Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 110665
Eingetragen
1.7.2004
Branche
Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und HolzeinschlagSäge- und HobelwerkeHerstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
Gegenstand
Der Betrieb eines land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmens mit Schwerpunkten Holzschleifen, Mäharbeiten, Pressen von Stroh und Heu und Silieren von Gras.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Bampi
seit 9.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hirschthalhof 2, 76327 Pfinztal
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bampi GmbH

Pfinztal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.237.708,00 1.294.636,00
I. Sachanlagen 1.237.708,00 1.294.636,00
B. Umlaufvermögen 1.013.504,94 932.897,77
I. Vorräte 16.717,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 295.897,17 295.618,01
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 40.000,00 50.000,00
davon gegen Gesellschafter 56.306,23 66.501,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 700.890,77 637.279,76
Aktiva 2.251.212,94 2.227.533,77

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.025.084,14 1.890.690,94
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.865.690,94 1.887.516,74
III. Jahresüberschuss 134.393,20 -21.825,80
B. Rückstellungen 144.546,00 220.410,65
C. Verbindlichkeiten 81.582,80 116.432,18
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 81.582,80 116.432,18
Summe Passiva 2.251.212,94 2.227.533,77

Anhang zum 31. Dezember 2023

Bampi GmbH, Hirschtalhof 2, 76327 Pfinztal

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Angaben

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, gegenüber dem Vorjahr, beibehalten

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Eine Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß § 274a Nr. 4 HGB nicht vorgenommen.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registereintrag

Firmenname laut Registergericht Bampi GmbH
Firmensitz laut Registergericht Pfinztal
Registereintrag Handelsregister
Registergericht Mannheim
Register Nr. HR B 110665

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahrs nicht ergeben.

Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Beachtung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going concern).

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Sie wurden planmäßig abgeschrieben.

Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der einzelnen Anlagenklassen beträgt:

- Bürocontainer: 10 Jahre
- Maschinen: 3 bis 12 Jahre
- Büroeinrichtung sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 bis 11 Jahre
- Fahrzeuge: 3 bis 10 Jahre
- Sonstige Transportmittel: 3 bis 8 Jahre

Im Bereich des Anlagevermögens wurde für Anschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen bis zu Euro 800,00 eine Sofortabschreibung vorgenommen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

B.1 Bilanz

B.1.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist in der Anlage zur Entwicklung des Anlagenvermögens dargestellt.

B.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 276 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

C. Sonstige Angaben

Hinsichtlich der sonstigen Pflichtangaben wurde von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 286 und § 288 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht.

C.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich neun Arbeitnehmer.

C.2 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse der Gesellschaft:

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 61 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus unbefristeten Mietverhältnissen.

C.3 Unternehmensorgane

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 Herr Martin Bampi, Forstwirt, Pfinztal, bestellt.

Für die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB wird die Befreiungsregel gem. § 288 HGB in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat oder Beirat gebildet.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Gez. Martin Bampi

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2025 festgestellt.

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