-Administration setzt die Arbeit an diesem Thema fort und hat dem Amt für Verwaltung und Haushaltswesen (Office of Management and Budget) im Juni 2019 eine Vorabmitteilung einer vorgeschlagenen Regelung zur CPA mit Bitte um Überprüfung gesendet. Wir wissen noch nicht, wie sich diese neu vorgeschlagene Regelung auf die CPA auswirken wird. Das HHS hat die Publikationsfrist auf November 2019 festgelegt, aber die vorgeschlagene Regelung wurde noch nicht zur Stellungnahme veröffentlicht. Zudem wurden Anstrengungen unternommen, die Nutzung der CPA einzuschränken oder die Erstattung von Beiträgen zu privaten Krankenversicherungen für diejenigen Dialysepatienten zu reduzieren, die CPA auf Basis bundesstaatlicher Gesetzgebung erhalten. Geschäftsverlauf Wesentliche Ereignisse Akquisitionen und Beteiligungen sowie Veräußerungen Fresenius Medical Care hat die im Geschäftsjahr 2017 angekündigte Übernahme von NxStage nach Zustimmung der Kartellbehörden in den USA am 21. Februar 2019 erfolgreich abgeschlossen. Wir haben alle ausstehenden Aktien von NxStage zu einem Preis von 30,00 US$ je Stammaktie erworben. Der Gesamtkaufpreis belief sich, abzüglich erworbener Barmittel, auf rund 1.976 MIO US$ (1.741 MIO € zum Erwerbsstichtag). NxStage ist ein führendes Medizintechnikunternehmen, das innovative medizintechnische Produkte für die Heimdialyse und die Intensivmedizin entwickelt, produziert und vermarktet. Für weitere Informationen siehe Anmerkung 3 im Konzernanhang. Aktienrückkaufprogramm Fresenius Medical Care hat im Februar 2019 beschlossen, innerhalb der nächsten zwei Jahre Aktien der Gesellschaft im Volumen von insgesamt bis zu 1 MRD € über den Kapitalmarkt zurückzuerwerben. Am 11. März 2019 gaben wir bekannt, unser Aktienrückkaufprogramm auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung 2016 durchzuführen. So haben wir im Zeitraum vom 12. März 2019 bis einschließlich zum 10. Mai 2019 insgesamt 3,7 MIO Stammaktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 270 MIO € zurückerworben. Im Zeitraum vom 17. Juni 2019 bis einschließlich zum 17. Juni 2020 sollen maximal 12 MIO Stammaktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 660 MIO € (rund 745 MIO US$) zurückerworben werden. Bis zum 31. Dezember 2019 wurden 5,1 MIO Stammaktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 320 MIO € zurückerworben. Fresenius Medical Care wird die zurückerworbenen eigenen Aktien ausschließlich dazu verwenden, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung der zurückerworbenen eigenen Aktien herabzusetzen. Für weitere Informationen zum Aktienrückkaufprogramm siehe Anmerkung 17 im Konzernanhang. Finanzierung Fresenius Medical Care hat am 13. Juni 2019 erfolgreich eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 500 MIO US$ platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 10 Jahren und einen Kupon in Höhe von 3,750% p.a. Der Emissionskurs betrug 98,461%, die daraus resultierende Rendite liegt bei 3,938%. Der Emissionserlös dient allgemeinen Geschäftszwecken und der Refinanzierung fällig werdender Verbindlichkeiten. Fresenius Medical Care hat außerdem am 20. November 2019 Anleihen in drei Tranchen mit einem Gesamtvolumen von 1,75 MRD € platziert: eine vierjährige Anleihe mit einem Volumen von 650 MIO € und einem Kupon in Höhe von 0,250% bei einem Emissionskurs von 99,901% und einer Rendite von 0,275%; eine siebenjährige Anleihe mit einem Volumen von 600 MIO € und einem Kupon in Höhe von 0,625% bei einem Emissionskurs von 99,238% und einer Rendite von 0,737%; sowie eine zehnjährige Anleihe mit einem Volumen von 500 MIO € und einem Kupon von 1,250% bei einem Emissionskurs von 99,832% und einer Rendite von 1,268%. Auch hier dient der Emissionserlös allgemeinen Geschäftszwecken und der Refinanzierung fällig werdender Anleihen. Wir haben die Anleihen unter unserem European Medium Term Note (EMTN)-Programm begeben. Einigung zu Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)-Untersuchungen Am 29. März 2019 ist Fresenius Medical Care ein "Non-Prosecution-Agreement" mit der US-Justizbehörde (United States Department of Justice, DOJ) sowie eine separate Vereinbarung mit der US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) eingegangen mit dem Ziel, vollständig und abschließend die aus der Untersuchung resultierenden Ansprüche gegen uns beizulegen. Im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen zahlten wir Strafen und Gewinnabschöpfung in einer Gesamthöhe von ungefähr 232 MIO US$ an das DOJ und die SEC. Der gesamte an das DOJ und die SEC gezahlte Betrag war durch Rückstellungen gedeckt, die wir in den Jahren 2017 und 2018 vorgenommen und 2018 bekannt gegeben hatten. Als Teil des Vergleichs stimmten wir zu, dass ein unabhängiger "Compliance Monitor" für mindestens zwei Jahre eingesetzt wird und wir ein zusätzliches Jahr selbst Bericht erstatten. Am 26. Juli 2019 wurde der Monitor ernannt und es begann der Überprüfungszeitraum. Für weitere Informationen zu diesen Untersuchungen siehe Anmerkung 22 im Konzernanhang. Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf Die Rahmenbedingungen in unserem Kerngeschäft Dialyse haben sich im Geschäftsjahr 2019 erwartungsgemäß entwickelt. Die für das Geschäftsjahr 2019 abgegebenen Prognosen haben wir weitestgehend erreicht. Im Ausblick für das Geschäftsjahr 2019 waren Effekte aus Kosten im Zusammenhang mit FCPA-Untersuchungen, der Einführung von IFRS 16, den Beiträgen von Sound im ersten Halbjahr 2018, aufgrund der Veräußerung von Sound am 28. Juni 2018 (Sound H1), dem (Gewinn) Verlust im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement, Aufwendungen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Verbesserung unserer Kostenbasis (Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm) sowie sämtliche Effekte aus dem Erwerb von NxStage nicht enthalten. Die tatsächlichen Ergebnisse 2019 haben wir entsprechend bereinigt, um sie mit dem Ausblick vergleichbar zu machen. Die Basis 2018 für den Ausblick 2019 wurde bereinigt um den Gewinn (Verlust) im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement, die Kosten im Zusammenhang mit FCPA-Untersuchungen sowie die Beiträge Sound H1. Eine Überleitung der Ergebnisse 2019 und 2018 auf die jeweiligen bereinigten Ergebnisse 2019 und 2018 findet sich am Ende dieses Abschnitts. Die Prognosen zum Geschäftsverlauf 2019 basieren auf den Stichtagskursen Anfang des Jahres 2019. Zu Beginn des Geschäftsjahres hatten wir zu konstanten Wechselkursen mit einem Wachstum der Umsatzerlöse in Höhe von 3 bis 7% gerechnet. Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2019 betrugen bereinigt 17,3 MRD €. Zu konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Umsatzerlöse auf bereinigter Basis um 5% und erfüllten damit unsere Erwartungen. Wir haben somit unser Ziel erreicht. Zu diesem Wachstum haben alle Segmente beigetragen, insbesondere die Segmente Nordamerika und Asien-Pazifik. Weitere Einzelheiten zur Entwicklung der Umsatzerlöse werden im Abschnitt "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" dargestellt. Für das Geschäftsjahr 2019 hatten wir zu konstanten Wechselkursen eine Entwicklung des bereinigten operativen Ergebnisses in einer Bandbreite von -1 bis 3% prognostiziert. Bereinigt betrug das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2019 2,3 MRD €. Gegenüber dem Vorjahr sank das operative Ergebnis zu konstanten Wechselkursen somit auf bereinigter Basis um 4%. Damit lagen wir außerhalb unserer Prognose. Für das Geschäftsjahr 2019 hatten wir eine Entwicklung des verbleibenden operativen Ergebnisses zu konstanten Wechselkursen in einer Bandbreite von -1 bis 3% prognostiziert. Das verbleibende operative Ergebnis lag im Geschäftsjahr 2019 auf bereinigter Basis bei 2,1 MRD € und sank zu konstanten Wechselkursen um 3% auf bereinigter Basis. Wir lagen damit außerhalb unserer Erwartungen und haben auch hier unser Ziel nicht erreicht. Für das Konzernergebnis hatten wir uns zu Beginn des Geschäftsjahres eine Entwicklung in einer Bandbreite von -2 bis 2% zu konstanten Wechselkursen als Ziel gesetzt. Das Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2019 sank auf bereinigter Basis zu konstanten Wechselkursen um 2% auf 1,4 MRD € und liegt in unserem anvisierten Zielkorridor. Das Ergebnis je Aktie (unverwässert) sank zu konstanten Wechselkursen um 1% auf bereinigter Basis und veränderte sich demnach wie erwartet parallel zum Konzernergebnis und den ausstehenden Aktien. Für die um die Akquisition von NxStage bereinigten Investitionen in Sachanlagen hatten wir im vergangenen Geschäftsjahr 1,0 bis 1,2 MRD € vorgesehen. Diese Prognose haben wir mit Auszahlungen in Höhe von 1,1 MRD € eingehalten. Etwa 0,4 bis 0,6 MRD € waren hauptsächlich für ergänzende Akquisitionen und Beteiligungen (ebenfalls bereinigt um die Akquisition von NxStage) geplant. In Akquisitionen und Beteiligungen (ohne Investitionen in Fremdkapitalinstrumente) haben wir 0,5 MRD € investiert; dieser Betrag lag im Rahmen unserer Erwartungen. Weitere Informationen zu den Investitionen in Sachanlagen sowie zu den Akquisitionen und Beteiligungen werden im Abschnitt "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" aufgeführt. Getragen von der Ergebnisentwicklung sowie der positiven Entwicklung der Forderungslaufzeiten lag der bereinigte Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit in Prozent der Umsatzerlöse mit 12,0% auf einem hohen Niveau und entsprach damit unseren Erwartungen ("mehr als 10%"). Der bereinigte Free Cash Flow belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 5,9% der Umsatzerlöse. Dieser Wert lag ebenfalls im Rahmen unserer Erwartungen ("mehr als 4%"). Der bereinigte Netto-Verschuldungsgrad sollte sich nach unseren Planungen zum Ende des Geschäftsjahres 2019 auf einem Niveau von unter 2,5 bewegen. Der bereinigte Netto-Verschuldungsgrad lag im Geschäftsjahr 2019 bei 1,9 und entsprach damit dem von uns prognostizierten Wert. Der bereinigte ROIC lag bei 8,0% und entsprach damit dem von uns prognostizierten Wert ("mindestens 8,0%"). Die zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung am 19. Mai 2020 vorgeschlagene Dividende je Aktie lag mit 1,20 € im Rahmen unserer Erwartungen ("parallel zur Entwicklung des bereinigten Konzernergebnisses und der ausstehenden Aktien"). Die Zahl der Mitarbeiter von Fresenius Medical Care (ermittelt auf Vollzeitbeschäftigtenbasis) stieg von 112.658 zum Ende des Geschäftsjahres 2018 auf 120.659 zum Ende des Geschäftsjahres 2019. Bereinigt um die Akquisition von NxStage lag die Zahl der Mitarbeiter bei 117.009 und entsprach somit unseren Erwartungen von mehr als 117.000 Beschäftigten. Die bereinigten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, mit denen wir die Zukunftsfähigkeit von Fresenius Medical Care stärken, lagen mit 141 MIO € unterhalb unserer Erwartungen ("160 bis 170 MIO €"). Im Vordergrund unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten steht die konstante Weiterentwicklung bestehender Produktgruppen. Die folgende Tabelle zeigt die erreichten Ergebnisse und unseren Ausblick für das Geschäftsjahr 2019:
(1) Um die geschäftliche Entwicklung 2019
mit dem Ausblick 2019 vergleichbar zu machen, wurden die
Ergebnisse 2019 und der Ausblick 2019 bereinigt um Effekte
wie zum Beispiel.: Kosten i. Zshg. mit FCPA-Untersuchungen,
die Einführung von IFRS 16, den Gewinn (Verlust) i.
Zshg. mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement
sowie Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm.
Sämtliche Effekte aus der Übernahme von NxStage
sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
Die folgenden Tabellen stellen die Überleitung der Ergebnisse 2019 und 2018 auf die jeweiligen bereinigten Ergebnisse 2019 und 2018 dar. Für weitere Informationen siehe auch "Operative Entwicklung auf bereinigter Basis für den Konzern" im Abschnitt "Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage".
(1) Beiträge aus der
Geschäftstätigkeit von NxStage (Beiträge
NxStage).
(1) Ergebnis, das auf die Anteilseigner der
FMC-AG & Co. KGaA entfällt.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die folgenden Abschnitte fassen unsere Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie die wichtigsten Steuerungsgrößen nach Berichtssegment und Zentralbereichen für die angegebenen Zeiträume zusammen. Wir haben die Informationen nach dem Managementansatz aufbereitet, das heißt in der gleichen Art und Weise und auf der gleichen Basis, wie unser Management intern finanzielle Informationen zur Unterstützung operativer Entscheidungen und zur Beurteilung der Leistung der Unternehmensführung verarbeitet. Ertragslage
Die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis, die in Ländern außerhalb der Euro-Zone erwirtschaftet werden, unterliegen Währungsschwankungen. Das Geschäftsjahr 2019 wurde durch die Entwicklung des Euro gegenüber dem US-Dollar positiv beeinflusst, wohingegen das Geschäftsjahr 2018 durch die Entwicklung des Euro gegenüber dem US-Dollar negativ beeinflusst wurde. Im Geschäftsjahr 2019 wurden circa 70% der Umsatzerlöse und etwa 79% des operativen Ergebnisses in US-Dollar generiert. Konzernabschluss
(1) Für weitere Informationen zu konstanten
Wechselkursen siehe Abschnitt "Steuerungssystem" im Kapitel
"Grundlagen des Konzerns".
Die Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen erhöhten sich um 5%. Zusätzlich zu einem positiven Währungsumrechnungseffekt in Höhe von 4%, stiegen die Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen um 1%. Dieser Anstieg ging auf das organische Behandlungswachstum (4%), auf Akquisitionen (2%) und das organische Wachstum der Umsatzerlöse je Behandlung (1%) zurück. Gegenläufig wirkten der Rückgang aufgrund von Vorjahresumsatzbeiträgen aus dem veräußerten Sound-Geschäft und der Effekt aus Klinikverkäufen und -schließungen (5%) sowie eine Anpassung der Umsatzrealisierung für rechtlich strittige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 170 MIO € (1%) (siehe Anmerkung 22 im Konzernanhang). Die Anzahl der Dialysebehandlungen stieg um 4%. Dies resultierte aus einem organischen Behandlungswachstum (4%) und Akquisitionen (1%). Gegenläufig wirkte der Effekt aus Klinikverkäufen und -schließungen (1%). Am 31. Dezember 2019 besaßen, betrieben oder leiteten wir 3.994 Dialysekliniken (ohne die von uns geleiteten, aber nicht konsolidierten Dialysekliniken in den USA) im Vergleich zu 3.928 Dialysekliniken am 31. Dezember 2018. Im Geschäftsjahr 2019 übernahmen wir 47 Dialysekliniken, eröffneten 123 Kliniken und konsolidierten oder verkauften 104 Kliniken. Die Anzahl der behandelten Patienten in Kliniken, die wir besitzen, betreiben oder leiten (ohne Patienten aus von uns geleiteten, aber nicht konsolidierten Dialysekliniken in den USA), stieg um 4% auf 345.096 am 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 333.331). Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten stiegen um 10%, einschließlich eines positiven Währungsumrechnungseffekts in Höhe von 2%. Zu konstanten Wechselkursen betrug der Anstieg 8%. Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Dialyseprodukten erhöhten sich um 10%. Zusätzlich zu einem positiven Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 2%, stiegen die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Dialyseprodukten um 8%. Der Anstieg resultierte aus dem gestiegenen Absatz von Produkten für die Heim-Hämodialyse (im Wesentlichen zurückzuführen auf die Akquisition von NxStage), Dialysatoren, Lösungen und Konzentraten für die Hämodialyse, Medikamenten zur Behandlung von chronischem Nierenversagen, Blutschläuchen sowie Produkten für die Peritoneal- und Akutdialyse. Gegenläufig wirkte ein geringerer Absatz von Dialysegeräten infolge von Änderungen der bilanziellen Behandlung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen aufgrund der Einführung von IFRS 16. Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von nichtdialysebezogenen Produkten erhöhten sich um 3%, von 74 MIO € auf 76 MIO €, wobei dieser Anstieg keinen nennenswerten Währungsumrechnungseffekten unterlag. Der Anstieg ist auf einen höheren Absatz von Produkten für die Behandlung von akutem Herz-Lungen-Versagen zurückzuführen. Der Rückgang der Bruttoergebnismarge gegenüber der Vergleichsperiode betrug 0,3 Prozentpunkte. Währungsumrechnungseffekte hatten hier in der Berichtsperiode einen positiven Einfluss von 0,1 Prozentpunkten. Der Rückgang spiegelt hauptsächlich verringerte Margen in den Segmenten EMEA, Nordamerika und einen unvorteilhaften Effekt aufgrund der variierenden Margen in unseren vier Berichtssegmenten wider. Gegenläufig wirkte ein Anstieg im Segment Asien-Pazifik. Der Rückgang der Bruttoergebnismarge im Segment EMEA beruhte im Wesentlichen auf höheren Personalkosten in einigen Ländern. Im Segment Nordamerika ergab sich der Rückgang im Wesentlichen aus höheren Personalkosten, einer Anpassung der Umsatzrealisierung für rechtlich strittige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Anmerkung 22 im Konzernanhang), dem Effekt aus einer Reduzierung der Anzahl der dem ESCO-Programm zugeordneten Patienten und einer sinkenden Kosteneinsparungsquote (Verlustquote für 2019), basierend auf aktuellen Berichten zu laufenden und vorangegangenen Programmjahren (ESCO-Effekt). Gegenläufig wirkten der positive Effekt der gestiegenen Verordnungen oral zu verabreichender Medikamente mit vorteilhaften Margen, der günstige Effekt aus der Einführung von IFRS 16, der positive Effekt im Geschäftsjahr aus der Veräußerung von Sound Inpatient Physicians, Inc. (Sound), weil das Unternehmen geringere Margen erzielte, sowie die Akquisition von NxStage. Der Anstieg der Bruttoergebnismarge im Segment Asien-Pazifik ist weitestgehend auf den vorteilhaften Einfluss des Geschäftswachstums und der Einführung von IFRS 16 zurückzuführen. Teilweise ausgeglichen wurde dies durch den ungünstigen Einfluss von Akquisitionen mit geringeren Margen. Der Anstieg der Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten in Prozent der Umsatzerlöse gegenüber der Vergleichsperiode betrug 0,1 Prozentpunkte, ohne nennenswerte Währungsumrechnungseffekte im Berichtsjahr. Die Zunahme ergab sich im Wesentlichen aus Anstiegen in den Segmenten Nordamerika und Asien-Pazifik. Dies wurde teilweise durch einen Rückgang im Segment EMEA und in den Zentralbereichen ausgeglichen. Im Segment Nordamerika ging der Anstieg auf die Integrationskosten und betrieblichen Aufwendungen im Zusammenhang mit NxStage, Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm, höhere Personalkosten sowie höhere Aufwendungen für die aktienbasierte Vergütung zurück. Gegenläufig wirkten der Effekt aus der Bewertung unserer Beteiligung an Humacyte zum beizulegenden Zeitwert, der Vorjahreseffekt aus den Informationskampagnen zu US-Referenden und der Vorjahreseffekt aus der Beendigung der Anwendung einer Nicht-IFRS Bilanzierungsrichtlinie ohne Auswirkungen auf den Cash Flow. Der Anstieg im Segment Asien-Pazifik resultierte aus dem Geschäftswachstum, einem unvorteilhaften Effekt aus dem Versorgungsmanagement und Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm. Dies wurde teilweise durch günstige Wechselkurseffekte ausgeglichen. Die Abnahme im Segment EMEA ergab sich aus einer verringerten ausstehenden variablen Kaufpreisverbindlichkeit im Zusammenhang mit der Xenios AG (Xenios), höheren sonstigen Erträgen im Zusammenhang mit dem positiven Ausgang eines Rechtsstreits, günstigen Wechselkurseffekten und der positiven Auswirkung von Akquisitionen. Gegenläufig wirkten höhere Wertberichtigungen auf Forderungen und Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm. In den Zentralbereichen resultierte der Rückgang aus den Kosten im Zusammenhang mit FCPA-Untersuchungen im Vorjahr. Der Gewinn im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement sank von 809 MIO € auf 29 MIO €, vorwiegend aufgrund der Veräußerung von Sound im Geschäftsjahr 2018. Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen von 114 MIO € auf 168 MIO € und damit um 47%. In Prozent der Umsatzerlöse ergab sich ein Anstieg von 0,3 Prozentpunkten, der weitestgehend auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei NxStage, die Entwicklung von Programmen für die Zentrums- und die Heimdialyse, höhere Kosten für Aktivitäten im Bereich der Vorentwicklung und Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der regenerativen Medizin zurückgeht. Das Ergebnis assoziierter Unternehmen stieg leicht von 73 MIO € auf 74 MIO €. Der geringe Anstieg ist auf ein höheres Ergebnis von Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd., einem Unternehmen, an dem wir zu 45% beteiligt sind, hauptsächlich aufgrund eines höheren Absatzes von Medikamenten zur Behandlung von chronischem Nierenversagen zurückzuführen. Das operative Ergebnis in Prozent der Umsatzerlöse (operative Marge) verringerte sich gegenüber der Vergleichsperiode um 5,4 Prozentpunkte, einschließlich eines positiven Effekts aus der Währungsumrechnung von 0,1 Prozentpunkten in der laufenden Periode. Der Rückgang im Berichtsjahr war weitestgehend auf den geringeren Gewinn im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement, wie zuvor dargestellt, zurückzuführen. Das verbleibende operative Ergebnis sank um 27%. In diesem Rückgang ist ein positiver Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 3% enthalten. Darüber hinaus verringerte sich das verbleibende operative Ergebnis um 30% weitestgehend aufgrund des Rückgangs des operativen Ergebnisses. Der Netto-Zinsaufwand stieg um 43%, von 301 MIO € auf 429 MIO €. Zusätzlich zu einem negativem Währungsumrechnungseffekt in Höhe von 6%, stieg der Netto-Zinsaufwand um 37%. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Einführung von IFRS 16 und einem höheren Schuldenniveau. Gegenläufig hat sich die Neufinanzierung von hochverzinslichen Anleihen durch geringer verzinste Schuldtitel ausgewirkt. Die Ertragsteuern sanken um 21% von 511 MIO € auf 402 MIO €. Der effektive Steuersatz stieg von 18,7% für den entsprechenden Zeitraum 2018 auf 21,8%. Er wurde maßgeblich durch die Vorjahreseffekte der vorteilhaften Auswirkungen der US-Steuerreform, aus dem Gewinn im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement im Geschäftsjahr 2018 sowie die positiven Steuereffekte aus dem Vorjahr aus den Kosten im Zusammenhang mit den FCPA Untersuchungen beeinflusst. Gegenläufig wirkten steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen bezüglich der Kosten im Zusammenhang mit den Informationskampagnen zu US-Referenden. Das auf nicht beherrschende Anteile entfallende Ergebnis sank um 2% von 244 MIO € auf 239 MIO €. Bei negativen Währungsumrechnungseffekten in Höhe von 5% sank das auf nicht beherrschende Anteile entfallende Ergebnis um 7%. Grund dieses Rückgangs war die schwächere Entwicklung von Unternehmen, an denen wir zu weniger als 100% beteiligt sind. Das Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der FMC-AG & Co. KGaA entfällt) sank um 39%, von 1.982 MIO € auf 1.200 MIO €. Zusätzlich zu einem positiven Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 3%, verringerte sich das Konzernergebnis um 42% aufgrund des Gesamteffekts der zuvor erläuterten Posten. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie sank um 39%. Zusätzlich zu positiven Währungsumrechnungseffekten in Höhe von 2% hat sich das das unverwässerte Ergebnis je Aktie um 41% verringert, im Wesentlichen aufgrund des oben beschriebenen Rückgangs des Konzernergebnisses. Die Zahl der durchschnittlich ausstehenden Aktien verringerte sich im Geschäftsjahr 2019 auf etwa 302,7 MIO (306,5 MIO im Geschäftsjahr 2018), im Wesentlichen wegen unseres Aktienrückkaufprogramms. Zum 31. Dezember 2019 beschäftigten wir (ermittelt auf Vollzeitbeschäftigtenbasis) 120.659 Personen (31. Dezember 2018: 112.658). Das entspricht einem Anstieg von 7%, hauptsächlich aufgrund der Akquisition von NxStage. Operative Entwicklung auf bereinigter Basis für den Konzern Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin ist der Auffassung, dass die Ertragslage um bestimmte Transaktionen beziehungsweise Ereignisse bereinigt werden sollte, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit unserer Angaben zu erhöhen. Die folgenden Ergebnisse (bereinigt um Sondereinflüsse) sollten in Verbindung mit den zuvor dargestellten Ergebnissen analysiert werden. In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 haben wir folgende Transaktionen identifiziert, deren Bereinigung aus den zuvor dargestellten Ergebnissen dem Leser weitere nützliche Zusatzinformationen bietet, um unsere operative Entwicklung zu beurteilen:
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung der zentralen Indikatoren für den Konzernabschluss gemäß IFRS auf die, wie oben beschrieben, bereinigten zentralen Indikatoren. Hintergrund ist, dass die Bereinigungen einen besseren Vergleich dieser zentralen Indikatoren mit unserem Ausblick 2019 im Abschnitt "Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf" im Kapitel "Geschäftsverlauf" ermöglichen. Obgleich wir der Meinung sind, dass die bereinigte Darstellung die Klarheit der Erläuterung unserer Ertragslage erhöht, sollte die folgende Tabelle nur als Ergänzung zu unseren oben dargestellten Ergebnissen gemäß IFRS betrachtet werden.
(1) Für weitere Informationen zu konstanten
Wechselkursen siehe Abschnitt "Steuerungssystem" im Kapitel
"Grundlagen des Konzerns".
Segmentberichterstattung Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Segmente Nordamerika, EMEA, Asien-Pazifik und Lateinamerika sowie auf die Zielgrößen, die wir der Steuerung der Segmente zugrunde legen. Für Dienstleistungen im Versorgungsmanagement nutzen wir zusätzliche Kennzahlen, die nachfolgend erläutert werden. Geschäftskennzahlen für das Versorgungsmanagement Die folgenden Kennzahlen für die Segmente Nordamerika und Asien-Pazifik betreffen Programme im Gesundheitswesen, an denen wir bisher teilgenommen haben und aktuell teilnehmen oder in Zukunft teilnehmen werden; die Kennzahlen sind Teil der Berichterstattung über unser Geschäft. Im Segment Nordamerika sind derzeit bei den im Folgenden dargestellten Berechnungen der Kennzahlen "Summe der Mitgliedschaftsmonate" und "Verwaltete Patientenkosten" die sogenannten Subcapitation-Programme (Pro-Kopf-Erstattungsprogramme im Bereich der Dienstleistungen durch niedergelassene Ärzte), das Programm "Bundled Payments for Care Improvement" (BPCl-Programm; bis zum 28. Juni 2018, siehe Anmerkung 4 im Konzernanhang), das ESCO-Programm, die Pläne "Medicare Advantage ESRD Chronic Condition Special Needs" (MA-CSNPs) (bis zum 31. Dezember 2018) und andere Shared-Savings-Programme enthalten. Künftig könnten weitere Programme hinzukommen, die ebenfalls in diese Kennzahlen einfließen würden. Dazu zählt das BPCl-Advanced-Programm, eine dem BPCl-Programm ähnliche Initiative, die am 1. Oktober 2018 startete und bis zum 31. Dezember 2023 fortbestehen soll. Unsere Teilnahme am BPCl-Advanced-Programm begann im Januar 2020 über eine Arztpraxis, an der National Cardiovascular Partners mehrheitlich beteiligt ist. Um diese Geschäftskennzahlen zeitnah berichten zu können, mussten wir Schätzungen vornehmen, da die Prüfung der von uns zur Verfügung gestellten BPCl- und ESCO-Programm-Daten durch die CMS eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Im Segment Asien-Pazifik wird derzeit die Kennzahl "Patientenkontakte" für das Versorgungsmanagement erläutert. Die Kennzahlen können künftig noch weiterentwickelt werden. Diese Kennzahlen sind weder IFRS- Kennzahlen noch Nicht-IFRS-Kennzahlen und werden daher nicht IFRS-Kennzahlen gegenübergestellt oder zu diesen übergeleitet. Summe der Mitgliedschaftsmonate In unserem Segment Nordamerika wird die Kennzahl "Summe der Mitgliedschaftsmonate" (in Programmen zum Kostenmanagement der medizinischen Versorgung) berechnet, indem die Anzahl der Patienten, die in den USA an wertbasierten Erstattungsprogrammen wie Medicare Advantage oder anderen wertbasierten Programmen teilnehmen, mit der Anzahl der Monate der Teilnahme der Mitglieder an diesen Programmen multipliziert wird (Mitgliedschaftsmonate). In diesen Programmen übernehmen wir das mit der Erzielung von Einsparungen verbundene Risiko. Die finanziellen Ergebnisse werden ergebniswirksam erfasst, wenn unsere Leistung bezüglich der Einsparungen ermittelt wird. Die in unserem Versorgungsmanagement enthaltenen mitgliedschaftsbasierten Angebote umfassen Subcapitation-Arrangements, MA-CSNPs (bis zum 31. Dezember 2018), ESCO- und BPCl- (bis zum 28. Juni 2018, siehe Anmerkung 4 im Konzernanhang) sowie andere Shared-Savings-Programme. Je nach unseren im Rahmen dieser Managed-Care-Programme ermittelten Leistungen kann eine höhere Zahl teilnehmender Patienten einen künftigen Ertrag, aber auch einen entsprechenden Verlust für uns bedeuten. Verwaltete Patientenkosten In unserem Segment Nordamerika ist die Kennzahl "Verwaltete Patientenkosten" im Zusammenhang mit der Steuerung der medizinischen Kosten innerhalb der wertbasierten Programme zu sehen, an denen unsere Patienten teilnehmen. Im Falle von ESCO-, BPCl (bis zum 28. Juni 2018 - siehe Anmerkung 4 im Konzernanhang) und anderen Shared-Savings-Programmen berechnet sich diese Kennzahl, indem die Summe der Mitgliedschaftsmonate im jeweiligen Programm mit einem Vergleichswert (Benchmark) der erwarteten monatlichen medizinischen Kosten pro Mitglied multipliziert wird. Bei der Berechnung der verwalteten Patientenkosten für Subcapitation-Arrangements und MA-CSNPs wird die monatliche Prämie des Programms pro Mitglied mit der Summe der vorstehend erläuterten Mitgliedschaftsmonate multipliziert. Patientenkontakte In den Segmenten Nordamerika und Asien-Pazifik bezeichnet die Kennzahl "Patientenkontakte" die Gesamtzahl der Patientenkontakte sowie der durchgeführten Eingriffe bestimmter Teilbereiche unseres Versorgungsmanagements. Wir verwenden diese Kennzahl als Indikator für die generierten Umsatzerlöse. Im Segment Nordamerika ergibt sich diese Kennzahl durch die Summe aller Kontakte und Eingriffe während des Berichtszeitraums von Sound bis zum 28. Juni 2018 (siehe Anmerkung 4 im Konzernanhang), MedSpring Urgent Care Centers, Azura Vascular Care und National Cardiovascular Partners (der Markenname von Laurus Healthcare L.P.); hinzu kommen die entsprechenden Zahlen in Bezug auf Patienten, die an unserem Programm "Fresenius Medical Care Rx Bone Mineral Metabolism" (Rx BMM-Programm) teilnehmen. Patientenkontakte im Segment Asien-Pazifik umfasst die Summe aller Kontakte für die folgenden Dienstleistungen: ambulante Behandlungen in Tageskliniken, umfassende und spezialisierte Vorsorgeuntersuchungen, stationäre und ambulante Dienstleistungen, Gefäßzugangsversorgung und andere Dienstleistungen zur Behandlung chronischer Krankheiten. Segment Nordamerika
(1) Für weitere Informationen zu konstanten
Wechselkursen siehe Abschnitt "Steuerungssystem" im Kapitel
"Grundlagen des Konzerns".
