EWG Perlite
GmbH
Schierling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.355,00 |
48.231,50 |
| I.
Sachanlagen |
25.355,00 |
48.231,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.741,31 |
50.066,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38,71 |
43.692,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.702,60 |
6.374,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.324,15 |
1.229,48 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
24.259,56 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
18.056,14 |
38.840,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
79.736,16 |
138.368,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
64.405,17 |
76.694,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.784,44 |
12.289,70 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
18.056,14 |
38.840,58 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
21.777,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.036,16 |
116.590,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.399,77 |
6.306,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
79.736,16 |
138.368,35 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Bei Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen hat
die Gesellschaft von dem Wahlrecht des § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und die Bewertung der
Verpflichtung nach der Project-Unit-Credit-Methode
vorgenommen. Der Umstellungsaufwand wurde im
Geschäftsjahr im außerordentlichen Ergebnis
erfasst. Von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB,
die erforderliche Zuführung auf maximal 15 Jahre zu
verteilen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und die
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
der Altersversorgungsverpflichtung dienen (so genanntes
Planvermögen), sind gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
mit der Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen verrechnet worden.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
18.399,77 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00
Euro
|
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
60.636,39 Euro
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E. GESCHÄFTSFÜHRER - § 285 NR. 10 HGB
Als Geschäftsführer ist Herr Norbert Kreil
tätig.
Gez. Norbert Kreil
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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