Gebr. Angst-Fliesen GmbH

Ringstraße 5, 74915 Waibstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 341092
Eingetragen
22.7.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
der Handel mit Fliesen, sowie das Fliesenlegergeschäft. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Angst
seit 6.2.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gebr. Angst - Fliesen GmbH

Waibstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.782,30
B. Anlagevermögen 32.378,00 1.798,00
I. Sachanlagen 32.378,00 1.798,00
C. Umlaufvermögen 86.301,73 83.711,05
I. Vorräte 22.865,00 35.252,00
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt -2.450,00 -3.570,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.058,28 48.388,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 378,45 71,01
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.492,00 1.757,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 194.218,18 175.300,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 314.389,91 275.348,67

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 0,00
III. eingefordertes Kapital 12.782,29 25.564,59
IV. Bilanzverlust 207.000,47 200.864,91
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 194.218,18 175.300,32
B. Rückstellungen 3.100,00 3.100,00
C. Verbindlichkeiten 311.289,91 272.248,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 314.389,91 275.348,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich folgende Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben:

Die ausstehenden Einlagen sind auf der Passivseite vom Gezeichneten Kapital abgesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen sind abweichend vom Vorjahr mit den Nettobeträgen ausgewiesen.

Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.479,67 1.578,61   41.200,21 7.187,83  

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von € 200.864,91 enthalten. (Vorjahr: € 206.065,66)

Verbindlichkeiten

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 311.289,91 50.878,02 272.248,67 81.947,99

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

  Geschäftsjahr Vorjahr
Forderungen 0,00 0,00
Verbindlichkeiten 58.758,45 59.150,31

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio von € 0,00 enthalten. (Vorjahr: € 0,00).

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

entfällt

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Martin Angst, Fliesenlegermeister

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Waibstadt den 17.11.2011

Martin Angst

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.11.2011.

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