CS-Schmider
Creativ GmbH
Oer-Erkenschwick
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.079,00 |
18.814,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.613,00 |
11.481,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.466,00 |
7.333,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.003,00 |
41.929,18 |
| I.
Vorräte |
29.988,23 |
29.349,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.524,24 |
12.546,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
490,53 |
33,51 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
10.492,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
93.082,00 |
71.235,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.323,53 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
14.676,47 |
35.492,47 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
10.492,47 |
| B.
Rückstellungen |
3.970,00 |
2.890,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.788,47 |
68.345,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
93.082,00 |
71.235,65 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
Grundlagen und Methoden
Allgemeine Jahresabschlussgrundlagen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde unter Anwendung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung auf
der Grundlage der durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) unter
besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für
die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form, der Darstellung
und des Umfangs der Angaben im Jahresabschluss wurde
Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Eine
Wertanpassung aufgrund der erstmaligen Anwendung der
Vorschriften des BilMoG war nicht erforderlich, da die
Gesellschaft für sämtliche relevanten
Sachverhalte von den nach Art. 67 EGHGB möglichen
Beibehaltungswahlrechten Gebrauch gemacht hat.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter
Bezugnahme auf die Regelung des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB
verzichtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze und
Bewertungsmethoden aufgestellt worden.
In der Bilanz sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten
der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite
verrechnet.
Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bei der Bewertung wird
von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Positionen, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten und deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr
beträgt sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag bewertet worden. Alle übrigen
Fremdwährungspositionen werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Somit
sind bis zum Bilanzstichtag eingetretene Kursverluste aus
der Bewertung von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
berücksichtigt worden.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Der Anlagenspiegel ist gemäß § 268
Abs. 2 HGB als Anlage zur Bilanz dargestellt.
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert ausgewiesen.
Die Bewertung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen auf abnutzbare
Wirtschaftsgüter.
Die
Vorräte wurden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die
Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
EUR 38.818,27 (Vj. EUR 0,00) sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen. Die Forderungen wurden mit 2 % p.a. über
dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
verzinst.
Die auf Fremdwährung lautenden
Guthaben bei Kreditinstituten wurden ohne Beachtung
der Restriktionen des § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2
und § 253 Abs. 1 S. 1 HGB mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet
(§ 256a HGB).
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung gebildet worden. Soweit die Rückstellungen
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten, ist eine
entsprechende Abzinsung vorgenommen worden. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer, Herrn Marc Halermöller,
Datteln, geführt.
Oer-Erkenschwick, 22.03.2012
Nachrichtliche Angabe gemäß § 328
Absatz 1 Nr. 1 Satz 2 HGB:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2012 durch die
Gesellschafterversammlung genehmigt.
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