Dialyse Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Dialysegeschäft erhöhten sich um 11%; hierin enthalten war ein positiver Währungsumrechnungseffekt von 6%. Zu konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Umsatzerlöse aus dem Dialysegeschäft um 5%. Die Umsatzerlöse aus dem Dialysegeschäft setzen sich aus den Umsatzerlösen aus Dialysedienstleistungen und aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten zusammen. Die Umsatzerlöse aus Dialysedienstleistungen erhöhten sich um 10%, von 9.089 MIO € auf 9.973 MIO €. Zusätzlich zu einem positiven Effekt aus der Währungsumrechnung von 6%, betrug der Anstieg der Umsatzlöse aus Dialysedienstleistungen 4%. Diese Zunahme resultierte hauptsächlich aus dem organischen Behandlungswachstum (3%), dem organischen Wachstum der Umsatzerlöse je Behandlung (2%) sowie aus Akquisitionen (1%). Dies wurde teilweise durch eine Anpassung der Umsatzrealisierung für rechtlich strittige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 170 MIO € (2%) (siehe Anmerkung 22 im Konzernanhang) ausgeglichen. Die Anzahl der Dialysebehandlungen stieg um 4%, weitestgehend aufgrund des organischen Behandlungswachstums (3%) und aufgrund von Akquisitionen (1%). Zum 31. Dezember 2019 wurden 211.064 Patienten, und damit 3% mehr als im Vorjahr (31. Dezember 2018: 204.107), in den 2.579 Dialysekliniken (31. Dezember 2018: 2.529) behandelt, die wir im Segment Nordamerika besitzen oder betreiben. In den USA sank der Durchschnittserlös je Behandlung von 354 US$ (300 €) auf 352 US$ (298 € zu konstanten Wechselkursen). Die Entwicklung ist im Wesentlichen auf eine Anpassung der Umsatzrealisierung für rechtlich strittige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 170 MIO € und geringere Umsatzerlöse mit privaten Versicherern zurückzuführen. Gegenläufig wirkten sich gestiegene Verordnungen oral zu verabreichender Medikamente und eine Erhöhung des Basis- PVS-Erstattungssatzes aus. Die Kosten je Behandlung in den USA stiegen, bereinigt um die Effekte aus der Einführung von IFRS 16, von 289 US$ (245 €) auf 296 US$ (250 € zu konstanten Wechselkursen). Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus höheren Personalkosten, höheren Kosten für medizinische Verbrauchsmaterialien, den Integrationskosten und betrieblichen Aufwendungen im Zusammenhang mit NxStage und höheren Abschreibungen. Gegenläufig wirkten geringere Kosten für Medikamente zur Behandlung von chronischem Nierenversagen. Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten erhöhten sich um 23%. Zusätzlich zu einem positiven Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 7%, stiegen die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten um 16%. Der Anstieg beruhte auf einem höheren Absatz von Produkten für die Heim-Hämodialyse, Medikamenten zur Behandlung von chronischem Nierenversagen, Dialysatoren, Produkten für die Peritonealdialyse sowie Lösungen und Konzentraten für die Hämodialyse. Gegenläufig wirkte der geringere Absatz von Dialysegeräten infolge von Änderungen der bilanziellen Behandlung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen aufgrund der Einführung von IFRS 16. Operative Marge Die operative Marge aus dem Dialysegeschäft verringerte sich gegenüber der Vergleichsperiode um 1,8 Prozentpunkte. Hierin ist ein negativer Währungsumrechnungseffekt in Höhe von 0,1 Prozentpunkten enthalten. Der Rückgang der Marge beruhte auf höheren Personalkosten, einer Anpassung der Umsatzrealisierung für rechtlich strittige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Anmerkung 22 im Konzernanhang), den Integrationskosten und betrieblichen Aufwendungen im Zusammenhang mit NxStage sowie Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm. Dies wurde teilweise durch die positive Auswirkung der gestiegenen Verordnungen oral zu verabreichender Medikamente mit vorteilhaften Margen, den Effekt aus der Bewertung unserer Beteiligung an Humacyte zum beizulegenden Zeitwert, einen positiven Effekt aus der Einführung von IFRS 16, den Vorjahreseffekt aus den Informationskampagnen zu US-Referenden sowie den Vorjahreseffekt aus der Beendigung der Anwendung einer Nicht-IFRS Bilanzierungsrichtlinie ohne Auswirkungen auf den Cash Flow ausgeglichen. Verbleibendes operatives Ergebnis Das verbleibende operative Ergebnis aus dem Dialysegeschäft sank um 1%. Zusätzlich zu einem positiven Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 4% ergab sich ein Rückgang von 5%. Diese Abnahme resultierte im Wesentlichen aus dem gesunkenen operativen Ergebnis. Versorgungsmanagement Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Versorgungsmanagement sanken um 28%. Zusätzlich zu den positiven Währungsumrechnungseffekten in Höhe von 3%, verringerten sich die Umsatzlöse aus dem Versorgungsmanagement um 31%. Der Rückgang erfolgte weitestgehend aufgrund von Vorjahresumsatzbeiträgen aus dem veräußerten Sound-Geschäft (33%) und des organischen Umsatzrückgangs, einschließlich des ESCO-Effekts, (1%). Gegenläufig wirkten Beiträge aus Akquisitionen (3%). Operative Marge Die operative Marge aus dem Versorgungsmanagement sank gegenüber der Vergleichsperiode um 51,0 Prozentpunkte, einschließlich eines negativen Währungsumrechnungseffekts in Höhe von 0,1 Prozentpunkten. Der Rückgang resultierte hauptsächlich aus dem geringeren Gewinn im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement, dem ESCO-Effekt, geringeren Volumina bei der Distribution verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie unvorteilhaften Margen für oral zu verabreichende Medikamente. Gegenläufig wirkte ein positiver Effekt aus der Einführung von IFRS 16. Verbleibendes operatives Ergebnis Das verbleibende operative Ergebnis aus dem Versorgungsmanagement sank um 96%, ohne nennenswerte Währungsumrechnungseffekte. Der Rückgang geht hauptsächlich auf das niedrigere operative Ergebnis zurück. Geschäftskennzahlen für das Versorgungsmanagement Die Summe der Mitgliedschaftsmonate (in Programmen zum Kostenmanagement der medizinischen Versorgung) blieb relativ stabil. Der Grund dafür ist, dass die Ausweitung der bestehenden ESCOs durch die Aufnahme neuer Partner für Arztpraxen und neuer Dialyseeinrichtungen seit Beginn des Geschäftsjahres 2018 weitestgehend durch die Veräußerung unserer Mehrheitsbeteiligung an Sound am 28. Juni 2018 und die damit einhergehende Beendigung unserer Teilnahme am BPCl-Programm ausgeglichen wurde. Siehe Anmerkung 4 im Konzernanhang sowie Fußnote 4 der obigen Tabelle "Zentrale Indikatoren und Geschäftskennzahlen für das Segment Nordamerika". Die verwalteten Patientenkosten erhöhten sich um 1%. Einschließlich eines positiven Effekts aus der Währungsumrechnung in Höhe von 6%, verringerten sich die verwalteten Patientenkosten um 5%. Der Rückgang ergab sich hauptsächlich durch die Veräußerung unserer Mehrheitsbeteiligung an Sound am 28. Juni 2018 (siehe Anmerkung 4 im Konzernanhang) und die damit einhergehende Beendigung unserer Teilnahme am BPCl-Programm sowie ein Rückgang der Mitgliedschaftsmonate im Zusammenhang mit MA-CSNPs, die seit Januar 2019 nicht mehr angeboten werden. Gegenläufig wirkten die Ausweitung der bestehenden ESCOs durch die Aufnahme neuer Ärzte und Dialyseanbieter seit Beginn des Geschäftsjahres 2018 sowie der Anstieg der Mitgliedschaftsmonate im Zusammenhang mit Subcapitation-Programmen. Siehe Fußnote 4 der obigen Tabelle "Zentrale Indikatoren und Geschäftskennzahlen für das Segment Nordamerika". Der Rückgang der Patientenkontakte ist vorwiegend auf die geringere Zahl der Patientenkontakte im Bereich der krankenhausbezogenen Gesundheitsdienstleistungen wegen der Veräußerung unserer Mehrheitsbeteiligung an Sound am 28. Juni 2018 zurückzuführen. Siehe Anmerkung 4 im Konzernanhang sowie Fußnote 4 der obigen Tabelle "Zentrale Indikatoren und Geschäftskennzahlen für das Segment Nordamerika". Operative Entwicklung auf bereinigter Basis für das Segment Nordamerika Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin ist der Auffassung, dass die Ertragslage um bestimmte Transaktionen beziehungsweise Ereignisse bereinigt werden sollte, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit unserer Angaben zu erhöhen. Die folgenden Ergebnisse (bereinigt um Sondereinflüsse) sollten in Verbindung mit den zuvor dargestellten Ergebnissen analysiert werden. In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 haben wir folgende Transaktionen identifiziert, deren Bereinigung aus den zuvor dargestellten Ergebnissen dem Leser weitere nützliche Zusatzinformationen bietet, um unsere operative Entwicklung zu beurteilen:
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung der zentralen Indikatoren für das Segment Nordamerika gemäß IFRS auf die, wie oben beschrieben, bereinigten zentralen Indikatoren. Hintergrund ist, dass die Bereinigungen einen besseren Vergleich dieser zentralen Indikatoren mit unserem Ausblick 2019 im Abschnitt "Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf" im Kapitel "Geschäftsverlauf" ermöglichen. Obgleich wir der Meinung sind, dass die bereinigte Darstellung die Klarheit der Erläuterung unserer Ertragslage erhöht, sollte die folgende Tabelle nur als Ergänzung zu unseren oben dargestellten Ergebnissen gemäß IFRS betrachtet werden.
(1) Für weitere Informationen zu konstanten
Wechselkursen siehe Abschnitt "Steuerungssystem" im Kapitel
"Grundlagen des Konzerns".
Segment EMEA
(1) Für weitere Informationen zu konstanten
Wechselkursen siehe Abschnitt "Steuerungssystem" im Kapitel
"Grundlagen des Konzerns".
Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen stiegen um 6%. Bei einem negativen Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1% betrug der Anstieg der Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen 7%. Gründe für diesen Anstieg waren ein organisches Behandlungswachstum (3%), ein organisches Wachstum der Umsatzerlöse je Behandlung (3%) und Akquisitionen (2%). Gegenläufig wirkte der Effekt aus Klinikverkäufen und -schließungen (1%). Die Anzahl der Dialysebehandlungen stieg um 3%, hauptsächlich aufgrund des organischen Behandlungswachstums (3%) und aufgrund von Akquisitionen (2%). Gegenläufig wirkte der Effekt aus Klinikverkäufen und -schließungen (2%). Zum 31. Dezember 2019 wurden 66.217 Patienten, 2% mehr als im Vorjahr (31. Dezember 2018: 65.061), in den 781 Dialysekliniken (31. Dezember 2018: 776) behandelt, die wir im Segment EMEA besitzen, betreiben oder leiten. Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten erhöhten sich um 2%, mit nahezu keinen Effekten aus der Währungsumrechnung. Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Dialyseprodukten erhöhten sich um 2%. Der Anstieg resultierte aus einem höheren Absatz von Dialysegeräten, Produkten für die Akutdialyse, Blutschläuchen und Produkten für die Peritonealdialyse. Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von nichtdialysebezogenen Produkten erhöhten sich um 3% von 74 MIO € auf 76 MIO €, weitestgehend aufgrund des höheren Absatzes von Produkten für die Behandlung von akutem Herz-Lungen-Versagen. Operative Marge Die operative Marge stieg gegenüber der Vergleichsperiode um 1,2 Prozentpunkte. Währungsumrechnungseffekte stellten einen Rückgang der operativen Marge in Höhe von 0,1 Prozentpunkten da. Der Anstieg der operativen Marge resultierte hauptsächlich aus einer geringeren ausstehenden variablen Kaufpreisverbindlichkeit im Zusammenhang mit Xenios, einem positiven Effekt aus der Einführung von IFRS 16, höheren sonstigen Erträgen im Zusammenhang mit dem positiven Ausgang eines Rechtsstreits und einem günstigen Einfluss von Akquisitionen. Gegenläufig wirkten gestiegene Personalkosten in einigen Ländern sowie höhere Wertberichtigungen auf Forderungen. Verbleibendes operatives Ergebnis Das verbleibende operative Ergebnis erhöhte sich um 12%. Bei einem negativen Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1%, stieg das verbleibende operative Ergebnis um 13%. Der Anstieg ging hauptsächlich auf das höhere operative Ergebnis zurück. Segment Asien-Pazifik
(1) Für weitere Informationen zu konstanten
Wechselkursen siehe Abschnitt "Steuerungssystem" im Kapitel
"Grundlagen des Konzerns".
Dialyse Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Dialysegeschäft stiegen um 9%, einschließlich eines positiven Effekts aus der Währungsumrechnung von 3%. Zu konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Umsatzerlöse aus dem Dialysegeschäft um 6%. Die Umsatzerlöse aus dem Dialysegeschäft setzen sich aus den Umsatzerlösen aus Dialysedienstleistungen und aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten zusammen. Die Umsatzerlöse aus Dialysedienstleistungen erhöhten sich um 9%, von 568 MIO € auf 621 MIO €. Bei einem positiven Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 5%, stiegen die Umsatzerlöse aus Dialysedienstleistungen um 4%. Der Anstieg beruhte auf einem organischen Behandlungswachstum (7%) sowie auf Akquisitionen (1%). Gegenläufig wirkten Klinikverkäufe und -schließungen (3%) und ein Rückgang der organischen Umsatzerlöse je Behandlung (1%). Die Dialysebehandlungen stiegen um 5%, hauptsächlich aufgrund des organischen Behandlungswachstums (7%) und Akquisitionen (1%). Gegenläufig wirkte der Effekt aus Klinikverkäufen und -schließungen (3%). Zum 31. Dezember 2019 wurden 33.005 Patienten und damit 5% mehr als im Vorjahr (31. Dezember 2018: 31.476), in den 400 Dialysekliniken (31. Dezember 2018: 394) behandelt, die wir im Segment Asien-Pazifik besitzen, betreiben oder leiten. Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten stiegen um 9%. Bei einem positiven Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1%, erhöhten sich die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten um 8%. Der Anstieg ging auf einen höheren Absatz von Dialysatoren, Blutschläuchen, Lösungen und Konzentraten für die Hämodialyse sowie Produkten für die Akutdialyse zurück. Gegenläufig wirkte ein gesunkener Absatz von Dialysegeräten. Operative Marge Die operative Marge aus dem Dialysegeschäft erhöhte sich gegenüber der Vergleichsperiode um 0,3 Prozentpunkte. Währungsumrechnungseffekte stellten einen Rückgang der operativen Marge in Höhe von 0,1 Prozentpunkten dar. Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus günstigen Wechselkurseffekten sowie einem positiven Effekt aus der Einführung von IFRS 16. Gegenläufig wirkte ein Effekt der Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm. Verbleibendes operatives Ergebnis Das verbleibende operative Ergebnis stieg um 11%. Bei einem positiven Währungsumrechnungseffekt in Höhe von 2%, erhöhte sich das verbleibende operative Ergebnis um 9%. Der Anstieg ist hauptsächlich auf das höhere operative Ergebnis zurückzuführen. Versorgungsmanagement Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Versorgungsmanagement stiegen um 16%. Bei einem positiven Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 3%, stiegen die Umsatzerlöse aus dem Versorgungsmanagement um 13%. Der Anstieg ging hauptsächlich auf ein organisches Umsatzwachstum (7%) und Akquisitionen (6%) zurück. Operative Marge Die operative Marge aus dem Versorgungsmanagement sank gegenüber der Vergleichsperiode um 4,1 Prozentpunkte; hierin enthalten war ein negativer Währungsumrechnungseffekt in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Der Rückgang resultierte aus höheren Anlaufkosten und betrieblichen Aufwendungen sowie aus einem ungünstigen Mischeffekt aufgrund von Akquisitionen mit geringeren Margen. Positiv wirkte ein Effekt aus der Einführung von IFRS 16. Verbleibendes operatives Ergebnis Das verbleibende operative Ergebnis aus dem Versorgungsmanagement sank um 11%. Bei einem positiven Währungsumrechnungseffekt in Höhe von 1%, verringerte sich das verbleibende operative Ergebnis um 12%. Der Rückgang des verbleibenden operativen Ergebnisses aus dem Versorgungsmanagement ist hauptsächlich auf das gesunkene operative Ergebnis zurückzuführen. Geschäftskennzahlen für das Versorgungsmanagement Die Anzahl der Patientenkontakte stieg aufgrund der Zunahme der Patientenkontakte bei umfassenden und spezialisierten Vorsorgeuntersuchungen, ambulanten Behandlungen, stationären und ambulanten Dienstleistungen, der Versorgung von Gefäßzugängen und anderen Dienstleistungen zur Behandlung chronischer Krankheiten. Segment Lateinamerika
(1) Für weitere Informationen zu konstanten
Wechselkursen siehe Abschnitt "Steuerungssystem" im Kapitel
"Grundlagen des Konzerns".
Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen erhöhten sich um 2%. Bei einem negativen Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 23%, stiegen die Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen um 25%. Der Anstieg resultierte aus einem organischen Wachstum der Umsatzerlöse je Behandlung (18%), aus Akquisitionen (5%) und organischem Behandlungswachstum (2%). Die Dialysebehandlungen stiegen um 6%, hauptsächlich aufgrund von Akquisitionen (4%) und organischem Behandlungswachstum (2%). Zum 31. Dezember 2019 wurden 34.810 Patienten, und damit 6% mehr als im Vorjahr (31. Dezember 2018: 32.687), in den 234 Dialysekliniken (31. Dezember 2018: 229) behandelt, die wir im Segment Lateinamerika besitzen, betreiben oder leiten. Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten stiegen um 6%. Bei einem negativen Währungsumrechnungseffekt von 6%, erhöhten sich die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Gesundheitsprodukten um 12%. Grund für die Zunahme war der gestiegene Absatz von Lösungen und Konzentraten für die Hämodialyse, von Dialysegeräten sowie Produkten für die Peritonealdialyse und die Akutdialyse. Gegenläufig wirkte der gesunkene Absatz von Dialysatoren. Operative Marge Die operative Marge stieg gegenüber der Vergleichsperiode um 1,8 Prozentpunkte. Währungsumrechnungseffekte stellten einen Anstieg der operativen Marge in Höhe von 1,3 Prozentpunkten dar. Der Anstieg ging hauptsächlich auf günstige Wechselkurseffekte, einen Anstieg des Erstattungssatzes in Chile und einen positiven Effekt aus Akquisitionen zurück. Gegenläufig wirkten der Effekt aus der Hyperinflation und gestiegene Wertberichtigungen auf Forderungen. Verbleibendes operative Ergebnis Das verbleibende operative Ergebnis stieg um 47%. Bei einem positiven Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 12% erhöhte sich das verbleibende operative Ergebnis um 35%. Der Anstieg ging auf das gestiegene operative Ergebnis zurück. Finanzlage Unsere Investitions- und Finanzierungsstrategie hat sich im vergangenen Geschäftsjahr nicht wesentlich geändert. Dies liegt auch in unserem Geschäftsmodell begründet, das angesichts stabiler und hoher Cash Flows einen angemessenen Anteil an Fremdkapital, das heißt den Einsatz eines umfangreichen Mixes aus Finanzverbindlichkeiten, erlaubt. Unsere Refinanzierungsmöglichkeiten halten wir weiterhin für sehr stabil und flexibel. Auch im vergangenen Geschäftsjahr lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit auf unserem Geschäft mit Gesundheitsdienstleistungen. Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements In der Finanzierungsstrategie von Fresenius Medical Care hat neben der Optimierung der Finanzierungskosten die Sicherung der finanziellen Flexibilität oberste Priorität. Finanziell flexibel bleiben wir, indem wir eine breite Palette von Finanzierungsinstrumenten einsetzen und bei Investoren und Banken stark diversifiziert sind. Unser Finanzierungsprofil ist durch eine breite Streuung der Laufzeiten bis zum Jahr 2029 gekennzeichnet. Unsere wesentlichen mittel- und langfristigen Finanzierungsinstrumente sind die Kreditvereinbarung 2012 (syndizierte Kreditvereinbarung mit revolvierenden Kreditlinien und langfristigen Darlehen in US-Dollar und Euro) sowie Anleihen in US-Dollar und Euro. Kurzfristiger Finanzierungsbedarf wird mittels Ausgaben im Rahmen des Commercial Paper Programms in Euro, des Forderungsverkaufsprogramms in US-Dollar und über bilaterale Kreditlinien abgedeckt. In unserer langfristigen Finanzplanung orientieren wir uns in erster Linie am Netto-Verschuldungsgrad, einer Nicht-IFRS-Kennzahl. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 lag der Netto-Verschuldungsgrad bei 3,2 (2018: 1,8). Bereinigt um den Effekt aus der Einführung von IFRS 16 lag der Netto-Verschuldungsgrad zum 31. Dezember 2019 bei 2,5. (Siehe Abschnitt "Steuerungssystem" im Kapitel "Grundlagen des Konzerns"). Zu den für unsere Gesellschaft wesentlichen Finanzrisiken zählen das Währungs- und das Zinsrisiko. Um uns gegen diese Risiken abzusichern, setzen wir verschiedene Sicherungsgeschäfte mit vom Vorstand genehmigten Banken mit gutem Rating (beim überwiegenden Teil der Banken mindestens "A" oder besser) ein. Wir verwenden Finanzinstrumente jedoch nicht für Handels- und Spekulationsgeschäfte; siehe auch "Finanzrisiken" im Abschnitt "Sonstige Risiken" im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" und Anmerkung 23 im Konzernanhang. Mit der Fresenius SE besteht ein Dienstleistungsvertrag, gemäß dem sie für Fresenius Medical Care alle Aufgaben im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten übernimmt. Eine zentrale Abteilung überwacht diese Aktivitäten. Wir haben Richtlinien für Abläufe und Kontrollen im Risikomanagement festgelegt, die auch den Einsatz von Finanzinstrumenten umfassen. Sie sehen eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen der Ausführung einerseits und der Abwicklung, Buchhaltung und Kontrolle andererseits vor. Wir nutzen zudem das Cash Management System der Fresenius SE sowie eine unbesicherte Darlehensvereinbarung mit Fresenius SE (siehe Anmerkung 13 im Konzernanhang). Kreditrating Die Gesellschaft wird von den drei führenden Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch mit Investment-Grade-Status bewertet.
Bedeutung außerbilanzieller Finanzierungsinstrumente für die Finanz- und Vermögenslage Fresenius Medical Care ist nicht an außerbilanziellen Geschäften beteiligt, die sich aller Voraussicht nach wesentlich auf die Finanzlage, die Ertragslage, die Liquidität, die Investitionsausgaben, das Vermögen oder die Kapitalausstattung auswirken werden. Liquiditätsquellen Wesentliche Quellen der Liquidität sind der Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten und gegenüber nahestehenden Unternehmen, die Erlöse aus der Ausgabe von langfristigen Verbindlichkeiten sowie Desinvestitionen. Wir benötigen diese Liquidität vornehmlich zur Finanzierung des Netto-Umlaufvermögens sowie von Akquisitionen und des Betriebs der Kliniken, zur Entwicklung von eigenständigen Dialysekliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen, zur Anschaffung von Ausrüstung für bestehende oder neue Dialysekliniken und Produktionsstätten, zur Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten, für Dividendenausschüttungen und für Aktienrückkäufe. Siehe hierzu die folgenden Abschnitte "Cash Flow aus Investitionstätigkeit" und "Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit". Zum 31. Dezember 2019 verfügten wir über flüssige Mittel in Höhe von 1.008 MIO € (31. Dezember 2018: 2.146 MIO €). Der Free Cash Flow (Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit nach Investitionen in Sachanlagen, vor Akquisitionen und Beteiligungen) belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 1.454 MIO € (2018: 1.059 MIO €). Der Free Cash Flow ist eine Nicht-IFRS-Kennzahl. Eine Überleitung zum Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, der am ehesten vergleichbaren IFRS-Kennzahl, ist im Abschnitt "Steuerungssystem" im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" zu finden. In Prozent der Umsatzerlöse betrug der Free Cash Flow im Geschäftsjahr 2019 8,3% (2018: 6,4%). Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit Wir haben im Geschäftsjahr 2019 einen Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit in Höhe von 2.567 MIO € (2018: 2.062 MIO €) generiert. In Prozent der Umsatzerlöse betrug der Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2019 15% (2018: 12%) Der Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit wird durch die Rentabilität unseres Geschäfts, die Entwicklung unseres Netto-Umlaufvermögens, insbesondere des Vorratsbestands und des Forderungsbestands, sowie durch Mittelabflüsse aufgrund verschiedener nachstehend erläuterter Einzelsachverhalte beeinflusst. Der Anstieg ergab sich im Wesentlichen aus der Umgliederung der Tilgungskomponente der Mietzahlungen in Höhe von 669 MIO € in die Finanzierungstätigkeit im Zusammenhang mit der Einführung von IFRS 16. Die Rentabilität unseres Geschäfts hängt wesentlich von den Erstattungssätzen für unsere Dienstleistungen ab. Etwa 79% unserer Umsatzerlöse erzielen wir mit Gesundheitsdienstleistungen, von denen ein erheblicher Anteil entweder von staatlichen Gesundheitsorganisationen oder von privaten Versicherungsgesellschaften erstattet wird. Im Geschäftsjahr 2019 entfielen etwa 33% der Umsatzerlöse des Konzerns auf Erstattungen staatlicher US-Gesundheitsprogramme wie Medicare und Medicaid. Gesetzesänderungen könnten sowohl die Medicare-Erstattungssätze für einen erheblichen Teil unserer Dienstleistungen als auch den Umfang der Medicare-Leistungen betreffen. Eine Senkung der Erstattungssätze oder eine Verringerung des Leistungsumfangs könnte wesentliche negative Auswirkungen auf unser Geschäft, die Finanz- und Ertragslage haben und damit auf unsere Fähigkeit, Cash Flow zu generieren. Beeinflusst wurde die Stabilität der Erstattungssätze in den USA in den vergangenen Jahren durch (i) die Einführung des PVS im Januar 2011, (ii) die pauschalen Ausgabenkürzungen des US-Haushalts bezüglich der Zahlungen an Medicare-Dienstleister, (iii) die Kürzung des PVS-Erstattungssatzes in mehreren Stufen zur Berücksichtigung der gesunkenen Verordnungen bestimmter Medikamente und Biopharmazeutika für Dialysebehandlungen durch das Gesetz "American Taxpayer Relief Act of 2012" (ATRA) einschließlich der späteren Änderungen durch das Gesetz "Protecting Access to Medicare Act of 2014" (PAMA) und (iv) die 2017 von den CMS finalisierte Regelung zur ärztlichen Gebührenordnung (Physician Fee Schedule), mit der zuvor deutlich zu niedrig angesetzte Erstattungen für bestimmte Eingriffe teilweise korrigiert wurden. Wir beabsichtigen, unseren gegenwärtigen Bedarf an flüssigen MitteIn und Finanzierungen auch weiterhin aus dem Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, bestehenden und zukünftigen Kreditvereinbarungen sowie Ausgaben im Rahmen unseres Commercial Paper Programms (siehe Anmerkung 13 im Konzernanhang) und der Nutzung unseres Forderungsverkaufsprogramms zu bestreiten. Zusätzlich gehen wir davon aus, die für Akquisitionen oder für sonstige Zwecke benötigten Mittel durch den erfolgreichen Abschluss langfristiger Finanzierungen sichern zu können, etwa durch die Ausgabe von Anleihen. Der finanzielle Spielraum soll mit einer Zielgröße von mindestens 500 MIO € an zugesicherten und nicht genutzten Kreditfazilitäten auch weiterhin aufrechterhalten werden. Der Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit hängt auch von der Einziehung der Forderungen ab. Kommerzielle Kunden und staatliche Einrichtungen haben im Allgemeinen unterschiedliche Zahlungszyklen. Eine Verlängerung dieser Zahlungszyklen könnte einen wesentlichen negativen Effekt auf unsere Fähigkeit haben, Cash Flow zu generieren. Des Weiteren könnten wir bei der Durchsetzung und Einziehung der Forderungen aufgrund der Rechtssysteme und der wirtschaftlichen Lage in einigen Ländern auf Schwierigkeiten stoßen. Die Forderungslaufzeiten (Days Sales Outstanding, DSO) auf den Forderungsbestand nach Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2019 betrugen etwa 73 Tage und sind im Vergleich zum Vorjahr (31. Dezember 2018: 75 Tage) zurückgegangen. Zur Berechnung der DSO nach Segmenten werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten des Segments abzüglich Umsatzsteuer mit dem Durchschnittskurs der Berichtsperiode in Euro umgerechnet und durch die durchschnittlichen Tagesumsätze dieses Segments der vorangegangenen zwölf Monate - ebenfalls zum Durchschnittskurs der Berichtsperiode in Euro umgerechnet - dividiert. Sowohl die Forderungen als auch die Umsatzerlöse werden um Effekte aus im Geschäftsjahr getätigten Akquisitionen und Desinvestitionen, deren Kaufpreis die in der Kreditvereinbarung 2012 festgelegte Größenordnung von 50 MIO € übersteigt, angepasst. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Forderungslaufzeiten nach Segmenten:
Der Rückgang der DSO im Segment Nordamerika beruht im Wesentlichen auf einer Anpassung der Umsatzrealisierung für rechtlich strittige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Anmerkung 22 im Konzernanhang). Gegenläufig wirkte Geschäftswachstum. Der Rückgang der DSO im Segment EMEA resultierte hauptsächlich aus gestiegenen Abschreibungen auf Forderungen in der Region. Im Segment Asien-Pazifik ist der Rückgang der DSO hauptsächlich auf die verbesserten Zahlungseingänge in China zurückzuführen. Im Segment Lateinamerika stieg die DSO aufgrund von periodischen Verzögerungen von Zahlungseingängen staatlicher Gesundheitsorganisationen in bestimmten Ländern. Da wir einen Großteil unserer Erstattungen von staatlichen Gesundheitsorganisationen und privaten Versicherungsgesellschaften erhalten, gehen wir davon aus, dass die meisten unserer Forderungen einbringlich sind. Wir unterliegen derzeit und in Zukunft steuerlichen Betriebsprüfungen in den USA, in Deutschland und in weiteren Ländern. Hinsichtlich potenzieller Anpassungen und Nichtanerkennungen in steuerlichen Angelegenheiten, die gegenwärtig geprüft werden, erwarten wir nicht, dass eine nachteilige Entscheidung wesentliche Auswirkungen auf unsere Ertragslage haben könnte. Wir sind gegenwärtig nicht in der Lage, den Zeitpunkt für diese potenziellen Steuernachzahlungen zu bestimmen. Cash Flow aus Investitionstätigkeit Für die Investitionstätigkeit verwendeten wir im Geschäftsjahr 2019 Mittel in Höhe von netto 3.286 MIO € (2018: 245 MIO €). Die folgende Tabelle zeigt für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 die Investitionen in Sachanlagen nach Abzug von Erlösen aus dem Verkauf von Sachanlagen sowie Akquisitionen, Beteiligungen, Erwerb von immateriellen Vermögenswerten sowie sonstige Investitionen.
Der größte Teil der Investitionen in Sachanlagen entfiel auf die Instandhaltung bestehender Kliniken, die Ausrüstung neuer Kliniken, den Erhalt und den Ausbau der Produktionskapazitäten (vorwiegend im Segment Nordamerika, in Deutschland und in Frankreich), auf Dialysegeräte, die Kunden zur Verfügung gestellt wurden, das Versorgungsmanagement sowie auf aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Die Investitionen in Sachanlagen lagen im Geschäftsjahr 2019 bei etwa 6% der Umsatzerlöse (2018: 6%). Die Akquisitionen im Geschäftsjahr 2019 entfielen im Wesentlichen auf den Erwerb von NxStage am 21. Februar 2019 (siehe Anmerkung 3 im Konzernanhang) sowie den Erwerb von Dialysekliniken. In 2019 erhielten wir 60 MIO € aus Veräußerungen. Sie entfielen hauptsächlich auf die Veräußerung von MedSpring Urgent Care Centers in Texas, die Veräußerung von Fremdkapitalinstrumenten, die Veräußerung eines kalifornischen Anbieters von kardiovaskulären Dienstleistungen sowie die Veräußerung des Geschäfts von NxStage mit Blutschlauchsystemen an B. Braun Medical, Inc. im Rahmen des Erwerbs von NxStage. Die Investitionen in Beteiligungen und sonstige Investitionen im Geschäftsjahr 2018 entfielen hauptsächlich auf Fremdkapitalinstrumente und den Erwerb einer Beteiligung an Humacyte im Segment Nordamerika. Der verbleibende Teil der übrigen Investitionen im Segment Nordamerika sowie die übrigen Investitionen in den Segmenten EMEA und Lateinamerika stehen vorwiegend im Zusammenhang mit dem Erwerb von Dialysekliniken sowie Lizenzvereinbarungen und Vertriebsrechten. Im Geschäftsjahr 2018 erhielten wir 1.683 MIO € aus Veräußerungen. Diese entfielen hauptsächlich auf die Veräußerung von Sound am 28. Juni 2018 (siehe Anmerkung 4 c) im Konzernanhang) sowie die Veräußerung von Fremdkapitalinstrumenten in Höhe von 150 MIO €. Im Geschäftsjahr 2020 planen wir mit Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 1,1 bis 1,3 MRD € sowie Akquisitionen und Beteiligungen (ohne Investitionen in Fremdkapitalinstrumente) in Höhe von 0,5 bis 0,7 MRD €. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Prognosebericht. Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Im Geschäftsjahr 2019 belief sich der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit auf 467 MIO € (2018: 682 MIO €). Im Geschäftsjahr 2019 verwendeten wir Mittel hauptsächlich für die Rückzahlung langfristiger Finanzverbindlichkeiten (einschließlich des kurzfristigen Anteils der langfristigen Finanzverbindlichkeiten im Wesentlichen bedingt durch die Rückzahlung von Anleihen zum Fälligkeitszeitpunkt im Juli 2019), die Rückzahlung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (einschließlich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen), die Rückzahlung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, den Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms, die Zahlung von Dividenden sowie Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile. Dies wurde teilweise durch die Aufnahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten (einschließlich der Begebung von Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1.750 MIO € und 500 MIO US$ und weiterer Ziehungen der revolvierenden Kreditlinien im Rahmen der Kreditvereinbarung 2012), durch Aufnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (einschließlich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen) und die Inanspruchnahme des Forderungsverkaufsprogramms ausgeglichen. Im Geschäftsjahr 2018 verwendeten wir flüssige Mittel hauptsächlich für die Rückzahlung langfristiger Finanzverbindlichkeiten (einschließlich der Rückzahlung von im September 2018 fälligen Anleihen), die Zahlung von Dividenden, Rückführung des Forderungsverkaufsprogramms, Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile und die Rückzahlung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Dies wurde teilweise durch die Aufnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (einschließlich Ziehungen im Rahmen des Commercial Paper Programms) sowie langfristiger Finanzverbindlichkeiten durch eine Begebung von Anleihen im Rahmen unseres Anleihe-Emissionsprogramms ausgeglichen. Am 21. Mai 2019 haben wir eine Dividende für das Geschäftsjahr 2018 von 1,17 € je Aktie (2018 für 2017: 1,06 € je Aktie) gezahlt. Die Dividendenzahlung betrug im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 355 MIO € (2018: 325 MIO €). Unsere wesentlichen langfristigen Finanzierungsinstrumente und deren Fälligkeitsstruktur zum 31. Dezember 2019 werden in der folgenden Übersicht dargestellt: Fälligkeitsstruktur der wesentlichen langfristigen Finanzierungsinstrumente (basierend auf ausstehenden Nominalbeträgen) in MIO €
Für eine Beschreibung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten einschließlich des Commercial Paper Programms siehe Anmerkung 13 im Konzernanhang. Für eine Beschreibung der langfristigen Finanzierungsquellen einschließlich der Kreditvereinbarung 2012, der Anleihen, der eigenkapital-neutralen Wandelanleihe sowie des Forderungsverkaufsprogramms siehe Anmerkung 14 im Konzernanhang. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über unsere zur Verfügung stehenden Liquiditätsquellen zum 31. Dezember 2019:
(1) Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von
Forderungen, die die vertraglichen Bestimmungen
erfüllen. Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft
Letters of Credit in Höhe von 23 MIO US$ (21 MIO
€) genutzt, die die zur Verfügung stehenden
Beträge des Forderungsverkaufsprogramms auf die
entsprechenden Werte in der obigen Tabelle reduzieren.
