E5
GmbH
Nußdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
804.664,58 |
856.560,58 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.658,00 |
3.750,00 |
| II.
Sachanlagen |
803.006,58 |
852.810,58 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.294.707,20 |
2.031.126,07 |
| I.
Vorräte |
341.410,20 |
988.709,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
570.971,44 |
860.879,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
382.325,56 |
181.536,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.330,59 |
1.964,58 |
| Aktiva |
2.101.702,37 |
2.889.651,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.754.872,23 |
1.590.447,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.565.447,29 |
1.475.960,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
164.424,94 |
89.486,45 |
| B.
Rückstellungen |
70.754,22 |
99.172,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
276.075,92 |
1.200.031,21 |
| Summe
Passiva |
2.101.702,37 |
2.889.651,23 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die E5 GmbH hat ihren Sitz in Nußdorf. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter
HRB 21504 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß
§ 266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde
die Angabe im Anhang gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter
Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es
sind insbesondere die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen
Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden
Rückstellungen mit einer Laufzeit von über
einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
In die Herstellungskosten der
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nur die gesetzlichen
Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind
die Materialkosten, die Fertigungskosten und die
Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des
Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit es
durch die Fertigung veranlasst ist.
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden
vereinfachend wie folgt abgeschrieben:
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis
zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert
werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich
zulässig, wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände
entsprechend den steuerlichen
Vorschriften gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Verbindlichkeiten haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
84.892,43 enthalten.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 17 Arbeitnehmer.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro
1.381,5.
Nußdorf, den 9. Januar
2025
Geschäftsführer
gez.
Thomas Eberl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.01.2025
festgestellt.
|