Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode
WalsrodeStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Knak seit 4.12.2024 | Vorstandsmitglied |
Matthias Schröder seit 21.7.2014 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() Kreissparkasse Fallingbostel in WalsrodeWalsrodeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht 20241. VorbemerkungWir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen Differenzen auftreten können. 2. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der SparkasseDie Sparkasse ist gemäß § 3 NSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Niedersachsen (SVN) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Walsrode unter der Nummer A 1113 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Heidekreis. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Kreise. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Niedersachsen und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("freiwillige Institutssicherung"). Ergänzend zu den bestehenden Sicherungsmitteln wird ab 2025 ein zusätzlicher Fonds zum institutsbezogenen Sicherungssystem von den Instituten befüllt. Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassengeschäftsverordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2024 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Gesamtzahl unserer Mitarbeiter hat sich im Jahresdurchschnitt 2024 gegenüber dem Vorjahr um 11 erhöht, was einer Veränderung von + 5,0 % entspricht. Die Veränderung ist zurückzuführen auf die Anpassung des Stellenplans an die betrieblichen Belange. 3. Wirtschaftsbericht3.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2024Deutschland bei mittelmäßigem Weltwirtschaftswachstum weiter in der StagnationDie Weltwirtschaft ist 2024 mit mittlerem Tempo gewachsen. Nach den Zahlen des Internationalen Währungsfonds lag die globale Wachstumsrate mit 3,2 % auf ähnlichem Niveau wie im Jahr davor. Vor allem die Schwellenländer konnten weiter überproportional wachsen. In dieser Gruppe wuchs China aber nicht mehr so stark, wie man aus den vorangegangenen Jahren gewohnt war. Unter den fortgeschrittenen Volkswirtschaften zeigten sich die USA mit vorläufig geschätzten 2,8 % Wachstum erneut recht dynamisch. Die 2023 in vielen Ländern noch sehr hohen Inflationsraten konnten in den meisten Fällen 2024 weitgehend unter Kontrolle gebracht werden. Letzteres gilt auch für Deutschland und Europa. Beim Wachstum konnte Deutschland hingegen von dem trotz aller Kriege und politischen Krisen weltweit wirtschaftlich recht günstigen Umfeld nicht profitieren. Deutschland blieb mit seiner Stagnation deutlich unter dem Durchschnitt des Euroraums. Konkret lag das deutsche BIP gemäß der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2025 mit einer preisbereinigten Veränderung von -0,2 % 2024 erneut knapp unter der Nulllinie. Es war das zweite Jahr mit einer negativen Rate in Folge. Vom Ausmaß ist die Entwicklung als "Stagnation" einzuordnen. Bedenklich ist allerdings die Dauer der Schwächephase: Blickt man über die Ausschläge der Pandemiejahre mit ihrer Schrumpfung und folgenden Erholung hinweg, so ist das deutsche BIP zuletzt kaum höher als 2019. Rechnerisch ergibt sich nur ein minimaler preisbereinigter Zuwachs von 0,3 % über fünf Jahre. Vor allem die Industrieproduktion liegt weiterhin deutlich unter dem Niveau der Jahre bis 2019. Fast alle anderen Länder sind wirtschaftlich deutlich besser aus der Pandemie gekommen. Und Deutschland verlor auch im internationalen Handel an Wettbewerbsfähigkeit und folglich an Marktanteilen. 2024 war der Export real mit -0,8 % wie schon im Jahr davor erneut leicht rückläufig. Die Importe erhöhten sich real leicht um 0,2 %. Der Außenhandel dämpfte damit 2024 die deutsche BIP-Entwicklung. Der nominale Leistungsbilanzüberschuss blieb allerdings weiter in der Nähe seiner Rekordniveaus. Das lag an den Preistrends. Die Rückbildung der Importpreise nach den Preisspitzen von 2022 und 2023, besonders bei den Energieträgern, verbesserte 2024 die Terms of Trade Deutschlands. In Euro gerechnet hatte deshalb trotz eines geringeren mengenmäßigen Exportüberschusses der hohe Leistungsbilanzsaldo Bestand. Investitionen rückläufig, Konsum nur leicht erholtDie Investitionstätigkeit in Deutschland war 2024 erneut stark rückläufig. Ein Grund dafür war das über weite Strecken des Jahres noch hohe Zinsniveau. Vor allem aber hemmt die Unberechenbarkeit der Rahmenbedingungen die Investitionstätigkeit hierzulande. Unklarheit über den Entwicklungspfad des energetischen Umbaus, Bürokratie und Regulierung belasten die Planungen der Unternehmen. Die Bautätigkeit hat im Laufe des Jahres 2024 zwar auf einem niedrigen Niveau einen Boden gefunden. Im Jahresdurchschnitt beträgt der Rückgang bei den Bauinvestitionen preisbereinigt aber noch einmal 3,5 %. Nur der etwas zulegende Tiefbau konnte einen kleinen stabilisierenden Beitrag leisten. Aber die Rückgänge im volumenmäßig viel bedeutenderen Wohnungsbau überkompensierten das und prägten den insgesamt negativen Trend. Bei den Ausrüstungsinvestitionen ist der Einschlag mit -5,5 % 2024 noch deutlicher. Die größte Verwendungskomponente des BIP, der Konsum, leistete im abgelaufenen Jahr einen kleinen positiven Wachstumsbeitrag. Die privaten Konsumausgaben stiegen 2024 real um 0,3 %. Das ist angesichts der Einkommenssteigerungen der privaten Haushalte allerdings ein enttäuschendes Ausmaß. Denn die Kaufkraft der Verfügbaren Einkommen legte bei der gedämpften Inflation deutlich zu. Die Erklärung für das Auseinanderlaufen ist eine einmal mehr gestiegene Sparquote der privaten Haushalte. Sie wird in der ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes auf 11,6 % beziffert. Die einzige Verwendungskomponente des BIP, die 2024 deutlich zulegte, ist der Staatskonsum. Er erhöhte sich, dominiert von Gesundheits- und Verwaltungsausgaben, um real insgesamt 2,6 %. Trotz rekordhoher Steuereinnahmen und Sozialabgaben schloss der gesamtstaatliche Haushalt mit einem Defizit von gut 113 Mrd. Euro ab. Dabei gab es Verbesserungen des Saldos im Bund, aber zugleich höhere Defizite bei Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen. Insgesamt entsprach das Defizit wie schon im Jahr davor 2,6 % des BIP. Arbeitsmarkt nur auf den ersten Blick robustAuf den ersten Blick blieb der deutsche Arbeitsmarkt auch 2024 robust. Mit im Jahresdurchschnitt 46,1 Millionen Erwerbstätigen wurde sogar nochmals ein neuer Rekordstand erreicht. Das bedeutet bei stagnierendem BIP allerdings erneut einen Rückgang der ausgewiesenen Produktivität pro Kopf. Bedenklich ist zudem, dass sich die Beschäftigungsentwicklung im Jahresverlauf deutlich abgeflacht hat. Der Jahresauftakt zeigte noch Beschäftigungsgewinne, die dann aber sukzessive schwanden. Im Schlussquartal stagnierte die Beschäftigtenzahl. Bereits seit rund zwei Jahren sind Strukturverschiebungen zwischen den einzelnen Sektoren festzustellen. Während das Verarbeitende Gewerbe und der Bau schon länger Beschäftigung reduzieren, waren Zuwächse zuletzt allein bei Dienstleistungen und dort am stärksten im Gesundheitssektor zu verzeichnen. Erstmals seit Jahren gibt es auch wieder größere Freisetzungen von Arbeitskräften, wobei die meisten der von Großunternehmen zuletzt gehäufter angekündigten Entlassungsmaßnahmen in den Jahreszahlen 2024 noch gar nicht wirksam geworden sind. Die Arbeitslosenquote in der Definition der Bundesagentur für Arbeit erhöhte sich im Jahresdurchschnitt 2024 leicht auf 6,0 %. Die sich jetzt nicht mehr so unerschütterlich wie in den letzten beiden Jahrzehnten präsentierenden Arbeitsmarktperspektiven sorgen für Verunsicherung. Sie sind somit auch eine Erklärung für die gestiegene Vorsicht der privaten Haushalte - ausweislich der gestiegenen Sparquote. Inflation deutlich zurückgeführtErfreulich war im Jahr 2024 die