Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 13599
Eingetragen
14.1.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Planung, Konfiguration und Administration von IT- und OT-Netzwerken; Handel mit IT-Hardware und Software; Durchführung technischer Schulungen sowie Erbringung sonstiger IT-nahe Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Michael Rappold
seit 14.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
70.00%
30.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Frank Rappold
Neu-Ulm
28.000 €
70.00%
Walter Rappold
Neu-Ulm
12.000 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RW-electronic GmbH

Neu-Ulm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 39.901,00 42.338,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 329,00 822,00
II. Sachanlagen 39.572,00 41.516,00
B. Umlaufvermögen 1.558.627,42 1.454.665,11
I. Vorräte 137.342,33 193.125,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 123.685,53 232.254,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.297.599,56 1.029.284,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.692,00 8.195,14
Aktiva 1.604.220,42 1.505.198,25

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 835.870,28 779.160,05
I. eingefordertes Kapital 20.000,00 20.000,00
1. Gezeichnetes Kapital 40.000,00 40.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -20.000,00 -20.000,00
II. Gewinnrücklagen 30.000,00 30.000,00
III. Bilanzgewinn 785.870,28 729.160,05
davon Gewinnvortrag 347.112,76 347.112,76
B. Rückstellungen 244.667,84 278.879,08
C. Verbindlichkeiten 496.066,01 409.050,85
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 496.066,01 409.050,85
davon gegenüber Gesellschaftern 382.047,29 374.000,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 27.616,29 38.108,27
Passiva 1.604.220,42 1.505.198,25

Anhang zum 31. Dezember 2023

RW-electronic GmbH, Neu-Ulm

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist unter der Firma RW-electronic GmbH mit Sitz in Neu-Ulm eingetragen beim Amtsgericht Memmingen (Handelsregister) unter HRB 13599.

Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) zur Rechnungslegung unter Beachtung der spezielleren Vorschriften für  Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages.

Nach den Vorschriften des § 267 HGB in der Fassung des BilRUG ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a
und 288 Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben grundsätzlich verzichtet.

Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang werden die Bilanz in der verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf § 288 Abs 1 Nr. 1 HGB i.d.F. des BilRUG ohne Beifügung des Brutto-Anlagenspiegels nach § 284 Abs. 3 HGB dargestellt.

Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren in der Gliederung des BilRUG zugrunde.

Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht erstellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Bei der Bilanzierung und Bewertung werden die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches befolgt. Auf die Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit wurde geachtet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Ansatz und Bewertung erfolgen grundsätzlich übereinstimmend für Handels- und Steuerbilanz, vorausgesetzt, handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften stehen diesem Vorgehen nicht entgegen. Sofern die Abweichungen wegen Geringfügigkeit ohne wesentlichen Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses sind, wurde ggf. von aufwändigen Berechnungen und Umbewertungen abgesehen (z.B. bei mehrjähriger Rückstellung für Archivierungskosten).

2.2 Bei der Bewertung wurde von der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-concern-Prämisse).

2.3 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen auf die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 und 20 Jahren. In Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung grundsätzlich zeitanteilig.

Die im Geschäftsjahr 2023 zugegangenen Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden in Übernahme der steuerrechtlichen Regelung im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

2.4 Die Vorräte, bestehend aus Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen, bezogenen Teilen und Waren, wurden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.

2.5 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch den Ansatz einer 1%-igen Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltene Erstattungsansprüche für noch nicht veranlagte Steuern vom Einkommen und Ertrag basieren auf entsprechenden Vorausberechnungen.

2.6 Für Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst.

2.7 Die Steuerrückstellungen beinhalten neben einer Rückstellung für pauschale Lohnsteuer auch Rückstellungen die das Geschäftsjahr betreffenden, zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern vom Einkommen und Ertrag auf der Grundlage entsprechender Vorausberechnungen.

Nach dem Stichtag festgesetzte Steuern vom Einkommen und Ertrag werden in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert.

2.8 Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund der abgesehen von der Rückstellung für Archivierungskosten kurzen Laufzeit konnte von der Einbeziehung zukünftiger Kostensteigerungen grundsätzlich abgesehen werden. Im Fall der Rückstellung für Archivierungskosten wurde von der aufwändigen Umbewertung und Abzinsung wegen Geringfügigkeit abgesehen.

Der Wertansatz der pauschalen Rückstellung für Gewährleistung wurde mit 0,5 % bezogen auf den durchschnittlichen Jahresumsatz der beiden letzten vergangenen Jahre berechnet. Soweit erforderlich, wurden im Einzelfall auch eine angemessene Einzelrückstellung gebildet.

2.9 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.10 Wie im Vorjahr wurde die Befreiung nach § 274a Nr. 4 HGB für kleine Kapitalgesellschaften von der Abgrenzung latenter Steuern in Anspruch genommen. Eine Verpflichtungsrückstellung nach § 249 HGB für latente Steuern war nach Maßgabe der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.09.2012 nicht erforderlich.

2.11 Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Einnahmen vor dem Stichtag, die Ertrag für bestimmte Zeiträume nach dem Stichtag darstellen.

3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden, freiwilligen Anlagespiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB in der Fassung des BilRUG zu entnehmen (siehe nachfolgende Seite). Von der Angabe von Änderungen der Abschreibungen in Zusammenhang mit Zugängen wird abgesehen.
Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet. 

3.2 Angaben zu den Verbindlichkeiten

Auf die Vermerke in der Bilanz wird verwiesen.

4. Sonstige Angaben

4.1 Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte in 2023 neben dem Geschäftsführer durchschnittlich 3,75 Arbeitnehmer.

4.2 Geschäftsführer der RW-electronic GmbH war im Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 Herr Frank Rappold, Diplom-Informatiker.

 

Neu-Ulm, den 04.12.2024


RW-electronic GmbH

gez. Frank Rappold

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024 festgestellt.

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