CW Metalltechnik GmbHLiquidiert

86609 Donauwörth, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 27752
Eingetragen
25.3.2013
Branche
Herstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Gegenstand
Metallbau

Historie

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Management

NameRolle
Dorin Florian Catuna
seit 3.11.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CW Metalltechnik GmbH

Donauwörth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013

Bilanz

A K T I V A

31.12.2013
A. ANLAGEVERMÖGEN 21.615,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 104.941,47
davon mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr
EUR 56.800,00 / Vj: 0,00
davon aus Steuern
EUR 7.067,86 / Vj: 0,00

C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

17.823,97
SUMME Aktiva 144.380,44

P A S S I V A

31.12.2013
A. EIGENKAPITAL 0,00
B. VERBINDLICHKEITEN 144.380,44
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
EUR 96.424,36 / Vj: 0,00
davon Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
EUR 15.000,00 / Vj: 0,00
SUMME Passiva 144.380,44

Angaben unter der Bilanz

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängigen Erleichterungen wurden bei Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert gegenüber dem Vorjahr.

B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

I. Anlagevermögen

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Der GWG-Sammelposten wurde gem. § 6 (2a) EStG über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.

II. Umlaufvermögen

Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach Angaben des Geschäftsführers zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen vorgenommen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nennwert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

III. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

V. Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Das gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2013 unverändert EUR 25.000,00. Davon wurden EUR 12.500,00 noch nicht eingefordert.

Die Insolvenz wurde verhindert, da der Geschäftsführer und Gesellschafter selbstschuldnerisch haftet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind verzinsliche Forderungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer enthalten.

In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten die durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte nach § 285 Nr. 1b HGB abgesichert sind, enthalten. Bürgschaften bestehen nicht.

An die Mitglieder der Geschäftsführung sind im Geschäftsjahr keine Darlehen gewährt worden.

D. Sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer war während des ganzen Kalenderjahres Herr Dorin Florian Catuna bestellt.

Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten und ist von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.

Feststellung des Jahresabschlusses

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2014 festgestellt.

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