CW Metalltechnik GmbHLiquidiert
86609 Donauwörth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dorin Florian Catuna seit 3.11.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CW Metalltechnik GmbHDonauwörthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013BilanzA K T I V A
P A S S I V A
Angaben unter der BilanzA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängigen Erleichterungen wurden bei Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung I. Anlagevermögen Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Der GWG-Sammelposten wurde gem. § 6 (2a) EStG über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. II. Umlaufvermögen Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach Angaben des Geschäftsführers zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen vorgenommen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nennwert. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. III. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. IV. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. V. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Erläuterungen zur Bilanz Das gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2013 unverändert EUR 25.000,00. Davon wurden EUR 12.500,00 noch nicht eingefordert. Die Insolvenz wurde verhindert, da der Geschäftsführer und Gesellschafter selbstschuldnerisch haftet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind verzinsliche Forderungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer enthalten. In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten die durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte nach § 285 Nr. 1b HGB abgesichert sind, enthalten. Bürgschaften bestehen nicht. An die Mitglieder der Geschäftsführung sind im Geschäftsjahr keine Darlehen gewährt worden. D. Sonstige Angaben Zum Geschäftsführer war während des ganzen Kalenderjahres Herr Dorin Florian Catuna bestellt. Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten und ist von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit. Feststellung des JahresabschlussesFeststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2014 festgestellt. |
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