RW-electronic GmbH
Neu-Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.901,00 |
42.338,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
329,00 |
822,00 |
| II.
Sachanlagen |
39.572,00 |
41.516,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.558.627,42 |
1.454.665,11 |
| I.
Vorräte |
137.342,33 |
193.125,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
123.685,53 |
232.254,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.297.599,56 |
1.029.284,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.692,00 |
8.195,14 |
| Aktiva |
1.604.220,42 |
1.505.198,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
835.870,28 |
779.160,05 |
| I.
eingefordertes Kapital |
20.000,00 |
20.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-20.000,00 |
-20.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
785.870,28 |
729.160,05 |
| davon
Gewinnvortrag |
347.112,76 |
347.112,76 |
| B.
Rückstellungen |
244.667,84 |
278.879,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
496.066,01 |
409.050,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
496.066,01 |
409.050,85 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
382.047,29 |
374.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.616,29 |
38.108,27 |
| Passiva |
1.604.220,42 |
1.505.198,25 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
RW-electronic GmbH, Neu-Ulm
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter der Firma RW-electronic
GmbH mit Sitz in Neu-Ulm eingetragen beim Amtsgericht
Memmingen (Handelsregister) unter HRB 13599.
Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen
Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-
Umsetzungsgesetzes (BilRUG) zur Rechnungslegung unter
Beachtung der spezielleren Vorschriften für
Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB und der
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages.
Nach den Vorschriften des § 267 HGB in der
Fassung des BilRUG ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im
Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine
Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a
und 288 Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben
grundsätzlich verzichtet.
Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang
werden die Bilanz in der verkürzten Form nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf §
288 Abs 1 Nr. 1 HGB i.d.F. des BilRUG ohne Beifügung
des Brutto-Anlagenspiegels nach § 284 Abs. 3 HGB
dargestellt.
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren in der Gliederung des BilRUG
zugrunde.
Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht
erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Bei der Bilanzierung und Bewertung werden die
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches befolgt. Auf die
Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit wurde
geachtet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Ansatz und Bewertung erfolgen grundsätzlich
übereinstimmend für Handels- und Steuerbilanz,
vorausgesetzt, handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften
stehen diesem Vorgehen nicht entgegen. Sofern die
Abweichungen wegen Geringfügigkeit ohne wesentlichen
Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses sind,
wurde ggf. von aufwändigen Berechnungen und
Umbewertungen abgesehen (z.B. bei mehrjähriger
Rückstellung für Archivierungskosten).
2.2 Bei der Bewertung wurde von der
Unternehmensfortführung ausgegangen
(Going-concern-Prämisse).
2.3 Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf die
abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens
wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung
aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der
betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die
Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 und 20 Jahren. In
Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung
grundsätzlich zeitanteilig.
Die im Geschäftsjahr 2023 zugegangenen
Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden in Übernahme
der steuerrechtlichen Regelung im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
2.4 Die Vorräte, bestehend aus Roh-, Hilfs-, und
Betriebsstoffen, bezogenen Teilen und Waren, wurden mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Abwertungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht
erforderlich.
2.5 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wurde durch den Ansatz einer
1%-igen Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
In den sonstigen Vermögensgegenständen
enthaltene Erstattungsansprüche für noch nicht
veranlagte Steuern vom Einkommen und Ertrag basieren auf
entsprechenden Vorausberechnungen.
2.6 Für Ausgaben, die Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen,
wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten
aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst.
2.7 Die Steuerrückstellungen beinhalten neben
einer Rückstellung für pauschale Lohnsteuer auch
Rückstellungen die das Geschäftsjahr
betreffenden, zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten
Steuern vom Einkommen und Ertrag auf der Grundlage
entsprechender Vorausberechnungen.
Nach dem Stichtag festgesetzte Steuern vom Einkommen
und Ertrag werden in die sonstigen Verbindlichkeiten
umgegliedert.
2.8 Die sonstigen Rückstellungen für
ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Höhe mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund der abgesehen von
der Rückstellung für Archivierungskosten kurzen
Laufzeit konnte von der Einbeziehung zukünftiger
Kostensteigerungen grundsätzlich abgesehen werden. Im
Fall der Rückstellung für Archivierungskosten
wurde von der aufwändigen Umbewertung und Abzinsung
wegen Geringfügigkeit abgesehen.
Der Wertansatz der pauschalen Rückstellung
für Gewährleistung wurde mit 0,5 % bezogen auf
den durchschnittlichen Jahresumsatz der beiden letzten
vergangenen Jahre berechnet. Soweit erforderlich, wurden im
Einzelfall auch eine angemessene Einzelrückstellung
gebildet.
2.9 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.10 Wie im Vorjahr wurde die Befreiung nach §
274a Nr. 4 HGB für kleine Kapitalgesellschaften von
der Abgrenzung latenter Steuern in Anspruch genommen. Eine
Verpflichtungsrückstellung nach § 249 HGB
für latente Steuern war nach Maßgabe der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.09.2012
nicht erforderlich.
2.11 Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen
Einnahmen vor dem Stichtag, die Ertrag für bestimmte
Zeiträume nach dem Stichtag darstellen.
3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
nachfolgenden, freiwilligen Anlagespiegel gemäß
§ 284 Abs. 3 HGB in der Fassung des BilRUG zu
entnehmen (siehe nachfolgende Seite). Von der Angabe von
Änderungen der Abschreibungen in Zusammenhang mit
Zugängen wird abgesehen.
Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses
wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet.
3.2 Angaben zu den Verbindlichkeiten
Auf die Vermerke in der Bilanz wird verwiesen.
4. Sonstige Angaben
4.1 Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte in 2023 neben dem
Geschäftsführer durchschnittlich 3,75
Arbeitnehmer.
4.2 Geschäftsführer der RW-electronic GmbH
war im Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 Herr
Frank Rappold, Diplom-Informatiker.
Neu-Ulm, den 04.12.2024
RW-electronic GmbH
gez.
Frank Rappold
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024
festgestellt.
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