HENSOLDT Cyber GmbHLiquidiert

82024 Taufkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 236520
Eingetragen
23.10.2017
Branche
Herstellung von militärischen KampffahrzeugenHerstellung von PrüfmaschinenLuft- und Raumfahrzeugbau für militärische Zwecke
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Integration und Vertrieb von Lösungen in den Bereichen Hardware, Software und Services. Den Unternehmensschwerpunkt bilden Produkte für militärische und sicherheitskritische Infrastrukturen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Emilia Fries
seit 17.2.2026
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert99.99% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
99.99%
Bundesrepublik Deutschland
0.00%
Bundesrepublik Deutschland
0.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
129.889 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HENSOLDT Cyber GmbH

Taufkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ zum 31. Dezember 2022

HENSOLDT Cyber GmbH, Taufkirchen

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 487.685,00
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.638,00 10.358,00
3.638,00 498.043,00
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 36.602,00 40.995,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 327.668,00 394.346,00
364.270,00 435.341,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 350.385,47 0,00
2. geleistete Anzahlungen 0,00 16.014,67
350.385,47 16.014,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 226.792,53 8.000,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 128.759,41 303.338,74
3. sonstige Vermögensgegenstände 52.200,00 278.070,72
407.751,94 589.409,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 533.571,08 71.331,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 49.327,64 29.039,29
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 13.867.223,43
1.708.944,13 15.506.402,16

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 129.889,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 21.773.879,58 3.000.000,00
III. Bilanzverlust 20.496.130,21- 16.892.223,43-
nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 13.867.223,43
buchmäßiges Eigenkapital 1.407.638,37 0,00
B. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 236.950,43 589.939,54
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.534,82 87.165,49
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 23.913,77 54.883,19
3. sonstige Verbindlichkeiten 33.906,74 14.774.413,94
64.355,33 14.916.462,62
- davon aus Steuern EUR 32.982,77 (EUR 73.972,35)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 923,97 (EUR 0,00)
1.708.944,13 15.506.402,16

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

HENSOLDT Cyber GmbH, Taufkirchen

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.228.270,74 4.121.705,26
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 350.385,47 0,00
3. sonstige betriebliche Erträge 187.878,42 787.130,86
4. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.236,00 3,31
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.263.663,11 3.849.096,53
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 355.465,66 597.763,70
2.619.128,77 4.446.860,23
- davon für Altersversorgung EUR 1.232,54 (EUR 1.009,95)
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 560.113,00 288.422,18
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.926.225,28 4.089.347,37
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 261.738,36 1.044.412,15
- davon an verbundene Unternehmen EUR 261.289,09 (EUR 1.037.385,67)
9. Ergebnis nach Steuern 3.603.906,78- 4.960.209,12-
10. Jahresfehlbetrag 3.603.906,78 4.960.209,12
11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 16.892.223,43 11.932.014,31
12. Bilanzverlust 20.496.130,21 16.892.223,43

ANHANG zum 31. Dezember 2022

HENSOLDT Cyber GmbH, Taufkirchen

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der HENSOLDT Cyber GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: HENSOLDT Cyber GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Taufkirchen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: 236520

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Es wurde nach dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bilanziert.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Der Wert der Forderungen gegen verbundene Unternehmen beläuft sich auf 128.759,41 EUR (Vorjahr: 303.338,74 EUR).

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten:

Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 83.764,00 EUR (Vorjahr: 37.469,69 EUR)

Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 110.486,43 EUR (Vorjahr: 474.469,85 EUR).

Rückstellung für Abschlusskosten und Kosten für die Aufbewahrung in Höhe von 42.700,00 EUR (Vorjahr: 78.000,00 EUR)

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Art der Verbindlichkeit zum 31.12.2022 Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr
EUR EUR EUR
aus Lieferungen und Leistungen 6.534,82 6.534,82 0,00
Vorjahr 87.165,49 87.165,49 0,00
gegenüber verbundenen Unternehmen 23.913,77 23.913,77 0,00
Vorjahr 54.883,19 54.883,19 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 33.906,74 33.906,74 0,00
Vorjahr 14.774.413,94 14.774.413,94 0,00
Summe 64.355,33 64.355,33 0,00
Vorjahr 14.916.462,62 14.916.462,62 0,00

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 64.355,33 EUR (Vorjahr: 14.916.462,62 EUR).

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Der Wert der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beläuft sich auf 23.913,77 EUR (Vorjahr: 54.883,19 EUR). Diese resultieren aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie Verbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft. Die HENSOLDT Cyber GmbH ist mit der Organträgerin HENSOLDT AG in einer umsatzsteuerlichen Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Es besteht ein Intercompany Darlehen in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 13.632.586,76 EUR) gegenüber der HENSOLDT Holding Germany GmbH. Mit Gesellschafterbeschluss vom 22. September 2022 haben sich die Gesellschafter zur weiteren Finanzierung der Gesellschaft geeinigt, dass im Zusammenhang mit einer Barkapitalerhöhung zu Nominalwerten mit ausschließlicher Zeichnungsberechtigung der Hensoldt Holding Germany GmbH die Rückzahlungsforderungen aus dem bestehenden Gesellschafterdarlehen in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingebracht werden.

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 597.480,00 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Es besteht mit der Sonos Verwaltungs GmbH (ehemals 1. Pfandleihhaus München GmbH) seit dem 1. Januar 2020 ein Mietverhältnis mit der HENSOLDT Cyber GmbH. In diesem Mietvertrag wurde eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren vereinbart.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um:

Die selbstgeschaffenen Immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 320.479,00 (Vorjahr: EUR 487.685,00) wurden zum 31.12.2022 außerplanmäßig komplett abgeschrieben, da die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt von keiner Werthaltigkeit dieses Vermögensgegenstandes ausgeht.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 18.

Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss von HENSOLDT Cyber GmbH wird in den Konzernabschluss der HENSOLDT AG mit einbezogen.

Der Konzernabschluss der AG wird einschließlich des Konzernlageberichts im Bundesanzeiger beim Handelsregister München unter HRB 258711 in deutscher Sprache veröffentlicht.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Taufkirchen, 13.03.2024

Emilia Fries

Stefan Burner

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HENSOLDT Cyber GmbH, Taufkirchen

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der HENSOLDT Cyber GmbH, Taufkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 24. Juni 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Felix Schieler, Wirtschaftsprüfer

Justus Bachert, Wirtschaftsprüfer

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