Eine weitere Liquiditätsquelle ist unser Commercial Paper Programm, in dessen Rahmen kurzfristige Schuldtitel in Höhe von bis zu 1.000 MIO € flexibel und fortlaufend ausgegeben werden können. Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 wurde das Commercial Paper Programm vollständig in Anspruch genommen. Der Betrag der Garantien und der sonstigen finanziellen Verpflichtungen war zum 31. Dezember 2019 nicht wesentlich. Ohne den kurzfristig fälligen Anteil langfristiger Finanzverbindlichkeiten bestanden zum 31. Dezember 2019 kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von 1.172 MIO €. Die folgende Tabelle zeigt unsere Verpflichtungen zum 31. Dezember 2019 hinsichtlich zukünftiger Zahlungen im Rahmen langfristiger Finanzverbindlichkeiten und sonstiger langfristiger Verpflichtungen sowie Verpflichtungen aus der Nutzung von Kreditlinien und Garantiegewährungen.
(1) Die Pensionsverpflichtungen werden nicht in
der Tabelle der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen
dargestellt. Die reguläre oder spezielle Finanzierung
unserer Versorgungspläne kann in künftigen
Perioden unsere Liquidität negativ beeinflussen. Die
im Konzernabschluss dargestellten Pensionsverbindlichkeiten
können aufgrund der Veränderung folgender
Annahmen in Zukunft signifikant schwanken: Änderung
des Diskontierungszinssatzes, der zukünftigen
Gehaltsteigerung und der Entwicklung der Pensionen. Die
ursprünglichen Annahmen können aufgrund von
Veränderungen der marktbezogenen, ökonomischen
und behördlich regulatorischen Bedingungen von den
berichteten Werten abweichen und zu einer Erhöhung
oder Verminderung der Verbindlichkeit führen. Der zu
zahlende Arbeitgeberanteil an den leistungsorientierten
Plänen beträgt im Geschäftsjahr 2020
voraussichtlich 1 MIO €. Für zusätzliche
Informationen bezüglich der Pensionspläne und der
voraussichtlichen Zahlungen der nächsten zehn Jahre,
siehe Anmerkung 16 des Konzernanhangs. Daneben bestehen
weitere unwiderrufliche Einkaufsverträge mit einem
assoziierten Unternehmen der Gesellschaft. Für weitere
Informationen zu diesen Vereinbarungen siehe Anmerkung 5
des Konzernanhangs.
Unsere Finanzierungen, wie die Kreditvereinbarung 2012, die ausstehenden Anleihen und das Forderungsverkaufsprogramm, enthalten Leistungs- und Unterlassungsverpflichtungen, die die Möglichkeit zur Veräußerung von Vermögenswerten, zur Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten, zur Gewährung von Sicherungsrechten oder den Abschluss von Sale-and-Leaseback-Transaktionen einschränken können. Diese Verpflichtungen sind jedoch mit einer Reihe von Ausnahmen und Vorbehalten verbunden oder können bei Erreichen bestimmter Ratings (Rating-Trigger) ausgesetzt werden. Die Kreditvereinbarung 2012 und das Forderungsverkaufsprogramm verpflichten uns darüber hinaus zur Unterschreitung eines maximalen Konzern Netto-Verschuldungsgrads entsprechend den Festlegungen in diesen Finanzierungsverträgen. Zum 31. Dezember 2019 hatten wir alle in der Kreditvereinbarung 2012 und in sonstigen Finanzierungsverträgen festgelegten Verpflichtungen erfüllt. Für Informationen zur Kreditvereinbarung 2012, zu den Anleihen und zum Forderungsverkaufsprogramm siehe Anmerkung 14 des Konzernanhangs. Obwohl gegenwärtige und zukünftige wirtschaftliche Bedingungen unser Geschäft und unsere Profitabilität negativ beeinflussen können, sind wir der Auffassung, dass wir gut positioniert sind, um unser Geschäft kontinuierlich auszuweiten und gleichzeitig unseren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Aufgrund des kontinuierlichen Bedarfs an unseren Gesundheitsdienstleistungen und Gesundheitsprodukten und der Tatsache, dass ein Großteil unserer Gesundheitsdienstleistungen von staatlichen Gesundheitsorganisationen erstattet wird, verläuft unser Geschäft im Allgemeinen nicht zyklisch. Ein wesentlicher Anteil unserer Forderungen besteht gegenüber staatlichen Stellen. Obwohl Zahlungsmoral und Einzugspraktiken nicht nur in den verschiedenen Ländern, sondern auch in den verschiedenen Behörden eines Landes variieren, stellen staatliche Schuldner meist ein geringes bis mäßiges Kreditrisiko dar. Ein begrenzter Zugang zu Kapital oder steigende Finanzierungskosten könnten es jedoch unseren Kunden erschweren, Geschäfte mit uns oder im Allgemeinen zu tätigen. Eine hierdurch verursachte Zurückhaltung oder Verzögerung beim Bezug unserer Gesundheitsprodukte durch die Kunden kann unsere Geschäftstätigkeit beeinträchtigen (siehe vorherigen Abschnitt "Ertragslage"). Sofern sich die Lage auf den Finanz- und Kapitalmärkten verschlechtert, könnten sich auch unsere Finanzierungskosten erhöhen und unsere finanzielle Flexibilität eingeschränkt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin und unser Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 19. Mai 2020 eine im Jahr 2020 zu zahlende Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 1,20 € je Aktie vorschlagen (2019 für 2018 gezahlt: 1,17 €). Die erwartete Dividendenzahlung beläuft sich auf insgesamt etwa 358 MIO € für das Geschäftsjahr 2019 (2018: 355 MIO €). Unser wesentlicher Finanzierungsbedarf bezieht sich im Geschäftsjahr 2020 auf die Rückzahlung der eigenkapital-neutralen Wandelanleihe im Januar 2020, die durch Ausgabe von Anleihen im November 2019 refinanziert wurde und die Rückzahlung von Anleihen im Oktober 2020, auf das Aktienrückkaufprogramm sowie auf Rückzahlungen im Rahmen der Kreditvereinbarung 2012. Wir gehen davon aus, dass wir diese Zahlungen, ebenso wie die Dividendenzahlung im Mai 2020, die erwarteten Investitionen in Sachanlagen sowie weitere Akquisitionen und Beteiligungen aus dem Cash Flow, den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kreditfazilitäten und, sofern nötig, der Aufnahme zusätzlicher Finanzverbindlichkeiten leisten beziehungsweise tätigen können. Gegenwärtig lassen uns unsere Verpflichtungen aus den Finanzierungsverträgen ausreichend Flexibilität um unseren kurzfristigen Finanzierungsbedarf in der näheren Zukunft zu decken. Generell gehen wir davon aus, dass wir auch künftig über eine angemessene Finanzierung verfügen werden, um unsere Ziele erreichen und unser Wachstum weiter fördern zu können. Vermögenslage Die Konzern-Bilanzsumme belief sich im vergangenen Geschäftsjahr auf 32.935 MIO €, sie ist damit gegenüber dem Vorjahr um 6.692 MIO € oder 26% gestiegen, einschließlich eines positiven Währungsumrechnungseffekts in Höhe von 2%. Auf der Aktivseite der Bilanz haben sich die langfristigen Vermögenswerte um 7.374 MIO € (40%) auf 25.770 MIO € erhöht und machten damit 78% der Konzern-Bilanzsumme aus (2018: 70%). Dieser Anstieg enthält einen positiven Effekt aus der Währungsumrechnung von 2%. Darüber hinaus erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte im Wesentlichen aufgrund der Bilanzierung von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen durch die Einführung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 um 4.325 MIO €. Zudem trug die Erhöhung des Firmenwerts sowie der immateriellen Vermögenswerte, hauptsächlich aufgrund des Erwerbs von NxStage im Februar 2019, zu dem Anstieg bei. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich um 9% auf 7.165 MIO € vermindert. Dem Rückgang lag vor allem die Verminderung der flüssigen Mittel hauptsächlich aufgrund des Erwerbs von NxStage zugrunde. Gegenläufig wirkten ein positiver Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1%, ein höherer Bestand fertiger Erzeugnisse, die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte. Auf der Passivseite der Bilanz beliefen sich unsere Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag auf 19.708 MIO € und lagen damit um 6.368 MIO € (48%) über dem Vorjahreswert von 13.340 MIO €. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Bilanzierung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen durch die Einführung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 von 4.705 MIO €, die Zunahme der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie der Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Währungsumrechnungseffekte betrugen 1% der Zunahme der Verbindlichkeiten. Von den Finanzverbindlichkeiten entfielen 2.619 MIO € auf kurzfristige Verbindlichkeiten, ein Anstieg um 118 MIO € (5%) von 2.501 MIO € im Vorjahr. Währungsumrechnungseffekte betrugen 1% der Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Darüber hinaus resultierte der Anstieg im Wesentlichen aus der Umgliederung von in US-Dollar denominierten Anleihen, der eigenkapital-neutralen Wandelanleihe und eines in Euro denominierten Darlehens aus der Kreditvereinbarung 2012 in den kurzfristig fälligen Anteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten, da diese 2020 fällig werden. Gegenläufig wirkten die Rückzahlung von in US-Dollar und Euro denominierten Anleihen zum Fälligkeitszeitpunkt im Juli 2019 und der Rückgang der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich auf 6.458 MIO €, nach 5.045 MIO € im Vorjahr, ein Anstieg um 1.413 MIO € (28%). Währungsumrechnungseffekte betrugen 1% der Zunahme der langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Zudem erhöhten sich die langfristigen Finanzverbindlichkeiten im Wesentlichen durch die Begebung von Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1.750 MIO € und 500 MIO US$, Ziehungen im Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms und aus der revolvierenden Kreditlinie im Rahmen der Kreditvereinbarung 2012. Gegenläufig wirkte die Umgliederung von in US-Dollar denominierten Anleihen, der eigenkapital-neutralen Wandelanleihe und eines in Euro denominierten Darlehens aus der Kreditvereinbarung 2012 sowie die vierteljährige Tilgung der übrigen Darlehen aus der Kreditvereinbarung 2012 in den kurzfristig fälligen Anteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Das Eigenkapital stieg um 3% auf 13.227 MIO €. Dies ist auf einen positiven Effekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von 2%, das Konzernergebnis, den Erwerb/Verkauf nicht beherrschender Anteile sowie bare Zuflüsse aus der Ausübung von Aktienoptionen zurückzuführen. Gegenläufig haben sich der Erwerb eigener Anteile im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms, Dividendenzahlungen, Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteilseigner, die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile mit Put-Optionen zum Marktwert und die Veränderung der versicherungsmathematischen (Gewinne) Verluste aus Änderungen der Annahmen für Pensionsverpflichtungen ausgewirkt. Die Eigenkapitalquote sank von 49% zum 31. Dezember 2018 auf 40% zum 31. Dezember 2019, hauptsächlich aufgrund der Bilanzierung von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen durch die Einführung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019. Die um den Effekt aus der Einführung von IFRS 16 bereinigte Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2019 47%. Der ROIC verringerte sich im Konzern von 12,4% zum 31. Dezember 2018 auf 6,1% zum 31. Dezember 2019. Der um den Effekt aus der Einführung von IFRS 16 bereinigte ROIC betrug zum 31. Dezember 2019 6,8% (siehe die Überleitung zur Berechnung des bereinigten ROIC im Kapitel "Steuerungssystem", Abschnitt "Rendite auf das investierte Kapital"). Der Rückgang ist hauptsächlich auf den positiven Effekt im Vorjahr aus dem Gewinn im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement zurückzuführen. Bei der Berechnung des ROIC ist in der Position "Investiertes Kapital" der Firmenwert die maßgebliche Einflussgröße. Der durchschnittliche Gesamtkapitalkostensatz (weighted average cost of capital, WACC) betrug 6,3%. Für weitere Informationen zum Kapitalmanagement und zur Kapitalstruktur siehe auch Anmerkung 18 im Konzernanhang. Gesamtaussage der Unternehmensleitung Das Geschäftsjahr 2019 war ein erfolgreiches Jahr für Fresenius Medical Care. Wir haben unsere Ziele für die Umsatzerlöse und das Konzernergebnis erreicht und schlagen deshalb die Dividendenerhöhung in Folge vor. Im vergangenen Jahr haben wir verstärkt in unser künftiges Wachstum investiert, insbesondere in der Heimdialyse und den Schwellenländern. Zudem entwickeIn sich unsere Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Optimierung der Kostenbasis nach Plan. Wir rechnen deshalb mit einem beschleunigten Wachstum im laufenden Jahr und bestätigen unseren im vergangenen Jahr gegebenen Ausblick für 2020. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernlageberichts beurteilt die Unternehmensleitung die wirtschaftliche Lage von Fresenius Medical Care unverändert als positiv. Weiterhin sehen wir weltweit eine stetig wachsende Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen. NACHTRAGSBERICHT Siehe dazu Anmerkung 27 im Konzernanhang. PROGNOSEBERICHT Der Prognosebericht beschreibt die voraussichtliche Entwicklung von Fresenius Medical Care im Geschäftsjahr 2020. Alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannten Ereignisse, die unsere Geschäftsentwicklung in 2020 beeinflussen könnten, sind berücksichtigt. Geschäftspolitik Fresenius Medical Care ist Weltmarktführer in der Dialyse, gemessen an den veröffentlichten Umsatzerlösen und der Anzahl der behandelten Patienten. Wir wollen diese Position in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Die Basis unserer Unternehmensstrategie bleibt, das Potenzial des vertikal integrierten Unternehmens voll auszuschöpfen. Das heißt: Wir nutzen konsequent die Vorteile, die sich daraus ergeben, dass wir die komplette Wertschöpfungskette der Dialyse abdecken. Fresenius Medical Care verfolgt das Ziel, in der ganzheitlichen Versorgung von Dialysepatienten sowie in der dialysenahen Therapie stetig Fortschritte zu erzielen. Neben unseren Produkten und der Dialysebehandlung selbst, werden wir auch in Zukunft weitere Leistungen anbieten, wie beispielsweise ergänzende medizinische Dienstleistungen in unserem Versorgungsmanagement. Wesentliche Änderungen der Geschäftspolitik sind nicht vorgesehen. Branchenbezogenes Umfeld - Dialysemarkt Fresenius Medical Care erwartet für das Geschäftsjahr 2020 einen Anstieg der weltweiten Patientenzahlen von etwa 6%. Dabei werden die zum Teil erheblichen regionalen Unterschiede voraussichtlich unverändert bestehen bleiben: Für die USA, Japan, West- und Mitteleuropa rechnen wir mit Zuwachsraten von unter 1% bis zu knapp über 3%. In diesen Ländern und Regionen ist die Anzahl der Patienten mit chronischen Nierenversagen bereits relativ hoch und der Zugang zu einer entsprechenden Behandlung, zumeist der Dialyse, sichergestellt. In ökonomisch schwächeren Regionen werden die Zuwachsraten noch deutlich höher liegen. Auch in den nächsten Jahren erwarten wir einen ungebrochenen Trend hin zu steigenden Patientenzahlen - siehe die folgende Tabelle:
Quelle: Interne Schätzungen. Unsere Wachstumsstrategie basiert auf einer eingehenden Analyse der für Fresenius Medical Care relevanten Trends:
Die Hämodialyse wird auch in Zukunft mit rund 89% die vorherrschende Behandlungsmethode sein. Die Peritonealdialyse wird die Behandlungsart der Wahl für rund 11% aller Dialysepatienten bleiben. Das Volumen des weltweiten Dialysemarktes, das im vergangenen Jahr nach vorläufigen Schätzungen etwa 80 MRD € betrug, wird sich nach unseren Erwartungen jährlich um etwa 4% erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wechselkursrelationen im Prognosezeitraum stabil bleiben. Damit könnte sich das Volumen des Dialysemarktes bis zum Jahr 2020 auf etwa 83 MRD € belaufen. Unser Geschäft wird maßgeblich vom Erstattungsumfeld sowie dem Umfeld für die Verordnung von Zusatzdienstleistungen beeinflusst, wobei in unserem wichtigsten Markt, den USA, die Erstattung durch staatliche Gesundheitsprogramme geringer als durch private Krankenversicherungen ist. Daher hat eine Veränderung des Anteils der Erstattungen durch private Krankenversicherungen in den USA Auswirkungen auf unser Geschäft. Geschäftliche Entwicklung von Fresenius Medical Care 2020 Die Prognosen von Fresenius Medical Care zum Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2020 basieren auf konstanten Wechselkursen. Der Ausblick 2020 ist ohne Sondereffekte. Sondereffekte sind Effekte, die in ihrer Art ungewöhnlich sind und die zum Zeitpunkt der Erstellung des Ausblicks nicht vorhersehbar waren beziehungsweise deren Umfang oder Auswirkungen nicht vorhersehbar waren. Die Wachstumsraten basieren auf den Ergebnissen 2019 bereinigt um Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm, den (Gewinn) Verlust im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement sowie NxStage Kosten. Die Überleitung der Ergebnisse 2019 auf bereinigte Ergebnisse 2019 als Basis für Ziele 2020 zeigt die Tabelle am Ende dieses Abschnittes. Umsatzerlöse Wir erwarten im Geschäftsjahr 2020 eine mittlere bis hohe einstellige Wachstumsrate der Umsatzerlöse zu konstanten Wechselkursen. Ertragslage Operatives Ergebnis Für das operative Ergebnis und das verbleibende operative Ergebnis erwarten wir im Geschäftsjahr 2020 eine mittlere bis hohe einstellige Wachstumsrate zu konstanten Wechselkursen. Diese Steigerung für 2020 basiert auf einem operativen Ergebnis und verbleibendem operativen Ergebnis in 2019 bereinigt um Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm, den (Gewinn) Verlust im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement sowie NxStage Kosten. Konzernergebnis Auch für das Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der FMC-AG & Co. KGaA entfällt) erwarten wir im Geschäftsjahr 2020 eine mittlere bis hohe einstellige Wachstumsrate zu konstanten Wechselkursen. Diese Steigerung basiert auf einem Konzernergebnis in 2019 bereinigt um Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm, den (Gewinn) Verlust im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement sowie NxStage Kosten. Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie (unverwässert) soll sich im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu 2019 parallel zur erwarteten Entwicklung des Konzernergebnisses und der ausstehenden Aktien entwickeln. Investitionen in Sachanlagen sowie Akquisitionen und Beteiligungen Wir streben an, für Investitionen in Sachanlagen sowie Akquisitionen und Beteiligungen (ohne Investitionen in Fremdkapitalinstrumente) im Geschäftsjahr 2020 etwa 1,6 bis 2,0 MRD € aufzuwenden. Davon sollten 1,1 bis 1,3 MRD € auf Investitionen in Sachanlagen entfallen. Rund 40% dieses Betrags sind für Erweiterungsinvestitionen vorgesehen. 0,5 bis 0,7 MRD € sollen hauptsächlich für ergänzende Akquisitionen und Beteiligungen im Bereich Gesundheitsdienstleistungen verwendet werden. Die Investitionen in Sachanlagen sollen hauptsächlich Projekte zur Kapazitätsausweitung und Kostenoptimierung in den Produktionsstätten, die Einrichtung neuer Dialysekliniken, die Ausstattung von Distributionsgesellschaften und die erforderlichen Ersatzinvestitionen abdecken. Liquidität Cash Flow Der Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit soll im Geschäftsjahr 2020 ein Niveau von mehr als 12,5% der Umsatzerlöse erreichen. Der Free Cash Flow in Prozent der Umsatzerlöse soll im Geschäftsjahr 2020 ein Niveau von mehr als 5% erreichen. Netto-Verschuldungsgrad Fresenius Medical Care orientiert sich in seiner langfristigen Finanzplanung am Netto-Verschuldungsgrad. Dieser lag zum Ende des Geschäftsjahres 2019 bei 3,2. Per Ende 2020 soll der anvisierte Wert unter 3,5 liegen. Rentabilität Wir erwarten eine Rendite auf das investierte Kapital (Return on Invested Capital, ROIC) von mindestens 6,0% im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu 6,1% im Geschäftsjahr 2019. Dividende Wir halten grundsätzlich auch weiterhin an einer ergebnisorientierten Dividendenpolitik fest. Informationen zur vorgeschlagenen Dividendenerhöhung sind im Abschnitt "Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit" im Kapitel "Wirtschaftsbericht" enthalten. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeiter Infolge der erwarteten Geschäftsausweitung rechnen wir im Geschäftsjahr 2020 mit steigenden Mitarbeiterzahlen in allen Regionen, insbesondere bei den Gesundheitsdienstleistungen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 werden voraussichtlich mehr als 124.000 Mitarbeiter (ermittelt auf Vollzeitbeschäftigtenbasis) bei Fresenius Medical Care tätig sein. Forschung und Entwicklung Im Geschäftsjahr 2020 wollen wir 210 bis 230 MIO € für Forschung und Entwicklung aufwenden. Die Zahl der in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeiter (derzeit 1.157 ermittelt auf Vollzeitbeschäftigtenbasis) dürfte sich 2020 nicht wesentlich verändern. Die Prognosen könnten durch Entwicklungen, die im Risiko- und Chancenbericht beschrieben sind, beeinflusst werden. Unseren Ausblick für das Geschäftsjahr 2020 fasst die folgende Tabelle zusammen:
(1) Ausblick 2020 ohne Sondereffekte.
Sondereffekte sind Effekte, die in ihrer Art
ungewöhnlich sind und die zum Zeitpunkt der Erstellung
des Ausblicks nicht vorhersehbar waren bzw. deren Umfang
oder Auswirkungen nicht vorhersehbar waren. Die
Wachstumsraten basieren auf den Ergebnissen 2019 bereinigt
um Aufwendungen für das Kostenoptimierungsprogramm,
den (Gewinn) Verlust im Zusammenhang mit
Veräußerungen im Versorgungsmanagement sowie
NxStage Kosten. Für eine Überleitung der
Ergebnisse 2019 auf bereinigte Ergebnisse 2019 als Basis
für Ziele 2020 siehe nachfolgende Tabelle.
Die folgende Tabelle stellt die Überleitung der Ergebnisse 2019 auf Bereinigte Ergebnisse 2019 als Basis für die Ziele 2020 dar. Für weitere Informationen siehe auch "Operative Entwicklung auf bereinigter Basis für den Konzern" im Abschnitt "Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage".
(1) Ergebnis, das auf die Anteilseigner der
FMC-AG & Co. KGaA entfällt.
