Stammdaten

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Amtsgericht Wetzlar HRB 6974
Vorher
MB Medien Management GmbH
Eingetragen
7.6.1999
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Die Führung und organisatorische Betreuung gewerblich tätiger Unternehmen sowie die Erbringung von Maklerdienstleistungen und die Übernahme von Hausverwaltungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Heike Barta
seit 27.12.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Heike Barta
Herborn
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MB Medien Management GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 6.910,00 11.345,00
I. Sachanlagen 6.910,00 11.345,00
B. Umlaufvermögen 121.268,68 133.382,71
I. Vorräte 430,00 471,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.261,57 99.723,39
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 0,00 12.217,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.577,11 33.187,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.503,66 1.503,75
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 35.970,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 129.682,34 182.202,11

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 48.255,75 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 60.970,65 19.043,58
III. Jahresüberschuss 84.226,40 -41.927,07
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 35.970,65
B. Rückstellungen 15.858,40 25.199,89
C. Verbindlichkeiten 65.568,19 157.002,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 129.682,34 182.202,11

Anhang


 
1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der MB Medien Management GmbH, bestehend aus Bilanz und Anhang, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, wie sie am 25.05.2009 verkündet wurden (BilMoG), aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Regeln des § 266 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsverzeichnis ordnungsgemäß entwickelt.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung der Bilanz und des Anhanges nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a Nr. 1 - 4, 276 und 288 Abs. 1 HGB und für die Veröffentlichung nach § 326 HGB nur in Anspruch, soweit Bilanz und Anhang zur Veröffentlichung bestimmt sind.

Auf einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Finanzlage wurde im Rahmen der handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln bei der Abschlusserstellung geachtet.

 

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen laut Geschäftsführung weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Anlagegegenstände werden ausschließlich linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu
Euro 150,00 wurden sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu
Euro 410,00, hier insbesondere die so genannten Verleihmedien, wurden die bisherigen Aufzeichnungen im Abschreibungsverzeichnis beibehalten, aber dennoch sofort in voller Höhe abgeschrieben. Es wurde aus Vereinfachungsgründen unterstellt, dass die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter im gleichen Jahr wieder abgegangen sind.

Die in Bestandslisten aufgezeichneten Vorräte wurden regelmäßig zu Anschaffungskosten bewertet, die zum Teil durch Gruppenbewertung mit den gewogenen Durchschnittswerten ermittelt wurden. Das strenge Niederstwertprinzip wurde grundsätzlich beachtet.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Bewertung der Forderungen erfolgte grundsätzlich zum Nominalwert. Lediglich die so ge- nannten Mahnkundenforderungen wurden - wie in den Vorjahren - unter Berücksichtigung eines Pauschalsatzes einzelwertberichtigt.

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle bis zur Aufstellung erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Laufzeiten der Verbindlichkeiten wurden durch entsprechende Bilanzvermerke hervorgehoben.

2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

 

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
  Verlustrechnung

3.1 Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
Euro 65.568,19 (Vorjahr: Euro 142.922,05).

3.2 Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der
 Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 6.475,35.

 

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Alexander Barta
ausgeübter Beruf:
Kaufmann



4.2 Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
 Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
147,86
Verbindlichkeiten
31.886,68



Die Angaben beinhalten auch diejenigen Beträge, die dem Geschäftsführer zuzurechnen sind.



Eschenburg-Eibelshausen, 27.07.2015




  



........................................................
 
gez. A. Barta

.........................................................
(Firmenstempel)
 
Alexander Barta
 
 
(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2015 festgestellt.

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