Haberger
AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
142.807,50 |
180.758,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
102.459,50 |
125.228,50 |
| II.
Sachanlagen |
34.098,00 |
49.280,00 |
| III.
Finanzanlagen |
6.250,00 |
6.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.921.852,91 |
2.769.030,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.480.058,19 |
2.330.121,73 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
441.794,72 |
438.908,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
4.076,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.064.660,41 |
2.953.864,96 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
435.334,19 |
119.117,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
380.334,19 |
64.117,93 |
| davon
Gewinnvortrag |
260.046,93 |
363.224,75 |
| B.
Rückstellungen |
1.728.404,58 |
1.656.026,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
900.921,64 |
1.178.720,75 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
900.921,64 |
1.178.720,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.064.660,41 |
2.953.864,96 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Haberger AG,
München, Amtsgericht München, HR B 143946, wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
aufgestellt.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich
Anlage- und Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erläuterungen zur Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274 a, §§ 276-277 HGB und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264 c, 266 und 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer und entsprechend
steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Forderungen uns sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen waren
nicht erforderlich.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen und der
Ausweis der Erträge aus der Abzinsung erfolgte nach
den Vorschriften des § 253 (1) bis (3) HGB. Als
versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde die
"projected unit credit method" angewandt.
Grundsätzlich müssen zu erwartende Renten- und
Gehaltssteigerungen sowie eventuelle
Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt
werden. Der Rechnungszins beruht auf dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz. Die
biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den
Richttafeln von 2018 G.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von € 421.444,--.
Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung
zuzüglich Wertpapiere betrug zum 31.12.2019 €
740.793,42.
Der abgezinste Wert der Pensionsrückstellung
betrug zum 31.12.2019 € 2.344.123,00.
Der Zinsaufwand aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellung betrug im Geschäftsjahr
€ 63.258,99.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages
bewertet.
Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagenspiegel gem. § 268 (2) HGB
Der Anlagenspiegel ist als Anlage zum Anhang diesem
Bericht beigefügt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände betragen bis zu einem Jahr.
Es bestehen Forderungen gegen Vorstandsmitglieder in
Höhe von 382.282,03 €.
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von
einem Jahr.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben
sich nicht ergeben.
4. Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Frau Lucia von Buengner, vereidigte
Buchprüferin, Steuerberaterin,
Pixisstr. 2A, 81679 München, - Vorsitzende -
Frau Eva Haberger, Kauffrau, Gutenbergstr. 16, 80638
München, - stellvertretende Vorsitzende - (bis
26.04.2020)
Herr Michael Haberger, Kaufmann, Gänzerberg 6 d,
82234 Wessling - stellvertretender Vorsitzender - (seit
27.04.2020)
Frau Catherine Haberger, geb. Reichl, Kauffrau,
Gänzerberg 6 d, 82234 Wessling
Vorstand:
Herr Andreas Haberger
Herr Florian Haberger (bis 08.04.2020)
Frau Eva Haberger (seit 27.04.2020)
5. Sonstige Angaben
Aktiengattungen
Das Grundkapital setzt sich aus 50.000 Namensaktien
zu je 1,00 € zusammen.
Anteilsbesitz
Mit Notarurkunde vom 27.05.2010 wurde die
Gesellschaft CE Immobilienvermittlungsgesellschaft mbH
(vormals: Capital C Estate GmbH) mit Sitz in München,
gegründet. Der Anteil an der Gesellschaft beträgt
100%, das Stammkapital 25.000,00 €. Mit Notarurkunde
vom 21.08.2018 erfolgte die Verschmelzung auf die Haberger
AG.
Mit Notarurkunde vom 16.03.2016 wurde die
Gesellschaft Viricon GmbH mit Sitz in München,
gegründet. Der Anteil an der Gesellschaft beträgt
100%, das Stammkapital 25.000,00 €. Mit Notarurkunde
vom 12.07.2016 wurde ein Anteil der Gesellschaft in
Höhe von 49% veräußert. Mit Notarurkunde
vom 09.07.2018 wurde die Anteilsveräußerung
rückabgewickelt. Mit Notarurkunde vom 21.08.2018
erfolgte die Verschmelzung auf die Haberger AG.
Mit Notarurkunde vom 28.10.2016 wurde die
Gesellschaft AsiaHerbs GmbH mit Sitz in Neckarwestheim
gegründet. Der Anteil an der Gesellschaft beträgt
25% des Stammkapitals von 25.000,00 €.
Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr
2019 beträgt 2.170,56 €.
Gewinnverwendung
Der Jahresüberschuss wird mit dem bestehenden
Gewinnvortrag verrechnet.
München, 15. Oktober 2020
gez. Andreas Haberger, Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2020 festgestellt.
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