Weltweites Effizienzprogramm Im Geschäftsjahr 2017 haben wir Phase II unseres weltweiten Effizienzprogramms angekündigt. Damit wollen wir unsere Kostenstrukturen im gesamten Unternehmen verbessern und unsere Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Die erwartete Bandbreite an nachhaltigen Kosteneinsparungen liegt jährlich bei 150 bis 200 MIO € bis Ende 2020. Gesamtaussage der Unternehmensleitung Im Geschäftsjahr 2020 und darüber hinaus wollen wir die positive Geschäftsentwicklung von Fresenius Medical Care weiter fortsetzen. Auf Basis der Effekte etablierter Initiativen zur Effizienzsteigerung und Kostenreduzierung wollen wir im Jahr 2020 unser Wachstum beschleunigen. Investitionen in die Erweiterung unseres Kliniknetzes sowie die Ausweitung von Produktionskapazitäten - vor allem in Entwicklungsländern und Wachstumsmärkten - stehen 2020 im Fokus. Weiterhin planen wir, unsere Kostenbasis kontinuierlich zu verbessern. Mit dem Abschluss unseres weltweiten Effizienzprogramms bis zum Jahresende schaffen wir zudem eine nachhaltige Voraussetzung für eine bessere Profitabilität. RISIKO- UND CHANCENBERICHT Fresenius Medical Care ist ein weltweit tätiges Unternehmen und damit naturgemäß Risiken im Zusammenhang mit seinem unternehmerischen HandeIn ausgesetzt. Chancen, die sich für unser Geschäft ergeben, können wir nur dann nutzen, wenn wir auch bereit sind, gewisse Risiken einzugehen. Unsere umfangreichen Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung bilden eine gute Basis, um sowohl Risiken als auch Chancen zu erkennen und einzuschätzen. Risiko- und Chancenmanagement Risikomanagement verstehen wir als die fortwährende Aufgabe, das Spektrum der tatsächlichen und möglichen Risiken unserer Geschäftstätigkeit in unserem Umfeld zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und - soweit möglich - präventive und korrigierende Maßnahmen zu ergreifen. Die Grundlage hierfür ist unser Risikomanagementsystem. Es versetzt das Management in die Lage, Risiken, die das Wachstum oder den Fortbestand von Fresenius Medical Care gefährden könnten, zu identifizieren und negative Auswirkungen zu minimieren. Damit ist es ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenssteuerung von Fresenius Medical Care. Daneben sichern wir den Unternehmenserfolg langfristig durch unser Chancenmanagement. Ziel ist hier, Chancen für das Unternehmen frühestmöglich zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen einzuleiten, damit aus den Chancen geschäftliche Erfolge für Fresenius Medical Care werden. Lang- und mittelfristige Chancen berücksichtigen wir im Rahmen unserer Strategie und der Budgetplanungen. Kurzfristig realisierbare Chancen werden im Rahmen des laufenden operativen Geschäfts genutzt, sofern dies unternehmerisch sinnvoll und zielkonform ist. Risikomanagement Risikomanagementsystem Das Ziel des Risikomanagementsystems ist es, potenzielle Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren, deren Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit zu bewerten und gegebenenfalls entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Aufgrund sich fortwährend ändernder externer wie interner Anforderungen und Bedingungen unterliegt das Risikomanagement bei Fresenius Medical Care einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde unser konzernweites Risikomanagement durch die Einrichtung von Risikokomitees auf Ebene der Regionen, ausgewählter Funktionen sowie auf Konzernebene hinsichtlich der Validierung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Risikoinformationen weiter gestärkt. Die Ausgestaltung des internen Risikomanagementsystems ist dabei am international anerkannten Rahmenwerk für unternehmensweites Risikomanagement, "Enterprise Risk Management - Integrated Framework" des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO), orientiert. Chancen werden durch das implementierte Risikomanagementsystem nicht erfasst. Im Rahmen des Risikomanagementsystems übernehmen Risikokoordinatoren innerhalb der Regionen sowie ausgewählter Funktionen unter Zuhilfenahme einer Risikomanagementsoftware die Koordination der Risikomanagementaktivitäten. Diese Aktivitäten beziehen sich auf bereits bestehende ebenso wie auf potenziell entstehende kurzfristige sowie mittelfristige Risiken. Zweimal im Jahr werden die identifizierten Risikoinformationen von den Risikokoordinatoren aufbereitet und in regionalen sowie funktionalen Risikokomitees diskutiert. Anschließend erfasst das zentrale Risikomanagement die Risiken aus den Regionen und Funktionen, analysiert und diskutiert diese im Konzernrisikokomitee und meldet die konsolidierten Ergebnisse an den Vorstand. Die Konzentration liegt dabei auf wesentlichen Risiken, die oberhalb eines fest definierten Schwellenwertes liegen. Über neue Risiken, die als hoch eingeschätzt werden, sowie über bekannte, die sich zu hohen Risiken entwickeln, findet eine umgehende Information des Vorstands und des zentralen Risikomanagements statt, um eine angemessene Handhabung der Risiken sicherzustellen. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird vom Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss des Aufsichtsrats überwacht. Die organisatorische Ausgestaltung des Risikomanagements bei Fresenius Medical Care sowie die beschriebenen Abläufe sind in der folgenden Abbildung dargestellt:
Neben der Risikoberichterstattung ist auch das klassische Berichtswesen an die Unternehmensführung ein wichtiges Instrument, um Risiken zu steuern, zu kontrollieren und zeitnah Maßnahmen der Risikovorsorge zu ergreifen. Daher wird das Management von Fresenius Medical Care monatlich über die Branchensituation, das operative und nichtoperative Geschäft sowie über Analysen der Ertrags- und Finanzlage, ferner quartalsweise über die Vermögenslage informiert. Auch die interne Revision ist Teil des Risikomanagementsystems. Die interne Revision wird regelmäßig über die Ergebnisse des internen Risikoüberwachungssystems informiert. Diese Abteilung bestimmt risikoorientierte Schwerpunktbereiche und überprüft jährlich eine ausgewählte Anzahl von Unternehmensbereichen, Konzerngesellschaften und lT-Anwendungen weltweit. Die festgelegten Schwerpunktbereiche werden über alle Geschäftsbereiche hinweg geprüft. Die Abteilung arbeitet gemäß den international anerkannten Standards des Fachverbands Institute of Internal Auditors (llA), was 2017 durch eine Qualitätsprüfung bestätigt wurde. Die Prüffelder der internen Revision sind weitreichend und umfassen unter anderem periodische Effektivitätsprüfungen von Kontrollen (einschließlich Kontrollen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften) in Geschäftsprozessen sowie in der lT-Sicherheit, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und die Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften und internen Richtlinien. Die Unternehmensstandorte und -einheiten, die einer Revision unterzogen werden sollen, werden jährlich anhand eines Auswahlmodells festgelegt, in dem verschiedene Risiken berücksichtigt sind. Dieser jährliche Revisionsplan wird vom Vorstand und vom Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss des Aufsichtsrats geprüft und genehmigt. Alle Prüfungsberichte mit wesentlichen Feststellungen werden dem Vorstand vorgelegt. Zu den Aufgaben der Revision gehört auch, die Umsetzung von Maßnahmen hinsichtlich identifizierter Schwächen zu überwachen. Über den Umsetzungsfortschritt wird der Vorstand quartalsweise informiert. Darüber hinaus wird den Mitgliedern des Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschusses des Aufsichtsrats Auskunft über die Prüfungsergebnisse erteilt. Im Geschäftsjahr 2019 fanden insgesamt 45 Prüfungen statt. Dennoch ist es wichtig festzuhalten, dass auch ein funktionsfähig eingerichtetes und angemessenes Risikomanagementsystem, wie das zuvor beschriebene, kein Garant dafür ist, dass Risiken sich vollumfänglich identifizieren und steuern lassen. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess Mit seinem internen Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung will Fresenius Medical Care sicherstellen, dass die geltenden Rechnungslegungsvorschriften eingehalten werden. Ziel ist, dass mit hinreichender Sicherheit Jahres- und Konzernabschlüsse sowie (Konzern-)Lageberichte in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden. Dafür, dass die Finanzdaten und -kennzahlen zuverlässig erfasst, weiterverarbeitet und kontrolliert werden, sorgt insbesondere der in der Regel vierstufige interne Berichtsprozess. Auf jeder der vier Berichtsebenen - von der lokalen Einheit über die Region und das Segment bis hin zum Konzern - werden diese Zahlen und Daten regelmäßig auf Monats- und Quartalsbasis mit den Vorjahreszahlen, den Budgetwerten und der aktuellen Hochrechnung verglichen und erörtert. Final befasst sich neben dem Management und den für die Erstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse zuständigen Abteilungen auch der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss des Aufsichtsrats mit der Analyse und Auswertung aktueller Finanzdaten wie Quartalszahlen und Budgets. Das interne Kontrollsystem von Fresenius Medical Care enthält Richtlinien und Anweisungen, die gewährleisten sollen, dass alle Transaktionen ordnungsgemäß aufgezeichnet und genau dargestellt werden. Zu den weiteren Kontrollmechanismen, die für eine zuverlässige Finanzberichterstattung und die ordnungsgemäße Erfassung von Transaktionen in der Buchhaltung und im Konsolidierungsprozess sorgen, zählen systemtechnische und manuelle Abstimmungen sowie die Trennung bestimmter Personalfunktionen, um eventuellen Interessenskonflikten vorzubeugen. Die Tatsache, dass alle Prozessverantwortlichen die Risiken ihrer Prozesse im Hinblick auf die Rechnungslegung bewerten, trägt ebenfalls dazu bei, dass Risiken mit direktem Einfluss auf die Finanzberichterstattung erkannt werden und Kontrollen eingerichtet sind, die diese Risiken minimieren. Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften werden im Unternehmen kontinuierlich besprochen und bei der Erstellung der Abschlüsse berücksichtigt; dazu werden die mit der Finanzberichterstattung betrauten Mitarbeiter regelmäßig geschult, um über Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften informiert zu sein. Die Konsolidierung wird zentral in der für das Konzernrechnungswesen zuständigen Abteilung durchgeführt. Die Basis für die Konsolidierung bilden die von den Konzerngesellschaften vorgelegten Berichtspakete sowie Teilkonzernabschlüsse, die auf Grundlage zentraler Vorgaben und Richtlinien erstellt werden. Weil die Aktie von Fresenius Medical Care auch an der New Yorker Börse notiert ist, unterliegen wir den Vorschriften des in den USA geltenden Sarbanes-Oxley Act (SOX). Der Abschnitt 404 dieses US-Bundesgesetzes fordert, dass der Vorstand von Gesellschaften, die an US-Börsen notiert sind, die Verantwortung für die Einrichtung und Einhaltung eines adäquaten internen Kontrollsystems übernimmt, das eine zuverlässige Finanzberichterstattung gewährleisten soll. Deshalb werden die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung regelmäßig intern getestet und durch die interne Revision geprüft. All diese Kriterien sind zudem Gegenstand einer Prüfung durch den unabhängigen Abschlussprüfer. Das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung orientiert sich am COSO-Modell. Dieses wurde vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission entwickelt und ist als Standard von der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) anerkannt. In Anlehnung an das COSO-Modell wird das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung in die fünf Komponenten Kontrollumfeld, Risikoeinschätzung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung des internen Kontrollsystems eingeteilt. Jede dieser Komponenten wird regelmäßig dokumentiert, überprüft und beurteilt. Fresenius Medical Care hat seine internen Kontrollen darauf hin ausgerichtet, den Anforderungen des COSO-Modells zu entsprechen. Die Prüfung des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung orientiert sich an einer spezifischen Richtlinie der SEC (Richtlinie für die Bewertung des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung durch das Management) und wird softwareunterstützt durchgeführt. Regionale Projektteams koordinieren dabei zunächst die Bewertung des internen Kontrollsystems in den einzelnen Regionen; die Ergebnisse werden anschließend konzernweit zusammengeführt. Auf dieser Basis beurteilt schließlich das Management die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems jeweils für das laufende Geschäftsjahr. Soweit notwendig, werden externe Berater hinzugezogen. Ein konzernweiter Lenkungsausschuss trifft sich mehrmals im Jahr, um sich über Änderungen und neue Anforderungen aus dem SOX zu informieren, eventuelle Kontrollschwächen zu besprechen und Maßnahmen abzuleiten. Zudem informiert sich der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss des Aufsichtsrats in seinen Sitzungen regelmäßig über die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems durch das Management. Zum 31. Dezember 2019 hat das Management das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung der Gesellschaft beurteilt und ein Kontrolldefizit identifiziert, das eine wesentliche Schwachstelle darstellt. Diese wesentliche Schwachstelle bezieht sich auf die Ausgestaltung und Wirksamkeit der internen Kontrollen zur Umsatzrealisierung, insbesondere zur Bestimmung des Transaktionspreises und zur Beschränkung der variablen Vergütung des Transaktionspreises für bestimmte, unter rechtlicher Klärung befindliche, Erlösvereinbarungen für Einzelleistungsvergütungen sowie die rechtzeitige Anpassung der variablen Vergütung bei Erhalt neuer Informationen. Dieses Kontrolldefizit hat in der Folge zu keiner wesentlichen Falschdarstellung des Konzernabschlusses und der Quartalsberichterstattung für alle Zeiträume bis einschließlich des am 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahres geführt. Dennoch hätte dieses Kontrolldefizit in einer wesentlichen Falschdarstellung des Konzernabschlusses und der Quartalsberichterstattung resultieren können, was nicht verhindert oder aufgedeckt worden wäre. Dementsprechend hat das Unternehmen das Kontrolldefizit als wesentliche Schwachstelle klassifiziert. Unabhängig davon, wie sorgfältig interne Kontrollsysteme für die Finanzberichterstattung ausgestaltet sind, sind den Systemen inhärente Grenzen gesetzt. Es kann deshalb keine absolute Sicherheit geben, dass die Ziele der Finanzberichterstattung erreicht und falsche Angaben stets verhindert oder aufgedeckt werden. Risiken Der folgende Abschnitt beschreibt die wesentlichen Risiken, die Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben könnten. Im Zuge der Risikobewertung findet eine Einschätzung der Risiken anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Auswirkung im jeweiligen Bewertungszeitraum statt, was eine Priorisierung der Risiken anhand der Klassen "gering", "mittel" und "hoch" ermöglicht. Zur Klassifizierung der Risiken werden neben quantitativen Faktoren mehrheitlich qualitative Einschätzungen herangezogen. Zur Identifikation strategischer Entwicklungen können Risiken neben der kurzfristigen Betrachtung, also hinsichtlich eines Ein-Jahres-Zeitraums, auch mittelfristig, das heißt hinsichtlich einer Auswirkung innerhalb der nächsten fünf Jahre bewertet werden. Die Skalen zur Klassifizierung der potenziellen Auswirkung und der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Verortung der Risiken in der Risikomatrix sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Im Detail ergibt sich folgendes Bild hinsichtlich der Risikosituation von Fresenius Medical Care:
Die oben dargestellten Risikobereiche sowie zugehörige Gegenmaßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen oder der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken in diesen Bereichen werden im Folgenden näher beschrieben. Branchenbezogene Risiken Regulatorisches Umfeld, Produktqualität Sowohl unsere Gesundheitsdienstleistungen als auch unsere Produkte unterliegen in nahezu jedem Land, in dem wir tätig sind, umfassender staatlicher Regulierung. Darüber hinaus hat Fresenius Medical Care weitere allgemein anwendbare Rechtsvorschriften, einschließlich kartellrechtlicher Vorschriften, zu beachten. Diese von uns zu beachtenden Gesetze und Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land und betreffen unter anderem die folgenden Bereiche:
Neben den Risiken aus der Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften sind wir als produzierendes Unternehmen dem Risiko ausgesetzt, dass Produkte aufgrund ungeeigneter Produktdesigns oder Probleme im Produktionsprozess unsere Qualitätsstandards nicht erfüllen, sodass erwartete Behandlungsergebnisse nicht erzielt werden, was in der Folge zu Produktrückrufen führen kann und somit zu erheblichen nachteiligen finanziellen Auswirkungen oder Reputationsschäden. Sollte Fresenius Medical Care gegen diese zahlreichen gesundheitsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstoßen oder Produkte und Dienstleistungen Qualitätsmängel aufweisen, kann dies vielfältige negative rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen. Zu diesen Rechtsfolgen zählen insbesondere der Verlust von staatlichen Zertifizierungen, der Verlust von Lizenzen seitens umsatzrelevanter Regierungsstellen, Straf- und Bußgelder, Rückrufaktionen und Schadenersatzforderungen, erhöhte Aufwendungen zur Erfüllung behördlicher Auflagen, der Ausschluss von den Erstattungsprogrammen des staatlichen Gesundheitswesens, die Rückerstattung von erhaltenen Zahlungen von staatlichen Kostenträgern und Versorgungsempfängern staatlicher Gesundheitsversorgungsprogramme infolge des Nichteinhaltens maßgeblicher Vorgaben oder die vollständige oder teilweise Untersagung der Geschäftstätigkeit. Schließlich könnten Risiken dieser Art nicht mehr zu angemessenen Bedingungen versichert werden. Zusammen mit erheblichen Kosten für die Rechtsverteidigung könnten diese Verstöße die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erheblich beeinträchtigen. Ein Teil unseres Geschäfts mit Gesundheitsdienstleistungen, die über uns oder eines unserer Tochterunternehmen in den USA bereitgestellt werden, steht im Eigentum oder unter der Leitung von Joint Ventures, an denen ein oder mehrere Krankenhäuser, Ärzte oder Arztpraxisgemeinschaften eine Beteiligung halten. Obwohl die Vereinbarungen bezüglich der Joint Ventures mit Ärzten so strukturiert sind, dass sie viele Kriterien erfüllen, die nach dem US-Anti-Kickback Gesetz für einen so genannten "Safe-Harbor"-Schutz erforderlich sind, genügen die Beteiligungen an diesen Joint Ventures den Safe-Harbor-Vorgaben nicht vollumfänglich. Sollten ein oder mehrere der Joint Ventures das US-Anti-Kickback Gesetz oder das sogenannte "Stark Law" verletzen, könnte Fresenius Medical Care verpflichtet sein, diese zu restrukturieren oder sogar aufzulösen. Ferner könnte Fresenius Medical Care verpflichtet sein, Vergütungen, die auf Grund unzulässiger Überweisungen von Medicare, Medicaid oder anderen Bundesgesundheitsversorgungsprogrammen erhalten wurden, zurückzuerstatten. Zudem könnten wir Strafzahlungen unterliegen und zukünftig von Erstattungen durch öffentliche Gesundheitsträger ausgeschlossen werden. Dies könnte die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Fresenius Medical Care erheblich beinträchtigen. In den Regionen implementierte Compliance-Programme reduzieren das Risiko von Rechtsverstößen durch Zurverfügungstellung allgemeiner und spezifischer Verhaltens- und Verfahrensrege In sowie regelmäßiges Training der Mitarbeiter entsprechend der Vorgaben. Um zu gewährleisten, dass unsere Produkte und Dienstleistungen den geltenden Qualitätsanforderungen entsprechen, haben wir in den unterschiedlichen Regionen Qualitätsmanagementsysteme implementiert. Die entsprechenden Mitarbeiter können auf Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zurückgreifen, die sicherstellen sollen, dass die geltenden Qualitätsvorgaben eingehalten werden. Darüber hinaus führen wir interne Überprüfungen der Produktionsstandorte und auch Kliniken durch, um die Einhaltung von Qualitätsstandards bei unseren Produkten und Dienstleistungen zu überwachen. Weiterhin unterliegen unsere Werke und Kliniken auch externen Überprüfungen durch die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden. US-Bundesgesundheitsversorgungsprogramme Wie bereits im Kapitel "Wirtschaftsbericht", im Abschnitt "Gesamtwirtschaftliches und branchenbezogenes Umfeld" dargelegt, nehmen unsere Dialysekliniken in den USA im Rahmen des Pauschalvergütungssystems (PVS) am Qualitätsverbesserungsprogramm (QVP) teil. Hierbei können Leistungskürzungen der Medicare-Erstattungen basierend auf den Vorjahresleistungen um bis zu 2% vorgenommen werden, sobald in den Kliniken die Qualitätsmaßstäbe des QVP nicht eingehalten werden. Sollte es Fresenius Medical Care in größerem Ausmaß nicht gelingen, die Mindestanforderungen des QVP zu erfüllen, könnte dies eine wesentliche negative Auswirkung auf unser Geschäft, die Finanzlage und das operative Ergebnis haben. Durch unsere wertorientierten Vergütungsvereinbarungen und Shared-Risk-Produkte übernehmen wir das Risiko sowohl für medizinische als auch administrative Kosten für bestimmte Patienten im Gegenzug für vorgegebene periodische Zahlungen von staatlichen sowie privaten Versicherern. Wir nehmen gegenwärtig an Programmen wie der sogenannten "Comprehensive ESRD Care initiative" der Centers for Medicare and Medicaid Services ("CMS") teil, sowie an Vergütungsvereinbarungen mit Versicherern, im Rahmen derer wir eine festgelegte Vergütung zur Abdeckung aller oder einer definierten Menge der Behandlungskosten für eine festgelegte Anzahl an Patienten erhalten. Einzelheiten sowie detaillierte Beschreibungen zu den erwähnten und weiteren Programmen, an denen wir teilnehmen, finden sich im Lagebericht im Kapitel "Wirtschaftsbericht", im Abschnitt "Gesamtwirtschaftliches und branchenbezogenes Umfeld". Im Rahmen des "Comprehensive ESRD Care Model" der CMS können Dialyseanbieter und Ärzte sogenannte ESRD Seamless Care Organizations (ESCOs) bilden. ESCOs, die die Mindestqualitätsanforderungen des Programms erreichen und Senkungen der Behandlungskosten für die CMS oberhalb bestimmter Schwellenwerte realisieren, erhalten einen Teil der Kosteneinsparungen zurück. ESCOs mit Dialyseanbietern, die mehr als 200 Dialyseeinrichtungen betreiben, sind jedoch verpflichtet sich am Risiko von Kostensteigerungen zu beteiligen und den CMS einen Teil dieser Steigerungen zu erstatten. Obwohl die bisherigen Bemühungen zur Aufhebung des "Affordable Care Act" (ACA) erfolglos blieben, können weitere Anstrengungen zur Aufhebung oder Überarbeitung des ACA, die Haltung der CMS gegenüber Projekten dieser Art sowie Gerichtsverfahren mit dem Ziel der Beendigung des ACA die Zukunft solcher Projekte in einer Weise beeinflussen, die wir derzeit weder quantifizieren noch vorhersagen können. Darüber hinaus haben wir zwar die Teilnahme am CMS-Modell des "Comprehensive Kidney Care Contracting" (CKCC) beantragt, wissen jedoch noch nicht, ob und in welchem Umfang unsere Anträge angenommen werden, ob die Bedingungen eines solchen Modells von der CMS in einer Weise entwickelt werden, die unsere weitere Teilnahme rechtfertigt und ob wir und unsere Partner, falls wir uns zur Teilnahme entschließen, in der Lage sein werden, bessere Behandlungserfolge zu erzielen und gleichzeitig die Kosten der CMS zu senken. Die Rückstellungen, die wir für die Durchführung unserer wertbasierten Vergütungsvereinbarungen und Shared-Risk-Produkte bilden sowie Schätzungen der Höhe der Umsätze aus Gesundheitsdienstleistungen, die wir in einem Berichtszeitraum erzielen, basieren auf Annahmen und Beurteilungen mehrerer Faktoren, die Unsicherheiten unterliegen. Diese Faktoren umfassen Trends, wie die Entwicklung von Versorgungskosten, Ausgaben, den komplizierten Abrechnungs- und Bezahlungsprozess, komplexe und sich ändernde Gesetze und Vorschriften die Interpretationen unterliegen, der Bestimmung des Primär- und Sekundärversicherungsschutzes sowie anderen Faktoren. Darüber hinaus können Bezahlungen, Rückerstattungen sowie Zahlungswiederrufe von Kostenträgern in der Regel noch bis zu drei Jahre oder länger nach Erbringung der Dienstleistungen erfolgen. Sollte sich der tatsächliche Leistungsanspruch ungünstiger entwickeIn als auf Grundlage unserer Annahmen geschätzt, so könnte sich dies negativ auf den Zeitpunkt und die Höhe unserer realisierten Umsätze als auch auf zukünftige Gewinne auswirken oder in steigenden Verlusten niederschlagen. Die Rentabilität unserer wertorientierten Vergütungsvereinbarungen und Shared-Risk-Produkte hängt teilweise von unserer Fähigkeit ab, die Versorgung von Patienten zu koordinieren, mit unseren Kostenträgern zusammenzuarbeiten, uns mit anderen Gesundheitsdienstleistern zu koordinieren und kosteneffiziente, medizinisch geeignete Standorte für unsere Patienten zu finden. Jedes Versäumnis dahingehend, würde uns daran hindern, die Qualität der Patientenversorgung und die Behandlungsergebnisse zu verbessern sowie medizinisch unnötige Kosten zu reduzieren, was bei wertorientierten Vergütungsvereinbarungen zu einem schlechteren Ergebnis führen könnte. Wir können nicht garantieren, dass wir die durch die Programme vorgegebenen beziehungsweise angestrebten Kosteneinsparungen erreichen, was einen wesentlichen negativen Effekt auf unser operatives Ergebnis haben kann. Darüber hinaus kann es zu höheren Abschreibungen auf Medicare-Selbstbehalte und andere Beträge aufgrund von nicht versicherten und unterversicherten Patienten kommen, was zu einer Erhöhung der uneinbringlichen Forderungen führt. Wir haben die Auswirkungen des PVS und der weiteren vorstehend aufgeführten Gesetzesinitiativen mit zwei umfassenden Maßnahmen begrenzt. Erstens arbeiten wir mit Klinikleitungen und behandeInden Ärzten im Sinne des QVP sowie guter klinischer Praxis an Änderungen der Abläufe bei der Behandlung der Patienten und verhandeIn über Kosteneinsparungen beim Arzneimittelkauf. Des Weiteren führen wir mit dem Ziel, Effizienzsteigerungen und verbesserte Patientenbehandlungserfolge zu erreichen, neue Initiativen zur Verbesserung der Patientenversorgung bei Dialysebeginn, zur Steigerung des Anteils der Heimdialysepatienten und zur Generierung von weiteren Kosteneinsparungen in unseren Kliniken ein. Zusammensetzung unserer Kundenbasis Unser Geschäft mit Gesundheitsprodukten sowie unser Geschäft mit Dialysedienstleistungen unterscheidet sich in den Regionen, in denen wir tätig sind. In vielen Fällen werden unsere Produkte und Dienstleistungen direkt oder indirekt von staatlichen Institutionen bezahlt. Wir glauben, dass das Ausfallrisiko staatlicher Kostenträger weltweit allgemein niedrig bis moderat ist. Auf Länderebene zeichnet sich der Absatzmarkt durch unterschiedliche Kunden- oder Kostenträgergruppen aus, deren Volumen von wenigen Kunden bis zu einer beträchtlichen Anzahl von Kundentypen reichen kann. Mit diesen Kunden- oder Kostenträgergruppen sind sowohl unterschiedliche Risiken hinsichtlich des Ausfalls oder der Nichtzahlung von Forderungen verbunden sowie Risiken aus Abhängigkeiten aufgrund des Wettbewerbs in Kundenumgebungen mit geringem Volumen. In bestimmten Fällen kann eine daraus resultierende Abhängigkeit vom Zahlungsverhalten und der Entscheidungsfindung unserer Geschäftspartner die Einbringlichkeit von Forderungen beeinträchtigen und sich nachteilig auf unser Geschäft, die Ertragslage und die Finanzlage auswirken. Wir versuchen kontinuierlich, diese Risiken zu mindern, indem wir langfristige Verträge mit Großkunden aushandeln, zielgerichtete Marketingaktivitäten durchführen, neue Produkt- und Preismodelle entwickeIn sowie die Qualität unserer Dienstleistungen und Produkte verbessern. Erstattung durch private Krankenversicherungen In den USA wird ein Teil der Dialysebehandlungen durch private Krankenversicherungen und so genannte Integrated-Care-Organisationen erstattet, wobei diese Erstattungen generell höher sind als die Erstattungen durch staatliche Gesundheitsprogramme. Infolgedessen tragen die Zahlungen, die wir von privaten Kostenträgern erhalten, einen wesentlichen Teil zu unserem Gewinn bei. Im Jahr 2019 entfielen rund 34% unserer Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen auf private Kostenträger im Segment Nordamerika. Falls es diesen Versicherungsträgern in den USA gelingt, eine Senkung der Erstattungssätze durchzusetzen, sie den Umfang oder die Konditionen ihrer Netzwerke ändern oder der Anteil der Erstattungen durch private Krankenversicherungen sinkt, könnte dies die Umsatzerlöse für unsere Produkte und Dienstleistungen und das operative Ergebnis wesentlich verringern. Darüber hinaus erlebt die Krankenversicherungsbranche eine anhaltende Konsolidierung unter den Versicherern und den sogenannten "Pharmacy Benefit Managern", einschließlich zunehmender Verhandlungsmacht und Auswirkungen auf die Art und Zahl der Patientenüberweisungen. Dies kann sich nachteilig auf unsere Fähigkeit auswirken, mit diesen Versicherern günstige Versicherungsbedingungen und wirtschaftlich vernünftige Tarife auszuhandeln. Wir prüfen die Geschäftsbeziehungen zu privaten Krankenversicherungen fortlaufend und versuchen die Geschäftsbeziehungen durch möglichst langfristige Verträge abzusichern und somit die Rentabilität unseres Geschäfts zu gewährleisten. Sollten die Bemühungen erfolgreich sein, Prämien aus karitativer Unterstützung zu beschränken oder abzuschaffen, könnte ein Teil unserer Patienten, die derzeit über privaten Versicherungsschutz verfügen, nicht mehr in der Lage sein, entsprechende Prämienzahlungen zu leisten und somit ihren Versicherungsschutz für Dialyseleistungen verlieren oder zu staatlich finanzierten Erstattungsprogrammen übergehen, die uns niedrigere Sätze für unsere Leistungen zurückerstatten. Gesundheitsreformen Eine Reihe von Regierungen arbeitet an Vorschlägen, die gegenwärtigen Systeme der staatlichen Gesundheitsfürsorge zu ändern, um den Zugang zur Gesundheitsfürsorge und deren Qualität zu verbessern und deren Kosten zu kontrollieren. Die politischen Entscheidungsträger in verschiedenen Ländern erwägen ebenfalls Reformen, welche die Erstattungsmethodik für Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen ändern könnten. Ebenso können Standards und Regulierungen in Bezug auf die Durchführung von Dialysedienstleistungen Gegenstand von weitreichenden Veränderungen sein. Im Geschäftsjahr 2019 resultierten ungefähr 33% der weltweiten Umsätze aus den Erstattungen der staatlichen Gesundheitsversorgungsprogramme Medicare und Medicaid in den USA. Änderungen in der Gesetzgebung beziehungsweise Erstattungspraxis z. B. bezüglich des End-Stage Renal Disease (ESRD) Pauschalvergütungssystems (PVS), der Gebührenordnungen für Ärzte und klinische Labore sowie des Abrechnungssystems für ambulante chirurgische Kliniken, könnten sowohl den Umfang von Medicare- und Medicaid-Erstattungen für Dienstleistungen als auch den Umfang des Versicherungsschutzes beeinflussen. Ein Rückgang dieser Erstattungsraten oder der erstatteten Leistungen könnte zu einer erheblichen Reduzierung der Umsatzerlöse und des operativen Ergebnisses führen. Eine Verringerung der Erstattungssätze, der erstatteten Leistungen oder Änderungen von Standards, Regulierungen und staatlicher Finanzierung in Ländern, in denen wir tätig sind, insbesondere wesentliche Änderungen der Medicare- und Medicaid-Programme in den USA, könnten unsere Umsatzerlöse und die Ertragslage verschlechtern und unsere Geschäftstätigkeit, die Finanzlage und das operative Ergebnis maßgeblich beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass die jährlich angepassten ESRD-PVS-Erstattungssätze möglicherweise keine vollständige Erstattung für die während des Betriebs in Anspruch genommenen Dienstleistungen oder Produkte bieten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Erstattung von ArzneimitteIn in Abhängigkeit von ihrem Status außerhalb oder innerhalb des gebündelten Erstattungssatzes. Im gebündelten Erstattungssatz enthaltene Arzneimittel unterliegen einem erhöhten Druck auf die Erstattungssätze. Wenn wir für die von uns in unseren Dialysekliniken angebotenen Arzneimittel keine angemessenen Rückerstattungsvereinbarungen treffen können, könnte dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung unserer operativen Ergebnisse führen. Darüber hinaus kann eine verstärkte Verwendung von Arzneimitteln, die in dem gebündelten Erstattungssatz enthalten sind, sowie eine Verringerung der Erstattung für Arzneimittel außerhalb des gebündelten Erhaltungssatzes zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf unsere Betriebsergebnisse führen. Die US-Regierung hat die Absicht zur Durchführung signifikanter Änderungen an momentan existierenden, vor allem in Verbindung mit dem "Affordable Care Act" in Verbindung stehenden, Gesundheitsversorgungsprogrammen angekündigt, allerdings werden gemäß Verlautbarung der Regierung etwaige Anstrengungen diesbezüglich, voraussichtlich erst nach den Wahlen 2020 erfolgen. Darüber hinaus werden auch Varianten zur Umstrukturierung des Medicare-Programs in ein beitragsorientiertes "Premium Support" Modell und die Umwandlung der Medicaid-Finanzierung in "Block grants" oder eine Pro-Kopf-Vereinbarung, welche größere Flexibilität für die Staaten bedeuten könnte, in Erwägung gezogen. Im Oktober 2017 hat die US-Regierung Zuschüsse an Krankenkassen in Form sogenannter "cost-sharing reduction payments" (CSR-Zahlungen) an Versicherungen mit der Begründung eingestellt, dass der Kongress es versäumt habe, angemessene Mittel für sie bereitzustellen. Als Reaktion darauf erlaubten oder verlangten viele staatliche Versicherungsministerien (engl. "state departments of Insurance") von den Versicherern, ihre Verluste durch eine Erhöhung der Prämien für ihre ACA Pläne für 2018 zu reduzieren. Viele Versicherer reduzierten auch die Auswirkungen auf die Versicherungsnehmer durch sog. "silver loading", eine Praxis, bei der die volle Prämienerhöhung, die auf den Verlust von CSR-Zuschüssen zurückzuführen ist, auf ihre "silver-level" Pläne angerechnet wird. In 2019 und 2020 wurde "silver loading" von allen Bundesstaaten entweder erlaubt oder vorgeschrieben. Es ist nicht vorhersehbar, wie laufende Rechtsstreitigkeiten entschieden werden. Infolge dessen könnte eine Verringerung der Verfügbarkeit von Versicherungen durch solche Versicherungsbörsen die Zahl unserer privat versicherten Patienten verringern und diese Patienten auf Medicare und Medicaid verlagern. Veränderungen dieser Art können erhebliche positive oder negative Auswirkungen auf unser Geschäft haben. Die Ergebnisse sind jedoch nicht absehbar. Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit Wachstum In der Gesundheitsbranche findet weiterhin eine Konsolidierung statt, insbesondere im Bereich der Gesundheitsdienstleister. Diese Entwicklung könnte unsere Möglichkeiten beeinträchtigen, geeignete Akquisitionen zu tätigen und unser zukünftiges Wachstum und unsere Verkaufszahlen zu steigern. Zukünftige Akquisitionen sowie die Entwicklung unseres Dialyse-Kerngeschäfts hängen ebenfalls von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, den geltenden Beschränkungen des Wettbewerbsrechts in verschiedenen Ländern sowie von bestehenden Kreditvereinbarungen ab. Bei der Integration von Firmenzukäufen kann es zu Schwierigkeiten kommen, zum Beispiel durch die Übernahme unbekannter Verbindlichkeiten, unterdurchschnittlicher Geschäftsentwicklung im Anschluss an die Integration, Anforderungen von Wettbewerbsbehörden oder nicht gesetzeskonformer Geschäftspraktiken, die vom Verkäufer nicht offengelegt oder bei der Due Diligence nicht aufgedeckt wurden. Bei der Suche nach geeigneten Akquisitionszielen sowie der Entwicklung unseres Dialyse-Kerngeschäfts stehen wir auch im Wettbewerb mit anderen Gesundheitsunternehmen. Einige oder alle dieser Faktoren könnten wesentliche negative Auswirkungen auf unser zukünftiges Wachstum, einschließlich des Wachstums unserer Produktverkäufe haben. Wettbewerber Sowohl im Bereich Gesundheitsdienstleistungen als auch im Verkauf von Dialyseprodukten sind zahlreiche Wettbewerber tätig, von denen einige über beträchtliche Ressourcen in den Bereichen Finanzen, Marketing oder Forschung und Entwicklung verfügen können. Der Wettbewerb sowohl mit neuen als auch mit bekannten Wettbewerbern sowie insbesondere neue wettbewerbsfähige Entwicklungen können die zukünftige Preisgestaltung und den Verkauf unserer Produkte und Dienstleistungen erheblich beeinträchtigen. In der Vergangenheit waren insbesondere technologische Innovationen ein bedeutender Wettbewerbsfaktor für das Geschäft mit Dialyseprodukten. Die Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen durch Wettbewerber könnte eines oder mehrere unserer Produkte beziehungsweise Dienstleistungen weniger wettbewerbsfähig oder sogar überflüssig machen, was ebenfalls Auswirkungen auf die Umsätze und den Arzneimittelvertrieb, für den zum Teil jährliche Mindestlizenzzahlungen zu leisten sind, haben könnte. Um unsere Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit Medizinern und Wissenschaftlern zusammen. Wichtige technologische und pharmazeutische Innovationen sollen durch diese Zusammenarbeit frühzeitig aufgegriffen und weiterentwickelt werden, gegebenenfalls auch durch Anpassung unserer Unternehmensstrategie. Darüber hinaus sichern wir unsere Wettbewerbsfähigkeit durch kontinuierliche Analysen unseres Marktumfelds und der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das Marktgeschehen, insbesondere die Produkte unserer Wettbewerber und Neueinführungen von dialysebezogenen Produkten, werden umfassend beobachtet. Das Zusammenspiel der verschiedenen technischen, medizinischen und akademischen Einrichtungen unseres Konzerns sichert ebenfalls unsere Wettbewerbsfähigkeit. Des Weiteren führen wir konsequent die Programme zur Kosteneinsparung und Effizienzsteigerung unserer Prozesse fort, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Forschung und Entwicklung Die Entwicklung neuer Produkte und Therapien ist grundsätzlich mit dem Risiko verbunden, dass das angestrebte Entwicklungsziel nicht oder deutlich später als geplant erreicht wird. Bis zur Zulassung sind kostenaufwendige und umfangreiche präklinische und klinische Prüfungen notwendig. Alle Produkte, Verpackungen, Anwendungen und Technologien werden ständig und systematisch überwacht, getestet und verbessert. Möglichen Risiken im Bereich Forschung und Entwicklung begegnen wir, indem wir Entwicklungstrends kontinuierlich analysieren, bewerten und überprüfen, ob die Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Gesamtstrategie von Fresenius Medical Care passen. Als vertikal integriertes Unternehmen profitieren wir außerdem vom direkten Kontakt zu unseren Patienten und zum medizinischen Fachpersonal. Dank dieser Marktnähe verfügen wir über wichtige Informationen, um bedarfsgerechte Produkte und Therapien zu entwickeIn und anzubieten. Überweisungspraxis Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich sind wir darauf angewiesen, dass Patienten unsere Gesundheitseinrichtungen als Ort für ihre Versorgung wählen. Patienten können eine Einrichtung ganz oder teilweise auf Basis einer Empfehlung ihres Arztes auswählen. Ärzte und Gesundheitspersonal berücksichtigen in der Regel eine Reihe von Faktoren, wenn sie einem ESRD-Patienten eine bestimmte Dialyseeinrichtung, Apotheke, Arztpraxis, ein Gefäßchirurgiezentrum oder eine ambulante Klinik empfehlen, einschließlich der Pflegequalität, Kompetenz des Personals, einer geeigneten Terminplanung sowie Standort und der körperlichen Verfassung des Patienten. Ärzte können ihre Empfehlungen ändern, was dazu führen kann, dass neue oder bestehende Patienten in konkurrierende Einrichtungen verlegt werden, einschließlich Einrichtungen, die von den Ärzten selbst betrieben werden. In den meisten unserer Dialysekliniken wird die Überweisung der gesamten oder eines bedeutenden Teils der Patientenbasis häufig von einer relativ geringen Anzahl von Ärzten entschieden. Wir können diese Empfehlungen und Überweisungen nicht kontrollieren. Wenn eine bedeutende Anzahl von Ärzten oder anderen Entscheidern ihre Patienten nicht mehr an unsere Einrichtungen überweist oder auf den Kauf oder die Verschreibung unserer Dialyseprodukte verzichten würde, könnte dies unsere Umsatzerlöse verringern und unsere Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigen. Patente Zu den typischen Patentrisiken, denen auch Fresenius Medical Care ausgesetzt ist, gehört ein unzureichender Schutz der von uns entwickelten Technologien und Produkte durch Patente. Wettbewerber könnten dadurch unsere Produkte kopieren, ohne vergleichbare Entwicklungskosten tragen zu müssen. Wir könnten außerdem Patente von Dritten verletzen und dadurch schadensersatzpflichtig werden; auch der weitere Vertrieb des betroffenen Produkts könnte in diesem Zusammenhang untersagt werden. Ein unzureichender Schutz der eigenen Patente könnte sich nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage von Fresenius Medical Care auswirken. Beschaffung Unsere Geschäftstätigkeit ist von einer verlässlichen Versorgung mit verschiedensten Materialien für die Produktion und unsere Dienstleistungen abhängig. Sollte es uns in Phasen begrenzter Verfügbarkeit von Materialien oder Komponenten trotz unserer Einkaufsstrategie in Kombination mit einer kontinuierlichen Marktbeobachtung nicht gelingen, den Risiken von Lieferengpässen zu begegnen, könnte dies zu Verzögerungen in der Produktion führen und sich damit nachteilig auf die Ertragslage auswirken. Ebenso nachteilig können sich Preiserhöhungen durch Lieferanten sowie mangeInder Zugriff auf neue Produkte oder Technologien auf die Ertragslage auswirken. Unsere Einkaufsstrategie zielt darauf ab, Partnerschaften zu bestehenden strategischen Lieferanten im Rahmen von Langfristverträgen zu entwickeIn und sich gleichzeitig - soweit nach vernünftigem Ermessen durchführbar - für alle versorgungs- oder preiskritischen Vorprodukte mindestens zwei Bezugsquellen (dual sourcing, multiple sourcing) zu sichern. Um Lieferantenausfällen vorzubeugen, überprüfen wir unsere Lieferantenbeziehungen regelmäßig, wobei versorgungsrelevante Zulieferer regelmäßigen Leistungs- und Risikoanalysen sowie einer kontinuierlichen Lieferkettenüberwachung unterliegen. Durch ständige Marktanalysen, eine bedarfsgerechte Gestaltung von Lieferantenbeziehungen und -verträgen sowie den Einsatz von Finanzinstrumenten versuchen wir mögliche Materialengpässe sowie Preissteigerungen abzumildern und Zugang zu neuen Produkt- und Technologieentwicklungen zu erhalten. Personal Das kontinuierliche Wachstum im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen hängt davon ab, gut ausgebildete Mitarbeiter, beispielsweise qualifiziertes Pflegepersonal und anderes medizinisches Personal, anzuwerben und zu halten. Der Wettbewerb um solche Mitarbeiter ist intensiv und die Knappheit an stark gefragtem Personal wie Pflegekräften oder hochqualifizierten Ingenieuren sowie Fachkräften für Forschung und Entwicklung könnte die Personal- und Einstellungskosten erhöhen sowie unserer Reputation für die Produktion von technologisch fortschrittlichen Produkten schaden. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass der zukünftige Erfolg als Dienstleistungsanbieter erheblich von der Fähigkeit abhängt, qualifizierte Ärzte zu gewinnen und zu halten, die als Mitarbeiter und als Berater in unserem Geschäft mit Gesundheitsdienstleistungen tätig sind. Die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich des Medizinproduktegeschäfts hängt von der Entwicklung neuer Produkte, Technologien und Behandlungskonzepte ab. Darüber hinaus sind wir bei der Rekrutierung, Anstellung und Bindung von Mitarbeitern gestiegenen Risiken hinsichtlich verschiedener Arbeitsgesetze, Gesetzgebungs-, Gewerkschafts- oder anderer arbeitsbezogener Aktivitäten oder Veränderungen ausgesetzt. Darüber hinaus könnten diese Faktoren dazu führen, dass wir erworbene Unternehmen nicht in unsere Geschäftstätigkeit integrieren können, was zu erhöhten Kosten oder verringerter Produktivität führen sowie die Realisierung von Synergien durch Akquisitionen verhindern könnte. Wenn wir die genannten Risiken nicht bewältigen können, könnten unser Wachstum und unsere Ertragslage beeinträchtigt werden. Korruption und Betrug Zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen betreibt Fresenius Medical Care eine Vielzahl an Einrichtungen und arbeitet dabei auch mit Geschäftspartnern zusammen. In solch einem dezentralisierten System ist es schwierig, das gewünschte Maß an Kontrolle über Tausende von Beschäftigten auszuüben, die von vielen verbundenen Unternehmen und ihren Geschäftspartnern beschäftigt werden. Schulungen, Aufsicht und Compliance-Programme können nicht vollständig gewährleisten, dass Mitarbeiter nicht vorsätzlich, fahrlässig oder versehentlich gegen unsere Compliance-Richtlinien oder gegen Anti-Korruptionsgesetze verstoßen. Solche Verstöße könnten die Geschäftstätigkeit stören und das operative Ergebnis und die Finanzlage negativ beeinflussen. Die Gesellschaft hat seit dem Jahr 2012 bestimmte Mitteilungen erhalten, die das Vorliegen von Verhaltensweisen in Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten behaupten, die gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) oder andere Anti-Korruptionsgesetze verstoßen könnten. Die Gesellschaft führte unter Mitwirkung von externen Anwälten Untersuchungen durch und hat, in einem fortwährenden Dialog, die SEC sowie das Department of Justice (DOJ) über diese Untersuchungen informiert. Das DOJ und die SEC führten ebenfalls eigene Untersuchungen durch, bei denen die Gesellschaft kooperiert hat. Im Laufe dieses Dialoges hat die Gesellschaft Verhalten ermittelt und an das DOJ und die SEC berichtet, welches zur Folge hatte, dass das DOJ und die SEC die Verhängung von Geldstrafen, einschließlich der Herausgabe von Gewinnen, und andere Abhilfemaßnahmen gegen die Gesellschaft anstrebten. Die Gesellschaft hat bezüglich dieses Verhaltens Abhilfemaßnahmen ergriffen. Dieses Verhalten drehte sich im Wesentlichen um das Produktgeschäft der Gesellschaft in Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten. Im Jahre 2015 berichtete die Gesellschaft selbst der deutschen Staatsanwaltschaft über Verhalten mit einem potentiellen Bezug zu Deutschland und kooperiert weiterhin mit Regierungsbehörden in Deutschland bei deren Prüfung des Verhaltens, welches die Untersuchungen der Gesellschaft und der Regierung veranlasst hat. Seit 2012 hat die Gesellschaft weitere bedeutende Investitionen in ihre Compliance- und Finanzkontrollen sowie in ihre Compliance-, Rechts- und Finanzorganisationen getätigt und wird dies auch weiterhin tun. Zu den Abhilfemaßnahmen der Gesellschaft gehörte die Trennung von den Mitarbeitern, die für das oben genannte Verhalten verantwortlich sind. Die Gesellschaft ist auf verschiedenen Ebenen mit Überprüfungsfragen im Nachgang zur FCPA-Untersuchung befasst. Die Gesellschaft bekennt sich weiterhin vollumfänglich zur Einhaltung des FCPA und anderer anwendbarer Anti-Korruptionsgesetze. Weitere Informationen zu diesen Untersuchungen finden sich in Anmerkung 22 des Konzernanhangs. Informationssysteme und Geschäftsprozesse Mit dem kontinuierlichen Wachstum und der zunehmenden Internationalisierung von Fresenius Medical Care werden die Abläufe im Unternehmen komplexer. Entsprechend erhöht sich die Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, mit denen Abläufe strukturiert und zunehmend überregional harmonisiert werden können. Eine unzureichende Gestaltung dieser Systeme und Geschäftsprozesse sowie unzureichende Ressourcen könnten dazu führen, dass bestimmte Informationen nicht verfügbar sind, was ineffiziente Arbeitsabläufe, unzureichende interne und externe Kommunikation sowie Intransparenz in Bezug auf den Geschäftsbetrieb zur Folge haben könnte. Ein Ausfall dieser Systeme könnte vorübergehend zum teilweisen Erliegen unseres Geschäfts führen und somit hohe Schäden verursachen. Zum 31. Dezember 2019 hat das Management das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung der Gesellschaft beurteilt und ein Kontrolldefizit identifiziert, das eine wesentliche Schwachstelle darstellt. Weitere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt "Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess" im "Risiko und Chancenbericht". Darüber hinaus könnten Cyberangriffe oder Datenschutz- und Datensicherheitsverletzungen bzgl. unserer internen Systeme sowie Systemen von Dienstleistern zu Missbrauch oder Kompromittierung sensibler Informationen führen. Wir erfassen und verarbeiten persönliche Informationen unserer Patienten in vielen Regionen der Welt und müssen daher verschiedene Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen einhalten. Jeglicher Verlust, unzulässiger Zugang, Nutzung, oder Offenlegung dieser sensiblen Informationen oder die Nichteinhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsgesetzen, Vorschriften und Standards könnte unsere Position im Wettbewerb, unsere Reputation sowie unser gesamtes Geschäft gefährden. Anhand des "Information Security Management Systems" (lSMS), das auf dem international anerkannten Sicherheitsstandard lSO 27002 basiert, werden die lT-Sicherheitsrichtlinien und Abläufe kontinuierlich weiterentwickelt. Geschäftsdaten werden regelmäßig mit Backups gesichert und detaillierte Notfallpläne, die regelmäßig verbessert und getestet werden, sind vorhanden. Um eine höchstmögliche Verfügbarkeit und Datensicherheit unserer lT-Systeme zu gewährleisten, betreiben wir drei geografisch voneinander getrennte Rechenzentren. Kritische Systeme werden gespiegelt und somit als Kopie doppelt vorgehalten. Grundsätzlich entwickeIn wir unsere internen Informations- und Berichtssysteme kontinuierlich weiter, um sicherzustellen, dass deren Struktur den sich stetig weiterentwickeInden Anforderungen gerecht wird. Darüber hinaus sind unter anderem unternehmensinterne Richtlinien zum Datenschutz und zur Datensicherheit zu beachten, die auch die Vergabe von Zugriffsrechten sowie die Zusammenarbeit mit Dritten regeln. Es werden Schulungen für Mitarbeiter durchgeführt und Governance-Strukturen werden kontinuierlich angepasst. Die Einhaltung von Vorgaben wird unter anderem durch Kontrollen mit Bezug auf Abschnitt 404 des SOX überprüft. Operative und sicherheitsbezogene Prüfungen, sowohl intern als auch durch externe Prüfer, finden jährlich statt. Die existierende lT-Sicherheitsarchitektur, mit Sicherheitsmaßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, schützt die Systeme in unseren Datenzentren. Der Zugang zu sensiblen oder kritischen Daten von außerhalb des geschützten Datenzentrumnetzwerks ist durch die Nutzung von sicheren Protokollen sowie kryptografischen Maßnahmen gesichert. Zudem werden für Anwendungen mit kritischen Daten (z. B. Patienten- oder Personaldaten) jährliche Penetrationstests durchgeführt. Sonstige Risiken Liquidität und Finanzierung Das Liquiditätsrisiko ist definiert als das Risiko, dass eine Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Mittels eines effektiven Working Capital und Cash Managements sowie einer vorausschauenden Evaluierung von Refinanzierungsalternativen steuert das Management von Fresenius Medical Care die Liquidität des Konzerns. Das Management von Fresenius Medical Care ist davon überzeugt, dass die bestehenden Kreditfazilitäten sowie der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus sonstigen kurzfristigen Finanzierungsquellen zur Deckung unseres vorhersehbaren Liquiditätsbedarfs ausreichen. Zum 31. Dezember 2019 beziehungsweise 31. Dezember 2018 betrugen unsere Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen konzernweit 13,78 MRD € beziehungsweise 7,55 MRD €. Die Kredit- und Anleihevereinbarungen von Fresenius Medical Care beinhalten verschiedene Auflagen, welche die Einhaltung gewisser Finanzkennzahlen fordern. Diese Auflagen beschränken uns auch in unserer Fähigkeit, Vermögenswerte zu verkaufen, Verbindlichkeiten einzugehen, Dividenden- oder andere begrenzte Zahlungen zu leisten, Pfandrechte einzuräumen oder Investitionen oder Akquisitionen zu tätigen. Die Nichteinhaltung der Auflagen könnte zu einer Verpflichtung zur vorzeitigen Rückzahlung der Finanzverbindlichkeiten führen, was sich negativ auf die Geschäftstätigkeit sowie die Finanz- und Ertragslage von Fresenius Medical Care auswirken würde. Wir sehen uns in der Lage, die geforderten Finanzkennzahlen gegenwärtig und in naher Zukunft einhalten zu können. Währungen und Zinsen Fresenius Medical Care betreibt ein aktives Risikomanagement für die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit ergebenden Währungs- und Zinsrisiken. Das Risikomanagement basiert dabei auf Strategien, die in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand definiert wurden und, wenn erforderlich, angepasst werden. Dazu gehören unter anderem Richtlinien, die sämtliche Phasen und Ebenen des Risikomanagementprozesses regeln. Sie bestimmen die Verantwortlichkeiten für die Ermittlung von Risiken, die sorgsame Anwendung von Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken und eine präzise Berichterstattung. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist auf die Absicherung durch Mikrohedges für Risiken beschränkt, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit entstehen. Geschäfte zu Handels- und Spekulationszwecken werden nicht abgeschlossen. Transaktionen erfolgen mit Banken, die mindestens ein "A"- Rating oder besser aufweisen und deren Auswahl vom Vorstand genehmigt wurde. Die Überprüfung der Effektivität der Sicherungsbeziehungen zwischen Sicherungsinstrumenten und Grundgeschäften erfolgt mittels quartalsweise durchgeführter Effektivitätstests. Wir setzen Zinssicherungsinstrumente, insbesondere Zinsswaps und in gewissem Umfang Zinsoptionen, zur Absicherung des Risikos steigender Zinssätze ein. Diese Zinsderivate sind als Cash Flow Hedges designiert und werden abgeschlossen, um Zahlungen aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten in fixe Zinszahlungen umzuwandeln. Zum 31. Dezember 2019 hatten wir keine Zinsswaps im Bestand. Die Nominalwerte der Zinsswaps in Euro betrugen zum 31. Dezember 2018 204 MIO €. Derivative Devisengeschäfte werden zur Vermeidung von Wechselkursrisiken aus Verkäufen und Käufen zwischen Unternehmen von Fresenius Medical Care, die in verschiedenen Ländern ansässig sind und in verschiedenen Währungen bilanzieren, sowie im Zusammenhang mit konzerninternen Finanzierungen abgeschlossen. Der Hauptteil der Transaktionsrisiken entsteht aus Verkäufen aus dem Euroraum an internationale Konzerngesellschaften. Der Nominalwert aller Kurssicherungsgeschäfte, vorwiegend für die Absicherung von Euro gegen US-Dollar und gegen verschiedene andere Währungen, belief sich am 31. Dezember 2019 auf 742 MIO €. Die von uns eingesetzten ökonomischen Sicherungsbeziehungen werden im Konzernabschluss, wenn nötig, als bilanzielle Sicherungsbeziehungen abgebildet. Die Abschätzung und Quantifizierung der Transaktionsrisiken in fremder Währung erfolgen auf Basis einer statistisch ermittelten Kennzahl, dem Cash Flow at Risk. Dieser Wert zeigt, wie hoch ein möglicher Verlust aus dem geplanten Fremdwährungs-Cash Flow der nächsten zwölf Monate mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% maximal sein wird. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Cash Flow at Risk von Fresenius Medical Care 41,3 MIO €. Weitere detaillierte Informationen zu Markt-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken finden sich unter Anmerkung 23 des Konzernanhangs. Rechtsstreitigkeiten und potenzielle Verfahren Risiken, die sich im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und Untersuchungen ergeben, werden in unserem Unternehmen fortlaufend identifiziert, bewertet und berichtet. Fresenius Medical Care ist in verschiedene Rechtsstreitigkeiten und Untersuchungen involviert, die sich aus der operativen Geschäftstätigkeit ergeben. Ein negativer Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten oder zu Rechtsstreitigkeiten führende Untersuchungen könnten sich nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage von Fresenius Medical Care auswirken. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wird stets unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung begegnet. Falls erforderlich erfolgt auch eine bilanzielle Vorsorge durch die Bildung von Rückstellungen. Für Sachverhalte, die in diesem Abschnitt beschrieben sind und für die ein Schaden nach vernünftigem Ermessen abzusehen und abzuschätzen ist, sind Erwartungen bezüglich des Ausmaßes oder diesbezüglicher Bandbreiten in Anmerkung 22 des Konzernanhangs zu finden. Für andere in diesem Abschnitt beschriebene Sachverhalte wird ein Schaden als unwahrscheinlich eingeschätzt oder die Bandbreite möglicher Schäden kann nach vernünftigem Ermessen nicht geschätzt werden. Einzelheiten zu laufenden rechtlichen Verfahren und weitere Informationen zu wesentlichen Rechtsrisiken, denen sich Fresenius Medical Care ausgesetzt sieht, finden sich unter Anmerkung 22 des Konzernanhangs. Steuern Fresenius Medical Care unterliegt steuerlichen Betriebsprüfungen in den USA, Deutschland und anderen Rechtssystemen. Wir könnten im Zusammenhang mit einigen dieser Betriebsprüfungen Mitteilungen über nachteilige Änderungen von Steuerbescheiden sowie steuerliche Abzugsverbote erhalten. Wenn wir gegen diese nachteiligen Entscheidungen nicht erfolgreich vorgehen, könnten wir zu weiteren Steuerzahlungen verpflichtet sein, die die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage von Fresenius Medical Care negativ beeinflussen könnten. Generell werden steuerlich relevante Sachverhalte, soweit notwendig, mit internen Steuerexperten bezüglich Gesetzeskonformität abgestimmt und wenn notwendig werden Stellungnahmen und Gutachten von externen Beratern eingeholt, um steuerliche Risiken zu minimieren. Internationalität Fresenius Medical Care betreibt Dialysekliniken in rund 50 Ländern und vertreibt eine große Palette an Produkten und -dienstleistungen an Kunden in etwa 150 Ländern. Die internationale Geschäftstätigkeit unterliegt einer Reihe von Risiken, unter anderem, jedoch nicht begrenzt auf die folgenden:
Wir führen unternehmerische Tätigkeiten in Ländern durch, die direkt oder indirekt von Sanktionen betroffen sind. Im Falle eines Verstoßes gegen geltende Wirtschaftssanktionen oder Exportkontrollgesetze und -vorschriften kann das Unternehmen Konsequenzen unterworfen sein, die von Land zu Land variieren und von den tatsächlichen Umständen des Verstoßes abhängen, jedoch unter anderem strafrechtliche Sanktionen, Inhaftierungen von Verantwortlichen, verwaltungsrechtliche oder zivilrechtliche Sanktionen, eingeschränkter Zugang zu bestimmten Märkten und Reputationsschäden umfassen können. Die internen Kontrollrichtlinien und -verfahren des Unternehmens schützen das Unternehmen möglicherweise nicht vor absichtlichen, rücksichtslosen oder versehentlichen Handlungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter, die gegen unsere Compliance-Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstoßen. Diese oder andere Faktoren in Verbindung mit unserer internationalen Geschäftstätigkeit könnten die Kosten von Fresenius Medical Care steigern, unsere Einnahmen senken oder unsere Aktivitäten beeinträchtigen, was erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnte. Entwicklungen dieser Art werden fortlaufend beobachtet und analysiert. Auf der Basis von Einzelfallentscheidungen werden Maßnahmen wie z. B. die Erweiterung lokaler Produktionskapazitäten, die Anpassung von Produktdesigns, organisatorische Änderungen und verschiedene andere durchgeführt. Unvorhersehbare Ereignisse Fresenius Medical Care betreibt Dialyseeinrichtungen oder Produktionsstätten in vielen Regionen der Erde mit unterschiedlichsten geographischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen. Ereignisse wie Naturkatastrophen, terroristische Anschläge oder politische Instabilitäten, Epidemien sowie weitere unvorhersehbare Ereignisse könnten unsere Dienstleistungen sowie Lieferfähigkeit zeitlich und lokal begrenzt beeinträchtigen. Durch vorausschauende Planung und Präventionsprogramme versucht Fresenius Medical Care bereits im Vorfeld, mögliche Auswirkungen solcher Ereignisse einzudämmen. Um den Betrieb im Falle eines Eintritts aufrecht zu erhalten und mögliche Folgen für unsere Patienten und das Unternehmen zu vermindern, stehen außerdem Reservekapazitäten und Sicherheitsbestände bestimmter Ressourcen sowie Notfall- und Wiederherstellungspläne bereit. Restrisiken, werden schließlich bei Bedarf und Zweckmäßigkeit durch den Abschluss von Versicherungen abgedeckt. Globale wirtschaftliche Lage und Verwerfungen an den Finanzmärkten Fresenius Medical Care ist abhängig von der Lage der Finanzmärkte und der Weltwirtschaft. Um Geschäfte zu tätigen sind wir, unsere Kunden und die privaten und staatlichen Krankenversicherer auf Kapital angewiesen. Wird der Zugang zu Kapital über die Finanzmärkte erschwert beziehungsweise verteuert, wird die Geschäftstätigkeit und Ertragslage von Fresenius Medical Care beeinträchtigt. Ein möglicher Rückgang von Staatseinnahmen könnte zusätzlichen Druck ausüben, Erstattungen für unsere Dienstleistungen von öffentlichen Kostenträgern einschließlich Medicare und Medicaid in den USA sowie von anderen staatlich geförderten Programmen in den USA und in anderen Ländern auf der ganzen Welt einzugrenzen oder zu senken. Arbeitsplatzverluste oder ein Anstieg der Arbeitslosenquote in den USA könnte zur Folge haben, dass ein geringerer Anteil unserer Patienten über arbeitgeberfinanzierten Krankenversicherungsschutz verfügt und dass ein höherer Anteil über die geringer vergüteten Programme von Medicare und Medicaid versichert ist. In dem Maße, in dem Krankenversicherer von einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt werden, könnte Fresenius Medical Care weiteren Druck auf die Vergütungssätze, eine weitere Verlangsamung von Zahlungseingängen und eine Senkung der erwarteten Zahlungsbeträge verspüren. Diese Faktoren oder andere Konsequenzen aus der Fortdauer, oder einer Verschlechterung, von inländischen und globalen wirtschaftlichen Bedingungen, die derzeit nicht vorhergesagt werden können, könnten sich nachteilig auf unsere Geschäfte und die Ertragslage auswirken. Veränderung der Risikosituation Fresenius Medical Care agiert in einer sich ständig ändernden Umwelt. Entsprechend unterliegt auch die Risikolage einer ständigen Veränderung. Bezüglich der Eingruppierung einzelner Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Auswirkung haben sich gegenüber dem Vorjahr folgende wesentliche Änderungen ergeben: Ein-Jahres-Prognosezeitraum: Aufgrund der Tatsache, dass sich derzeit in Diskussion befindliche regulatorischen Anforderungen in Bezug auf Produktionsprozesse hauptsächlich mittel- bis langfristig auswirken können, reduzierte sich das Risiko in Bezug auf das regulatorische Umfeld (1) aus der Kurzfristperspektive auf ein geringes Risiko. Die Risiken aus Internationalität (20) haben sich wegen verschlechterten Umständen in Bezug auf zunehmenden Protektionismus und aktuelle Handelskonflikte auf ein mittleres Risiko erhöht. Fünf-Jahres-Prognosezeitraum: Durch überwiegend strategische Auswirkungen aus derzeit in Diskussion befindlichen regulatorischen Anforderungen in Bezug auf Produktionsprozesse hat sich das Risiko aus dem regulatorischen Umfeld (1), mittelfristig auf ein mittleres Risiko erhöht. Aufgrund von im vergangenen Jahr getätigten signifikanten Akquisitionen sind Wachstumsrisiken (7) nun als mittleres Risiko bewertet. Die erstmalige Identifikation von Beschaffungsrisiken (12) im Hinblick auf einen Fünf-Jahres-Zeitraum hat eine Einschätzung als geringes Risiko zum Ergebnis. Darüber hinaus führen die fortschreitenden Entwicklungen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten und potenziellen Verfahren (18) zu einer mittleren Risikobewertung. Die Risiken aus Internationalität (20) haben sich wegen verschlechterten Umständen in Bezug auf zunehmenden Protektionismus und aktuelle Handelskonflikte auf ein mittleres Risiko erhöht. Chancenmanagement Chancenmanagementsystem Ein Großteil unseres Geschäfts ist dezentral organisiert. Dadurch können wir branchenspezifische Trends und Anforderungen sowie die Chancen, die sich daraus in den unterschiedlichen Regionen ergeben, frühzeitig erkennen und unser HandeIn gezielt daran ausrichten. Um Geschäftsgelegenheiten zu nutzen, führen wir außerdem umfangreiche quantitative und qualitative Analysen durch. Dabei werten wir relevante Marktdaten systematisch aus, betrachten Forschungsvorhaben detailliert und beziehen allgemeine gesellschaftliche Trends in unsere Betrachtungen ein. Kernpunkte der Analysen sind gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische, regionale und lokale Entwicklungen sowie regulatorische Veränderungen. Darüber hinaus sorgt die enge Zusammenarbeit unserer Strategie- und Planungsabteilungen mit den Verantwortlichen anderer Unternehmensbereiche dafür, dass wir Chancen weltweit frühzeitig erkennen. Chancen Als vertikal integriertes Dialyseunternehmen können wir fast alle Produkte und Dienstleistungen anbieten, die ein Patient mit chronischem Nierenversagen für seine Versorgung benötigt. Unser Netz von inzwischen 3.994 Dialysekliniken in rund 50 Ländern ist das größte weltweit. Damit stehen wir für einen Erfahrungsschatz in der Dialyse, der in der Branche einzigartig ist. Dank dieser Erfahrung wissen wir: Hohe Qualität ist zum einen der Schlüssel zu mehr Lebensqualität für den Patienten; zum anderen kann sie aber auch wesentlich dazu beitragen, Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Aus diesem Verständnis und aus unserem Geschäftsmodell ergeben sich grundsätzlich große Chancen, die aus heutiger Sicht die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Fresenius Medical Care positiv beeinflussen könnten. Branchenbezogene Chancen Patientenwachstum und demografische Entwicklung Der Dialysemarkt ist ein Wachstumsmarkt, der von makroökonomischen Einflüssen weitgehend unbeeinflusst ist. Die Zahl der Menschen, die an chronischem Nierenversagen leiden und eine Dialysebehandlung benötigen, nimmt Schätzungen zufolge weltweit mit einer relativ konstanten Rate von etwa 6% pro Jahr zu. Im Jahr 2020 wird sie voraussichtlich bei rund 3,7 MIO Patienten liegen, bis 2025 bei rund 4,9 MIO. Zu dem Patientenwachstum tragen gesellschaftliche Trends bei. Dazu zählen, vor allem in Europa und den USA, die älter werdende Bevölkerung sowie die steigende Zahl der Menschen, die an Diabetes und Bluthochdruck leiden; beide Erkrankungen gehen dem chronischen Nierenversagen häufig voraus. In den Entwicklungs- und Schwellenländern wiederum sind die wachsende Bevölkerung und die schrittweise Verbesserung des Zugangs zur Dialyse im Zuge des zunehmenden Wohlstands wichtige Faktoren, durch die der Bedarf an Dialyseprodukten und -dienstleistungen weiter steigt. Wir wollen zur Deckung dieser Nachfrage auch in Zukunft wesentlich beitragen.
