Karl Menzel eGbR
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Lang seit 17.7.2025 | Geschäftsführer |
Susanne Dressel seit 17.7.2025 | Geschäftsführer |
Tina Kiesl seit 17.7.2025 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 45.00% | |
| 35.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dressel GmbHSelbJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023BILANZAKTIVA
Anhang zur Bilanz zum 30.06.2023Dressel GmbH, Sommermühlweg 67, 95100 Selb
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Dressel GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde im aktuellen Wirtschaftsjahr kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von 800,00 € ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Angabe zu Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt und ist voll eingezahlt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt 21.988,00 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde in Anspruch genommen. Entsprechend wurden in 2022/2023 1/15 von 58.950 €, somit 3.930 € den Pensionsrückstellungen zugeführt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt werden: Als Bewertungsmethode wurde für die Versorgungszusage vom 13.06.2003 die "Projected Unit Credit"-Methode angewandt. Für die andere Versorgungszusage wurde das Teilwertverfahren angewendet. Bei der Berechnung wurde als Rechnungszins 1,8 % p. a. berücksichtigt. Ein Rententrend (3 %) wurde nur bei der Bewertung der Versorgungszusage vom 13.06.2003 berücksichtigt. Grundlage der Berechnung waren die Heubeck-Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln. Angabe zu Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b HGB Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§285 Nr. 3a HGB) Es bestehen keine nicht zu passivierende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Haftungsverhältnisse Es bestehen nach § 251 HGB keine nicht in der Bilanz auszuweisenden Verbindlichkeiten. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Im Jahresabschluss sind keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhn- licher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Karl-Heinz Dressel Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 15 Arbeitnehmer. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.01.2025.
Selb, den 28.01.2025 gez. Karl-Heinz Dressel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Januar 2025 |
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