Stammdaten

Register
Amtsgericht Tostedt HRB 101274
Eingetragen
15.3.2004
Branche
Architekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGarten- und Landschaftsbau
Gegenstand
ist die Beratung, Planung, Baubetreuung und Gestaltung von Gartenanlagen sowie die Beratung und Beantragung von Fördermitteln des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union (in Verbindung mit der jeweiligen Hausbank). Außerdem die Veranstaltung von Seminaren und Fortbildungen in diesen Bereichen. Ebenfalls beinhaltet der Zweck den Handel und Vertrieb von sämtlichen Materialien und gestalterischen Zubehör im Gartenbereich und alle Materialien für denkmalgeschützte Objekte.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

In Spirit GmbH

Burweg

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Umlaufvermögen 10.345,96 3.165,22
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.175,83 3.165,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 170,13 0,00
B. sonstige Aktiva 178,78 2.433,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.524,74 5.598,89

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 8.427,46 4.142,91
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Verlustvortrag 21.357,09 13.505,91
III. Jahresüberschuss 4.284,55 -7.851,18
B. Rückstellungen 500,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 1.597,28 1.455,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.524,74 5.598,89

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2006

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der In Spirit GmbH zum 31.12.2005 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anteilsbesitz

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB:

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Name und Sitz der
Gesellschaft
Anteil am Kapital in % Eigenkapital in Tsd. Ergebnis in Tsd. Geschäftsjahr

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.175 3.165

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 1.597 1.597

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Jens Barthel

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Burweg, den 27. Dezember 2007

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Geschäftsführer

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