Vogelgesang Transporte GmbHLiquidiert

76756 Bellheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRB 11570
Eingetragen
22.2.1999
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrErbringung von LogistikdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Die Durchführung von Transporten mit Lastkraftwagen und der Handel mit Baustoffen.

Historie

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Management

NameRolle
Armin Vogelgesang
seit 4.3.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vogelgesang Transporte GmbH

Bellheim

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 57.989,00 92.430,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 48.351,27 57.392,30
I. Vorräte 1.850,00 4.850,00
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
45.980,88 51.846,25
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
520,39 696,05
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.037,00 1.414,05
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL
GEDECKTER FEHLBETRAG
24.448,03 0,00
SUMME Aktiva 131.825,30 151.236,35
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 18.884,07
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn -7.115,93 31.794,71
III. Bilanzverlust -43.332,10 -38.910,64
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 24.448,03 0,00
V. buchmäßiges Eigenkapital 0,00 18.884,07
B. RÜCKSTELLUNGEN 6.413,91 8.398,30
C. VERBINDLICHKEITEN 125.411,39 123.953,98
SUMME Passiva 131.825,30 151.236,35

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch-schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ab-gezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen 34.100,01 € (Vorjahr:32.476,20 €).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen 41.132,81 € (Vorjahr: 46.427,61 €).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB):

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfah-ren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch: Herrn Armin Vogelgesang
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

VI. Feststellung Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2011 festgestellt.

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