ZOETEC GmbHLiquidiert

91522 Ansbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 1490
Eingetragen
15.3.1990
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Tätigkeit im Bereich der Beratung auf dem Gebiet der Informationstechnologie (IT-Consulting).

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Wunder
seit 18.11.2011
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Dieter Wunder
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dieter Wunder
Ungarndeutsche Str. 14, 91567 Herrieden
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ZOETEC GmbH

Ansbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 50.680,62 57.017,68
I. Sachanlagen 3.105,50 718,50
II. Finanzanlagen 47.575,12 56.299,18
B. Umlaufvermögen 16.265,80 1.012,92
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.264,12 1.004,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1,68 8,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 66.946,42 58.030,60

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 3.949,79 7.115,53
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 18.449,06 5.111,76
III. Jahresfehlbetrag 3.165,74 13.337,30
B. Rückstellungen 55.953,00 40.427,00
C. Verbindlichkeiten 7.043,63 10.488,07
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.043,63 10.488,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 66.946,42 58.030,60

Anhang

1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung, Allgemeines

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsrechts aufgestellt. Durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit des Steuerrechts für das Handelsrecht, ist es notwendig geworden, eine vom Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der nachstehende Kontennachweis und der beim Anhang abgedruckte Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses.


2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


2.1. Vermögensgegenstände

Die Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

2.1.1 ANLAGEVERMÖGEN

Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB planmäßige Abschreibung nach der betrieblichen Nutzungsdauer berücksichtigt. In den Vorjahren wurde linear abgeschrieben. Die in den Vorjahren angeschafften Wirtschaftsgüter, darunter auch die geringwertigen Wirtschaftgüter, wurden unverändert übernommen und nach ihrer ursprünglichen Abschreibungsart linear pro rata temporis abgeschrieben. Die Verteilung dieses Postens erfolgt weiterhin linear.

Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung nachgewiesen .

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.

Die Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt.

Für Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen wurde ein Aktivwert in der Bilanz gebildet. Dieser Wert beruht auf der Grundlage des versicherungsmathematischen Gutachtens vom 17. Oktober 2011 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 der Gerling Lebensversicherungs-AG, 50597 Köln.

2. UMLAUFVERMÖGEN

Soweit bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr.

Es waren keine Einzelwertberichtigungen zu Forderungen im Berichtsjahr veranlasst.

Es waren keine Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen im Berichtsjahr veranlasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum 31. Dezember 2010 keine vorhanden.

Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden anhand von Kopien des Kassenberichts und der Kontoauszüge zum 31. Dezember 2010    überprüft und mit dem Folgejahr abgestimmt.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem Kontennachweis ersichtlich.

Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. § 253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommen und in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesene Höhe veranlasst.


2.1.3 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 HGB wegen der Geringfügigkeit der vorausbezahlten Beträge nicht gebildet.

2.2 Schulden


2.2.1. RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und 253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren,  ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Es wurde eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aufgrund der zugesagten Pension an den Geschäftsführer gebildet. Die Bewertung der Rückstellung erfolgte aufgrund des versicherungsmathematischen Gutachtens vom 17. Oktober 2011 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 der Gerling Lebensversicherungs-AG, 50597 Köln. Für die Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellung wurden die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet.

Sonstige Rückstellungen wurden für die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 aufgrund der Vorjahresrechnung und der voraussichtlich anfallenden Kosten gebildet.


2.2.2. VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts weiter vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem Kontennachweis ersichtlich.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2010 sind bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung 2010 alle bezahlt.


2.2.3. PFANDRECHTE ODER ÄHNLICHE RECHTE

Pfandrechte oder ähnliche Rechte für Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.


3. Sonstige Angaben


3.1. BÜRGSCHAFTEN UND ANDERE HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

 Nach Auskunft des Geschäftsinhabers und den Unterlagen bestehen keine  Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB.


3.2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Nach den Unterlagen und der Auskunft des Geschäftsführers bestehen zum Bilanzstichtag per 31. Dezember 2010 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB.


3.3. ERGEBNISVERWENDUNG

Das negative Bilanzergebnis per 31. Dezember 2010 wird gem.
§ 29 Abs. 1 GmbHG auf das neue Wirtschaftsjahr vorgetragen.


3.4. GESCHÄFTSFÜHRER


Gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist Herr Dieter Wunder, Maximilianstr. 39, 91522 Ansbach. Er ist von den Beschränkungen des  § 181 BGB befreit.


3.5. ARBEITNEHMER

Während des Jahres war gemäß § 285 Nr. 7 HGB durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.

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