Elektro-Hantzsche GmbH

Kurzer Weg 3, 01477 Arnsdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 17365
Eingetragen
16.6.1999
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenElektroinstallationHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Elektroinstallation bei Neubau und Sanierung von Gebäuden, Elektroreparaturservice sowie Wartung und Prüfung von elektrischen Anlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Falk Hantzsche
seit 8.12.2004
Geschäftsführer
Anja Bänsch
seit 8.12.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro-Hantzsche GmbH

Arnsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 75.108,00 74.574,00
I. Sachanlagen 75.058,00 74.524,00
II. Finanzanlagen 50,00 50,00
B. Umlaufvermögen 465.935,26 390.574,91
I. Vorräte 87.965,18 65.760,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 71.107,26 56.009,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 306.862,82 268.805,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.972,31 8.221,28
Aktiva 550.015,57 473.370,19

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 203.702,05 250.836,43
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Bilanzgewinn 191.202,05 238.336,43
davon Gewinnvortrag 138.336,43 181.078,31
B. Rückstellungen 140.398,62 127.602,42
C. Verbindlichkeiten 205.914,90 94.931,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 186.070,49 94.931,34
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 19.844,41  
Passiva 550.015,57 473.370,19

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Elektro-Hantzsche GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Arnsdorf
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Dresden
Register-Nr.: 17365
Der Jahresabschluss der Elektro-Hantzsche GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden - soweit entgeltlich erworben - mit ihren Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Eine Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände i. S. § 285 Nr.13 HGB ist nicht erfolgt.

Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250,01 und  € 800,00 lagen, wurde in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung vorgenommen.

Für die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird gemäß § 240 Abs. 3 HGB ein Festwert gebildet.

Die unfertigen Leistungen werden anhand des Anarbeitungszustandes zu Herstellungekosten zuzüglich Gemeinkostenzuschläge bewertet.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Vom Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern i. S. v. § 274 Abs. 2 HGB wurde nicht Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern i. S. v. §  274 Abs. 1 HGB waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31. Dezember 2023 entspricht den Vorschriften der §§ 252-255 HGB.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 143.473,94 EUR (Vorjahr: 94.931,34 EUR).

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 10.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024 festgestellt.

gez. Anja Bänsch, Falk Hantzsche, 16.12.2024



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024 festgestellt.

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