ZOETEC
GmbH
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.680,62 |
57.017,68 |
| I.
Sachanlagen |
3.105,50 |
718,50 |
| II.
Finanzanlagen |
47.575,12 |
56.299,18 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.265,80 |
1.012,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.264,12 |
1.004,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1,68 |
8,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.946,42 |
58.030,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.949,79 |
7.115,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
18.449,06 |
5.111,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.165,74 |
13.337,30 |
| B.
Rückstellungen |
55.953,00 |
40.427,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.043,63 |
10.488,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.043,63 |
10.488,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.946,42 |
58.030,60 |
Anhang
1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung,
Allgemeines
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsrechts aufgestellt. Durch den Wegfall der
umgekehrten Maßgeblichkeit des Steuerrechts für
das Handelsrecht, ist es notwendig geworden, eine vom
Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Der nachstehende Kontennachweis und der beim Anhang
abgedruckte Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten
Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1. Vermögensgegenstände
Die Vermögensgegenstände wurden gem. §
253 HGB mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
2.1.1 ANLAGEVERMÖGEN
Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB
planmäßige Abschreibung nach der
betrieblichen Nutzungsdauer berücksichtigt. In den
Vorjahren wurde
linear abgeschrieben. Die in den Vorjahren
angeschafften Wirtschaftsgüter, darunter auch die
geringwertigen Wirtschaftgüter, wurden
unverändert übernommen und nach ihrer
ursprünglichen Abschreibungsart
linear pro rata temporis abgeschrieben. Die
Verteilung dieses Postens erfolgt weiterhin linear.
Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch
Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung
nachgewiesen
.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.
Die
Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im
nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt.
Für
Rückdeckungsansprüche aus
Lebensversicherungen wurde ein Aktivwert in der Bilanz
gebildet. Dieser Wert beruht auf der Grundlage des
versicherungsmathematischen Gutachtens vom 17. Oktober 2011
zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 der Gerling
Lebensversicherungs-AG, 50597 Köln.
2. UMLAUFVERMÖGEN
Soweit bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt ist,
beträgt die
Laufzeit weniger als 1 Jahr.
Es waren keine
Einzelwertberichtigungen zu Forderungen im
Berichtsjahr veranlasst.
Es waren keine
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen im
Berichtsjahr veranlasst.
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen waren zum 31. Dezember 2010 keine
vorhanden.
Der
Kassenbestand und die
Bankguthaben wurden anhand von Kopien des
Kassenberichts und der Kontoauszüge zum 31. Dezember
2010 überprüft und mit dem
Folgejahr abgestimmt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. §
253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommen und
in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
ausgewiesene Höhe veranlasst.
2.1.3 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. §
250 Abs. 1 HGB wegen der Geringfügigkeit der
vorausbezahlten Beträge nicht gebildet.
2.2 Schulden
2.2.1. RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und
253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren, ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Es wurde eine
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen aufgrund der zugesagten Pension an den
Geschäftsführer gebildet. Die Bewertung der
Rückstellung erfolgte aufgrund des
versicherungsmathematischen Gutachtens vom 17. Oktober 2011
zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 der Gerling
Lebensversicherungs-AG, 50597 Köln. Für die
Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellung
wurden die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck
verwendet.
Sonstige Rückstellungen wurden für die
Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 aufgrund
der Vorjahresrechnung und der voraussichtlich anfallenden
Kosten gebildet.
2.2.2. VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB
mit dem
Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts
weiter vermerkt ist, beträgt die
Laufzeit weniger als 1 Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum
31. Dezember 2010 sind bis zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung 2010 alle bezahlt.
2.2.3. PFANDRECHTE ODER ÄHNLICHE RECHTE
Pfandrechte oder ähnliche Rechte für
Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.
3. Sonstige Angaben
3.1. BÜRGSCHAFTEN UND ANDERE
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Nach Auskunft des Geschäftsinhabers und
den Unterlagen bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7
HGB.
3.2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Nach den Unterlagen und der Auskunft des
Geschäftsführers bestehen zum Bilanzstichtag per
31. Dezember 2010 keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB.
3.3. ERGEBNISVERWENDUNG
Das negative Bilanzergebnis per 31. Dezember 2010
wird gem.
§ 29 Abs. 1 GmbHG auf das neue Wirtschaftsjahr
vorgetragen.
3.4. GESCHÄFTSFÜHRER
Gesamtvertretungsberechtigte
Geschäftsführer ist Herr Dieter Wunder,
Maximilianstr. 39, 91522 Ansbach. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
3.5. ARBEITNEHMER
Während des Jahres war gemäß §
285 Nr. 7 HGB durchschnittlich ein Arbeitnehmer
beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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