Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 1389
Eingetragen
17.5.1988
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb von Kunststoffspritzgußteilen sowie der Vertrieb von Sinterkeramikteilen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Lang
seit 17.7.2025
Geschäftsführer
Susanne Dressel
seit 17.7.2025
Geschäftsführer
Tina Kiesl
seit 17.7.2025
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
45.00%
35.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Karl-Heinz Dressel
Sommermühlweg 69, 95100 Selb
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dressel GmbH

Selb

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 540,00 2.682,00
II. Sachanlagen 250.312,50 276.373,50
III. Finanzanlagen 83.252,59 112.768,48
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 262.281,00 240.988,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 263.736,77 242.267,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 204.896,85 89.031,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.042,57 8.560,10
Summe Aktiva 1.074.062,28 972.671,71

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn/-verlust 615.812,83 500.253,75
B. Rückstellungen 229.968,61 248.488,65
C. Verbindlichkeiten 202.716,25 198.364,72
Summe Passiva 1.074.062,28 972.671,71

Anhang zur Bilanz zum 30.06.2023

Dressel GmbH, Sommermühlweg 67, 95100 Selb

Registergericht: Amtsgericht Hof
HRB-Nr. 1389

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Dressel GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde im aktuellen Wirtschaftsjahr kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von 800,00 € ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Angabe zu Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt und ist voll eingezahlt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt 21.988,00 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde in Anspruch genommen. Entsprechend wurden in 2022/2023 1/15 von 58.950 €, somit 3.930 € den Pensionsrückstellungen zugeführt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Erfüllungsbetrag der Pensionen 525.813,00 €
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 350.660,37 €

Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt werden:

Als Bewertungsmethode wurde für die Versorgungszusage vom 13.06.2003 die "Projected Unit Credit"-Methode angewandt. Für die andere Versorgungszusage wurde das Teilwertverfahren angewendet. Bei der Berechnung wurde als Rechnungszins 1,8 % p. a. berücksichtigt. Ein Rententrend (3 %) wurde nur bei der Bewertung der Versorgungszusage vom 13.06.2003 berücksichtigt. Grundlage der Berechnung waren die Heubeck-Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 150.183,95 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren 52.032,30 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 €
Summe Verbindlichkeiten 202.716,25 €

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b HGB

Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 3.340,78 €
Verbindlichkeiten 66.722,30 €

Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§285 Nr. 3a HGB)

Es bestehen keine nicht zu passivierende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen nach § 251 HGB keine nicht in der Bilanz auszuweisenden Verbindlichkeiten.

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Im Jahresabschluss sind keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhn- licher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Karl-Heinz Dressel

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 15 Arbeitnehmer.

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.01.2025.

 

Selb, den 28.01.2025

gez. Karl-Heinz Dressel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Januar 2025

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