Änderung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen Ob und in welcher Form privatwirtschaftliche Unternehmen Dialysebehandlungen anbieten können, hängt vom Gesundheitssystem eines Landes und dessen rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Für Fresenius Medical Care bieten sich Chancen, neue Märkte zu erschließen oder Marktanteile auszubauen, wenn ein Land private Dialyseanbieter zulässt. Auf diese Entscheidungen haben zunehmend auch folgende Faktoren Einfluss:
Public Private Partnerships In einigen Ländern ist die öffentlich-private Partnerschaft (Public Private Partnership, PPP) ein vielversprechendes Geschäftsmodell für Fresenius Medical Care. Auf Basis vertraglich festgelegter Projektkooperationen zwischen öffentlicher Hand und privatwirtschaftlichen Unternehmen teilen sich beide Partner Finanzierung, Aufgaben, Risiken und Chancen eines Projekts. Unsere umfassende Dialysekompetenz ist auch hier ein Wettbewerbsvorteil, da wir flexibel Lösungen für unterschiedliche Versorgungsstufen anbieten können: für Krankenhäuser, Krankenkassen, Gemeinden oder Staaten. Je nach Vertrag errichten wir neue Dialysekliniken und statten diese aus, bilden medizinisches Personal in puncto Qualität, Hygiene und Ernährung aus oder führen die Kliniken zu vereinbarten Konditionen selbst. Die öffentliche Hand kann auf diese Weise mehr Patienten besser und zugleich kostengünstiger versorgen. Fresenius Medical Care kann durch das PPP-Modell neue Märkte erschließen, Marktanteile ausbauen und das Angebot um weitere Versorgungsformen ergänzen. Wachsender Bedarf an ganzheitlicher, wertorientierter Versorgung Mit dem zunehmenden Kostendruck und steigenden Patientenzahlen wächst im Gesundheitswesen weltweit der Bedarf an ganzheitlichen und wertorientierten Versorgungskonzepten für Patienten mit chronischem Nierenversagen. Wertorientierte Modelle verändern die Rolle der Gesundheitsdienstleister: In einem solchen System übernehmen wir nicht nur die Dialyse, sondern auch die Verantwortung für das medizinische Wohl des Patienten über die Dialyse hinaus. Wertorientierte Versorgungsmodelle fördern eine höhere Qualität der Behandlungsergebnisse der Patienten bei geringeren Kosten. Diese Entwicklung haben wir von Anfang an gefördert, da wir die Bedürfnisse unserer Dialysepatienten am besten kennen. Die Koordination der gesamten medizinischen Versorgung haben wir in unserem Geschäftsfeld "Versorgungsmanagement" gebündelt. Es umfasst alle Dienstleistungen, die uns helfen, unsere Dialysepatienten ganzheitlich zu behandeln. Wachsende Bedeutung der Heimtherapien Wenn die Patientenzahlen so stark ansteigen wie angenommen, der Kostendruck zunimmt und die Dialysezentren ihre Kapazitätsgrenze erreichen, werden Heimtherapien in der Dialyse weiter an Bedeutung gewinnen. Das könnte sich für Fresenius Medical Care positiv auswirken, denn aus dieser Entwicklung ergeben sich für uns Wachstumschancen. Wir bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte und innovativer Lösungen für die Heimdialyse an. Durch die Akquisition des US-Unternehmens NxStage, das Dialysegeräte und weitere Produkte für die Heimdialyse und die Intensivmedizin entwickelt, produziert und vermarktet, haben wir unser Portfolio in der Heimdialyse weiter ausgebaut. Mit einem möglichst breiten Therapieangebot stellen wir die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt. Sie können ihre ganz persönliche Wahl treffen, welcher Behandlungsort für sie aktuell der beste ist. Selbstbestimmung ist ein wichtiger Pfeiler unserer Vision, die Lebensqualität unserer Patienten zu verbessern. Chancen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit Neue Produkte und Technologien Unser langfristiger Erfolg hängt auch davon ab, dass wir innovative Produkte und Technologien, die einen nachhaltigen Mehrwert für Patienten und Vergütungssysteme bieten, zur Marktreife führen. Mit Hilfe unserer eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten treiben wir Innovationen rund um die Dialyse voran. Darüber hinaus können wir bestehende Produkte selbst weiterentwickeIn und sie an die Märkte, in denen wir tätig sind, anpassen. Wir werden unser Angebot auch in Zukunft um innovative Produkte und Verfahren erweitern mit dem Ziel, Wachstumschancen zu nutzen und die Nachfrage nach einer integrierten Versorgung bestmöglich zu bedienen. Interne Organisation und Prozesse Eine Reihe langfristiger Chancen bieten sich Fresenius Medical Care in der eigenen Organisation und mit der Gestaltung des operativen Geschäfts. Beispielsweise folgen alle Produktionsstandorte dem Lean-Manufacturing-Ansatz der, in Nordamerika und unserem Werk in Schweinfurt, das Managementsystem "Lean Six Sigma" beinhaltet. Der Schwerpunkt von Lean Manufacturing und Lean Six Sigma ist die kontinuierliche Verbesserung aller Fertigungsprozesse, um eine niedrige Fehlerquote zu erreichen, die zu einer besseren Produktionsqualität bei gleichzeitiger Verkürzung der Fertigungszeiten führt. Auch darüber hinaus tragen eine stetige Verbesserung der Geschäftsprozesse und eine konsequente Optimierung der Kostenstrukturen dazu bei, die Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit von Fresenius Medical Care weiter zu stärken. Mit seinem weltweiten Effizienzprogramm hat das Unternehmen eine kontinuierliche und nachhaltige Effizienzsteigerung etabliert. Investitionen und Akquisitionen Die aus Marktanalysen generierten Ideen für Wachstumsinitiativen bewerten wir im Rahmen der jährlichen Budgetplanung und im Bedarfsfall fortlaufend unterjährig. Mittels eines detaillierten Abstimmungs- und Bewertungsprozesses steuern wir die für die Projektumsetzung notwendigen Investitionen. Der Vorstand legt das Investitionsbudget für den Konzern sowie die Investitionsschwerpunkte fest. Vor Umsetzung der Investitionsvorhaben prüft ein unternehmensinterner Ausschuss die einzelnen Projekte und Maßnahmen und berücksichtigt dabei Renditeanforderungen und Renditepotenziale. Projekte werden dann durchgeführt, wenn dadurch der Unternehmenswert gesteigert werden kann. Mit dem Ausbau unseres Gesundheitsdienstleistungsgeschäfts durch Akquisitionen und den Zukauf von Know-how und interessanten Technologien auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung investieren wir in unser künftiges Wachstum. Durch die enge Abstimmung unserer Strategie- und Planungsabteilungen mit den Managern, die unsere Akquisitionen verantworten, können wir potenziell geeignete Zukäufe weltweit frühzeitig identifizieren. Geschäftsmodell von Fresenius Medical Care Chancen für das künftige Wachstum unseres Unternehmens ergeben sich auch aus unserem Geschäftsmodell selbst: Als vertikal integriertes Dialyseunternehmen bieten wir nicht nur fast alle Produkte für Patienten mit chronischem Nierenversagen an, wir setzen diese auch täglich in unseren eigenen Dialysezentren ein. Dadurch können wir bei der Entwicklung und Herstellung neuer Produkte sowie bei der Ausrichtung unseres Klinikmanagements Rückmeldungen unserer Patienten, Ärzte und Dialysefachkräfte weltweit berücksichtigen. Das ist ein bedeutender Wettbewerbsvorteil. Beurteilung der Gesamtrisikolage und Chancen durch die Unternehmensleitung Das von uns implementierte Risikomanagementsystem bildet die Grundlage für die Einschätzung des Gesamtrisikos. Die Gesamtrisikolage von Fresenius Medical Care wird dabei durch die vorab beschriebenen Einzelrisiken bestimmt. Veränderungen in der Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr finden Sie im gleichnamigen Absatz im Kapitel "Risikomanagement", Abschnitt "Risiken" - "Sonstige Risken". Derzeit gibt es unseres Erachtens keine Risiken, die den Fortbestand von Fresenius Medical Care gefährden. Im Zuge der unternehmensweiten Überprüfung des integrierten Managementsystems wird die Effektivität des implementierten Risikomanagementsystems überwacht; soweit erforderlich, werden Nachbesserungen vorgenommen. Unser Risikomanagement und die Überprüfung des zugehörigen Managementsystems wird der Vorstand auch weiterhin ausbauen, um potenzielle Risiken noch schneller erkennen, untersuchen und einschätzen sowie dann entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Wir sind der Auffassung, dass wir organisatorisch alle Voraussetzungen geschaffen haben, um sich abzeichnende Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und auf diese angemessen reagieren zu können. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass unser integriertes weltweites Geschäftsmodell und die Ertragskraft unseres Konzerns eine gute Basis für unsere Geschäftsentwicklung darstellen und wir so die Potenziale nutzen können, die sich dem Unternehmen bieten. Angesichts unserer führenden Stellung im Dialysemarkt, unserer hohen Innovationskraft, der engagierten Mitarbeiter sowie der strukturierten Prozesse zur Risikofrüherkennung und im Chancenmanagement sind wir davon überzeugt, dass wir auch in Zukunft die sich bietenden Chancen unternehmerisch verantwortungsvoll nutzen können. CORPORATE GOVERNANCE GRUNDLAGEN Fresenius Medical Care ist in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) organisiert. Die Organe der Gesellschaft sind als Anlage zum Konzernanhang dargestellt. Die Konzernleitungs- und Überwachungsstruktur ist im Corporate-Governance-Bericht im Geschäftsbericht dargestellt. Erklärung zur Unternehmensführung Die Gesellschaft macht für das Geschäftsjahr 2019 von der Möglichkeit Gebrauch, die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.freseniusmedicalcare.com/de/investoren/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung. Zudem ist die Erklärung zur Unternehmensführung Inhalt des Corporate-Governance-Berichts im Geschäftsbericht. Veränderungen im Vorstand Mit Wirkung zum 1. November 2019 ist Frau Helen Giza zum Finanzvorstand des Unternehmens bestellt worden. Sie folgte damit auf Herrn Michael Brosnan, der Anfang des Jahres 2019 seinen Rücktritt angekündigt hatte. Er war seit Januar 2010 Finanzvorstand. Am 29. Oktober 2019 hat die Gesellschaft Herrn Franklin W. Maddux, MD in seiner Funktion als Globaler Medizinischer Leiter mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in den Vorstand berufen. Vergütungsbericht Das System und die Höhe der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care Management AG sowie des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA werden im Vergütungsbericht beschrieben. Der Vergütungsbericht ist eine Anlage des Konzernlageberichts und Bestandteil des geprüften Konzernlageberichts von Fresenius Medical Care. Übernahmerelevante Angaben Das von den Aktionären der Gesellschaft gehaltene Grundkapital (ohne die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) beträgt zum 31. Dezember 2019 rund 298 MIO €, eingeteilt in 298.329.247 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1 € (Stückaktien). Die Gesellschaft erwarb auf Basis der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2011 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile im Geschäftsjahr 2013 7.548.951 eigene Aktien. Davon zog sie am 16. Februar 2016 6.549.000 eigene Aktien zum Zwecke der Kapitalherabsetzung ein. Auf Basis der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile erwarb die Gesellschaft im Zeitraum vom 11. Dezember 2017 bis einschließlich 21. Dezember 2017 weitere 660.000 eigene Aktien und im Zeitraum vom 28. Mai 2018 bis zum 8. Juni 2018 weitere 431.000 eigene Aktien. Die in 2017 und 2018 erworbenen 1.091.000 eigenen Aktien zog die Gesellschaft am 12. Dezember 2018 ein. Im Zeitraum vom 12. März 2019 bis einschließlich 10. Mai 2019 erwarb die Gesellschaft auf Basis der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, weitere 3.770.772 Aktien zu einem durchschnittlichen, gewichteten Kurs von 71,55 € je Aktie. Die im Zeitraum vom 12. März 2019 bis einschließlich 10. Mai 2019 zurückerworbenen 3.770.772 eigenen Aktien zog die Gesellschaft am 28. Juni 2019 ein. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 17. Juni 2019 bis einschließlich 17. Juni 2020 erwarb die Gesellschaft im Zeitraum vom 17. Juni 2019 bis einschließlich 31. Dezember 2019 auf Basis der, mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, weitere 5.107.678 Aktien zu einem durchschnittlichen, gewichteten Kurs von 62,55 € je Aktie. Zum 31. Dezember 2019 hält die Gesellschaft damit 6.107.629 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von rund 6,1 MIO € oder 2,01%. Aus den eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte im Rahmen von Aktienrückkaufsprogrammen über die Börse im XETRA-Handelssystem und/oder - für das Aktienrückkaufprogramm seit dem 17. Juni 2019 - über ausgewählte multilaterale Handelssysteme (multilateral trading facilities - MTF). Unter Berücksichtigung der eigenen Aktien beträgt das Grundkapital der Gesellschaft somit zum 31. Dezember 2019 rund 304 MIO €, eingeteilt in 304.436.876 Aktien. Die Gesellschaft wird die zurückerworbenen eigenen Aktien ausschließlich dazu verwenden, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung der erworbenen eigenen Aktien herabzusetzen oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme der Gesellschaft zu bedienen. Die Rechte der Aktionäre regeIn das Aktiengesetz (AktG) und die Satzung der Gesellschaft. Nach dem Aktiengesetz gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft obliegen der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Fresenius Medical Care Management AG. Sie ist weder am Gewinn und Verlust noch am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Ihre Geschäftsführungsbefugnis umfasst auch außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen, deren Durchführung nicht die Zustimmung der Aktionäre erfordert. Gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin wird die Gesellschaft durch ihren Aufsichtsrat vertreten. Die persönlich haftende Gesellschafterin scheidet aus der Gesellschaft aus, sobald nicht mehr alle Aktien an ihr unmittelbar oder mittelbar von einer Person gehalten werden, die unmittelbar oder mittelbar über ein nach § 17 Abs. 1 AktG abhängiges Unternehmen mehr als 25% des Grundkapitals der Gesellschaft hält. Dies gilt nicht, wenn alle Aktien an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten werden. Zudem scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft aus, wenn die Aktien an der persönlich haftenden Gesellschafterin von einer Person erworben werden, die
Die übrigen gesetzlichen Ausscheidensgründe für die persönlich haftende Gesellschafterin bleiben unberührt. Die Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, hält zum 31. Dezember 2019 94.380.382 Aktien der Gesellschaft. Dies entspricht einem Anteil von 31,00% und damit einem Anteil von mehr als 10% am gesamten Grundkapital der Gesellschaft. Unter Absetzung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 2 AktG beträgt der Anteil der Fresenius SE & Co. KGaA am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft 31,64%. Die Bestellung und Abberufung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin erfolgt gemäß §§ 84 und 85 AktG. Änderungen in der Satzung der Gesellschaft erfolgen gemäß §§ 278 Abs.3, 179 i.V.m. § 133 AktG soweit nicht in der Satzung etwas anderes geregelt ist. Die Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Änderungen der Satzung, welche allein ihre Fassung betreffen, ohne dass es eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß den von der Hauptversammlung beschlossenen genehmigten Kapitalien wie folgt zu erhöhen:
In beiden Fällen ist die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlung ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ferner besteht folgendes bedingtes Kapital:
Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 ermächtigt, bis zum Ablauf des 11. Mai 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots beziehungsweise mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erfolgen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu jedem gesetzlich zugelassenen Zweck zu verwenden, insbesondere auch um diese (i) ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, an Dritte gegen Sachleistung zu veräußern, (iii) anstelle der Ausnutzung eines bedingten Kapitals an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen, einschließlich Mitglieder der Geschäftsleitungen verbundener Unternehmen, auszugeben und zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden und (iv) von der Gesellschaft oder von ihr im Sinne des § 17 AktG abhängigen Gesellschaften begebener Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht zu bedienen. Ein Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots hätte unter Umständen Auswirkungen auf einige langfristige Finanzierungsverträge der Gesellschaft, die marktübliche Change-of-Control-KlauseIn enthalten. Diesen KlauseIn zufolge können Gläubiger bei Eintritt eines Kontrollwechsels die vorzeitige Rückzahlung der ausstehenden Beträge verlangen. Bei einem Großteil dieser Finanzierungen - insbesondere bei den an den Kapitalmärkten platzierten Anleihen - muss der Kontrollwechsel allerdings mit einer Herabstufung des Ratings der Gesellschaft oder der entsprechenden Finanzierungsinstrumente verbunden sein.
Hof an der Saale, 19. Februar 2020 Fresenius
Medical Care AG & Co. KGaA
Der Vorstand VergütungsberichtVERGÜTUNGSBERICHT Der Vergütungsbericht der FMC-AG & Co. KGaA fasst die wesentlichen Elemente des Systems zur Vergütung des Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG, der persönlich haftenden Gesellschafterin der FMC-AG & Co. KGaA, zusammen und erläutert in diesem Zusammenhang vor allem die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung. Darüber hinaus werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschrieben. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts des Einzelabschlusses und des Konzernlageberichts der FMC-AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019. Der Vergütungsbericht wird auf der Basis der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 erstellt. Deshalb sind im Folgenden die im Zusammenhang mit den Komponenten der erfolgsbezogenen Vergütung verwendeten Begriffe "Gewährung" oder "gewährt" im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 zu verstehen. Außerdem enthält der Vergütungsbericht die Angaben, die nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, vor allem des Handelsgesetzbuchs, erforderlich sind. Vergütung des Vorstands Für die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care Management AG zuständig. Der Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care Management AG wird dabei von einem aus seiner Mitte gebildeten Personalausschuss, dem Human Resources Committee, unterstützt, dem auch die Aufgaben eines Vergütungsausschusses obliegen. Das Human Resources Committee setzt sich aus den Herren Stephan Sturm (Vorsitzender), Dr. Gerd Krick (stellvertretender Vorsitzender), Rolf A. Classon, William P. Johnston und Dr. Dieter Schenk zusammen. Das der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr zugrundeliegende System wurde von der Hauptversammlung der FMC-AG & Co. KGaA am 12. Mai 2016 gebilligt. Die Vorstandsvergütung wird regelmäßig von einem unabhängigen externen Vergütungsexperten geprüft. Zielsetzung des Vergütungssystems ist es, die Mitglieder des Vorstands an der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens entsprechend ihren Aufgaben und Leistungen sowie an den Erfolgen bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds angemessen teilhaben zu lassen. Die Höhe der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird unter besonderer Berücksichtigung eines Horizontalvergleichs mit der Vorstandsvergütung relevanter Vergleichswerte anderer DAX-Unternehmen und ähnlicher Gesellschaften vergleichbarer Größe und Leistung aus einem relevanten Vergleichsumfeld bemessen. Darüber hinaus findet bei der Festsetzung der Höhe der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder auch das im Rahmen eines Vertikalvergleichs ermittelte Verhältnis der Gesamtvergütung zum oberen Führungskreis und der Belegschaft insgesamt Berücksichtigung. Die Vergütung des Vorstands ist in ihrer Gesamtheit leistungsorientiert und darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Sie setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: erfolgsunabhängige Vergütung (Festvergütung und Nebenleistungen) kurzfristige erfolgsbezogene Vergütung (einjährige variable Vergütung) Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (mehrjährige variable Vergütung bestehend aus aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich und aus in früheren Geschäftsjahren zugeteilten Aktienoptionen). Im Geschäftsjahr gewährte Vergütungsbestandteile
I. Erfolgsunabhängige Vergütung Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine Festvergütung. Diese wird in Deutschland bzw. in Hongkong (betrifft Herrn Harry de Wit, der in Hongkong ansässig ist) in zwölf gleichen monatlichen Raten ausbezahlt. Soweit die Festvergütung an Mitglieder des Vorstands in den USA ausbezahlt wird, erfolgt die Auszahlung, wie ortsüblich, in vierundzwanzig gleichen Raten. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen. Diese bestanden im Geschäftsjahr im Wesentlichen aus Versicherungsleistungen, der Privatnutzung von Firmen-Pkw und Sonderzahlungen wie beispielsweise Schulgeld, Wohn-, Miet- und Umzugskostenzuschüssen, Erstattung von Honoraren zur Erstellung von Einkommensteuerunterlagen, Gebührenerstattungen, Zahlungen im Zusammenhang mit der Bestellung in den Vorstand, Erstattung von Kosten für Flugreisen, Jubiläumszahlungen, Zuschüssen zur Renten-, Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung sowie Ausgleichszahlungen im Hinblick auf die Steuerlast in Folge unterschiedlicher Steuersätze in Deutschland und den USA (Nettovergütung) und sonstigen Sachbezügen und Nebenleistungen, auch soweit Rückstellungen hierfür gebildet wurden. II. Erfolgsbezogene Vergütung Die erfolgsbezogene Vergütung wird in Form einer kurzfristig ausgerichteten Barzahlungskomponente (einjährige variable Vergütung) und in Form von Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (bestehend aus aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich) gewährt. Die einjährige variable Vergütung besteht aus einem Betrag, der ohne Aufschub nach Ablauf des Geschäftsjahres auszahlbar ist (Bonus), und einem Betrag, der als aufzuschiebender Betrag in virtuelle Anteile der Gesellschaft umgewandelt wird (sogenannter Share Based Award, zusammen mit dem Bonus der Gesamtbonus). Die aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich bestehen aus dem Share Based Award sowie aus Performance Shares, die im Rahmen des Fresenius Medical Care Management Board Long-Term Incentive Plan 2019 (MB LTIP 2019) gewährt worden sind. Im Geschäftsjahr gewährte Komponenten der erfolgsbezogenen Vergütung
Aus dem Fresenius Medical Care Long-Term Incentive Program 2011 (LTIP 2011) können einzelne Mitglieder des Vorstands außerdem unter bestimmten Bedingungen bereits zugeteilte Aktienoptionen ausüben oder eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich aus bereits zugeteilten Phantom Stock erhalten. Ferner können einzelne Mitglieder des Vorstands unter bestimmten Bedingungen und erstmalig im Jahr 2020 eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich aus Performance Shares erhalten, die im Rahmen des Fresenius Medical Care Long-Term Incentive Plan 2016 (LTIP 2016) gewährt worden sind. Einjährige variable Vergütung und Share Based Award Die Höhe der einjährigen variablen Vergütung und des Share Based Awards ist von der Erreichung folgender individueller sowie gemeinsamer Zielvorgaben abhängig, die sich aus der Unternehmensstrategie ableiten:
Um eine Vergleichbarkeit der Werte herzustellen, werden diese um bestimmte Sondereffekte (wie z. B. die Anwendung von IFRS 16 und Effekte aus bestimmten Beteiligungserwerben und -veräußerungen) bereinigt. Die Zielvorgaben werden je nach Vorstandsressort bzw. dessen Funktion unterschiedlich gewichtet. Bei den Herren Rice Powell und Michael Brosnan (Vorstandsmitglied bis zum 31. Oktober 2019) respektive Frau Helen Giza (Vorstandsmitglied seit dem 1. November 2019) (jeweils Vorstandsmitglieder mit Konzernfunktionen) sowie bei Herrn Dr. Olaf Schermeier (Vorstandsmitglied für Forschung und Entwicklung) wird das Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses mit 80% bemessen. Bei Frau Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß sowie bei den Herren William Valle und Harry de Wit (jeweils Vorstandsmitglieder mit Regionalverantwortung) und bei Herrn Kent Wanzek (Vorstandsmitglied für Produktion, Qualität und Logistik) wird das Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses mit 60% gewichtet; bei diesen letztgenannten Mitgliedern des Vorstands trägt zu weiteren 20% die Bewertung der jeweiligen bereinigten operativen Margen bei. Die Zielvorgabe Bereinigter Free Cash Flow in Prozent der Umsatzerlöse wird für alle Vorstandsmitglieder einheitlich mit 20% bemessen.
Der Grad der Erreichung der einzelnen Zielvorgaben (Zielerreichung) wird aus der Gegenüberstellung von Soll- mit Ist-Werten ermittelt. Das Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses wird bis zu einer Zuwachsrate von 2% berücksichtigt. Die vergütbaren Ziele für den Bereinigten Free Cash Flow in Prozent der Umsatzerlöse liegen in einem Korridor von Raten zwischen 0,51 und 10,69% und werden im Konzern bzw. in den relevanten Regionen ermittelt. Die erzielten jeweiligen bereinigten operativen Margen werden ferner zugunsten der Vorstandsmitglieder mit Regionalverantwortung sowie zugunsten des für Produktion, Qualität und Logistik zuständigen Vorstandsmitglieds in individuellen Zielkorridoren zwischen 11,84 und 17,75% vergütet, die den Besonderheiten der jeweiligen Regionen und Verantwortlichkeiten Rechnung tragen:
Der Grad der Gesamtzielerreichung je Vorstandsmitglied bestimmt sich nach dem gewichteten arithmetischen Mittel der Zielerreichungen der vorgenannten Zielvorgaben. Durch Multiplikation des Grades der jeweiligen Gesamtzielerreichung mit der jeweiligen Festvergütung und einem weiteren festen Multiplikator ergibt sich der Gesamtbonus, von welchem ein Anteil von 75% nach Billigung des Konzernabschlusses der FMC-AG & Co. KGaA durch den Aufsichtsrat für das betreffende Geschäftsjahr an die Vorstandsmitglieder als der Bonus in bar ausbezahlt wird. Da der Grad der Zielerreichung auf maximal 120% begrenzt ist, weist die einjährige variable Vergütung des Vorstands betragsmäßige Höchstgrenzen (Cap) auf. Für das Geschäftsjahr und das Vorjahr stellt sich die Höhe der Barvergütung der Mitglieder des Vorstands ohne Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung wie folgt dar:
(1) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der
ausgewiesenen Beträge mit denen des
Geschäftsjahres ist zu beachten, dass die
Vergütungsleistungen Wechselkursschwankungen
unterliegen können, abhängig davon, ob sie
vertraglich in Euro (Frau Helen Giza, Frau Dr. Katarzyna
Mazur-Hofsäß, Herr Dr. Olaf Schermeier und Herr
Harry de Wit) oder US-Dollar (Herr Rice Powell, Herr
William Valle, Herr Kent Wanzek und Herr Michael Brosnan)
vereinbart sind.
Der für das betreffende Geschäftsjahr nicht ausbezahlte Anteil der einjährigen variablen Vergütung in Höhe von 25% des Gesamtbonus wird in virtuelle, nicht durch Eigenkapital unterlegte Anteile der Gesellschaft umgewandelt und den Vorstandsmitgliedern in Form des sogenannten Share Based Awards zugeteilt. Der Share Based Award ist den Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung zuzuordnen und kann frühestens nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden. In Sonderfällen (beispielsweise Berufsunfähigkeit, Übergang in den Ruhestand, Nichtverlängerung ausgelaufener Anstellungsverträge durch das Unternehmen) kann eine kürzere Frist gelten. Die Auszahlung aus dem Share Based Award erfolgt in bar und ist abhängig vom Kurs der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA bei Ausübung. Nach Maßgabe der im Geschäftsjahr erreichten Zielvorgaben haben die zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierenden Mitglieder des Vorstands sowie das im Geschäftsjahr ausgeschiedene Mitglied des Vorstands Ansprüche auf Share Based Awards im Wert von insgesamt 2.623 TSD € (Vorjahr: 3.414 TSD €) erworben. Auf der Basis des so bereits fixierten Wertes erfolgt die Zuteilung der konkreten Anzahl von virtuellen Anteilen durch den Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care Management AG grundsätzlich im März des Folgejahres auf der Basis dann aktueller Kursverhältnisse der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA. Diese Anzahl dient auch als Multiplikator für den Aktienkurs am jeweiligen Ausübungstag und damit als Grundlage für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages der diesbezüglichen aktienbasierten Vergütung. Grundsätzliche Funktionsweise des Gesamtbonus (Bonus und Share Based Award)
Eigeninvestment aus dem Bonus 2018 mit Aktienhaltebedingung Um der Geschäftsentwicklung im Jahr 2018 angemessen Rechnung zu tragen, haben die seinerzeit amtierenden Mitglieder des Vorstands - im Einklang mit einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Aufsichtsrat - für einen Anteil ihres Bonus für das Jahr 2018 nach Auszahlung im Geschäftsjahr 2019 Aktien der FMC-AG & Co. KGaA börslich erworben. Die aus diesem Anteil des Bonus für das Jahr 2018 erworbenen Aktien dürfen von dem jeweiligen Vorstandsmitglied erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren ab dem jeweiligen Erwerbszeitpunkt wieder veräußert werden. Die in Umsetzung dieses Eigeninvestments von den seinerzeit amtierenden Mitgliedern des Vorstands investierten Nettobeträge gehen teilweise über die vereinbarten Beträge hinaus und stellen sich unter Berücksichtigung des im Zeitpunkt des Erwerbs jeweils anwendbaren Wechselkurses wie folgt dar:
Performance Shares Neben dem Share Based Award wurden den Vorstandsmitgliedern als weitere erfolgsbezogene Komponente mit langfristiger Anreizwirkung im Geschäftsjahr sogenannte "Performance Shares" auf der Grundlage des MB LTIP 2019 gewährt. Der MB LTIP 2019 wurde im Geschäftsjahr 2019 durch den Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care Management AG auf Vorschlag des Human Resources Committee beschlossen und folgt auf den LTIP 2016, aus welchem seit dem Ende des Jahres 2018 keine Performance Shares mehr zugeteilt werden können, und den LTIP 2011, aus welchem seit dem Ende des Jahres 2015 keine weiteren Aktienoptionen oder Phantom Stock mehr zugeteilt werden können. Performance Shares sind nicht durch Eigenkapital unterlegte, virtuelle Vergütungsinstrumente. Diese können in Abhängigkeit von der Erreichung der nachstehend beschriebenen Erfolgsziele sowie von der Entwicklung des Kurses der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA Ansprüche auf eine Barzahlung vermitteln. Der MB LTIP 2019 sieht vor, dass den Vorstandsmitgliedern im Jahr 2019 ein- oder zweimal Performance Shares zugeteilt werden konnten. Der Aufsichtsrat legte nach pflichtgemäßem Ermessen für die Mitglieder des Vorstands mit Rücksicht auf die individuellen Verantwortlichkeiten und die Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder als Initialgröße für jede Zuteilung an Vorstandsmitglieder einen sogenannten Zuteilungswert fest. Der jeweilige Zuteilungswert wurde durch den beizulegenden Zeitwert einer Performance Share - unter Zugrundelegung des Durchschnittskurses der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA während des Zeitraums von dreißig Tagen vor der Zuteilung - zum Zeitpunkt der Zuteilung dividiert, um die Anzahl der zu gewährenden Performance Shares zu ermitteln. Diese Anzahl kann sich über einen Zeitraum von drei Jahren in Abhängigkeit vom Grad der Erreichung der Erfolgsziele verändern, wobei sowohl der vollständige Verlust aller gewährten Performance Shares als auch (maximal) eine Verdoppelung der Anzahl möglich ist. Die sich im Anschluss an den dreijährigen Bemessungszeitraum auf der Grundlage der jeweiligen Zielerreichung ergebende Anzahl von Performance Shares gilt insgesamt vier Jahre nach dem Tag der jeweiligen Zuteilung als erdient. Die Anzahl der solchermaßen erdienten Performance Shares wird dann mit dem Durchschnittskurs der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA während des Zeitraums von dreißig Tagen vor Ablauf des vierjährigen Erdienungszeitraums multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag wird den Vorstandsmitgliedern in bar für ihre jeweiligen Performance Shares ausbezahlt. Der Grad der Gesamtzielerreichung während des dreijährigen Bemessungszeitraums ermittelt sich auf der Grundlage der drei folgenden Erfolgsziele, die sich aus der langfristigen Unternehmensstrategie ableiten:
Um eine Vergleichbarkeit der Werte für die wachstumsbezogenen Erfolgsziele herzustellen, werden diese um die Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 bereinigt. Die Zielkorridore und Zielvorgaben stellen sich gemäß der nachfolgenden Tabelle wie folgt dar:
Unter dem MB LTIP 2019 beträgt das ROIC-Ziel für das Jahr 2019 7,9%. Für jedes Wachstum der Umsatzerlöse bzw. jedes Wachstum des Konzernergebnisses und für jedes ROIC-Niveau zwischen den oben dargestellten Werten wird der Grad der Zielerreichung linear interpoliert. Sofern die Zielerreichung des ROIC-Ziels im dritten Jahr des Bemessungszeitraums höher ist als die Zielerreichung in jedem der beiden Vorjahre oder dieser entspricht, gilt die ROIC-Zielerreichung des dritten Jahres für alle Jahre des Bemessungszeitraums. Der Grad der Zielerreichung für jedes dieser drei Erfolgsziele fließt zu jeweils einem Drittel in die Berechnung des Grades der jährlichen Zielerreichung ein, die für jedes Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums errechnet wird. Der Grad der Gesamtzielerreichung während des dreijährigen Bemessungszeitraums bestimmt sich dann nach dem arithmetischen Mittel dieser drei durchschnittlichen jährlichen Zielerreichungen. Der Grad der Zielerreichung für jedes einzelne Erfolgsziel wie auch die Gesamtzielerreichung kann in einem Korridor zwischen 0 und 200% liegen und ist insofern begrenzt (Zielerreichungs-Cap). Die Anzahl der den Vorstandsmitgliedern jeweils zugeteilten Performance Shares wird mit dem Grad der Gesamtzielerreichung in Prozent multipliziert, um die endgültig zu berücksichtigende Anzahl der Performance Shares zu ermitteln, die die Grundlage der vorstehend beschriebenen Barauszahlungen unter dem MB LTIP 2019 bildet. Grundsätzliche Funktionsweise des MB LTIP 2019
Im Laufe des Geschäftsjahres wurden unter dem MB LTIP 2019 an die Mitglieder des Vorstands insgesamt 114.999 Performance Shares (Vorjahr: 73.315 unter dem LTIP 2016) in einem Gesamtwert von 7.158 TSD € (Vorjahr: 5.783 TSD € unter dem LTIP 2016) gewährt. Der beizulegende Zeitwert der im Juli des Geschäftsjahres ausgegebenen Performance Shares betrug am Tag der Gewährung 62,10 € (Vorjahr: 80,55 € unter dem LTIP 2016) für Zusagen in Euro (betrifft Frau Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß und die Herren Dr. Olaf Schermeier und Harry de Wit) bzw. 69,71 US$ (Vorjahr: 94,11 US$ unter dem LTIP 2016) für Zusagen in US-Dollar (betrifft die Herren Rice Powell, Michael Brosnan (Vorstandsmitglied bis zum 31. Oktober 2019), William Valle und Kent Wanzek). An Frau Helen Giza (Vorstandsmitglied seit dem 1. November 2019) wurden im Dezember des Geschäftsjahres Performance Shares ausgegeben, deren beizulegender Zeitwert am Tag der Gewährung 60,58 € betrug (Vorjahr: 69,05 € für die Ausgabe von Performance Shares an Frau Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß unter dem LTIP 2016). Am Ende des Geschäftsjahres hielten die zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierenden Mitglieder des Vorstands insgesamt 314.313 Performance Shares aus dem MB LTIP 2019 und dem LTIP 2016 (Vorjahr: 204.693 unter dem LTIP 2016). Für das Geschäftsjahr ist der Wert der an die Mitglieder des Vorstands gewährten aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, jeweils im Vergleich zum Vorjahr, in der nachstehenden Tabelle individualisiert dargestellt:
(1) Darin enthalten sind Performance Shares aus
dem MB LTIP 2019 (für das Geschäftsjahr 2019) und
aus dem LTIP 2016 (für das Jahr 2018) sowie Share
Based Awards, die in dem jeweiligen Geschäftsjahr an
Vorstandsmitglieder ausgegeben wurden. Die Beträge
für die aktienbasierte Vergütung entsprechen dem
beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung.
Für außerordentliche Entwicklungen hat der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit für die Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung vereinbart. Die Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung vermitteIn erst nach Ablauf der festgelegten Warte- bzw. Erdienungszeiträume einen Anspruch auf Barzahlung bzw. können erst dann ausgeübt werden. Ihr Wert wird auf die Wartezeiträume verteilt und als Aufwand im jeweiligen Geschäftsjahr anteilig berücksichtigt. Der auf Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung entfallende Aufwand für das Geschäftsjahr und für das Vorjahr ist in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesen:
(1) Darin enthalten sind Aufwendungen für
Performance Shares aus dem MB LTIP 2019 (nur für das
Geschäftsjahr 2019) und aus dem LTIP 2016,
Aufwendungen für Phantom Stock aus dem LTIP 2011 sowie
Aufwendungen für den Share Based Award.
Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung Die Vergütung des Vorstands ist darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Dies wird unter anderem dadurch sichergestellt, dass der Anteil der langfristigen Vergütung stets größer ist als der Anteil der kurzfristigen Vergütung. Soweit der Anteil der erfolgsbezogenen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (d. h. Performance Shares und Share Based Award) nicht mindestens 50% der Summe aller variablen Bezüge für das betreffende Geschäftsjahr erreicht, ist vertraglich vorgesehen, dass sich die einjährige variable Vergütung entsprechend reduziert und sich der Anteil des Share Based Awards entsprechend erhöht. Darüber hinaus können auf Basis der Planbedingungen des MB LTIP 2019 und des LTIP 2016 und gemäß den ab dem 1. Januar 2018 mit einzelnen Vorstandsmitgliedern abgeschlossenen Anstellungsverträgen insbesondere im Fall von relevanten Verstößen gegen interne Richtlinien bzw. nicht pflichtgemäßem Verhalten bereits erdiente und ausbezahlte Vergütungsbestandteile zurückgefordert werden (Clawback). Performance Shares unter dem LTIP 2016 Bis zum Ende des Jahres 2018 bildeten Zuteilungen von Performance Shares unter dem LTIP 2016 eine Komponente der Vergütung der Mitglieder des Vorstands. Seit Ablauf des Jahres 2018 sind Zuteilungen unter dem LTIP 2016 nicht mehr möglich. Gleichwohl können einzelne Mitglieder des Vorstands unter Beachtung von Ausübungssperrfristen, dem Erreichen definierter Erfolgsziele sowie, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, dem Fortbestehen des Dienst- respektive Arbeitsverhältnisses, bereits zugeteilte Performance Shares ausüben und hieraus (erstmalig im Jahr 2020) eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich aus Performance Shares aus dem LTIP 2016 erhalten. Die zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierenden Mitglieder des Vorstands hielten am Ende des Geschäftsjahres 211.878 Performance Shares (Vorjahr: 204.693) aus dem LTIP 2016. Aktienoptionen und Phantom Stock unter dem LTIP 2011 Bis zum Ende des Jahres 2015 bildeten Zuteilungen unter dem LTIP 2011, der aus dem Phantom Stock Plan 2011 und dem Aktienoptionsplan 2011 bestand, eine wesentliche Komponente des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands. Seit Ablauf des Geschäftsjahres 2015 sind Zuteilungen unter dem LTIP 2011 nicht mehr möglich. Gleichwohl können einzelne Mitglieder des Vorstands unter Beachtung von Ausübungssperrfristen, dem Erreichen definierter Erfolgsziele sowie, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, dem Fortbestehen des Dienst-respektive Arbeitsverhältnisses, bereits zugeteilte Phantom Stock oder Aktienoptionen ausüben. Die zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierenden Mitglieder des Vorstands hielten am Ende des Geschäftsjahres 23.336 Phantom Stock (Vorjahr: 54.711) aus dem Phantom Stock Plan 2011. Am Ende des Geschäftsjahres hielten die zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierenden Mitglieder des Vorstands ferner insgesamt 452.989 Aktienoptionen (Vorjahr: 602.389) aus dem Aktienoptionsplan 2011. Die Einzelheiten des zur Absicherung des Aktienoptionsplans 2011 verwendeten bedingten Kapitals werden im Anhang des Jahres- /Konzernabschlusses der Gesellschaft unter dem Abschnitt "Bedingtes Kapital" näher dargestellt. Die Entwicklung und der Stand der Aktienoptionen der zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierenden Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
III. Gesamtvergütung Die Höhe der Gesamtvergütung des Vorstands stellt sich für das Geschäftsjahr und für das Vorjahr damit wie folgt dar:
(1) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der
ausgewiesenen Beträge mit denen des
Geschäftsjahres ist zu beachten, dass die
Vergütungsleistungen Wechselkursschwankungen
unterliegen können, abhängig davon, ob sie
vertraglich in Euro (Frau Helen Giza, Frau Dr. Katarzyna
Mazur-Hofsäß, Herr Dr. Olaf Schermeier und Herr
Harry de Wit) oder US-Dollar (Herr Rice Powell, Herr
William Valle, Herr Kent Wanzek und Herr Michael Brosnan)
vereinbart sind.
