MS Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gert Nacken seit 14.12.2009 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
paribus GmbH i.L.KölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierungsmethoden der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bewertungsmethoden änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde berücksichtigt, dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es sind außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs.3 Satz 3 HGB in Höhe von € 12.674,00 auf den Firmenwert vorgenommen worden. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von € 160.453,79. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 66.894,65 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
Sonstige Verpflichtungen Gemäß Gesellschafterbeschluss wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. |
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