Petrick GmbH
Zu den Pfarreichen 2, 07422 Bad Blankenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antje Petrick seit 30.3.2015 | Geschäftsführer |
André Petrick seit 30.3.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Petrick GmbHBad BlankenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben
Die Petrick GmbH hat ihren Sitz in Bad Blankenburg. Die
Eintragung erfolgte beim Amtsgericht Jena mit der
Register-Nr. HRB 207865.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BILRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der
Offenlegung (§ 326 I HGB) des Jahresabschlusses wurden
in Anspruch genommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 II HGB gewählt.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Aktivierung des Sachanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden
nach der linearen Methode entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Im Zugangsjahr
wurden die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens
zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden zu
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
bewertet. Sie wurden zum Abschlussstichtag abgewertet, wenn
die Wiederbeschaffungskosten oder der Marktwert niedriger
sind.
Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten (Zuschlagskalkulation) unter Beachtung
des Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
wurden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Fremdwährungsforderungen, deren Laufzeit nicht mehr
als ein Jahr betragen, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle
übrigen Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Entstehung oder dem niedrigeren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich
nach Maßgabe des § 250 HGB gebildet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen abzudecken.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach
dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter
Zugrundelegung der Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus
Heubeck (Richttafeln 2018 G) ermittelt. Für die
Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,82% (Vorjahr
1,78%) berücksichtigt. Der für die
Unterschiedsbetragsberechnung gem. § 253 VI HGB
benötigte durchschnittliche Marktzinssatz der
vergangenen 7 Jahre wurde mit 1,74% (Vorjahr 1,44%)
berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag beträgt
1.440,00 Euro und unterliegt einer
Ausschüttungssperre. Erwartete Rentensteigerungen
wurden wie im Vorjahr mit 0% angesetzt. Erwartete
Gehaltssteigerungen wurden wie im Vorjahr nicht
berücksichtigt, da die betreffenden
Anspruchsberechtigten bereits im Ruhestand sind. Die
Fluktuation wurde mit einer Rate von 0%
berücksichtigt. Da die Voraussetzungen des § 246
II S. 2 HGB erfüllt sind, wurde der
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen mit dem
beizulegenden Zeitwert der ihnen zuzurechnenden
Vermögensgegenständen verrechnet.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 II S. 2 HGB:
Erfüllungsbetrag 185.476,00 Euro
Beizulegender Zeitwert der
Vermögensgegenstände 223.960,78 Euro
Verrechnete Aufwendungen/Erträge ./.38.484,78 Euro
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht verlangten
Steuern.
Kleine Kapitalgesellschaften sind vom Ausweis latenter
Steuern befreit.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
B. Ergänzende Angaben
I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
II. Verbindlichkeitenspiegel
III. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gem. §
251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Angaben nach
§ 42 III GmbHG
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage
von Bedeutung sind, bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Es bestanden bzw. bestehen Pachtverträge über
die Betriebsgebäude sowie Maschinen und Anlagen mit
unbefristeter Laufzeit im Rahmen einer steuerrechtlichen
Betriebsaufspaltung.
Es bestanden am Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit
einer Restlaufzeit von einem Jahr betragen am
Bilanzstichtag 31.588,21€.
3. Arbeitnehmer
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug: 54,25.
Bad Blankenburg, den 25. November 2024 gez. Geschäftsführer Antje Petrick und Andrè Petrick Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. November 2024 |
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