IV. Zusagen an Mitglieder des Vorstands für den Fall der Beendigung ihrer Tätigkeit Gegenstand des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands sind ferner folgende Pensionszusagen und sonstige Versorgungsleistungen: Den Vorstandsmitgliedern Rice Powell, Michael Brosnan (Vorstandsmitglied bis zum 31. Oktober 2019), Dr. Olaf Schermeier, Kent Wanzek und Harry de Wit wurden von der Fresenius Medical Care Management AG einzelvertragliche Pensionszusagen erteilt. Daneben bestehen für einzelne Vorstandsmitglieder Pensionszusagen von anderen Fresenius Medical Care-Gesellschaften aus der Teilnahme an Mitarbeiter-Pensionsplänen. Die von der Fresenius Medical Care Management AG gewährten Pensionszusagen sehen jeweils ab dem endgültigen Ausscheiden aus der aktiven Erwerbstätigkeit, frühestens jedoch ab Vollendung des 65. Lebensjahres, oder ab dem Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung ein von der Höhe der letzten Festvergütung abhängiges Ruhegehalt und eine Hinterbliebenenversorgung vor. Abweichend hiervon haben einzelne Vorstandsmitglieder (die Herren Rice Powell und Kent Wanzek), wenn sie zum Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens aus der aktiven Erwerbstätigkeit mindestens zehn Jahre lang Mitglied des Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG gewesen sind, diesen Anspruch bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (Frühverrentung); in diesem Fall reduzieren sich die Leistungen um 0,5% je Kalendermonat, den das Vorstandsmitglied vor Vollendung des 65. Lebensjahres aus der aktiven Erwerbstätigkeit ausscheidet. Hinsichtlich des Ruhegehalts erhöht sich der von 30% der letzten Festvergütung oder der vom 5- Jahresdurchschnitt der letzten Festvergütungen ausgehende Prozentsatz mit jedem vollen Dienstjahr um 1,5%-Punkte, wobei maximal 45% erreicht werden können. Laufende Ruhegehälter erhöhen sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§ 16 BetrAVG). Spätere Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit des Vorstandsmitglieds sind mit 30% ihres Bruttobetrages auf die Pension anzurechnen. Ebenso sind eventuelle Beträge anzurechnen, die den Vorstandsmitgliedern bzw. ihren Hinterbliebenen aus sonstigen betrieblichen Versorgungsanwartschaften des Vorstandsmitglieds, auch aus Anstellungsverhältnissen mit anderen Unternehmen, zustehen. Im Fall des Todes eines der Vorstandsmitglieder erhält der überlebende Ehegatte eine Pension in Höhe von 60% des sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden Pensionsanspruches. Ferner erhalten leibliche eheliche Kinder des verstorbenen Vorstandsmitglieds bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, eine Waisenpension in Höhe von 20% des sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden Pensionsanspruches. Alle Waisenpensionen und die Pension für den überlebenden Ehegatten erreichen zusammen jedoch höchstens 90% des Pensionsanspruches des Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Vollendung des 65. Lebensjahres aus dem Vorstand der Fresenius Medical Care Management AG aus, bleiben die Anwartschaften auf die vorgenannten Versorgungsleistungen erhalten, jedoch vermindert sich die zu zahlende Pension, sofern das Vorstandsmitglied nicht durch Eintritt des Versorgungsfalls (Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Zahlung von Hinterbliebenenrente im Todesfall oder, soweit anwendbar, Frühverrentung) aus dem Vorstand ausscheidet, im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit als Vorstandsmitglied zur möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Vorstandsmitglieder Rice Powell, Michael Brosnan (Vorstandsmitglied bis zum 31. Oktober 2019), William Valle und Kent Wanzek nahmen im Geschäftsjahr zusätzlich aufgrund einzelvertraglicher Zusagen an dem US-basierten 401(k) Savings Plan teil; im Geschäftsjahr wurden diesbezüglich jeweils 8.400 US$ (Vorjahr: 8.250 US$) erdient und im Januar 2020 an die vorgenannten Vorstandsmitglieder geleistet. Dieser Plan ermöglicht es generell Mitarbeiter(inne)n in den USA, einen begrenzten Teil ihrer Bruttovergütung in Programmen zur Ruhestandsvorsorge zu investieren. Das Unternehmen unterstützt Mitarbeiter(innen) hierbei mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 50% der jährlich getätigten Zahlungen. Die Vorstandsmitglieder Rice Powell und Michael Brosnan (Vorstandsmitglied bis zum 31. Oktober 2019) haben ferner unverfallbare Ansprüche aus der Teilnahme an Pensionsplänen für Mitarbeiter(innen) der Fresenius Medical Care North America erworben, die die Zahlung eines Ruhegehaltes ab Vollendung des 65. Lebensjahres und die Zahlung reduzierter Leistungen ab Vollendung des 55. Lebensjahres vorsehen. Im März 2002 sind die Ansprüche aus den Pensionsplänen auf dem damaligen Stand eingefroren worden. Das Vorstandsmitglied Harry de Wit nahm bis zum 31. Dezember 2018 zusätzlich aufgrund einer einzelvertraglichen Zusage an dem Hongkong-basierten Pensionsfonds "Mandatory Provident Fund" teil; im Geschäftsjahr wurden diesbezüglich 0 HKD (Vorjahr: 18.000 HKD) erdient. Dieser Plan ermöglicht es generell in Hongkong ansässigen Mitarbeiter(inne)n, einen begrenzten Teil ihrer Bruttovergütung in Programmen zur Ruhestandsvorsorge zu investieren. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung für zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierende Vorstandsmitglieder betrug im Geschäftsjahr 6.751 TSD € (Vorjahr: 5.071 TSD €). Die Pensionsverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Für alle Vorstandsmitglieder wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Sofern dieses zur Anwendung kommt, erhalten die Vorstandsmitglieder für die Dauer von maximal zwei Jahren für jedes Jahr der sie jeweils betreffenden Geltung des Wettbewerbsverbotes eine Karenzentschädigung in Höhe der Hälfte ihrer jeweiligen jährlichen Festvergütung und eines Betrages in Höhe der Hälfte von 30% ihrer jeweiligen Festvergütung. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine ausdrücklichen Regelungen für den Fall eines "Change of Control". Die mit Wirkung seit dem 1. Januar 2018 mit einzelnen Vorstandsmitgliedern neu abgeschlossenen oder verlängerten Anstellungsverträge sehen ein Abfindungs-Cap vor. Danach dürfen Zahlungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit bei einer Abberufung aus wichtigem Grund den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Für die Berechnung der relevanten Jahresvergütung werden lediglich die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile herangezogen. Besteht ein wichtiger Grund für die Kündigung des Anstellungsvertrags, erfolgen keine Abfindungszahlungen. V. Sonstiges Alle Vorstandsmitglieder haben einzelvertragliche Zusagen zur Fortzahlung ihrer Bezüge im Krankheitsfall für maximal zwölf Monate erhalten, wobei ab sechs Monaten krankheitsbedingtem Ausfall gegebenenfalls Versicherungsleistungen zur Anrechnung gebracht werden. Im Falle des Versterbens eines Vorstandsmitglieds werden den Hinterbliebenen nach dem Monat des Versterbens noch drei Monatsbezüge ausbezahlt, längstens jedoch bis zum Ende des jeweiligen Anstellungsvertrags. Herr Michael Brosnan war bis zum Ablauf des 31. Oktober 2019 Mitglied des Vorstands. Im Rahmen seiner Ausscheidensvereinbarung wurde für seine vertraglich zugesagten Vergütungskomponenten im Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart, dass er eine Festvergütung in Höhe von 850 TSD US$ pro Jahr (für den Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2019 anteilig) erhält. Herr Michael Brosnan hat für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Anspruch auf Nebenleistungen in Form von Zuschüssen zur Finanzplanung, Versicherungsleistungen, Zuschüssen zur Renten-, Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung, Wohn-, Miet- und Umzugskostenzuschüssen sowie Ausgleichszahlungen im Hinblick auf die Steuerlast in Folge unterschiedlicher Steuersätze in Deutschland und den USA (Nettovergütung) und eine Kfz-Zulage in einer Gesamthöhe von etwa 257 TSD US$. Im Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2019 betrugen diese Nebenleistungen 17 TSD US$. Des Weiteren wird Herr Michael Brosnan bis zum 31. Dezember 2020 am US-basierten 401(k) Savings Plan teilnehmen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erhält Herr Michael Brosnan zudem einen Betrag in Höhe von 30% seiner Festvergütung. Die Herrn Michael Brosnan im Rahmen des LTIP 2016, des MB LTIP 2019 und in Form des Share Based Awards gewährten Vergütungskomponenten sind nach Maßgabe der entsprechenden Planbedingungen auszubezahlen bzw. ausübbar. Mit Ausnahme des Share Based Awards für das Geschäftsjahr 2019 werden Herrn Michael Brosnan ab dem Jahr 2020 (einschließlich) keine weiteren Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung mehr gewährt. Ab dem 1. Januar 2021 wird Herr Michael Brosnan für einen Zeitraum von zwei Jahren eine jährliche Karenzentschädigung für das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Höhe von 553 TSD US$ pro Jahr erhalten. Mit Herrn Michael Brosnan wurde vereinbart, dass er ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf Erhalt einer betrieblichen Altersrente auf Basis der einzelvertraglichen Versorgungszusage der Fresenius Medical Care Management AG in Höhe von jährlich 405 TSD US$ hat. Die Karenzentschädigung für das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot wird auf die betriebliche Altersrente angerechnet. Herr Dominik Wehner war bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 Mitglied des Vorstands. Im Rahmen seiner Ausscheidensvereinbarung wurde für seine vertraglich zugesagten Vergütungskomponenten für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. März 2022 vereinbart, dass er jährlich eine Festvergütung in Höhe von 425 TSD € sowie einen Betrag in Höhe von 30% seiner Festvergütung erhält. Außerdem hat Herr Dominik Wehner Anspruch auf Nebenleistungen in Form der Privatnutzung seines Firmen-Pkw, Zuschüssen zur Finanzplanung, Versicherungsleistungen und Zuschüssen zur Renten- und Krankenversicherung in einer Gesamthöhe von etwa 30 TSD € pro Jahr. Die Herrn Dominik Wehner im Rahmen des LTIP 2011, des LTIP 2016 und in Form des Share Based Awards gewährten Vergütungskomponenten sind zum jeweiligen regulären Erdienungszeitpunkt nach Maßgabe der entsprechenden Planbedingungen auszubezahlen bzw. ausübbar. Mit Ausnahme des Share Based Awards für das Jahr 2017 werden Herrn Dominik Wehner seit dem Jahr 2018 (einschließlich) keine weiteren Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung mehr gewährt. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres wird Herr Dominik Wehner eine betriebliche Altersrente gemäß der bereits dargestellten einzelvertraglichen Versorgungszusage der Fresenius Medical Care Management AG erhalten. Herr Ronald Kuerbitz, der bis zum 17. Februar 2017 Mitglied des Vorstands war, hat seit dem 17. Februar 2017 für einen Zeitraum von zwei Jahren eine jährliche Karenzentschädigung für das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot erhalten; diese belief sich im Geschäftsjahr auf 90 TSD € (Vorjahr: 515 TSD €). Mit ihm wurde zudem vereinbart, dass er nach dem Ende seines Vorstandsanstellungsvertrags mit Beginn des 14. August 2017 bis zum Ablauf des 13. August 2019 als Berater für die National Medical Care, Inc. tätig wird. Die hierfür gewährte Gegenleistung (inklusive Ersatz von Auslagen) beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 167 TSD € (Vorjahr: 212 TSD €). Ab Vollendung des 65. Lebensjahres wird Herr Ronald Kuerbitz eine betriebliche Altersrente in Höhe von jährlich 130 TSD € erhalten. Herr Roberto Fuste, der bis zum 31. März 2016 Mitglied des Vorstands war, hat im Geschäftsjahr Pensionszahlungen in Höhe von rund 274 TSD € (Vorjahr: 261 TSD €) erhalten. Mit Herrn Roberto Fuste wurde anlässlich der Beendigung seines Vorstandsanstellungsvertrags zum 31. Dezember 2016 vereinbart, dass er bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt und als Berater für den Vorstandsvorsitzenden tätig wird. Hierfür hat er im Geschäftsjahr keine Karenzentschädigung (Vorjahr: 377 TSD €) und kein Beraterhonorar (Vorjahr: 377 TSD €) erhalten. An Herrn Prof. Emanuele Gatti, der bis zum 31. März 2014 Mitglied des Vorstands war, sind im Geschäftsjahr Pensionszahlungen in Höhe von 355 TSD € (Vorjahr: 338 TSD €) geleistet worden. Mit Herrn Dr. Rainer Runte, der bis zum 31. März 2014 Mitglied des Vorstands war, wurde mit Wirkung ab dem 1. März 2017 ein Beratervertrag abgeschlossen, dessen Laufzeit zwischenzeitlich bis zum 31. Dezember 2018 verlängert wurde. Danach erbrachte Herr Dr. Rainer Runte Beratungsleistungen auf festgelegten Gebieten. Die seitens der Fresenius Medical Care Management AG hierfür gewährte Gegenleistung (inklusive Ersatz von Auslagen) beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 0 TSD € (Vorjahr: 226 TSD €). Mit Herrn Dr. Ben Lipps, der bis zum 31. Dezember 2012 Vorsitzender des Vorstands war, wurde anstelle einer Pensionsregelung für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2021 ein Beratervertrag abgeschlossen. Danach erbringt Herr Dr. Ben Lipps Beratungsleistungen auf festgelegten Gebieten und in einem bestimmten Zeitrahmen sowie unter Beachtung eines Wettbewerbsverbots. Die seitens der Fresenius Medical Care Management AG hierfür gewährte Gegenleistung (inklusive Ersatz von Auslagen) beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 568 TSD € (Vorjahr: 522 TSD €). 2019 wurde eine Ergänzung des Vertrages vorgenommen, die eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.129 TSD € für die restliche Laufzeit des Vertrages vorsieht. Diese Zahlung wurde auch im Geschäftsjahr geleistet. Damit sind sämtliche Zahlungen für von ihm zu erbringende Leistungen unter dem Beratervertrag abgegolten. Im Geschäftsjahr wurden den Mitgliedern des Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG keine Darlehen oder Vorschusszahlungen auf zukünftige Vergütungsbestandteile gewährt. Die Bezüge der US-amerikanischen Vorstandsmitglieder Rice Powell, Michael Brosnan (Vorstandsmitglied bis zum 31. Oktober 2019) und Kent Wanzek wurden zum Teil in den USA (in US-Dollar) und zum Teil in Deutschland (in Euro) ausbezahlt. Für den in Deutschland ausgezahlten Betrag besteht eine Vereinbarung, wonach bei unterschiedlichen Steuersätzen in beiden Ländern den Vorstandsmitgliedern diejenige Steuerlast ausgeglichen wird (Nettovergütung), die in Deutschland durch höhere Steuersätze verglichen mit den USA mehr angefallen ist. Diese Vorstandsmitglieder werden demnach durch eine modifizierte Nettovereinbarung so gestellt, als würden sie nur in ihrem Heimatland, den USA, besteuert. Bruttobezüge können sich demnach nachträglich verändern. Da die tatsächliche Steuerlast erst zeitversetzt im Rahmen der Steuererklärungen ermittelt werden kann, ergeben sich gegebenenfalls nachgehend Korrekturen, die dann in zukünftigen Vergütungsberichten nachträglich enthalten sein werden. Die Fresenius Medical Care Management AG hat sich verpflichtet, die Mitglieder des Vorstands von Ansprüchen, die gegen sie aufgrund ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft und deren konzernverbundene Unternehmen erhoben werden, soweit solche Ansprüche über ihre Verantwortlichkeit nach deutschem Recht hinausgehen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen freizustellen. Zur Absicherung derartiger Verpflichtungen besteht eine Directors & Officers Versicherung mit einem Selbstbehalt, der den aktienrechtlichen Bestimmungen entspricht. Frühere Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr keine anderen als die hier genannten Bezüge. Gegenüber diesem Personenkreis bestehen zum 31. Dezember des Geschäftsjahres Pensionsverpflichtungen von insgesamt 37.373 TSD € (Vorjahr: 25.163 TSD €). VI. Überarbeitung des Vergütungssystems für den Vorstand Der Aufsichtsrat legt großen Wert auf eine gute Corporate Governance - auch im Bereich der Vorstandsvergütung. Hierzu gehört auch die Sicherstellung eines effektiven und marktgerechten Anreizsystems. Der Aufsichtsrat hat sich daher auch im Jahr 2019 intensiv mit dem System zur Vergütung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin befasst und fortlaufend und eng die Weiterentwicklung der Standards guter Corporate Governance verfolgt sowie geeignete Maßnahmen zur Anpassung der bestehenden Vergütungsregelungen identifiziert. Auf der Grundlage intensiver Diskussionen auch mit externen Stakeholdern und der nunmehr feststehenden gesetzlichen Änderungen durch die Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie in das Aktiengesetz sowie der Veröffentlichung einer neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex soll das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin nun umfassend überarbeitet werden. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass die Änderungen des Systems zur Vergütung wesentlich dazu beitragen werden, weitere Anreize zu schaffen, die langfristige strategische Geschäftsausrichtung unter Berücksichtigung des geänderten Regelungsumfelds noch stärker in Einklang mit den sich verändernden Interessen der Aktionäre der Gesellschaft zu bringen. Hierzu zählt insbesondere die Einführung nicht-finanzieller nachhaltiger Leistungsparameter für die Vergütung, mit denen das Bekenntnis des Unternehmens zu seiner sozialen und ökologischen Verantwortung auch in der Vorstandsvergütung widergespiegelt wird. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die grundlegende Systematik des Systems zur Vergütung anzupassen, seine Komplexität zu verringern und noch stärker langfristig auszurichten. Die Vergütungskomponente, die bisher im Rahmen der einjährigen variablen Vergütung, jedoch unabhängig von der konkreten Zielerreichung, zur Auszahlung gelangt ist, wird zukünftig als Teil der Festvergütung festgelegt werden. Die einjährige variable Vergütung soll darüber hinaus nicht mehr teilweise in ein langfristiges erfolgsbezogenes Vergütungselement überführt werden (Share Based Award). Stattdessen soll ein größerer Anteil der erfolgsbezogenen Vergütung als bisher im Rahmen des zukünftigen Long-Term Incentive Plans langfristig gewährt werden. Der Plan soll darüber hinaus verpflichtende Aktienhaltevorschriften vorsehen, um Share Ownership zu fördern. Insgesamt ergibt sich hieraus eine Verschiebung der Vergütung in eine längerfristige Zusammensetzung bei vergleichbarer Gesamtvergütung. Die hypothetische Möglichkeit zur Zahlung eines diskretionären Vergütungsbestandteils soll ausdrücklich ausgeschlossen werden. Ferner sollen für alle zukünftig gewährten erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile Auszahlungshöchstgrenzen (Caps) eingeführt werden. Das umfassend überarbeitete Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin soll der Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Mai 2020 nach Maßgabe der im Aktiengesetz umgesetzten Vorschriften der zweiten Aktionärsrechterichtlinie zur Billigung vorgelegt werden. VII. Tabellen zum Wert der gewährten Zuwendungen und zum Zufluss Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 sieht vor, dass im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied Informationen zu den für das Geschäftsjahr gewährten Zuwendungen sowie dem Zufluss und dem Versorgungsaufwand im bzw. für das Geschäftsjahr dargestellt werden sollen. Für diese Informationen sollen die dem Deutschen Corporate Governance Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen verwendet werden. Die nachfolgenden Tabellen enthalten Angaben sowohl zum Wert der gewährten Zuwendungen als auch zum Zufluss. Sie folgen der Struktur und weitgehend auch den Vorgaben der Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex:
(1) Das Datum bezieht sich auf die Bestellung
zum Mitglied des Vorstands der persönlich haftenden
Gesellschafterin.
(1) Die für das Geschäftsjahr
ausgewiesenen Beträge für die Festvergütung
und die Nebenleistungen beziehen sich auf den Zeitraum bis
zum 31. Oktober 2019.
(1) Das Datum bezieht sich auf die Bestellung
jeweils zum Mitglied des Vorstandes der persönlich
haftenden Gesellschafterin.
Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA ist in § 13 der Satzung geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr eine Festvergütung von je 88 TSD US$ (Vorjahr: 88 TSD US$), zahlbar in vier gleichen Raten am Ende eines Kalenderquartals. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 88 TSD US$ (Vorjahr: 88 TSD US$) und sein Stellvertreter eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 44 TSD US$ (Vorjahr: 44 TSD US$), jeweils für jedes volle Geschäftsjahr. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats als variable erfolgsorientierte Vergütungskomponente (im Folgenden auch: "erfolgsbezogene Vergütung") eine zusätzliche Vergütung, die sich nach der jeweiligen durchschnittlichen Wachstumsrate des Gewinns je Aktie der Gesellschaft (Earnings per share, EPS) während des Zeitraums der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre, der dem Auszahlungszeitpunkt jeweils vorangeht (3-Jahres-Durchschnitts-EPS-Wachstum), richtet. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 60 TSD US$ im Fall des Erreichens eines 3-Jahres-Durchschnitts-EPS-Wachstums-Korridors von 8,00 bis 8,99%, 70 TSD US$ für den Korridor 9,00 bis 9,99% und 80 TSD US$ für ein 3-Jahres-Durchschnitts-EPS-Wachstum von 10,00% oder darüber. Bei Erreichen dieser prozentualen Korridore werden die variablen Vergütungsbeträge der erfolgsbezogenen Vergütung jeweils in voller Höhe erdient, d. h. es findet innerhalb dieser Korridore keine anteilige betragsmäßige Berücksichtigung statt. In jedem Fall ist diese Vergütungskomponente auf einen Höchstbetrag von 80 TSD US$ p.a. begrenzt. Umgekehrt entsteht erst ab Erreichen eines 3-Jahres-Durchschnitts-EPS-Wachstums von 8,00% ein Anspruch auf Gewährung dieser Vergütungskomponente. Die Auszahlung erfolgt bei entsprechender Zielerreichung grundsätzlich jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses für das betreffende Geschäftsjahr. Für das Geschäftsjahr 2019 war somit das 3-Jahres-Durchschnitts-EPS-Wachstum für die Jahre 2017, 2018 und 2019 maßgeblich. In Anwendung dieser Grundsätze ist für das Geschäftsjahr kein Anspruch auf Auszahlung einer erfolgsbezogenen Vergütung (Vorjahr: 641 TSD US$) entstanden. Als Mitglied eines Ausschusses erhält ein Aufsichtsratsmitglied der FMC-AG & Co. KGaA zusätzlich jährlich 44 TSD US$ (Vorjahr: 44 TSD US$). Als Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender eines Ausschusses erhält ein Ausschussmitglied darüber hinaus jährlich 22 TSD US$ bzw. 11 TSD US$ (Vorjahr: 22 TSD US$ bzw. 11 TSD US$), jeweils zahlbar in gleichen Raten am Ende eines Kalenderquartals. Für die Mitgliedschaften im Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats und im Gemeinsamen Ausschuss der Gesellschaft sowie für die Funktionen des jeweiligen Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden dieser Ausschüsse wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Gemäß § 13e Abs. 3 der Satzung der FMC-AG & Co. KGaA erhalten die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses jedoch ein Sitzungsgeld in Höhe von 3,5 TSD US$. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Medical Care Management AG ist und für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care Management AG Vergütungen erhält, werden die Vergütungen für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA auf die Hälfte reduziert. Das Gleiche gilt hinsichtlich der zusätzlichen Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA bzw. seinen Stellvertreter, soweit dieser gleichzeitig Vorsitzender bzw. soweit sein Stellvertreter gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care Management AG ist. Soweit der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der FMC-AG & Co. KGaA gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care Management AG ist, erhält er für seine Tätigkeit als Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der FMC-AG & Co. KGaA insoweit keine zusätzliche Vergütung. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care Management AG und die Vergütung für die Mitglieder seiner Ausschüsse wurden gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der FMC-AG & Co. KGaA an die FMC-AG & Co. KGaA weiterbelastet. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA werden ferner die in Ausübung ihres Amtes entstandenen Auslagen erstattet, zu denen auch die anfallende Mehrwertsteuer zählt. Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA besteht eine Directors & Officers Versicherung mit einem Selbstbehalt, der den aktienrechtlichen Bestimmungen entspricht. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats der FMC-AG & Co. KGaA, inklusive der von der Fresenius Medical Care Management AG gegenüber der FMC-AG & Co. KGaA vorgenommenen Weiterbelastung, ist in den folgenden Tabellen ausgewiesen:
(1) Ausweis ohne Umsatz- und Quellensteuer;
Umrechnung der US-Dollar-Beträge mit dem jeweiligen
Durchschnittskurs für das entsprechende Kalenderjahr.
(1) Ausweis ohne Umsatz- und Quellensteuer;
Umrechnung der US-Dollar-Beträge mit dem jeweiligen
Durchschnittskurs für das entsprechende Kalenderjahr.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Hof an der Saale Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Werthaltigkeit des Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lateinamerika Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Anmerkung 1 g). Angaben zu den verwendeten Annahmen finden sich im Konzernanhang unter Anmerkung 2 a). Zur Höhe der Firmenwerte verweisen wir auf den Konzernanhang Anmerkung 11. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die im Konzernabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KG zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Firmenwerte repräsentieren mit EUR 14,0 Mrd rund 43 % der Bilanzsumme und haben somit wesentliche Bedeutung für die Vermögenslage des Konzerns. Die Werthaltigkeit der Firmenwerte wird jährlich auf Ebene der Geschäftssegmente Nordamerika, EMEA, Asien-Pazifik und Lateinamerika, die jeweils eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellen, überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag wird unter Anwendung eines Discounted Cashflow-Verfahrens als Nutzungswert ermittelt, basierend auf den erwarteten Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 30. September 2019. Der Werthaltigkeitstest der Firmenwerte ist komplex und hängt wesentlich von den Einschätzungen der künftigen Geschäftsentwicklung durch Fresenius Medical Care ab. Dem Werthaltigkeitstest liegt eine Vielzahl von Annahmen zugrunde. Sie umfassen insbesondere zukünftige Erstattungssätze und Verkaufspreise, Behandlungszahlen, Absatzmengen und Kosten sowie zukünftige Wachstumsraten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Darüber hinaus ist ein zur Diskontierung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse zu verwendender Zinssatz zu bestimmen. Diese Annahmen sind naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft keinen Wertminderungsbedarf festgestellt. Die Sensitivitätsberechnungen der Gesellschaft ergaben jedoch, dass für das Geschäftssegment Lateinamerika eine für möglich gehaltene Änderung des Abzinsungssatzes, der operativen Marge oder der langfristigen Wachstumsrate eine Abwertung auf den Nutzungswert verursachen würde. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine gebotene Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lateinamerika nicht erkannt wird. Außerdem besteht das Risiko, dass die für diese Einheit erforderlichen Anhangangaben zu den wesentlichen Annahmen und Sensitivitäten nicht sachgerecht sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Bei der Prüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lateinamerika haben wir uns von der Angemessenheit der wesentlichen wertbestimmenden Annahmen und Parameter der Planung überzeugt. Wir haben die von der Gesellschaft eingerichteten Kontrollen zur Sicherstellung der Aktualität der zugrunde gelegten Annahmen und Parameter (einschließlich des Budgets und der Projektionen) auf Basis der Entwicklungen der jeweiligen relevanten Märkte auf Ausgestaltung und Wirksamkeit beurteilt. Wir haben die den Discounted Cashflow-Berechnungen zugrunde liegenden Planungsrechnungen mit dem von dem gesetzlichen Vertreter erstellten und dem Aufsichtsrat vorgelegten Budget für die Jahre 2020 bis 2022 abgestimmt und die Projektionen mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir das Budget für Lateinamerika des Vorjahres mit dem tatsächlich im Geschäftsjahr 2019 realisierten Ergebnis verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen und Parameter, die dem Diskontierungssatz (WACC) und den Wachstumsraten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lateinamerika zugrunde liegen, unter Rückgriff auf Marktdaten bzw. von Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA durchgeführte Marktanalysen beurteilt. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Werthaltigkeitstests inkl. des Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Dabei haben wir auch die Konformität der Bewertungsmethode mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen gewürdigt. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen der Veränderung einzelner Annahmen und Parameter auf den Nutzungswert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse). Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zu den wesentlichen Annahmen sachgerecht sind. Dies umfasste insbesondere auch die Beurteilung der Angemessenheit der Anhangangaben nach IAS 36.134(f) zu Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrunde liegender Annahmen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Bewertungsmethode steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lateinamerika zugrunde liegenden Annahmen und Parameter sind insgesamt sachgerecht. Die Anhangangaben zu den wesentlichen Annahmen und Sensitivitäten sind sachgerecht. Der Erwerb von NxStage Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Anmerkung 2 g). Angaben zum Erwerb der NxStage Medical, Inc. ("NxStage") finden sich im Konzernanhang unter Anmerkung 3. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Am 21. Februar 2019 hat Fresenius Medical Care alle ausstehenden Aktien der NxStage zu einem Preis von USD 30,00 je Stammaktie erworben. Der Gesamtkaufpreis des Erwerbs belief sich, abzüglich erworbener Barmittel, auf rund USD 1.976 Mio (EUR 1.741 Mio zum Erwerbszeitpunkt). Unter Berücksichtigung des erworbenen Nettovermögens in Höhe von USD 774 Mio (EUR 683 Mio zum Erwerbszeitpunkt) ergab sich ein Firmenwert in Höhe von USD 1.202 Mio (EUR 1.058 Mio zum Erwerbszeitpunkt). Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden werden nach IFRS 3 im Regelfall zum beizulegenden Zeitwert am Tag des Erwerbs angesetzt. Zur Bestimmung und Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden hat Fresenius Medical Care einen externen Sachverständigen hinzugezogen. Identifikation und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind komplex und beruhen auf ermessensbehafteten Annahmen des gesetzlichen Vertreters. Die wesentlichen Annahmen betreffen das Umsatzwachstum, die um Synergien aus Produktionseinsparungseffekten bereinigte Bruttomarge sowie den Diskontierungssatz. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden unzutreffend identifiziert bzw. fehlerhaft bewertet sind. Außerdem besteht das Risiko, dass die Angaben im Konzernanhang nicht ausreichend detailliert und sachgerecht sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Wir haben den Prozess der Identifikation der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden vor dem Hintergrund unserer Kenntnisse des Geschäftsmodells der Fresenius Medical Care auf Übereinstimmung mit den Anforderungen nach IFRS 3 gewürdigt. Fresenius Medical Care hat Kontrollen implementiert, die sicherstellen, dass die erworbenen Vermögenswerte und Schulden vollständig identifiziert und korrekt bewertet werden und die sicherstellen, dass die Angaben im Konzernanhang ausreichend detailliert und sachgerecht sind. Wir haben die Ausgestaltung und Wirksamkeit dieser Kontrollen geprüft. Unter Einbezug unserer eigenen Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Identifikations- und Bewertungsverfahren beurteilt. Dafür haben wir uns zunächst durch Befragungen von Mitarbeitern des Finanz- und M&A-Bereichs sowie durch Würdigung der relevanten Verträge ein Verständnis von der Erwerbstransaktion verschafft. Wir haben die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des von der Fresenius Medical Care beauftragten unabhängigen Sachverständigen beurteilt. Die verwendeten Bewertungsverfahren haben wir auf Übereinstimmung mit den Bewertungsgrundsätzen untersucht. Die von Fresenius Medical Care verwendeten Raten für das Umsatzwachstum sowie für die Bruttomarge haben wir durch den Vergleich mit historischen Umsätzen und Bruttomargen von NxStage und vergleichbarer Unternehmen aus der Medizingeräteindustrie und Gesundheitsbranche beurteilt. Die geplanten Synergien aus Produktionseinsparungseffekten haben wir anhand einer Einsichtnahme in Rechnungen und Stückkosten für risikoorientiert ausgewählte Produkte nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir Präsentationen von Fresenius Medical Care, die detaillierte Pläne für Produktverbesserungen diskutieren, durchgesehen und einen Vergleich der zukünftig erwarteten Produktionsmengen mit den Produktionsmengen des aktuellen Berichtsjahres vorgenommen. Den Diskontierungssatz haben wir unter Einbezug unserer eigenen Bewertungsspezialisten auf Angemessenheit beurteilt. Zur Beurteilung der rechnerischen Richtigkeit haben wir das Bewertungsmodell nachgerechnet. Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zum Erwerb der NxStage ausreichend detailliert und sachgerecht sind. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Das der Identifikation und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Die wesentlichen Annahmen sind angemessen und die Darstellung im Konzernanhang ist ausreichend detailliert und sachgerecht. Die Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards "IFRS 16 - Leasingverhältnisse" Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Anmerkung 1 f) des Konzernanhangs. Angaben zu den Effekten aus der Erstanwendung sowie Überleitungsrechnungen finden sich unter Anmerkung 1 y) des Konzernanhangs. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Zum 31. Dezember 2019 werden im Konzernabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KG Nutzungsrechte (right-of-use assets) in Höhe von EUR 4.325 Mio sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 4.705 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Leasingverbindlichkeiten an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 14 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards "IFRS 16 - Leasingverhältnisse" ergaben sich wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte des Geschäftsjahres und deren Fortschreibung zum Bilanzstichtag. Die Fresenius Medical Care wendet den neuen Standard modifiziert retrospektiv an. Die Bestimmung der Leasinglaufzeit und des als Diskontierungszins verwendeten Grenzfremdkapitalzinssatzes können ermessensbehaftet sein und auf Schätzungen beruhen. Zudem erfordern die Ermittlung des Erstanwendungseffekts des IFRS 16 sowie die standardkonforme Fortschreibung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte die Erfassung umfangreicher Daten aus den Leasingverträgen. Diese Daten sind die Grundlage der Bewertung und Buchung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte nicht vollständig in der Bilanz erfasst wurden. Zudem besteht das Risiko, dass die Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte fehlerhaft bewertet sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG In einem ersten Schritt haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Fresenius Medical Care zur Implementierung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 verschafft. Im Anschluss daran haben wir die Bilanzierungsanweisungen, die der Implementierung zugrunde lagen, im Hinblick auf Vollständigkeit und Konformität mit IFRS 16 analysiert. Für teilweise repräsentativ und teilweise risikoorientiert ausgewählte Leasingverträge haben wir geprüft, ob die relevanten Daten richtig und vollständig erfasst wurden. Sofern Ermessensentscheidungen zur Bestimmung der Leasinglaufzeit getroffen wurden, haben wir diese daraufhin überprüft, ob die zugrunde liegenden Annahmen vor dem Hintergrund der Marktverhältnisse und Risiken in der Branche nachvollziehbar und konsistent zu anderen getroffenen Annahmen im Abschluss sind. Das Berechnungsmodell für die Ermittlung der Grenzfremdkapitalzinssätze haben wir auf Angemessenheit gewürdigt und die Ermittlung der Grenzfremdkapitalzinssätze risikoorientiert nachvollzogen. Den durch die Fresenius Medical Care ermittelten Wertansatz der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte haben wir rechnerisch nachvollzogen. Dafür haben wir für teilweise repräsentativ und teilweise risikoorientiert ausgewählte Leasingverträge die durch das IT-System vorgenommene Bewertung und Buchung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte gewürdigt. Die Würdigung unter risikoorientierten Gesichtspunkten umfasste dabei die Würdigung der richtigen Bewertung bei Änderungen oder Neueinschätzungen hinsichtlich der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarung. Soweit zur Ermittlung und Zusammenführung der relevanten Daten IT-Verarbeitungssysteme zum Einsatz kamen, haben wir unter Einbindung unserer IT-Spezialisten die Wirksamkeit der Regelungen und Verfahrensweisen des zugrunde liegenden rechnungslegungsrelevanten IT-Systems getestet. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Fresenius Medical Care hat sachgerechte Verfahren zur Erfassung von Leasingverträgen für Zwecke des IFRS 16 eingerichtet. Die der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte zugrunde liegenden Annahmen und Parameter sind insgesamt angemessen. Sonstige Informationen Der gesetzliche Vertreter bzw. des Aufsichtsrat des Mutterunternehmens ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem:
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 19. Februar 2020 hin. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeIn oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Börsengang der Fresenius Medical Care AG als Rechtsvorgängerin der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA im Jahr 1996 als Konzernabschlussprüfer der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Alexander Bock.
