MB Medien
Management GmbH
Kassel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.910,00 |
11.345,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.910,00 |
11.345,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
121.268,68 |
133.382,71 |
| I.
Vorräte |
430,00 |
471,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.261,57 |
99.723,39 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
12.217,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.577,11 |
33.187,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.503,66 |
1.503,75 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
35.970,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
129.682,34 |
182.202,11 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.255,75 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
60.970,65 |
19.043,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
84.226,40 |
-41.927,07 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
35.970,65 |
| B.
Rückstellungen |
15.858,40 |
25.199,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
65.568,19 |
157.002,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
129.682,34 |
182.202,11 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der MB Medien Management GmbH,
bestehend aus Bilanz und Anhang, wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs,
wie sie am 25.05.2009 verkündet wurden (BilMoG),
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Regeln
des § 266 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem
Bestandsverzeichnis ordnungsgemäß entwickelt.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Sie nimmt die größenabhängigen
Erleichterungen für die Aufstellung der Bilanz und des
Anhanges nach §§ 266 Abs. 1
Satz 3, 274a Nr. 1 - 4, 276 und 288
Abs. 1 HGB und für die Veröffentlichung nach
§ 326 HGB nur in Anspruch, soweit Bilanz und
Anhang zur Veröffentlichung bestimmt sind.
Auf einen möglichst sicheren Einblick in die
Vermögens- und Finanzlage wurde im Rahmen der
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln bei
der Abschlusserstellung geachtet.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB). Dem stehen laut Geschäftsführung weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Das
Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie
der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252
Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Anlagegegenstände werden
ausschließlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von bis zu
Euro 150,00 wurden sofort in voller Höhe
als Betriebsausgaben abgezogen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu
Euro 410,00, hier insbesondere die so genannten
Verleihmedien, wurden die bisherigen Aufzeichnungen im
Abschreibungsverzeichnis beibehalten, aber dennoch sofort
in voller Höhe abgeschrieben. Es wurde aus
Vereinfachungsgründen unterstellt, dass die im
Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter im gleichen Jahr wieder abgegangen
sind.
Die in Bestandslisten aufgezeichneten Vorräte
wurden regelmäßig zu Anschaffungskosten
bewertet, die zum Teil durch Gruppenbewertung mit den
gewogenen Durchschnittswerten ermittelt wurden. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde grundsätzlich beachtet.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zum Nominalwert. Lediglich die so ge-
nannten Mahnkundenforderungen wurden - wie in den Vorjahren
- unter Berücksichtigung eines Pauschalsatzes
einzelwertberichtigt.
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle bis
zur Aufstellung erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Laufzeiten der Verbindlichkeiten wurden durch
entsprechende Bilanzvermerke hervorgehoben.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
3.1
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
Euro 65.568,19 (Vorjahr: Euro 142.922,05).
3.2
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der
Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 6.475,35.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Alexander Barta
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
4.2
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
147,86
|
Verbindlichkeiten
|
31.886,68
|
Die Angaben beinhalten auch diejenigen Beträge,
die dem Geschäftsführer zuzurechnen sind.
Eschenburg-Eibelshausen, 27.07.2015
........................................................
|
|
gez. A. Barta
.........................................................
|
(Firmenstempel)
|
|
Alexander Barta
|
|
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(Geschäftsführer)
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2015 festgestellt.
|