Fortsetzung der Rückführung der Inflationsraten. Die Steigerungsraten in Deutschland und im Euroraum kamen im Jahresverlauf in die Nähe der Zielmarke der Europäischen Zentralbank bei 2 %. Der Stand des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) erhöhte sich im Jahresdurchschnitt um 2,5 %. Beim etwas anders zusammengesetzten Verbraucherpreisindex nach nationaler Definition (VPI) waren es 2,2 %. Allerdings war die Reduzierung der Inflationsraten 2024 auch einer teilweisen Normalisierung und Rückbildung der Energiepreise zu verdanken. Die so genannten "Kernraten", die die Einflüsse der Energiepreise und der ebenfalls oft volatilen Nahrungsmittelpreise herausrechnen, blieben auch 2024 auf erhöhtem Niveau. In Deutschland lag die HVPI-Kernrate im Jahresdurchschnitt 2024 bei 3,2 %. Vor allem die lohnintensiven Dienstleistungspreise sind innerhalb des "Kerns" weiter ein Treiber der Anstiege. Sie legten über weite Phasen des Jahres und auch zum Jahresende immer noch mit Jahresraten von rund 4 % zu. Im Dezember sind auch die Raten für den gesamten Warenkorb wieder etwas nach oben zurückgeprallt. Die Entwicklungen bei den Preisen im Euroraum als das für die Geldpolitik relevante Gebiet war dabei 2024 sehr ähnlich zu derjenigen in Deutschland. Der jahresdurchschnittliche Anstieg des HVPI im Euroraum lag bei 2,4 %. Kapitalmarktentwicklung 2024 im Spiegel des veränderten ZinszyklusDie weitgehend unter Kontrolle gebrachte Inflation erlaubte es der Europäischen Zentralbank, ihren Leitzinstrend zu wechseln. Im Juni 2024 - rund neun Monate, nachdem der Leitzins mit 4,0 % für die Einlagefazilität seinen Höchststand in diesem Zyklus erreicht hatte - gab es die erste Zinssenkung. In insgesamt vier Senkungsschritten um je 25 Basispunkte wurde im Dezember 2024 die Drei-%-Marke erreicht. Die Anleihemärkte hatten diese Entwicklung bereits weitgehend vorweggenommen. Schon zum Jahreswechsel 2023/2024 war der weitgehende Erfolg der Inflationsrückführung absehbar. Die Kapitalmarktzinsen waren deshalb bereits sehr stark gesunken. Sie schossen in dieser Vorwegnahme sogar über. Gemessen an den umlaufenden Bundesanleihen mit zehnjähriger Restlaufzeit (als Benchmark für den deutschen und europäischen Kapitalmarkt) lagen die Renditen zu Jahresbeginn 2024 kaum über der Zwei-%-Marke. Das Herantasten an den sich verwirklichenden Zinspfad nahm im Jahresverlauf mehrere Wendungen. Im Mai gab es nochmal einstweilige Rendite-Höchststände von über 2,7 %. Zum Jahresende lagen die zehnjährigen Bundesanleihen zwischen den Extremständen des Jahres. Mit Renditen von 2,43 % am Jahresschluss spielten sie sich aber im Gegensatz zu der Leitzinsentwicklung über dem stark vorausgeeilten Jahresstart ein. Die Aktienkurse zeigten 2024 eine sehr freundliche Entwicklung. Für den Deutschen Aktienindex (DAX) mag dies angesichts der sehr schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hierzulande und der politischen Turbulenzen überraschen. Als Erklärung zu bedenken ist, das viele der im Index enthaltenen Großunternehmen auch auf zahlreichen Auslandsmärkten aktiv sind. Zudem dürften die erfolgten Zinssenkungen die Aktienkurse stimuliert haben. Vom Jahresschluss 2023 bei 16.752 Punkten ist der DAX zum Jahresschluss 2024 auf 19.909 Punkte gestiegen. Das entspricht einer Jahres-Performance von 18,8 %. Entwicklung der Niedersächsischen WirtschaftNiedersachsen setzte 2023 mit +0,2% beim BIP den Wachstumspfad nach dem Corona bedingten Einbruch marginal fort. Dabei entwickelte sich das Bundesland besser als Deutschland insgesamt. Im ersten Halbjahr 2024 stagnierte Niedersachsens Wirtschaft mit real 0,0% beim BIP, entwickelte sich allerdings weiterhin leicht überdurchschnittlich im Vergleich zur Entwicklung in der gesamten Bundesrepublik (D: -0,2%). Deutschlandweit bleibt derzeit das Sorgenkind die Industrie, deren Auftragslage sich zuletzt weiter verschlechtert hat. Die Exportnachfrage war bis zuletzt ebenfalls sehr schwach, weshalb die Nettoexporte die konjunkturelle Erholung eher gebremst haben dürften. Bei den Investitionen sprechen die bislang vorliegenden Indikatoren insgesamt für eine anhaltend schwache Dynamik. Mit dem Wahlsieg von Donald Trump, dem taggleichen Bruch der bisherigen Ampelkoalition auf Bundesebene und dem Scheitern der französischen Regierung Barnier hat sich die wirtschaftspolitische Unsicherheit zuletzt jedoch noch einmal deutlich verstärkt. Positiv zu vermerken ist, dass sich der Arbeitsmarkt noch stabil zeigt. Bis einschließlich Dezember 2024 lag die Arbeitslosenquote in Niedersachsen mit 5,9% fast auf dem Vorjahresniveau (5,7%), auch wenn in einzelnen Monaten die Arbeitslosenquote leicht höher war als im Vorjahr. Die Quote von 5,9% in Niedersachsen ist geringfügig niedriger als der bundesdeutsche Durchschnitt von 6,0%. Die Zahlen zeigen aber auch eine gewisse Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Zudem klagen viele Unternehmen weiterhin über Fachkräftemangel, gestiegene Arbeitskosten, eine stetige Zunahme der Bürokratie und hohe Energiekosten. Wirtschaftliche Entwicklung des HeidekreisesDer Landkreis hat mit einer Einwohnerdichte von 76,1 Menschen pro km2 eine geringe Bevölkerungsdichte. Auch das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner liegt mit 40,4 TEUR unter dem Bundesdurchschnitt. Von den 50.160 Beschäftigten arbeiten 45 % in Dienstleistungsbranchen, 30 % im Handel, Gastgewerbe und Verkehr, 24 % im produzierenden Gewerbe und 2,0 % in der Land- und Forstwirtschaft. 11.694 Arbeitnehmer pendeln in den Landkreis hinein und 19.069 Einwohner haben einen Arbeitsplatz außerhalb des Heidekreises. Die Arbeitslosenquote Im Landkreis Heidekreis beträgt 6,3 %. Gelegen zwischen den drei norddeutschen Zentren Hamburg, Hannover und Bremen bildet der Landkreis Heidekreis einen idealen Ausgangspunkt zur Erschließung der Märkte in alle Richtungen. Mit Anschlussstellen an die Bundesautobahnen A7 und A27 und einem guten Schienennetz sind die deutschen Metropolen in kürzester Zeit ebenso erreichbar wie die osteuropäischen Wirtschaftsräume. 3.2 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2024Im Jahr 2024 wurden verschiedenste aufsichtliche Regelungen veröffentlicht oder in Kraft gesetzt, die vor allem durch die nationale Umsetzung des EU-Bankenpakets bestimmt wurden und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen erforderten. Unter anderem handelt es sich um folgende Neuregelungen: Im April 2024 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2024/855 im Hinblick auf die Vorschriften für die aufsichtliche Meldung des Zinsrisikos im Anlagebuch veröffentlicht. Mit dem neuen Meldewesen strebt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein europaweit harmonisiertes Meldewesen für die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch an. Der erste Meldestichtag war der 30. September 2024. Ende Mai 2024 hat die BaFin auf ihrer Internetseite eine novellierte Fassung ihres Rundschreibens "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" veröffentlicht. Ziel dieser achten MaRisk-Novelle ist es, die Leitlinien der EBA zum Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (IRRBB und CSRBB) in nationales Recht zu überführen. Zusätzlich mussten Sparkassen die im Jahr 2023 auf europäischer Ebene verabschiedete Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act; DORA) berücksichtigen, welche erstmals für das Jahr 2025 anzuwenden ist. Die Umsetzung der Neuregelungen erfordert in der Kreditwirtschaft einen hohen Zeitaufwand und bindet Mitarbeiterkapazitäten. 3.3 Bedeutsame finanzielle LeistungsindikatorenDie Kennziffern Betriebsergebnis vor Bewertung, Wachstum Forderungen an Kunden, Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie Gesamtkapitalquote nach CRR, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, sind unverändert als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren auf Basis unserer Geschäftsstrategie definiert.