Frankfurt am Main, den 19. Februar 2020 KPMG
AG
Bock, Wirtschaftsprüfer Kast, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Hof an der Saale, 19. Februar 2020 Fresenius
Medical Care AG & Co. KGaA
Der Vorstand R. Powell H. Giza F. W. Maddux, MD Dr. K. Mazur-Hofsäß Dr. O. Schermeier W. Valle K. Wanzek H. de Wit Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaADas vergangene Geschäftsjahr war für Fresenius Medical Care ein erfolgreiches Jahr, in dem das Unternehmen ein stabiles Wachstum erzielen konnte und sich das operative Geschäft wie geplant entwickelt hat. Das Unternehmen konnte ein anhaltendes organisches Wachstum erzielen und dabei die selbst gesteckten Ziele erfüllen. Die im Vorjahr angekündigten Maßnahmen zur Förderung eines weiteren nachhaltigen, profitablen Wachstums wurden weiter umgesetzt. So konnte die Übernahme des Unternehmens NxStage Medical, Inc. erfolgreich abgeschlossen werden, was das Rekordwachstum bei der Zahl der Heimdialysepatienten in Nordamerika unterstützt hat. Im wichtigen Wachstumsmarkt China hat Fresenius Medical Care erfolgreich ein speziell für Schwellenmärkte entwickeltes Dialysegerät eingeführt. Auch die innerhalb des gesamten Unternehmens verfolgten Initiativen zur Kostenoptimierung entwickelten sich wie geplant. Wesentliche Vorgänge, die die Organisation und Zusammensetzung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Fresenius Medical Care Management AG, (nachfolgend der "Vorstand") oder des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (nachfolgend die "Gesellschaft") betrafen, waren:
Herr Michael Brosnan ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Er war seit 1998 für das Unternehmen tätig und seit 2010 Finanzvorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Brosnan für seine langjährige wertvolle Arbeit und für seinen wichtigen Beitrag zum Erfolg von Fresenius Medical Care. Seine Nachfolgerin ist Frau Helen Giza, die mit Wirkung zum 1. November 2019 als Finanzvorständin der persönlich haftenden Gesellschafterin bestellt worden ist. Frau Giza war zuvor Chief Integration and Divestiture Management Officer bei Takeda Pharmaceuticals. Vor ihrer Berufung in die Unternehmensleitung war sie seit 2008 Finanzvorständin von Takeda in den USA. Davor hatte sie eine Reihe internationaler Finanz- und Controlling-Positionen inne, unter anderem bei TAP Pharmaceuticals und Abbott Laboratories. Frau Giza ist in Großbritannien zertifizierte Wirtschaftsprüferin und hält einen Master of Business Administration der Kellogg School of Management an der Northwestern University in Evanston, Illinois, USA.
Herr Franklin W. Maddux, MD, ist in seiner Funktion als Global Chief Medical Officer mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in den Vorstand bestellt worden. Er war zuvor bereits mit der neu geschaffenen Position des Global Chief Medical Officer des Unternehmens betraut worden und soll klinische Forschung und Therapie noch stärker miteinander verzahnen. Herr Maddux verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Gesundheitswesen und ist ein anerkannter Experte im Bereich der qualitätsorientierten Versorgung von Dialysepatienten. Er ist seit 2009 für Fresenius Medical Care tätig. Vor seiner Ernennung zum Global Chief Medical Officer war er Executive Vice President Clinical & Scientific Affairs und Chief Medical Officer bei Fresenius Medical Care Nordamerika. In dieser Funktion war er für die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen, wertorientierten Versorgung im größten integrierten Dialysenetz der USA verantwortlich.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 16. Mai 2019 Frau Dr. Dorothea Wenzel und Herrn Prof. Dr. Gregor Zünd zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Herr Prof. Dr. Zünd war bereits zuvor, vor dem Hintergrund des Ausscheidens von Herrn Dr. Gerd Krick aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft, gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Der Aufsichtsrat hat auch im vergangenen Geschäftsjahr alle Aufgaben wahrgenommen, die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragen wurden. Dabei berücksichtigte er auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat die persönlich haftende Gesellschafterin, die Fresenius Medical Care Management AG, im Rahmen seiner Verantwortung überwacht und ihren Vorstand regelmäßig beraten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit den Sektoren vertraut, in denen Fresenius Medical Care tätig ist. Gegenstand der Beratungen waren alle maßgeblichen Fragen der Geschäftspolitik, der Unternehmensplanung und der Strategie. Als Grundlage für seine Arbeit dienten dem Aufsichtsrat Berichte des Vorstands über den Gang der Geschäfte, die Rentabilität und Liquidität sowie über die Lage und Perspektiven der Gesellschaft und des Konzerns. Weitere Themen waren die Risikosituation und das Risikomanagement. Auf der Agenda standen außerdem Beratungen von Akquisitions- und Investitionsvorhaben. Der Aufsichtsrat und seine zuständigen Ausschüsse haben diese sowie auch alle übrigen bedeutenden Geschäftsvorgänge ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat ferner auch im vergangenen Jahr überprüft, wie sich die Akquisitionen der Vorjahre entwickelt haben. Maßstab hierbei waren unter anderem die Planungen und Prognosen zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion. Im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Zuständigkeit hat der Aufsichtsrat Beschlüsse gefasst. Sitzungen Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden sechs zum Teil mehrtägige Sitzungen des Aufsichtsrats sowie zwei Telefonkonferenzen statt. Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen und Telefonkonferenzen des Aufsichtsrats lag bei 97,6 % und unter Berücksichtigung der Sitzungen und Telefonkonferenzen der Ausschüsse bei 96,8 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, oder weniger teilgenommen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Teilnahme der Mitglieder an den Sitzungen und Telefonkonferenzen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im vergangenen Geschäftsjahr:
Der Aufsichtsrat hatte regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand und wurde von diesem stets zeitnah und umfassend informiert. Zwischen den Sitzungen berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat schriftlich. Während der Sitzungen wurde der Aufsichtsrat auch mündlich vom Vorstand informiert. Ergänzend hatte der Aufsichtsrat auch im vergangenen Jahr Kontakt mit Mitgliedern der oberen Führungsebene. Die Mitglieder des Vorstands standen dem Aufsichtsrat ferner für Rückfragen zur Verfügung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat außerhalb der Sitzungen steten Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, gehalten. Bei wichtigen Anlässen und Ereignissen hat der Vorsitzende des Vorstands den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich informiert. In diesen Fällen setzte der Vorsitzende des Aufsichtsrats die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats spätestens in der nächsten Sitzung hierüber in Kenntnis. Während des gesamten Geschäftsjahres stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch in engem Kontakt mit den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand im Berichtsjahr darüber hinaus in dem gesetzlich zulässigen Umfang und in enger Abstimmung mit dem Vorstand auch für die Kommunikation mit Investoren zur Verfügung. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat Einer der wesentlichen Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat waren auch im vergangenen Jahr strategische Überlegungen. Maßnahmen, die der Aufsichtsrat diskutierte, betrafen sowohl bereits bestehende als auch potentiell neue Geschäftsfelder. Fresenius Medical Care will im Kerngeschäft mit Dialyseprodukten und der Behandlung von Dialysepatienten weiterhin wachsen. Im vergangenen Jahr hat Fresenius Medical Care deshalb gezielt strategisch ergänzende Akquisitionen getätigt und in diesem Rahmen unter anderem ein Dialysezentrum in den USA und eine Tagesklinik in Australien erworben. Außerdem hat Fresenius Medical Care komplementäre Investitionen für das Kerngeschäft mit Dialyseprodukten und der Behandlung von Dialysepatienten vorgenommen und errichtet unter anderem ein neues Labor in den USA. Ebenfalls im Mittelpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats standen erneut die Geschäftsentwicklung, die Wettbewerbssituation und die Planungen des Vorstands in den einzelnen Regionen und Funktionen. Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche und Beratungen waren verschiedene umfangreiche Investitionsvorhaben, unter anderem der Ausbau der Lieferkettenkapazitäten in Nordamerika sowie Investitionen in das Tochterunternehmen Unicyte, ein führendes Unternehmen der regenerativen Medizin mit translationalen Programmen (Übertragung der Ergebnisse der Grundlagenforschung in klinische Anwendungen) im Bereich Nierenerkrankungen und anderer Krankheiten. In gemeinsamen Beratungen mit dem Vorstand wurden auch die Entwicklung der Produktionsmengen und deren Ausbau erörtert. Auch im vergangenen Jahr hat sich der Aufsichtsrat außerdem über die Systeme der Qualitätssicherung und über die Ergebnisse aus der Überprüfung der Produktqualität in den Fertigungsstätten informiert. Der Aufsichtsrat hat auch im vergangenen Geschäftsjahr die Entwicklung der Kostenerstattung in den verschiedenen Gesundheitssystemen erörtert, insbesondere in den USA. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete die Durchführungsverordnung (Executive Order) des U.S.-amerikanischen Präsidenten zur Verbesserung der Preisund Qualitätstransparenz im Gesundheitswesen der USA. Im Hinblick auf eine weiterhin angestrebte Steigerung der Effizienz und entsprechende Maßnahmen der Geschäftsleitung bereits in Vorjahren hat sich der Aufsichtsrat auch im vergangenen Jahr über den Erfolg der Maßnahmen zur Verbesserung der Kostensituation informiert. Im Berichtsjahr wurden im Juni eine Anleihe mit einem Volumen von 500 MIO US-Dollar und im November Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,75 MRD € erfolgreich begeben. Ferner hat die Gesellschaft im Berichtsjahr ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Umfang von bis zu 1 MRD € gestartet und hierunter bis zum Jahresende 2019 eigene Aktien zu einem Börsenpreis von insgesamt rund 600 MIO € erworben. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über die Compliance des Unternehmens unterrichten lassen. Auch Erkenntnisse der internen Revision flossen hierbei ein. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere fortlaufend und intensiv über die im März 2019 erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit dem U.S.-amerikanischen Department of Justice (DoJ) und der U.S.-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) zu Verstößen gegen Bestimmungen des U.S. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) informiert, über die das Unternehmen die beiden Behörden bereits seit dem Jahr 2012 freiwillig informiert hatte. Das Unternehmen hat in Erfüllung seiner Pflichten unter den Vereinbarungen, die es mit dem DoJ und der SEC geschlossen hat, einen Betrag in Höhe von insgesamt rund 231,7 MIO US-Dollar an diese beiden Behörden gezahlt. Zudem hat es in Abstimmung mit dem DoJ und der SEC für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren einen unabhängigen Experten ("Monitor") zur Überwachung der internen Compliance beauftragt, der direkt an die beiden Behörden berichtet. Der Aufsichtsrat wird dieses Thema auch weiterhin eng begleiten. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Mai 2019 hat der persönlich haftenden Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft lediglich mit einer Mehrheit von 56,81 respektive 52,32 % der abgegebenen Stimmen die Entlastung erteilt. Wenngleich für die Bewertung dieses Abstimmungsergebnisses zu berücksichtigen ist, dass die Fresenius SE & Co. KGaA, die rund 31 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, von der Teilnahme an den beiden Beschlussfassungen ausgeschlossen war, so ist dieses Abstimmungsergebnis aus der Sicht des Aufsichtsrats doch nicht zufriedenstellend. Der Aufsichtsrat versteht dies als Hinweis der Aktionäre an den Aufsichtsrat, die enge Begleitung des Vorstands bei dem Ausbau der Compliance-Maßnahmen zur Vermeidung vergleichbarer Verstöße weiter zu intensivieren. Der Aufsichtsrat wird sich zu diesem Zweck insbesondere auch weiterhin über den Fortgang und die Erkenntnisse der Untersuchungen des Monitors zur Überwachung der internen Compliance informieren lassen. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte Ausschüsse gebildet, die das Gesamtgremium bei dessen Überwachungs- und Beratungsaufgaben unterstützen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse berichtet. Einzelheiten zu der Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 130 ff. des Geschäftsberichts. Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss Das Audit and Corporate Governance Committee (der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss) tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr fünfmal. Außerdem fanden sechs Telefonkonferenzen statt. Sämtliche Mitglieder dieses Ausschusses sind Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Die Herren William P. Johnston (Vorsitzender bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019) und Rolf A. Classon (Vorsitzender seit dem 1. Januar 2020) verfügen auch über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Ferner sind sie auch mit der Abschlussprüfung vertraut. Wie bereits im Vorjahr berichtet, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. Februar 2019 beschlossen, Frau Pascale Witz zum weiteren Mitglied dieses Ausschusses zu bestellen. Der Ausschuss befasste sich im vergangenen Jahr mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss, dem Gewinnverwendungsvorschlag und dem Bericht gemäß Form 20-F für die SEC. Er hat außerdem die Quartalsberichte mit dem Vorstand erörtert. Darüber hinaus hat er sich mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussund Konzernabschlussprüfers befasst. Hierbei berücksichtigte er auch jeweils zusätzlich erbrachte Nichtprüfungsleistungen. Den Prüfungsauftrag für den Bericht gemäß Form 20-F, der den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) umfasst, hat ebenfalls der Ausschuss erteilt. Der Ausschuss verhandelte ferner die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte bei der Prüfung des vergangenen Geschäftsjahres waren die Werthaltigkeit des Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Lateinamerika, der Erwerb der NxStage Medical, Inc. und die Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards "IFRS 16 - Leasingverhältnisse". Vertreter des Abschlussprüfers haben an allen Sitzungen und Telefonkonferenzen des Ausschusses teilgenommen und die Mitglieder des Ausschusses über ihre Prüfungstätigkeit informiert. Außerdem haben sie Auskunft über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung erteilt und für ergänzende Informationen zur Verfügung gestanden. Über die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Vorstands haben sie in deren Abwesenheit berichtet. Der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss befasste sich mehrfach mit der Überwachung der Rechnungslegung und deren Prozess, mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, mit der Abschlussprüfung sowie mit Compliance. In Bezug auf die Compliance des Unternehmens begleitete der Ausschuss unter anderem die zu Verstößen gegen Bestimmungen des FCPA veranlasste Untersuchung. Der Ausschuss befasste sich auch mit der Überprüfung der internen Kontrollprozesse. Dabei wurden insbesondere die Ursache und die Maßnahmen im Geschäftsjahr 2020 zur Beseitigung einer identifizierten wesentlichen Kontrollschwäche im Geschäftssegment Nordamerika besprochen. Die wesentliche Kontrollschwäche bezieht sich auf die Ausgestaltung und Wirksamkeit der internen Kontrollen zur Bestimmung des Transaktionspreises und zur Beschränkung der variablen Vergütung des Transaktionspreises für bestimmte, unter rechtlicher Klärung befindliche Erlösvereinbarungen sowie die rechtzeitige Anpassung der variablen Vergütung bei Erhalt neuer Informationen. Die Kontrollschwäche hat zu keinen Einwendungen des Abschlussprüfers gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt. Aufgrund der wesentlichen Kontrollschwäche hat der Abschlussprüfer in Bezug auf das interne rechnungslegungsbezogene Kontrollsystem und die Umsetzung der maßgeblichen Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act am 20. Februar 2020 einen eingeschränkten Prüfungsvermerk im Bericht gemäß Form 20-F erteilt. Der Abschlussprüfer hat im Zuge seiner Abschlussprüfung auch das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass die persönlich haftende Gesellschafterin die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Über größere Einzelrisiken hat der Vorstand dem Ausschuss periodisch berichtet. Er hat den Ausschuss außerdem regelmäßig über die Compliance-Situation sowie über die Prüfungspläne und -ergebnisse der internen Revision unterrichtet. Der Ausschuss hat erneut die geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaften des Fresenius Medical Care-Konzerns zur Fresenius SE & Co. KGaA und deren verbundenen Unternehmen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass diese Beziehungen denjenigen zwischen fremden Dritten entsprechen. Bestimmte Geschäfte der Gesellschaft mit ihr nahestehenden Personen unterliegen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit für die Beschlussfassung über die Zustimmung auf den Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss zu übertragen. Vom Ergebnis der Beratungen und Beschlussfassungen des Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschusses hat dessen Vorsitzender dem Aufsichtsrat regelmäßig berichtet. Nominierungsausschuss Der Nominierungsausschuss der Gesellschaft erarbeitet Personalvorschläge des Aufsichtsrats und schlägt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Nominierungsausschuss dreimal, davon einmal auch per Telefonkonferenz, getagt, insbesondere um den Vorschlag für die Wahl von Frau Dr. Dorothea Wenzel zum Mitglied des Aufsichtsrats durch die ordentliche Hauptversammlung 2019 vorzubereiten. Der Aufsichtsrat hat Herrn Rolf A. Classon mit Beschluss vom 4. Dezember 2019 zum Vorsitzenden des Nominierungsausschusses gewählt. Gemeinsamer Ausschuss Die Gesellschaft hat einen Gemeinsamen Ausschuss, dem zwei Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie zwei Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft angehören. Für bestimmte Angelegenheiten benötigt der Vorstand die Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses. Im vergangenen Geschäftsjahr hat der Gemeinsame Ausschuss nicht getagt, da hierfür keine Notwendigkeit bestand. Besonderer Gemeinsamer Ausschuss Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Berichtsjahr zusammen mit dem Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin einen besonderen gemeinsamen Ausschuss (Besonderer Gemeinsamer Ausschuss) gebildet. Der Besondere Gemeinsame Ausschuss soll im Rahmen der Zuständigkeit des Aufsichtsrats eventuelle Folgerungen aus den Feststellungen in den im Berichtsjahr geschlossenen Vereinbarungen der Gesellschaft mit dem DoJ und der SEC prüfen und dem Aufsichtsrat hierzu Empfehlungen geben. Der Besondere Gemeinsame Ausschuss hat im Berichtsjahr in drei Sitzungen und einer Telefonkonferenz getagt. Der Vorsitzende des Besonderen Gemeinsamen Ausschusses unterrichtet den Aufsichtsrat der Gesellschaft regelmäßig. Corporate Governance Der Aufsichtsrat hat erneut die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft und sich mit dem Informationsaustausch mit dem Vorstand sowie zwischen dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen befasst. Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben. Zum Teil sind die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin. Das trifft zu für die Herren Rolf A. Classon, William P. Johnston und Dr. Dieter Schenk. Herr Dr. Schenk ist zudem stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE. Die Fresenius Management SE ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA. Die Fresenius SE & Co. KGaA hielt zum Ende des vergangenen Geschäftsjahres rund 31 % der Aktien an der Gesellschaft. Sie ist zugleich alleinige Aktionärin der Fresenius Medical Care Management AG. Berater- oder sonstige Dienstleistungsbeziehungen zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtsjahr nicht. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und deren Anwendung im Konzern beschäftigt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stellt unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur die Anzahl von mindestens vier unabhängigen Mitgliedern eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder dar und gehört ihm und seinen Ausschüssen eine nach seiner Auffassung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder an. Unabhängig im Sinne der Empfehlung Nummer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 sind Herr Rolf A. Classon, Herr William P. Johnston, Frau Dr. Dorothea Wenzel, Frau Pascale Witz und Herr Prof. Dr. Gregor Zünd. Im Sinne der Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats Herr Classon, Frau Dr. Wenzel, Frau Witz und Herr Prof. Dr. Zünd unabhängig. Die Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, wonach für den Fall, dass die Gesellschaft einen kontrollierenden Aktionär im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex hat, bei einem Aufsichtsrat mit sechs oder weniger Mitgliedern mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein soll, findet auf die Gesellschaft keine Anwendung, weil die Fresenius SE & Co. KGaA mangels einer nachhaltigen Hauptversammlungsmehrheit kein kontrollierender Aktionär in diesem Sinne ist. Die Anwendbarkeit dieser Empfehlung unterstellt, wären jedoch Herr Classon, Herr Johnston, Frau Dr. Wenzel, Frau Witz und Herr Prof. Dr. Zünd als unabhängig in diesem Sinne anzusehen. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats für das Gesamtgremium ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.freseniusmedicalcare.com/de im Bereich "Über uns" und dort im Abschnitt "Aufsichtsrat" abrufbar. Der Aufsichtsrat wird bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die Ausfüllung des Kompetenzprofils anstreben. Über den Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils wird im Corporate Governance Bericht berichtet. Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen, zukunftsweisenden Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Zur gezielten Weiterbildung werden bei Bedarf interne Informationsveranstaltungen angeboten. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats können die Mitglieder des Vorstands und fachverantwortliche Führungskräfte zum Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen. Im Berichtsjahr hat am Konzernsitz in Bad Homburg eine umfangreiche Einführung der beiden neuen Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Dorothea Wenzel und Herrn Prof. Dr. Gregor Zünd durch den Vorstand und weitere Mitarbeiter der Gesellschaft stattgefunden ("Onboarding"). Vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 weiterhin an der Empfehlung zur Festlegung von Altersgrenzen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder festhält, hat sich der Aufsichtsrat auch erneut mit der Frage befasst, ob und welche Altersgrenzen für die Mitglieder des Vorstands und für die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt werden sollen. In Anbetracht seiner insoweit bislang von den entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abweichenden Entsprechenspraxis beabsichtigt der Aufsichtsrat, diese Frage eingehend und mit der erforderlichen Sorgfalt zu prüfen, und geht auf der Grundlage des derzeitigen Stands davon aus, dass mit einer Einführung und Umsetzung entsprechender Altersgrenzen nicht vor dem Jahr 2021 zu rechnen ist. Der Aufsichtsrat hat sich im Hinblick auf eine Vorlage an die Hauptversammlung auch mit dem System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin befasst. Ein Ausblick auf die Änderungen des Vergütungssystems, die der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft zur Billigung vorgelegt werden sollen, findet sich im Vergütungsbericht, der sich als Anlage zur Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 144 ff. des Geschäftsberichts findet. Ausgehend von seinen Beratungen hat der Aufsichtsrat über die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG beschlossen. Eine Entsprechenserklärung wurde jeweils im Oktober 2019 und im Dezember 2019 veröffentlicht. Sie stehen der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft www.freseniusmedicalcare.com/de im Bereich "Investoren" und dort im Abschnitt "Corporate Governance" dauerhaft zur Verfügung. Der Corporate-Governance-Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats findet sich zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 130 ff. des Geschäftsberichts. Die Erklärung zur Unternehmensführung hat der Aufsichtsrat erörtert und in der Sitzung vom 10. März 2020 gebilligt. Jahres- und Konzernabschluss Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA wurden nach den RegeIn des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht folgen § 315e HGB in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht für 2019 wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft. Diese war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 zum Abschlussprüfer gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt worden. Der Abschlussprüfer hat die genannten Unterlagen jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss sowie dem Aufsichtsrat vor. Der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss hat den Jahres- und Konzernabschluss sowie die Lageberichte geprüft und dabei die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und die Gespräche mit ihm in seine Beratungen einbezogen. Hierüber hat er dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, jeweils für das vergangene Geschäftsjahr, ebenfalls geprüft. Die Unterlagen wurden ihm rechtzeitig zugeleitet. Mit dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer erklärte sich der Aufsichtsrat einverstanden. Die Vertreter des Abschlussprüfers, die die Prüfungsberichte unterzeichnet haben, nahmen an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil. Sie haben dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat erörterte in der Sitzung vom 19. Februar 2020 den Entwurf des Berichts gemäß Form 20-F. Der Bericht gemäß Form 20-F wurde bei der SEC am 20. Februar 2020 eingereicht. Der von der persönlich haftenden Gesellschafterin vorgelegte Jahresabschluss und der Lagebericht der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das abgelaufene Geschäftsjahr sind vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 10. März 2020 gebilligt worden. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zugestimmt, der eine Dividende von 1,20 € je Aktie vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2019 bis auf Weiteres letztmalig durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war ununterbrochen seit dem Börsengang der Gesellschaft im Jahr 1996 als Jahresabschlussprüfer der Gesellschaft tätig. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss Herr Alexander Bock seit dem Geschäftsjahr 2017 und Herr Andreas Kast seit dem Geschäftsjahr 2016. Im Zuge der sogenannten Prüferrotation soll der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft - wie bereits im Vorjahr berichtet - vorgeschlagen werden, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ist von der ordentlichen Hauptversammlung 2019 der Gesellschaft bereits zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2020, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020 erstellt werden, gewählt worden. Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA wurde nach den RegeIn des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt und wird außerhalb des Lageberichts veröffentlicht. Fresenius Medical Care stellt ausgewählte nichtfinanzielle Informationen unter Bezugnahme auf den internationalen Nachhaltigkeitsstandard der Global Reporting Initiative (GRI) dar. Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht durch einen externen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach dem internationalen Standard zu Assurance-Aufträgen ISAE 3000 zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterzogen. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat einen entsprechenden Vermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht geprüft. Die Unterlagen wurden ihm rechtzeitig zugeleitet. Mit dem Ergebnis der betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts durch den Prüfer erklärte sich der Aufsichtsrat einverstanden. Die Vertreter des Prüfers, die den Vermerk über die betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterzeichnet haben, nahmen an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht teil. Sie haben dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse ihrer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit berichtet und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht keine Einwendungen zu erheben. Abhängigkeitsbericht Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß § 312 AktG für das vergangene Geschäftsjahr einen Bericht über ihre Beziehungen zur Fresenius SE & Co. KGaA und deren verbundene Unternehmen aufgestellt. Der Bericht enthält die folgende Schlusserklärung: "Bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen hat die FMC-AG & Co. KGaA nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen worden sind, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden." Der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss und der Aufsichtsrat haben den Abhängigkeitsbericht jeweils rechtzeitig erhalten und geprüft. Der Abschlussprüfer hat an den entsprechenden Sitzungen teilgenommen. Er hat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Am 19. Februar 2020 hat der Abschlussprüfer den Abhängigkeitsbericht mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch die persönlich haftende Gesellschafterin sprechen." Der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss und der Aufsichtsrat teilen die Auffassung des Abschlussprüfers. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat erhebt dieser keine Einwendungen gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Dank Abschließend dankt der Aufsichtsrat den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren Einsatz. Herzlichen Dank für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete und in einem weiterhin herausfordernden Umfeld erfolgreiche Arbeit!
Bad Homburg v.d. Höhe, den 10. März 2020 Für den Aufsichtsrat Dr. Dieter Schenk, Vorsitzender Erklärung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, der Fresenius Medical Care Management AG, und des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGDer Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, der Fresenius Medical Care Management AG, (nachfolgend: der Vorstand) und der Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Oktober 2019 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfolgend: der Kodex) in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird. Lediglich den folgenden Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde bzw. wird in der nachfolgend beschriebenen Weise nicht entsprochen: Kodex-Nummer 4.2.3 Absatz 2 Satz 6: Betragsmäßige Vergütungshöchstgrenzen Gemäß Kodex-Nummer 4.2.3 Absatz 2 Satz 6 soll die Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Von dieser Empfehlung wird abgewichen. Die Vorstandsverträge sehen nicht für alle Vergütungsteile und folglich auch nicht für die Gesamtvergütung betragsmäßige Höchstgrenzen vor. Die kurzfristige erfolgsbezogene Vergütung (der variable Bonus) ist der Höhe nach begrenzt. Für Aktienoptionen, Phantom Stock und Performance Shares als Vergütungsteile mit langfristiger Anreizwirkung sehen die Vorstandsverträge Begrenzungsmöglichkeiten, aber keine betragsmäßigen Höchstgrenzen vor. Die Festlegung betragsmäßiger Höchstgrenzen für solche aktienbasierten Vergütungsteile widerspräche dem Grundgedanken, die Vorstandsmitglieder an den wirtschaftlichen Risiken und Chancen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Fresenius Medical Care verfolgt stattdessen ein flexibles, den konkreten Einzelfall berücksichtigendes Konzept. In Fällen außerordentlicher Entwicklungen der aktienbasierten Vergütung, die in keinem relevanten Zusammenhang mit den Leistungen des Vorstands stehen, kann eine Begrenzung durch den Aufsichtsrat erfolgen. Kodex-Nummer 4.2.3 Absatz 4: Abfindungs-Cap Gemäß Kodex-Nummer 4.2.3 Absatz 4 soll bei Abschluss von Vorstandsverträgen darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Von diesen Empfehlungen wird insoweit abgewichen, als die Anstellungsverträge für Mitglieder des Vorstands teilweise keine Abfindungsregelungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit und damit insoweit auch keine Begrenzung der Höhe nach enthalten. Pauschale Abfindungsregelungen dieser Art widersprächen dem von Fresenius Medical Care im Einklang mit dem Aktiengesetz praktizierten Konzept, die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder regelmäßig für die Dauer der Bestellungsperiode abzuschließen. Sie würden auch einer ausgewogenen Einzelfallbetrachtung nicht gerecht. Kodex-Nummer 4.2.5 Absatz 3: Darstellung im Vergütungsbericht Gemäß Kodex-Nummer 4.2.5 Absatz 3 soll die Darstellung der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder im Vergütungsbericht unter anderem die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung variabler Vergütungsteile unter Verwendung entsprechender Mustertabellen enthalten. Fresenius Medical Care sieht in Abweichung von Kodex-Nummer 4.2.3 Absatz 2 Satz 6 nicht für alle variablen Vergütungsteile und folglich auch nicht für die Gesamtvergütung betragsmäßige Höchstgrenzen vor. Insoweit kann der Vergütungsbericht nicht den Vorgaben des Kodex entsprechen. Fresenius Medical Care stellt das System und die Höhe der Vorstandsvergütung jedoch unabhängig davon umfassend und transparent im Rahmen des Vergütungsberichts dar. Der Vergütungsbericht wird Tabellen sowohl zum Wert der gewährten Zuwendungen als auch zum Zufluss im Berichtsjahr enthalten, die der Struktur und weitgehend auch den Vorgaben der Mustertabellen folgen. Kodex-Nummer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3: Altersgrenze für Vorstandsmitglieder Gemäß Kodex-Nummer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 soll für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden. Fresenius Medical Care wird − wie in der Vergangenheit − auch künftig von der Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands absehen. Eine Befolgung dieser Empfehlung würde die Auswahl qualifizierter Kandidaten pauschal einschränken. Kodex-Nummer 5.4.1 Absatz 2 und Absatz 4: Benennung konkreter Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und deren Berücksichtigung bei Wahlvorschlägen Gemäß Kodex-Nummer 5.4.1 Absatz 2 und Absatz 4 soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Kodex-Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Von diesen Empfehlungen wird teilweise abgewichen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss sich am Unternehmensinteresse ausrichten und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Folglich kommt es grundsätzlich und vorrangig auf die Qualifikation des Einzelnen an. Der Aufsichtsrat wird bei der Beratung seiner Wahlvorschläge an die Hauptversammlung die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Kodex-Nummer 5.4.2 und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, beschränkt sich der Aufsichtsrat dabei aber auf die Verfolgung selbstgesetzter Zielgrößen für den Anteil von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern und verzichtet insbesondere auf eine Altersgrenze und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer. Dem Aufsichtsrat sollen vielmehr auch Mitglieder mit langjähriger Erfahrung und damit in der Regel ältere Mitglieder angehören, damit ein ausgewogenes Verhältnis von Aufsichtsratsmitgliedern unterschiedlichen Alters und verschiedener Zugehörigkeitsdauer besteht.
Bad Homburg v.d.H., im Dezember 2019 Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, der Fresenius Medical Care Management AG, und Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA |
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