Coredas
GmbH
(vormals:
i2mct GmbH)
Leidersbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
453,00 |
1.042,00 |
| I.
Sachanlagen |
453,00 |
1.042,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.214,96 |
6.768,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14,89 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.200,07 |
6.768,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.667,96 |
7.810,24 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.206,01 |
5.054,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.945,97 |
20.909,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.848,02 |
-963,41 |
| B.
Rückstellungen |
2.020,00 |
1.070,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
441,95 |
1.686,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
441,95 |
1.686,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.667,96 |
7.810,24 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Coredas GmbH
wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (§§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB) aufgestellt. Darüber hinaus waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Für die
Aufstellung des Anhangs werden die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HBG in Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 1.000,00 (Sammelposten) wurden
im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig
über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zu Bilanzposten
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in
Bilanz und GuV zusammengefassten Posten
01.01.11-31.12.11
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
betragen: 0,00 €
Sonstige Vermögensgegenstände betragen:
0,00 €
01.01.12-31.12.12
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
betragen: 0,00 €
Sonstige Vermögensgegenstände betragen:
14,89 €
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
01.01.2012-31.12.2012 Alexander Schüßler,
Dipl.-Ing. (FH)
Leidersbach, den 22.05.2013 gez. Alexander
Schüßler, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2013
festgestellt.
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