3.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1
DBS = Durchschnittsbilanzsumme 3.4.1 Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen hat sich von 2.091,3 Mio. EUR auf 2.049,6 Mio. EUR vermindert. Die Bilanzsumme ist von 2.038,7 Mio. EUR auf 1.996,5 Mio. EUR zurückgegangen. Entgegen dem im Vorjahr erwarteten Anstieg ist dieser Rückgang im Wesentlichen auf die Rückführung von kurzfristigen Geschäften zur Liquiditätssteuerung mit Kreditinstituten zurückzuführen. 3.4.2 Aktivgeschäft3.4.2.1 BarreserveDer starke Rückgang der Barreserven ist vor allem auf die verringerten Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zum Jahresende zurückzuführen. 3.4.2.2 Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich von 5,3 Mio. EUR auf 8,7 Mio. EUR. Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf einen höheren Liquiditätsbestand auf unserem laufenden Konto bei der Nord/LB zurückzuführen. 3.4.2.3 KundenkreditvolumenIn Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2024 war ein Anstieg der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich von 1.544,2 Mio. EUR auf 1.607,5 Mio. EUR. Der Zuwachs wurde überwiegend mit langfristigen Darlehen in Höhe von 63,5 Mio. EUR erzielt. Darunter lag der größte Zuwachs bei Unternehmen mit 57,9 Mio. EUR und Privatpersonen mit 5,3 Mio. EUR. Die Entwicklung des Kundenkreditvolumens entsprach mit 4,1 % Wachstum dem im Vorjahr prognostizierten leichten Anstieg. Damit hat sich dieser für uns bedeutsame finanzielle Leistungsindikator positiv entwickelt. 3.4.2.4 WertpapieranlagenZum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 4,6 Mio. EUR auf 245,3 Mio. EUR. Für den Rückgang war insbesondere die Abnahme der Schuldverschreibungen in Höhe von 4,6 Mio. EUR aufgrund von Fälligkeiten maßgeblich. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren blieben unverändert. 3.4.2.5 BeteiligungenIm Geschäftsjahr 2024 hat sich das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 0,4 Mio. EUR auf 9,4 Mio. EUR vermindert. Die Veränderung ergab sich aus Abschreibungen auf eine sparkasseneigene Tochtergesellschaft in Höhe von 0,7 Mio. EUR sowie aus Zuschreibungen auf eine Verbundbeteiligung. Der Buchwert dieser Beteiligung erhöhte sich auf 0,4 Mio. EUR. 3.4.2.6 SachanlagenDie Sachanlagen erhöhten sich um 3,7 Mio. EUR auf 19,2 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte die Fortsetzung der in 2023 begonnenen Investition in Form eines neuen Bürogebäudes mit einem Volumen von 12,9 Mio. EUR mit dem Ziel langfristig Mieterträge zu erzielen. 3.4.3 Passivgeschäft3.4.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich von 600,0 Mio. EUR auf 529,2 Mio. EUR. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden deutlich abgebaut. Es handelt sich dabei überwiegend um Liquiditätssteuerung innerhalb des Geschäftsjahres. 3.4.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich von 1.194,5 Mio. EUR auf 1.206,4 Mio. EUR. Bevorzugte Sparanlagen waren wie im Vorjahr Termingelder und Sparkassenbriefe, in die 96,2 Mio. EUR flossen. Der Zuwachs wurde überwiegend von Privatkunden bewirkt. Die Privatkunden erhöhten ihre bilanziellen Eigenbestände um 22,5 Mio. EUR und die Organisationen ohne Erwerbszweck um 16,9 Mio. EUR. Entgegen der prognostizierten Stagnation von Kundeneinlagen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 konnten die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden leicht gesteigert werden. Damit hat sich dieser für uns bedeutsame finanzielle Leistungsindikator positiv entwickelt. 3.4.4 DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2024 folgende Schwerpunkte ergeben: GiroverkehrDer Bestand an Konten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 45.975 Stück auf 46.037 Stück. Vermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2024 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Das wieder gefallene Zinsniveaus führte zu einem spürbaren Anstieg des Wertpapierumsatzes mit Investmentanteilen. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 13,4 % zu und erreichten einen Wert von 123,6 Mio. EUR. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 360 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 70,0 TEUR und einem Volumen von insgesamt 25,2 Mio. EUR abgeschlossen. Das Volumen ist gegenüber dem Vorjahr um 16,8 % gesunken. Bei der Anzahl der Bausparverträge ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 30,0 % zu verzeichnen. Dafür ist das durchschnittliche Bausparvolumen um 18,8 % gestiegen. An Sach-, Leben- und Rentenversicherungen konnten 1.654 Verträge mit einer Versicherungssumme von 13,0 Mio. EUR vermittelt werden, was bezogen auf die Versicherungssumme ein Wachstum gegenüber dem Vorjahr von 22,6 % bedeutet. KartengeschäfteDer Bestand an Debitkarten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 56.050 auf 56.110 Stück. Die Provisionserträge aus Kartengeschäften erhöhten sich im dabei um 40,9 % auf 0,6 Mio. EUR, davon tragen Geschäftskunden den größten Anteil in Höhe von 96,7 % bei. ImmobilienvermittlungEs wurden insgesamt 62 Objekte vermittelt, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 21,5 % bedeutet. 3.4.5 DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 3.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage3.5.1 VermögenslageGegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine bedeutsamen Veränderungen bei den bilanziellen Strukturanteilen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung eines Teils des Jahresüberschusses 2024. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des zugeführten Bilanzgewinns 2024 ein Eigenkapital von 124,9 Mio. EUR (Vorjahr 122,5 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtsrechtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 18,0 Mio. EUR auf 109,5 Mio. EUR erhöht. Neben den aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalbestandteilen verfügt die Sparkasse über weitere bedeutende stille Reserven gemäß § 340f HGB. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen; bedeutsamster Leistungsindikator) übertrifft am 31. Dezember 2024 mit 16,26 % (im Vorjahr: 15,85 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischem Kapitalpuffer von 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte und Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2024 betragen 1.326,8 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 215,7 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 15,88 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Die für 2024 prognostizierte Steigerung der Gesamtkapitalquote und das Wachstum der Eigenmittel konnten aufgrund unserer guten Ertragskraft übertroffen werden. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2024 10,24 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2027 vom 17. Dezember 2024 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten. Die Vermögenslage der Sparkasse ist geordnet. 3.5.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 129,91 % bis 194,24 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2024 bei 177,87 %, Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 116,59 % bis 121,33 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % im Geschäftsjahr 2024 durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Norddeutschen Landesbank. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2024 nicht genutzt. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert. 3.5.3 ErtragslageDie Analyse zur Ertragslage folgt dem in der Sparkassenorganisation geltenden Schema für überbetriebliche Vergleiche der Sparkassen (Betriebsvergleich der Sparkassen). Dem Betriebsvergleich liegt eine betriebswirtschaftliche Betrachtung der Erfolge aus dem Sparkassengeschäft zugrunde, die Grundlage der Planung und Berichterstattung sowie der internen Steuerung ist. In dieser betriebswirtschaftlichen Sichtweise werden Erfolge des laufenden Jahres dann dem Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet, wenn diese keinen periodenfremden oder einmaligen Charakter haben. Liegen periodenfremde oder einmalige Erfolgswirkungen vor, werden diese im Betriebsvergleich dem sogenannten neutralen Ergebnis zugeordnet. Die handelsrechtlich vorgeschriebene Gliederung der Aufwands- und Ertragspositionen weicht daher teilweise von dieser Betrachtung ab. In der nachstehenden Tabelle ist eine Überleitung der handelsrechtlich vorgeschriebenen Werte auf die betriebswirtschaftliche Darstellung des Betriebsvergleiches vorgenommen. Gewinn- und Verlustrechnung
Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
1)
einschließlich der Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß §340g HGB Nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation hat sich die Ertragslage der Sparkasse wie folgt entwickelt: Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,32 % (Vorjahr 1,46 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2024. Es lag damit leicht über dem Durchschnitt der niedersächsischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,02 % wurde damit deutlich übertroffen, auch wenn die prognostizierte jahresdurchschnittliche Bilanzsumme von 1.973 Mio. EUR mit 1.949,7 Mio. EUR nicht ganz erreicht wurde. Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er lag mit 41,8 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert, hat sich aber entgegen der Prognose nur um 1,5 Mio. EUR leicht vermindert. Der Provisionsüberschuss entwickelte sich im Jahresverlauf erwartungsgemäß. Er lag mit 10,9 Mio. EUR um 0,2 Mio. EUR leicht über dem Vorjahreswert und innerhalb unserer Planungen. Des Weiteren ist der Personalaufwand gemäß der Prognose gestiegen. Die Personalaufwendungen lagen in 2024 mit 17,1 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 0,5 Mio. EUR auf 10,3 Mio. EUR. Der Sachaufwand ist insbesondere in den Bereichen IT-Aufwendungen, Grundstücksaufwand und Dienstleistungen Dritter leicht gestiegen. Die prognostizierte deutliche Steigerung des Sachaufwands blieb somit aus. Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 18,0 Mio. EUR aufgestockt. Das Bewertungsergebnis ohne Bildung des Sonderpostens nach § 340g HGB lag im Jahr 2024 mit 1,6 Mio. EUR deutlich günstiger als im Vorjahr und entwickelte sich besser als geplant. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der aktuellen Zinsentwicklung ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2024 sehr zufrieden. Die Prognosen des Vorjahreslageberichtes konnten - trotz der vielfältigen Unsicherheiten - in weiten Teilen erreicht werden; wurden teilweise aber auch deutlich übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als gut. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2024 0,12 %. 3.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr sind wir insgesamt zufrieden. Mit der Entwicklung des Jahres 2024 konnten wir an das positive Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen. Ursächlich für die leicht rückläufige Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie die Rückführung von kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Dahingegen konnten wir im Gegensatz zum Vorjahr ein Wachstum im Kundenkreditgeschäft erzielen, sodass wiederum eine die Prognose überschreitende deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war. 4. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2024 haben sich nicht ergeben. 5. Risikobericht5.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Mit Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle im Juni 2023 sind auch ESG-Risiken in das Risikomanagementsystem sukzessive zu integrieren. Die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Risikoarten wurden zunächst qualitativ in Form von physischen und transitorischen Szenarien untersucht und im Rahmen einer Risikoinventur berücksichtigt. Auf der Grundlage der durchgeführten Risikoinventur hat die Sparkasse erste Nachhaltigkeitsgrundsätze und -ziele in die Geschäfts- und Risikostrategie aufgenommen und mit der Risikoberichterstattung verknüpft. Die Sparkasse sieht darüber hinaus eine zeitnahe Einbindung der ESG-Risiken in die Risikotragfähigkeitsrechnung vor. Zusätzlich sollen die Verfahren zur Umsetzung von Szenarioanalysen u. a. hin zu einer quantitativen Betrachtung unter Berücksichtigung eines angemessen langen Zeitraums weiterentwickelt werden. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2024 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 312,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 234,4 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Das auf der Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem wurde zum 31. Dezember 2024 auf eine im Bezug zum Risikodeckungspotenzial relative Limitierung umgestellt und stellt sich wie folgt dar:
Die zuständige Abteilung steuert die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2027 können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Dem Risikocontrolling obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter des Unternehmensbereichs Unternehmensteuerung Fachbereich Controlling wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter des Unternehmensbereichs Unternehmenssteuerung. Unterstellt ist er dem Marktfolgevorstand. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Das Reportingkonzept umfasst die regelmäßige Berichterstattung sowohl zum Gesamtbankrisiko als auch für einzelne Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation auf der Grundlage des Gesamtrisikoberichts informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. 5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken5.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Der Value-at-Risk wird in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation in der Anwendung Credit Portfolio View (CPV) ermittelt. Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. 5.2.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31. Dezember 2024 wurden etwa 58,5 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 40,9 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen und 0,6 % an die Kommunen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse mit Unternehmen und öffentlichen Haushalten wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 36,7 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 7,9 % auf die Landwirtschaft und 10,0 % an das Baugewerbe. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 65,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 3,0 Mio. EUR. 32,9 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 3,0 Mio. EUR bis 21,1 Mio. EUR (Großkreditgrenze) und 1,8 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements von mehr als 21,1 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2024 zeigt im Vergleich zum Vorjahr insbesondere aufgrund geringerer Neubildungen eine Reduzierung. Der absolute Wert liegt deutlich unterhalb unserer Erwartungen. Entwicklung der Risikovorsorge:
5.2.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der unerwarteten negativen Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Gesamtbanksteuerungsausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 5.2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus einer unerwarteten negativen Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In der periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Bestandteile des Zinsänderungsrisikos sind das Fristentransformations- und das Basisrisiko. Das Fristentransformationsrisiko entsteht aus der Fristentransformation der Geschäfte und der Veränderung der Zinskurve. Bei der Veränderung kann es sich um eine parallele Verschiebung oder eine Drehung handeln, d. h. die Kurve wird flacher oder steiler. Die Veränderung kann sich auf die gesamte Kurve auswirken oder auf Teile davon. Das Basisrisiko entsteht, wenn sich die Zinssätze an den identischen (oder annähernd gleichen) Stützstellen unterschiedlicher Zinskurven (ggf. auch von Kurven in verschiedenen Währungen) unterschiedlich entwickeln. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Sparkasse berechnet die aufsichtlichen sechs IRRBB-Szenarien (Interest Rate Risk in the Banking Book). Die Auswirkungen bewegen sich zwischen -54,4 Mio. EUR bzw. -25,8 % des Kernkapitals (+200 Basispunkte) und +63,9 Mio. EUR bzw. +30,3 % des Kernkapitals (-200 Basispunkte) Barwertveränderung zum 31. Dezember 2024. In der ertragsorientierten Perspektive, in der der Nettozinsertrag aus den beiden Zinsschockszenarien von + bzw. -200 Basispunkte mit einem Basisszenario gleichbleibender Zinsen verglichen wird, ergeben sich zum 31. Dezember 2024 Auswirkungen in Höhe von -3,6 Mio. EUR bzw. -1,69 % des Kernkapitals (+200 Basispunkte) und -1,1 Mio. EUR bzw. -0,50 % des Kernkapitals (-200 Basispunkte). 5.2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zwischen einer risikobehafteten zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich: Hoher Anteil an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse in der Spreadklasse Staatsanleihen Rating BBB. 5.2.2.3 AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang ausschließlich in Publikumsfonds in dem Spezialfonds gehalten. 5.2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere strategische Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen. 5.2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads (in der normativen Perspektive) sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spread-Schwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, gemessen mit der Survival Period im Basisszenario, ist rechnerisch nicht darstellbar. Es tritt keine Unterdeckung im Berechnungszeitraum bis 5 Jahre ein. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 5.2.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 5.3 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2024 bewegten sich das Gesamtrisiko innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limits. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.12.2024 aufgrund der Umstellung von absoluten Limitvorgaben auf eine relative Limitierung. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 79,9 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik in starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F.) im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur und einer nur begrenzt ausbaufähigen Risikotragfähigkeit, die durch ein hohes Adressenrisiko in Verbindung mit einem hohen Zinsänderungsrisiko belastet ist. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 6. Chancen- und Prognosebericht6.1 ChancenberichtChancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der regen Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Die Chance auf eine Stabilisierung unserer Ertragskraft wollen wir vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor allem nutzen, indem wir künftig insbesondere die Geschäftsfelder Versicherungs- und Zahlungsverkehrsgeschäft mit zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen ausbauen, auf denen wir bislang teilweise noch unterrepräsentiert sind. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran unsere Prozesse zu optimieren. Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur. Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus dem Aufbau weiterer Kompetenzcenter für das beratungsintensive Geschäft. Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien. Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik das Multikanalbanking, Internetbanking-Angebote und digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. 6.2 Prognosebericht6.2.1 Rahmenbedingungen1Aus den internationalen Rahmenbedingungen entspringen auch 2025 wieder zahlreiche Risiken. Geostrategische Konflikte sind nicht gelöst und Kriege werden vorerst fortgeführt. Von der Trump-Administration in den USA drohen zudem handelspolitische Auseinandersetzungen. Auch in Deutschland sind die politischen Rahmenbedingungen mit der anstehenden Neuwahl des Bundestages noch nicht klar. Bis zum Herbst 2024 gingen die meisten einschlägigen Prognosewerke davon aus, dass die deutsche Volkswirtschaft sich 2025 erholen könnte. Doch diese Erwartung hat sich zuletzt immer weiter eingetrübt. Die Mehrheit der jüngsten Vorschauen gehen nur noch von einer Stagnation aus. Das gilt auch für die hoch aktuelle "Gemeinsame Prognose" von zehn Chefvolkswirten der Sparkassen Finanzgruppe. Deren Zahlenwerk haben wir auf der vorangegangenen Seite dieses Rundschreibens dem tabellarischen Ausblick für 2025 zugrunde gelegt und stützen auch die folgenden textlichen Aussagen darauf. Die "Gemeinsame Prognose" stellt für die deutsche Volkswirtschaft 2025 nur 0,2 % Wachstum in Aussicht. Das ist qualitativ im Nahbereich um die Null als Stagnation einzuordnen. Sollte es zu dieser Wachstumsrate kommen, wären damit gerade einmal die Einbußen des Vorjahres eingestellt. 2025 wäre das dritte Jahr einer ungewöhnlich lang andauernden Stagnation. Längerfristig mit Blick auf das BIP-Niveau eingeordnet wäre es sogar das sechste Jahr in Folge, in dem der Prä-Pandemie-Stand nicht nennenswert überschritten wird. Auch für 2025 dürfte am ehesten der Konsum die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stützen. Ein weiterer Rückstau auf dem Weg von Einkommenssteigerungen zum Konsum ist unwahrscheinlich. Denn die Verbraucher hatten bereits 2024 sehr vorsichtig, mit hoher Sparquote, disponiert. Die "Gemeinsame Prognose" setzt deshalb für 2025 höhere Ausgabenzuwächse als im Vorjahr an. Auch der Staatskonsum dürfte in einem Wahljahr expansiv wirken. Das genügt jedoch nicht, um die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu einer spürbareren Expansion zu tragen. Denn die Perspektiven bei den Investitionen und im Außenhandel bleiben eingetrübt. Zwar dürfte bei der Bautätigkeit ein Boden erreicht sein. Doch die Ausrüstungsinvestitionen werden mit -1,0 % noch einmal im Rückwärtsgang angesetzt. Nach den Stagnationsjahren und bei nur verhalten einsetzender Erholung besteht erst einmal wenig Anlass für Erweiterungsinvestitionen. In den niedrig angesetzten Veränderungsraten im Außenhandel spiegeln sich auch die zu einem gewissen Grad verloren gegangene Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sowie die handelspolitischen Bedrohungen. Für den Arbeitsmarkt würde ein BIP-Wachstum knapp über der Nulllinie voraussichtlich eine Seitwärtsbewegung bedeuten. Nochmalige Rekordstände bei der Erwerbstätigenzahl sind unwahrscheinlich. Das Momentum aus der gegen Jahresende 2024 bereits angeschlagenen Beschäftigung, die angekündigten Entlassungspläne zahlreicher Unternehmen und insgesamt die demografischen Perspektiven sprechen dagegen. Die um den Jahreswechsel 2024/2025 wieder etwas nach oben zurückgeprallten Inflationsraten haben für Ernüchterung gesorgt. Die Zielerreichung bei der Inflationseindämmung ist noch kein Selbstläufer. Sie gelingt nicht so schnell und so sicher, wie noch im letzten Herbst erhofft. Die "Gemeinsame Prognose" unterstellt für 2025 in ihrem Hauptszenario gleichwohl eine weitere Beruhigung des Preisauftriebs. In Deutschland würden die Verbraucherpreise mit 2,3 % und die Kernrate mit 2,5 % aber noch leicht erhöht bleiben. Für den Euroraum wird mit 2,2 % bzw. 2,4 % in der Kernrate eine ähnliche Entwicklung unterstellt. Der etwas stockende Disinflationsprozess begrenzt den Spielraum der Geldpolitik, die Leitzinsen weiter stark und schnell senken zu können. Wir rechnen zwar damit, dass bei der EZB-Ratssitzung am 30. Januar 2025 noch einmal ein Senkungsschritt vollzogen wird - auch weil dieser im Dezember 2024 schon sehr stark signalisiert worden ist. Doch danach ist Vorsicht geboten. Die Geld- und Kapitalmärkte haben in den ersten beiden Wochen des Jahres 2025 ihre Erwartungen bereits ein gutes Stück korrigiert. Es werden zuletzt nicht mehr ganz so viele Leitzinsschritte eingepreist. Am aktuellen Rand (16.1.) liegt die Umlaufrendite von zehnjährigen Bundesanleihen bei 2,60 % und somit um 20 Basispunkte höher als zum gerade erst hinter uns liegenden Jahreswechsel und sogar um 50 Basispunkte über den Tiefstständen von Anfang Dezember 2024. Die starken Ausschläge zeigen, wie schwierig es für die Märkte ist, das Einpendeln des Zinsniveaus nach den bewegten Zeiten von Negativzinsphase und folgender Hochinflation auf einem angemessenen Niveau abzuschätzen. Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 wird weiterhin maßgeblich durch den Ukraine-Krieg geprägt sein. Trotz zahlreicher Stabilisierungsmaßnahmen durch die Regierungen (u. a. Liquiditätshilfen, Konjunkturprogramme, Kurzarbeitergeld) und die Zentralbanken sind die nachhaltigen wirtschaftlichen Folgen aktuell nicht verlässlich abschätzbar und hängen insbesondere vom weiteren Verlauf des Ukraine-Kriegs ab. Die (weltweiten) Störungen in den Lieferketten und steigende Rohstoffpreise haben eine dämpfende Wirkung. Die Expertenschätzungen weisen daher eine große Bandbreite hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung auf. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr: Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2025 berücksichtigt.
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Quelle: DSGV, Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick 2025, Rundschreiben
2025/0038 6.2.2 GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2024 rechnen wir mit einem weiteren moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden sowie im Wohnungsbaukreditgeschäft. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2025 einen leichten Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2025 aufgrund der marktseitigen Voraussetzungen und unserer Investitionen in diesem Bereich von weiterem moderatem Wachstum aus. 6.2.3 FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. 6.2.4 Ertrags- und VermögenslageAuf Basis unseres Wirtschaftsplans rechnen wir mit einer Seitwärtsbewegung der Zinsstrukturkurve und einem leicht sinkenden Zinsüberschuss. Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem moderaten Anstieg aus, wofür insbesondere die Erweiterung der Mitarbeiterkompetenzen sowie der Ausbau von Personalkapazitäten verantwortlich sind. Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand steigen. Die tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten. Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen erwarten wir einen deutlichen Anstieg der Sachkosten im Vergleich zum Kalenderjahr 2024. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2025 ein deutlich sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,03 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 2.037,9 Mio. EUR. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir -nach den verhältnismäßig geringen Zuführungen zu den Risikovorsorgemaßnahmen im Vorjahr trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt steigendes Bewertungsergebnis auf dem langfristigen Niveau der Vorjahre. Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren rechnen wir aufgrund der Wertaufholung der im Jahresabschluss 2022 vorgenommenen Abschreibungen aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden zinsinduzierten vorübergehenden Wertminderungen mit einem per Saldo leicht sinkenden positiven Bewertungsergebnis. Für das sonstige Bewertungsergebnis planen wir aufgrund unseres Beteiligungsportfolios eine Belastung in Höhe von bis zu 1,0 Mio. EUR ein. Auch künftig können weitere Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 13,50 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des SREP-Zuschlags liegt, wird mit einem Wert von zurzeit 16,26 % deutlich überschritten. Im Rahmen unseres Wirtschaftsplans haben wir für das Jahr 2025 vor dem Hintergrund der leicht steigenden Risikoaktiva einen Wert von 15,17 % prognostiziert. In den Folgejahren gehen wir nach einer deutlichen Reduzierung durch die Umsetzung der CRR III zum 01.01.2025 von einer langfristigen Steigerung der Gesamtkapitalquote aus, womit sich die Gesamtkapitalquote positiv entwickeln wird. Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2025 mit 10,6 % prognostiziert. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen, CRR III-Regelungen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 6.3 GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2025 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2025 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Die nicht vorhersehbaren weltpolitischen Entwicklungen können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
AnhangVorbemerkungDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richten sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Abweichend vom Vorjahr wurden in die Angabe der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen (Posten 2c) auch unbefristete Kreditlinien aus dem SparkassenCard Plus Kredit und dem S-Klick Plus Kredit, die unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündbar sind, in Höhe von 6.603 TEUR (Vorjahr 5.656 TEUR) einbezogen. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen Differenzen von 1 TEUR auftreten können. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). 1. Aktiva1.1 FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE UND KUNDENDie Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen) wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Soweit bei Darlehen ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag besteht, wurde dieser unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig innerhalb von fünf Jahren aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird im Rahmen der turnusmäßigen bzw. anlassbezogenen Kreditüberwachung durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Die Höhe der Einzelwertberichtigung bemisst sich regelmäßig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der ausfallgefährdeten Kreditforderung und dem erwarteten Realisationswert der gestellten Kreditsicherheiten. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView (CPV) für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Der erwartete Verlust wurde mit Hilfe eines Kreditrisikomodells mit den auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden. Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden von den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen. 1.2 WERTPAPIEREDer Anschaffungswert der Wertpapiere wird zum gewogenen Durchschnittswert ermittelt. Die im Posten 5 ausgewiesenen Wertpapiere sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen oder beizulegenden Zeitwerten (strenges Niederstwertprinzip) angesetzt. Die unter Posten 6 ausgewiesenen Investmentanteile wurden zum Anschaffungswert bzw. zum niedrigeren investmentrechtlichen Rücknahmepreis (strenges Niederstwertprinzip) angesetzt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten (insgesamt 60.000 TEUR Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), haben wir die Bewertung anhand von Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. 1.3 BETEILIGUNGEN UND ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMENDie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. im Falle vorübergehender sowie dauernder Wertminderungen zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art beziehungsweise der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. 