AMH Wohnbau GmbHLiquidiert

21029 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 126426
Eingetragen
19.2.2013
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
der Grundstückshandel sowie Planung und Errichtung von und der Handel mit Häusern und Bauwerken aller Art einschließlich Bauträgertätigkeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im Inund Ausland zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Artur Meller
seit 27.1.2017
Liquidator
Helene Meller
seit 27.1.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
12.500 €
50.00%
Hamburg
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AMH Wohnbau GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 498,00 0,00
I. Sachanlagen 498,00 0,00
B. Umlaufvermögen 269.120,60 2.228.567,50
I. Vorräte 0,00 2.153.352,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 381,30 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 268.739,30 75.215,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.000,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 269.618,60 2.230.567,50

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 37.098,55 4.579,49
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 20.420,51 13.942,63
III. Jahresüberschuss 32.519,06 -6.477,88
B. Rückstellungen 139.988,41 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 92.531,64 2.222.488,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 269.618,60 2.230.567,50

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.2 S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden die hierfür aufgewendeten Zinsen für Fremdkapital mit in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf
- € 166,89 bei Sachanlagen
- € 0,00 bei immateriellen Vermögensgegenständen

Finanzanlagen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf € 0,00.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von € 92.531,64 vor; die langfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen € 0,00.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Frau Helene Meller, Kauffrau

Herrn Artur Meller, Kaufmann

Personalaufwand

1. Löhne und Gehälter 189.251,50
2. Soziale Abgaben für die
Altersversorgung und für
Unterstützung
27.897,34
217.148,84

gez. Helene Meller
Geschäftsführer

gez. Artur Meller
Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.11.2016.

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