1.4 IMMATERIELLE ANLAGEWERTE UND SACHANLAGEVERMÖGENDas Sachanlagevermögen und die immateriellen Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungsoder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Vermögensgegenstände von geringem Wert (Anschaffungskosten bis 250 EUR) werden sofort als Sachaufwand erfasst; bei Anschaffungswerten von mehr als 250 EUR bis zu 800 EUR und immateriellen Anlagewerten (Software bis zu 800 EUR) ohne Mehrwertsteuer erfolgt im Jahr der Anschaffung eine Vollabschreibung. 1.5 SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEDie sonstigen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die hier ausgewiesenen Finanzanlagen werden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. 2. Passiva2.1 VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN U. KUNDENDie Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. 2.2 RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Beträgt die Zeitspanne bis zum erwarteten Erfüllungszeitpunkt mehr als ein Jahr, erfolgt eine Abzinsung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G bewertet. Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß RückAbzinsV nach dem Stand von Ende Dezember 2024 bekannt gegebene Zinssatz von 1,90 % verwendet. Er beruht auf einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Die bis zur voraussichtlichen Erfüllung zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen haben wir mit 2,4 % prognostiziert. Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az. XI ZR 234/20) hat der BGH in einem Musterfeststellungsverfahren zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Danach sind Zinsanpassungen monatlich unter Beibehaltung des anfänglich relativen Abstands zwischen Vertragszins und Referenzzins vorzunehmen. Die dreijährige Verjährung eines möglichen Zinsanspruchs beginnt erst ab Fälligkeit des Sparvertrags. Soweit das Ergebnis unserer Prüfung eine vergleichbare Ausgestaltung ergeben hat, haben wir nach einer Einschätzung der möglichen Betroffenheit von berechtigten Erstattungsansprüchen in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 Rückstellungen gebildet. Für die Rückstellungsberechnung haben wir einen Referenzzins verwendet, der den vom BGH mit Urteil vom 9. Juli 2024 (Az. XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23) festgestellten Grundsätzen entspricht. 2.3 MITTELBARE ALTERSVERSORGUNGSVERPFLICHTUNGENDie Sparkasse ist tarifvertraglich verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie erfüllt diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen (ZVK-Sparkassen) mit Sitz in Emden. Die ZVK-Sparkassen ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 1 des Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002. Träger der ZVK-Sparkassen ist der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband in Hannover, der das Kassenvermögen der ZVK-Sparkassen als Sondervermögen getrennt von seinem übrigen Vermögen verwaltet. Die Versorgungsverpflichtungen werden von der ZVK-Sparkassen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G mit 7-jähriger Generationenverschiebung bewertet, um den kassenindividuellen Verhältnissen angemessen Rechnung zu tragen. Bei der ZVK-Sparkassen handelt es sich um eine kapitalgedeckte Zusatzversorgungskasse. Bei den aktiven Beschäftigten beträgt der Beitragssatz seit dem 1. Januar 2021 nach einer stufenweisen Anhebung in den Vorjahren 5,8%. Hiervon werden 5,4% durch die Sparkasse und 0,4% von den Arbeitnehmern getragen. Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte; sie beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 11.604 TEUR. Im Rahmen der 100-jährigen Betrachtungsweise erfolgt die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen für die in diesem Zeitraum eingetretenen Versorgungsfälle unter Berücksichtigung der tarifvertraglich zugesagten jährlichen Erhöhung der Renten um 1%. 3. Gewinn- und Verlustrechnung3.1 NEGATIVE ZINSERTRÄGE UND POSITIVE ZINSAUFWENDUNGENFür die von anderen Kreditinstituten bei uns angelegten Gelder wurden uns Zinsen vergütet, die wir mit den unter GV-Posten 2 ausgewiesenen Zinsaufwendungen verrechnet haben. 4. Angaben zu Derivaten4.1 DERIVATEDerivative Finanzinstrumente (Swaps) wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsbuchs einbezogen. Die strukturierten Produkte (Forwarddarlehen) wurden gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet. Erläuterungen zur JahresbilanzVon dem Wahlrecht nach § 11 Satz 3 RechKredV, anteilige Zinsen und ähnliche das Geschäftsjahr betreffende Beträge nicht in die Fristengliederung einzubeziehen, haben wir Gebrauch gemacht. Insofern stimmen die Bilanzbestände nicht mit den Endbeträgen laut Fristengliederung überein. AKTIVA:Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Posten 4: Forderungen an Kunden
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Posten 7: Beteiligungen und Posten 8: Anteile an verbundenen UnternehmenDie Sparkasse ist am Stammkapital des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Hannover, mit einem Anteil von 1,10 % beteiligt. Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis unterbleiben aufgrund von § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB. Weitere Angaben zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB entfallen, weil sie gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung sind. Aus demselben Grund wurde auf die Erstellung eines Konzernabschlusses unter Einbeziehung der verbundenen Unternehmen verzichtet (§ 296 Abs. 2 HGB). Posten 9: TreuhandvermögenDas ausgewiesene Treuhandvermögen betrifft ausschließlich Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten
Anlagenspiegel
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Von der nach §34 Abs. 3 RechKredV möglichen Zusammenfassung wurde Gebrauch gemacht. PASSIVA:Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten
Posten 5: Sonstige Verbindlichkeiten
Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 7: RückstellungenAus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangen sieben Jahre ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von -98 TEUR. Da der Unterschiedsbetrag negativ ist, besteht keine Ausschüttungssperre. Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten
Bei den nachrangingen Verbindlichkeiten im Bestand handelt es sich lediglich um ein Geschäft mit einem Betrag von 5.000 TEUR. Das Geschäft wird mit 4,125% verzinst und ist am 09.05.2034 fällig. Vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen bestehen nicht. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen ist nicht vereinbart. Erläuterung zu den latenten SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsregelungen zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2024 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen in Höhe von 570 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,248 %. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftssteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen bei:
Die passiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf Ansatzunterschieden bei:
Erläuterung zu Posten 1b und 2c unter dem BilanzstrichFür die Darlehnsschuld eines Dritten mit unbestimmter Laufzeit haftet die Sparkasse anteilig für den Zinsdienst (derzeit 1,478% auf einen Kapitalbetrag von 1.999 TEUR) und für gegebenenfalls anfallende Steuern sowie gegebenenfalls Kosten. Bei den unter Posten 1 b) unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um übernommene Bürgschafts- und Gewährleistungsverpflichtungen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur unbedeutende Ansprüche Dritter ergeben. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen, Regress- oder Erstattungsansprüche. Durch die künftige Inanspruchnahme der unter Posten 2c) ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Insoweit bestehen auch hier keine Anhaltspunkte dafür, dass sich mit einer Inanspruchnahme seitens der Kreditnehmer bereits Vermögensbelastungen der Sparkasse verbinden. Sollte im Ausnahmefall aus einer Eventualverbindlichkeit oder unwiderruflichen Kreditzusagen ein Verlust drohen, werden hierfür Rückstellungen gebildet und die unter der Bilanz ausgewiesenen Beträge entsprechend gekürzt. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungGV-Posten 1 "Zinserträge"In diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 206 TEUR enthalten. Es handelt sich insbesondere um Vorfälligkeitsentschädigungen. GV-Posten 8 "Sonstige betriebliche Erträge"Von den sonstigen betrieblichen Erträgen resultieren 3.045 TEUR aus der Auflösung von Rückstellungen. Des Weiteren betreffen 260 TEUR an Erträge die Vermietung von nicht sparkassenbetrieblich genutzten Immobilen sowie 295 TEUR die Personalgestellung an verbundene Unternehmen. GV-Posten 10 "Allgemeine Verwaltungsaufwendungen"Der Posten enthält periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 872 TEUR. Davon resultieren im Wesentlichen 676 TEUR aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen, 144 TEUR aus der Zuführung zu Beihilferückstellungen und 51 TEUR aus Zahlungsverpflichtungen für in Vorjahren in Anspruch genommene Leistungen. GV-Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen"Neben 137 TEUR gezahlter Spenden sind in diesem Posten auch 334 TEUR zur Rückstellungsbildung für Prozesskosten und Schadenersatzansprüche enthalten. GV-Posten 23 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag"In diesem Posten sind 378 TEUR periodenfremde Aufwendungen für voraussichtlich aufkommende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie 729 TEUR periodenfremde Erträge für Steuererstattungen aus Vorjahren enthalten. GV-Posten 29 "Bilanzgewinn"Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 in seiner für den 12. Juni 2025 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.540.385,05 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Sonstige AngabenAußerbilanzielle GeschäfteDie Sparkasse hat im Rahmen der Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken Zinsswapgeschäfte abgeschlossen. Am Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Zinsswapgeschäfte mit einem Nominalwert von 117.500 TEUR (Zeitwert: 6.610 TEUR). Der ausgewiesene Zeitwert enthält keine Abgrenzungen und Kosten. Er stellt bei Börsenprodukten den Marktwert dar. Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um Kreditinstitute der Sparkassenfinanzgruppe. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei fanden die Swap-Zinskurven per 31. Dezember 2024 Verwendung. Die Restlaufzeiten dieser Geschäfte gliedern sich wie folgt:
Honorare für den Abschlussprüfer Für Prüfungs- und weitere Leistungen des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr 2024 folgende Aufwendungen angefallen:
Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um folgende Leistungen:
Aufgrund einer Fehleinschätzung des Rückstellungsbedarfs für Abschlussprüfungsleistungen wurde das Honorar im letzten Geschäftsjahr um 19 TEUR zu hoch angegeben; der Auflösungsertrag aus der Rückstellung wird unter Posten 8 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Organe der SparkasseVerwaltungsrat:
Vorstand:Matthias Schröder, Vorsitzender Tim Nikelski (bis 15. November 2024) Matthias Knak(ab 1. Dezember 2024) Vorstandsvertreter:Axel Lohmeier (bis 28. Februar 2025) Patrick Klamt Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Gesamtbezüge des Verwaltungsrates 95 TEUR. Die Kredite einschließlich eingegangener Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des Verwaltungsrates betragen 965 TEUR, die entsprechenden Kreditgewährungen an Mitglieder des Vorstandes 974 TEUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihren Hinterbliebenen sind zum 31. Dezember 2024 7.109 TEUR zurückgestellt; die laufenden Bezüge betrugen im Geschäftsjahr 533 TEUR. Mitarbeiter/-innenWir beschäftigten im Jahresdurchschnitt im Jahr 2024:
Walsrode, 11. März 2025 Kreissparkasse Fallingbostel DER VORSTAND Matthias Schröder Matthias Knak Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2024
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
2. Bewertung von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
a) Sachverhalt und Problemstellung
Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Höhe eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung einzelner Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellung im Lagebericht (Abschnitt Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage; Ertragslage).
2. Bewertung von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
a) Sachverhalt und Problemstellung
Für die Sparkasse stellt das Wertpapiereigengeschäft aufgrund seines Umfangs ein bedeutendes Geschäftsfeld dar. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere im Portfolio, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zuordnet. Für Zwecke der Bewertung gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Dieser wird grundsätzlich durch den an einem aktiven Markt festgestellten Preis des Finanzinstruments bestimmt. Sofern anhand definierter Kriterien für Finanzinstrumente kein aktiver Markt festgestellt wurde, hat die Sparkasse den beizulegenden Wert auf der Grundlage von einem Dienstleister theoretisch berechneter Kurse abgeleitet, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist - soweit diese nicht an einer Börse gehandelt werden - der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, insbesondere die Prozesse zur Bewertung der Wertpapiere, beurteilt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung anhand ausgewählter Einzelfälle im Hinblick auf erhöhte Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Informationen zur Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellung im Lagebericht (Abschnitt Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage; Ertragslage).
Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
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den Bericht des Verwaltungsrats, |
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alle übrigen Teile des uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden Geschäftsberichts, |
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aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. |
Der Verwaltungsrat ist für den Bericht des Verwaltungsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Sparkasse bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 23 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Axel Brockmann.
Hannover, den 16. April 2025
Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes
Brockmann, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat hat sich anhand der mündlichen und schriftlichen Berichte des Vorstandes laufend über die Lage und Entwicklung der Sparkasse informiert und die Geschäftsführung des Vorstandes in geeigneter Weise überwacht.
Der Verwaltungsrat hat sich darüber hinaus laufend über die Aufgaben eines Aufsichtsgremiums in Kenntnis gesetzt.
Die Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und den Lagebericht für das Jahr 2024 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat billigt den Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024. Er hat von dem schriftlichen und in seiner Sitzung am 12. Juni 2025 zusätzlich vom mündlichen Bericht der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes Kenntnis genommen und daraufhin den Jahresabschluss 2024 in der geprüften Fassung festgestellt. In Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Vorstands wurde beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.540.385,05 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Der Verwaltungsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit seinen Dank aus.
Walsrode, den 12. Juni 2025
Die Vorsitzende des Verwaltungsrates
Karin Fedderke
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